Privateinlagen und Privatentnahmen | Einnahmen-Überschuss-Rechnung

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  • Опубликовано: 4 ноя 2024

Комментарии • 7

  • @karisianschwermer6464
    @karisianschwermer6464 2 года назад +2

    Beste Erklärung, die ich bislang gefunden habe. Bei mir ist es so, wenn ich eine Sache komplett verstehe und nachvollziehen kann, fällt es mir auch in der stumpfen Anwendung viel leichter. Werde es nie wieder vergessen. Danke! Vielleicht nicht das beste Erklärvideo, wenn man unter Zeitdruck seine EÜR machen muss, aber gut für die Selbstoptimierung.

  • @kevsankevsan6077
    @kevsankevsan6077 Год назад +1

    Danke Dank Dank

  • @ivicasacer
    @ivicasacer 2 года назад

    Warum muss man das ganze so kompliziert machen? Einfach zeigen, wie man bucht und erklärt, warum und jeder versteht es.

    • @StBEricPreusche
      @StBEricPreusche  2 года назад

      Nun Herr Sacer, weil das ein Lehrvideo zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist. Und bei der EÜR wird nicht gebucht. Sonst wäre es ja keine Vereinfachung zur doppelten Buchführung. Vielleicht habe ich das im Video nicht ganz klar gemacht. Nächstes Mal wird besser, versprochen. :) Grüße aus Freiburg

  • @fraukekaya7186
    @fraukekaya7186 4 года назад +2

    So Leute jetzt mal für ganz ganz doofe.
    Wenn ich bei Aldi einkaufen war und ich hab mit dem Geschäftskonto bezahlt.Ist das eine Entnahme?
    Wenn ich Geld von dem Konto abhebe am Automaten,ist das eine Entnahme?
    Ist alles was ich für mich Privat von dem Konto abziehe eine Entnahme?
    Ich verstehe bei den Videos nur Bahnhof....
    Dieses Beamtendeutsch macht mich verrückt

    • @StBEricPreusche
      @StBEricPreusche  4 года назад +9

      Hallo Frau Kaya,
      ja, wenn Sie bei Aldi für sich privat Lebensmittel kaufen und das mit Geld vom Geschäftskonto bezahlen ist das eine Privatentnahme. Und auch für private Zwecke Geld abheben führt zu einer Privatentnahme. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind solche Vorgänge für die Steuererklärung aber fast immer völlig egal. Denn die EÜR ist eine Kassenrechnung. Versteuert wird was unten raus kommt, wenn man von allen betrieblichen Einnahmen die betrieblichen Ausgaben abzieht, die im Jahr zu und abgeflossen sind.
      Und weil Bargeld und Kontoguthaben schon versteuert wird, wenn man das Geld eingenommen hat, hat die Abhebung keine Auswirkung.
      Anders ist das, wenn man Sachen, die man für den Betrieb angeschafft hat auch privat nutzt. Denn dann sind die Anschaffungskosten in irgendeiner Form eine Ausgabe bei der Steuer. Wenn man solche Gegenstände, wie zum Beispiel einen Laptop aber auch privat nutzt, muss man das irgendwie bei der Steuer als privat würdigen. Dafür gibt es die Privatentnahme. Und für die Höhe der Privatentnahme gibt es die Bewertungsvorschriften. Denn sonst würde der Einzelunternehmer automatisch immer weniger Steuern zahlen, wenn er alle (auch private) Ausgaben immer von der Steuer abziehen dürfte.
      Hilft Ihnen das weiter?
      Und mit dem Beamtendeutsch haben Sie absolut Recht. Das ist genau das Riesenproblem, dass das Steuerrecht hat. Weil man soviele Sachen genau definieren muss, ist das manchmal fast schon eine Fremdsprache. Leider.
      Aber ich hoffe, Ihnen helfen die Erklärungen trotzdem.
      Viele Grüße
      Eric Preusche