Hallo, ich habe mal eine Frage zum Sachbezug. Vor 5 Jahren hat ein Bekannter an einen Bauunternehmer eine 100 Hektar große Rotwildjagd verpachtet. Um den Bekannten damals zu der Verpachtung zu überzeugen hat der Bauträger ein neue Maschinenhalle kostenlos auf die Hofstelle des Bekannten gebaut. Material hat der Bekannte selber bezahlt. Vereinbarung über die Bauhilfe steht im Pachtvertrag. Hätte er diese "Dienstleistung" als Sachbezug bei den Miet- und Pachteinnahmen versteuern müssen?
Ja das hätte er machen müssen. Das stellt eine Einnahme in Geldeswert dar (§8 Abs.2 S.1 EStG). Dabei muss die Dienstleistung mit den üblichen Preisnachlässen (4%) angesetzt werden.
@@dustinbrylikowski1051 Geht die Finanzbehörde bei einer anonymen Anzeigen des oben genannten Sachverhaltes der Anschuldigung der Steuerverkürzung nach oder hat die Finanzbehörde für so was keine Zeit?
Hallo :) nochmals Danke für das Video und eine weitere Frage. Gibt es eine Quelle mit den Ausschlusskriterien? Vielen Dank
Vielen Dank, tolle Erklärung! :) Wann sind die weiteren Videos zu dieser Reihe geplant? (Würde sie gerne für meine Bachelorarbeit nutzen)
Laufen schon ☺️
Hallo, ich habe mal eine Frage zum Sachbezug. Vor 5 Jahren hat ein Bekannter an einen Bauunternehmer eine 100 Hektar große Rotwildjagd verpachtet. Um den Bekannten damals zu der Verpachtung zu überzeugen hat der Bauträger ein neue Maschinenhalle kostenlos auf die Hofstelle des Bekannten gebaut. Material hat der Bekannte selber bezahlt. Vereinbarung über die Bauhilfe steht im Pachtvertrag. Hätte er diese "Dienstleistung" als Sachbezug bei den Miet- und Pachteinnahmen versteuern müssen?
Ja das hätte er machen müssen. Das stellt eine Einnahme in Geldeswert dar (§8 Abs.2 S.1 EStG). Dabei muss die Dienstleistung mit den üblichen Preisnachlässen (4%) angesetzt werden.
@@dustinbrylikowski1051 Geht die Finanzbehörde bei einer anonymen Anzeigen des oben genannten Sachverhaltes der Anschuldigung der Steuerverkürzung nach oder hat die Finanzbehörde für so was keine Zeit?