Hallo, Wie ist das wenn man einen vertrag unterschrieben hat der befristet ist und vor dem eintritt der einstellung schwanger wird, kann der Arbeitgeber einen dann Kündigen ? Also sprich vertrag unterschrieben im Mai - eintritt aber erst im Juni und dann ende mai erfahren von einer Schwangerschaft [Bestätigung vom Arzt] Vielen dank!
Hallo, eine schwangere Arbeitnehmerin genießt bereits ab dem Abschluss des Arbeitsvertrags den besonderen Kündigungsschutz des § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieser Kündigungsschutz besteht auch dann, wenn die Schwangerschaft bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bestand. Eine Kündigung des Arbeitgebers vor dem Beginn der vereinbarten Aufnahme der Tätigkeit ist somit unwirksam. Selbst wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft wusste, ist die Kündigung unwirksam, solange die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilt. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die zuständige Behörde die Kündigung ausdrücklich für zulässig erklärt, was aber sehr selten der Fall ist. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo, der Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit, also unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Hallo, schwangere Mitarbeiterinnen dürfen auch in der Probezeit nicht gekündigt werden! Einer Arbeitnehmerin, die in der Probezeit schwanger wird, kann der Arbeitgeber ab der Kenntnis der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt nur kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung zuvor ausdrücklich für zulässig erklärt hat. Kündigt er ihr, ohne von der Schwangerschaft zu wissen, ist die Kündigung auch dann unwirksam, wenn die Frau ihm innerhalb von zwei Wochen NACH Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft mitteilt. Geht die Frau nach der Geburt in Elternzeit, so genießt sie auch danach weiter Kündigungsschutz. Diese und noch mehr Infos finden Sie auch in unserem Blogartikel zum Thema: www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Was ist, wenn man aus psychischen Gründen (Mobbing/Schikane) krankgeschrieben ist und Krankengeld bezieht und in der Zeit Schwanger wird? Darf man auf Beschäftigungsverbot umsteigen?
Hallo, das ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Ob ein Beschäftigungsverbot oder eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet der behandelnde Arzt. Das Beschäftigungsverbot muss jedoch unabhängig von dem krankheitsbedingten Zustand ausgesprochen werden. Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Vielen Dank für das informative Video. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gibt es aber keinen Kündigungsschutz der über die Vertragslaufzeit hinaus geht oder? Der Vertrag würde dann normal auslaufen bzw. verlängert werden?
Hallo, ja, das ist richtig. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der Frist, auch wenn die Arbeitnehmerin schwanger ist. Einen über die Vertragslaufzeit hinausgehenden Kündigungsschutz gibt es nicht. Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Guten Tag. Ich bin seit 2,5 Jahren in einer Firma beschäftigt. In 6 Monaten wird diese Firma voll abgewickelt. Ich bin seit 7 Wochen Schwanger. In dem nächsten Monat erhalten alle Mitarbeiter ihre Aufhebungsverträge. Das Arbeitsverhältnis wird vor 2,5 Monaten vor dem Entbindungstermin beendet. Wie soll ich in dieser Situation machen? Wie kann ich finanziell abgesichert sein? Vielen Dank!
Hallo, falls für Sie aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot besteht, wäre das etwa dann finanziell sinnvoll, wenn Ihr Arbeitgeber bereits Kurzarbeit eingeführt hat. Denn dann erhalten Sie 100 % Lohnfortzahlung, was sich positiv auf Ihren Elterngeldanspruch auswirkt, der sich auf Ihre Einkünfte aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes bezieht. Die Kündigung einer Schwangeren durch einen Insolvenzverwalter ist nicht ohne weiteres gültig. Es besteht besonderer Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber braucht daher die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Als Schwangere haben Sie ebenso Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, sofern Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Für Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist maßgeblich, ob das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes noch besteht. Um Ihnen einen konkreten Rat geben zu können, müssten wir mehr über Ihre Situation und die Umstände Ihres Arbeitgebers wissen. Sie können sich gerne über unser Kontaktformular bei uns melden, falls Sie eine Beratung wünschen. Der Erstkontakt ist kostenlos. Hier finden Sie unser Kontaktformular: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
Gibt es eine gesetzliche Frist, wann ich meinen AG über die Schwangerschaft unterrichten muss, obwohl ich nur im Büro arbeite und somit Keimen etc. nicht ausgesetzt bin?
Hallo, Sie “müssen” auf eine bestehende Schwangerschaft nur dann innerhalb einer vorgegebenen Frist hinweisen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. In diesem Fall müssten Sie zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Schwangerschaft mitteilen, damit der Kündigungsschutz aus § 9 MuSchG greift. Ansonsten “sollen” werdende Mütter ihre Schwangerschaft mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist (§ 5 MuSchG). Da eine Schwangerschaft aber zur geschützten Privatsphäre der Arbeitnehmerin gehört, erleidet sie keine Nachteile, wenn sie die Schwangerschaft nicht mitteilt. § 5 MuSchG ist insoweit also eine reine “Soll-Vorschrift”, deren Missachtung keine Konsequenzen nach sich zieht. Viele Grüße, Ihre Kanzlei Hasselbach
Der Sonderkündigungsschutz für Schwangere gilt auch während der Probezeit. Die Frau ist damit in der Probezeit grundsätzlich vor Kündigungen geschützt. Es kommt entscheidend darauf an, dass die Schwangere in einem festen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und zwar unabhängig von der Größe des Betriebs und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dennoch können Schwangere in absoluten Ausnahmefällen auch gekündigt werden. Das ist der Fall, wenn die Kündigung mit der Schwangerschaft nicht im Zusammenhang steht, z.B. bei Betriebsschließungen, und dem Arbeitgeber hierfür eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde vorliegt. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Kanzlei Hasselbach
Gilt der Kündigungsschutz auch für Schwangere Werksstudenten? LG
Hallo,
Wie ist das wenn man einen vertrag unterschrieben hat der befristet ist und vor dem eintritt der einstellung schwanger wird, kann der Arbeitgeber einen dann Kündigen ?
Also sprich vertrag unterschrieben im Mai - eintritt aber erst im Juni und dann ende mai erfahren von einer Schwangerschaft [Bestätigung vom Arzt]
Vielen dank!
Hallo,
eine schwangere Arbeitnehmerin genießt bereits ab dem Abschluss des Arbeitsvertrags den besonderen Kündigungsschutz des § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieser Kündigungsschutz besteht auch dann, wenn die Schwangerschaft bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses bestand. Eine Kündigung des Arbeitgebers vor dem Beginn der vereinbarten Aufnahme der Tätigkeit ist somit unwirksam.
Selbst wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von der Schwangerschaft wusste, ist die Kündigung unwirksam, solange die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilt.
Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die zuständige Behörde die Kündigung ausdrücklich für zulässig erklärt, was aber sehr selten der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Sagen Sie mir bitte. Gelten diese Regeln für Frauen, die bis zu 30 Stunden im Monat arbeiten?
Mfg
Hallo,
der Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit, also unabhängig davon, ob sie Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich fand ihn sehr hilfreich und konnte meine gesuchten Informationen hier finden.
Das freut uns, vielen Dank!
Wenn man in der peobezeit schwanger wird, läuft dann die Peobezeit trotzdem weiter? Bedeutet das, dass man in seinen unbefristet Vertrag rein kommt?!
Hallo,
schwangere Mitarbeiterinnen dürfen auch in der Probezeit nicht gekündigt werden!
Einer Arbeitnehmerin, die in der Probezeit schwanger wird, kann der Arbeitgeber ab der Kenntnis der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt nur kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung zuvor ausdrücklich für zulässig erklärt hat. Kündigt er ihr, ohne von der Schwangerschaft zu wissen, ist die Kündigung auch dann unwirksam, wenn die Frau ihm innerhalb von zwei Wochen NACH Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft mitteilt. Geht die Frau nach der Geburt in Elternzeit, so genießt sie auch danach weiter Kündigungsschutz.
Diese und noch mehr Infos finden Sie auch in unserem Blogartikel zum Thema: www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Was ist, wenn man aus psychischen Gründen (Mobbing/Schikane) krankgeschrieben ist und Krankengeld bezieht und in der Zeit Schwanger wird? Darf man auf Beschäftigungsverbot umsteigen?
Hallo,
das ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Ob ein Beschäftigungsverbot oder eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, entscheidet der behandelnde Arzt. Das Beschäftigungsverbot muss jedoch unabhängig von dem krankheitsbedingten Zustand ausgesprochen werden.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Vielen Dank für das informative Video. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gibt es aber keinen Kündigungsschutz der über die Vertragslaufzeit hinaus geht oder? Der Vertrag würde dann normal auslaufen bzw. verlängert werden?
Hallo,
ja, das ist richtig. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der Frist, auch wenn die Arbeitnehmerin schwanger ist. Einen über die Vertragslaufzeit hinausgehenden Kündigungsschutz gibt es nicht.
Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
Guten Tag. Ich bin seit 2,5 Jahren in einer Firma beschäftigt. In 6 Monaten wird diese Firma voll abgewickelt. Ich bin seit 7 Wochen Schwanger. In dem nächsten Monat erhalten alle Mitarbeiter ihre Aufhebungsverträge. Das Arbeitsverhältnis wird vor 2,5 Monaten vor dem Entbindungstermin beendet. Wie soll ich in dieser Situation machen? Wie kann ich finanziell abgesichert sein?
Vielen Dank!
Hallo,
falls für Sie aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot besteht, wäre das etwa dann finanziell sinnvoll, wenn Ihr Arbeitgeber bereits Kurzarbeit eingeführt hat. Denn dann erhalten Sie 100 % Lohnfortzahlung, was sich positiv auf Ihren Elterngeldanspruch auswirkt, der sich auf Ihre Einkünfte aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes bezieht.
Die Kündigung einer Schwangeren durch einen Insolvenzverwalter ist nicht ohne weiteres gültig. Es besteht besonderer Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber braucht daher die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Als Schwangere haben Sie ebenso Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, sofern Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Für Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist maßgeblich, ob das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes noch besteht.
Um Ihnen einen konkreten Rat geben zu können, müssten wir mehr über Ihre Situation und die Umstände Ihres Arbeitgebers wissen.
Sie können sich gerne über unser Kontaktformular bei uns melden, falls Sie eine Beratung wünschen. Der Erstkontakt ist kostenlos. Hier finden Sie unser Kontaktformular: www.kanzlei-hasselbach.de/kontakt/
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kanzlei Hasselbach
@@kanzlei_hasselbach Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Gibt es eine gesetzliche Frist, wann ich meinen AG über die Schwangerschaft unterrichten muss, obwohl ich nur im Büro arbeite und somit Keimen etc. nicht ausgesetzt bin?
Hallo,
Sie “müssen” auf eine bestehende Schwangerschaft nur dann innerhalb einer vorgegebenen Frist hinweisen, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. In diesem Fall müssten Sie zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung die Schwangerschaft mitteilen, damit der Kündigungsschutz aus § 9 MuSchG greift.
Ansonsten “sollen” werdende Mütter ihre Schwangerschaft mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist (§ 5 MuSchG). Da eine Schwangerschaft aber zur geschützten Privatsphäre der Arbeitnehmerin gehört, erleidet sie keine Nachteile, wenn sie die Schwangerschaft nicht mitteilt. § 5 MuSchG ist insoweit also eine reine “Soll-Vorschrift”, deren Missachtung keine Konsequenzen nach sich zieht.
Viele Grüße,
Ihre Kanzlei Hasselbach
Kanzlei Hasselbach Herzlichsten Dank für Ihre Antwort!
Wie ist es den wenn man Schwanger ist aber noch in der Probezeit ist?
Der Sonderkündigungsschutz für Schwangere gilt auch während der Probezeit. Die Frau ist damit in der Probezeit grundsätzlich vor Kündigungen geschützt. Es kommt entscheidend darauf an, dass die Schwangere in einem festen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist und zwar unabhängig von der Größe des Betriebs und der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Dennoch können Schwangere in absoluten Ausnahmefällen auch gekündigt werden. Das ist der Fall, wenn die Kündigung mit der Schwangerschaft nicht im Zusammenhang steht, z.B. bei Betriebsschließungen, und dem Arbeitgeber hierfür eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei Hasselbach