Erbschaftsteuer verfassungswidrig? Entscheidung ist 2023 geplant!
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- Опубликовано: 14 сен 2023
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Ein Kläger hat im Jahr 2022 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, nachdem er in den Vorinstanzen (Finanzgericht Münster, Bundesfinanzhof) kein Recht bekommen hat. Das Urteil könnte noch in 2023 erfolgen. Ebenfalls hat die Staatsregierung von Bayern ein Normenkontrollverfahren gestartet. Worum es im einzelnen geht und wie ihr das für euch Nutzen könnt, wenn ihr Privatvermögen geerbt habt und Erbschaftsteuer zahlen sollt, erkläre ich euch in diesem Video.
link zum Urteil des FG Münsters:
openjur.de/u/2473202.html
link zum Urteil des Bundesfinanzhofes:
www.bundesfinanzhof.de/de/ent...
link zur Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer:
www.brak.de/fileadmin/05_zur_...
link zu Pressemeldung der bayrischen Staatsregierung:
www.bayern.de/fueracker-bayer...
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Vielen Dank für das ausführliche Video!
Gerne
Danke für die klare und ausführliche Begründung.
Gerne
Onkel und Tante sind verstorben ,meine Frau (Nichte) und ich als Mann erben eine Immobilie und etwas Geld ( Bank ).Ich bin mal gespannt was die uns an Erbschaftssteuer abziehen werden.
Sorry! Akustisch nicht ertragbar.
Warum wird eigentlich ein bereits besteuertes Vermögen bei einem Erbe erneut versteuert?
In meinen Augen ist dies schon äußerst bedenklich...
Frager: Tax Pro
Musterklage -Grundsteuer Reform 01.01.2025?
In diesem Video geht es um die Erbschaftsteuer nicht um die Grundsteuer. Bei der Grundsteuer rechnet man für Juni/Juli 2024 mit einer Entscheidung für das Bundesmodell. Als ich das Video in 2023 veröffentlicht habe wurde mit einer Entscheidung bei der Erbschaftsteuer in 2023 gerechnet. Es steht auch wieder für 2024 auf dem "Plan". Es ist aktuell aber noch kein Termin angesetzt.
Wie ist der Stand in März 2024?
Stand heute den 05.03.2024 noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Die Beschwerde stand letztes Jahr auf der Jahresvorschau. Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass das Urteil vielleicht noch in 2023 fallen würde.
Wann ist den mit einer Entscheidung zu rechnen ? Das zieht sich ja
@@inkognitonein1768 Die beiden Verfahren stehen auf der Jahresvorschau 2024, Nr. 27, Nr. 28 (siehe link). Sie standen 2023 auch auf der Jahresvorschau. Die Dauer des Verfahrens ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie steht im Ermessen des Gerichts. 80% aller Verfahren sind nach einem Jahr erledigt. Nur 10% der Fälle dauern länger als 2 Jahre. www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2024/vorausschau_2024_node.html