guter Beitrag mit vielen wichtigen Informationen. Der Punkt "Remix" ist vielleicht nicht ganz klar dargelegt, da bei einem Remix oft Original-Aufnahmen oder Spuren verwendet werden, d.h. hier greift das Leistungsschutzrecht. Insbesondere mit der heutigen Technik ist es auch möglich von fertigen Songs einzelne Instrumente und den Gesang zu isolieren und in einem Remix einzusetzen. In diesem Fall muss der Rechteinhaber angefragt werden. Ein zusätzlicher Hinweis zur Freigabe von Bearbeitungen. Oft geben Verlage eine Bearbeitung nur dann frei, wenn ausschließlich die Original-Urheber angemeldet werden und kein Bearbeiter, obwohl eine Bearbeitung stattgefunden hat. In Deutschland können Cover Versionen, die sich an das Original halten ohne Genehmigung der GEMA veröffentlicht werden. Es gibt hier sicher einen gewissen Spielraum, wie z.B. bei der Instrumentierung, aber Änderungen am Text, Geschwindigkeit, Taktart etc. sind klare Bearbeitungen.
Danke an Dr. Paul Fischer, für deine Zeit und deine so offen zur Verfügung gestellte Expertise. Du hast viele Infos geteilt, die für Musiker oft schwer erreichbar sind, aber sehr wichtig sind. Das stiftet einen riesigen Wert für die Community. DANKE! 👉Falls DU, lieber Zuseher, den Kanal unterstützen möchtest, würde ich mich riesig über ein Like, ein Abo und ein Kommentar freuen. Danke!
Mir wurde das Video vorgeschlagen. ich bin aus Deutschland. Mich hats doch sehr verwundert, dass besonders beim Beispiel zu Beginn, die DSGVO gar nicht erwähnt wird, wo es ja auch darum geht, dass bspw Remixe und Pastiges erlaubt sind. Ist da, obeowhl die DSGVO von der EU kommt, Österreich ausgenommen?!
Sehr interessanter Punkt. Magst du vielleicht noch einen exakten Timecode angeben, dann könnte Dr. Paul Fischer jedenfalls leichter und korrekter antworten, falls er nochmals hier vorbeischaut ^^
Also irgendwie ist mir das zu doof. Und viel zu vage! Da steht ja quasi jede Hochzeitsband, die Musikwünsche spielt, immer mit einem Bein im Knast. 🙄 Wenn sie voller Freude mal etwas zu schnell gespielt hat, muss man sich dann am Ende noch rumstreiten, ob das jetzt eine neue Uptempo-Version war und die extra kostet und vorher angemeldet werden hätte müssen? 🧐 Ich finde, diese ganze Konstruktion erstickt Kunst und Kultur. - Und ein Künstler, der nicht möchte, dass er möglicherweise da und da in diesem Umfeld nicht gespielt wird und nicht in Zusammenhang gebracht werden möchte ... 🙄 ... ja da veröffentliche doch deine Werke nicht in die Welt hinaus, sondern behalte sie am besten für dich, würde ich da mal sagen. 🤷♂️ Irgendwie regt mich das Thema auf. 🥴
Also... wenn man den Eigentümer einer Sache per Gesetz fragen muss, ob man diese Sache benutzen darf, ist das doch nicht doof, sondern in einem Rechtsstaat selbstverständlich. -> Stell dir vor, jemand nutzt ungefragt dein Eigentum (dein Auto, deine Wohnung, deine Playstation, deine Schuhe, deine Unterhosen,... ). Da wäre ich gespannt, ob du das Fragen immer noch doof fändest... Wenn diese Person dich nicht fragen würde, ob sie dein Eigentum nutzen darf, würde sie ja wohl absolut ZURECHT mit einem Bein im Knast stehen! Ich kann mir nicht vorstellen, dass du das tatsächlich anders siehst...
@@dererfolgreichemusiker Eben doch. Ich halte diese Analogien zum "normalen" Eigentun für Augenwischerei und Diskursverschiebung. Ich veröffentliche meine Unterhosen ja auch nicht weltweit auf allen möglichen Kanälen oder werfe Sie per Hubschrauber ab. Dann muss ich mich auch nicht wundern, wenn andere Leute sie aufheben und für irgendwas benutzen. Wenn jemand sein "geistiges Eigentum" wirklich schützen möchte, dann veröffentlicht er es einfach nicht. Aber ein gehörtes Lied aus dem Radio des Gartennachbarn, was ich beim 10ten mal vielleicht nachpfeife, wird ja irgendwie auch Teil *meines* Geistes - da kann ich mich gar nicht dagegen wehren. Das ist dann irgendwo auch unfair und eine völlige Verkennung der menschlichen Natur. Und wenn ich dann Jahre später vielleicht ein eigenes Lied komponiere, mache ich das mit meinem derzeitig geformten Geistesinhalt. Und dann setzen sich wohl im Nachgang Juristen hin und sezieren das und schauen, ob nicht irgendwelche Teile davon irgendwie eine Ähnlichkeit mit etwas schon bekannten haben? Also *das* ist doch totaler Wahnsinn, nimms mir nicht übel. 🙄 (Ich habe jetzt überspitzt, aber im Prinzip ist es doch genau so.)
sehr guter Beitrag 🙂
Vielen Dank! Ich freue mich jedes Mal, wenn jemanden die rechtlichen Themen auch interessieren. :-)
guter Beitrag mit vielen wichtigen Informationen. Der Punkt "Remix" ist vielleicht nicht ganz klar dargelegt, da bei einem Remix oft Original-Aufnahmen oder Spuren verwendet werden, d.h. hier greift das Leistungsschutzrecht. Insbesondere mit der heutigen Technik ist es auch möglich von fertigen Songs einzelne Instrumente und den Gesang zu isolieren und in einem Remix einzusetzen. In diesem Fall muss der Rechteinhaber angefragt werden.
Ein zusätzlicher Hinweis zur Freigabe von Bearbeitungen. Oft geben Verlage eine Bearbeitung nur dann frei, wenn ausschließlich die Original-Urheber angemeldet werden und kein Bearbeiter, obwohl eine Bearbeitung stattgefunden hat.
In Deutschland können Cover Versionen, die sich an das Original halten ohne Genehmigung der GEMA veröffentlicht werden. Es gibt hier sicher einen gewissen Spielraum, wie z.B. bei der Instrumentierung, aber Änderungen am Text, Geschwindigkeit, Taktart etc. sind klare Bearbeitungen.
Vielen Dank für die wertvolle Ergänzung! 🔥🔥
Danke an Dr. Paul Fischer, für deine Zeit und deine so offen zur Verfügung gestellte Expertise. Du hast viele Infos geteilt, die für Musiker oft schwer erreichbar sind, aber sehr wichtig sind. Das stiftet einen riesigen Wert für die Community. DANKE!
👉Falls DU, lieber Zuseher, den Kanal unterstützen möchtest, würde ich mich riesig über ein Like, ein Abo und ein Kommentar freuen. Danke!
Mir wurde das Video vorgeschlagen. ich bin aus Deutschland. Mich hats doch sehr verwundert, dass besonders beim Beispiel zu Beginn, die DSGVO gar nicht erwähnt wird, wo es ja auch darum geht, dass bspw Remixe und Pastiges erlaubt sind. Ist da, obeowhl die DSGVO von der EU kommt, Österreich ausgenommen?!
Sehr interessanter Punkt. Magst du vielleicht noch einen exakten Timecode angeben, dann könnte Dr. Paul Fischer jedenfalls leichter und korrekter antworten, falls er nochmals hier vorbeischaut ^^
Brian May hat „I want it all“ nicht gesungen.
Das stimmt, das war ein wohl ein Irrtum. Brian May hat die Nummer geschrieben, nicht als Frontman gesungen. Gut aufgepasst, danke für den Hinweis ;-)
Also irgendwie ist mir das zu doof. Und viel zu vage! Da steht ja quasi jede Hochzeitsband, die Musikwünsche spielt, immer mit einem Bein im Knast. 🙄 Wenn sie voller Freude mal etwas zu schnell gespielt hat, muss man sich dann am Ende noch rumstreiten, ob das jetzt eine neue Uptempo-Version war und die extra kostet und vorher angemeldet werden hätte müssen? 🧐 Ich finde, diese ganze Konstruktion erstickt Kunst und Kultur. - Und ein Künstler, der nicht möchte, dass er möglicherweise da und da in diesem Umfeld nicht gespielt wird und nicht in Zusammenhang gebracht werden möchte ... 🙄 ... ja da veröffentliche doch deine Werke nicht in die Welt hinaus, sondern behalte sie am besten für dich, würde ich da mal sagen. 🤷♂️ Irgendwie regt mich das Thema auf. 🥴
Also... wenn man den Eigentümer einer Sache per Gesetz fragen muss, ob man diese Sache benutzen darf, ist das doch nicht doof, sondern in einem Rechtsstaat selbstverständlich.
-> Stell dir vor, jemand nutzt ungefragt dein Eigentum (dein Auto, deine Wohnung, deine Playstation, deine Schuhe, deine Unterhosen,... ).
Da wäre ich gespannt, ob du das Fragen immer noch doof fändest...
Wenn diese Person dich nicht fragen würde, ob sie dein Eigentum nutzen darf, würde sie ja wohl absolut ZURECHT mit einem Bein im Knast stehen! Ich kann mir nicht vorstellen, dass du das tatsächlich anders siehst...
@@dererfolgreichemusiker Eben doch. Ich halte diese Analogien zum "normalen" Eigentun für Augenwischerei und Diskursverschiebung. Ich veröffentliche meine Unterhosen ja auch nicht weltweit auf allen möglichen Kanälen oder werfe Sie per Hubschrauber ab. Dann muss ich mich auch nicht wundern, wenn andere Leute sie aufheben und für irgendwas benutzen. Wenn jemand sein "geistiges Eigentum" wirklich schützen möchte, dann veröffentlicht er es einfach nicht. Aber ein gehörtes Lied aus dem Radio des Gartennachbarn, was ich beim 10ten mal vielleicht nachpfeife, wird ja irgendwie auch Teil *meines* Geistes - da kann ich mich gar nicht dagegen wehren. Das ist dann irgendwo auch unfair und eine völlige Verkennung der menschlichen Natur. Und wenn ich dann Jahre später vielleicht ein eigenes Lied komponiere, mache ich das mit meinem derzeitig geformten Geistesinhalt. Und dann setzen sich wohl im Nachgang Juristen hin und sezieren das und schauen, ob nicht irgendwelche Teile davon irgendwie eine Ähnlichkeit mit etwas schon bekannten haben? Also *das* ist doch totaler Wahnsinn, nimms mir nicht übel. 🙄 (Ich habe jetzt überspitzt, aber im Prinzip ist es doch genau so.)
🤷