Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und AK / HK | Vermietung und Verpachtung

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  • Опубликовано: 19 янв 2025

Комментарии • 14

  • @mupa1917
    @mupa1917 7 месяцев назад +1

    Sehr sehr gute und fundierte Darstellung. Vielen dank

  • @missesnoubadi
    @missesnoubadi 4 года назад +6

    Vielen Dank für die Erläuterungen! War sehr hilfreich! 😊👌

  • @tsha8617
    @tsha8617 4 года назад +3

    Sehr wichtige Info 🖒

  • @jasperk9741
    @jasperk9741 4 года назад +5

    Sehr gutes Video! Vielen Dank.

  • @Syrius12345
    @Syrius12345 Год назад +1

    vielen Dank, sehr aufschlussreich!

  • @kaliwander3479
    @kaliwander3479 2 года назад

    Ich habe bitte eine Frage, Was genau sind die ersten 3 Jahre? Wenn ich im Mai 2018 gekauft habe, ist die Frist mit den 15% ab 1. Januar 2021 abgelaufen ?Und bin da bin ich dann frei und habe keine Grenze nach oben? Oder zählt das Jahr 2021 auch noch in die 15 Prozent? Vielen lieben Dank und herzlicher Gruß

    • @StBEricPreusche
      @StBEricPreusche  2 года назад

      Hallo Frau Wander, für solche Einzelfragen sollten Sie auf jeden Fall einen Steuerberater kontaktieren, der das im Detail prüft. Maßgeblich für die 15% Grenze ist, soweit ich das im Kopf habe der Anschaffungstermin + 3 Jahre. Also Taggenau nicht Kalenderjahrbezogen.
      Grüße
      Eric Preusche

  • @sevincschliecker7969
    @sevincschliecker7969 4 года назад

    Die AK sind die BMG für die Afa, was ist jetzt mit HK? Sind sie auch BMG für die Afa? Oder HK darf Man in dem Jahr abziehen in dem sie entstehen? ( außer 15% Regelung) Danke im Voraus

    • @StBEricPreusche
      @StBEricPreusche  4 года назад +2

      Hallo, entschuldigen Sie, dass die Antwort so spät kommt. RUclips hat den Kommentar aus irgendwelchen Gründen als Spam behandelt.
      Also, Anschaffungskosten und Herstellungskosten werden für die Abschreibungen grundsätzlich gleich behandelt und stellen beides die Bemessungsgrundlage für die AfA dar. Wenn ich nur von Anschaffungskosten im Video spreche, dann nur aus Vereinfachungsgründen.
      Wenn Sie mal in § 255 HGB schauen, finden Sie dort die Definitionen für beide Begriffe. Der § 7 EStG spricht auch explizit von Anschaffungs- und Herstellungskosten. Also je nachdem was vorliegt (die Herstellung oder die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes), nimmt man diese Kosten als Bemessungsgrundlage.
      Erst wenn Herstellungskosten sehr viel später als die Anschaffung oder die Herstellung anfallen oder in keinem direkten Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut stehen, muss man sich die Frage stellen, was man damit macht. Meistens sind es dann Erhaltungsaufwendungen. Aber unter Umständen können auch nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, die über die AfA berücksichtigt werden müssen.
      Hat Ihnen das geholfen?

    • @sevincschliecker7969
      @sevincschliecker7969 4 года назад +2

      @@StBEricPreusche vielen lieben Dank.. hat viel geholfen.. )