Achtung Falle! Erweitert beschränkte Steuerpflicht nach Wegzug aus Deutschland!?

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  • Опубликовано: 19 июн 2021
  • Was ist die erweitert beschränkte Steuerpflicht, und wann kann sie mich treffen wenn ich aus Deutschland wegziehe? RA Dr. Tim Greenawalt geht in unserem heutigen Video auf die Voraussetzungen und Folgen ein.
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Комментарии • 74

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  2 года назад

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    • @lopez1461
      @lopez1461 Год назад +1

      Erweiterte beschränkte
      Steuerpflicht.
      Das ist ein bisschen zweideutig. Einmal heisst es ,man ist mit den Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig zum anderen heisst es ausländische Kapitalgesellschaften
      (AKTIEN) sind steuerfrei.

  • @janosch1340
    @janosch1340 2 года назад +4

    echt klasse der input. vielen dank tim für die vielen informativen videos.

  • @Mo-um3jq
    @Mo-um3jq 17 дней назад

    9:31 geht in diese Berechnung ausschließlich um den Anteil der Einkommensteuer oder um den ganzen Abzüge inklusive Rentenversicherung und Krankenversicherung, usw.?

  • @ismirladde8585
    @ismirladde8585 5 месяцев назад

    Besser erklärt als mein Professor und der macht das seit 30 Jahren..

  • @ajmalo9866
    @ajmalo9866 3 года назад

    Danke für dieses Video !

  • @AD-yw1sn
    @AD-yw1sn Год назад

    Vielen Dank Hr. Dr. Greenawalt. Sehr informativer VLOG.
    Sie behandeln in Ihrer Video recht komplizierte und stark verschachtelte Themen.
    Kann man bei Ihnen eine individuelle Beratung bekommen?

  • @ykm4818
    @ykm4818 2 года назад +4

    Das gibt es auch nur in Deutschland, dass man für alles Steuern zahlen muss..
    Woanders gibt es keine Kirchensteuer, und GEZ zahlen zu MÜSSEN schon mal gar nicht! 🙈🤣

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад +1

      Das ist so nicht ganz richtig, Kirchensteuer und Rundfunkbeiträge gibt es in zahlreichen Ländern, wobei die Kirchensteuer sich von den meisten Steuern dadurch unterscheidet, dass sie einerseits nicht nur an die Ansässigkeit anknüpft, sondern zudem nicht in den allgemeinen Staatshaushalt fliesst. Sie hat also mehr den Charakter eines Mitgliedsbeitrags. Umgekehrt kommt der Rundfunkbeitrag dadurch einer Steuer nahe, dass er jeden in D Ansässigen trifft (unabhängig etwa vom Besitz eines Rundfunkgeräts), während sich ein Beitrag streng genommen an der (konkreten) Nutzungsmöglichkeit eines Gemeinguts orientiert (wie zum Beispiel beim Anschluss des Hauses an die Abwasserversorgung).

  • @marina_monaco
    @marina_monaco 4 месяца назад

    Vielen Dank für dieses tolle Video. Eine Sache habe ich nicht ganz verstanden im Video: Wenn ich z.B. selbständige Online Marketing Managerin bin und nach Frankreich auswandere und dort von zu Hause aus meine Kunden betreue (egal, wie klein meine Wohnung ist), dann ist meine Betriebsstätte dort bei mir zu Hause oder nicht? Und ich nicht erweitert beschränkt steuerpflichtig, oder? (das war dieses Monaco Beispiel im Video 😅)

  • @PascalGienger
    @PascalGienger 10 месяцев назад

    Richtig kompliziert wird es mit Wegzug in die USA. Da kann die konkrete Berechnung tatsächlich von Bedeutung sein. Es gibt Bundesstaaten ohne Einkommensteuer des Bundesstaates - also fällt nur Federal tax an (IRS). Damit fiele man unter die Regelung. Aber es gibt da Städte und Gemeinden die local taxes verlangen, dann liegt man schnell wieder drüber.

  • @rkalle66
    @rkalle66 2 месяца назад

    Vorsicht bei Bankkonten wegen inl./ausl. Vermögen/Einkünfte. Ihre Aussage gilt für Kontoguthaben (=Forderung gegen Finanzinstitut), kompliziert wird's, wenn es noch Kredite gibt (neg. Vermögen). Und für Wertpapieren gelten andere Regeln. Da kommt es auf das Wertpapier selbst an, ob es inl. oder ausl. ist. SAP-Aktien sind demnach inländisch, Microsoft-Aktien ausländisch. Greift § 2 AStG, ist der Verkaufsgewinn von SAP-Aktien dann in D steuerpflichtig, der von Microsoft dann aber nicht, weil die in USA ihren Firmensitz haben. Hier spielt es keine Rolle, in welchem Depot sie liegen, ob in D oder Ausland, oder an welcher Börse der Handel durchgeführt wurde.

  • @stephanleonhard7106
    @stephanleonhard7106 Год назад

    Ok Kryptowährungen verstehe ich, da Platform nicht konkret damit keine Auslandseinkünfte 34d also erweitert beschränkt, was ist mit ausländischen z.B. US Aktien d.h Dividenden und evtl. auch Verkauf , sind das dann Auslandseinkünfte in diesem Sinne ? Danke

  • @detlefbiedermann7174
    @detlefbiedermann7174 Год назад

    Tolles Video. Vielen Dank. 2 Fragen: Vermögen in Deutschland - sollte sich einfach transferieren lassen? (die Sicherung in anderen Ländern mag nicht dem DE/EU Standard entsprechen), 30% der gesamten Einkünfte nicht überschreiten (wie mache ich das glaubhaft, reicht ein Kontoeingang über solch eine Summe?)

  • @Daytona-vq9lo
    @Daytona-vq9lo Год назад

    Vielen Dank für das tolle Video , trotzdem habe ich eine Frage
    Folgender Sachverhalt:
    Das im Inland (auf deutschen Banken) gehaltene Depot-Vermögen (ausländische Aktien /Aktienfonds ) liegt über 154000.-€. Der Anteil der ausländischen Aktien/Fonds am Vermögen beträgt dabei weit über 70%.( Anteil deutscher inländischer Wertpapiere also kleiner als 30%)
    Es werden dabei ausländische Einkünfte ( Dividenden ,Ausschüttungen ,Gewinne aus Verkauf ) über 62000 € /Jahr erzielt. Der Anteil von Kapitalerträgen durch inländischer Aktien liegt nahezu bei Null.
    Werden bei der erweitert beschränkten Steuerpflicht Dividenden ausländischer Aktien , Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds und Gewinne aus Verkauf ausländischer Aktien/Aktienfonds demnach besteuert oder nicht ?

  • @ShildGen
    @ShildGen 2 года назад +1

    Richtig gutes Video! Angenommen ich habe alleine eine Florida LLC in den USA und den Wohnsitz in Indonesien, bin ich dann etweitert beschränkt steuerpflichtig? In den USA gilt die LLC als Kapitalgesellschaft, in Deutschland allerdings wird sie allerdings oft als Personengesellschaft angesehen.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад

      Vielen Dank! Die LLC ist insofern zunächst einmal irrelevant, da sie steuerlich grds. transparent ist. Für die erweitert beschränkte Steuerpflicht müsste Indonesien als Niedrigsteuergebiet gelten, zudem müssten Sie noch wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben und es dürfte trotz Wohnsitzes in Indonesien keine ausländische Betriebsstätte geben, durch die die Einkünfte erzielt werden. Zudem gibt es ein DBA zwischen D und IDN, was hier ggf. zusätzlich schützt. Im Ergebnis ist die Wahrscheinlichkeit eher gering, dass es hier zu einer Steuerpflicht in D kommt.

  • @MrBjoern88
    @MrBjoern88 10 месяцев назад

    Wenn man sich weniger als 183 Tage in Deutschland aufhält und beim Finanzamt als beschränkt steuerpflichtig gemeldet ist, muss man nur sein Inlandseinkommen versteuern und wenn man in einem Land lebt wo ebenfalls nur das Inlandseinkommen versteuert werden und außerdem nur Gelder die eingeführt werden, müsste man von der Logik auf das Einkommen, was auf ein Konto, außerhalb dieser beiden Länder fließt, keine Steuer zahlen. Ich beziehe mich bei der Thematik auf Thailand, da dort ab dem 1. Januar 2024 genau dieses Steuergesetz eingeführt wird, bisher waren nämlich sämtliche Auslandseinkommen steuerfrei.
    Das Thema ist relativ komplex und von daher würde ich gerne wissen, ob hier jemand mehr weiss wie es in einer solchen Situation aussieht. :)

  • @Sigma_Expat
    @Sigma_Expat 10 месяцев назад

    Eine Frage: Einzelfirma und einziger Wohnsitz/Büro in der Schweiz - in DE nichts mehr. Ein einziger Kunde noch in Deutschland, Beratungsleistungen ohne in DE zu arbeiten. Wäre das auch so ein Fall? Herzlichen Dank!

  • @t9d7i
    @t9d7i 2 года назад

    Vielen Dank für die Erklärung! Haben Sie bei 12:20 nicht "mehr als 70%" in Hinsicht auf die nicht inländischen Einkünfte gemeint? Gesagt haben Sie "nicht mehr als 30%" , was mich etwas verwirrt. Vielen Dank!

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад

      Gut aufgepasst - gemeint ist natürlich, dass gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 AStG mind. 70% der gesamten Einkünfte ausländisch sein sollten, und die nicht ausländischen Einkünfte absolut betrachtet max. EUR 62.000 betragen.

  • @stephanleonhard7106
    @stephanleonhard7106 Год назад

    Danke für das Video , konkret ist Zypern ein Niedrigsteuerland ? Konkret bei 77 k ist Steuersatz in D 28 % in Zypern 35 % als nicht mehr als 1/3 niedriger ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  Год назад

      Vorsicht - relevant ist für § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG die jeweilige Gesamtsteuerbelastung, nicht der Grenzsteuersatz. Bei Ländern wie Zypern kommt hinzu, dass durch das Non-Dom System und ggf. weitere Vorteile im Einzelfall eine niedrige Besteuerung auch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG angenommen werden kann. Die erweitert beschränkte Steuerpflicht gilt dann unabhängig von der Frage, ob nach dem abstrakten Belastungsvergleich ein Niedrigsteuergebiet vorliegt.

  • @heliben6576
    @heliben6576 Год назад

    Vielen Dank für die vielen Infos!
    Sie erwähnten in einem anderen Video am Rande, dass auch Gewinne aus Lebensversicherungen mit Kapitalwahhlrecht in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind. In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob der Besitz einer solchen Versicherung dann auch hier als wesentliches Inlandsinteresse zählt?
    Der Schuldner (Versicherungsgesellschaft) ist ja im Inland, andererseits fallen aber ja noch gar keine Erträge aus diesem "Vermögen" an, es seidenn eben man würde sie kündigen. Und wenn sie jetzt sogar schon über die 12 Jahres Frist hinaus ist, nachdem Erträge dann sowieso nicht mehr zu versteuern wären?

  • @ibrahimciftci9599
    @ibrahimciftci9599 2 года назад +1

    Einkünfte durch Kapitalerträge ( Aktien / ETFs ) sind ausländische oder inländische Einnahmen ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад

      Das hängt bei Aktien grundsätzlich von Sitz oder Geschäftsleitung des Unternehmens ab (§ 34d Nr. 4 Buchst. b) aa) EStG). ETFs richten sich grundsätzlich nach dem Recht, nach welchem der Fonds aufgesetzt ist (§ 2 Abs. 3 InvStG) bzw. nach Sitz oder Geschäftsleitung der Investmentgesellschaft (§ 34d Nr. 6 EStG). Dort kann es aber auch noch einmal zu Kompliziertheiten kommen, wenn beispielsweise ein ausländischer ETF in inländische Aktien investiert. Die Grundlagen dazu bespreche ich in diesem Video: ruclips.net/video/2tC5SFtnvZw/видео.html

  • @espressoimpression
    @espressoimpression 2 года назад +1

    Vielen Dank für die ausführliche und auch gut belegte Erklärung. In meinem Fall überlege ich mich als Freelancer Selbständig zu machen. Allerdings werde ich ausschließlich an deutsche Kunden Rechnungen stellen. Meinen Wohnsitz möchte ich aufgeben, da ich mich seit einigen Monaten in Thailand befinde und auch nicht vor habe zurück zu kommen. Bin ich denn in diesem Fall beschränkt Steuerpflichtig?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад +3

      Vielen Dank - sofern Sie in Deutschland weder Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte haben und ausschließlich vom Ausland arbeiten, führt allein die Erbringung von Dienstleistungen für deutsche Kunden in der Regel noch nicht zu einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Etwas anderes kann sich aber im Einzelfall ergeben, wenn z.B. eine selbständige Arbeit in Deutschland verwertet wird (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenso muss die Umsatzsteuer beachtet und ggf. auf die Reverse-Charge-Regelungen in der Rechnung hingewiesen werden. Das wäre im Einzelfall anhand Ihrer Tätigkeit zu prüfen.

    • @pegmanmani1615
      @pegmanmani1615 2 года назад

      @@ExpatsGlobal
      Hallo vielen Dank für das wunderbar gut erklärte Video :)
      Besteht denn die Möglichkeit das hier dennoch eine erweitert beschränkte Steuerpflicht greift wenn die Rechnungen die an deutschen Kunden geschrieben werden mehr als 30% des Welteinkommens betragen?
      Danke für die Antwort :)

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад

      @@pegmanmani1615 Ja, wobei das grds. nicht daran liegt, wo die Kunden sitzen, sondern (bei gewerblichen Einkünften) z.B. daran, ob Sie iSd. § 34d Nr. 2 Buchst. a) EStG eine Betriebsstätte im Ausland haben oder nicht. Wenn aber z.B. selbständige Arbeit im Inland verwertet wird (insbesondere bei IP-Rechten), kann dies unabhängig von der erweitert beschränkten Steuerpflicht bereits nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG zur (normalen) beschränkten Steuerpflicht führen.

    • @juancito9193
      @juancito9193 Год назад

      @@ExpatsGlobal Wie sieht das denn bei Consulting Dienstleistungen aus, die man remote ohne Steuerwohnsitz/Betriebsstätte für deutsche Kunden erbringt? Reicht eine Residency zum Beispiel in Costa Rica, oder eine Verbrauchsrechnung einer US LLC in irgendeinem Land?

  • @frauhaschen1747
    @frauhaschen1747 2 года назад

    Vielen Dank für Ihre verständlichen Erklärungen bei solchen komplexen Themen. Sie sind ein geiler Typ! Ich bin kroatische Staatsbürgerin bin aber in Deutschland geboren und mein Leben lang in Deutschland wohnhaft gewesen. Fällt demnach (nach Wegzug als Perpertual Traveler) die erweitert Beschränkte Steuerpflicht für mich weg obwohl ich nach §2 Abs. 3 wirtschaftliches Interesse in Deutschland habe?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад +1

      Vielen Dank! Wenn Sie nie die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, fallen Sie nicht in die erweitert beschränkte Steuerpflicht. § 2 AStG gilt ausdrücklich nur für Personen, die als Deutsche mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren.

    • @frauhaschen1747
      @frauhaschen1747 2 года назад

      @@ExpatsGlobal vielen Dank für Ihre Antwort :) Sie rocken!

    • @thebiomaterials9736
      @thebiomaterials9736 9 месяцев назад

      Ist man erweitert beschränkt steuerpflichtig in folgender Fallkonstellation nach Auswanderung: 1. Im Besitz einer Immobilie (bereits zum Verkauf ausgeschrieben) ohne Mieteinnahmen jedoch Einnahmen von ca. 1600 Euro p.a. durch den "Gewerbebetrieb" einer PV-Anlage und 2. in einem asiatischen Land mit DBA keine Einnahmen erzielt? Ist man zur Abgabe einer Steuererklärung wg. "Gewerbebetrieb" einer PV-Anlage im Falle der Einstufung in Liebhaberei" durch da FA gezwungen und auch noch erweitert beschränkt steuerpflichtig?

  • @marc8126
    @marc8126 3 года назад +1

    Hallo, wie sieht es aus, wenn ich in ein Niedrigsteuerland ziehe, und auf mich die erweitert beschränkte Steuerpflicht zutrifft (Hohe Mieteinnahmen/Immobilienvermögen in Deutschland). Werden davon auch day trading Gewinne durch futures an US Börsen (CME/Cbot in Chicago) erfaßt? Seit diesem Jahr wurde der Verlustabzug bei Termingeschäften in Deutschland auf 20000 Euro beschränkt, weshalb viele trader nun überlegen, ob ein Wegzug ins Ausland das Problem lösen kann...

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 года назад

      Vielen Dank für Ihre Frage! Wenn die Einkünfte aus Day Trading unter die ausländischen Einkünfte nach § 34d EStG fallen, sind diese auch bei erweitert beschränkter Steuerpflicht grds. nicht in D steuerpflichtig. Man kann hier z.B. an § 34d Nr. 6 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3a, 7 und 11 EStG denken, wenn die gehandelten Wertpapiere als ausländisch gelten bzw. die Gegenpartei des Kontrakts im Ausland ansässig ist. Wenn das Day Trading die Schwelle zur Gewerblichkeit erreicht, müssten Sie u.U. wegen § 2 Abs. 1 S. 2 AStG eine Betriebsstätte im Ausland nachweisen können.

    • @marc8126
      @marc8126 3 года назад

      @@ExpatsGlobal Vielen Dank für die Antwort! Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um private Vermögensverwaltung handelt, da ich bei den ausländischen US-brokern, und der US-Terminbörse, über die ich handle, den non-professional Status habe. Es handelt sich um ausländische (US-) Terminkontrakte, da jedoch alle Aufträge über ein einheitliches Orderbuch anonym laufen, ist es natürlich nicht feststellbar, wer die Gegenpartei des Kontrakts ist und wo die Gegenpartei ansässig ist. Siehe dazu auch: openjur.de/u/156976.html und www.finanzderivate.net/gewerbe-anmelden-als-daytrader/

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 года назад

      @@marc8126 Gerne schauen wir uns Ihre Situation im Detail an. Melden Sie sich dazu gerne unter info@expats.global, wir setzen uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

  • @kilovebdancing7862
    @kilovebdancing7862 2 года назад

    Hi! Also heißt das jetzt bei Mieteinnahmen der Immobilien; Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 15,83 % + 19 % erweiterte beschränkte Steuerpflicht der Mehrwertsteuer? Das macht ja 34,83% der Gesamteinnahmen, richtig?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад

      Ihre Frage bezieht sich auf die anfallenden Steuern bei einer vermietenden Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH), das hat nichts mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht zu tun. Die Kapitalgesellschaft unterliegt einem Körperschaftsteuersatz von 15% plus 0.825% Soli. Die Mehrwertsteuer fällt nur an, wenn die Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist - das hängt aber von der Art der Vermietung ab, nicht von einem möglichen Wegzug des Gesellschafters.

  • @Marsman-cy7jl
    @Marsman-cy7jl 2 года назад

    Vielen Dank für dieses aufschlussreiche Video! Könnten Sie vielleicht noch erklären, bei wem die Beweislast für das Vorliegen der erw. besch. Steuerpflicht liegt? Sagen wir, Ich habe 150 000€ auf einem Deutschen Konto. Muss nun das Finanzamt nachweisen, dass mein Gesamtvermögen kleiner als 500 000 € ist, und das Konto deswegen "wesentliche Interessen" im Inland darstellt? Oder muss ich selbst in den 10 Jahren nach dem Wegzug mein Welteinkommen und Vermögensstand offenlegen?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад +1

      Vielen Dank! Wegen § 90 Abs. 2 AO sind Sie bei Auslandssachverhalten grundsätzlich in der Beweislast.

  • @Mo-um3jq
    @Mo-um3jq 17 дней назад

    Wie ist es, wenn jemand mehr als 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, aber die deutsche Staatsangehörigkeit nur für weniger als 5 Jahre besitzt?

  • @ww3758
    @ww3758 Год назад

    Vielen Dank für das tolle Video!
    Wie werden Consulting Dienstleistungen gehandhabt, die man remote für einen deutschen Kunden erbringt? Es besteht kein Wohnsitz im Land mehr und auch kein gewöhnlicher Aufenthalt.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  Год назад

      Wenn die Voraussetzungen für die erweitert beschränkte Steuerpflicht gegeben sind, sollte grds. eine funktionale Betriebsstätte im Ausland nachgewiesen werden können, da sonst u.U. das Finanzamt nach § 2 Abs. 1 S. 2 AStG eine fiktive inländische Geschäftsleitungsbetriebsstätte in D annimmt, der es die Einkünfte zurechnet und besteuert.

  • @dinzfreiheit
    @dinzfreiheit 3 года назад +1

    Danke für das Video. Wenn man 3 Wohnungen in D vermietet ist man dann unbeschränkt Steuerpflichtig? Bzw. geschützt nach Wegzug nicht in die erweiterte zu fallen. 🙈

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 года назад +1

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Unbeschränkt steuerpflichtig wäre man nur, wenn man selbst noch in einer der Wohnungen oder sonst in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hätte. Wenn aber die Wohnungen zusammen mit anderem nicht ausländischem Vermögen mehr als 30% des Gesamtvermögens ausmachen oder den Wert von EUR 154.000,- überschreiten, wird dies bei Wegzug in ein Niedrigsteuergebiet höchstwahrscheinlich zur erweitert beschränkten Steuerpflicht führen. Gleiches gilt für die Mieteinnahmen, wenn diese in einem Kalenderjahr zusammen mit den anderen nicht ausländischen Einkünften über 30% der Gesamteinkünfte oder über EUR 62.000,- liegen.

    • @dinzfreiheit
      @dinzfreiheit 3 года назад

      Vielen Dank für Die Antwort.
      Ich hatte mich oben vertippt und hoffte, dass ich beschränkt Steuerpflichtig in D bin nach der Abmeldung. 😢 somit müsste ich 70% Auslandsvermögen schaffen und darauf achten, das der Wert der Immobilien in D nicht über 154.000 steigt. Oder verkaufen.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 года назад

      @@dinzfreiheit Was in Ihrer Situation optimal ist, hängt davon ab, was Sie nach Ihrem Wegzug machen wollen. Gerne können Sie sich unter info@expats.global an uns wenden. Die meisten Fragen lassen sich in der Regel bereits im Rahmen der Erstberatung klären.

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 3 года назад

      @@ExpatsGlobal was ist denn, wenn der Auswanderer in seiner neuen Wahlheimat als Anreiz erstmal 5 oder 10 steuerfreie Jahre, sogenannte Tax- Holidays bekommt? Gilt der neue Firmenstandort dann automatisch als Niedrigsteuerland ggf mit erweiterter beschränkter Steuerpflicht ? Wűrde mich mal interessieren, Herr Steuerberater...

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 года назад

      @@berndfreudinger7254 In der Tat - dann greift in der Regel § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG. Wenn Sie durch die Vorzugsbesteuerung im konkreten Fall weniger als 2/3 der deutschen Einkommensteuer zahlen, gelten Sie dadurch als in einem Niedrigsteuerland ansässig.

  • @superburschie5908
    @superburschie5908 2 года назад +8

    Im Vergleich zu Deutschland ist jedes Land ein niedrig Steuergebiet

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  2 года назад +4

      Etliche ja, aber es gibt schon noch einige, wo die Steuerlast höher ist.

  • @Stefmaster666
    @Stefmaster666 3 года назад

    Gutes Video! Zählen denn als inländische "Einkünfte" auch Kryptos wenn man sie nur gehodlt und nie Veräußert hat ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 года назад +3

      Vielen Dank! Der bloße Wertzuwachs ist bei einem rein privaten Erwerb i.S.d. § 23 EStG grundsätzlich nicht steuerbar - etwas anderes kann sich ggf. im Rahmen von Mining oder anderen Nutzungen ergeben. Ein Veräußerungsgewinn bei privat erworbenen Kryptowährungen und anderen Tokens gilt dagegen höchstwahrscheinlich als "nicht ausländische" Einkünfte und unterliegt dann der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Das BMF hat am 17. Juni zur Besteuerung von Kryptowerten einen sehr detaillierten ersten Entwurf herausgegeben, den wir hier besprechen: ruclips.net/video/Bk1H2zyz0HU/видео.html

    • @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp
      @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp 3 года назад

      @@ExpatsGlobal Lieber Tim, wo wären deiner Meinung nach die Kryptowährungen / Token belegen? M.E. dürfte der Ort schon bestimmbar sein (Wallet, ggf. Blockchain) und damit auch dem In- oder Ausland zuordenbar sein.

    • @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp
      @StB_Wohlfart_easydigitax_kwp 3 года назад

      Auch die Blockchain ist irgendwo belegen. Auf Servern/Nodes und Co. und dann maximal zu einem kleinen Anteil in Deutschland belegen.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  3 года назад +1

      @@StB_Wohlfart_easydigitax_kwp Das Thema bespreche ich in unserem Video zur Besteuerung von Kryptowährungen nach dem Wegzug aus Deutschland: ruclips.net/video/n-qkegpTVZE/видео.html
      Das Problem ist, dass nach § 34d Nr. 8 Buchst. b) EStG die veräußerten Wirtschaftsgüter ausdrücklich "in einem anderen Staat" belegen sein müssen. Ob und ggf. wann das bei Kryptotokens der Fall ist, wurde bislang vom BMF nicht abschließend geklärt. Wenn man die Logik bei Kapitalerträgen (§ 34d Nr. 6 EStG) heranzieht, wäre beispielsweise der Sitz der Bank bzw. Kryptobörse ein erster Anhaltspunkt. Bei einer eigenen Wallet ist aber der Token nur virtuell existent und quasi "in der Cloud", also nicht lokalisierbar. Einzelne Nodes speichern nur eine Kopie der Blockchain, nicht einen Anteil an dem Token. Die Paper- oder Hardwarewallet in der Tasche des Steuerpflichtigen wiederum enthält streng genommen nur den Schlüssel.
      Aus diesem Grund raten wir grds. dazu, bei erweitert beschränkter Steuerpflicht im Umgang mit Kryptotokens dieselben steuerlichen Regeln zu beachten wie bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland.

  • @michalozdzynski2629
    @michalozdzynski2629 8 месяцев назад

    Ist das Erweitert beschränkte Steuerpflicht nur für die Deutschen Staatsbürger ?

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  8 месяцев назад

      Ja, man muss als deutscher Staatsbürger mindestens 5 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein.