Familienheim erbschaftsteuerfrei vererben - aber Vorsicht: 10-Jahres-Frist beachten!

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  • Опубликовано: 9 июл 2024
  • Das Familienheim kann frei von Schenkungsteuer und frei von Erbschaftsteuer an den Ehegatten (Schenkung) oder an Ehegatte oder Kind (Todesfall) übertragen werden. Doch die Regelung für den Todesfall ist an Voraussetzungen geknüpft, welche es in der Schenkungsteuer nicht gibt. So muss der Erbe noch für 10 Jahre im geerbten Famillienheim weiterwohnen, um nicht rückwirkend die Steuerbefreiung zu verlieren.
    0:00 Einleitung und Intro
    0:52 Das Familienheim und seine steuerfreie Übertragung
    1:26 Vereinfachte Übertragung zu Lebzeiten des Ehegatten
    2:27 Die 10-Jahresfrist in der Erbschaftsteuer beim Familienheim
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    Uli Reitz
    Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
    Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
    Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA)
    Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.

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