Sehr gut erklärt! Nur fürs Verständnis. Ich als Arbeitnehmer kann nur monatlich 44€ steuerfrei als Sachbezug bekommen. Dazu zählen Tankgutscheine, Fitnessstudios-Gutscheine usw. Darf ich mehre Sachbezüge steuerfrei zusammen addieren ? Freue mich auf deine Antwort!
Danke fürs Lob. Ja genau so ist es. Der § 11 Abs. 2 S. 11 EStG spricht explizit von Vorteilen, die "insgesamt" 44 € nicht übersteigen. Und damit kommt es auf die Summe an. Viele Grüße Eric Preusche
Hallo Herr Eric Preusche, vielen Dank für das informative Video und fachlich qualifizierten Grundlagen (eigenbetriebliches Interesse), die in den meisten Videos über den Sachbezug nicht enthalten sind. Bleiben Sie gesund und fit. ruclips.net/video/eFIp9hz6rOc/видео.html
Können eigentlich die Sachbezüge für Arbeitnehmer auch als BTC "ausgezahlt" werden? Bei der Besteuerung der Gewinne von Kryptos werden diese ja auch als Sachwerte behandelt.
Das ist eine sehr gute Überlegung. Aus dem Stehgreif würde ich aber sagen, dass BTC als Einnahme in Geld gewertet werden, weil der neue § 8 Absatz 1 Satz 2 EStG auch von Geldsurrogaten spricht. Also Geldersatzmittel. Und die dann zwingend wie Bargeld behandelt werden müssen. Also eher kein Sachbezug.
Ist einfach klasse, wie sie alles erklären
Danke für das Lob!
Sehr informatives Video Herzlichen Dank
Danke für das Lob.
Sehr schönes Video - Lieben Dank!
Dankeschön :) Freut mich.
Sehr gut erklärt!
Nur fürs Verständnis.
Ich als Arbeitnehmer kann nur monatlich 44€ steuerfrei als Sachbezug bekommen.
Dazu zählen Tankgutscheine, Fitnessstudios-Gutscheine usw.
Darf ich mehre Sachbezüge steuerfrei zusammen addieren ?
Freue mich auf deine Antwort!
Danke fürs Lob. Ja genau so ist es. Der § 11 Abs. 2 S. 11 EStG spricht explizit von Vorteilen, die "insgesamt" 44 € nicht übersteigen. Und damit kommt es auf die Summe an.
Viele Grüße
Eric Preusche
Hallo Herr Eric Preusche,
vielen Dank für das informative Video und fachlich qualifizierten Grundlagen (eigenbetriebliches Interesse), die in den meisten Videos über den Sachbezug nicht enthalten sind.
Bleiben Sie gesund und fit.
ruclips.net/video/eFIp9hz6rOc/видео.html
Können eigentlich die Sachbezüge für Arbeitnehmer auch als BTC "ausgezahlt" werden?
Bei der Besteuerung der Gewinne von Kryptos werden diese ja auch als Sachwerte behandelt.
Das ist eine sehr gute Überlegung. Aus dem Stehgreif würde ich aber sagen, dass BTC als Einnahme in Geld gewertet werden, weil der neue § 8 Absatz 1 Satz 2 EStG auch von Geldsurrogaten spricht. Also Geldersatzmittel. Und die dann zwingend wie Bargeld behandelt werden müssen. Also eher kein Sachbezug.