Achtung Falle! "183-Tage-Regel" und unbeschränkte Steuerpflicht!?

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  • Опубликовано: 7 сен 2024
  • Immer wieder erhalten wir die Frage, ob man mit der "183-Tage-Regel" den steuerlichen gewöhnlichen Aufenthalt vermeiden kann, und wann diese gilt (Spoiler: meistens gar nicht). In unserem heutigen Video analysiert RA Dr. Tim Greenawalt die Zusammenhänge zwischen dem gewöhnlichen Aufenthalt nach nationalem Recht und der Ansässigkeit nach DBA.
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Комментарии • 57

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  3 года назад +1

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  • @spectator5144
    @spectator5144 Год назад +11

    Das ist die Optik, die ein Anwalt braucht

  • @containerklaus4836
    @containerklaus4836 2 года назад +2

    Wieder mal ein Super Video und ein großes danke für die kostenlosen Informationen anhand der Videos.

  • @latindancer9008
    @latindancer9008 15 дней назад

    Hallo , ich bin noch in Deutschland und in der Schweiz gemeldet, Bezahle in der Schweiz Quellensteur,und arbeite. 100% Jetzt bekam ich ein Brief von Finanzamt mit eine neue Steuernummer, dass ich als unbeschränkt Steuerpflichtig bin und Steuererrklärungen abgeben muss.
    Was soll ich jetzt machen?
    Ich glaube ich habe Fehler gemacht?
    Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus
    Liebe Grüße
    Natalya

  • @aylin7409
    @aylin7409 2 года назад +3

    Ich weiß ihr seid eigentlich Steuerberater, aber es wäre cool, wenn ihr vielleicht mal noch ein Video mit einem Anwalt als Gast machen könntet, zur rechtlichen Lage was das Arbeiten im Ausland allgemein angeht und was genau daran so kompliziert ist, aus dem Ausland für den Arbeitgeber tätig zu sein.

  • @ab562
    @ab562 Год назад +2

    Danke für das tolle Video. Es wäre interessant zu hören, wie man Doppelbesteuerung vermeidet, wenn es kein DBA besteht. (Und Doppelbesteuerung entsteht ja nicht nur wegen der Ansässigkeit, sondern auch dann, wenn ein Land Quellensteuer erhebt, und das andere (das Land, wo man seinen Wohnsitz hat) auf unbeschränkte Steuerpflicht greift.

    • @latindancer9008
      @latindancer9008 15 дней назад

      Haben Sie das raus gefunden , was man machen könnte?

  • @Excalibur01972
    @Excalibur01972 16 дней назад

    Und wie ist es denn abgeregelt, wenn ich meinen Wohnsitz im Ausland habe und 182 Tage in Deutschland im Hotel übernachtet habe (ununterbrochen)? Theoretisch gilt man dann doch als traveller.

  • @AD-yw1sn
    @AD-yw1sn Год назад +1

    Vielen Dank für das tolle VLOG.
    Wenn man bei einer deutschen Firma eingestellt ist und aus dem Ausland (kein EU Land) remote arbeitet und je zwei Monate ca. zwei Wochen im Büro in Deutschland arbeitet. Wie sieht es dann mit der Steuer und Co. aus?
    An welche Finanzbehörden soll der Arbeitgeber in diesem Fall die Steuer abgeben und was ist mit den Sozialabgaben und Krankenversicherung?
    Danke im Voraus.

  • @stephandoit6872
    @stephandoit6872 5 месяцев назад

    Wieder sehr hilfreich und gut erklärt.

  • @alphacic9806
    @alphacic9806 4 месяца назад

    Wie ist es wenn ich 182 Tage mich bei den Eltern Aufenthalte und 182 Tage in meinem Ferienhaus im Ausland ohne einen festen Wohnsitz zu haben ….
    Bin ich dadurch jetzt steuerpflichtig oder könnte ich Doppelbesteuert werden ?

  • @EYESPRNG
    @EYESPRNG Год назад

    wie verhällt sich das, wenn ich mich in D abmelde aber aus lizengründen ein nebengewerbe laufen lasse. Wo wird dieses Gewere steuerlich veranlagt?

  • @DigitalTravel.
    @DigitalTravel. Год назад +1

    Vielen Dank für das tolle Video:
    In meinem Fall wäre es also kein Problem, wenn ich für ein halbes Jahr in Spanien ein Airbnb buche und von dort aus meinen Remote Job für die Deutsche Firma mache.
    Denn durch meine Staatsangehörigkeit sowie die deutsche Meldeadresse ist die Sachlage steuerlich ja klar, richtig?

  • @denizyildirim3299
    @denizyildirim3299 Год назад +1

    Eine Frage. Ich bin in Deutschland aufgewachsen bin hier in die Schule und meine Familie lebt hier in Deutschland. Ich aber umwandere nach Frankreich und dennoch in Deutschland arbeite. Wo werde ich dann besteuert? Die Lebensinteressen liegen dennoch in Deutschland, da meine Familie hier lebt aber ich ein Steuervorteil haben möchte, wenn ich in Frankreich wohne und in Deutschland arbeite. In welchem Land werde ich dann besteuert? Sie erklären ja so gegen Ende das diese 183 Tage Regelung relevant sind, wenn ich jeden Tag von Frankreich nach Deutschland Pendel überschreite ich ja die 183 Tage, da ich in Deutschland wahrscheinlich in der Woche z.B. 5x (Mo. - Fr.) zwischen Deutschland und Frankreich pendel. Werde ich dann dennoch nach Französischem Recht besteuert?
    Kollegen und Ich hatten letztens heftig darüber diskutiert und da ihr Video passend zudem Thema ist und wir immer noch keine klare Antwort haben bitte ich Sie ob Sie mir eine Antwort auf die komplexe Frage geben könnten.

    • @Skidrow756
      @Skidrow756 Год назад

      In deinem Fall ist es eigentlich ziemlich eindeutig.
      Grundsätzlich ist man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn man entweder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder einen Wohnsitz in Deutschland hat.
      Du willst nach Frankreich auswandern. Deine Familie und deine Arbeitsstelle befinden sich weiterhin in Deutschland. Damit befindet sich schon mal der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen in
      Deutschland. So wie ich das verstehe willst du auch täglich nach Deutschland pendeln, um deine Familie zu besuchen. Ich nehme an der Familienwohnsitz ist auch der Ort an dem du aktuell noch vor
      dem Auswandern wohnst. Wahrscheinlich willst du sogar noch den Schlüssel zur Wohnung deiner Familie behalten und auch dein Kinderzimmer mit Bett und Möbeln bleibt erhalten, sodass du stets
      Verfügungsgewalt über die Wohnung haben wirst und dort auch problemlos übernachten kannst.
      Insgesamt hättest du also sowohl Wohnsitz wie auch gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland, sodass Deutschland das Besteuerungsrecht über deine weltweiten Einkünfte behält (unbeschränkte Steuerpflicht). Ich empfehle dir daher NICHT dein Vorhaben umzusetzen. Es würden sich eher Nachteile ergeben: Das ganze Pendeln kostet Zeit und Geld. Stress mit Behörden in Deutschland und Frankreich. Kannst weniger Zeit mit Familie verbringen. Wenn du kein französisch kannst und dort auch keine Verwandten hast, werden deine Aufenthalte in Frankreich von Einsamkeit geplagt sein.
      Meine Empfehlung: Adam ol, bleib einfach in Almanya

  • @MaxiAli
    @MaxiAli 2 года назад

    Ausgezeichnete Info!
    Dies trifft ziemlich genau auf mich zu. Habe eine Wohnung in Deutschland und bin regelmaessig da. Habe aber auch eine Wohnung in den USA und dort auch meinen Job. In Deutschland habe ich sicher einen gewoehnlichen Aufenthalt. Ich habe immer befuerchtet, dass das Finanzamt nachfragt. Aber jetzt die Info zum DBA beruhigt mich. Da mein Job und daher mein wirtschaftlicher Mittelpunkt in den Vereinigten Staaten liegt, bin ich nur dort steuerpflichtig. In Deutschland nur beschraenkt.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад

      Da würde im Einzelfall natürlich noch einmal genau hingeschaut werden, aber der Job in den USA ist schon mal ein starkes Indiz für den Mittelpunkt der Lebensinteressen in den USA. Wenn unklar ist, in welchem Land der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt, gilt nach der Tie-Breaker-Rule des Art. 4 Abs. 2 Buchst. c) DBA D-USA die Staatsangehörigkeit als entscheidendes Kriterium.

    • @bennog.2338
      @bennog.2338 6 месяцев назад

      Habe die selbe USA Konstellation bin jedoch Österreicher und habe zuvor seit 40 Jahren NICHT mehr dort gelebt, sondern war ausschließlich in DE ansässig, verheiratet und unbeschränkt steuerpflichtig.
      Würde das nun heißen, gemäß DBA,
      ich plötzlich nach 40 Jahren Abwesenheit aus ÖSTERREICH, dort steuerpflichtig werde??!!😮

  • @mystery2plays629
    @mystery2plays629 Год назад

    Tim einen Frage:
    Wie ist das wenn man als Deutscher Staatsbürger in deutschland abgemeldet ist, aber dort eine ferienwohnung hat die man besucht ?
    Der hauptwohnsitz ist aber im Ausland (portugal)

  • @SebiLorenz32
    @SebiLorenz32 2 года назад +1

    Hallo vielen Dank für das interessante Video!!!! Du sagst, das DBA greife erst, wenn nach den nationalen Rechtsordnungen beider Länder man unbeschränkt steuerpflichtig sei (z.B. gewöhnlicher Aufenthalt Land A + Wohnung Land B). Greift es aber nicht auch schon dann, wenn man im Land A unbeschränkt steuerpflichtig ist und im Land B nur beschränkt steuerpflichtig?

    • @SebiLorenz32
      @SebiLorenz32 2 года назад

      Abstrakter Fall: Jemand ist für ein deutsches Unternehmen in Frankreich tätig und hat dort seinen gewöhnliche Aufenthalt (unbeschränkt steuerpflichtig in Frankreich). Gelegentlich macht er Dienstreisen nach Deutschland oder übt in Deutschland einige Tage Home Office (bei Bekannten etc. ) aus. Er hat in Deutschland weder Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne §9 AO. Nach §49 Abs.1 Nr.4a EStG sind Einünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, steuerpflichtig. Die Tage, die der Arbeitnehmer anlässlich der Dienstreise oder des Home-Office in Deutschland verbringt, würden dann ja doppelt besteuert oder gilt §49 Abs1. Nr.4a EStG nur, wenn er die nichtselbständige Tätigkeit als Ganzes / Schwerpunktmäßig in Deutschland ausübt? . Ein Fall fürs DBA oder?

    • @SebiLorenz32
      @SebiLorenz32 2 года назад

      Um den Fall weiterzuspinnen (abstrakt nach dem OECD-DBA): Wegen der unselbständigen Arbeit greift Art.15 OECD-DBA. Nach Art.15 Abs.1 Satz 2 OECD-DBA grundsätzlich Besteuerung in Deutschland für diese Tage, da dort ausgeübt, es sei denn Ausnahme der 183-Tage Regelung gilt. Hier wäre der Arbeitnehmer mehr als 183 Tage in Frankreich (unterstellt). Dennoch verstehe ich den Fall nicht, wegen der weiteren Voraussetzungen. Es heißt ja:
      (2) Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im
      anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn
      a) der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf
      Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält und
      b) die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat
      ansässig ist, und
      c) die Vergütungen nicht von einer Betriebstätte getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat
      In dem von mir geschilderten Fall, ist aber der deutsche Arbeitgeber natürlich in Deutschland ansässig und bezahlt seine in Frankreich tätigen auch (nicht über eine eine französische Tochtergesellschaft). Müsste dann für jeden Tag der Dienstreise oder des Home-Office ungeachtet der Tatsache, dass sich der Arbeitnehmer mehr als 183 Tage in Frankreich aufhält, diese Tage in Deutschland an Statt Frankreich versteuert werden oder begehe ich da einen Denkfehler?
      In der Konsequen hieße das ja, das deutsche Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Ausland beschäftigen (und sie auch aus Deutschland bezahlt) und ein Betriebsstätte im Inland haben, ihre im Ausland beschäftigten Mitarbeiter nur unter hohem steuerlichen Aufwand dienstlich nach Deutschland reisen lassen können oder Home-Office machen lassen könnten.
      Danke !!!!!

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад +1

      Gut aufgepasst, das ist im Video möglicherweise nicht ganz eindeutig herübergekommen: Das DBA findet prinzipiell Anwendung, sobald eine Person in einem oder in beiden DBA-Staaten ansässig ist. Relevant wird es für die Rechtsfolge der Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Freistellung oder Anrechnung, sobald Einkünfte erzielt werden, die nach dem nationalen Recht in beiden Staaten besteuert werden würden.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад +1

      Das ist ein Fall für das DBA, da es nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a EStG grundsätzlich ausreicht, dass die Tätigkeit an einzelnen Tagen in D ausgeübt wird und dadurch Einkünfte erzielt werden. Diese sind dann in D beschränkt steuerpflichtig.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад +1

      Der Punkt ist hier tatsächlich, dass der Arbeitnehmer in F und der Arbeitgeber in D ansässig ist. Das DBA weist nach Art. 15 Abs. 1 OECD-MA (entspricht dem Art. 13 Abs. 1 DBA D-F) grundsätzlich das Besteuerungsrecht jeweils dem Tätigkeitsstaat zu und die Monteurs- bzw. 183-Tage-Klausel des Art. 15 Abs. 2 OECD-MA (entspricht dem Art. 13 Abs. 2 DBA D-F) findet in beide Richtungen keine Anwendung: Die Tätigkeit in Frankreich fällt nicht unter die Monteursklausel, weil der AN ausschließlich in F ansässig ist, und die Tätigkeit in D fällt nicht darunter, weil der AG in D ansässig ist. Es kommt also höchstwahrscheinlich zur Aufteilung nach dem tatsächlichen Tätigkeitsort.

  • @afsaneh1985
    @afsaneh1985 Год назад

    Was ist wenn man zum Beispiel im Oktober nach Kroatien auswandert, dort eine Selbständigkeit aufnimmt und dort Steuern bezahlt? Muss man das was man in dem Jahr umgesetzt hat in Deutschland versteuern?

  • @Marsman-cy7jl
    @Marsman-cy7jl 2 года назад

    Gibt es eigentlich irgendwelche verlässlichen Richtlinien dafür, was eine "ständige Wohnstätte" ist? Ich nehme mal an, dass man noch keine Wohnstätte begründet, wenn man ein paar Tage im Hotel wohnt, obwohl man "Schlüsselgewalt" über das Zimmer hat. Aber wie ist es z.B. wenn man sich für zwei Monate in Deutschland eine Ferienwohnung mietet?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад +1

      Zum Thema Wohnsitz haben wir ein separates Video: ruclips.net/video/evCNAWLB_4o/видео.html

  • @habadere5494
    @habadere5494 3 года назад +1

    Hallo, ich bin im Ruhestand und verdiene nebenbei mit Kryptohandel Geld. In Deutschland habe ich eine Haltefrist von 1 Jahr bevor ich steuerfrei verkaufen kann. Nun spiele ich mit dem Gedanken auszuwandern. Mein Zielland besteuert Krypto nicht. Muss ich ab dem Tag meiner Auswanderung meine Trades nicht mehr in Deutschland versteuern? Wie kann ich die 183 Tage Regelung dazu nutzen? Vielen Dank

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 года назад

      Es besteht das Risiko, dass Sie aufgrund der Kryptos in die erweitert beschränkte Steuerpflicht geraten. Eine mögliche Gestaltung für diesen Fall bespreche ich hier: ruclips.net/video/4X8h2rboQgg/видео.html - in jedem Fall sollte dies steuerberatend begleitet werden. Hierfür stehen wir unter www.expats.global/kontakt zur Verfügung.

    • @hanswurst9700
      @hanswurst9700 Год назад

      Welches Land besteuert Crypto nicht? 🤷🏼‍♂️

  • @normend3589
    @normend3589 Год назад

    Hallo
    Ich hätte gern gewusst, ob diese Regelung Arbeitnehmer bereift oder selbständige ?
    Viele Grüße

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  Год назад

      Die unbeschränkte Steuerpflicht gilt für alle Einkunftsarten, also für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbständige.

  • @derreisende8669
    @derreisende8669 10 месяцев назад

    Und wenn ich mich in D abmelde und nur (nicht in Europa) umherreise?

  • @hansdampf8991
    @hansdampf8991 11 месяцев назад

    Was muss ich tun, um in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben, während ich in der Schweiz wohne?

  • @thecodervb
    @thecodervb 2 года назад

    Wenn ich 9 monate in der Schweiz Wohne und Arbeite, und danach die 3 letzten Monate vom Jahr nach Deutschland ziehe um zu studieren, muss ich dann, das in der Schweiz verdiente Einkommen in Deutschland versteuern?
    Ich bin Schweizer Staatsbürger und habe noch nie in Deutschland gewohnt.

  • @p.newsman
    @p.newsman Год назад

    Wertvolle Infos, Danke!

  • @hcbnt
    @hcbnt 3 года назад

    Müssen existierende Wohnungsverträge (als Mieter, nicht Eigentümer) zwingend gekündigt werden oder dürfen Wohnungen bei einer Auswanderung untervermietet werden?
    Danke!

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 года назад +1

      Vielen Dank für die Frage! Darauf gehen wir im Detail in unserem Video zum Wohnsitz in Deutschland ein: ruclips.net/video/evCNAWLB_4o/видео.html
      Kurz zusammengefasst: Prinzipiell führt eine längerfristige Untervermietung zur Aufgabe des Wohnsitzes, wenn keine Verfügungsgewalt mehr über die Wohnung besteht.

  • @hansdampf8991
    @hansdampf8991 Год назад +1

    Kann es sein, dass Ehepartner in unterschiedlichen Staaten steuerpflichtig sind?

  • @butbutmybutt
    @butbutmybutt 7 месяцев назад

    Kurzer Dauer? Sind 3 Monate kurz?

  • @enzoazzurro4822
    @enzoazzurro4822 2 года назад

    Interessant wäre es zu erfahren , wie es ist,wenn man nirgends länger ,als zwei Wochen im Jahr lebt!

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад

      Das ist natürlich ein Extremfall. In diesem Fall ist es eher unwahrscheinlich, dass man in der Praxis tatsächlich in die Steuerpflicht kommt. Theoretisch wäre es in Abhängigkeit von der Tätigkeit zwar denkbar, allerdings wird in der Regel die jeweils zuständige Finanzbehörde dazu keine Überlegungen anstellen, sofern es nicht um erhebliche Beträge geht (z.B. weil man als Spitzensportler bei einem Turnier tätig wird).

  • @westenbergerstephan5955
    @westenbergerstephan5955 2 года назад

    Wenn ich in eine Mietwohnung in DE habe jedoch in CH arbeite und dort auch eine Mietswohnung habe, würde Sie mir anraten, meinen Mietvertrag in DE auf meine Tochter umzustellen oder Meine Tochter für DE als Untermieter eintragen zu lassen? Was wäre Ihr Vorschlag?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад

      Das kommt auf die weiteren Einzelheiten Ihrer Situation und Ziele an und lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Buchen Sie sich dazu einen Termin für die kostenlose Ersteinschätzung bei uns unter www.expats.global/termin.

  • @katermorgana
    @katermorgana 5 месяцев назад

    Ist Deutschland da besonders streng, oder handhaben das andere Länder auch so? ZB Schweden. Oder Irland?

  • @naturbursche3644
    @naturbursche3644 2 года назад

    Hallo. Ich plane in kürze mich aus D ab zu melden und ausschließlich im WoMo zu leben. Wenn ich dann für 4 Monate wieder in D sein sollte und normal Arbeite und das auch normal versteuere, mit allen abgaben, Versicherung, Sozialversicherung etc. , bleibe ich dann trotzdem in D unangemeldet ? Also ohne festen Wohnsitz?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад

      Solange man keinen Wohnsitz hat und die Schwelle zum gewöhnlichen Aufenthalt nicht überschritten ist, fällt man normalerweise nicht in die Kranken- und Sozialversicherungspflicht. Allenfalls muss die Tätigkeit versteuert werden, wenn es sich z.B. wegen der Ausübung der Tätigkeit in D um inländische Einkünfte nach § 49 EStG handelt.

    • @naturbursche3644
      @naturbursche3644 2 года назад

      @@ExpatsGlobal Ja ok. Super. Danke für die Antwort. Ich will ja nur mal hin und wieder zurück in D kommen, um etwas zu verdienen. Werde das dann natürlich auch versteuern. Mir ist halt nur wichtig das ich abgemeldet bleibe.

  • @thedude579
    @thedude579 8 месяцев назад

    Ich geb den DE Pass ab, sobald ich kann.

  • @LutzPrengel
    @LutzPrengel 9 месяцев назад

    Im Klartext man entkommt dem deutschen Finanzamt sowieso nicht, weil das ganze nach dem Prinzip hätte und könnte behandelt wird.

  • @unternehmensrechtaktuell2596
    @unternehmensrechtaktuell2596 2 года назад

    Teilweise geistert unter digitalen Nomaden das Gerücht einer 183-Tage-Regelung ja nicht nur in Bezug auf DE umher, sondern unter der Annahme, es sei eine global geltende Regelung. Das kann man - vorsichtig ausgedrückt - nur als höchstgradig naiv bezeichnen.

  • @jolonabon
    @jolonabon 2 года назад

    Danke für das Video. Was passiert denn dann genau, wenn das Finanzamt/-Gericht entscheidet, dass man doch in Deutschland steuerpflichtig ist? Rückzahlung von Steuern seit Abmeldung? Oder wie weit zurück?
    Kann man sich dann einfach wieder neu abmelden?
    Wenn ich zB 4 Monate in Deutschland, 4 Monate in Indonesien und 4 Monate in Mexiko bin, dann sollte es doch keine Probleme geben?!
    Und noch eine Frage: wenn ich einem Kalenderjahr schon lang in Deutschland war und dann ein Todesfall oder sonstiger Notfall in der Familie eintritt, kann man dann Probleme kriegen oder wäre sowas eine Ausnahme?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад

      Die Steuerpflicht wird für jeden Veranlagungszeitraum gesondert beurteilt, der Sachverhalt wird also in die einzelnen Kalenderjahre zerlegt. Grundsätzlich beträgt die Frist für die Festsetzungsverjährung 4 Jahre (§ 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO), wobei diese nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 2. Hs. AO erst spätestens nach 3 Jahren ab Ende des jeweiligen Jahres zu laufen beginnt.
      Pauschale Zeiträume lassen sich schwer angeben, insbesondere kann es unabhängig von der unbeschränkten Steuerpflicht durch den Aufenthalt und die Arbeit in einem Land zur beschränkten Steuerpflicht kommen - das erläutere ich hier: ruclips.net/video/l7wcsDjLdAw/видео.html
      Wenn der Aufenthalt insgesamt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken dient, kann u.U. trotz eines Aufenthalts von mehr als 6 Monaten und maximal einem Jahr nach § 9 S. 3 AO ein gewöhnlicher Aufenthalt vermieden werden - die privaten Zwecke müssen dann aber für den gesamten Aufenthalt vorliegen.