EU Drohnengesetze ab 2024 | Schwerpunkt Regeln in Österreich

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  • Опубликовано: 10 июл 2024
  • Die Übergangszeit ist vorbei, was muss ich als Drohnenpilot beachten? Welche Voraussetzungen brauche ich um mit meiner DJI Mini zu fliegen? Was bedeuten die Drohnenkategorien A1, A2, A3? Was bedeutet eine Drohnen Zertifizierung C1, C2, C3, C4? Welchen Drohnenführerschein brauche ich? Wo darf ich fliegen? Wie gehe ich mit Flugverbotszonen um? Wie bekomme ich eine Genehmigung in den No-Fly-Zones? Wieso sind die 250gram so wichtig? Darf ich über Menschen fliegen? Darf ich in der Stadt fliegen? Wie sieht es mit Flughafen und Helipad aus? Welche Strafen drohen mir? Auf was muss ich beim Drohnenkauf achten? Muss ich mich registrieren und meine Drohne versichern? In welche Kategorie fällt meine FPV Drohne? Darf ich in Naturschutzgebieten/Nationalparks fliegen?
    Diese und viele weiter Fragen möchte ich in diesem Video rundum das Thema EU Drohnenverordnung klären.
    ACHTUNG: mit unter 250g Drohnen ohne Genehmigung in Kontrollzonen fliegen ist nur bis 30m AGL(Above Ground Level) erlaubt! z.b. Dji Mini 4 Pro
    Tabelle: www.dronespace.at/jart/prj3/d...
    No Fly Zones: utm.dronespace.at/avm/
    android app: play.google.com/store/apps/de...
    IOS app: apps.apple.com/at/app/austro-...
    www.oesterreich.gv.at/themen/...
    #drones #fpvdrones #rules #regulations #Gesetze #Regeln #österreich #flying #uav
    0:00 Intro
    0:41 Themenüberlick
    1:36 Allgemeine Regeln
    4:20 Drohnenkategorien und C-Zertifizierung
    9:45 Was gilt für FPV Eigenbau Drohnen
    10:58 Voraussetzungen für Drohnenpiloten/Drohnenführerschein
    15:31 Du willst Drohne fliegen, was musst du tun, mit was darfst du fliegen?
    18:54 Flugverbotszonen und Genehmigung via App
    24:56 Mögliche Strafen
    26:00 Allgemeines aus der Praxis

Комментарии • 121

  • @Danfernous
    @Danfernous 16 дней назад +2

    Heute habe ich den halben Tag damit verbracht, aus verschiedenen Quellen eine Auslegung des Gesetzes zu finden. Hätte ich gewusst, dass es dieses Video gibt, in dem ich alle meine Fragen in einer halben Stunde beantwortet bekomme, hätte ich viel Zeit gespart. Jedenfalls danke ich dir!

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  16 дней назад +1

      Ich danke dir, dass du dir die Zeit für ein Kommentar genommen ist. Es freut mich sehr wenn mein Video helfen konnte, das ist das größte Lob :) liebe Grüße Martin
      Ps.: schade, dass du es nicht gleich am Anfang gefunden hast :D

  • @PeterDegenfun4fly
    @PeterDegenfun4fly 5 месяцев назад +4

    Sehr gute Zusammenfassung über die Drohnenregeln in Österreich. Glücklicherweise sind diese etwas lockerer als in Deutschland ( zb. Überflug von von Privatgrundstücken, Bundesstraßen usw.). Kann man nur hoffen das das so bleibt und sich alle weiter an die bestehenden Regeln halten.

  • @maxleo7556
    @maxleo7556 9 дней назад +1

    Super informatives Video - Danke!

  • @ClemensMediaProduction
    @ClemensMediaProduction 5 месяцев назад +2

    Danke für die Zusammenfassung! Sehr praktisch zum noch mal auffrischen, und sich zwar noch weniger auszukennen, aber einiges hab ich jetzt wieder mehr verstanden :D Danke für deine Arbeit für diese Videos!

  • @JochenSchurich
    @JochenSchurich 5 месяцев назад +2

    Super Zusammenfassung! Vielen Dank!

  • @rafiravel266
    @rafiravel266 5 месяцев назад +1

    danke dass du so einfach erzähl hast

  • @lermylermy6017
    @lermylermy6017 Месяц назад +1

    Sehr gute Zusammenfassung. 1A ich flieg viel In Österreich. Mavic air 2.

  • @gunterkoll6248
    @gunterkoll6248 5 месяцев назад +1

    Super erklärt! Gott sei Dank ist es in Österreich etwas lockerer.
    Mittlerweile bin ich auch schon ganz gut informiert aber es gibt einen Punkt der mir nicht klar ist.
    Der Nachtflug. Zb. die Mini 3 Pro oder die Mini 4 Pro schalten bei der Videoaufnahme die grün blinkenden Status Led aus. Lt. DJI darf das bei der C0 Drohne so sein. Lt Gesetz muss man aber die Drohne sehen.
    Etwas schwer hier durchzublicken.
    Viele Liebe Grüße aus Lichtenberg bei Linz

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад +1

      Hi. Bitte nimm das jetzt nicht in Stein gemeißelt aber mein Wissensstand wäre, dass du immer die Orientierung der Drohne sehen können musst. Was du ja quasi durch die roten und grünen Lampen kannst. Wenn sie die ganz ausschaltet beim Filmen denke ich nicht, dass das ganz Verordnungskonform wäre. Lg

  • @iQ-Foto
    @iQ-Foto 8 дней назад +1

    Vielen Dank für die Zusammenfassung!
    Eine Frage hätte ich dennoch: bin aus Voitsberg und habe auch das Thema mit dem Helipad beim LKH. Das ist soweit klar. Aber: wir haben da auch den militärischen Nahkontrollbezirk Zeltweg, der ja die halbe West- und Obersteiermark abdeckt. Da müsste laut Dronespace App tatsächlich die zuständige Militärflugleitung kontaktiert werden? (C1 DJI Air 3)

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  8 дней назад +1

      @@iQ-Foto hi, ja das ist korrekt. Ich bin noch nie in einer militärischen Kontrollzone geflogen hab aber gehört, dass man dort genauso anrufen kann wie bei einem zivilen Tower und die Freigabe bekommt(sofern man nicht im direkten Nahbereich der Militärzone fliegt). Die Eurofighter fliegen ja hoffentlich allgemein höher als 120m. Das könnte sonst sehr laut werden 😅
      Aber wie gesagt, hab leider keine eigenen Erfahrungen zu dem Thema. Allgemein hab ich aber immer erlebt, dass man wenn man nett fragt oft sehr viel darf. Nur beim nicht Fragen bekommt man ärgerliche Reaktionen. Würde mich sehr freuen über Feedback solltest du dort mal anrufen .
      Lg Martin

  • @berndthomas7806
    @berndthomas7806 Месяц назад +1

    Einfach Klasse dein Beitrag. Kennst du auch eine App für Slowenien und Kroatien. Oder ein Link dazu. Danke

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад +1

      Vielen Dank 😊 leider nein. Ich Versuch in fremden Ländern immer via Google Karten zu finden. Ist aber immer schwierig. Da gäbe es definitiv auch noch Nachbesserungsbedarf

  • @davidsbx1654
    @davidsbx1654 Месяц назад

    Hallo Martin, vielen Dank für die tolle Aufbereitung. In Wien gibt es ja diese Sonderregelung, dass unter 30 Metern trotz der eingeschränkten Flugzonen geflogen werden darf. Gelten ähnliche Regeln auch für Graz und Linz? Ich hab hierzu nur die Regelung für Wien gefunden.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад +1

      Hi, nach meinem Verständnis gilt das in allen Flugbeschränkungsgebieten, also auch Graz und Linz (sofern die Drohne unter 250g wiegt). Aber Achtung! Leider betrifft es nicht die 2,5km um Heliports und auch nicht die direkten Zonen um Flughäfen. Es gibt hier ja unterschiedliche Zonen bei Flughäfen und die Regelung gilt nur in den Kontrollzonen eines Flughafens, nicht aber in der direkten Verbotszone.
      Zusätzlich dazu: für Graz zb. bedeutet das, dass ich mit einer Drohne unter 250g ohne Genehmigung fliegen darf (aber wie gesagt, nicht 2,5km um heliports). Wenn die Drohne über 250g wiegt darf ich aber durchaus auch fliegen, ich muss nur vorher in der austro control app eine Starterlaubnis einholen(kostenfrei), die man aber in der Regel problemlos bekommt (hier gilt der Verbot von 2,5km um heliports trotzdem, hierfür braucht man eine schriftlichliche Genehmigung der Austro Control selbst, das geht leider nicht via app und ist mit Kosten verbunden).
      Natürlich gelten in allen Fällen zusätzlich die allgemeinen Regeln, also je nach Drohnenklasse (Stichwort Flug über Personen und Abstand zu Wohngebieten etc.)
      Liebe Grüße
      Martin

  • @guenter.redtenbacher4050
    @guenter.redtenbacher4050 5 месяцев назад +1

    Nach der derzeitigen Rechtslage kann die Austro Control für Drohnenflüge in den 2,5 Km-Flugverbotszonen rund um Flugplätze und Heliports der Krankenhäuser während des Flugbetriebes keine Ausnahmebewilligung erteilen, weil die dafür notwendige Rechtsgrundlage fehlt (§ 18 Abs. 5 LVR). Nur wenn man eine Ausnahmebewilligung hat für das Flugbeschränkungsgebiet Wien (laut Anlage B zu den Luftverkehrsregeln) ist § 18 Abs. 5 LVR nicht anzuwenden. Hier sieht man deutlich wie das Gewessler-Ministerium gepfuscht hat bei den Luftverkehrsregeln. Obwohl diese Probleme schon lange im Ministerium bekannt sind, wurde bis jetzt nichts daran geändert.
    Erst mit der schon lange geplanten LVR-Novelle, deren Entwurf mir bekannt ist, wird es hier Ausnahmebewilligungen geben, allerdings nur mit einer Bewilligung der speziellen Kategorie.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      Ja, die Sinnhaftigkeit hier ist leider fragwürdig. Hab das aber auch so in meinem Video erwähnt :) ich hoffe darauf, dass sich hier in Zukunft Mal etwas ändert.

  • @matthias9379
    @matthias9379 5 месяцев назад +1

    Danke für die tolle Aufklärung in dem undurchsichtigen Dschungel

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      Danke dir Matthias! Hoffe es war alles halbwegs verständlich in dem ganzen Verordnungschaos :D

  • @user-wd8bm3wg9m
    @user-wd8bm3wg9m 5 месяцев назад +1

    Hallo martin super viedeo danke . sag wie ist das mit der remote id fernidentdifikation bekommt man da jetz strafen wenn man zb um 10m zu hoch ist oder zu weit weg was man eh nicht darf ? Hab mir auch eine air 3 bestellt bin aber am zweifeln ob nicht die mini reicht was sagst du den für gewerblich lg rainer

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      Hi Rainer, stand jetzt bekommt man nicht automatisch Strafen. Ich persönlich denke auch nicht, dass das so passieren wird. Aber noch ist der technische Ausbau auch noch nicht flächendeckend. Zu weit weg ist denk ich sowieso schwierig zu verallgemeinern, denn es gibt ja keine Meter Anzahl wie weit du weg sein darfst. Du musst die Lage deiner Drohne halt noch erkennen müssen. Was aber zb bei einer mavic in der Dämmerung mit den Postionslichern relativ weit geht.
      Allgemein sind aber 120m für Gewerbliche zwecke mehr als ausreichedn. Also ich persönlich hatte noch keinen gewerblichen Fall wo ich Häher hätte fliegen wollen.
      Betreffend Mini 3 vs air 3. Das kommt sehr auf den Einsatzzweck an. Grundsätzlich rate ich immer zu unter 250g. Aber wenn du zb das 70mm Objektiv häufig brauchst, geht natürlich nur die air 3. Hautpvorteil der Mini ist aber zb. dass du in erweiterten Flughafen Kontrollzonen fliegen darfst ohne dich mit Genehmigungen ausseinander zu setzen. Das kannst letztlich nur du selber entscheiden. Aber das "Problem" mit Flughöhe bzw. Entfernung ist sowohl bei der Air3 wie auch der Mini 3 das gleiche.
      Liebe Grüße
      Martin

  • @valentinmoser1855
    @valentinmoser1855 Месяц назад +1

    Wie ist das mit fliegen in der Natur, sprich auf Bergen wo du schnell mal 120 m den Boden verlierst unter der Air 3. 🤔

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад +1

      Hi, leider ist es nicht erlaubt. Also wenn du auf dem Berg startest und gerade weg fliegst, so dass unter dir dann mehr als 120m sind, dann ist das nicht erlaubt.
      Manche vertreten die Meinung, dass es erlaubt ist, solang der naheste Punkt der Erde nicht weiter weg ist als 120m. Also wenn du seitlich über eine Klippe fliegst, aber nur 119 Meter weit zur Seite fliegst ist es egal wie hoch du bist, also wie weit es nach unten geht zum Boden. Ich persönlich halte diese Auffassung für falsch, aber die Verordnung ist hier etwas seltsam formuliert 😅.
      In der Praxis halte ich es aber allgemein für schwer beweisbar wie viel Meter exakt unter deiner Drohne sind. Also ich würde hier mit Hauverstand fliegen. Klar solltest du nicht auf einem 2000m hohem Berg mehrere km weit fliegen, so dass du dann vielleicht 1000m über einem Dorf kreist. Aber wenn man mal bei einer Klippe im Gebirge etwas über die 120m kommt sehe ich keine wirkliche Gefährdung. Aber das ist kein juristischer Rat, nur meine Meinung :) laut Verordnung darfst du es nicht.
      Lg Martin

  • @SKid_Athor
    @SKid_Athor 5 месяцев назад +1

    Na ist ja schon recht ähnlich zu Deutschland. Das mit der Beantragung über die App ist ja echt super! Hier hat die Deutsche Flugsicherung ein paar NFLs herausgegeben (Nachrichten für Luftfahrer), durch die bei bestimmten Flughäfen auch in die sog. Kontrollzonen unter bestimmten Bedingungen eingeflogen werden darf (50m, 8,5 km Sichtweite, usw....). Aber alles sehr unkoordiniert. Ansonsten ist für Deutschland die Droniq App recht gut. Ach und hier ist die Höchststrafe bis 50.000 EUR. Gruß!

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад

      Hi und danke dir für dein Kommentar. Sorry dei späte Reaktion aber RUclips hat mir das Kommentar irgendwie nicht angezeigt. Letztlich ist es wohl überall ähnlich, dass vieles noch nicht so wirklich klar ist und klar kommuniziert wird :D

    • @SKid_Athor
      @SKid_Athor 4 месяца назад +1

      @@martinschoenbauer ja, alles gut. Also YT is in den letzten Wochen komisch. Ich schreib nen Kommentar und der wird einfach nicht angezeigt. Dauert einfach manchmal. Habs mitm anderen Account gecheckt. Also ist auch nicht immer so. Gruß!

  • @airmode_fpv
    @airmode_fpv 5 месяцев назад +2

    Coole Video - vielen Dank! Super informativ dein Channel. Wäre es deiner Meinung nach möglich, ein Throttle limit auf einen Schalter zu legen, und damit den Langsamflugmodus zu emulieren? Ich weiß, du bist kein Anwalt, aber deine Meinung würde mich interessieren.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      Nein, bin mir ziemlich sicher, dass das nicht klappt. Ist ja kein geprüftes system. 😅
      Andererseits muss man auch sagen, dass eine "Eigenbau" Drohne kein Serien Datenblatt hat wo eine Höchstgeschwindigkeit drinnen steht. Und ich glaub nicht, dass sie dich durch einen Radar fliegen lassen um den möglichen Top Speed zu kontrollieren ;) also ich würd bei sub250 das Tempolimit nicht so eng sehen da ich es nicht für überprüfbar halte.
      Danke dir für dein Kommentar :)

    • @airmode_fpv
      @airmode_fpv 5 месяцев назад

      Danke für deine Einschätzung!
      @@martinschoenbauer

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      @JonasPuffer hey, aber es geht ja gerade um die vertikale Geschwindigkeit :) leider 😅

  • @sterzbiker
    @sterzbiker 5 месяцев назад +1

    Hi Martin, danke für die sehr gute Zusammenfassung. Jetzt soll ja die DJI air2S ab März auch eine C1 werden - hab meine bis jetzt stillgelegt, da ich ja fast nirgenwo fliegen kann. Habe bereits eine Mini 3pro versichert - brauch ich da auch eine Versicherung für meine air2S, wenn ich sie wieder aktiviere?

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      Ja, jede Drohne muss versichert sein. Du gibst da ja die Seriennummer deiner Drohne an. Manche Versicherungen haben aber kombi-Tarife. :)

  • @uniflocks3603
    @uniflocks3603 Месяц назад

    Danke für das Video.
    Wenn man bei der Austro Control seine Drohne aktiviert (in meinem Fall Avata 2), sehen die dann anhand GPS immer in Live wo ich genau fliege?
    lg

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад +1

      Du registrierst nur dich als Drohnenbetreiber bei der Austro Control, nicht deine Drohne. Die meldest du nur der Versicherung. Und nein, niemand sieht immer automatisch wo du fliegst. Es gibt aber Empfänger, die vor Ort das Sendesignal deiner Drohne "mitlesen" können und dann weiß wo du fliegst, wie hoch du fliegst, wo deine remote ist(also wo du stehst) etc. Das ist aber unabhängig von deiner Registrierung, also passiert genauso wenn du dich nicht bei der Austro Control meldest. Solltest du dann aber kontrolliert werden ohne Registrierung ist es eher ungünstig. 😅

    • @uniflocks3603
      @uniflocks3603 Месяц назад

      @@martinschoenbauer Okay alles klar, danke für die Antwort!

  • @sladanzecevic684
    @sladanzecevic684 3 месяца назад +1

    Hallo Martin! Das Video ist sehr interessant, vor allem der Teil über die Kontrollzonen. Ich hab nur nicht verstanden (im Video ab ca. 20:30) erklärst du die Helle und Dunkelblaue Zone und das man Sich über die APP die Erlaubnis hohlen kann aber geht das nur in der Hellblauen oder auch in der Dunkelblauen Zone über die App. Ich möchte mir eine DJI Mini 4 Pro kaufen und währe des öfteren in der Dunkelblauen Zone (Schwechat) unterwegs! Lg Sladan

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  3 месяца назад

      Hi Sladan. Ja leider braucht man für die dunkelblaue Zone, also die direkte Sicherheitszone des Flughafens, die Genehmigung der Austro Control. Meines Wissens ist das streng korrekt genommen nur via Antrag an die Austro Control direkt möglich. Bei kleineren Flughäfen würd ich dennoch, wenn's Einzelfälle sind, beim Tower anrufen und fragen. Aber bei Schwechat wird das wohl eher nicht so gern gesehen sein, da die sicher genug zu tun haben :/ Lg Martin

    • @sladanzecevic684
      @sladanzecevic684 3 месяца назад

      @@martinschoenbauer Danke für deine Rückmeldung! Dann werde ich wahrscheinlich den Drohnen kauf auf unbestimmte Zeit verschieben da es mir zu viel Aufwand und Kosten währen um ab und zu mit einer mini unter 30m über Einfamilienhäuser zum PV Anlagen planen für ca. 10-15 Minuten zu fliegen! Wenn die APP soweit ist das ich den Dunkelblauen Bereich einfach kurz vorher eingeben kann und Zeit nahe die Freigabe kommt überlege ich mir eine zu kaufen! LG Sladan

  • @Christian_Haake
    @Christian_Haake 4 месяца назад

    Hallo Martin,
    Danke für das super Video.
    Weil in Wien lebend, suche ich für meine Mini 4 Pro (C0) Nischen außerhalb der 2,5 Kilometerzonen von Helipads und anderen Verbotszonen (Flughafen, Militär), einige gibt es ja dann doch.
    An was ich mir allerdings die Zähne ausbeisse und auch trotz mehrfachem Kontakt zur Austrocontrol bisher keine Antworten gefunden habe sind folgende Fragen, die für mich als Kameramann bedeutend sind. Vielleicht haben Sie da mehr Einblicke?
    Darf ich in der Wiener Kontrollzone, also dort wo ich mit der kleinen Drohne genehmigungsfrei bis 30m aufsteigen kann und mit Sichtkontakt
    - Bundesstraßen überqueren?
    - Wasserstraßen (z. B. Donau) überfliegen?
    - über Industriegelände (etwa Müllverbrennungsanlage) und Geschäftsviertel fliegen? Weder in der DroneApp der Austrocontrol noch des OEAMTC sind diese Orte als verboten markiert.
    Würde mich sehr über Antworten freuen.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад

      Hi Christian, ich bin kein Jurist und meine Antwort hat keine Garantie, dass sie Korrekt ist. Meines Wissens nach gibt es in Österreich keine so direkte Regel wie in Deutschland was Bundesstarßen und Bundewasserstraßen betrifft. Ich würde sagen man darf sie überfliegen. Personen in Autos würde ich als unbeteiligte Personen einstufen. Ebenso denke ich, dass du rein nach der Drohnenverordnung auch über ein Industriegebiet fliegen darfst (sofern du nicht von Privatgrund aus startest). Aber nur weil du dort fliegen darfst, darfst du nicht automatisch fotografieren/filmen. Das ist ein anderes Thema. Zusätzlich darfst du nicht darüber fliegen wenn es zu kritischer Infrarstruktur zählt. Also zb nicht über ein Elektrizitätswerk. Und ich denke auch, dass du nicht über dem Industriegelände verweilen solltest, denn ein Überflug von fremden Grundstücken ist gestattet aber darunter versteh ich nicht, dauerhaft darüber zu kreisen. Und ich möchte betonen, dass hier eventuell auch noch andere Gesetze zum Tragen kommen können. Nur weil du laut Drohnenverordnung wo fliegen darfst, heißt das nicht, dass du nicht eventuell gegen andere Rechte des Eigentümers verstößt. Ich bin mir relativ sicher, dass du nicht über irgendein Werk fliegen darfst und alle Firmengeheimen Abläufen beobachten darfst. Aber das ist nur eine Vermutung. Es kann natürlich unabhängig von der Austro Control auch noch Länderabhänging no fly zones geben(diese wären nicht in der austro control app ersichtlich wie zb. Nationalparks). Für deine Frage ganz allgemein ist natürlich die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) auch wichtig. Weil du natürlich nicht einfach Personen filmen darfst ohne deren Einverständnis.
      Das sind meine Gedanken dazu, aber sollte jemand die genauen Gesetzestexte dazu kennen bitte gerne korrigieren.
      Lg Martin

    • @Christian_Haake
      @Christian_Haake 4 месяца назад +1

      @@martinschoenbauerHi Martin,
      vielen Dank, daß Sie sich so viel Zeit genommen haben und Danke auch für die gut begründeten Antworten.
      Ich wäre auch davon ausgegangen, dass ich nicht über kritische Infrastruktur fliegen und filmen darf, aber das ist eben nur eine Vermutung. Im Endeffekt geht‘s ja um Rechtssicherheit. Daher beschäftige ich mich so mit dem Thema und suche konkreten Gesetzespassagen bzw. andere Gesetze, die etwa das Filmen definitiv verbieten. Google spuckt da für Österreich leider recht wenig aus.
      Liebe Grüße und nochmals Vielen Dank,
      Christian

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад

      @@Christian_HaakeEin interessanter Punkt ist das Thema Panoramafreiheit in Österreich. Das bedeutet, dass ich wenn ich auf öffentlichen Grund stehe, alles Fotografieren darf was ich sehe. Also wenn ich auf einer öffentlichen Straße stehe und du einen durchsichtigen Zaun hast, dann darf ich deinen Garten fotografieren (wenn du dich dort gerade sonnst is es ein anderes Thema, da hier zusätzlich die DSGVO und dein Recht am eigenen Bild dazu kommt ; eventuell auch die Verletzung deiner Würde, wenn du dich nackt sonnst und ich dich fotografiere). Aber nehmen wir mal an es ist keine Person, dann darf ich deinen Garten fotografieren. Die Panoramafreiheit hat aber eine Einschränkung. Ich darf keine Hilfsmittel verwenden, also kein Stativ und keine Leiter. Wenn du also einen 2m hohen Sichtschutz hast, darf ich kein 3m stativ verwenden um darüber zu fotografieren. Wenn wir das nun auf die Drohne übertragen würde ich argumentieren, die Drohne ist ein technisches Hilfsmittel, ergo dürfe ich kein fremdes Gelände damit fotografieren (im Internet gibt es auch Meinungen, dass die Drohne nicht als solches technisches Hilfsmittel gilt). Der Punkt ist aber, dass man sich hier dann wohl eher im Zivilrecht als im Strafrecht befindet. Also du brichst kein Gesetz aber der Grundstücksbesitzer kann dich eventuell verklagen wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat, dass man sein Grundstück nicht filmt. Und das kann denke ich durchaus auf Industrieanlagen angewendet werden da diese ja auch Firmengeheimnisse beinhalten können. Wobei sich mir etwas die Frage stellt warum man Industrieanlagen fotografieren sollte wenn es nicht im Auftrag des Eigentümers ist?
      Das ist jetzt nur eine zusätzliche Sichtweise um zu verdeutlichen, dass es nicht nur die Drohnenverordung ansich gibt die die Grundlage für Probleme sein kann.
      Ps. also dass das Fliegen über militärischen Anlagen und kritischer Infrarstruktur nicht gestattet ist, dass ist mit ziemlicher Sicherheit so :)
      Lg Martin ; ps. bitte sag "du" zu mir :)

  • @juliankoellner19
    @juliankoellner19 Месяц назад

    Super Video und sehr aufschlussreich ganz konnte ich aber folgendes nicht entnehmen, darf ich zum Beispiel mit einer C0 Drohne beim Wandern, Spaziern,…. auf Feldern, Bergen usw wo keine Flugverbotszonen, Naturschutzbeschränkungen sind starten und Aufnahmen machen?

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад +1

      Hi. Mal grundsätzlich vorweg. Ob man fliegen darf und ob man filmen darf sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei der Drohnen Verordnung geht's darum ob man fliegen darf. Beim Filmen muss man sich die Datenschutzgrundverordnung ansehen.
      Aber in der Kurzfassung: für private Zwecke darfst du dort fliegen und filmen, du solltest aber darauf achten, dass du andere Personen nicht zu direkt filmst. Sie sollten nicht das Hauptmotiv sein.
      Auf Privatgrundstück darfst du im Grunde nicht starten aber du darfst es überfliegen. (Also ohne Erlaubnis des Eigentümers).
      In den Bereichen wie du beschreibst, also Feldern, Bergen etc sehe ich kein Problem sofern eben keine direkte Gründe für ein Flugverbot vorliegen.
      Wenn du Aufnahmen für kommerzielle Zwecke machst, also für Kunden oder zum Verkaufen wird das ganze etwas komplexer.
      Lg Martin

    • @juliankoellner19
      @juliankoellner19 Месяц назад +1

      @@martinschoenbauer vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад

      @@juliankoellner19 sehr gerne :)

  • @Matti-Schwerdtfeger
    @Matti-Schwerdtfeger 4 месяца назад

    Vor dem 1.1.2024 in Umlauf gebracht worden heisst in gekauft. Ich habe mir z.B. eine Mini 4 pro gekauft, noch 2023. Da sie jedoch mit einer C0 Klassifizierung kam habe ich das angebot von dji genutzt sie zu entklassifizieren. War bis zum jahreswechsel möglich. Somit zählt sie als bestandsdrohne.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад

      Und welchen Vorteil hast du dadurch?
      PS.: stimmt so nicht ganz, denn du kannst noch immer eine Mini 3 zb kaufen und darfst diese auch nutzen. Denn die Drohne ist bereits im Umlauf auch wenn sie vielleicht noch in irgendeinem Lager bei einem Händler liegt.
      Lg Martin

    • @Matti-Schwerdtfeger
      @Matti-Schwerdtfeger 4 месяца назад +1

      @@martinschoenbauer Der Vorteil ist das ich 120 AGL fliegen kann und nicht wie bei C0 120 nur über Startpunkt!

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад

      @@Matti-SchwerdtfegerIch wusste nicht , dass DJI hier eine hauseigene Software Version anbietet, die die 120m Begrenzung entfernt. Also ja, das kann im Gebirge von Vorteil sein.

    • @Matti-Schwerdtfeger
      @Matti-Schwerdtfeger 4 месяца назад

      @@martinschoenbauerAber Warum ist dann die Mini 4 pro CO Klassifiziert obwohl sie bereits 2023 in Umlauf gebracht wurde? Wenn ich die Drohnenverordnung richtig verstehe dürfen seit dem 1.1.2024 keine Drohnen ohne C Klassifizierung mehr verkauft werden, außer vorhandene Lagerbestände.

    • @Matti-Schwerdtfeger
      @Matti-Schwerdtfeger 4 месяца назад

      @@martinschoenbauer Ja war so. Ging aber nur bis 31.12.2013. Da ich in Tirol lebe machte es für mich mehr sinn als sie als CO zu belassen.

  • @Jumpy66
    @Jumpy66 5 месяцев назад

    Danke, sehr gut eingeführt. Mir interessieren die Regeln in Österreich, falls ich mal wieder im Land bin. Du hast bei den C Klassifizierten Drohnen vergessen, dass du nur zertifizierte Anbauteile anbauen darfst. Ausnahme Baugleiche ND Filter. Aber zum Beispiel kein Nachtlicht für Nachtflug. Zumindest derzeit nicht in Deutschland.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      Hi und danke dir für dein Kommentar. Ich denke das geht schon sehr tief ins Thema ist aber natürlich gut zu wissen 😊

    • @Jumpy66
      @Jumpy66 5 месяцев назад

      Ja, aber das Thema Nachtflug wäre schon relevant, da die Mini 4 pro über einen verbesserten Nachtflugmodus verfügt. Damit wird ja gerade Betreffs Aufnahmen geworben. Derzeit kannst du in Deutschland nur mit C1 Drohnen mit Nachtlicht Nachtflug A1 machen oder halt in A3.
      Hier ist relevant, dass die Sensoren nicht funktionieren. Bei der Mini pro auch das Gewicht. Hoffe das mit C1 dann legal zu können, wenn das mit den Positionslichtern Zertifizierung mal geregelt ist. Wäre die wichtige Information für Anfänger. Aber hier die weiterführende Thematik:
      Könnte in Deutschland auch nach Modelbauverein Regeln fliegen. Aber dort ist bisher generell kein Nachtflug erlaubt. Du darfst mit deren Führerschein, dann bis 25 kg fliegen. C Klassen sind nicht relevant. Aber der Vorteil liegt im Begriff grüne Wiese. Mitgliedschaft ist an eine Drohnenversicherung gekoppelt. Sprich die dort abschließen, den Führerschein für 25€ machen. Die Mitgliedschaft incl. Drohnenversicherung beträgt 42€/Jahr im DmfV. Kostet damit minimal mehr als eine Drohnenversicherung seperat. Ist in Deutschland ein Thema. Aber das sind Länderspezifische Regeln, die Modellbauverbände haben noch keine EU harmonisierte.

  • @MySousu
    @MySousu 4 месяца назад +1

    Hallo Martin. Ich bin in Deuschland bei LBA registriert, habe die E-ID und meine Drohne versichert. Somit halte ich alle gesetzl. Vorschriften ein. Wenn ich nun in meinem Österreich-Urlaub mit meiner Drohne fliegen will, muss ich mich bei Austrocontrol trotzdem noch registrieren oder kann ich unter Beachtung der österr. Gesetze einfach fliegen?

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад +2

      Hi, du musst dich nicht zusätzlich bei Austro Control registrieren und kannst unter Einhaltung der österreichischen Regeln fliegen. Nur wenn du die APP Freigabe für Kontrollzonen brauchst nehme ich an, dass du dich in der app mit deiner e-id registrieren musst, das kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen (Achtung, ich glaube die App ist nur von Österreich aus installierbar, kann aber sein, dass sich das geändert hat). Lg Martin

  • @matthias9379
    @matthias9379 5 месяцев назад +1

    Ich habe noch eine Frage bei DJI kann ich eine Remote id einstellen, ist das Pflicht ? Muss man bei der Kategorie a3 seinen Flug bei der Austrocontrol mit der App anmelden? Die Möglichkeit dazu besteht nämlich

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад +1

      Wenn die Drohne eine C Zertifizierung hat muss man auch seine Angabe in der remote id machen, ja.(Ausnahme C0, die braucht keine) Wie es sich mit Drohnen verhält die keine Zertifizierung haben weiß ich gerade auch nicht. Also im Grunde müssen diese in der A3 Kategorie keine Fernidentifizierung haben aber wenn sie es doch tun ob man sie dann verwenden muss, da bin ich mir auch gerade nicht sicher. Ich würde sagen nein, ich werd aber versuchen es zu noch zu recherchieren :)
      Du musst deinen Flug in der App nur anmelden wenn du dich in einer Kontrollzone befindest ansonsten nicht :) Natürlich musst du dich an die allgemein gültigen Regeln halten

    • @guenter.redtenbacher4050
      @guenter.redtenbacher4050 5 месяцев назад +1

      @@martinschoenbauer Drohnen ohne Zertifizierung (Klassifizierung wäre eigentlich die korrekte Bezeichnung) müssen keine RemoteID aussenden. Seinen Drohnenflug muss man nur dann bei der Austro Control mit der neuen App anmelden, wenn man in einer Kontrollzone fliegen will.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      @@guenter.redtenbacher4050 danke dir für die Eegänzung :) kannst du mir dazu bitte den Verordnungstext schicken, dann kann ich den verlinken 😊
      Betreffend App Freigabe, klar braucht man nur in den Kontrollzonen eine Freigabe, hätte ich aber vielleicht im Video noch besser betonen sollen.

  • @herberthuhn9672
    @herberthuhn9672 Месяц назад +1

    also gelten für die Air 3 im Prinzip die gleichen Regeln (bis auf den kl. Drohnenführerschein) wie für die Minis oder?

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад +1

      Hi, jein. Mit der C1 Kennzeichnung (Air 3) sind Flüge erlaubt bei denen "nicht zu erwarten ist, dass Unbeteiligte überflogen werden". Das heißt, ja man darf Unbeteiligte überfliegen wenn es passiert aber es wäre wohl im Ernstfall eine Auffassungsfrage was genau das bedeutet. Also wenn du zb. über dem Volksfest fliegst war es ja zu erwarten, dass bei dem Flug Unbeteiligte überflogen werden und es wäre mit der Air 3 somit nicht gestattet.
      Auf oestereich.gv.at steht sogar "Beide Drohnenklassen (C0 und C1) dürfen in einem „Follow-me“-Modus (die Drohne folgt per Knopfdruck ihrer Pilotin/ihres Piloten) innerhalb von 50 m betrieben werden; der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer C0 Drohne (weniger als 250 Gramm) erlaubt."
      Leider ist es wohl wie so oft eine Sachlage die wohl irgendwann mal ein Gericht klären müsste. Mein Verständnis ist, dass es okay ist in C1 mal ausnahmsweise unbeteiligte Personen zu überfliegen, aber es ist nicht erlaubt wo zu fliegen wo ich es im vorhinein quasi schon weiß, dass es passieren wird.
      Zusätzlich gilt bei Drohnen C0, dass ich in Kontrollzonen bis 30m ohne Genehmigung fliegen darf, mit Drohnen der Klasse C1 (also die Air 3) brauch ich immer eine Genehmigung(via App).
      Und, natürlich wie du selber schon geschrieben hast, brauch ich für die C1 Klasse den "kleinen Drohnenfürherschein".
      Hoffe das war halbwegs verständlich, sonst bitte gerne nochmal nachfragen :)
      Lg Martin

    • @herberthuhn9672
      @herberthuhn9672 Месяц назад +1

      @@martinschoenbauer vielen Dank! ich sag mal, dass man sich die Air 3 meist wegen der Telekamera kauft, damit man eben weiter weg vom "Geschehen" bzw. irgendwelchen Menschen sein kann

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад +1

      @@herberthuhn9672 ja, das waren auch meinee Gedanken :)

  • @VRMatters
    @VRMatters Месяц назад +1

    Aber stimmt das ? was ich weiß 120 Meter vom Abflugpunkt weg? Also wenn du auf 1200 Meter höhe bist kannst du auf 1320 Steigen... hab nochmal nachgelesen ...
    Zb meine Eltern wohnen 500 Meter weiter unten als ich... also ich Wohne eher auf einem Berg.. Ich kann aber bei meinen Eltern 120 Meter Hoch fliegen und auch 500 Meter höher bei mit 120 Meter fliegen.. Auch die Drohne lässt das problemlos...

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад

      Ja, natürlich. 120m über dem Grund. Aber es ist natürlich egal wie viele Meter du über dem Meeresspiegel bist. Vereinfacht gesagt, unter der Drohne dürfen maximal 120m sein bis sie auf der Erde aufkommt 😅 aber es ist egal ob du im Tal oder auf dem Berg startest. Du darfst aber nicht auf dem Berg starten, dann auf 120m über dem Startpunkt steigen und Richtung Tal fliegen. Denn dann sind unter der Drohne mehr als 120m. (Die Drohne würde das aber zulassen, denn sie misst immer Höhe über dem Startpunkt).

    • @VRMatters
      @VRMatters Месяц назад +1

      @@martinschoenbauer Danke nochmal ... dann hab ich dein Video falsch verstanden als du diesen Punkt erklärt hast.. klang wie wenn du auf einem Berg bist kannst du nicht mehr höher *g*
      Vielen dank für das gute Video..

  • @christophknapitsch9154
    @christophknapitsch9154 3 месяца назад

    Hi tolles Video! Weisst du wie „Wohn-, Industrie- bzw. Erholungsgebiet“ in der A3 Kategorie definiert ist? Darf ich z.B. über einem Feld fliegen wo ein Bauernhof steht, sonst weit und breit nichts ist oder zählt da wirklich jedes Haus? Und wie schaut es mit Gewerbegebäuden oder z.B. einem Stall oder Schuppen mitten am Feld aus? Ich bin nämlich FPV Pilot, und wenn da wirklich jedes Gebäude zählt, kann man das legale Fliegen komplett vergessen… Was mich fast mehr stört als die potentielle Strafe, dass ich ja auch keine Versicherungsschutz habe wenn ich nicht 100% legal unterwegs bin. Hast du diesbezüglich irgendwelche Erfahrungen aus der Praxis? Ich fürchte aber, die Versicherung wird sich drücken wo sie nur kann.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  3 месяца назад +1

      Hi und danke dir für dein Kommentar. Also ich würde es streng so auslegen, dass man den Abstand zu dem Bauernhof einhalten muss. Wenn ein leerer Schuppen mitten am Feld steht würde ich das nicht als ein gleichwertiges Gebäude ansehen. Aber das ist meine Auslegung und keine juristische Auslegung. Ich persönlich würde mich hier eher an meinen Hausverstand halten und sehe kein Risiko wenn auf dem Feld ein Schuppen steht. Klar kommt es natürlich auch drauf an ob der Bauer ein Problem mit einem Flug hätte. Bei Gewerbegebäuden denke ich (leider), dass der Abstand immer einzuhalten ist. Und ja du sprichst einen wichtigen Punkt an, denn ich nehme auch an, dass die Versicherung in so einem Fall sagen könnte, dass man nicht im legalen Rahmen unterwegs war und daher der Versicherungsschutz entfällt. Letztlich ist es leider eine Regelung die vorallem kommerziellen FPV Drohennflug erschwert. Ich persönlich halte es so, dass wenn ich zb für den Inhaber eines Industriegebäudes oder ähnliches fliege, ich dennoch fliege. Ich würde aber natürlich nicht über einem Gewerbeobjekt fliegen, wenn der Eigentümer nicht involviert ist. Oder ich fliege u250g und hoffe, dass niemand misst wie schnell meine Drohne fliegen kann (was ja glaube ich in der Praxis tatsächlich schwer messbar ist wenn es keine Seriendrohne ist). Wichtig ist immer, vorher eine Risikoabschätzung zu machen und sich potentiellen Konsequenzen bewusst zu sein. Lg Martin

  • @JannikBirklbauer
    @JannikBirklbauer 4 месяца назад +1

    Erstmal danke für das informative Video! Ich hätte allerdings noch eine Frage bezüglich dem EU-Drohnenführerschein. Und zwar hätte ich vor, dass ich mir eine DJI Avata zulege, meinen recherchen nach ist dafür der kleine Drohnenführerschein notwendig. Durch dein Video habe ich jetzt festgestellt, dass ich die Drohnen nur in der Klasse A3 fliegen darf, da sie schneller als 19 m/s fliegt. Die eigentlich Frage wäre allerdings, ob der kleine Drohnenführerschein kostepflichtig ist? Soweit ich jetzt gelesen habe ist er in Österreich kostenlos, dafür kostet Registrierung als Drohnenbetreiber 31,20€. Ich dachte nämlich bis jetzt das auch der kleine Drohnenführschein kostenpflichtig und die Registrierung kostenlos ist, zumindest habe ich das bereits in verschiedene Videos bezogen auf Deutschland gesehen und gelesen. Die Kosten liegen da glaube ich bei 25€.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад

      Hey. Ja für die Avata ist der kleine Schein notwendig und ja du darfst dann leider nur in A3 fliegen (wobei die Geschwindigkeit hier weniger eine Rolle spielt sondern das Gewicht, soweit ich weiß is die Avata über 250g).
      Und korrekt, die Drohnenbetreiber Registrierung ist kostenpflichtig und der kleine Drohnenschein kostenlos (sofern sich hier nichts geändert hat seitdem ich ihn gemacht habe). Der Große Schein (A2) ist wieder kostenpflichtig. Zusätzlich sei zu erwähnen, dass die Registrierung nach einer gewissen Zeit erneuert werden muss. Wenn ich mich gerade nicht ganz irre ist sie 3 Jahre gültig. (Drohnenschein glaub ich 5 Jahre). Du kannst dich aber generell nur in dem Land registrieren in dem dein Hauptwohnsitz ist.

    • @JannikBirklbauer
      @JannikBirklbauer 4 месяца назад +1

      @@martinschoenbauer Danke für die Antwort! 😃
      Nein, da dürfte sich nichts geändert haben, mit den Erneuerungszeiten, ich war nur ein bisschen verwirrt, dass das Ganze in Deutschland genau umgekehrt ist mit den Kosten!

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад

      @@JannikBirklbauer das ist wirklich seltsam 😅

    • @JannikBirklbauer
      @JannikBirklbauer 25 дней назад

      @@martinschoenbauer Danke für die letzten Tipps und Infos! Ich habe mir mittlerweile die DJI Avata 1 gekauft und bin ziemlich zufrieden damit. Ich bin in zwei Wochen in Graz und hab einfach mal überlegt und geschaut, wo man fliegen könnte und wo nicht. Leider habe ich gleich festgestellt, dass der Grazer Uhrturm, bei dem es sicherlich cool wäre zu fliegen, in der Zone des Helipads vom LKH-univ. Klinikum Graz liegt und es daher mit den schriftlichen Genehmigungen schlecht aussieht. Du hast im Video erwähnt, dass ihr immer bei den Helipad Betreibern anruft und dort um Erlaubnis fragt. Meine Frage wäre, ob ihr da in letzter Zeit mal Probleme hattet, und ob es sich für mich auszahlt, das zu machen. Abgesehen davon, dass ich auch noch gar keine Kontakte direkt zum Helipad gefunden hätte, sondern nur Kontakte vom Krakenhaus.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  25 дней назад

      @@JannikBirklbauer Hi, vorweg einmal nur der Vollständigkeithalber(und bitte korrigier mich wenn ich falsch liege): du darfst mit der avata 1 nur in A3 fliegen(da sie keine Zertifizierung hat), also weit weg von Menschen und Gebäuden. Somit fällt der gesamte Stadtbereich schonmal weg. leider.
      Es ist leider recht schwierig beim KH die richtige Person ans Telefon zu bekommen. Wir machen das nur, wenn wir aus kommerziellen Gründen fliegen und daher mehr Absichten dahinter sind als "just fun". Wär mir anders auch lieber aber leider sind die Regeln da aktuell echt dämlich. Man muss sich dort immer durchfragen. Kann aber auch passieren, dass man hört: "keine Ahnung wer da zuständig ist".
      Lg Martin

  • @GrobsFPV
    @GrobsFPV 4 месяца назад +1

    Hallo, hätte eine frage zum Thema Drohne fliegen in Kategorie A1/A3. Ich bin in der deutschen luftfahrtbehörde registriert und besitze auch den A1/A3 Drohnenschein + haftpflicht. Muss ich jetzt bei austrocontrol mich noch einmal registrieren? Und reicht das so in dem fall Liebe Grüße

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад +1

      Hi, nein es reicht wenn du in einem EU Land registriert bist 😊 und deine Haftpflichtversicherung muss natürlich EU weit gelten. Selbstverständlich musst du dich an österreichischen Regeln halten, die eventuell ein wenig unterschiedlich sind von den deutschen Regeln. Lg Martin

    • @GrobsFPV
      @GrobsFPV 4 месяца назад

      @@martinschoenbauer vielen Dank fürs schnelle Antworten :) weißt du zufällig wie die Gesetze in italien und Belgien sind? Finde dazu leider kein Video:( liebe Grüße

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад +1

      @@GrobsFPV klar, gerne. Sorry da müsst ich auch mehr recherchieren um eine fundierte Antwort zu geben. Eine wichtige Regel in Italien ist aber zb. Dass man nicht über öffentlichen Stränden fliegen darf bzw ich denk es geht eher ums filmen als uns Fliegen

    • @GrobsFPV
      @GrobsFPV 4 месяца назад

      @@martinschoenbauer ok ich schätze mal wenn man sich an die karte hält wo die flugverbotszonen zu sehen sind, sollte das aber auch kein problem sein :)

  • @julianb2006
    @julianb2006 Месяц назад +1

    Hallo Martin, schön erklärtes Video.
    Vielleicht kannst du mir etwas auskunft geben. Wir sind im Juni 10 Tage zum Urlaub richtung ellmau brixental. Bin in D beim LBA registriert, drohne ist über PHV und separat über drohnenversicherung versichert. Es ist eine potensic atom. Unter 249 gramm. Habe mir auch die app von öamtc geladen und konnte wenige Einschränkungen sehen. Habe ich irgendetwas vergessen, was probleme geben kann?

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад

      Hi Julian, sofern die Versicherung in Österreich gilt (bzw. europweit und nicht nur in D) sollte alles gut sein :) Deine Betreiber ID musst du ja soweit ich weiß in D auch auf der Drohne haben. Ist gleich bei uns. Einzig was ich nicht genau sagen kann ist, ob es dort Naturschutzgebiete gibt, die eventuell Drohnenflugverbot haben. Das ist leider allgemein in Ö immer etwas schwer rauszufinden. Sollte aber dann vor Ort irgendwie beschildert sein denke ich. Nationalpark ist meines WIssens dort keiner. Auf Heliports musst du halt noch schauen. Ich sehe hier 2 zwischen Ellmau und Kirchberg. Ich nutze die öamtc app nicht, sondern direkt die app der austro control. Es kann aber sein, dass man die aus dem Ausland nicht laden kann. Könntest du sonst probieren sobald du in Ö bist. Oder du nutzt einen VPN. Allgemein kann es in den Bergen immer mal wieder vorkommen, dass ein Helikopter unterwegs ist. Aber die hörst du in der Regel recht früh, dann solltest du natürlich immer Platz machen :)
      Viel Spaß im Urlaub und liebe Grüße
      Martin

    • @julianb2006
      @julianb2006 Месяц назад +1

      @@martinschoenbauer danke für die schnelle Antwort 😀 versicherung gilt weltweit. Dann kann Ich mich glaub beruhigt auf paar schöne Videos freuen. 🙂

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  Месяц назад

      @@julianb2006 klar, gern :)

  • @kingkongdeluxeable
    @kingkongdeluxeable 5 месяцев назад +1

    Hallo ich möchte eine dji mini 4 pro kaufen, kamm diese immer noch in c1 gewandelt werden nach dem 1.1.2024?

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      Wenn ich mich nicht irre ist die dji mini 4 pro bereits klassifiziert in der Klasse C0. Also brauchst du keine C1 klasse. Oder verstehe ich deine Frage falsch? :) lg

    • @kingkongdeluxeable
      @kingkongdeluxeable 5 месяцев назад

      @@martinschoenbauer C1 würde doch das Flughöhemproblem aushebeln oder? Im Moment scheint es von dji die Möglichkeit zu geben auf c1 zu wechseln. Den kleinen Schein macht man ja leicht. Was meinst du? Mann könnte dann mit Zubehör auch über die 250 gehen(große Akkus und Filter usw.)

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      @@kingkongdeluxeable die maximal erlaubte Flughöhe ist unabhängig von der C Klasse immer 120m :) und du darfst allgemein nichts zusätzlich auf eine klassifizierte Drohne montieren mit ein paar kleineren Ausnahmen wie gefiltert zb. Dann müsstest du neu klassifizieren. Ich sehe auch persönlich nicht die Sinnhaftigkeit bei der mini 4 😊

  • @marcelomolterer4802
    @marcelomolterer4802 4 месяца назад +1

    Super, sehr objektiv und mit alle Infos. Werde auf Ferien nach Österreich mit der Familie verbrigen und mit meinem Poternsic Atom mit begleitet, denn so werde ich sicherlich keine Probleme haben. Muß ich für 2 Wochen mich registrieren und haftversicherurng erhalten? Habe in hier in Brasilien registriert. Grüße aus São Paulo / Brasilien Drone Pilot. @mmolterer

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад +1

      Danke dir für dein Kommentar 😊 und schönen Trip nach Österreich!

    • @marcelomolterer4802
      @marcelomolterer4802 4 месяца назад +1

      @@martinschoenbauer habe noch dazu ein frage. Bitte nochmals lesen. Vielen Dank.

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад +1

      @@marcelomolterer4802 entschuldige, dass hab ich übersehen. Ja, leider muss jeder Drohnenbetreiber in der EU registriert sein. Es wäre mir nicht bekannt, dass die Registrierung in Brasilien auch in der EU gilt. Ebenso benötigst du für deine Drohne eine Haftpflichtversicherung. Wenn du in Österreich jemanden hast, der registriert ist und du mit ihm fliegen gehst, dann benötigst du nur die für den Piloten notwendigem Voraussetzungen. Drohnenführerschein falls notwendig, etc. Liebe Grüße

  •  23 дня назад

    Ich habe eine Air3 (C1) und alle 3 Führerscheinkategorien (A1-2-3)
    Darf ich dann auch in der Unterkategorie A2 damit fliegen?

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  23 дня назад

      Hi, mit einer C1 Zertifizierung darfst du in A1 fliegen(mit dem Zusatz: "Flüge wo nicht zu erwarten ist, dass unbeteiligte Personen überflogen werden"). Also du darfst mehr als in A2. Oder hab ich die Frage falsch verstanden? :) Lg Martin

    •  23 дня назад

      @@martinschoenbauer ich dachte, A2 /nahe an Personen (5m) ist die bessere Variante … oder habe ich da einen Knopf in meinem Denken?

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  23 дня назад

      In A1 darfst du ebenfalls Nahe an Personen und sie auch überfliegen wenn es passiert. Du darfst mit C1 nur nicht geplant über Personen fliegen. Es gibt aber bei A1 keine Meter Zahl die du Abstand halten musst.
      Ps.: Die 5m bei A2 gelten nur im langsam Flugmodus. Nur als Side Info :)

  • @hanky0012
    @hanky0012 5 месяцев назад

    Darf ich mit meiner DJI Mini 4 Pro pber Naturschutz und pder Vogelschutzgebiete fliegen?

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  5 месяцев назад

      Das ist Länderabhängig und kann nicht Pauschal gesagt werden. Naturschutzgebiete sind nicht zwangsweise Flugverbotszonen (aber häufig). Manche sind auch abhängig von der Jahreszeit (ist gerade Brutzeit etc). Bei Vogelschutzgebieten würd ich eher mal sagen, das sie Flugverbotszonen sind bzw. kann es auch sein, dass spezielle Regeln gelten (Mindestflughöhe etc). Aber wie gesagt, hier musst du dich leider in jedem Einzelfall informieren. Es gibt leider auch keine gesammelte Liste wo alles drinnen steht. Zumindest nicht wovon ich weiß. Liebe Grüße Martin

    • @hanky0012
      @hanky0012 5 месяцев назад +1

      @@martinschoenbauer okey danke für die Info schnelle Antwort 😊Lg

    • @guenter.redtenbacher4050
      @guenter.redtenbacher4050 5 месяцев назад +1

      Das ist eine juristisch sehr umstrittene Rechtsfrage. Es gibt in Österreich im Gegensatz zu Deutschland keine generelle Bestimmung, die das Drohnenfliegen in Naturschutzgebieten verbietet. Meine Rechtsansicht dazu lautet, dass Drohnenflugverbote nur durch eine Verordnung des Gewessler-Ministeriums als geographische Zone im Sinne des Artikels 15 der EU-Drohnenverordnung möglich sind. Falls jemand wegen eines solchen angeblich verbotenen Fluges bestraft wird, würde ich diesen Fall gerne gratis vor Gericht als Jurist zur Klärung dieser Streitfrage vertreten.

  • @Fabsxh
    @Fabsxh 4 месяца назад

    Darf ich eigentlich mit meiner mini 3 Pro mei Grundstück fliegen/filmen ?

    • @martinschoenbauer
      @martinschoenbauer  4 месяца назад +1

      Das kommt darauf an wo dein Grundstück ist. Wenn es in keiner Flugverbotszone oder ähnlichem liegt, dann natürlich ja. Filmen darfst du aber nur dein Grundstück. Wenn der Blick auch ins Nachbargrundstück geht brauchst du die Erlaubnis vom Nachbar.
      Das ist aber nicht im Drohne Recht sondern in der Datenschutzgrundverordnung geregelt .
      Potentielles Problem kann sein, dass wenn du Stundenlang über deinem Grundstück fliegst, dass ein Nachbar sich in seiner Ruhe gestört fühlt. Aber das hat dann nicht direkt was mit Drohne fliegen zu tun sondern allgemein mit Ruhestörung.
      Lg Martin

    • @Fabsxh
      @Fabsxh 4 месяца назад

      @@martinschoenbauer ok dankeschön bitte mehr solcher Videos 🤙🏻