AfA ABC - Kündigung wegen einer Äußerung in einer Chatgruppe?

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  • Опубликовано: 6 сен 2024
  • Darf man wegen seinem Verhalten in der Freizeit fristlos gekündigt werden, weil es dem Arbeitgeber nicht passt?
    Zu dieser Frage musste das Bundesarbeitsgericht sich in einer aktuellen Entscheidung positionieren. In dem zu entscheidenden Fall wurde einem Arbeitnehmer gekündigt, nachdem die Arbeitgeberin erfuhr, dass er sich in einer privaten Chatgruppe beleidigend und verächtlich über Vorgesetzte und Kollegen geäußert hatte.
    In diesem Video erklärt Bettina Kunst, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten, was die Voraussetzungen einer solchen fristlosen Kündigung sind, inwiefern Grundrechte hier eine Rolle spielen und worum es in dem Fall, den das BAG zu entscheiden hatte.

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