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Ich möchte dir ein riesen Kompliment machen. Deine Videos sind so unglaublich gut, dass ich regelrecht Bock auf Steuern und Buchhaltung kriege. Wo zum Teufel warst Du vor 15 Jahren?!?!? 😀 Danke, dass Du dich zeigst und dir so eine Mühe machst.
Wenn ich in meinem Gewerbe Barzahlungen einnehme, habe aber dieses Geld nicht auf mein Konto lege, sondern im Safe aufbewahre, habe ich dann eine Entnahme getätigt oder gar nicht erst eine Einlage getätigt? 🤔
@STEUERFIT.Selbststaendige - Eine Frage habe ich nach dem Video aber immer noch. Wenn ich jetzt ein Privatkonto für alles hatte (normales Gehalt + Einkünfte durch freiberufliche Tätigkeit)... Was gebe ich dann bei der Einlage und der Entnahme an? Das ist ja jetzt gemischt. Ausgaben hatte ich ja, da nur ich, keine, sondern es gingen nur die privaten Ausgaben ab. :/ Bei Einlage meinen erwirtschafteten Betrag und bei Entnahme dann Null? (P.S. Den Tipp mit dem getrennten Konto nehme ich sofort in Angriff. Wirklich besser, danke!)
Was mich hierbei noch interessiert hätte: Es gilt ja "Keine Buchung ohne Beleg". -> Was mache ich jetzt am besten bzgl. der Privateinlage/-entnahme? Stelle ich mir einen Eigenbeleg aus, wenn ich mir einfach Geld überweise? Sollte ich (zusätzlich) den Kontoauszug in meinem Online-Buchhaltungsprogramm hinterlegen (wobei man den Kontoauszug doch immer erst am Monatsende erhält, man aber laut GoBD maximal 10 Tage Zeit hat, einen Geschäftsvorfall zu verbuchen)? Würde mich sehr über Antwort dazu freuen, das ist mir noch nicht ganz klar, wie das abzulaufen hat. Vielen Dank für euer Engagement, das weiß ich sehr zu schätzen, konnte schon viel Wertvolles aus euren Videos mitnehmen!
Der Grundsatz gilt für alle betrieblichen Buchungen. Bei privaten Transaktionen gilt das nicht, weil sie streng genommen gar nicht zur Buchhaltung gehören. Und die Privateinlage und -entnahme sind private Transaktionen, auch wenn sie auf dem Geschäftskonto sind.
@@STEUERFIT.Selbststaendige ah okay, gut zu wissen. Danke für die schnelle Antwort! Hatte nämlich gelesen, dass man bei Privateinlagen/-entnahmen am besten einen Eigenbeleg erstellt, aber dann ist das wohl überflüssig. Danke für den Hinweis.
Die Frage wurde zwar schon richtig beantwortet, hätte aber noch eine andere Anmerkung bzgl. dem Kontoauszug. Es gibt normalerweise bei jeder Bank die Möglichkeit theoretisch täglich für jeden Bankarbeitstag ein Kontoauszug (falls es an diesem Buchungstag eine Transaktion gab) erstellen zu lassen. Müsste normalerweise auch ohne Zusatzkosten möglich sein, zumindest wenn Onlineauszüge aktiviert sind.
Wie ist es bei ner Sachentnahme, wenn das Gerät komplett abgeschrieben ist bzw gar nicht mehr zu kaufen ist. Muß ich da auch nen Veräußerungsgewinn verbuchen?
#steuerfrage bei 06:20 ist der Satz richtig mit "den privaten Laptop ins Privatvermögen einlegst"? oder wäre es hier richtig "den privaten Laptop ins Geschäftsvermögen einlegst"?
Wie mache ich die Privateinlage oder Privatentnahme von Sachgegenständen wie dem Laptop? Lege ich ein Dokument dafür an? Wenn ja, was muss da alles rein? Wo muss ich das melden? Erst bei der Steuererklärung?
Nachtrag: Kannst du/Könnt ihr mal ein Video darüber machen, wie viel man in einer (nebenberuflichen) Selbstständigkeit Brutto verdienen muss, um 2k Netto dabei heraus zu bekommen? :)
Danke für diese supper Erklärung. Mir würde sich noch die Frage stellen, ob bei Privat- Entahmen und Einlagen ein Eigenbeleg auszustellen ist oder, ob es möglich ist diese ohne einen Beleg bzw mit einem anderen Beleg zu Buchen.
Also, nach deinen Angaben verstehe ich, dass ich z.B. auch Internet als Nutzungseinlage eintragen kann? ich benutze schließlich das Internet von zuhause wenn ich etwas für die Arbeit recherchiere.....Oh Mann...coole Videos Melchior!!!! nach dem man sie angeschaut hat ist man ein "wenig" schlauer als vorher....
@@STEUERFIT.Selbststaendigegeht das auch für den "fall" ...wie ist das, wenn ich noch "zuhause" wohne(eigene ungestörte zimmer) mein Bruder bis jetzt internet zahlt für alle... Dann könnte ich die Kosten für alle quasi übernehmen und mein Teil davon absetzen lassen?
Wie sieht das beispielsweise aus wenn man als GbR mit Kleinunternehmerreglung Geld entnimmt um Tank für die Fahrt zu einem Kunden zu bezahlen? Klar sinnvoller wäre es, die Bezahlung einfach über die GbR zu machen, jedoch war das in diesem Fall nicht möglich. Muss ich da irgendwas in Zukunft beachten, oder kann Ich das einfach ganz normal als Betriebsausgabe buchen?
Moin, ich hätte eine Frage zu dem Thema. Ich habe ein PKW im Betriebsvermögen welches ich für 54.000Netto gekauft habe. Der Buchwert zum 31.12.2020 beträgt 26.250€. Ich habe nun vor das Gewerbe für 2021 auf Kleinunternehmerreglung umzustellen da ich es nichtmehr aktiv betreibe und nurnoch geringe passive Einnahmen erhalte. Ich habe den PKW dann im November 2021 Privat verkauft für 67.000€. Ich weiss nun nicht wie ich ihn am besten aus dem Gewerbe entnehme bzw. welche Möglichkeiten ich habe.
Was mache ich, wenn mein Privatkonto = Betriebskonto ist mit den Privatentnahme und Privateinlage? Muss ich jetzt all meine Entnahmen in die Zeile 125 eintragen? Also Miete, private Versicherungen, meine Einkäufe, Abheben von Bargeld...usw? Und in Zeile 126 alle Einlagen wie Gehalt?
ich bin jetzt gerade in die Selbständigkeit gestartet Anfang des Monats und meine Bank nervt mich schon das ich zu einem Geschäftskonto wechseln muss. Ich will mir auch ein Geschäftskonto eröffnen, aber bei einer anderen Bank, anscheinend kann man ja nur entweder ein privates oder ein Geschäftskonto bei einer Bank haben. Kann mir da einer weiter helfen wie ich das handhabe?
Wie schaut es aus wenn man ab und an an der Haustür Dinge verkauft für Bargeld und dieses dann auf sein privates Konto einzahlt und umgehend auf das Geschäftskonto überweist? (Einzelunternehmen EÜR Lexoffice) Habe gehört dass das ebenfalls über Privateinlagen funktioniert. Könnt ihr Klarheit bzgl der Buchung in diesem Fall schaffen? Wäre sehr dankbar ☺️ Weiß nicht ob ich die „Kasse“ nutzen soll, dort die Bargeldrrchnung anhängen und dann Geldtransit mit der Buchung von Kasse auf Buchung des Geschäftskontos verknüpfe ODER einfach direkt den eigenen Überweisungseingang mit der Barzahlungsrechnung verknüpfe… oder ganz anders ?!
Wie sieht es aus wenn ich mein altes Auto, über 10 Jahr, beruflich nutze? Z. B. Kunden besuchen! Ich weiß dass wegen alter eine Überführung in die Fa. keine Sinn macht und ich habe gehört das „nur“ die km Pauschal auch „alle“ Auto Unkosten nicht abdecken! Was würdest du hier empfehlen? Vielen Dank im Voraus!
Hallo und guten Abend, ich habe eine Frage: Ist es für das FA unbedingt notwendig das immer die Rechnungsadresse identisch mit meiner angegebenen Adresse meines Kleingewerbe ist, ich habe das Problem bei amazon, da wurden mir mehrere Bestellungen auf meine Arbeitsstelle geliefert und auch die Arbeitsstelle als Rechnungsempfänger angegeben. Wäre nett wenn du mir das beantworten könntest. Vielen Dank.
Hallo Melchior, du hast das echt genial erklärt, hätte ich das nur vorher schon in dieser Klarheit erfahren! Muss ich mir eigentlich wegen der Punkte "II. Ermittlung der Über-/Unterentnahmen", "III. Ermittlung des Entnahmenüberschusses" und "IV. Nicht abziehbare Schuldzinsen" in der EÜR Gedanken oder gar Sorgen machen, je nachdem wie hoch die Werte sind? Ich habe als Freiberufler, je nach Lage, immer mal wieder Geld zw. dem geschäftlichen und privaten Konto hin- und her überwiesen. Danke für jeden Hinweis.
Huhu, Bin auch gerade an meiner Steuer und bin sehr glücklich über dieses Video! Thumbs up! ABER: Minute 6:25 verwirrt mich: "Es macht Sinn es in sein Privatvermögen einzulegen"? Hieß es nicht, es macht Sinn, es dann ins Geschäftsvermögen einzulegen, wenn man ihn erst privat gekauft/geschenkt bekommen hat? UND: wo ist das Video, auf das du hinweist: wie man Privatgekauftes geschäftlich einlegt?
Was ist wenn ich neu starte und dafür von meinen privaten konto 10k investiere in gegenstände und am ende nachdem es läuft auf mein privates wieder rüber switchrn möchte da dort jtzt 10k minus ist wegen der investition,
wie buche ich das bei bspw. lexoffice richitg, wenn ich eine privatentnahme mache --> also mir geld auszahle und auf mein Konto überweise. Weil selbst wenn ich auf dem geschäftskonto privatentnahme buche, ändert das nichts an der differenz der einnahmen und ausgaben
Hallo Melchior, Vielen lieben Dank für Deine videos!! Meine EÜR ist in überraschend kurzer Zeit (fast) fertig. Die Antwort zu einer Frage finde ich leider nicht. Geht im Gründungsjahr meiner UG die Einzahlung meines Stammkapitals in die EÜR als Einlage ein?? Falls ja, wo? DANKE und bis bald wieder ;-)
Mach bitte weiter mit deinen Videos. Ich habe schon etliche Videos mir angeschaut aber an den Mehrwert den du uns bietest kommt keiner dran 👍Eine Frage bleibt mir offen, ich hoffe du kannst mir helfen: Muss ich die Geldeinlage/Geldentnahme in der EÜR unter "7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des & 4 Absatz 4a EStG" eintragen?
Wenn ich was von meinem Geschäftskonto auf mein privat Konto überweise damit ich Rechnungen bezahlen kann , oder auch Geld für private Zwecke brauche weil ich ja keinen Lohn bekomme und ihn mir dadurch selber gebe muss ich da irgendwas beachten ? Muss ich mir selber eine Rechnung schreiben , oder reicht da als Privat zu kategorisieren und als Notiz Privatentnahme rein zu schreiben ? Liebe Grüße :) und danke für die Videos
Banken: Ja, kenne ich. Mir hat Ing DiBa und Commerzbank das Privatkonto gekündigt. Obwohl ich keinen gewerblichen Geldiengang darauf hatte, nur wegen der 4 USt Buchungen pro Jahr und der Bareinzahlung der Einnahmen 1 x pro Monat. Sau nervig. Da Geschäftskonten irre Geld kosten, wenn man darauf bar einzahlen muss.
Wenn ich jetzt mein Einzelunternehmen nicht mehr aktiv betreibe und das noch vorhandene MaterialWare in meine GbR übertragen will muss das dann mit Rechnung an die GbR sein oder geht auch als Privateinlage? Danke für deine super Videos.
@@STEUERFIT.Selbststaendige wird nicht akzeptiert. Hab jetzt rumprobiert und die Zahl angegeben, die ich an Ausgaben hatte. Auch wenn diese vom privten Konto gingen. Danke für die schnelle Rückmeldung :)
Das mit den 2 konten ist zwar alles schön übersichtlich, allerdings müsste ich in meinem fall dann erst geld vom privaten konto auf das geschäftliche überweisen, da man am Anfang noch nicht genug einnahmen hat um seine ausgaben zu decken… dazu ist mir der aufwand zu hoch, deshalb zahl ich das meiste noch von meinem privaten konto aus
Hi Melchior, jetzt stelle ich auch mal ein paar Steuerfragen die mir unter den Fingernägeln brennen und die ich in den vielen vielen Videos die ich mir schon von euch angesehen habe noch nicht beantwortet gefunden habe :) 1. Bekomme/Habe ich den Steuerfreibetrag 1x JE Einkommensart oder einmalig? Sprich, wenn ich bspw. Angestellter UND nebenberufliche selbstständig bin, zwei mal oder nur einmal? 2. Vorauszahlungen: Ich muss als selbstständiger neben der Umsatzsteuervorauszahlung (Voranmeldung) und - sofern zutreffend - der Gewerbesteuervorauszahlung (Voranmeldung) zusätzlich auch eine Einkommensteuervorauszahlung (Voranmeldung) leisten? Und wenn ja, warum gibt es keine einheitlichen Termine für diese Vorauszahlungen (Anmeldungen)? 3. Ich habe sowohl von meinem Schwiegervater (selbstständig) als auch in einigen RUclips Videos (u. a. von euch) gehört, dass viele Selbstständige im 3. Jahr aufgrund der ganzen Nachzahlungen der Schlag trifft. So GANZ habe ich noch nicht verstanden, warum das so ist. Sagen wir, ich gründe zum 01.01.2023. Das FA ist doch interessiert an der Vorauszahlung meiner Umsatzsteuer, Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer (die geht ja an die Kommune). Demnach müsste der Bescheid ja auch ein paar Wochen nach dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Steuerzahler eintrudeln. Selbst wenn nicht, kann man da ja, wie von dir empfohlen, etwas Druck machen. Und dann kenne ich ja die Höhe der Vorauszahlung. Das FA hat ja nix davon, meine Steuererklärung Mitte 2024 abzuwarten (mal abgesehen davon, dass ich da ja ZIG Vorauszahlungstermine verpasst hätte), damit ich DANN alle Nachzahlungen auf einmal nachhole (was vermutlich nicht möglich ist). Das wäre ja automatisch der Ruin für die meisten Selbstständigen und kann ja nicht im Interesse des Staats bzw. des FA sein. Wenn man die Steuererklärung NOCH später machen würde, bspw. 2025, dann hätte ich ja NOCH mehr Termine verpasst und das FA hätte längst bei mir geklingelt, oder was missverstehe ich hier? :D
Zu Punkt 1 bin ich mir relativ sicher, dass etwa bzgl. der Einkommensteuer das gesamte Einkommen gemeint ist, also was du als Angestellter und als Selbstständiger insgesamt erwirtschaftet hast. Auch bspw. bei der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer in Höhe von 22.000€: Wenn du zwei verschiedene Gewerbe am laufen hast, dann werden die Umsätze addiert und wenn die Grenze überschritten ist, dann verlieren beide Unternehmen den Kleinunternehmerstatus und beide Unternehmen werden ab dann regelbesteuert. Zu Punkt 2 kann ich nichts sagen. Punkt 3 interessiert mich ehrlich gesagt auch, warum es nach ca. 3 Jahren zu Problemen kommen kann. Wenn da jemand was zu sagen könnte, das wäre sehr cool. Grundsätzlich würde ich sagen, dass es nicht schadet, sich generell nach Möglichkeit einen finanziellen Puffer aufzubauen, damit man erst gar nicht in Schwierigkeiten gerät. Wäre aber nicht schlecht zu wissen, wie groß der Puffer für das erwähnte dritte Jahr dann sein müsste.
Zu Punkt 2 gibt es ein Video auf dem Kanal, wo alle Termine zu Vorauszahlungen genannt werden. Generell kann man sich merken, ESt und GewSt werden meist nur abgebucht (bei eingerichtetem SEPA-Mandat). Hier sollte man nur nen Auge auf Termine und Kontodeckung haben. Die USt erfolgt aus der laufenden Buchhaltung (vgl. Umsatzsteuer-Voranmeldung) Zu 3. Die Vorauszahlungen können einem das Genick brechen, wenn man das Thema bzw. seine Steuerzahlungen über Jahre schleifen lässt. Dann kommt sehr viel auf einmal auf einen zu. Deswegen ist eine zeitnahe Abgabe aller Erklärungen (bis 31.07 der Folgejahres) sinnvoll. Die nachträglichen Vorauszahlunge n für die ESt und GewSt können zwar hoch sein, aber werden mit der Steuererklärung wieder "glatt" gezogen. Bspw. Müsste 2022 komplett nachträglich vorausgezahlt werden, dann kann man noch die Erklärungen für 2022 abgeben und im Steuerbescheid evtl. etwas zurückbekommen zmd. Wenn man eine geringere Steuerschuld hat als durch die Vorauszahlungen angenommen. In den Beispielen von Melchor ist das aber meist nicht der Fall, da er von einem kontinuierlich steigenden Gewinn ausgeht, hier kommen eher noch Nachzahlungen zu den Vorauszhlungen auf einen zu.
Wie muss ich Privatentnahmen besteuern? Gibt es da einen Unterschied zum Einkommen, nach meinem Verständnis ist das ja nichts anders als Einkommen oder?
gar nicht. die existiert quasi für das FA nicht. Du versteuert deinen Einnahmen Überschuss. Ob dazwischen Entnahme war oder nicht ist egal. Natürlich sollte man das Geld für die Steuer noch im Hinterkopf haben. Also nicht 100€ entnehmen, wenn 100€ Gewinn ist.
Sehr geiles Video! Eine paar Fragenhabe ich allerdings... Wenn ich mir als gewerblicher Fotograf für mein Einzelunternehmen ohne Angestellte eine Kamera kaufe, diese dann aber für einen privaten Urlaub mitnehme und damit privat fotografiere, danach aber wieder gewerblich, muss ich dass dan als Entnahme dokumentieren? Und wenn ich in diesem Urlaub zwar keine gewerbliche Arbeit für das Unternehmen verrichte, allerdings von den privaten Fotos eins so gut finde, dass ich es danach als Werbefoto auf meine Unternehmenswebsite hochlade, um meine Fähigkeiten als Fotograf zu zeigen, wie sieht es dann aus?
Ich würde mir in dieser Hinsicht keinen Stress und keine zusätzliche Arbeit machen. Dem Finanzamt ist es nahzu unmöglich zu prüfen, wie oft du es privat nutzt. Generell musst du - so weit ich richtig informiert bin - Gegenstände, die du über % beruflich nutzt, ins Betriebsvermögen nehmen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Braucht man aber wirklich wie im Video gesagt zwei PayPal Accounts? Man kann ja mit einem PayPal Account mehrere Konten verknüpfen, wenn ich für Geschätsausgaben mit PayPal nur das Kontist Konto verwende sollte das doch in Ordnung sein. Am Ende geht es um die Kontoauszüge vom Kontist Konto und nicht von PayPal oder?
@@2Pd-s5i Ich würde es empfehlen, ja. Beim Zahlungszeitpunkt geht es nicht zwingend um die Abbuchung vom Konto. Es gilt schon die Abbuchung vom PayPal-Konto. Du solltest auch alle PayPal Kontoauszüge 10 Jahre aufbewahren.
Hallo Melchior, Vielen Dank für das Video. Muss auf die Entnahme von Geld dann über die private Einkommensteuererklärung nochmal ESt. gezahlt werden oder ist das mit der EÜR schon berechnet?
@@STEUERFIT.SelbststaendigeIch habe mir hierfür eine gedankliche Reihenfolge zurecht gelegt mit der ich meine Einnahmen behandle und damit das Thema „versteuern Privatentnahme“ geklärt ist: Bsp.: 10.000€ Einnahmen Davon werden 40% für die Einkommensteuer auf ein Unterkonto geparkt (quasi wie ein Abschlag beim Strom), denn das Finanzamt bekommt immer zuerst 😉 Dann bleiben noch 6.000€ übrig. Davon gehen 1.000€ an die Krankenkasse und 1.500€ in die Altersvorsorge (beides max. Beitrag gem. BBG). Bleiben noch 3.500€ übrig. Da ich die Einnahme schon (gedanklich) mit 40% versteuert habe kann ich mir diese 3500€ auf mein privates Konto überweisen. (Rücklagen & Betriebsausgaben mal nicht berücksichtigt😉).
Was passiert denn, wenn man ein Konto gesperrt wird? Benutze ebenfalls ein privates Konto als Geschäftskonto, weil keine Bank mir nen Geschäftskonto geben will, weil ich u18 bin
Das ist erstmal kein Weltuntergang und du kannst ein neues eröffnen. Aber eventuelle Lastschriften platzen und die Kunden können dir kein Geld mehr überweisen. Das Geld geht dann zurück zu deinen Kunden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Oh ja, da muss ich natürlich drauf achten. Ich versuche auch immer möglichst wenig über das Konto laufen zu lassen. Fühlt sich irgendwie illegal an 😂 Ich hätte aber noch eine Frage zu Privateinlagen. Wenn mir z.B. meine Eltern Geld schenken wollen, kann man dann das Geld von deren Konto auf mein Geschäftskonto überweisen und den Betrag als Privateinlage verbuchen? Eigentlich nicht oder? Meine Eltern sind ja nicht Inhaber/Teilhaber des Gewerbes und Privateinlagen darf ja nur der Geschäftsinhaber buchen.
Doch, das würde gehen. Rechtlich passiert das in zwei Schritten. Erst überweisen sie es dir und dann entscheidest du dich, dass du es ins Betriebsvermögen einlegst. In der Theorie passieren also zwei Dinge, in der Praxis aber nur eine Sache. Da aber beide Vorgänge für die Steuer irrelevant sind, kannst du es so machen, wie du beschrieben hast.
Hi Melchior, wie ist es mit der Ware, wie soll ich die Ware die ich schon besitze, & verkaufen möchte verbuchen ? Übrigens finde dein Kanal & deine Videos genial
Nach meiner Kenntnis wollen Banken Geschäftskonten als Geschäftskonten führen weil ERSTENS die Gebühren bei Geschäftskonten höher sind und sie ZWEITENS über Geschäftskonten anders berichten müssen als über Privatkonten.
1. Ja, ich nutze Kontist 2. Ich mache Werbung, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren 3. Ich bin seit über einem Jahr nicht mehr angestellt bei Kontist. Die meisten Bewertungen kommen aus der Zeit danach. Dazu kann ich also wenig sagen.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ich hab mir 12 Videos von dir angeschaut und das mit der Gewerbe macht mir zur Zeit so viel Stress. Mein Minijob bei Subway war schlimm aber nicht so stressig wie meine Selbstständigkeit.. hat aber nix mit deiner Videos zu tun die sind alle echt gut
danke habe ich schon verstanden aber doch sehr rudimentär erklärt und nicht aufschlussreich bezüglich des EÜR Formulars. Was sehr verwirrend ist, dass laut Elsterformular bei den Zeilen 20 Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen auch Geldentnahmen zu vermerken sind. Aber überall heißt es, Geldentnahmen werden anders behandelt und kommen nur in die Zeilen 125 oder 126 wo sie nicht den Gewinn beeinflussen. Ok aber meiner Meinung nach liegt eine Doppelbesteuerung vor: Weil wenn ich sagen wir 18000 Gewinn erwirtschaftet habe und darauf meine Steuer bezahlt habe und mir dann diese 18000 Euro für Privat entnehme und sie als Privatentnahme in die EÜR eintrage, muss ich dann aber diese 18000 Euro in der Einkommenssteuererklärung angeben und dann hier nochmal Steuern bezahlen. Das ist meiner Meinung nach Doppelbesteuerung.
Auf die privatentnahme zahle ich aber extra steuern oder nicht ?? Kann ich mir einfach mal so 50k übertragen ohne steuern zu zahlen ??? Ich denke nicht
Doch, kannst du machen 👍 Du zahlst auf den Gewinn Steuern und nicht auf die Gewinnentnahmen. Wenn du also 50k auf dein privates Konto überträgst, ist es bereits versteuert. Aber wichtiger Hinweis: Das gilt nur für Einzelunternehmen und nicht für Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.
@@STEUERFIT.Selbststaendige wird es nicht jahresende versteuert ?? Also auch jahres ende gezahlt die gewinn steuer? Oder ist es das was ich Quartalsweise zahle?
Beides: Die Quartalszahlungen sind Vorauszahlungen und die Zahlung, die sich aus dem Steuerbescheid ergibt, ist die Abschlusszahlung. Aber bei der Kalkulation geht es immer nur um den Gewinn und nicht um die Privatentnahme.
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Ich habe 10 Videos angeschaut... Bevor ich dieses Video gefunden habe.. Und tatsächlich hast du so gut erklärt.. Dankee
Dank dir konnte ich etwas erleichtert die EÜR fertig machen 🎉.. Es war , in diesem Umfang, das erste mal...vielen lieben Dank!!!!
Ich möchte dir ein riesen Kompliment machen. Deine Videos sind so unglaublich gut, dass ich regelrecht Bock auf Steuern und Buchhaltung kriege. Wo zum Teufel warst Du vor 15 Jahren?!?!? 😀 Danke, dass Du dich zeigst und dir so eine Mühe machst.
Spitzenmäßig! Vielen Dank!
8:42 top erklärt ohne unnötiges gelaber👌👌👌
Ich fasse es nicht -mit diesen ganzen Tutorials könnte ich mir glatt die Steuerberatung sparen!
Das einzige was ich durch die Videos lerne ist, dass ich sobald es richtig läuft, ich den ganzen Quatsch einem Steuerberater übergebe. 😂
Wenn ich in meinem Gewerbe Barzahlungen einnehme, habe aber dieses Geld nicht auf mein Konto lege, sondern im Safe aufbewahre, habe ich dann eine Entnahme getätigt oder gar nicht erst eine Einlage getätigt? 🤔
Danke! Top Video ❤
@STEUERFIT.Selbststaendige - Eine Frage habe ich nach dem Video aber immer noch. Wenn ich jetzt ein Privatkonto für alles hatte (normales Gehalt + Einkünfte durch freiberufliche Tätigkeit)... Was gebe ich dann bei der Einlage und der Entnahme an? Das ist ja jetzt gemischt. Ausgaben hatte ich ja, da nur ich, keine, sondern es gingen nur die privaten Ausgaben ab. :/ Bei Einlage meinen erwirtschafteten Betrag und bei Entnahme dann Null? (P.S. Den Tipp mit dem getrennten Konto nehme ich sofort in Angriff. Wirklich besser, danke!)
Was mich hierbei noch interessiert hätte: Es gilt ja "Keine Buchung ohne Beleg".
-> Was mache ich jetzt am besten bzgl. der Privateinlage/-entnahme?
Stelle ich mir einen Eigenbeleg aus, wenn ich mir einfach Geld überweise?
Sollte ich (zusätzlich) den Kontoauszug in meinem Online-Buchhaltungsprogramm hinterlegen (wobei man den Kontoauszug doch immer erst am Monatsende erhält, man aber laut GoBD maximal 10 Tage Zeit hat, einen Geschäftsvorfall zu verbuchen)?
Würde mich sehr über Antwort dazu freuen, das ist mir noch nicht ganz klar, wie das abzulaufen hat.
Vielen Dank für euer Engagement, das weiß ich sehr zu schätzen, konnte schon viel Wertvolles aus euren Videos mitnehmen!
Der Grundsatz gilt für alle betrieblichen Buchungen.
Bei privaten Transaktionen gilt das nicht, weil sie streng genommen gar nicht zur Buchhaltung gehören. Und die Privateinlage und -entnahme sind private Transaktionen, auch wenn sie auf dem Geschäftskonto sind.
@@STEUERFIT.Selbststaendige ah okay, gut zu wissen. Danke für die schnelle Antwort!
Hatte nämlich gelesen, dass man bei Privateinlagen/-entnahmen am besten einen Eigenbeleg erstellt, aber dann ist das wohl überflüssig. Danke für den Hinweis.
Es is nicht schädlich, aber auch recht unnötig ;)
@@STEUERFIT.Selbststaendige
Alles klar, danke :)
Die Frage wurde zwar schon richtig beantwortet, hätte aber noch eine andere Anmerkung bzgl. dem Kontoauszug. Es gibt normalerweise bei jeder Bank die Möglichkeit theoretisch täglich für jeden Bankarbeitstag ein Kontoauszug (falls es an diesem Buchungstag eine Transaktion gab) erstellen zu lassen. Müsste normalerweise auch ohne Zusatzkosten möglich sein, zumindest wenn Onlineauszüge aktiviert sind.
Wie ist es bei ner Sachentnahme, wenn das Gerät komplett abgeschrieben ist bzw gar nicht mehr zu kaufen ist. Muß ich da auch nen Veräußerungsgewinn verbuchen?
#steuerfrage bei 06:20 ist der Satz richtig mit "den privaten Laptop ins Privatvermögen einlegst"? oder wäre es hier richtig "den privaten Laptop ins Geschäftsvermögen einlegst"?
Es war von einem privaten Laptop die rede. Dementsprechend wird er "ins Betriebsvermögen einlegen" meinen
Frage: wie Kategorie ich in meinem Rechnungstoll (SEVDESK) die Überweisungen (Privateinlage) von meinem privaten ins Geschäftliche ein (skr03)?
Wie mache ich die Privateinlage oder Privatentnahme von Sachgegenständen wie dem Laptop? Lege ich ein Dokument dafür an? Wenn ja, was muss da alles rein? Wo muss ich das melden? Erst bei der Steuererklärung?
Nachtrag: Kannst du/Könnt ihr mal ein Video darüber machen, wie viel man in einer (nebenberuflichen) Selbstständigkeit Brutto verdienen muss, um 2k Netto dabei heraus zu bekommen? :)
Kommt auf vieles drauf an
3k
Vielen Dank.
Hat mir sehr weiter geholfen!
Danke für diese supper Erklärung. Mir würde sich noch die Frage stellen, ob bei Privat- Entahmen und Einlagen ein Eigenbeleg auszustellen ist oder, ob es möglich ist diese ohne einen Beleg bzw mit einem anderen Beleg zu Buchen.
Also, nach deinen Angaben verstehe ich, dass ich z.B. auch Internet als Nutzungseinlage eintragen kann? ich benutze schließlich das Internet von zuhause wenn ich etwas für die Arbeit recherchiere.....Oh Mann...coole Videos Melchior!!!! nach dem man sie angeschaut hat ist man ein "wenig" schlauer als vorher....
Ja, genau 👍
@@STEUERFIT.Selbststaendigegeht das auch für den "fall" ...wie ist das, wenn ich noch "zuhause" wohne(eigene ungestörte zimmer) mein Bruder bis jetzt internet zahlt für alle... Dann könnte ich die Kosten für alle quasi übernehmen und mein Teil davon absetzen lassen?
Wie sieht das beispielsweise aus wenn man als GbR mit Kleinunternehmerreglung Geld entnimmt um Tank für die Fahrt zu einem Kunden zu bezahlen?
Klar sinnvoller wäre es, die Bezahlung einfach über die GbR zu machen, jedoch war das in diesem Fall nicht möglich. Muss ich da irgendwas in Zukunft beachten, oder kann Ich das einfach ganz normal als Betriebsausgabe buchen?
Moin, ich hätte eine Frage zu dem Thema.
Ich habe ein PKW im Betriebsvermögen welches ich für 54.000Netto gekauft habe. Der Buchwert zum 31.12.2020 beträgt 26.250€. Ich habe nun vor das Gewerbe für 2021 auf Kleinunternehmerreglung umzustellen da ich es nichtmehr aktiv betreibe und nurnoch geringe passive Einnahmen erhalte. Ich habe den PKW dann im November 2021 Privat verkauft für 67.000€.
Ich weiss nun nicht wie ich ihn am besten aus dem Gewerbe entnehme bzw. welche Möglichkeiten ich habe.
Was mache ich, wenn mein Privatkonto = Betriebskonto ist mit den Privatentnahme und Privateinlage?
Muss ich jetzt all meine Entnahmen in die Zeile 125 eintragen? Also Miete, private Versicherungen, meine Einkäufe, Abheben von Bargeld...usw?
Und in Zeile 126 alle Einlagen wie Gehalt?
Was gibt man an,wenn man öfters Geld auf das Geschäftskonto einzahlen mußte? Die Beträge in einem Jahr die man eingezahlt und entnommen hat?
ich bin jetzt gerade in die Selbständigkeit gestartet Anfang des Monats und meine Bank nervt mich schon das ich zu einem Geschäftskonto wechseln muss.
Ich will mir auch ein Geschäftskonto eröffnen, aber bei einer anderen Bank, anscheinend kann man ja nur entweder ein privates oder ein Geschäftskonto bei einer Bank haben.
Kann mir da einer weiter helfen wie ich das handhabe?
Wie schaut es aus wenn man ab und an an der Haustür Dinge verkauft für Bargeld und dieses dann auf sein privates Konto einzahlt und umgehend auf das Geschäftskonto überweist? (Einzelunternehmen EÜR Lexoffice) Habe gehört dass das ebenfalls über Privateinlagen funktioniert. Könnt ihr Klarheit bzgl der Buchung in diesem Fall schaffen? Wäre sehr dankbar ☺️ Weiß nicht ob ich die „Kasse“ nutzen soll, dort die Bargeldrrchnung anhängen und dann Geldtransit mit der Buchung von Kasse auf Buchung des Geschäftskontos verknüpfe ODER einfach direkt den eigenen Überweisungseingang mit der Barzahlungsrechnung verknüpfe… oder ganz anders ?!
Wie sieht es aus wenn ich mein altes Auto, über 10 Jahr, beruflich nutze? Z. B. Kunden besuchen! Ich weiß dass wegen alter eine Überführung in die Fa. keine Sinn macht und ich habe gehört das „nur“ die km Pauschal auch „alle“ Auto Unkosten nicht abdecken! Was würdest du hier empfehlen? Vielen Dank im Voraus!
Hallo und guten Abend, ich habe eine Frage: Ist es für das FA unbedingt notwendig das immer die Rechnungsadresse identisch mit meiner angegebenen Adresse meines Kleingewerbe ist, ich habe das Problem bei amazon, da wurden mir mehrere Bestellungen auf meine Arbeitsstelle geliefert und auch die Arbeitsstelle als Rechnungsempfänger angegeben. Wäre nett wenn du mir das beantworten könntest. Vielen Dank.
Hallo Melchior, du hast das echt genial erklärt, hätte ich das nur vorher schon in dieser Klarheit erfahren!
Muss ich mir eigentlich wegen der Punkte "II. Ermittlung der Über-/Unterentnahmen", "III. Ermittlung des Entnahmenüberschusses" und "IV. Nicht abziehbare Schuldzinsen" in der EÜR Gedanken oder gar Sorgen machen, je nachdem wie hoch die Werte sind?
Ich habe als Freiberufler, je nach Lage, immer mal wieder Geld zw. dem geschäftlichen und privaten Konto hin- und her überwiesen. Danke für jeden Hinweis.
Angenommen ich habe ein Drucker zuhause welches ich 50% privat und 50% gewerblich nutze. Wie kann ich in dem Fall eine Sacheinlage buchen?
genau so angeben und die Hälfte des Preises verbuchen
Huhu, Bin auch gerade an meiner Steuer und bin sehr glücklich über dieses Video! Thumbs up!
ABER: Minute 6:25 verwirrt mich: "Es macht Sinn es in sein Privatvermögen einzulegen"? Hieß es nicht, es macht Sinn, es dann ins Geschäftsvermögen einzulegen, wenn man ihn erst privat gekauft/geschenkt bekommen hat? UND: wo ist das Video, auf das du hinweist: wie man Privatgekauftes geschäftlich einlegt?
Bei 6:25 ist leider ein kleiner Versprecher und du hast vollkommen Recht. :)
Das Video findest du hier: ruclips.net/video/13SZVg3JfJU/видео.html
@@STEUERFIT.Selbststaendigedanke für die schnelle Antwort! Deine Videos sind wirklich super!!!
Was ist wenn ich neu starte und dafür von meinen privaten konto 10k investiere in gegenstände und am ende nachdem es läuft auf mein privates wieder rüber switchrn möchte da dort jtzt 10k minus ist wegen der investition,
Was soll denn dann sein? Private Transaktionen sind steuerlich komplett neutral. Also auch in deinem Beispiel.
wie buche ich das bei bspw. lexoffice richitg, wenn ich eine privatentnahme mache --> also mir geld auszahle und auf mein Konto überweise. Weil selbst wenn ich auf dem geschäftskonto privatentnahme buche, ändert das nichts an der differenz der einnahmen und ausgaben
7:26 gelten solche Sachentnahmen auch für Freiberufler??
Ja 👍
Hallo Melchior, Vielen lieben Dank für Deine videos!! Meine EÜR ist in überraschend kurzer Zeit (fast) fertig. Die Antwort zu einer Frage finde ich leider nicht. Geht im Gründungsjahr meiner UG die Einzahlung meines Stammkapitals in die EÜR als Einlage ein?? Falls ja, wo? DANKE und bis bald wieder ;-)
Mach bitte weiter mit deinen Videos. Ich habe schon etliche Videos mir angeschaut aber an den Mehrwert den du uns bietest kommt keiner dran 👍Eine Frage bleibt mir offen, ich hoffe du kannst mir helfen: Muss ich die Geldeinlage/Geldentnahme in der EÜR unter "7 - Entnahmen und Einlagen im Sinne des & 4 Absatz 4a EStG" eintragen?
Wenn ich was von meinem Geschäftskonto auf mein privat Konto überweise damit ich Rechnungen bezahlen kann , oder auch Geld für private Zwecke brauche weil ich ja keinen Lohn bekomme und ihn mir dadurch selber gebe muss ich da irgendwas beachten ? Muss ich mir selber eine Rechnung schreiben , oder reicht da als Privat zu kategorisieren und als Notiz Privatentnahme rein zu schreiben ?
Liebe Grüße :) und danke für die Videos
Hi Melchior, in welchem Feld auf welchem Formular als Einzelunternehmer soll ich Privateinlage verbuchen ?
Soweit ich verstanden habe: EÜR, zeile 125/126. Schau mal rein.
Wenn man keine Entnahmen und Einlagen hat, was gibt man denn da ein?
Eine 0
Geht leider nicht. Es wird immer wieder gesagt von Elster dass ich noch was korrigieren soll 😞
Das ist dann ein Fehler bei Elster 🙈 Ich würde dann bei beidem eine 1 eintragen. Die Steuerschuld ändert sich dadurch ja nicht.
@@STEUERFIT.Selbststaendige danke!
Banken: Ja, kenne ich. Mir hat Ing DiBa und Commerzbank das Privatkonto gekündigt.
Obwohl ich keinen gewerblichen Geldiengang darauf hatte, nur wegen der 4 USt Buchungen pro Jahr und der Bareinzahlung der Einnahmen 1 x pro Monat.
Sau nervig. Da Geschäftskonten irre Geld kosten, wenn man darauf bar einzahlen muss.
Danke, dass du deine Erfahrung mit uns teilst! :)
Wenn ich jetzt mein Einzelunternehmen nicht mehr aktiv betreibe und das noch vorhandene MaterialWare in meine GbR übertragen will muss das dann mit Rechnung an die GbR sein oder geht auch als Privateinlage? Danke für deine super Videos.
Ich pushe mal diesen Kommentar, da mich diese Frage gerade auch sehr beschäftigt. :D
Lol. Und wenn man keine einlagen oder entnahmen hatte, weil das Kleingewerbe ein fail war?? Was gibt man dann an?
Eine 0 🙂
@@STEUERFIT.Selbststaendige wird nicht akzeptiert. Hab jetzt rumprobiert und die Zahl angegeben, die ich an Ausgaben hatte. Auch wenn diese vom privten Konto gingen. Danke für die schnelle Rückmeldung :)
Das mit den 2 konten ist zwar alles schön übersichtlich, allerdings müsste ich in meinem fall dann erst geld vom privaten konto auf das geschäftliche überweisen, da man am Anfang noch nicht genug einnahmen hat um seine ausgaben zu decken… dazu ist mir der aufwand zu hoch, deshalb zahl ich das meiste noch von meinem privaten konto aus
Dauerauftrag?😅
Hi Melchior, jetzt stelle ich auch mal ein paar Steuerfragen die mir unter den Fingernägeln brennen und die ich in den vielen vielen Videos die ich mir schon von euch angesehen habe noch nicht beantwortet gefunden habe :)
1. Bekomme/Habe ich den Steuerfreibetrag 1x JE Einkommensart oder einmalig? Sprich, wenn ich bspw. Angestellter UND nebenberufliche selbstständig bin, zwei mal oder nur einmal?
2. Vorauszahlungen: Ich muss als selbstständiger neben der Umsatzsteuervorauszahlung (Voranmeldung) und - sofern zutreffend - der Gewerbesteuervorauszahlung (Voranmeldung) zusätzlich auch eine Einkommensteuervorauszahlung (Voranmeldung) leisten? Und wenn ja, warum gibt es keine einheitlichen Termine für diese Vorauszahlungen (Anmeldungen)?
3. Ich habe sowohl von meinem Schwiegervater (selbstständig) als auch in einigen RUclips Videos (u. a. von euch) gehört, dass viele Selbstständige im 3. Jahr aufgrund der ganzen Nachzahlungen der Schlag trifft. So GANZ habe ich noch nicht verstanden, warum das so ist. Sagen wir, ich gründe zum 01.01.2023. Das FA ist doch interessiert an der Vorauszahlung meiner Umsatzsteuer, Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer (die geht ja an die Kommune). Demnach müsste der Bescheid ja auch ein paar Wochen nach dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Steuerzahler eintrudeln. Selbst wenn nicht, kann man da ja, wie von dir empfohlen, etwas Druck machen. Und dann kenne ich ja die Höhe der Vorauszahlung. Das FA hat ja nix davon, meine Steuererklärung Mitte 2024 abzuwarten (mal abgesehen davon, dass ich da ja ZIG Vorauszahlungstermine verpasst hätte), damit ich DANN alle Nachzahlungen auf einmal nachhole (was vermutlich nicht möglich ist). Das wäre ja automatisch der Ruin für die meisten Selbstständigen und kann ja nicht im Interesse des Staats bzw. des FA sein. Wenn man die Steuererklärung NOCH später machen würde, bspw. 2025, dann hätte ich ja NOCH mehr Termine verpasst und das FA hätte längst bei mir geklingelt, oder was missverstehe ich hier? :D
das würde mich auch sehr interessieren
Zu Punkt 1 bin ich mir relativ sicher, dass etwa bzgl. der Einkommensteuer das gesamte Einkommen gemeint ist, also was du als Angestellter und als Selbstständiger insgesamt erwirtschaftet hast.
Auch bspw. bei der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer in Höhe von 22.000€: Wenn du zwei verschiedene Gewerbe am laufen hast, dann werden die Umsätze addiert und wenn die Grenze überschritten ist, dann verlieren beide Unternehmen den Kleinunternehmerstatus und beide Unternehmen werden ab dann regelbesteuert.
Zu Punkt 2 kann ich nichts sagen.
Punkt 3 interessiert mich ehrlich gesagt auch, warum es nach ca. 3 Jahren zu Problemen kommen kann. Wenn da jemand was zu sagen könnte, das wäre sehr cool. Grundsätzlich würde ich sagen, dass es nicht schadet, sich generell nach Möglichkeit einen finanziellen Puffer aufzubauen, damit man erst gar nicht in Schwierigkeiten gerät. Wäre aber nicht schlecht zu wissen, wie groß der Puffer für das erwähnte dritte Jahr dann sein müsste.
Zu Punkt 2 gibt es ein Video auf dem Kanal, wo alle Termine zu Vorauszahlungen genannt werden. Generell kann man sich merken, ESt und GewSt werden meist nur abgebucht (bei eingerichtetem SEPA-Mandat). Hier sollte man nur nen Auge auf Termine und Kontodeckung haben. Die USt erfolgt aus der laufenden Buchhaltung (vgl. Umsatzsteuer-Voranmeldung)
Zu 3. Die Vorauszahlungen können einem das Genick brechen, wenn man das Thema bzw. seine Steuerzahlungen über Jahre schleifen lässt. Dann kommt sehr viel auf einmal auf einen zu. Deswegen ist eine zeitnahe Abgabe aller Erklärungen (bis 31.07 der Folgejahres) sinnvoll. Die nachträglichen Vorauszahlunge n für die ESt und GewSt können zwar hoch sein, aber werden mit der Steuererklärung wieder "glatt" gezogen. Bspw. Müsste 2022 komplett nachträglich vorausgezahlt werden, dann kann man noch die Erklärungen für 2022 abgeben und im Steuerbescheid evtl. etwas zurückbekommen zmd. Wenn man eine geringere Steuerschuld hat als durch die Vorauszahlungen angenommen. In den Beispielen von Melchor ist das aber meist nicht der Fall, da er von einem kontinuierlich steigenden Gewinn ausgeht, hier kommen eher noch Nachzahlungen zu den Vorauszhlungen auf einen zu.
Wie muss ich Privatentnahmen besteuern? Gibt es da einen Unterschied zum Einkommen, nach meinem Verständnis ist das ja nichts anders als Einkommen oder?
gar nicht. die existiert quasi für das FA nicht.
Du versteuert deinen Einnahmen Überschuss. Ob dazwischen Entnahme war oder nicht ist egal. Natürlich sollte man das Geld für die Steuer noch im Hinterkopf haben.
Also nicht 100€ entnehmen, wenn 100€ Gewinn ist.
Danke ❤
Sehr geiles Video! Eine paar Fragenhabe ich allerdings... Wenn ich mir als gewerblicher Fotograf für mein Einzelunternehmen ohne Angestellte eine Kamera kaufe, diese dann aber für einen privaten Urlaub mitnehme und damit privat fotografiere, danach aber wieder gewerblich, muss ich dass dan als Entnahme dokumentieren? Und wenn ich in diesem Urlaub zwar keine gewerbliche Arbeit für das Unternehmen verrichte, allerdings von den privaten Fotos eins so gut finde, dass ich es danach als Werbefoto auf meine Unternehmenswebsite hochlade, um meine Fähigkeiten als Fotograf zu zeigen, wie sieht es dann aus?
Ich würde mir in dieser Hinsicht keinen Stress und keine zusätzliche Arbeit machen. Dem Finanzamt ist es nahzu unmöglich zu prüfen, wie oft du es privat nutzt.
Generell musst du - so weit ich richtig informiert bin - Gegenstände, die du über % beruflich nutzt, ins Betriebsvermögen nehmen.
Mich würde interessieren, ob man das Kontist konto auch mit Paypal verknüpfen kann?
Klar 👍
@@STEUERFIT.Selbststaendige Braucht man aber wirklich wie im Video gesagt zwei PayPal Accounts? Man kann ja mit einem PayPal Account mehrere Konten verknüpfen, wenn ich für Geschätsausgaben mit PayPal nur das Kontist Konto verwende sollte das doch in Ordnung sein. Am Ende geht es um die Kontoauszüge vom Kontist Konto und nicht von PayPal oder?
@@2Pd-s5i Ich würde es empfehlen, ja. Beim Zahlungszeitpunkt geht es nicht zwingend um die Abbuchung vom Konto. Es gilt schon die Abbuchung vom PayPal-Konto. Du solltest auch alle PayPal Kontoauszüge 10 Jahre aufbewahren.
Hallo Melchior, Vielen Dank für das Video. Muss auf die Entnahme von Geld dann über die private Einkommensteuererklärung nochmal ESt. gezahlt werden oder ist das mit der EÜR schon berechnet?
Privatentnahmen müssen gar nicht versteuert werden.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeIch habe mir hierfür eine gedankliche Reihenfolge zurecht gelegt mit der ich meine Einnahmen behandle und damit das Thema „versteuern Privatentnahme“ geklärt ist:
Bsp.:
10.000€ Einnahmen
Davon werden 40% für die Einkommensteuer auf ein Unterkonto geparkt (quasi wie ein Abschlag beim Strom), denn das Finanzamt bekommt immer zuerst 😉 Dann bleiben noch 6.000€ übrig. Davon gehen 1.000€ an die Krankenkasse und 1.500€ in die Altersvorsorge (beides max. Beitrag gem. BBG). Bleiben noch 3.500€ übrig. Da ich die Einnahme schon (gedanklich) mit 40% versteuert habe kann ich mir diese 3500€ auf mein privates Konto überweisen. (Rücklagen & Betriebsausgaben mal nicht berücksichtigt😉).
vielen Dank
Was passiert denn, wenn man ein Konto gesperrt wird? Benutze ebenfalls ein privates Konto als Geschäftskonto, weil keine Bank mir nen Geschäftskonto geben will, weil ich u18 bin
Das ist erstmal kein Weltuntergang und du kannst ein neues eröffnen.
Aber eventuelle Lastschriften platzen und die Kunden können dir kein Geld mehr überweisen. Das Geld geht dann zurück zu deinen Kunden.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Oh ja, da muss ich natürlich drauf achten. Ich versuche auch immer möglichst wenig über das Konto laufen zu lassen. Fühlt sich irgendwie illegal an 😂
Ich hätte aber noch eine Frage zu Privateinlagen. Wenn mir z.B. meine Eltern Geld schenken wollen, kann man dann das Geld von deren Konto auf mein Geschäftskonto überweisen und den Betrag als Privateinlage verbuchen? Eigentlich nicht oder? Meine Eltern sind ja nicht Inhaber/Teilhaber des Gewerbes und Privateinlagen darf ja nur der Geschäftsinhaber buchen.
Doch, das würde gehen.
Rechtlich passiert das in zwei Schritten. Erst überweisen sie es dir und dann entscheidest du dich, dass du es ins Betriebsvermögen einlegst.
In der Theorie passieren also zwei Dinge, in der Praxis aber nur eine Sache. Da aber beide Vorgänge für die Steuer irrelevant sind, kannst du es so machen, wie du beschrieben hast.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Super! Danke für die Hilfe 😊
@@STEUERFIT.Selbststaendige Sprich: Privates Konto meiner Eltern --> auf mein Geschäftskonto überweisen --> als Privateinlage verbuchen
Hi Melchior, wie ist es mit der Ware, wie soll ich die Ware die ich schon besitze, & verkaufen möchte verbuchen ? Übrigens finde dein Kanal & deine Videos genial
Nach meiner Kenntnis wollen Banken Geschäftskonten als Geschäftskonten führen weil ERSTENS die Gebühren bei Geschäftskonten höher sind und sie ZWEITENS über Geschäftskonten anders berichten müssen als über Privatkonten.
Ich bezahle alle Ausgaben mit meiner Amex, die gleichzeitig Payback-Punkte sammelt, das kann Kontist leider noch nicht
► Mein Steuer-Buch für Gründer & Selbstständige: steuerfit.tv/40RkiQb
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Wie mache ich das, wenn ich ein Laptop gekauft habe, für mein Gewerbe, den aber auf Raten abbezahle?
@@mareike.h Dann kommen dir monatlichen Raten in die Buchhaltung.
Moin ... Du machst Werbung aber...
Nutzt du kontist ??
Warum machst du Werbung? 💸
Warum istkontist laut google play so kacke ??
1. Ja, ich nutze Kontist
2. Ich mache Werbung, um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren
3. Ich bin seit über einem Jahr nicht mehr angestellt bei Kontist. Die meisten Bewertungen kommen aus der Zeit danach. Dazu kann ich also wenig sagen.
Das ist viel zu kompliziert
Was genau?
@@STEUERFIT.Selbststaendige Ich hab mir 12 Videos von dir angeschaut und das mit der Gewerbe macht mir zur Zeit so viel Stress. Mein Minijob bei Subway war schlimm aber nicht so stressig wie meine Selbstständigkeit.. hat aber nix mit deiner Videos zu tun die sind alle echt gut
Dann ganz viel Kraft weiterhin. 🚀
danke habe ich schon verstanden aber doch sehr rudimentär erklärt und nicht aufschlussreich bezüglich des EÜR Formulars. Was sehr verwirrend ist, dass laut Elsterformular bei den Zeilen 20 Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen auch Geldentnahmen zu vermerken sind. Aber überall heißt es, Geldentnahmen werden anders behandelt und kommen nur in die Zeilen 125 oder 126 wo sie nicht den Gewinn beeinflussen.
Ok aber meiner Meinung nach liegt eine Doppelbesteuerung vor: Weil wenn ich sagen wir 18000 Gewinn erwirtschaftet habe und darauf meine Steuer bezahlt habe und mir dann diese 18000 Euro für Privat entnehme und sie als Privatentnahme in die EÜR eintrage, muss ich dann aber diese 18000 Euro in der Einkommenssteuererklärung angeben und dann hier nochmal Steuern bezahlen. Das ist meiner Meinung nach Doppelbesteuerung.
Nein, du musst sie in der Einkommensteuer kein zweites Mal versteuern. Zeile 125 und 126 fließen in keine Steuerberechnung ein.
Auf die privatentnahme zahle ich aber extra steuern oder nicht ?? Kann ich mir einfach mal so 50k übertragen ohne steuern zu zahlen ??? Ich denke nicht
Doch, kannst du machen 👍
Du zahlst auf den Gewinn Steuern und nicht auf die Gewinnentnahmen. Wenn du also 50k auf dein privates Konto überträgst, ist es bereits versteuert.
Aber wichtiger Hinweis: Das gilt nur für Einzelunternehmen und nicht für Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften.
@@STEUERFIT.Selbststaendige wird es nicht jahresende versteuert ?? Also auch jahres ende gezahlt die gewinn steuer? Oder ist es das was ich Quartalsweise zahle?
Beides: Die Quartalszahlungen sind Vorauszahlungen und die Zahlung, die sich aus dem Steuerbescheid ergibt, ist die Abschlusszahlung.
Aber bei der Kalkulation geht es immer nur um den Gewinn und nicht um die Privatentnahme.
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