Oder alles 0815 produkte verwenden....schwarzer Helm ohne schnick schnack....keine auffällige jacke ect. aber dann haste wie gesagt die durchsuchung am hals. ob man dass haben will ist auch so ne sache. Steht doch einfach dazu wenn man scheisse gebaut hat. So ein Bussgeld ist kein Weltuntergang
Eine Frage dazu. Du fährst Motorrad wirst geblitzt. Helm auf Visier runter und kein Foto vom Nummernschild. Also kein Gesicht und kein Nummernschild. Wie sind die Behörden überhaupt erst auf diese Person gekommen.
Da es keinen definierten Geltungsbereich der StVo auf deutschem Boden gibt, ist die ganze Massnahme eine totale ungültige Farce! Setzt euch mal mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006 bsi 2007, veranlasst von den Besatzern auseinander. Alle Schwarzkittel sind Spitzbuben die den unrechtmässigen "Richtern" zuarbeiten und nur ein Geschäftsmodell!
Hab ich das richtig verstanden? So ein Affenzirkus wegen 30 km/h außerorts? Keine Gefährdung, keine 130 km/h? Hausdurchsuchung, Gutachten? Armes Deutschland
@@marcelstoff aber es sollte doch bitte in der Verhältnismäßigkeit stimmen. Die deutschen Behörden jammern doch Gebetsmühlenartig wie sehr sie überlastet sind, Verfahren gegen wirklich Kriminelle müssen weil Fristen verstreichen eingestellt werden.... da kann es doch nicht sein das ein Geschwindigkeits Verstoß von 30km/h außerorts ganze Akten füllt, zig Arbeitsstunden frißt und vor allem eine Hausdurchsuchung mit sich bringt.
Mit solchen Verfahren und mit bösen Drogendelikten wie 3 gramm Gras verdient man sich halt die Kröten um irgendeinen käse zu finanzieren. Wenn man wenigstens mal mehr in Bildung oder Straßenbau oder gar das Internet investieren würde hätte ich ja net mal was dagegen, dafür können die gerne mein Geld haben.
@@HRELivestream der Motorrad Fahrer hat sich gewehrt was total ok ist aber das Vater Staat wegen 80€ so einen aufwand betreibt ist nicht nachvollziehbar. Denn am Ende zahlt das wie immer der Steuerzahler ,des wegen finde ich den Aufwand unverhältnismäßig hoch. Aber wann hat der Staat schon mal aufgegeben was kost die Welt.
@@didididibra161 ich wills nichts befürworten, aber würden die das einfach fallen lassen, würde sich jeder denken ok ich fahr mal 30 kmh schneller und sag ich wars nicht. Ich bin froh dass bei meine ca 65 innerorts das blitzerfoto nicht angekommen ist, weil die nicht von hinten geblitzt haben, da ich sonst meinen schein in der probezeit hätte abgeben dürfen. Hab da verpennt und musste dringend in die schule. Vorher meinte ich noch immer, dass da doch keiner schneller als 55 fährt wegen der kurve und wahrscheinlich keiner geblitzt wird. Zack hats mich auch erwischt
@@timsch15 Manche Geschwindigkeitsbegrenzungen sind aber auch Humbug. In Italien darf man auf den Pässen theoretisch 80 fahren, da verlassen sie sich einfach darauf, dass ein Fahrer eigenverantwortlich handelt. In Deutschland wird dagegen selbst auf gerader Strecke mit freier Sicht teilweise ein unverhältnismäßig niedriges Tempolimit gesetzt, man kann schon verstehen, dass das dann als Abzocke angesehen wird. Wäre der Typ aus dem Video hier mit 160 Sachen in ner 50er Zone geblitzt worden, könnte man ja den Aufwand verstehen, aber bei 30 Sachen drüber in einer 70er Zone ist das ganze schon etwas übertrieben. Jedenfalls meiner Meinung nach.
@@HRELivestream Diesen ersten Vorgang wg. "Nichtermittlung des Fahrers" (wie auch immer das in Anwaltsdeutsch heißt) zu den Akten legen. Damit das in Zukunft nicht mehr vorkommt, Pflicht für Fahrtenbuch auferlegen. Das ist erstens nervig für den Halter und zweitens kann der Halter sich in der nächsten Zeit (üblichweise 12 Monate, teils auch 24) nicht mehr rausreden. Was ich nicht verstehe: wenn man eh keine Punkte hat und (warum auch immer) zu schnell fährt - warum hat man dann nicht den Arsch in der Hose, zu seinem Mist zu stehen? 30 km/h drüber, Respektive 80 € sind ja jetzt wirklich nicht die Welt. Wenn man das 70 Schild auf der Landstraße übersehen hat - Shit happens, das nächste mal Augen auf und nicht träumen beim Mopped fahren. Mitleid mit dem betroffenem Motorrad-Fahrer hab ich jedenfalls keins. Obwohl ich selbst auch Motorrad fahre.
Also wenn die Gerichte und Richter genau so voller Elan wären wenn es um Randale in Stuttgart/Leipzig /berlin/Köln/Hamburg und vielen anderen Städten geht wäre das ja mal ein Highlight
Da es keinen definierten Geltungsbereich der StVo auf deutschem Boden gibt, ist die ganze Massnahme eine totale ungültige Farce! Setzt euch mal mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006 bsi 2007, veranlasst von den Besatzern auseinander. Alle Schwarzkittel sind Spitzbuben die den unrechtmässigen "Richtern" zuarbeiten und nur ein Geschäftsmodell!
Und Du glaubst, dann wäre es nicht weiter gegangen? Dann wäre das gleiche passiert. Das man das hier auf Emotionen bezieht liegt am Kommentar im Video. Das ist ziemlicher Standard
Eine Durchsuchung ist zwar unzulässig, wenn nicht zuvor ein anthropologisches Gutachten eingeholt wurde. Für ein solches muss der Betroffene aber die (Verfahrens)Kosten tragen, wenn er verurteilt wird. Meines Erachtens ergibt sich folgendes Fazit: 1. Auch bei vergleichsweise geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen ist eine Durchsuchung der Wohnung grundsätzlich nicht unzulässig, es bedarf aber zuvor der Einholung eines anthropologischen Gutachtens. 2. Die Einholung eines anthropologischen Gutachtens an sich ist verhältnismäßig. (Das impliziert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.) 3. Die Kosten für das anthropologische Gutachten hat der Betroffene zu tragen, soweit er verurteilt wird. (Im vorgestellten Fall dürfte der Betroffene lediglich die Kosten für die rechtswidrige Durchsuchung gespart haben.) 4. Wer keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, sollte sich genau überlegen, sich zur Sache nicht einzulassen - will man sich nicht zusätzlichen Kosten für ein anthropologisches Gutachten (und gegebenenfalls für Kosten einer anschließenden Durchsuchung) ausgesetzt sehen.
Ein anthropologisches Gutachten kann im übrigen nicht 95 bis 99 % wahrscheinlich die Identität des Fahrers klären... Auf dem Bild erkennt man nur den Kopf und selbst davon nicht alles. Um eine Wahrscheinlichkeit von 60% zu erzielen, benötigt man 5 markante Gesichtsmerkmale.... Da die Blitzerfotos schwarz weiß sind, fällt die Augenfarbe und Haarfarbe, Bartfarbe etc. schon mal weg... Körpergröße und Statur sowieso Also ich hab schon Gutachten von Überwachungskameras gesehen, bei denen man ebenfalls auch den Gang und die Gangart und wesentlich mehr von der Person gesehen hat und selbst diese Gutachten waren nicht mal annähernd bei 90% Übereinstimmung... Ich würde da einfach einen eigenen Gutachter beauftragen. Am Ende zahlt das Gericht die Kosten, wenn Zweifel bestehen...
Über genau dieses Thema habe ich mich heute im Auto mit jemandem unterhalten. Ich habe das nicht gegoogelt, noch sonst etwas. Prompt bekomme ich das Video vorgeschlagen. Krank.
Was ist die Unversehrtheit der Wohnung heute noch Wert? Wenn schon eine kleine OWi für ein Durschsucheungsbeschluss reicht.... Fühlt sich an wie in einem Überwachungsstaat...
Da hier nicht darauf eingegangen wurde welche Apparatur verwendet wurde, um das Foto zu machen, beginne ich mit dem Standard Boxen-/stationären Auto-Blitzer. Um das klarzustellen: Auch WENN man ein Bild vorliegen hat, werden die Polizisten, weder die Gerichte, noch das Gutachten darauf kommen, wer überhaupt das auf dem Motorrad war oder ansatzweise sein könnte. Wir haben immerhin kein Nummernschild auf der Vorderseite wie die Indonesier. Ist also etwas weit hergegriffen, wenn man meint, mittels eines Blitzerfotos könne man ein Hausdurchsuchungsbefehl veranlassen. Abgesehen davon, wenn es ein Säulenblitzer ist, kann man diese erstens meilenweit voraussehen, durchaus zweitens paar Tricks anwenden um die Aufnahmestrecke nach dem belieben anzupassen, so dass keine Aufnahme möglich ist (weiter werde ich da drauf nicht eingehen) und desweiteren ist man selbst schuld, wenn man sowieso bei einem gefährlichen Hobby mit null Knautschzonen rasen tut wie ein Depp. Kleiner Tipp bei Radar-Kontrollen mittels Laser: Fahrt bei geraden Strecken oder leicht gebogenen Kurven in Schlangenlinien, wie als würdet ihr eure Reifen aufwärmen. So kann kein Polizist euch unterstellen schnell gefahren zu sein, weil eine konstante Messung mittels Laser nicht rechtens ist! 🤣🤣🤣 Aber ist heftig, was man hier wegen dem kleinen Ego des Motorradfahrers alles veranlasst hat, nur weil er die Klappe nicht halten konnte und provokant sein musste. Wenn jemand mehrere hundert Millionen STEUERGELDER verbrät, ach, der jenige darf weiterhin im Amt verweilen und sich den Bauch von den Steuergelder vollstopfen bis zum Abwinken. Tolle Demokratie.
Dass es in Deutschland keine Halterhaftung gibt und man diese dummen Ausweichspielchen überhaupt betreiben kann ist lächerlich. Entweder der Halter hat Aufzeichnungen wer zum Zeitpunkt gefahren ist, sonst kann er selber blechen, fertig. Funktioniert z.B. ist Österreich problemlos.
Der Fahrer hat nicht gewonnen. Man sagt lediglich rückwirkend betrachtet das es die Durchsuchung nicht gebraucht hätte durch das Gutachten. Aber das sind ja nur Ausschnitte, welche hier weitergegeben werden.
Vor etwa 10 Jahren hatte ich 3 Motorrader, im Sommer fuhr ich immer mit einer morgens zur Arbeit, eines morgens ignorierte ich den Blitzer (Feststation) hatte etwa 70km/h innerhalb Ortschaft drauf, ja ein schöner Flash, nachmittags als ich nach Hause kam, Motorrad in den Keller gestellt und die Jacke in einen Karton. Ab diesen Tag bin ich 3 Monate nicht mehr mit der Maschine gefahren und die Jacke schlummerte auch so lange im Karton. Bin dann mit einem anderen Motorrad gefahren und trug eine andere Jacke. Natürlich wollten mich die Behörde ausfindig machen, aber der Fahrer mit dem Motorrad und jener Jacke wurden 3 Monate nicht mehr gesehen.
Bei einem Blitzer ist bei einem Motorrad wohl eher das Problem den Halter zu ermitteln, da man kein vorne kein Kennzeichen hat. Es sind ja zwei verschiedene Dinge, den Halten oder dann den tatsächlichen Fahrer festzustellen.
Manchmal sitzt jemand im Auto und schreibt die Nummer mit. Mich haben sie schon so gut getroffen, dass die Augenpartie und Helm und Sturmhaube schon zur Identifizierung gereicht hätte.
@@martinm3422 Deshalb, wenn man schon geblitzt wird, dann richtig, damit keiner was sehen kann ;) Ich wurde schon mit etwa ca 170 geblitzt bei erlaubten 70, kurz vor erlaubten 100 um ca 21 Uhr. Das Licht hatte echt stark geschockt, weil es schon ziemlich dunkel geworden war, fast schon kriminell... Hab aber nie etwas bekommen per Post
Die Richter endscheiden nach lust und laune trotz ausreichender beweismaterial was mein unschuld beweist wurde ich für schuldig erklärt und musste bussgeld samt gerichtskosten übernehmen dann wollte ich damit zum höheren gericht die haben es abgelehnt da der betrag zu gering ist
95% bis 99% Sicherheit. Allein, dass der Gutachter sich über seine Sicherheit unsicher ist, zeigt schon, dass er sich nicht sicher ist. Klingt für mich nicht wie ein ,,Der Halter ist sehr wahrscheinlich gefahren.", sondern eher wie ein: ,,Es könnte theoretisch sein, dass der Halter gefahren ist - kann aber auch sehr gut jemand anderes gewesen sein.". Wie kann man so eine Aussage überhaupt treffen? - Woher will der Gutachter wissen, wie sicher er sich sein kann? Gibts da jetzt auch ne Formel für? Anzahl der übereinstimmenden Eigenschaften / Anzahl aller eigenschaften = Chance Und warum die Chance? Ist das Foto so schlecht, dass der Gutachter nicht erkennen kann, ob der Fahrer eine oder zwei Hände hat? Warum ist ein Foto, das so schlecht ist, dass man sich nicht mal über die Sicherheit sicher sein kann überhaupt Gerichtsverwertbar? Hier wurde eindeutig Willkürlich gehandelt. Das fing schon bei dem Gutachten alleine an.
Hast du das Video überhaupt angeschaut? Da wurde doch explizit gesagt, dass die Hausdurchsuchung nur unzulässig war, weil man das Gesicht erkennen konnte. Wäre der Fahrer unkenntlich gewesen, wäre die Hausdurchsuchung in Ordnung gewesen. Er hat also den Prozess nur gewonnen, weil man sein Gesicht erkennen konnte...
Mir ist genau die gleich Situation schon mal passiert bloß ohne Wohnungsdurchsuchung, es hat sich innerorts um 21 km/h zu schnell bewegt und das Bußgeld war letztendlich gesamt bei 107€ + Aufbauseminar also sprich nochmal knappe 350€. Mein Fazit daher zu schnell kann sehr teuer werden.
Bevor man sich hier zur Wehr setzt sollten zwei Dinge vorhanden sein. Erstens eine Rechtsschutzversicherung und zweitens ein Fachanwalt der sich der Sache annehmen möchte. So ein Ritt durch die Instanzen wird teuer und es ist nicht sicher, dass man gewinnt. Ich habe so einen Fall vor zig Jahren durchgemacht und das auch nur weil ich mit dem Anwalt befreundet war. Hausdurchsuchung war bei mir nicht aber auf einem Hausbesuch mit dem Ziel eine unbedarfte Aussage aufzunehmen kann man sich einstellen. Insgesamt zwei Verhandlungstage vor Gericht und ein Sachverständiger für die Gesichtserekennung. Wir haben am Ende gewonnen. Aus heutiger Sicht würde ich das Bußgeld aber einfach zahlen.
Nee, wenn man keine Rechtsschutz und keinen Anwalt hat, klingt doe Ausrede: "Ich erkenne mich auf dem Bild nicht wieder, keine Ahnung wer da gefahren ist." Glaubwürdiger. - Ich habe den Spaß vor Gericht auch schon mitgemacht ;) Kommt aber auf die Rahmenbedingungen an, ob wirklich auch mal ein anderer deine Maschine gefahren ist, bzw. jemand aus der Familie damit fahren könnte. - Ist immer dünnes Eis und ein Spiel für gewagte. :)
Was mich mal interessieren würde: was ist denn (für besagten Motorradfahrer) nun die Konsequenz aus dem (positiven) Urteil des Landgerichts? Die Durchsuchung kann man ja jetzt schlecht rückgängig machen, und wenn ein Bußgeld erstmal bezahlt ist, ist es ja auch futsch (auch wenn es später für ungültig erklärt wird), soweit ich weiß.
Wie hier schon geschrieben wurde ändert es im Endergebnis nichts. Ich denke jedoch das der von der Durchsuchung Betroffene "Schadensersatzansprüche" gegenüber den Behörden stellen kann bzw. Konnte. Denn es wurden ja durch die unverhältnismäßige und somit rechtswidrige Hausdurchsuchung die Grundrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung) stark eingeschränkt. Eventuell konnte der Betroffene so das Bußgeld und die entstandenen Verfahrenskosten wieder ausgleichen. Achja die durch die Hausdurchsuchung aufgefundenen Beweismittel sind vermutlich für das Verfahren auch nicht mehr zu verwenden gewesen (Verwertungsverbot). Waren aber ja durch das Gutachten auch nicht mehr notwendig.
Die ganzen Geschwindigkeiten beruhen doch oftmals nur noch auf Abzocke. Autobahnen waren vorher unbegrenzt und zum Blitzen drosselt man mehrspurige, gerade Passagen auf 120 km/h oder 100 km/h herunter. Genauso wie Landstraßen. Gerade Abschnitte welche immer auf 100 km/h gesetzt waren, sind plötzlich auf 70, oder 60 gedrosselt. Und wo sitzen die Blitzer jeden Tag? Nein natürlich nicht bei Kindergärten und Gefahrenpunkten. Genau auf diesen sinnlos gedrosselten Autobahnabschnitten, oder Landstraßen. Und wenn es sogar dem blutigsten Fahranfänger zu doof wird und er dann mit 100 (früher erlaubt) geblitzt wird, dann ist er plötzlich ein böser Raser. Vor kurzem wurde auf einem Autobahnschnitt eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Unter anderem wurde hier mit aufgestellten Schildern völlig ohne Grund die Autobahn bis auf 60 heruntergedrosselt, nur um zu Blitzen. Und im Zeitungsbericht später, wo berichtet wurde wie viele alleine den Führerschein verloren haben, hatten sie nicht einmal die Scham, dass man frei sagte, dass es nur wegen dem Blitzen gemacht wurde. Und dann kommen sie immer und immer wieder mit dem Umweltaspekt und den 120 und Co., wenn laut Statistik bewiesen ist, dass wir in Deutschland trotz offener Autobahnen die wenigsten Toten hatten. Und das sieht man auch bei uns. Früher floss der Verkehr flüssig durch. Heute mit 120, oder gar 80 auf dem gleichen Stück gibt es täglich Stau, nur weil immer wieder aus Angst vor Blitzern massiv heruntergebremst wird. Und täglich scheppert es ganz plötzlich 1-2 x. Aber Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ja für die Sicherheit und Umwelt...
Erinnert mich an eine Situation wo bei einer sonst immer unbegrenzten Autobahn auf höhe einer Raststätte plötzlich ein 120, dann 100, 80 und schließlich 60 Schild direkt hintereinander kamen. Hinter dem 60 Schild stand dann ein mobiler Blitzer und direkt dahinter war wieder unbegrenzt. Also wenn das keine Schikane oder Schnelles Auffüllen der Haushaltskasse sein soll dann weiß ich auch nicht mehr.
Wenn das anthropologische Gutachten auch ohne die Lederkombi anhand des Gesichts zu 95 % sagt, dass du der Fahrer warst, kannst du es versuchen, wirst aber auf Grund des Gutachtens wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Hast du die Strafe bereits bezahlt, ist das Verfahren auch abgeschlossen und kann nicht wieder aufgenommen werden. Nur wenn das Gericht dich verurteilt, du aber innerhalb der Frist Berufung einlegst.
@@MrDarkwarrior29 Wer bezahlt Strafen, wenn man meint, hier ist etwas nicht in Ordnung, bevor das Verfahren abgeschlossen ist? Kaum vorzustellen. Anthropologisch anhand vom Gesicht? Bei einem Helm? Halte ich auch für leicht anfechtbar. Wenn Beweismittel zu Widerrechtlich gesammelt werden, dürfen diese nicht in der Urteilsfindung verwendet werden. Sonst wäre ja auch ein erzwungenes Geständnis rechtswirksam. Selbst wenn man einen Kombi "gefunden" hat, gibt es doch wie viele Tausende davon in D von Louis, Polo, oder andere Händler, die nicht nur einen anfertigen. Tja, vor Gericht und auf hoher See.....
Selber schuld, wer so dreist ist, soll gestraft werden. Und wer jetzt hier rumheult, dass alles der Steuerzahler zahlen muss, der soll doch dafür Motorradfahrer danken, nicht dem Richter.
95%??? Das heißt, dass es auch jemand anderes gewesen sein könnte. Somit ist ja nicht erwiesen, dass Halter und Fahrer die selbe Person sind. Nur weil der Richter der Meinung ist Recht zu haben, darf er das doch nicht mit in sein Urteil einfließen lassen. Fakten zählen.
Eben. Und deswegen verstehe ich nicht, warum die Hausdurchsuchung nicht trotzdem gerechtfertigt sein sollte: Wenn das Gutachten besagt, dass der Motorradfahrer mit einer guten Wahrscheinlichkeit der Halter war, gibt's ne Hausdurchsuchung obendrauf, wo man dann ein weiteres Indiz (die Motorradkleidung) sammeln kann. Wenn das Gutachten aber eine geringe Wahrscheinlichkeit bescheinigt, wäre eine Hausdurchsuchung nicht gerechtfertigt.
Bei einer Identifikation von über 75% ist da nichts mehr mir rausreden. Wenn die Übereinstimmung dann bei 95% ist hält man besser die Klappe und sagt gar nichts mehr. Einfach akzeptieren und gut ist. Ich sage nur, hätte er Eier gehabt wäre das ganze garnicht so weit gekommen, € 80 bezahlt und gut ist. Jetzt hatte zwar recht bekommen (wie ich persönlich finde zu unrecht) aber die Strafe und alles zusammen von vielleicht € 2,000 hat er ja schon bezahlt und bekommt sie auch nicht mehr zurück da der Vorfall abgeschlossen ist. Hätte man billiger haben können.
Als ich bei einer beschuldigten Geschwindigkeitsübertretung, selbst auf dem Polizeirevier, keine Angaben zum Fahrer machen konnte musste ich ein Fahrtenbuch führen. Das Fahrtenbuch wurde dann mehrmals bei mir Zuhause, bei einer Tasse Kaffee, von Kontaktbereichsbeamten überprüft. War schon für ein Jahr lästig.
Wenn ein Motorradfahrer regelmäßig zu schnell an stationären Blitzern fährt, mit dem Gedanken, die kriegen mich eh nicht, finde ich so einen Aufwand gerechtfertigt, aber nicht wegen 30 km/h.
und wie soll dann mit Punkten und Fahrverbot umgegangen werden? Im Straf- und Bußgeldverfahren musst du nahe Angehörige nicht belasten, das ist ja auch gut so. Stell dir vor, du musst gegen deine eigenen Eltern oder deine Geschwister belastend aussagen. Andererseits wäre es ja auch "unfair", für andere dann Punkte und sogar Fahrverbote auszubaden. Viele sind auf den Führerschein auch beruflich angewiesen. Im Verwarnungsbereich bis 55€ vielleicht okay (Stichwort Parkverstöße und kleine Verstöße) aber spätestens bei Pkt + Fahrverbot ist eine Halterhaftung kaum sinnvoll durchsetzbar. Einzige Lösung, kommt es zur Halterhaftung ohne konkrete Fahrerermittlung, würden Fahrverbot oder Punkte durch Erhöhung (z.B. Verdopplung) des Bußgeldes ersetzt.
Ich halte den Beweiswert der aufgefundenen Motorradkleidung im Haushalt sowieso für äußerst dürftig. Helm, Jacke und Stiefel kann man auch mal an Geschwister, Kumpel oder sonstwen verleihen. Macht vielleicht nicht ständig jemand aber in Anbetracht des Verhältnismäßgkeitsgrundsatzes im OWI Verfahren ist dies sicher nochmal eher nachteilig für die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung auszulegen. Grundsätzlich bin ich ja dafür, dass der Staat Möglichkeiten haben soll, OWIs und Straftaten auch ohne Mitwirkung des Betroffenen oder Beschuldigten aufzuklären, denn natürlich gibt es auch die, die wegen jeder Kleinigkeit meinen, jetzt einen persönlichen Kampf gegen die Behörden führen zu müssen. Aber wegen 80€ Bußgeld im OWI Verfahren ohne Gefährdung, Schädigung oder sonstige, strafverschärfende Umstände halte ich eine Wohnungsdurchsuchung für absolut unverhältnismäßig. Frage: Wurde das Verfahren nachträglich dann auf Grund der rechtswidrigen Durchsuchung dann doch eingestellt? Oder hatte der Fahrer bereits bezahlt?
Hallo Dark Shadow, vielen Dank für dein interessantes Feedback. Zu deiner Frage: Der Betroffene wurde rechtskräftig verurteilt. Er musste das Bußgeld bezahlen. Er wehrte sich anschließend gegen die Durchsuchungsbeschlüsse. Das BVerfG hat nur über die Rechtsmäßigkeit der Durchsuchung entschieden. Viele Grüße Marion
02:05 das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wegen einer Verkehrsordnungswirdrigkeit in Höhe von 80 € mit einer Hausdurchsuchung einzuschränken ist mal zu 100% unverhältnismäßig. Selbst bei Straftaten geht das nicht einfach mal so. Da ist die Hürde für Ordnungswidrigkeiten noch mal eine Latte höher! p.s. Man hätte auch ganz normal ermitteln können, wer mit dem Motorrad fährt. Es hätte weitaus bessere und geringere in Grundrechte eingreifende Maßnahmen gegeben, welche eben weniger oder gar nicht in die Grundrechte des Fahrzeughalters eingreifen... Heftig, dass selbst Richter an einem Amtsgericht unfähig sind, die Verhältnismäßigkeit zu wahren... Der Satz bei 05:41 ist auch nicht richtig. Eine Wohnungsdurchsuchung und damit der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung steht bei einer 80 Euro Ordnungswidrigkeit in überhaupt keinem Verhältnis! IN KEINEM! Weder ist diese Maßnahme tatsächlich geeignet, noch erforderlich... Und wie bereits gesagt, wegen 80 € durchsucht man keine Wohnung! Selbst bei Straftaten, welche wie schon erwähnt sogar noch höher wiegen, ist die Verhältnismäßigkeit nicht immer gegeben! Wenn das eine 25.000 Euro Ordnungswidrigkeit wäre - okay... aber wegen 80 €? Was kommt dann als nächstes?! Wegen Flaschparken in die Bude rein?! Sollen sie den Halter halt observieren und dann mit seinem Motorrrad anhalten.... Das ist eine vollkommen legitime Verfahrensweise....Wird nur kaum angewendet, da zu zeitaufwändig. Jedoch hätte man eine wesentlich erforderliche Maßnahme. Nur, weil die richtigere Maßnahme zu zeitaufwändig ist, heißt das noch lange nicht, dass man eine unverhältnismäßige Maßnahme treffen oder gar anordnen kann....! Genau dafür steht ja die Verhältnismäßigkeit.
Die Richter im Amtsgericht sind manchmal (trotz der hohen Hürden der Prädikatsexamina) ziemlich inkompetente Pfeifen 😂 Ich finde dieses Verständnis der Verhältnismäßigkeit auch interessant.
Also lieber Steuergelder für eine observation verschleuderndem als einem Rowdie mal ein wenig auf die Pelle zu rücken? Ich denke das ist’s Chen gerechtfertigt, weil jeder Autofahrer zur Kasse gebeten wird, nur bei Radfahrern und Motorradfahrern macht man Ausnahmen? Denke nicht, und ja, ich bin selber Motorrad gefahren bis zu einem Unfall (und nein, nicht Geschwindigkeit begründet, ich habe eine Erkrankung die mich hat ohnmächtig werden lassen und ich bin gestürzt). Motorradfahrer glauben einfach zu häufig sie stünden über dem Gesetz, freue mich jedesmal wenn die einen Denkzettel bekommen.
@@sc29607 sie haben komische Ansichten. Die Durchsuchung wurde beim Fahrzeughalter durchgeführt. Was ist, wenn der Fahrzeughalter nicht der Fahrer und somit nicht der "Rowdie" war? Es gibt unzählige Menschen, die zich Fahrzeuge auf sich zugelassen haben, aber nicht mit diesen Fahrzeugen fahren. Autovermietungen beispielsweise... Die andern Punkte. Wo werden denn Fahrradfahrer und Motorradfahrer anders behandelt?! Die Regeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen... die Fahrerermittlung muss genauso bei einem PKW und einem LKW stattfinden.... Einen Unfall verursacht mit einer Erkrankung, die einen Bewusstlos macht.... also da sind wir jetzt im strafbaren Bereich und folglich auch bei der Ungeeignetheit des Führens von Kraftfahrzeugen. Ich gehe davon aus, dass Sie keine Kraftfahrzeuge mehr führen? Das letzte Statement lässt eine unschöne Charaktereigenschaft zum Vorschein bringen: die Gehässigkeit Woher kommt so eine Verbitterung?!
In meinem Ort gibt es sogar ein Hausdurchsuchung wenn man ein gelbes Quad besitzt, weil ein gelbes Quad (ohne Kennzeichen) im Wald gefahren ist. Bußgeld war 10€...
Also für mich hört sich das verkürzt so an. Liebe Privatperson . In Deutschland hast du deine Rechte. Aber wenn du die dann anwendest , zeigt dir die deutsche Rechtsprechung mal wo du damit hinkommst.
Vielen Dank - als Folge solcher Aktionen kommen dann demnächst das Kennzeichen vorne oder andere Regelungen die uns Kradlern nicht passen. Fahrt wie es angesagt ist und niemand hat ein Problem
Ganz so einfach ist es nicht, finde ich, Strassen bei denen früher 70 war werden auf 50 oder weniger runtergeregelt, Strafenkatalogatalog vor ein paar Jahren von 15 Pkt auf 8 runter, jetzt erneute unverhältnismässige Verschärfung, Erhöhung der Kontrolldichte usw. und dann Argumentation von Politikern mann wolle den individualverkehr unattraktiv machen. Das sollte man schon mal hinterfragen finde ich. Oder akzeptieren Sie immer alles teilnahmslos?
@@martinm3422 Doch so einfach ist es. Warum soll, jemand ungestraft schneller fahren dürfen als es erlaubt ist? Sicher man kann schnell mal ein Verkehrsschild übersehen. Aber wenn man erwischt wird, sollte man die Strafe auch akzeptieren egal wie weh sie tut. Im Falle des Falles, will ja auch jeder das Gesetz für sich in Anspruch nehmen. Warum soll der Staat das nicht auch dürfen? Es gab mal eine Umfrage unter Deutschen Autofahrern ( hier ist es auch egal ob Auto oder Motoradfahrer ) in der über 90% zugegeben haben, Prinziepell schneller zu fahren als es erlaubt ist. Und dieses Ergebnis kann ich voll bestätigen ( sieht man Täglich im Straßenverkehr). Soviel zur Moral der Deutschen. Jeder will schneller Fahren, aber niemand will bestraft werden.
Ich bin der Meinung, dass der Halter grundsätzlich bezahlen müsste und der kann sich die Stafe ja vom „Fahrer“ zurückholen kann. Dann hört so ein Blödsinn auch schnell auf.
Interessant ist nicht nur das Video, sondern die Kommentare sind es auch. Wenn ich geblitzt wurde hatte ich bisher immer auch genug Anstand die paar Kröten zu zahlen, schließlich war ich es auch. Juristerei hin oder her. Jetzt forderte kürzlich der Bundesrat eine Identifikationsmöglichkeit für Motorräder von vorne. Das sind dann die Folgen wenn man immer alles abstreitet, vielen Dank dafür.
Gab es schon. Die Kennzeichen waren längs auf dem Schutzblech. Wurde abgeschafft denn bei einer Kollision mit einem Fußgänger wird so ein Kennzeichen ganz schnell zum gefährlichen Messer.
Die Geschichte ist nicht vollständig erzählt . Was sind nun die Konsequenzen aus dem Urteil ? Wenn die Durchsuchung nicht legal war , dann sind die gefundenen Beweismaterial (Helm usw ) nicht gültig , oder ?
Vermutlich war ein Polizeibeamter neben dem Blitzer gestanden und hat das Nummernschild notiert. Wäre er in dem Fall vor Ort direkt rausgewunken worden, wäre der Fall gar nicht erst entstanden.
Was ist wenn mein Motorrad zu heiß wird und brohl auf der Fahrbahn liegen zu bleiben . Wie verhalte ich mich da . Wenn ich die Maschine an Ort und Stelle aus mache und der Stau geht weiter bekomme ich die Maschine nicht wieder an wegen Überhitzungschutz und schon bin ich der Stau Verursacher.
Meine Güte. Ich wenn ich sogar noch erwischt werde, dann zahl ich doch einfach meine 80 Tacken und spar mir den ganzen Zirkus. Als ob ich so nen Stress mitmachen würde. Wer spielt, muss auch einsehen, wenn er verliert
Wurde am Ende ja dann richtig gehandelt. Zu großer Aufwand? Bestimmt. Aber gut, dass das vom Bundesverfassungsgericht geklärt wurde. Dann passiert hoffentlich nicht mehr so leicht in Zukunft
Kleine Frage - das war aber dann schon ein Blitzer auch von hinten, damit das Kennzeichen drauf ist und so der Halter ausfindig gemacht werden kann, oder? Wie ist das, wenn man nur von vorn geblitzt wird?
@taxana6, auch Motorradfahrer müssen bei vielen neuen fest installierten Messgeräten mit einer Verfolgung rechnen, da die Dokumentation inzwischen sowohl von vorne und als auch von hinten erfolgt. Vor allem aber bei mobilen Messungen sehen die meisten Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung vor, dass der Verkehrssünder auf Grund des höheren Erziehungseffekts unmittelbar anzuhalten ist. Auch hier bleiben Motorradfahrer nicht von der Verfolgung als Verkehrssünder verschont. Wird nicht angehalten, wird das Kennzeichen zur Messung manuell notiert. Gelingt es der Behörde nicht, den Fahrzeugführer des Motorrades zu ermitteln, wird zwar das Bußgeldverfahren in der Regel eingestellt. In diesen Fällen wird jedoch meist durch die zuständige Verwaltungsbehörde gegen den Halter des Motorrades eine Fahrtenbuchauflage verhängt, die kostenpflichtig ist. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Danke Marion für den umfangreichen Kommentar. Er enthält für mich wenig Neues. Dass eine Fahrtenbuchauflage kostenpflichtig ist verstehe ich nicht genau. Seis drum, eine konkrete Antwort auf meine Fragen habe ich nicht gefunden. Ich stelle sie deshalb noch einmal: Wurde in dem konkreten Fall, von dem im Video berichtet wurde, auch von hinten geblitzt oder wie wurde der Halter ausfindig gemacht? Danke für eine konkrete Antwort, falls bekannt. Zweite Frage: Wie ist das, wenn man nur von vorne geblitzt wird? Konkreter kann ich es nicht formulieren. Danke für eine konkrete Antwort, falls bekannt. Kurz und korrekt ist im Verkehr meist hilfreicher als abschweifend und ausschweifend. Wir sind ja hier auf YT, nicht im Bundestag.
@taxana6 Zur Fahrtenbuchauflage: Die Gebühr für die Anordnung einschließlich der Prüfung der Eintragung kann bis zu 200 Euro betragen. Zur Frage, wie geblitzt wurde: Es muss hier eine Bilddokumentation mit erkennbarem Kennzeichen gewesen sein, denn nur wenn das Kennzeichen bekannt ist, kann der Halter des Motorrads ermittelt werden. VG Andi / Social Team
@@ADAC Es gibt halt Wahrheiten, die der ADAC nicht aussprechen darf oder will. Die meisten fest installierten Blitzer sind nur von vorn und die Erfahrung zeigt, dass man als Zweiradfahrer nur ein sehr geringes Risiko hat verfolgt zu werden bzw. werden zu können. Das Potential von Fremdschaden ist bei einem Zweirad auch wesentlich kleiner als bei mehrspurigen Fahrzeugen. Die Verantwortung für das erheblich größere Risiko selbst zu Schaden zu kommen muss trotzdem jeder tragen - unabhängig davon was auf dem Geschwindigkeitslimit-Schild steht. Die Gesetze der Physik sind zwar immer gleich, Fahrzeuge, Fahrer und Situationen hingegen nicht. Deshalb machen immer gleiche Schilder eigentlich wenig Sinn. Juristen können nicht ohne, vielen Zweiradfahrern sind sie eher nur eine Empfehlung, wenn wir ehrlich sind.
Vor allem bei lächerlichen 80€. Alle beschweren sich über die "lächerlichen 30km/h drüber". Ja, ist schon ne Menge. Fast noch mal die Hälfte drauf bei den 70 km/h. Und kann auch Menschenleben kosten. Aber neeein, sich dumm stellen wegen 80€ ist natürlich "völlig normal".
Viele Motorradfahrer fühlen sich einfach in Sicherheit und fahren wie wilde Sau, von daher würde ich mehr Härte, auch gegen Autofahrer, wünschen. Was heutzutage im Straßenverkehr abgeht geht auf keine Kuhhaut.
Wieso regen sich eigentlich alle über die Kosten auf? Die hat doch der Motorradfahrer verursacht, indem er sich vor dem Bußgeld drücken wollte. Solche Leute sollten wenn überhaupt nur noch mit Fahrtenbuch fahren dürfen.
Blitzerfotos sind was feines. Da gab´s mal vor über 30 Jahren nen Fall, wo ein Fahrer mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden war. Als Beweis gab´s nur das übliche Frontfoto. Pech des Fahrers: Das Motorrad war ne BIMOTA, von welchem Modell nur zwei in Deutschland angemeldet waren. Der andere Besitzer konnte nachweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt im Ausland war.....
Aber sind wir mal ehrlich, wer würde nicht vor einer Durchsuchung den Helm vom Kumpel tauschen und vielleicht gleich die Klamoten wenn die Größe passt? Wenn ich in den Widerruf gehe, muss ich ja mit allem rechnen ^^. Wenn man aber weiß, dass man gefahren ist und seinen Fehler bei ausschließlich Bußgeld nicht zugibt und einfach zahlt, dem unterstelle ich arge Blödheit.
Ich verstehe nicht, warum nicht der Halter eine Aussage tätigen muss und ggf. selber die Schuld tragen muss. Man kann mir nicht erzählen, dass das der Halter nicht weiß. Zu schnell ist zu schnell und das gilt für alle. Die Kommentare zeigen mir, dass Motorradfahrer sich für etwas anderes halten.
Ich hätte das Gutachten angefochten. Niemals kann man ein Blitzerfoto mit einen unbekannten Motoradfahrer in Vollmontur zu 95 - 99 % zuordnen, erst recht nicht, wenn man nicht die Original-Klamotten hat um nachzumessen, wie dick die Kleidung/Protektoren auftragen.
Wo ist das Problem die Strafe gleich zu zahlen? Die ganzen Kosten gehören dem Motorradfahrer in Rechnung gestellt. Nur weil sich jemand seiner Strafe entziehen wollte hat er immense Kosten für den Steuerzahler verursacht.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird von Gerichten und Polizei im Zweifel immer so ausgelegt, dass alles verhältnismüßig ist, was den Pöbel an den Pranger liefert. Was hat man dann von einer späteren Feststellung, dass es rechtswidrig war? Straferlass bzw. Einstellung des OWi-Verfahrens kommt nicht in Frage und durch die lange Verfahrenslaufzeit sind die Hauptsacheverfahren eines eventuellen Schadenersatzanspruches ohnehin entweder verjährt oder nicht mehr durchsetzbar. Leider hemmen gerade derartige Verfassungsbeschwerden etc. nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen, da der reguläre Rechtsweg ja schon erschöpft sein muss bevor diese in Frage kommen. Wem's also nicht nur ums Recht geht hat in dieser Bananenrepublik ohnehin verloren.
Der Richter, der für eine Geschwindigkeitsübertretung von 30km/h einen Durchsuchungsbeschluss unterschreibt, sollte noch am selben Tag selber dem Haftrichter vorgeführt werden.
Wenn ihr zb. Den Helm findet: Ich habe meine Kleidung verliehen, Un bin seitdem sooft mit dem motorad gefahren, dass keine Spuren mehr von dem anderem fahrer vorhanden sind, da auch öfter gewaschen.
Hallo Frank, auch wenn der Durchsuchungsbeschluss ähnlich "leserlich" unterschrieben wurde, wie es viele Ärzte bei Rezepten handhaben: Er ist gültig 😉. VG Marion vom ADAC Team
Warum kann man nicht einfach zu einem Verstoß stehen und das Bußgeld bezahlen? Ich finde, das "Affentheater" hat der Motorradfahrer veranstaltet und nicht der Richter.
Ich hab mal eine Frage, es sind ja überwiegend die älteren Blitzer aktiv, die nur in eine Richtung blitzen. Als Motorradfahrer, kann man doch fast gar nicht geblitzt werden, da vorn kein Nummernschild dran ist. Im besten Fall noch mit versiegeltem Visir, ist es ja theoretisch gar nicht möglich jemanden zur Rechenschaft zu ziehen oder?
Hallo Nils, in der Tat bestehen gerade bei Messungen von Motorradfahrern oftmals Schwierigkeiten bei der Identifizierung, da in diesen Fällen meist keine Fotografie vom Gesicht des Fahrers vorliegt. VG Claude vom ADAC Team
Mir ist so etwas in Berlin passiert. Ich habe es erlaubt einem potenziellen Käufers meines Motorrades eine Probefahrt zu absolvieren. Der war auf der Autobahn wesentlich zu schnell unterwegs. Nach ein paar Tagen bekam ich einen Busgeldbescheid. mit punkten und Fahrverbot. Ich habe Widerspruch eingelegt und die Situation erklärt. Da man mir wohl nicht glaubte aber trotzdem Strafe und Fahrverbot zurücknahm, da es wohl nicht nachweisbar war das ich gefahren bin. Hatte man mir für 1 Jahr das führen eines Fahrtenbuches auferlegt und ca. alle 2-3 Monate (genau weiß ich es nicht mehr) kam ein Polizeibeamter und hat das Fahrtenbuch überprüft.
Wenn du nicht nur gesagt hast "Ich bin nicht gefahren" sondern konkret eine Person benannt hast, die den Verstoß begangen hat (Achtung: Nur wenn dem auch wirklich so war, ansonsten Gefahr der falschen Verdächtigung), hätte die Behörde doch mindestens denjenigen als Betroffenen anhören und ggfls. auch an dessen Anschrift via Lichtbildvergleich weiter ermitteln müssen, ob der Käufer nicht tatsächlich der Fahrer war. Dir als Halter einfach ein Fahrtenbuch auferlegen und das Verfahren einstellen ist nicht korrekt.
@@MrDarkwarrior29 Da hast du durchaus Recht. Ich wusste den Namen dieser Person nicht mehr. Hatte ihn mir einfach nicht gemerkt. Jetzt würde ich mir den Perso bzw. den Führerschein der Person z.B. fotografieren. Hatte ich nicht gemacht und den Perso und den Führerschein nicht richtig angeschaut.
Ja, das ist für die Deutschen noch das wichtigste überhaupt ... ungestraft schnell fahren können. Wenn man mal einen erwischt regt man sich über das System auf "wie kann man ihn nur verfolgen". Wenn die Person mit 30 km zu viel irgendwo reinfährt und andere verletzt fragt man sich wie das nur passieren kann. Tztztz.
@@XDamienGreyX ... oder ein langsameres Fahrzeug fahren. Es kommt nicht darauf an, welche Lösung man findet, sondern das man eine findet. Sie sind nicht besser, als ich. Sondern bilden sich ein, es wäre so. Man nennt dies "Oberlehrersyndrom".
Klamotten beschlagnahmen. Stell dir vor der fahrer sei unschuldig. Und noch dazu. Selbst wenn nicht diese massnahme selbst is ne drakonische strafe. Die klamotten sin teuer. Ploetzlich kannst du nicht Mehr legal oder sicher fahren, ohne helm und musst warten. Ich hab nur ein Motorrad.
Also wer wegen 80€ rumeiert brauch auch nicht Motorrad zu fahren. Was will man damit bezwecken... sich soviel Ärger einzuhandeln und die ganze rennerei nur wegen 80€ ist doch lächerlich.
Schon wieder was gelernt. Also Motorradkleidung, Helm, Kombi, Handschuhe immer beim freundlichen Nachbarn lagern, wenn was im Busch ist.
Oder erst gar nichts im Busch verstecken! ;-)
Sticker draufkleben.
Oder alles 0815 produkte verwenden....schwarzer Helm ohne schnick schnack....keine auffällige jacke ect. aber dann haste wie gesagt die durchsuchung am hals. ob man dass haben will ist auch so ne sache. Steht doch einfach dazu wenn man scheisse gebaut hat. So ein Bussgeld ist kein Weltuntergang
Wir haben gelernt: Die BRD ist der reinste Unrechtsstaat, gelle?!
Eine Frage dazu.
Du fährst Motorrad wirst geblitzt. Helm auf Visier runter und kein Foto vom Nummernschild. Also kein Gesicht und kein Nummernschild. Wie sind die Behörden überhaupt erst auf diese Person gekommen.
Das ist bei 30 kmh drüber Außerorts nicht verhältnismäßig
Doch
@@DB-uy5dm Wenn ja dann bestätigt das nur meine Ansichten über unseren vorgeblichen Rechtsstaat..
30kmh ist nichtmal biel5
Da es keinen definierten Geltungsbereich der StVo auf deutschem Boden gibt, ist die ganze Massnahme eine totale ungültige Farce! Setzt euch mal mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006 bsi 2007, veranlasst von den Besatzern auseinander. Alle Schwarzkittel sind Spitzbuben die den unrechtmässigen "Richtern" zuarbeiten und nur ein Geschäftsmodell!
Ist ja nur knapp 43% zu schnell
Hab ich das richtig verstanden? So ein Affenzirkus wegen 30 km/h außerorts? Keine Gefährdung, keine 130 km/h? Hausdurchsuchung, Gutachten? Armes Deutschland
@@marcelstoff aber es sollte doch bitte in der Verhältnismäßigkeit stimmen. Die deutschen Behörden jammern doch Gebetsmühlenartig wie sehr sie überlastet sind, Verfahren gegen wirklich Kriminelle müssen weil Fristen verstreichen eingestellt werden.... da kann es doch nicht sein das ein Geschwindigkeits Verstoß von 30km/h außerorts ganze Akten füllt, zig Arbeitsstunden frißt und vor allem eine Hausdurchsuchung mit sich bringt.
Mit solchen Verfahren und mit bösen Drogendelikten wie 3 gramm Gras verdient man sich halt die Kröten um irgendeinen käse zu finanzieren. Wenn man wenigstens mal mehr in Bildung oder Straßenbau oder gar das Internet investieren würde hätte ich ja net mal was dagegen, dafür können die gerne mein Geld haben.
@@marcelstoff ob die 70sinn machen. Naja.
@@marcelstoff dazu beschlagnahmen? Aeh. Wie soll er weiter fahren? Siehst dus noch?
Demnächst wird in solchen Fällen die Folter wieder eingeführt!
Alles zu Lasten der Steuerzahler!! WTF
Frank Petrol Sind doch "Ehda Kosten".
und nur weil ein egoistischer Raser sich 80€ sparen wollte.
@Frank Petrol
Wo steht das?
@@HRELivestream Dann sag mal von was das alles sonst bezahlt wird, bin gespannt.
@@HRELivestream Nachdenken reicht
das ganze wegen 80 € das ist doch wohl ein witz
Und wie hättest Du es gelöst?
@@HRELivestream der Motorrad Fahrer hat sich gewehrt was total ok ist aber das Vater Staat wegen 80€ so einen aufwand betreibt ist nicht nachvollziehbar. Denn am Ende zahlt das wie immer der Steuerzahler ,des wegen finde ich den Aufwand unverhältnismäßig hoch. Aber wann hat der Staat schon mal aufgegeben was kost die Welt.
@@didididibra161 ich wills nichts befürworten, aber würden die das einfach fallen lassen, würde sich jeder denken ok ich fahr mal 30 kmh schneller und sag ich wars nicht. Ich bin froh dass bei meine ca 65 innerorts das blitzerfoto nicht angekommen ist, weil die nicht von hinten geblitzt haben, da ich sonst meinen schein in der probezeit hätte abgeben dürfen. Hab da verpennt und musste dringend in die schule. Vorher meinte ich noch immer, dass da doch keiner schneller als 55 fährt wegen der kurve und wahrscheinlich keiner geblitzt wird. Zack hats mich auch erwischt
@@timsch15 Manche Geschwindigkeitsbegrenzungen sind aber auch Humbug. In Italien darf man auf den Pässen theoretisch 80 fahren, da verlassen sie sich einfach darauf, dass ein Fahrer eigenverantwortlich handelt. In Deutschland wird dagegen selbst auf gerader Strecke mit freier Sicht teilweise ein unverhältnismäßig niedriges Tempolimit gesetzt, man kann schon verstehen, dass das dann als Abzocke angesehen wird. Wäre der Typ aus dem Video hier mit 160 Sachen in ner 50er Zone geblitzt worden, könnte man ja den Aufwand verstehen, aber bei 30 Sachen drüber in einer 70er Zone ist das ganze schon etwas übertrieben. Jedenfalls meiner Meinung nach.
@@HRELivestream Diesen ersten Vorgang wg. "Nichtermittlung des Fahrers" (wie auch immer das in Anwaltsdeutsch heißt) zu den Akten legen. Damit das in Zukunft nicht mehr vorkommt, Pflicht für Fahrtenbuch auferlegen. Das ist erstens nervig für den Halter und zweitens kann der Halter sich in der nächsten Zeit (üblichweise 12 Monate, teils auch 24) nicht mehr rausreden.
Was ich nicht verstehe: wenn man eh keine Punkte hat und (warum auch immer) zu schnell fährt - warum hat man dann nicht den Arsch in der Hose, zu seinem Mist zu stehen? 30 km/h drüber, Respektive 80 € sind ja jetzt wirklich nicht die Welt. Wenn man das 70 Schild auf der Landstraße übersehen hat - Shit happens, das nächste mal Augen auf und nicht träumen beim Mopped fahren. Mitleid mit dem betroffenem Motorrad-Fahrer hab ich jedenfalls keins. Obwohl ich selbst auch Motorrad fahre.
Also wenn die Gerichte und Richter genau so voller Elan wären wenn es um Randale in Stuttgart/Leipzig /berlin/Köln/Hamburg und vielen anderen Städten geht wäre das ja mal ein Highlight
Lächerlich dieses Land
Da es keinen definierten Geltungsbereich der StVo auf deutschem Boden gibt, ist die ganze Massnahme eine totale ungültige Farce! Setzt euch mal mit den Bundesbereinigungsgesetzen 2006 bsi 2007, veranlasst von den Besatzern auseinander. Alle Schwarzkittel sind Spitzbuben die den unrechtmässigen "Richtern" zuarbeiten und nur ein Geschäftsmodell!
Find ich auch lächerlich.
ne gefährlich...bald sind wir wieder im Dritten Reich, wenn das so weiter geht!!
@@musterung1berlin oder DDR heute geht's Grad weiter direkt in die andere Richtung
@@musterung1berlin Dann geh doch wo anders hin.
Ein Glück habe ich mein Zeug nicht in meiner Wohnung 😂
Fazit: er hätte einfach zu keinem Moment zu irgendjmd etwas sagen sollen. Emotionen halt...
Und Du glaubst, dann wäre es nicht weiter gegangen? Dann wäre das gleiche passiert. Das man das hier auf Emotionen bezieht liegt am Kommentar im Video. Das ist ziemlicher Standard
Eine Durchsuchung ist zwar unzulässig, wenn nicht zuvor ein anthropologisches Gutachten eingeholt wurde. Für ein solches muss der Betroffene aber die (Verfahrens)Kosten tragen, wenn er verurteilt wird. Meines Erachtens ergibt sich folgendes Fazit:
1. Auch bei vergleichsweise geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen ist eine Durchsuchung der Wohnung grundsätzlich nicht unzulässig, es bedarf aber zuvor der Einholung eines anthropologischen Gutachtens.
2. Die Einholung eines anthropologischen Gutachtens an sich ist verhältnismäßig. (Das impliziert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.)
3. Die Kosten für das anthropologische Gutachten hat der Betroffene zu tragen, soweit er verurteilt wird. (Im vorgestellten Fall dürfte der Betroffene lediglich die Kosten für die rechtswidrige Durchsuchung gespart haben.)
4. Wer keine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, sollte sich genau überlegen, sich zur Sache nicht einzulassen - will man sich nicht zusätzlichen Kosten für ein anthropologisches Gutachten (und gegebenenfalls für Kosten einer anschließenden Durchsuchung) ausgesetzt sehen.
Ein anthropologisches Gutachten kann im übrigen nicht 95 bis 99 % wahrscheinlich die Identität des Fahrers klären... Auf dem Bild erkennt man nur den Kopf und selbst davon nicht alles. Um eine Wahrscheinlichkeit von 60% zu erzielen, benötigt man 5 markante Gesichtsmerkmale....
Da die Blitzerfotos schwarz weiß sind, fällt die Augenfarbe und Haarfarbe, Bartfarbe etc. schon mal weg... Körpergröße und Statur sowieso
Also ich hab schon Gutachten von Überwachungskameras gesehen, bei denen man ebenfalls auch den Gang und die Gangart und wesentlich mehr von der Person gesehen hat und selbst diese Gutachten waren nicht mal annähernd bei 90% Übereinstimmung... Ich würde da einfach einen eigenen Gutachter beauftragen.
Am Ende zahlt das Gericht die Kosten, wenn Zweifel bestehen...
Über genau dieses Thema habe ich mich heute im Auto mit jemandem unterhalten. Ich habe das nicht gegoogelt, noch sonst etwas. Prompt bekomme ich das Video vorgeschlagen. Krank.
Was ist die Unversehrtheit der Wohnung heute noch Wert?
Wenn schon eine kleine OWi für ein Durschsucheungsbeschluss reicht.... Fühlt sich an wie in einem Überwachungsstaat...
Da hier nicht darauf eingegangen wurde welche Apparatur verwendet wurde, um das Foto zu machen, beginne ich mit dem Standard Boxen-/stationären Auto-Blitzer.
Um das klarzustellen: Auch WENN man ein Bild vorliegen hat, werden die Polizisten, weder die Gerichte, noch das Gutachten darauf kommen, wer überhaupt das auf dem Motorrad war oder ansatzweise sein könnte. Wir haben immerhin kein Nummernschild auf der Vorderseite wie die Indonesier. Ist also etwas weit hergegriffen, wenn man meint, mittels eines Blitzerfotos könne man ein Hausdurchsuchungsbefehl veranlassen.
Abgesehen davon, wenn es ein Säulenblitzer ist, kann man diese erstens meilenweit voraussehen, durchaus zweitens paar Tricks anwenden um die Aufnahmestrecke nach dem belieben anzupassen, so dass keine Aufnahme möglich ist (weiter werde ich da drauf nicht eingehen) und desweiteren ist man selbst schuld, wenn man sowieso bei einem gefährlichen Hobby mit null Knautschzonen rasen tut wie ein Depp.
Kleiner Tipp bei Radar-Kontrollen mittels Laser: Fahrt bei geraden Strecken oder leicht gebogenen Kurven in Schlangenlinien, wie als würdet ihr eure Reifen aufwärmen. So kann kein Polizist euch unterstellen schnell gefahren zu sein, weil eine konstante Messung mittels Laser nicht rechtens ist! 🤣🤣🤣
Aber ist heftig, was man hier wegen dem kleinen Ego des Motorradfahrers alles veranlasst hat, nur weil er die Klappe nicht halten konnte und provokant sein musste.
Wenn jemand mehrere hundert Millionen STEUERGELDER verbrät, ach, der jenige darf weiterhin im Amt verweilen und sich den Bauch von den Steuergelder vollstopfen bis zum Abwinken.
Tolle Demokratie.
Das ist mit enormem Abstand der dümmste Klugscheißerkommentar, den ich jemals lesen musste. Ich möchte meine 60 Sekunden and Lesezeit zurück
@@mehrdadjimboudi2891 Heul leiser, Manfred.
Bestimmt wieder irgendwelche Dorfcops, die sich in ihrem Stolz verletzt gefühlt haben.
eher Richter, die Cops ordnen keine Durchsuchung an. Gewaltenteilung!
Bei mir reichte die Aussage einer Sachbearbeiterin, sie könne mich anhand der Nase unter dem Helm auf dem Foto identifizieren... Lächerlich 🤔
Und, warst du es?
Bist du mit dem Werner Brösel verwandt? :-)
Dass es in Deutschland keine Halterhaftung gibt und man diese dummen Ausweichspielchen überhaupt betreiben kann ist lächerlich. Entweder der Halter hat Aufzeichnungen wer zum Zeitpunkt gefahren ist, sonst kann er selber blechen, fertig. Funktioniert z.B. ist Österreich problemlos.
Du kannst dagegen Rechtsmittel einlegen.
@@Mike25654 funktioniert halt nicht wenn das nummernschild nicht erkennbar ist.
Viel reden nichts sagen. Schön das der Fahrer gewonnen hat aber was hat das für Konsequenzen gehabt der schaden ist ja endstanden es wurde Durchsucht.
Der Fahrer hat nicht gewonnen. Man sagt lediglich rückwirkend betrachtet das es die Durchsuchung nicht gebraucht hätte durch das Gutachten. Aber das sind ja nur Ausschnitte, welche hier weitergegeben werden.
Vor etwa 10 Jahren hatte ich 3 Motorrader, im Sommer fuhr ich immer mit einer morgens zur Arbeit, eines morgens ignorierte ich den Blitzer (Feststation) hatte etwa 70km/h innerhalb Ortschaft drauf, ja ein schöner Flash, nachmittags als ich nach Hause kam, Motorrad in den Keller gestellt und die Jacke in einen Karton. Ab diesen Tag bin ich 3 Monate nicht mehr mit der Maschine gefahren und die Jacke schlummerte auch so lange im Karton. Bin dann mit einem anderen Motorrad gefahren und trug eine andere Jacke. Natürlich wollten mich die Behörde ausfindig machen, aber der Fahrer mit dem Motorrad und jener Jacke wurden 3 Monate nicht mehr gesehen.
Ganz schön aufwändig - wenn man keine Eier in der Hose hat!
Den Richter sollte man in Knast stecken wegen veruntreuung von Steuergeldern!
Welche Steuergelder wurden veruntreut?
@@HRELivestream Die Steuergelder, die seine Bezüge finanzieren, die er wegen der Beschäftigung mit so einem Mist erhält.
Bei einem Blitzer ist bei einem Motorrad wohl eher das Problem den Halter zu ermitteln, da man kein vorne kein Kennzeichen hat. Es sind ja zwei verschiedene Dinge, den Halten oder dann den tatsächlichen Fahrer festzustellen.
In viel Motorrad befahrenen Strecken wird oft zusätzlich von hinten geblitzt.
von vorne Blitzen von hinten mit den Augen ablesen. Alles schon gehabt bei 10kmh Übertretung. Sonst gibts halt Fahrtenbuch.
Manchmal sitzt jemand im Auto und schreibt die Nummer mit. Mich haben sie schon so gut getroffen, dass die Augenpartie und Helm und Sturmhaube schon zur Identifizierung gereicht hätte.
@@martinm3422 Deshalb, wenn man schon geblitzt wird, dann richtig, damit keiner was sehen kann ;)
Ich wurde schon mit etwa ca 170 geblitzt bei erlaubten 70, kurz vor erlaubten 100 um ca 21 Uhr.
Das Licht hatte echt stark geschockt, weil es schon ziemlich dunkel geworden war, fast schon kriminell... Hab aber nie etwas bekommen per Post
The Only Raichuu Das ist gar nicht dein ernst? Solche leute wie dich sollten sie erwischen und einsperren. Noch stolz drauf?
Die Richter endscheiden nach lust und laune trotz ausreichender beweismaterial was mein unschuld beweist wurde ich für schuldig erklärt und musste bussgeld samt gerichtskosten übernehmen dann wollte ich damit zum höheren gericht die haben es abgelehnt da der betrag zu gering ist
95% bis 99% Sicherheit. Allein, dass der Gutachter sich über seine Sicherheit unsicher ist, zeigt schon, dass er sich nicht sicher ist.
Klingt für mich nicht wie ein ,,Der Halter ist sehr wahrscheinlich gefahren.", sondern eher wie ein: ,,Es könnte theoretisch sein, dass der Halter gefahren ist - kann aber auch sehr gut jemand anderes gewesen sein.".
Wie kann man so eine Aussage überhaupt treffen? - Woher will der Gutachter wissen, wie sicher er sich sein kann? Gibts da jetzt auch ne Formel für?
Anzahl der übereinstimmenden Eigenschaften / Anzahl aller eigenschaften = Chance
Und warum die Chance? Ist das Foto so schlecht, dass der Gutachter nicht erkennen kann, ob der Fahrer eine oder zwei Hände hat?
Warum ist ein Foto, das so schlecht ist, dass man sich nicht mal über die Sicherheit sicher sein kann überhaupt Gerichtsverwertbar?
Hier wurde eindeutig Willkürlich gehandelt. Das fing schon bei dem Gutachten alleine an.
Deshalb immer getönte/verspiegelte Brillen/Visiere nutzen
Nützt nix
Hast du das Video überhaupt angeschaut? Da wurde doch explizit gesagt, dass die Hausdurchsuchung nur unzulässig war, weil man das Gesicht erkennen konnte. Wäre der Fahrer unkenntlich gewesen, wäre die Hausdurchsuchung in Ordnung gewesen. Er hat also den Prozess nur gewonnen, weil man sein Gesicht erkennen konnte...
Deshalb immer so schnell fahren, dass das Kennzeichen unleserlich wird !
@@majekmorgan3853 ja ganz genau , ganz genau so............nicht
Sehr gute Infos. Danke
Mir ist genau die gleich Situation schon mal passiert bloß ohne Wohnungsdurchsuchung, es hat sich innerorts um 21 km/h zu schnell bewegt und das Bußgeld war letztendlich gesamt bei 107€ + Aufbauseminar also sprich nochmal knappe 350€. Mein Fazit daher zu schnell kann sehr teuer werden.
Und wer zieht jetzt den Richter, der weit über das Ziel hinaus geschossen ist, zur Verantwortung ???
Bevor man sich hier zur Wehr setzt sollten zwei Dinge vorhanden sein. Erstens eine Rechtsschutzversicherung und zweitens ein Fachanwalt der sich der Sache annehmen möchte. So ein Ritt durch die Instanzen wird teuer und es ist nicht sicher, dass man gewinnt. Ich habe so einen Fall vor zig Jahren durchgemacht und das auch nur weil ich mit dem Anwalt befreundet war.
Hausdurchsuchung war bei mir nicht aber auf einem Hausbesuch mit dem Ziel eine unbedarfte Aussage aufzunehmen kann man sich einstellen. Insgesamt zwei Verhandlungstage vor Gericht und ein Sachverständiger für die Gesichtserekennung. Wir haben am Ende gewonnen. Aus heutiger Sicht würde ich das Bußgeld aber einfach zahlen.
Wenn du also gefahren bist, auch nur gerechtfertigt.
Nee, wenn man keine Rechtsschutz und keinen Anwalt hat, klingt doe Ausrede: "Ich erkenne mich auf dem Bild nicht wieder, keine Ahnung wer da gefahren ist." Glaubwürdiger. - Ich habe den Spaß vor Gericht auch schon mitgemacht ;) Kommt aber auf die Rahmenbedingungen an, ob wirklich auch mal ein anderer deine Maschine gefahren ist, bzw. jemand aus der Familie damit fahren könnte. - Ist immer dünnes Eis und ein Spiel für gewagte. :)
generell wir wurden als Frauen
u. STaaTsbürgerinen STaaT ÖsTerr geb
wir
sind
keine
DEuTschen
sehr tollen und informatives Video Hut ab.
Dann tauscht man einfach die Klamotten mit einem Kumpel aus und gut is. Klamotten net da, ups
Aber willst du das nach jedem Blitzerfoto machen? Denn so eine Durchsuchung wird ja vorher nicht angekündigt.
Jo, noch besser, Vorsatz = doppelte Strafe, wennn erwischt.
@@martinm3422 Wer will mir verbieten, meine Motorrad Kleidung zu tauschen?Das mach ich wenn ich lustig bin täglich.
@@KimmenKruemel69 Der Vorsatz bezieht sich auf die Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht auf das Tauschen der Klamotten.
Die kleinen fängt man und die großen lässt man laufen!
Typisch hier in "Absurdistan"! 🤦♂️
Wer sagt denn, dass der Motorradfahrer ein "Kleiner" war?
weil es auch von hinten Blitzt bei manchen Radars
Was mich mal interessieren würde: was ist denn (für besagten Motorradfahrer) nun die Konsequenz aus dem (positiven) Urteil des Landgerichts? Die Durchsuchung kann man ja jetzt schlecht rückgängig machen, und wenn ein Bußgeld erstmal bezahlt ist, ist es ja auch futsch (auch wenn es später für ungültig erklärt wird), soweit ich weiß.
Das anthropologische Gutachten reicht für die Verurteilung aus. Im Ergebnis ändert sich für den Motorradfahrer nichts.
Wie hier schon geschrieben wurde ändert es im Endergebnis nichts. Ich denke jedoch das der von der Durchsuchung Betroffene "Schadensersatzansprüche" gegenüber den Behörden stellen kann bzw. Konnte. Denn es wurden ja durch die unverhältnismäßige und somit rechtswidrige Hausdurchsuchung die Grundrechte (Unverletzlichkeit der Wohnung) stark eingeschränkt.
Eventuell konnte der Betroffene so das Bußgeld und die entstandenen Verfahrenskosten wieder ausgleichen.
Achja die durch die Hausdurchsuchung aufgefundenen Beweismittel sind vermutlich für das Verfahren auch nicht mehr zu verwenden gewesen (Verwertungsverbot). Waren aber ja durch das Gutachten auch nicht mehr notwendig.
Die ganzen Geschwindigkeiten beruhen doch oftmals nur noch auf Abzocke. Autobahnen waren vorher unbegrenzt und zum Blitzen drosselt man mehrspurige, gerade Passagen auf 120 km/h oder 100 km/h herunter. Genauso wie Landstraßen. Gerade Abschnitte welche immer auf 100 km/h gesetzt waren, sind plötzlich auf 70, oder 60 gedrosselt. Und wo sitzen die Blitzer jeden Tag? Nein natürlich nicht bei Kindergärten und Gefahrenpunkten. Genau auf diesen sinnlos gedrosselten Autobahnabschnitten, oder Landstraßen. Und wenn es sogar dem blutigsten Fahranfänger zu doof wird und er dann mit 100 (früher erlaubt) geblitzt wird, dann ist er plötzlich ein böser Raser. Vor kurzem wurde auf einem Autobahnschnitt eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Unter anderem wurde hier mit aufgestellten Schildern völlig ohne Grund die Autobahn bis auf 60 heruntergedrosselt, nur um zu Blitzen. Und im Zeitungsbericht später, wo berichtet wurde wie viele alleine den Führerschein verloren haben, hatten sie nicht einmal die Scham, dass man frei sagte, dass es nur wegen dem Blitzen gemacht wurde. Und dann kommen sie immer und immer wieder mit dem Umweltaspekt und den 120 und Co., wenn laut Statistik bewiesen ist, dass wir in Deutschland trotz offener Autobahnen die wenigsten Toten hatten. Und das sieht man auch bei uns. Früher floss der Verkehr flüssig durch. Heute mit 120, oder gar 80 auf dem gleichen Stück gibt es täglich Stau, nur weil immer wieder aus Angst vor Blitzern massiv heruntergebremst wird. Und täglich scheppert es ganz plötzlich 1-2 x. Aber Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ja für die Sicherheit und Umwelt...
Erinnert mich an eine Situation wo bei einer sonst immer unbegrenzten Autobahn auf höhe einer Raststätte plötzlich ein 120, dann 100, 80 und schließlich 60 Schild direkt hintereinander kamen. Hinter dem 60 Schild stand dann ein mobiler Blitzer und direkt dahinter war wieder unbegrenzt. Also wenn das keine Schikane oder Schnelles Auffüllen der Haushaltskasse sein soll dann weiß ich auch nicht mehr.
Mal ne Frage: Wenn das BVG festgestellt hat, die Durchsuchung war unverhaeltnismaessig, kann man damit nicht das Urteil anfechten?
Wenn das anthropologische Gutachten auch ohne die Lederkombi anhand des Gesichts zu 95 % sagt, dass du der Fahrer warst, kannst du es versuchen, wirst aber auf Grund des Gutachtens wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Hast du die Strafe bereits bezahlt, ist das Verfahren auch abgeschlossen und kann nicht wieder aufgenommen werden. Nur wenn das Gericht dich verurteilt, du aber innerhalb der Frist Berufung einlegst.
@@MrDarkwarrior29 Wer bezahlt Strafen, wenn man meint, hier ist etwas nicht in Ordnung, bevor das Verfahren abgeschlossen ist? Kaum vorzustellen.
Anthropologisch anhand vom Gesicht? Bei einem Helm? Halte ich auch für leicht anfechtbar.
Wenn Beweismittel zu Widerrechtlich gesammelt werden, dürfen diese nicht in der Urteilsfindung verwendet werden. Sonst wäre ja auch ein erzwungenes Geständnis rechtswirksam.
Selbst wenn man einen Kombi "gefunden" hat, gibt es doch wie viele Tausende davon in D von Louis, Polo, oder andere Händler, die nicht nur einen anfertigen.
Tja, vor Gericht und auf hoher See.....
Selber schuld, wer so dreist ist, soll gestraft werden. Und wer jetzt hier rumheult, dass alles der Steuerzahler zahlen muss, der soll doch dafür Motorradfahrer danken, nicht dem Richter.
95%??? Das heißt, dass es auch jemand anderes gewesen sein könnte. Somit ist ja nicht erwiesen, dass Halter und Fahrer die selbe Person sind. Nur weil der Richter der Meinung ist Recht zu haben, darf er das doch nicht mit in sein Urteil einfließen lassen. Fakten zählen.
Eben. Und deswegen verstehe ich nicht, warum die Hausdurchsuchung nicht trotzdem gerechtfertigt sein sollte: Wenn das Gutachten besagt, dass der Motorradfahrer mit einer guten Wahrscheinlichkeit der Halter war, gibt's ne Hausdurchsuchung obendrauf, wo man dann ein weiteres Indiz (die Motorradkleidung) sammeln kann. Wenn das Gutachten aber eine geringe Wahrscheinlichkeit bescheinigt, wäre eine Hausdurchsuchung nicht gerechtfertigt.
Bei einer Identifikation von über 75% ist da nichts mehr mir rausreden. Wenn die Übereinstimmung dann bei 95% ist hält man besser die Klappe und sagt gar nichts mehr. Einfach akzeptieren und gut ist. Ich sage nur, hätte er Eier gehabt wäre das ganze garnicht so weit gekommen, € 80 bezahlt und gut ist. Jetzt hatte zwar recht bekommen (wie ich persönlich finde zu unrecht) aber die Strafe und alles zusammen von vielleicht € 2,000 hat er ja schon bezahlt und bekommt sie auch nicht mehr zurück da der Vorfall abgeschlossen ist. Hätte man billiger haben können.
Wegen 30 km/h zu schnell und 80€...
So ein Kindergarten 😂
ja
Dankeschön
Als ich bei einer beschuldigten Geschwindigkeitsübertretung, selbst auf dem Polizeirevier, keine Angaben zum Fahrer machen konnte musste ich ein Fahrtenbuch führen. Das Fahrtenbuch wurde dann mehrmals bei mir Zuhause, bei einer Tasse Kaffee, von Kontaktbereichsbeamten überprüft. War schon für ein Jahr lästig.
Und das musstest du wie lange führen? 1 Jahr oder dauerhaft?
@@DerKatzeSonne 1 Jahr, wie ich schrieb...aber mehrere Kontrollen durch Besuch vom Uniformierten
danke adac fürs tempolimit
NICHT !
Seit wann ist ADAC fürs Tempolimit? Hab ich was verpasst?
also wegen 80€ hätte man sich doch das ganze Theater auch sparen können...
Wenn ein Motorradfahrer regelmäßig zu schnell an stationären Blitzern fährt, mit dem Gedanken, die kriegen mich eh nicht, finde ich so einen Aufwand gerechtfertigt, aber nicht wegen 30 km/h.
Einfach eine Halter-Verantwortlichkeit in Deutschland einführen und schon gibt's solche Probleme nicht mehr.
und wie soll dann mit Punkten und Fahrverbot umgegangen werden? Im Straf- und Bußgeldverfahren musst du nahe Angehörige nicht belasten, das ist ja auch gut so. Stell dir vor, du musst gegen deine eigenen Eltern oder deine Geschwister belastend aussagen. Andererseits wäre es ja auch "unfair", für andere dann Punkte und sogar Fahrverbote auszubaden. Viele sind auf den Führerschein auch beruflich angewiesen. Im Verwarnungsbereich bis 55€ vielleicht okay (Stichwort Parkverstöße und kleine Verstöße) aber spätestens bei Pkt + Fahrverbot ist eine Halterhaftung kaum sinnvoll durchsetzbar. Einzige Lösung, kommt es zur Halterhaftung ohne konkrete Fahrerermittlung, würden Fahrverbot oder Punkte durch Erhöhung (z.B. Verdopplung) des Bußgeldes ersetzt.
Ich halte den Beweiswert der aufgefundenen Motorradkleidung im Haushalt sowieso für äußerst dürftig. Helm, Jacke und Stiefel kann man auch mal an Geschwister, Kumpel oder sonstwen verleihen. Macht vielleicht nicht ständig jemand aber in Anbetracht des Verhältnismäßgkeitsgrundsatzes im OWI Verfahren ist dies sicher nochmal eher nachteilig für die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung auszulegen.
Grundsätzlich bin ich ja dafür, dass der Staat Möglichkeiten haben soll, OWIs und Straftaten auch ohne Mitwirkung des Betroffenen oder Beschuldigten aufzuklären, denn natürlich gibt es auch die, die wegen jeder Kleinigkeit meinen, jetzt einen persönlichen Kampf gegen die Behörden führen zu müssen.
Aber wegen 80€ Bußgeld im OWI Verfahren ohne Gefährdung, Schädigung oder sonstige, strafverschärfende Umstände halte ich eine Wohnungsdurchsuchung für absolut unverhältnismäßig.
Frage: Wurde das Verfahren nachträglich dann auf Grund der rechtswidrigen Durchsuchung dann doch eingestellt? Oder hatte der Fahrer bereits bezahlt?
Hallo Dark Shadow, vielen Dank für dein interessantes Feedback. Zu deiner Frage: Der Betroffene wurde rechtskräftig verurteilt. Er musste das Bußgeld bezahlen. Er wehrte sich anschließend gegen die Durchsuchungsbeschlüsse. Das BVerfG hat nur über die Rechtsmäßigkeit der Durchsuchung entschieden. Viele Grüße Marion
Wie gut das ich beim fahren komplett vermummt bin ;)
Und die Konsequenz aus dem Urteil? Die Durchsuchung kann ja nicht rückgängig gemacht werden.
02:05 das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wegen einer Verkehrsordnungswirdrigkeit in Höhe von 80 € mit einer Hausdurchsuchung einzuschränken ist mal zu 100% unverhältnismäßig. Selbst bei Straftaten geht das nicht einfach mal so. Da ist die Hürde für Ordnungswidrigkeiten noch mal eine Latte höher!
p.s. Man hätte auch ganz normal ermitteln können, wer mit dem Motorrad fährt. Es hätte weitaus bessere und geringere in Grundrechte eingreifende Maßnahmen gegeben, welche eben weniger oder gar nicht in die Grundrechte des Fahrzeughalters eingreifen...
Heftig, dass selbst Richter an einem Amtsgericht unfähig sind, die Verhältnismäßigkeit zu wahren...
Der Satz bei 05:41 ist auch nicht richtig. Eine Wohnungsdurchsuchung und damit der Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung steht bei einer 80 Euro Ordnungswidrigkeit in überhaupt keinem Verhältnis! IN KEINEM! Weder ist diese Maßnahme tatsächlich geeignet, noch erforderlich... Und wie bereits gesagt, wegen 80 € durchsucht man keine Wohnung!
Selbst bei Straftaten, welche wie schon erwähnt sogar noch höher wiegen, ist die Verhältnismäßigkeit nicht immer gegeben!
Wenn das eine 25.000 Euro Ordnungswidrigkeit wäre - okay... aber wegen 80 €?
Was kommt dann als nächstes?! Wegen Flaschparken in die Bude rein?!
Sollen sie den Halter halt observieren und dann mit seinem Motorrrad anhalten.... Das ist eine vollkommen legitime Verfahrensweise....Wird nur kaum angewendet, da zu zeitaufwändig. Jedoch hätte man eine wesentlich erforderliche Maßnahme. Nur, weil die richtigere Maßnahme zu zeitaufwändig ist, heißt das noch lange nicht, dass man eine unverhältnismäßige Maßnahme treffen oder gar anordnen kann....! Genau dafür steht ja die Verhältnismäßigkeit.
Die Richter im Amtsgericht sind manchmal (trotz der hohen Hürden der Prädikatsexamina) ziemlich inkompetente Pfeifen 😂
Ich finde dieses Verständnis der Verhältnismäßigkeit auch interessant.
Heutzutage gibts in Hamburg wegen einer Beleidigung auf Twitter gegen den Innensenator eine Durchsuchung.
Also lieber Steuergelder für eine observation verschleuderndem als einem Rowdie mal ein wenig auf die Pelle zu rücken? Ich denke das ist’s Chen gerechtfertigt, weil jeder Autofahrer zur Kasse gebeten wird, nur bei Radfahrern und Motorradfahrern macht man Ausnahmen? Denke nicht, und ja, ich bin selber Motorrad gefahren bis zu einem Unfall (und nein, nicht Geschwindigkeit begründet, ich habe eine Erkrankung die mich hat ohnmächtig werden lassen und ich bin gestürzt). Motorradfahrer glauben einfach zu häufig sie stünden über dem Gesetz, freue mich jedesmal wenn die einen Denkzettel bekommen.
@@sc29607 sie haben komische Ansichten. Die Durchsuchung wurde beim Fahrzeughalter durchgeführt. Was ist, wenn der Fahrzeughalter nicht der Fahrer und somit nicht der "Rowdie" war?
Es gibt unzählige Menschen, die zich Fahrzeuge auf sich zugelassen haben, aber nicht mit diesen Fahrzeugen fahren. Autovermietungen beispielsweise...
Die andern Punkte. Wo werden denn Fahrradfahrer und Motorradfahrer anders behandelt?! Die Regeln gelten für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen... die Fahrerermittlung muss genauso bei einem PKW und einem LKW stattfinden....
Einen Unfall verursacht mit einer Erkrankung, die einen Bewusstlos macht.... also da sind wir jetzt im strafbaren Bereich und folglich auch bei der Ungeeignetheit des Führens von Kraftfahrzeugen. Ich gehe davon aus, dass Sie keine Kraftfahrzeuge mehr führen?
Das letzte Statement lässt eine unschöne Charaktereigenschaft zum Vorschein bringen: die Gehässigkeit
Woher kommt so eine Verbitterung?!
Starkes Video
In meinem Ort gibt es sogar ein Hausdurchsuchung wenn man ein gelbes Quad besitzt, weil ein gelbes Quad (ohne Kennzeichen) im Wald gefahren ist. Bußgeld war 10€...
mehr Menschen mit Eiern in der Hose - wie der Beschuldigte - ja, das ist das Mindeste auf meinem "Wunschzettel" ;-)
Also für mich hört sich das verkürzt so an. Liebe Privatperson . In Deutschland hast du deine Rechte. Aber wenn du die dann anwendest , zeigt dir die deutsche Rechtsprechung mal wo du damit hinkommst.
Das Bundesverfassungsgericht ist mir echt sympatisch, da sieht man wie Gewaltenteilung funktioniert.
Normalerweise bekommt man höchstens die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen, aber eine Hausdurchsuchung???
Welche Konsequenzen hat das nun für den Richter?
Gar keine. Für solche Rechtsfragen ist der Instanzenzug da.
Keine , der wird den Durchsuchungsbefehl wie üblich nicht unterschrieben haben. Welche Konsequenzen hat das für die Bullen müsste die Frage lauten.
Vielen Dank - als Folge solcher Aktionen kommen dann demnächst das Kennzeichen vorne oder andere Regelungen die uns Kradlern nicht passen. Fahrt wie es angesagt ist und niemand hat ein Problem
Ganz so einfach ist es nicht, finde ich, Strassen bei denen früher 70 war werden auf 50 oder weniger runtergeregelt, Strafenkatalogatalog vor ein paar Jahren von 15 Pkt auf 8 runter, jetzt erneute unverhältnismässige Verschärfung, Erhöhung der Kontrolldichte usw. und dann Argumentation von Politikern mann wolle den individualverkehr unattraktiv machen. Das sollte man schon mal hinterfragen finde ich. Oder akzeptieren Sie immer alles teilnahmslos?
@@martinm3422
Doch so einfach ist es. Warum soll, jemand ungestraft schneller fahren dürfen als es erlaubt ist? Sicher man kann schnell mal ein Verkehrsschild übersehen. Aber wenn man erwischt wird, sollte man die Strafe auch akzeptieren egal wie weh sie tut. Im Falle des Falles, will ja auch jeder das Gesetz für sich in Anspruch nehmen. Warum soll der Staat das nicht auch dürfen? Es gab mal eine Umfrage unter Deutschen Autofahrern ( hier ist es auch egal ob Auto oder Motoradfahrer ) in der über 90% zugegeben haben, Prinziepell schneller zu fahren als es erlaubt ist. Und dieses Ergebnis kann ich voll bestätigen ( sieht man Täglich im Straßenverkehr). Soviel zur Moral der Deutschen. Jeder will schneller Fahren, aber niemand will bestraft werden.
@@olafh7206 Streber
Ich bin der Meinung, dass der Halter grundsätzlich bezahlen müsste und der kann sich die Stafe ja vom „Fahrer“ zurückholen kann. Dann hört so ein Blödsinn auch schnell auf.
Mal eine Frage, woher wussten die wer der Fahrer ist, bzw. wie kommen die von einem Bild von Vorne ohne Kennzeichen auf den Fahrer ?
konnen Die Beamten in Der wohnung sagen ziehen Sie sich schnell was an wenn mann unter der Dusche ist oder warten Sie 20 minuten draussen meine Herren
Interessant ist nicht nur das Video, sondern die Kommentare sind es auch. Wenn ich geblitzt wurde hatte ich bisher immer auch genug Anstand die paar Kröten zu zahlen, schließlich war ich es auch. Juristerei hin oder her.
Jetzt forderte kürzlich der Bundesrat eine Identifikationsmöglichkeit für Motorräder von vorne. Das sind dann die Folgen wenn man immer alles abstreitet, vielen Dank dafür.
Gab es schon. Die Kennzeichen waren längs auf dem Schutzblech. Wurde abgeschafft denn bei einer Kollision mit einem Fußgänger wird so ein Kennzeichen ganz schnell zum gefährlichen Messer.
Мне нравится ваше отношение к закону. Закон должен исполняться всеми.
Die Geschichte ist nicht vollständig erzählt . Was sind nun die Konsequenzen aus dem Urteil ?
Wenn die Durchsuchung nicht legal war , dann sind die gefundenen Beweismaterial (Helm usw ) nicht gültig , oder ?
Und wurde der S... Richter entlassen? 👎
Ich hoffe nicht. Einer der wenigstens sich mühe gibt.
@@timhabich3113 schon wieder ein Fahrradfahrer?
Recht und Ordnung zu jedem Preis!
Wie sind die auf ihn gekommen? Es wird doch immer von vorne geblitzt ? Und vorne ist kein Kennzeichen angebracht?
Vermutlich war ein Polizeibeamter neben dem Blitzer gestanden und hat das Nummernschild notiert. Wäre er in dem Fall vor Ort direkt rausgewunken worden, wäre der Fall gar nicht erst entstanden.
Was ist wenn mein Motorrad zu heiß wird und brohl auf der Fahrbahn liegen zu bleiben . Wie verhalte ich mich da . Wenn ich die Maschine an Ort und Stelle aus mache und der Stau geht weiter bekomme ich die Maschine nicht wieder an wegen Überhitzungschutz und schon bin ich der Stau Verursacher.
Meine Güte. Ich wenn ich sogar noch erwischt werde, dann zahl ich doch einfach meine 80 Tacken und spar mir den ganzen Zirkus. Als ob ich so nen Stress mitmachen würde. Wer spielt, muss auch einsehen, wenn er verliert
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Wurde am Ende ja dann richtig gehandelt. Zu großer Aufwand? Bestimmt. Aber gut, dass das vom Bundesverfassungsgericht geklärt wurde. Dann passiert hoffentlich nicht mehr so leicht in Zukunft
Kleine Frage - das war aber dann schon ein Blitzer auch von hinten, damit das Kennzeichen drauf ist und so der Halter ausfindig gemacht werden kann, oder? Wie ist das, wenn man nur von vorn geblitzt wird?
@taxana6, auch Motorradfahrer müssen bei vielen neuen fest installierten Messgeräten mit einer Verfolgung rechnen, da die Dokumentation inzwischen sowohl von vorne und als auch von hinten erfolgt. Vor allem aber bei mobilen Messungen sehen die meisten Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung vor, dass der Verkehrssünder auf Grund des höheren Erziehungseffekts unmittelbar anzuhalten ist. Auch hier bleiben Motorradfahrer nicht von der Verfolgung als Verkehrssünder verschont. Wird nicht angehalten, wird das Kennzeichen zur Messung manuell notiert. Gelingt es der Behörde nicht, den Fahrzeugführer des Motorrades zu ermitteln, wird zwar das Bußgeldverfahren in der Regel eingestellt. In diesen Fällen wird jedoch meist durch die zuständige Verwaltungsbehörde gegen den Halter des Motorrades eine Fahrtenbuchauflage verhängt, die kostenpflichtig ist. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Danke Marion für den umfangreichen Kommentar. Er enthält für mich wenig Neues. Dass eine Fahrtenbuchauflage kostenpflichtig ist verstehe ich nicht genau. Seis drum, eine konkrete Antwort auf meine Fragen habe ich nicht gefunden. Ich stelle sie deshalb noch einmal:
Wurde in dem konkreten Fall, von dem im Video berichtet wurde, auch von hinten geblitzt oder wie wurde der Halter ausfindig gemacht?
Danke für eine konkrete Antwort, falls bekannt.
Zweite Frage: Wie ist das, wenn man nur von vorne geblitzt wird? Konkreter kann ich es nicht formulieren.
Danke für eine konkrete Antwort, falls bekannt.
Kurz und korrekt ist im Verkehr meist hilfreicher als abschweifend und ausschweifend. Wir sind ja hier auf YT, nicht im Bundestag.
@taxana6 Zur Fahrtenbuchauflage: Die Gebühr für die Anordnung einschließlich der Prüfung der Eintragung kann bis zu 200 Euro betragen.
Zur Frage, wie geblitzt wurde: Es muss hier eine Bilddokumentation mit erkennbarem Kennzeichen gewesen sein, denn nur wenn das Kennzeichen bekannt ist, kann der Halter des Motorrads ermittelt werden.
VG Andi / Social Team
@@ADAC Es gibt halt Wahrheiten, die der ADAC nicht aussprechen darf oder will. Die meisten fest installierten Blitzer sind nur von vorn und die Erfahrung zeigt, dass man als Zweiradfahrer nur ein sehr geringes Risiko hat verfolgt zu werden bzw. werden zu können.
Das Potential von Fremdschaden ist bei einem Zweirad auch wesentlich kleiner als bei mehrspurigen Fahrzeugen. Die Verantwortung für das erheblich größere Risiko selbst zu Schaden zu kommen muss trotzdem jeder tragen - unabhängig davon was auf dem Geschwindigkeitslimit-Schild steht.
Die Gesetze der Physik sind zwar immer gleich, Fahrzeuge, Fahrer und Situationen hingegen nicht. Deshalb machen immer gleiche Schilder eigentlich wenig Sinn. Juristen können nicht ohne, vielen Zweiradfahrern sind sie eher nur eine Empfehlung, wenn wir ehrlich sind.
"Challenge accepted" dachte sich der Richter. Ich meine... Wie blöd muss man denn sein einen Richter so "scharf" zu machen?
Wie blöd kann man sein, 80€ durch alle Gerichtsinstanzen zu klagen. Und sich dann wundern, warum deutsche Gerichte massiv überlastet sind.
Das war den beste Kommentar den ich hier gelesen hab. Sie haben Recht.
Ich geh nach den Grundsatz: Ich hab Scheiße gebaut, ich steh dazu!
Vor allem bei lächerlichen 80€. Alle beschweren sich über die "lächerlichen 30km/h drüber". Ja, ist schon ne Menge. Fast noch mal die Hälfte drauf bei den 70 km/h. Und kann auch Menschenleben kosten. Aber neeein, sich dumm stellen wegen 80€ ist natürlich "völlig normal".
Ehrenmann 👍
Nee. Der Grundsatz ist: Welche Scheiße, die ich gebaut habe kannst du mir nachweisen?
So sehe ich das auch, aber er war ja anderer Meinung und flehte den Richter ja regelrecht an um bestraft zu werden mit seiner großen Klappe.
Viele Motorradfahrer fühlen sich einfach in Sicherheit und fahren wie wilde Sau, von daher würde ich mehr Härte, auch gegen Autofahrer, wünschen.
Was heutzutage im Straßenverkehr abgeht geht auf keine Kuhhaut.
Wenn ich zu schnell unterwegs bin, muss ich auch den Arsch in der Hose haben und dazu stehen!
Wieso regen sich eigentlich alle über die Kosten auf? Die hat doch der Motorradfahrer verursacht, indem er sich vor dem Bußgeld drücken wollte. Solche Leute sollten wenn überhaupt nur noch mit Fahrtenbuch fahren dürfen.
Blitzerfotos sind was feines. Da gab´s mal vor über 30 Jahren nen Fall, wo ein Fahrer mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden war. Als Beweis gab´s nur das übliche Frontfoto.
Pech des Fahrers: Das Motorrad war ne BIMOTA, von welchem Modell nur zwei in Deutschland angemeldet waren. Der andere Besitzer konnte nachweisen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt im Ausland war.....
Roland Felbinger : Damit hat man den Halter, aber wer hat den die Geschwindigkeitsübertretung begangen?
@@rofo88 Motorräder gehören zu den Dingen, die man normalerweise nicht verleiht
Aber sind wir mal ehrlich, wer würde nicht vor einer Durchsuchung den Helm vom Kumpel tauschen und vielleicht gleich die Klamoten wenn die Größe passt?
Wenn ich in den Widerruf gehe, muss ich ja mit allem rechnen ^^.
Wenn man aber weiß, dass man gefahren ist und seinen Fehler bei ausschließlich Bußgeld nicht zugibt und einfach zahlt, dem unterstelle ich arge Blödheit.
Ich verstehe nicht, warum nicht der Halter eine Aussage tätigen muss und ggf. selber die Schuld tragen muss. Man kann mir nicht erzählen, dass das der Halter nicht weiß. Zu schnell ist zu schnell und das gilt für alle. Die Kommentare zeigen mir, dass Motorradfahrer sich für etwas anderes halten.
da hat er sich ein Eigentor geschossen mit seiner "Einlassung" :-)
Ich hätte das Gutachten angefochten. Niemals kann man ein Blitzerfoto mit einen unbekannten Motoradfahrer in Vollmontur zu 95 - 99 % zuordnen, erst recht nicht, wenn man nicht die Original-Klamotten hat um nachzumessen, wie dick die Kleidung/Protektoren auftragen.
Wo ist das Problem die Strafe gleich zu zahlen? Die ganzen Kosten gehören dem Motorradfahrer in Rechnung gestellt. Nur weil sich jemand seiner Strafe entziehen wollte hat er immense Kosten für den Steuerzahler verursacht.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird von Gerichten und Polizei im Zweifel immer so ausgelegt, dass alles verhältnismüßig ist, was den Pöbel an den Pranger liefert. Was hat man dann von einer späteren Feststellung, dass es rechtswidrig war? Straferlass bzw. Einstellung des OWi-Verfahrens kommt nicht in Frage und durch die lange Verfahrenslaufzeit sind die Hauptsacheverfahren eines eventuellen Schadenersatzanspruches ohnehin entweder verjährt oder nicht mehr durchsetzbar.
Leider hemmen gerade derartige Verfassungsbeschwerden etc. nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen, da der reguläre Rechtsweg ja schon erschöpft sein muss bevor diese in Frage kommen.
Wem's also nicht nur ums Recht geht hat in dieser Bananenrepublik ohnehin verloren.
Der Richter, der für eine Geschwindigkeitsübertretung von 30km/h einen Durchsuchungsbeschluss unterschreibt, sollte noch am selben Tag selber dem Haftrichter vorgeführt werden.
🤦🏼♂️🤦🏼♂️ alu hut träger hat gesprochen 🤣🤣
Wenn ihr zb. Den Helm findet: Ich habe meine Kleidung verliehen, Un bin seitdem sooft mit dem motorad gefahren, dass keine Spuren mehr von dem anderem fahrer vorhanden sind, da auch öfter gewaschen.
Moin erstmal war der Durchsuchungs Beschluss auch leserlich von einem Richter oder Staatsanwalt unterschrieben ?
Hallo Frank, auch wenn der Durchsuchungsbeschluss ähnlich "leserlich" unterschrieben wurde, wie es viele Ärzte bei Rezepten handhaben: Er ist gültig 😉. VG Marion vom ADAC Team
Warum kann man nicht einfach zu einem Verstoß stehen und das Bußgeld bezahlen? Ich finde, das "Affentheater" hat der Motorradfahrer veranstaltet und nicht der Richter.
Man sollte immer dem Fahrzeughalter die Rechnung geben, derjenige wird dann IMMER den Fahrer zur Rechnung ziehen.
Ich hab mal eine Frage, es sind ja überwiegend die älteren Blitzer aktiv, die nur in eine Richtung blitzen. Als Motorradfahrer, kann man doch fast gar nicht geblitzt werden, da vorn kein Nummernschild dran ist. Im besten Fall noch mit versiegeltem Visir, ist es ja theoretisch gar nicht möglich jemanden zur Rechenschaft zu ziehen oder?
Hallo Nils, in der Tat bestehen gerade bei Messungen von Motorradfahrern oftmals Schwierigkeiten bei der Identifizierung, da in diesen Fällen meist keine Fotografie vom Gesicht des Fahrers vorliegt. VG Claude vom ADAC Team
Und was ist dann das Gutachten? Wie läuft das ab?
Mir ist so etwas in Berlin passiert. Ich habe es erlaubt einem potenziellen Käufers meines Motorrades eine Probefahrt zu absolvieren. Der war auf der Autobahn wesentlich zu schnell unterwegs. Nach ein paar Tagen bekam ich einen Busgeldbescheid. mit punkten und Fahrverbot. Ich habe Widerspruch eingelegt und die Situation erklärt. Da man mir wohl nicht glaubte aber trotzdem Strafe und Fahrverbot zurücknahm, da es wohl nicht nachweisbar war das ich gefahren bin. Hatte man mir für 1 Jahr das führen eines Fahrtenbuches auferlegt und ca. alle 2-3 Monate (genau weiß ich es nicht mehr) kam ein Polizeibeamter und hat das Fahrtenbuch überprüft.
Wenn du nicht nur gesagt hast "Ich bin nicht gefahren" sondern konkret eine Person benannt hast, die den Verstoß begangen hat (Achtung: Nur wenn dem auch wirklich so war, ansonsten Gefahr der falschen Verdächtigung), hätte die Behörde doch mindestens denjenigen als Betroffenen anhören und ggfls. auch an dessen Anschrift via Lichtbildvergleich weiter ermitteln müssen, ob der Käufer nicht tatsächlich der Fahrer war. Dir als Halter einfach ein Fahrtenbuch auferlegen und das Verfahren einstellen ist nicht korrekt.
@@MrDarkwarrior29 Da hast du durchaus Recht. Ich wusste den Namen dieser Person nicht mehr. Hatte ihn mir einfach nicht gemerkt. Jetzt würde ich mir den Perso bzw. den Führerschein der Person z.B. fotografieren. Hatte ich nicht gemacht und den Perso und den Führerschein nicht richtig angeschaut.
Ja, das ist für die Deutschen noch das wichtigste überhaupt ... ungestraft schnell fahren können. Wenn man mal einen erwischt regt man sich über das System auf "wie kann man ihn nur verfolgen". Wenn die Person mit 30 km zu viel irgendwo reinfährt und andere verletzt fragt man sich wie das nur passieren kann. Tztztz.
Sobald der neue Bußgeldkatalog aktiv ist, steige ich nur noch auf einen 45 km/h Roller.
Warum? Einfach an die geltenden Verkehrsregeln halten, wenn sie das nicht können oder wollen sollten sie überhaupt kein Kraftfahrzeug führen.
@@XDamienGreyX
... oder ein langsameres Fahrzeug fahren. Es kommt nicht darauf an, welche Lösung man findet, sondern das man eine findet. Sie sind nicht besser, als ich. Sondern bilden sich ein, es wäre so. Man nennt dies "Oberlehrersyndrom".
Und was hilft das mir wenn die Bude schon durchsucht ist???
Klamotten beschlagnahmen. Stell dir vor der fahrer sei unschuldig. Und noch dazu. Selbst wenn nicht diese massnahme selbst is ne drakonische strafe. Die klamotten sin teuer. Ploetzlich kannst du nicht Mehr legal oder sicher fahren, ohne helm und musst warten. Ich hab nur ein Motorrad.
Das macht mich so aggressiv, das ist UNFASSBAR
Der war nicht unterschrieben vom Richter, so ist das.
Wenn man einen Fehler begeht und dabei erwischt wird, sollte man die Eier haben und dazu stehen. Ganz einfach.
Hausdurchsuchungsbefehl wegen 80.- Strafe ?? 🤣😂 Jawoi, das ist "Verhältnismäßigkeit" 😆
I hoff nur, daß in Österreich nit ganz so deppert san 🤣
Also wer wegen 80€ rumeiert brauch auch nicht Motorrad zu fahren. Was will man damit bezwecken... sich soviel Ärger einzuhandeln und die ganze rennerei nur wegen 80€ ist doch lächerlich.
Danke Bundesverfassungsgericht für das gute Urteil.
Danke Moped-Fahrer für das Klagen beim Bundesverfassungsgericht
👍
Finde ich super. Im Kern müsste eine Identifizierung vorne am Helm verpflichtend sein.
Man liest häufig, dass die Polizei bei einem Raser /Tuner (ein Auto hat einen lautstarken Auspuff) auch das Smart/Mobiltelefon beschlagnahmt