Ich habe bitte eine Frage, Was genau sind die ersten 3 Jahre? Wenn ich im Mai 2018 gekauft habe, ist die Frist mit den 15% ab 1. Januar 2021 abgelaufen ?Und bin da bin ich dann frei und habe keine Grenze nach oben? Oder zählt das Jahr 2021 auch noch in die 15 Prozent? Vielen lieben Dank und herzlicher Gruß
Hallo Frau Wander, für solche Einzelfragen sollten Sie auf jeden Fall einen Steuerberater kontaktieren, der das im Detail prüft. Maßgeblich für die 15% Grenze ist, soweit ich das im Kopf habe der Anschaffungstermin + 3 Jahre. Also Taggenau nicht Kalenderjahrbezogen. Grüße Eric Preusche
Die AK sind die BMG für die Afa, was ist jetzt mit HK? Sind sie auch BMG für die Afa? Oder HK darf Man in dem Jahr abziehen in dem sie entstehen? ( außer 15% Regelung) Danke im Voraus
Hallo, entschuldigen Sie, dass die Antwort so spät kommt. RUclips hat den Kommentar aus irgendwelchen Gründen als Spam behandelt. Also, Anschaffungskosten und Herstellungskosten werden für die Abschreibungen grundsätzlich gleich behandelt und stellen beides die Bemessungsgrundlage für die AfA dar. Wenn ich nur von Anschaffungskosten im Video spreche, dann nur aus Vereinfachungsgründen. Wenn Sie mal in § 255 HGB schauen, finden Sie dort die Definitionen für beide Begriffe. Der § 7 EStG spricht auch explizit von Anschaffungs- und Herstellungskosten. Also je nachdem was vorliegt (die Herstellung oder die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes), nimmt man diese Kosten als Bemessungsgrundlage. Erst wenn Herstellungskosten sehr viel später als die Anschaffung oder die Herstellung anfallen oder in keinem direkten Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut stehen, muss man sich die Frage stellen, was man damit macht. Meistens sind es dann Erhaltungsaufwendungen. Aber unter Umständen können auch nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, die über die AfA berücksichtigt werden müssen. Hat Ihnen das geholfen?
Sehr sehr gute und fundierte Darstellung. Vielen dank
Danke für das Lob!
Vielen Dank für die Erläuterungen! War sehr hilfreich! 😊👌
Stark, das höre ich gern :). Danke.
Sehr wichtige Info 🖒
Sehr gutes Video! Vielen Dank.
Gern, freut mich zu hören :)
vielen Dank, sehr aufschlussreich!
Danke, das freut mich.
Ich habe bitte eine Frage, Was genau sind die ersten 3 Jahre? Wenn ich im Mai 2018 gekauft habe, ist die Frist mit den 15% ab 1. Januar 2021 abgelaufen ?Und bin da bin ich dann frei und habe keine Grenze nach oben? Oder zählt das Jahr 2021 auch noch in die 15 Prozent? Vielen lieben Dank und herzlicher Gruß
Hallo Frau Wander, für solche Einzelfragen sollten Sie auf jeden Fall einen Steuerberater kontaktieren, der das im Detail prüft. Maßgeblich für die 15% Grenze ist, soweit ich das im Kopf habe der Anschaffungstermin + 3 Jahre. Also Taggenau nicht Kalenderjahrbezogen.
Grüße
Eric Preusche
Die AK sind die BMG für die Afa, was ist jetzt mit HK? Sind sie auch BMG für die Afa? Oder HK darf Man in dem Jahr abziehen in dem sie entstehen? ( außer 15% Regelung) Danke im Voraus
Hallo, entschuldigen Sie, dass die Antwort so spät kommt. RUclips hat den Kommentar aus irgendwelchen Gründen als Spam behandelt.
Also, Anschaffungskosten und Herstellungskosten werden für die Abschreibungen grundsätzlich gleich behandelt und stellen beides die Bemessungsgrundlage für die AfA dar. Wenn ich nur von Anschaffungskosten im Video spreche, dann nur aus Vereinfachungsgründen.
Wenn Sie mal in § 255 HGB schauen, finden Sie dort die Definitionen für beide Begriffe. Der § 7 EStG spricht auch explizit von Anschaffungs- und Herstellungskosten. Also je nachdem was vorliegt (die Herstellung oder die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes), nimmt man diese Kosten als Bemessungsgrundlage.
Erst wenn Herstellungskosten sehr viel später als die Anschaffung oder die Herstellung anfallen oder in keinem direkten Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut stehen, muss man sich die Frage stellen, was man damit macht. Meistens sind es dann Erhaltungsaufwendungen. Aber unter Umständen können auch nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, die über die AfA berücksichtigt werden müssen.
Hat Ihnen das geholfen?
@@StBEricPreusche vielen lieben Dank.. hat viel geholfen.. )