Ich habe in deinen Ausführungen vermisst, dass du die zahlreichen Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser erwähnst. Um diese herum gibt es eine 2,5 KM große Flugverbotszone für Drohnen und Modellflugzeuge. In der Vergangenheit konnte man beim Flugplatzbetriebsleiter anrufen und sich unter genauer Angabe des Flugbereiches, der maximalen Flugdauer und -zeit eine Ausnahmegenehmigung holen. Allerdings wurde diese Erlaubnis in vielen Fällen nicht erteilt, weil sich die Rettungshubschrauber bei den Krankenhäusern nicht vor der Landung anmelden. Nun gibt es seit 8. Juni eine Novelle der Luftverkehrsregeln, die ab 12. August gilt. Darin wurde brutal verordnet, dass während der Betriebszeiten dieser Krankenhaushubschrauberlandeplätze (in vielen Fällen rund um die Uhr oder zumindest solange ausreichende Sichtverhältnisse herrschen) ein ausnahmsloses Flugverbot für Drohnen und Modellflugzeuge innerhalb der 2,5 KM-Zone besteht. Es wurde in dieser Verordnung vergessen für diese Bereiche eine Ausnahmebewilligungsmöglichkeit für die Austro Control (ACG) vorzusehen. Das bedeutet, dass auch die ACG keine schriftliche Ausnahme unter bestimmten Auflagen für diese Zonen erteilen kann. Dabei wurde übersehen, dass auch die Drohnen der Polizei und der Feuerwehr ab 12. August in diesen Bereichen nicht mehr fliegen dürfen. Da hat offensichtlich jemand im Ministerium schlampig gearbeitet. Diese brutale Regelung gilt auch für alle "normalen" Flugplätze. Auch dort hat der Flugplatzbetriebsleiter ab 12. August keine Möglichkeit mehr im 2,5 KM-Umkreis während der Betriebszeiten des Flugplatzes eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Das wird noch sehr viel Ärger geben. Ein Nationalratsabgeordneter arbeitet bereits an einer parlamentarischen Anfrage. Das Fliegen mit Drohnen in Kontrollzonen ist relativ einfach und problemlos. Man wählt die Telefonnummer des zuständigen Towers, die für die jeweilige Kontrollzone in der dronespace-App angegeben ist und bekommt meist nach Angabe des Startortes, der maximalen Flughöhe und der voraussichtlichen Dauer eine Flugerlaubnis. Man muss während des Fluges telefonisch immer erreichbar sein und sich nach Beendigung des Fluges wieder abmelden. Beim Drohnenflug müssen in Österreich der Versicherungsnachweis und die Registrierungsbestätigung immer mitgeführt werden.
Natürlich gibt es eine kleine Vorlaufzeit der Versicherung :) Die Registrierung der Drohne beim LBA dauert 5min, kann aber sein das die Betreiber ID bis zu 6 Wochen auf sich warten lassen;)
Hm... Das mit Registrierungsbestätigung ist echt interessant. Als ich meine deutsche UAS-Betreiber-Nummer erhalten habe, habe ich kein tatsächliches Dokument erhalten, das mich dieser Nummer zuordnet (im Gegensatz zum EU-Kompetenznachweis, den ich als PDF erhalten habe). Was würde ich dann als Registrierungsbestätigung dafür verwenden, dass ich es tatsächlich bin, dem meine UAS-Betreiber-Nummer zugeteilt wurde? Screenshot von der Webseite? Außerdem ist es auf der LBA-Website nicht möglich, die UAS-Betreiber-Nummer und die Versicherungsnummer gleichzeitig anzuzeigen.
@@AndrejaKostic ... Bei der Registrierung in Österreich erhält man eine Rechnung auf welcher sowohl die E-ID als auch Name und Adresse des Betreibers ersichtlich sind. In Verbindung mit einem amtlichen Ausweis sollte eine Identifizierung somit leicht möglich sein. Zudem müssen Pilot (Kompetenznachweis) und Betreiber (E-ID) ja nicht zwingend dieselbe Person sein.
@@UROBGmbH ... 6 Wochen Wartezeit auf die E-ID? Ist das nach 2 Jahren nun immer noch der Fall? :o Ich hoffe für alle deutschen Kollegen, dass sich dies inzwischen geändert hat. Ich habe vor 2 Wochen an einem Samstag mittags meine erste Drohne gekauft. Am selben Abend um ca. 19:00 war dann alles erledigt. Vom Versicherer eine vorläufige Polizzennummer für die Registrierung erhalten, die Registrierung bei der AustroControl durchgeführt und 30 Sekunden nach dem Klick auf "Bestätigen" flatterte die E-Mail mit Rechnung und E-ID in mein Postfach.
Super, dass es jetzt ein Video gibt, das die Rechtslage bzgl. Drohnen in Österreich gut erklärt. Ich war im Februar in Österreich im Urlaub und habe leider nicht so eine gute Zusammenfassung gefunden, sodass ich mir die Regelungen ziemlich zusammen suchen musste. Vorallem konnte ich kaum glauben, dass es keine speziellen Geozonen wie in Deutschland gibt. Hoffentlich bleibt es so, denn so kann man nach gesundem Menschenverstand entscheiden, was sinnvoll ist und was nicht und muss sich nicht so viele Regeln merken und all diese bedenken.
Das Mantra bei uns in AT ist: "Schau ma mal..." Das ist keine Lethargie (naja, selten halt), sondern eher das Abwarten des kleinen Bruders, der sich erst einmal ansieht, wie denn das beim großen Bruder funktioniert, bevor man selbst ins Fettnäpfchen tritt. Es gibt die 7-Jahres-Faustregel. Das ist in etwa die Spanne, bis Vorgehensweisen aus DE bei uns adaptiert werden. Lustigerweise ist man zu diesem Zeitpunkt in DE schon wieder dabei, einiges zu revidieren, weil's vielleicht doch nicht so ganz geklappt hat.
Als Drohnenneuling und am Bodensee lebender bringt dieses Video für mich Gewissheit, denn ich konnte es nicht glauben, dass Österreich noch so entspannt ist, wenn man die deutsche und nun auch die Schweizer Karte betrachtet. Vielen Dank dafür!
Sehr cooles Video! Ein Dank aus Österreich! Kanal abonniert, werde mal eure Website besuchen und den Führerschein checken. Sehr cool dass der Kanal so gut auf AT eingeht
Finde es sehr frustrierend Ausflugsziele zu finden. Überall ist entweder, Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, ein Krankenhaus mit Hubschrauberlandeplatz, Militärflugzone, oder das fliegen wird lokal verboten (Schlösser). Klar zum einfach rumfliegen findet man noch genug Orte, aber besondere Locations zu finden ist sehr mühsam. :(
Super Video, vielen Dank! Wichtig: Jede selbst gebaute Drohne über 250g fliegt in A3! Daher mindestens 150m (nicht 50m) Abstand von unbeteiligten Personen, Gebäuden oder Straßen halten.
Wie immer super informatives Video. Wäre es möglich so etwas auch für Luxemburg und Frankreich zu machen. Ich wohne direkt im Dreiländereck und bin deshalb häufig dort unterwegs. Euch ein entspanntes Wochenende 👋
@@UROBGmbH Frankreich wäre echt empfehlenswert. Ich war gerade dort und habe wunderschöne Landschaftsbilder gemacht. Im nachhinein habe ich dann allerdings erfahren, dass man sich für die Luftaufnahmen, egal ob Foto oder Video, auf jeden Fall beim zuständigen Ministerium eine Genehmigung besorgen muss. Das kann man zwar über das Internet machen, erfordert allerdings Sprachkenntnisse in französisch oder englisch und man muss zu dem Antrag auch noch Kopien vom Flugschein und vom Personalausweis einreichen.
... Klasse Video... Sehr natürlich und sympathisch rüber gebracht. Bleib so, Joseph..... Sehr interessant, denn ich bin nächste Woche in Tirol am Achensee und will auf jeden Fall die Mini 3 Pro einpacken... Vielen herzlichen Dank... und ein schönes Wochenende
Hallo liebes U-ROB Team. ich finde es super dass ihr dieses video über österreich gemacht habt. bin ab und zu dort in den ferien. nun bin ich aber schweizer. ich habe auf eurem kanal noch kein solches video über die schweiz gefunden. währe toll wenn ihr auch ein solches mal machen könnt.
In der EU ab 2024 (Das ist keine anwaltliche Beratung!, darf ich auch nicht...): Man kann ab 250g nicht mehr in Kategorie A1 und A2 fliegen, d.h. man darf nicht näher als 150 Meter an unbeteiligte Personen und Wohngebiete. Da ich so ne Drohne im Umkreis von 150 Meter fliege bedeutet das dass ich ein Feld in eine Richtung mit 300 Meter frei haben muss. Das bedeutet dass ich legal sicher nur auf Feldern mit einem Diameter von 600 Metern fliegen kann. Das ist verdammt groß ! Und damit gibt es kaum noch Plätzte bei denen man eine standard 5 inch Freestyle Drohne gut fliegen kann.
Das mit den Unterschieden zwischen den Apps stimmt: zB in Korneuburg (Niederösterreich).Einfach mal in den Apps danach suchen. In der ÖAMTC App ist der Heliport vom Krankenhaus noch eingezeichnet. In der Austro Control App ist er nicht mehr da, was auch richtig ist. Hingegen das angrenzende Vogelschutzgebiet ist in der ÖAMTC App dargestellt, aber bei der Austro Control nicht. Und die Gefängnisse und Militärischen Einrichtungen wie Kasernen sieht man dann nur in der DJI App.
Es gibt in Österreich derzeit noch keine Regelung, dass das Überfliegen von Gefängnissen oder militärischen Einrichtungen mit Drohnen verboten ist. Es gibt auch noch kein generelles Drohnenflugverbot für alle Naturschutzgebiete.
Danke für das Informative Video. Soweit Ich das erkenne ist im Hintergrund der Keiserstock ‘Wilder Keiser` im Tirol. Also Tirol und nicht Salzburg. Liebe Grüsse.
Bitte lasst auch auf Feldern, Almen und Bergen die Tiere in Ruhe, wenn dort zufällig kein Nationalpark ist! Es ist schon schlimm genug, wenn wegen einiger weniger Touri-Hirnis (mit Hund) immer mehr Wanderwege gesperrt werden!
hab mir die APK installiert. Scheint vom Aussehen her wie die droniq zu sein. Jedoch ist bei der Drone Space App kein Auswahl der DJI M3Classic möglich. Und geht natürlich nur für Abflug in Österreich. Patrick
5 месяцев назад
4:06 Wie sieht es mit dem A2-Schein und Air3 in Ö aus? Darf ich dann in der Unterkategorie A2 unterwegs sein? Muss ich zwingend die Fernidentifikation eintragen?
Schön das es all die schönen Apps gibt, nur kann ich die Drone Space App in Deutschland nicht installieren. Find ich bissel blöde, wozu diese Einschränkung im PlayStore ist erschließt sich mir nicht.
Danke für die Infos. Dann hab ich in Österreich nicht viel falsch gemacht 😇 Ich nutze die App vom ÖAMTC. Die Drone Space App wird mir als nicht verfügbar in meiner Region/Land angezeigt. Auch als ich in Österreich war konnte ich die nicht laden. Gibt es da einen Trick?
Wie sieht es mit fpv Drohnen aus wenn die Drohe über 68km/h fliegen kann und über 250g hat (nazgul5 ca 800g) . In welche Kategorie ist man dann? A1? Und kann man die Drohne realistisch legal betreiben?
Wenn du ein Fernpilotenzeugnis (A2-Schein) hast, kannst du diese Drohne mit einem Spotter, der neben dir stehen muss mit einem Mindestabstand von 50 Meter zu Menschen bis Ende 2023 betreiben. Solltest du nur den Kompetenznachweis haben ("kleiner Drohnenführerschein), musst du bereits jetzt nach den A3-Regeln mit dieser Drohne fliegen.
Österreich ist für mich aufgrund der Nähe und der Tatsache, dass man dort in der Bergen schöne Aufnahmen machen kann (da ja anscheinend die Geozonen für Schutzgebiete (ausser Nationalparks) immer noch nicht eingeführt wurden), höchst interessant. Registrierungs-ID und sogar der kleine Drohenführerschein (obwohl für die Mini 3 Pro unnötig) sind natürlich vorhanden, genauso wie eine Versicherung über die DMO. Und genau da knüpft meine Frage an: Bei deutschen Drohnenversicherungen gibt es ja keine Spezifizierung der Drohne mittels Seriennummer, die Österreicher haben dies als Pflicht. Wie sieht es da jetzt konkret bei EU-Touristen aus? Und wo finde ich die offziellen NOTAM-Infos für Österreich?
Es gibt insbesondere gewerbliche Versicherungen, bei denen die Seriennummer angegeben ist - evtl. könnte man auch bei der Versicherung das schriftlich anfragen. Ansosten wird diesbezüglich wohl keiner etwas sagen (haben wir zumindest noch nicht mitbekommen). NOTAM für AT könnte man hier prüfen, wenn auch nicht rechtsverbindlich: notaminfo.com/austriamap
Bin aus Brasilien São Paulo und möchte mit mein Drone Potensic Atom in meine Ferien in Österreich fliegen und möchte wissen ob ich wegen 3 Wochen eine Zertifizierung und Versicherung brauche und wie kann ich es bekommen. Danke im voraus.
Ich glaube, dronespace geht nimmer. Ich hab meine Drohnen bei Air & more versichert. Bei Austro Control angemeldet. Öamtc Drohnen app was man noch braucht und das wars. Grüße aus Kärnten
Und wie ist die Rechtslage in der Schweiz? Ich bin sehr gerne in den Alpen und die Schweiz hat dort bestimmt eine Sonderstellung, da sie nicht in der EU ist. Was gilt dort? Hat die Schweiz einige Regelungen übernommen?
Wie sieht es denn mit fpv Drohnen unter 250g aus? In Deutschland kann man als Club Mitglied immerhin im umkreis von 30m ohne spotter fliegen, gibt es sowas in Ö auch? oder nur mit Spotter?
Hallo! Super gemacht! Zwei Fragen hab ich noch: Ich habe gehört, dass man in ein Militärischen Flugbeschränkungsgebiet bis 30m Höhe fliegen darf. Stimmt das, oder ist es sowieso verboten? Und wie ist es bei einem Militärischen Gefahrgebiet? Gruß, Simon
Bei AT sind wir uns leider nicht sicher, aber eigentlich ist in einem Flugbeschränkungsgebiet immer ab 0m verboten - Gefahrengebiete sind nicht verboten und dort kann auf eigenes Risiko geflogen werden....
Moin :) Vielen Dank für das Video! Lohnt der Aufwand für eine solche "Sonderfluggenehmigung", die du z.b. für kritische Bereiche in Nationalparks erwähntest, auch für Privatpersonen? Danke vorab und entspanntes WE!
Sehr gutes Video. Gute Erklärungen. Was mich aber jetzt ernsthaft nicht ganz loslässt: Wir kommt Ihr als Bielefelder den eigentlich nach Österreich? ;-) Scherz beiseite: Warum um alles in der Welt ist die erwähnte Dornespace App von Austro Control weder in DE noch in AT verfügbar. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland wird die App als "in deinem Land nicht verfügbar" angezeigt!?
Ab und zu haben wir Ausgang und dürfen dann die verbotene Stadt verlassen :) Das mit der App ist sehr schade, aber wird sich wohl nicht kurzfristig ändern...
Jetzt im Sommer ist gerade leider nur Dornbirn verfügbar - nach der Ferienzeit kommen wohl weitere Standorte: u-rob.com/shop/schulungen/eu-fuehrerschein/a2-eu-drohnenfuehrerschein-kompaktschulung-praxistraining/
Sehr gutes Video. Aber eine Frage ist doch sehr wichtig und kann sehr entscheidend sein. Laut meiner Information gilt in Österreich die Regelung, dass eine Versicherung spezifisch auf das Flugmodell hin abgeschlossen werden muss. Und insofern ist zum Beispiel die DM RV Versicherung, die ihr auf den Betreiber beziehungsweise des Mitglieds ausgestellt ist in Österreich nicht gültig. Wie steht ihr dazu? Respektive brauche ich eine gesonderte Bescheinigung von der DMFV Versicherung?
@@UROBGmbH Wenn Ihr googelt und auf den offiziellen österreichischen Seiten nachlest, steht ständig, dass ein Versicherungsvertrag auf die jeweilige Drohne mit all deren Daten vorzulegen ist und sonst kein Versicherungsschutz besteht. Werde jetzt auch mal den DMFV anschreiben, bei dem ich versichert bin. Gruß Ron
Habe jetzt 2 schriftliche Antworten. Einmal vom DMFV und eine von der österreichischen Behörde. Würde Sie Euch gerne per Mail zukommen lassen. Wie lautet Eure E Mail ?
Das ist gerade im Fluss, u.a. haben wir in Dornbirn Schulungen und Auslieferungen durchgeführt. Evtl. kommen dieses Jahr noch weitere Standorte in Richtung Wien und Salzburg dazu - aktuell könnten wir dein Drohnenpaket entweder versenden mit Onlineeinweisung oder eine individuelle Schulung machen.
@@poweraxl Welchen Browser / Betriebssystem verwendest Du? Mit aktuellem Chromium / Linux sehe ich hier *nichts* vom Nationalpark. In den Karten Ebenen gibt es auch keinen entsprechenden Punkt.
@@poweraxl Dort heißt es allerdings auch "Die Karte mit den für Drohnen relevanten Lufträumen steht auch als Desktop-Version zur Verfügung.". Ich darf also davon ausgehen, dass der Informationsgehalt (für Drohnen relevant) identisch ist. Wenn APP und Web-Karte nun unterschiedliche Info anzeigen, hat da aber jmd ziemlichen Bockmist verzapft.
Witzig ist auch das Nationalparks in der App eingezeichnet sind und ein Flug auch erlaubt ist, was in Nationalparks grundsätzlich verboten ist meines Wissens nach!
Ab 12. August ist es aufgrund der neuen Novelle zu den Luftverkehrsregeln zulässig in Kontrollzonen mit Drohnen unter 250g bis maximal 30 Meter hoch ohne Erlaubnis des zuständigen Towers zu fliegen. Allerdings nur bis zur Sicherheitszone! Dies gilt auch für das Flugbeschränkungsgebiet Wien. Aber auch hier sind die 2500 Meter-Zonen rund um die Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser zu beachten.
@@UROBGmbH Ja das findest du im Rechtsinformationssystem (ris.bka.gv.at/Bundesrecht/) im § 18 LVR. Du musst allerdings im Feld "Fassung vom" ein Datum nach dem 11. August 2022 eingeben.
Keine Geozonen, dafür Fair Use. Das Problem ist halt: Alle Piloten, die das exzessiv nutzen und bis an die Grenzen des guten Geschmacks gehen, tragen zur Motivation bei, doch strengere Regularien einzuführen. Also bitte: Lieber auf ein paar, wenn auch verlockende, Shots verzichten anstatt die Leute zu verärgern und die Stimmung gegen Drohnen anzuheizen. Wenn es Umstehende gibt, mache ich vor dem Start immer eine Runde und frage jeden, ob es okay ist, wenn ich hier fliege. Auf Nachfrage beschreibe ich meine geplanten Aufnahmen, damit sie sich keine Sorgen machen müssen ungewollt im Bild zu sein. Ich hatte noch nie ein Problem. Im Gegenteil: Viele waren erfreut, dass es auch "solche" Piloten gibt. Bitte achtet auf unseren Ruf!
Achtung was andere apps wie öamtc betrifft, da gibts teilweisse krasse unterschiede wo man fliegen darf und wo nicht. Aussage von der Austro Control per mail was das betrifft: halte dich an unsere app.
Die Dronespace App ist mMn die schlechteste Wahl, die schaffen es nicht einmal Nationalparks im die Karte aufzunehmen… Aber zumindest arbeiten sie seit mittlerweile über einen halben Jahr daran 😉
hey ,ich bin seit jahrzenten fortgeschrittener rc-hubschrauber pilot ,ganz ehrlich ,so einen aufwand für solch drohnenpiloten ist verdammt lächerlich ,bitte vergrabt euch mit dieser gesetzesgebung und bleibt beim schach spielen !!!!
Du scheinst nicht zu wissen, dass die neue EU-Verordnung 2019/947 nicht nur für Drohnen, sondern für alle unbemannten Flugzeuge, also auch für deinen RC-Hubschrauber gilt. Wenn du diese Rechtslage noch nicht kennst, hast du gute Chancen, dich strafbar zu machen. Hast du dich schon bei der ACG registriert als UAS-Betreiber und hast du die Registriernummer auf deinem RC-Hubschrauber angebracht? Falls nicht, fliegst du illegal und damit ohne Versicherungsschutz!
Ich habe in deinen Ausführungen vermisst, dass du die zahlreichen Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser erwähnst. Um diese herum gibt es eine 2,5 KM große Flugverbotszone für Drohnen und Modellflugzeuge. In der Vergangenheit konnte man beim Flugplatzbetriebsleiter anrufen und sich unter genauer Angabe des Flugbereiches, der maximalen Flugdauer und -zeit eine Ausnahmegenehmigung holen. Allerdings wurde diese Erlaubnis in vielen Fällen nicht erteilt, weil sich die Rettungshubschrauber bei den Krankenhäusern nicht vor der Landung anmelden. Nun gibt es seit 8. Juni eine Novelle der Luftverkehrsregeln, die ab 12. August gilt. Darin wurde brutal verordnet, dass während der Betriebszeiten dieser Krankenhaushubschrauberlandeplätze (in vielen Fällen rund um die Uhr oder zumindest solange ausreichende Sichtverhältnisse herrschen) ein ausnahmsloses Flugverbot für Drohnen und Modellflugzeuge innerhalb der 2,5 KM-Zone besteht. Es wurde in dieser Verordnung vergessen für diese Bereiche eine Ausnahmebewilligungsmöglichkeit für die Austro Control (ACG) vorzusehen. Das bedeutet, dass auch die ACG keine schriftliche Ausnahme unter bestimmten Auflagen für diese Zonen erteilen kann. Dabei wurde übersehen, dass auch die Drohnen der Polizei und der Feuerwehr ab 12. August in diesen Bereichen nicht mehr fliegen dürfen. Da hat offensichtlich jemand im Ministerium schlampig gearbeitet. Diese brutale Regelung gilt auch für alle "normalen" Flugplätze. Auch dort hat der Flugplatzbetriebsleiter ab 12. August keine Möglichkeit mehr im 2,5 KM-Umkreis während der Betriebszeiten des Flugplatzes eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Das wird noch sehr viel Ärger geben. Ein Nationalratsabgeordneter arbeitet bereits an einer parlamentarischen Anfrage.
Das Fliegen mit Drohnen in Kontrollzonen ist relativ einfach und problemlos. Man wählt die Telefonnummer des zuständigen Towers, die für die jeweilige Kontrollzone in der dronespace-App angegeben ist und bekommt meist nach Angabe des Startortes, der maximalen Flughöhe und der voraussichtlichen Dauer eine Flugerlaubnis. Man muss während des Fluges telefonisch immer erreichbar sein und sich nach Beendigung des Fluges wieder abmelden.
Beim Drohnenflug müssen in Österreich der Versicherungsnachweis und die Registrierungsbestätigung immer mitgeführt werden.
Vielen Dank für den ausführlichen Bericht🙃
Natürlich gibt es eine kleine Vorlaufzeit der Versicherung :) Die Registrierung der Drohne beim LBA dauert 5min, kann aber sein das die Betreiber ID bis zu 6 Wochen auf sich warten lassen;)
Hm... Das mit Registrierungsbestätigung ist echt interessant.
Als ich meine deutsche UAS-Betreiber-Nummer erhalten habe, habe ich kein tatsächliches Dokument erhalten, das mich dieser Nummer zuordnet (im Gegensatz zum EU-Kompetenznachweis, den ich als PDF erhalten habe). Was würde ich dann als Registrierungsbestätigung dafür verwenden, dass ich es tatsächlich bin, dem meine UAS-Betreiber-Nummer zugeteilt wurde? Screenshot von der Webseite? Außerdem ist es auf der LBA-Website nicht möglich, die UAS-Betreiber-Nummer und die Versicherungsnummer gleichzeitig anzuzeigen.
@@AndrejaKostic ... Bei der Registrierung in Österreich erhält man eine Rechnung auf welcher sowohl die E-ID als auch Name und Adresse des Betreibers ersichtlich sind. In Verbindung mit einem amtlichen Ausweis sollte eine Identifizierung somit leicht möglich sein.
Zudem müssen Pilot (Kompetenznachweis) und Betreiber (E-ID) ja nicht zwingend dieselbe Person sein.
@@UROBGmbH ... 6 Wochen Wartezeit auf die E-ID? Ist das nach 2 Jahren nun immer noch der Fall? :o Ich hoffe für alle deutschen Kollegen, dass sich dies inzwischen geändert hat.
Ich habe vor 2 Wochen an einem Samstag mittags meine erste Drohne gekauft. Am selben Abend um ca. 19:00 war dann alles erledigt. Vom Versicherer eine vorläufige Polizzennummer für die Registrierung erhalten, die Registrierung bei der AustroControl durchgeführt und 30 Sekunden nach dem Klick auf "Bestätigen" flatterte die E-Mail mit Rechnung und E-ID in mein Postfach.
Super, dass es jetzt ein Video gibt, das die Rechtslage bzgl. Drohnen in Österreich gut erklärt. Ich war im Februar in Österreich im Urlaub und habe leider nicht so eine gute Zusammenfassung gefunden, sodass ich mir die Regelungen ziemlich zusammen suchen musste. Vorallem konnte ich kaum glauben, dass es keine speziellen Geozonen wie in Deutschland gibt. Hoffentlich bleibt es so, denn so kann man nach gesundem Menschenverstand entscheiden, was sinnvoll ist und was nicht und muss sich nicht so viele Regeln merken und all diese bedenken.
Ja, das mit den Geozonen ist defintiv interessant - es gibt halt auch entspanntere Länder ;)
Das Mantra bei uns in AT ist: "Schau ma mal..." Das ist keine Lethargie (naja, selten halt), sondern eher das Abwarten des kleinen Bruders, der sich erst einmal ansieht, wie denn das beim großen Bruder funktioniert, bevor man selbst ins Fettnäpfchen tritt. Es gibt die 7-Jahres-Faustregel. Das ist in etwa die Spanne, bis Vorgehensweisen aus DE bei uns adaptiert werden. Lustigerweise ist man zu diesem Zeitpunkt in DE schon wieder dabei, einiges zu revidieren, weil's vielleicht doch nicht so ganz geklappt hat.
Als Drohnenneuling und am Bodensee lebender bringt dieses Video für mich Gewissheit, denn ich konnte es nicht glauben, dass Österreich noch so entspannt ist, wenn man die deutsche und nun auch die Schweizer Karte betrachtet. Vielen Dank dafür!
Da ist leider gar nix entspannt. Besitzstandsklagen, 100erte Verbotsschilder über jeder Pfütze.
Sehr cooles Video! Ein Dank aus Österreich!
Kanal abonniert, werde mal eure Website besuchen und den Führerschein checken.
Sehr cool dass der Kanal so gut auf AT eingeht
DANKE für das kurze Intro!!! 🙂
Bitte sehr ☺️
Finde es sehr frustrierend Ausflugsziele zu finden.
Überall ist entweder, Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, ein Krankenhaus mit Hubschrauberlandeplatz, Militärflugzone, oder das fliegen wird lokal verboten (Schlösser).
Klar zum einfach rumfliegen findet man noch genug Orte, aber besondere Locations zu finden ist sehr mühsam. :(
Das kann ich leider nur bestätigen...
@@walterc8984 ich lass immer einen angestellten fliegen-haha
Super erklärt für Österreich. Danke
Danke für das Video. Selbst als österreichischer Langzeit Drohnenpilot war das Video informativ. ☺
Das freut mich 👍
Ab 12.08. darf man auch zb in Wien auf Sicht mit einer maximalen Höhe von 30 Metern fliegen. Allerdings nur mit Drohnen unter 250 Gramm
Gut zu wissen🙃
Super Video, vielen Dank!
Wichtig: Jede selbst gebaute Drohne über 250g fliegt in A3! Daher mindestens 150m (nicht 50m) Abstand von unbeteiligten Personen, Gebäuden oder Straßen halten.
Wie immer super informatives Video. Wäre es möglich so etwas auch für Luxemburg und Frankreich zu machen. Ich wohne direkt im Dreiländereck und bin deshalb häufig dort unterwegs.
Euch ein entspanntes Wochenende 👋
Kommt auf die Liste :)
@@UROBGmbH Frankreich wäre echt empfehlenswert. Ich war gerade dort und habe wunderschöne Landschaftsbilder gemacht. Im nachhinein habe ich dann allerdings erfahren, dass man sich für die Luftaufnahmen, egal ob Foto oder Video, auf jeden Fall beim zuständigen Ministerium eine Genehmigung besorgen muss. Das kann man zwar über das Internet machen, erfordert allerdings Sprachkenntnisse in französisch oder englisch und man muss zu dem Antrag auch noch Kopien vom Flugschein und vom Personalausweis einreichen.
Wieder sehr informativ, was mir gefällt ist die lockere Art wie diese Themen rüber gebracht werden, Danke dafür!
Danke für das Lob!
... Klasse Video... Sehr natürlich und sympathisch rüber gebracht. Bleib so, Joseph..... Sehr interessant, denn ich bin nächste Woche in Tirol am Achensee und will auf jeden Fall die Mini 3 Pro einpacken... Vielen herzlichen Dank... und ein schönes Wochenende
Danke für das Lob und gute Flüge!
Hallo liebes U-ROB Team. ich finde es super dass ihr dieses video über österreich gemacht habt. bin ab und zu dort in den ferien. nun bin ich aber schweizer. ich habe auf eurem kanal noch kein solches video über die schweiz gefunden. währe toll wenn ihr auch ein solches mal machen könnt.
In der EU ab 2024 (Das ist keine anwaltliche Beratung!, darf ich auch nicht...): Man kann ab 250g nicht mehr in Kategorie A1 und A2 fliegen, d.h. man darf nicht näher als 150 Meter an unbeteiligte Personen und Wohngebiete. Da ich so ne Drohne im Umkreis von 150 Meter fliege bedeutet das dass ich ein Feld in eine Richtung mit 300 Meter frei haben muss. Das bedeutet dass ich legal sicher nur auf Feldern mit einem Diameter von 600 Metern fliegen kann. Das ist verdammt groß ! Und damit gibt es kaum noch Plätzte bei denen man eine standard 5 inch Freestyle Drohne gut fliegen kann.
Sehr fein gemacht.
Danke!
Gern geschehen!
Das mit den Unterschieden zwischen den Apps stimmt: zB in Korneuburg (Niederösterreich).Einfach mal in den Apps danach suchen.
In der ÖAMTC App ist der Heliport vom Krankenhaus noch eingezeichnet. In der Austro Control App ist er nicht mehr da, was auch richtig ist. Hingegen das angrenzende Vogelschutzgebiet ist in der ÖAMTC App dargestellt, aber bei der Austro Control nicht.
Und die Gefängnisse und Militärischen Einrichtungen wie Kasernen sieht man dann nur in der DJI App.
Es gibt in Österreich derzeit noch keine Regelung, dass das Überfliegen von Gefängnissen oder militärischen Einrichtungen mit Drohnen verboten ist. Es gibt auch noch kein generelles Drohnenflugverbot für alle Naturschutzgebiete.
Danke für das Informative Video. Soweit Ich das erkenne ist im Hintergrund der Keiserstock ‘Wilder Keiser` im Tirol. Also Tirol und nicht Salzburg. Liebe Grüsse.
Stimmt 👍
Kaiser 👈🏽
Bitte lasst auch auf Feldern, Almen und Bergen die Tiere in Ruhe, wenn dort zufällig kein Nationalpark ist!
Es ist schon schlimm genug, wenn wegen einiger weniger Touri-Hirnis (mit Hund) immer mehr Wanderwege gesperrt werden!
Sehr gut rüber gebracht. Hast du auch Tipps von Slowenien und Kroatien wo man nachschauen Kann.
Super Video, danke 😊
hab mir die APK installiert. Scheint vom Aussehen her wie die droniq zu sein. Jedoch ist bei der Drone Space App kein Auswahl der DJI M3Classic möglich. Und geht natürlich nur für Abflug in Österreich.
Patrick
4:06 Wie sieht es mit dem A2-Schein und Air3 in Ö aus? Darf ich dann in der Unterkategorie A2 unterwegs sein?
Muss ich zwingend die Fernidentifikation eintragen?
Gibt es auch ein Video über die aktuellen Regelungen in der USA? Würde mich sehr interessieren!
Thema Haftpflicht: Ist bei mir bis 2kg mit versichert. Hki Darmstadt Privathaftpflicht.
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Schön das es all die schönen Apps gibt, nur kann ich die Drone Space App in Deutschland nicht installieren. Find ich bissel blöde, wozu diese Einschränkung im PlayStore ist erschließt sich mir nicht.
Da können wir leider auch nichts ausrichten😬
Danke für die Infos. Dann hab ich in Österreich nicht viel falsch gemacht 😇 Ich nutze die App vom ÖAMTC. Die Drone Space App wird mir als nicht verfügbar in meiner Region/Land angezeigt. Auch als ich in Österreich war konnte ich die nicht laden. Gibt es da einen Trick?
Die Drone Space App haben wir gar nicht erst genutzt ;)
@@UROBGmbH …wenn ihr da so einen guten Draht habt, könntet ihr doch bestimmt mal drauf hinweisen 🤔
@@arnolttbromanskie9733 Jupp machen wir, wernn wir wieder mit den Jungs sprechen!
Wie sieht es mit fpv Drohnen aus wenn die Drohe über 68km/h fliegen kann und über 250g hat (nazgul5 ca 800g) .
In welche Kategorie ist man dann? A1?
Und kann man die Drohne realistisch legal betreiben?
Wenn du ein Fernpilotenzeugnis (A2-Schein) hast, kannst du diese Drohne mit einem Spotter, der neben dir stehen muss mit einem Mindestabstand von 50 Meter zu Menschen bis Ende 2023 betreiben. Solltest du nur den Kompetenznachweis haben ("kleiner Drohnenführerschein), musst du bereits jetzt nach den A3-Regeln mit dieser Drohne fliegen.
Österreich ist für mich aufgrund der Nähe und der Tatsache, dass man dort in der Bergen schöne Aufnahmen machen kann (da ja anscheinend die Geozonen für Schutzgebiete (ausser Nationalparks) immer noch nicht eingeführt wurden), höchst interessant. Registrierungs-ID und sogar der kleine Drohenführerschein (obwohl für die Mini 3 Pro unnötig) sind natürlich vorhanden, genauso wie eine Versicherung über die DMO. Und genau da knüpft meine Frage an: Bei deutschen Drohnenversicherungen gibt es ja keine Spezifizierung der Drohne mittels Seriennummer, die Österreicher haben dies als Pflicht. Wie sieht es da jetzt konkret bei EU-Touristen aus?
Und wo finde ich die offziellen NOTAM-Infos für Österreich?
Es gibt insbesondere gewerbliche Versicherungen, bei denen die Seriennummer angegeben ist - evtl. könnte man auch bei der Versicherung das schriftlich anfragen. Ansosten wird diesbezüglich wohl keiner etwas sagen (haben wir zumindest noch nicht mitbekommen). NOTAM für AT könnte man hier prüfen, wenn auch nicht rechtsverbindlich: notaminfo.com/austriamap
@@UROBGmbH Danke für die schnelle Antwort! Ich habe diesbezüglich auch noch keine fundierte Antwort gefunden, also gehe ich mal das Risiko ein.
Bin aus Brasilien São Paulo und möchte mit mein Drone Potensic Atom in meine Ferien in Österreich fliegen und möchte wissen ob ich wegen 3 Wochen eine Zertifizierung und Versicherung brauche und wie kann ich es bekommen. Danke im voraus.
Ich glaube, dronespace geht nimmer. Ich hab meine Drohnen bei Air & more versichert. Bei Austro Control angemeldet. Öamtc Drohnen app was man noch braucht und das wars. Grüße aus Kärnten
Und wie ist die Rechtslage in der Schweiz?
Ich bin sehr gerne in den Alpen und die Schweiz hat dort bestimmt eine Sonderstellung, da sie nicht in der EU ist. Was gilt dort? Hat die Schweiz einige Regelungen übernommen?
Darüber müssten wir noch tatsächlich ein Video drehen😬
Wie sieht es denn mit fpv Drohnen unter 250g aus? In Deutschland kann man als Club Mitglied immerhin im umkreis von 30m ohne spotter fliegen, gibt es sowas in Ö auch? oder nur mit Spotter?
Schönes Video! Macht ihr auch eins für die Schweiz? Grüße
Jupp das ist geplant :)
Die Schweiz will anscheinend die EU-Gesetzgebung übernehmen. Das ist natürlich positiv, aber eben noch Work in Progress.
Hi ich habe mal ne Frage , ich habe die mini DJI 2 fliegen nach Österreich muss sie sie registrieren?
Hallo! Super gemacht!
Zwei Fragen hab ich noch: Ich habe gehört, dass man in ein Militärischen Flugbeschränkungsgebiet bis 30m Höhe fliegen darf. Stimmt das, oder ist es sowieso verboten?
Und wie ist es bei einem Militärischen Gefahrgebiet?
Gruß, Simon
Bei AT sind wir uns leider nicht sicher, aber eigentlich ist in einem Flugbeschränkungsgebiet immer ab 0m verboten - Gefahrengebiete sind nicht verboten und dort kann auf eigenes Risiko geflogen werden....
@@UROBGmbH OK, danke für die Info!
Wie weit darf man mir der dji unter 240g drohne weckfliegen ihn Österreich
Wie sieht es in Slovenien aus?
Schweiz wäre jetzt noch super :)
Wäre mal eine Idee😎
Moin :) Vielen Dank für das Video!
Lohnt der Aufwand für eine solche "Sonderfluggenehmigung", die du z.b. für kritische Bereiche in Nationalparks erwähntest, auch für Privatpersonen?
Danke vorab und entspanntes WE!
Hi, eigentlich lohnt sich der Aufwand nur für gewerbliche Anwender, auch wenn es blöd ist....
@@UROBGmbH man kann bei dji auf der seite blaue zonen ganz einfach für 2 tage freischalten...wenn man mal fliegen will-sehr einfach
Privat bekommst du sie nicht
Darf ich mit meine DJI mini 4 pro über Vogelschutzgebiete fliegen?
7:28 ne mini 3 ist doch auch unter 250g, also A1. Warum müsste man dann 50 Meter Abstand halten?
Du hast Recht, das war ein Versprecher - Mavic 3 und Air2S waren gemeint. Die 50m Regelung ist aber jetzt eh ab dem 01.01.2024 entfallen.
Sehr gutes Video. Gute Erklärungen.
Was mich aber jetzt ernsthaft nicht ganz loslässt: Wir kommt Ihr als Bielefelder den eigentlich nach Österreich? ;-)
Scherz beiseite: Warum um alles in der Welt ist die erwähnte Dornespace App von Austro Control weder in DE noch in AT verfügbar.
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland wird die App als "in deinem Land nicht verfügbar" angezeigt!?
Ab und zu haben wir Ausgang und dürfen dann die verbotene Stadt verlassen :) Das mit der App ist sehr schade, aber wird sich wohl nicht kurzfristig ändern...
Super informativ erklärt. Wo sind eure Standorte in Österreich ?
Jetzt im Sommer ist gerade leider nur Dornbirn verfügbar - nach der Ferienzeit kommen wohl weitere Standorte: u-rob.com/shop/schulungen/eu-fuehrerschein/a2-eu-drohnenfuehrerschein-kompaktschulung-praxistraining/
@@UROBGmbH Ihr seit in Dornbirn 😃
@@markusschedler9392 Sorry Rechtschreibfehler - Downbirn hört sich aber auch cool an :)
@@UROBGmbH.. ja dann komm ich gerne vorbei...wohne in der nähe von Dornbirn (Bildstein) Ja dann bis zum nächsten Kurs 🐰
Sehr gutes Video. Aber eine Frage ist doch sehr wichtig und kann sehr entscheidend sein. Laut meiner Information gilt in Österreich die Regelung, dass eine Versicherung spezifisch auf das Flugmodell hin abgeschlossen werden muss. Und insofern ist zum Beispiel die DM RV Versicherung, die ihr auf den Betreiber beziehungsweise des Mitglieds ausgestellt ist in Österreich nicht gültig. Wie steht ihr dazu? Respektive brauche ich eine gesonderte Bescheinigung von der DMFV Versicherung?
Hi Ron, davon haben wir noch nicht gehört. Frag am besten einmal bei deiner Versicherung nach, die müssten das ja wissen!
@@UROBGmbH
Wenn Ihr googelt und auf den offiziellen österreichischen Seiten nachlest, steht ständig, dass ein Versicherungsvertrag auf die jeweilige Drohne mit all deren Daten vorzulegen ist und sonst kein Versicherungsschutz besteht.
Werde jetzt auch mal den DMFV anschreiben, bei dem ich versichert bin.
Gruß Ron
@@RonTube2010 Meldest Du Dich, wenn Du weitere Info's hast ? Danke
Habe jetzt 2 schriftliche Antworten. Einmal vom DMFV und eine von der österreichischen Behörde. Würde Sie Euch gerne per Mail zukommen lassen. Wie lautet Eure E Mail ?
@@RonTube2010 Stehe aktuell genau vor der gleichen Frage. Könntest du mir die Antworten zukommen lassen?
14:15 Wo habt Ihr die Standorte in Österreich, hab mal per Email eine Anfrage gemacht. Da wurde mir gesagt das Ihr keine Standorte in Österreich habt.
Das ist gerade im Fluss, u.a. haben wir in Dornbirn Schulungen und Auslieferungen durchgeführt. Evtl. kommen dieses Jahr noch weitere Standorte in Richtung Wien und Salzburg dazu - aktuell könnten wir dein Drohnenpaket entweder versenden mit Onlineeinweisung oder eine individuelle Schulung machen.
Wie ist das in Kombination mit Datenschutz? Österreich ist sehr problematisch zum Beispiel mit Dashcams. Gibt es bei Drohnen auch etwas spezielles?
Das können wir für AT leider nicht genau sagen, sorry....
Wie sieht es in Slowenien und Kroatien aus?
wenn ich zb in schönbrunn das schloss umfliegen und fotografieren will? geht das bis 30 m höhe?
Nein, da sich Schönbrunn innerhalb des 2,5km Radius eines Hubschrauberlandeplatzes befindet. Ich vermute das ist der in der Kaserne in Meidling
Die "Tagesaktuelle Desktop Karte" von Dronespace zeigt aktuell keine Beschränkungen im Bereich Großglockner / Hochalpenstraße… sehr merkwürdig. 🤨
das Gebiet ist doch grün hinterlegt mit hinweis drauf auf Nationalpark.
@@poweraxl Welchen Browser / Betriebssystem verwendest Du? Mit aktuellem Chromium / Linux sehe ich hier *nichts* vom Nationalpark. In den Karten Ebenen gibt es auch keinen entsprechenden Punkt.
@@NUeB_net gerade gecheckt. Es wird auf der Webseite nur Flughafen, militärische Sperrzohnen angezeigt. Sie verweisen auf die drohne space App
@@poweraxl Dort heißt es allerdings auch "Die Karte mit den für Drohnen relevanten Lufträumen steht auch als Desktop-Version zur Verfügung.". Ich darf also davon ausgehen, dass der Informationsgehalt (für Drohnen relevant) identisch ist. Wenn APP und Web-Karte nun unterschiedliche Info anzeigen, hat da aber jmd ziemlichen Bockmist verzapft.
Witzig ist auch das Nationalparks in der App eingezeichnet sind und ein Flug auch erlaubt ist, was in Nationalparks grundsätzlich verboten ist meines Wissens nach!
Ab 12. August ist es aufgrund der neuen Novelle zu den Luftverkehrsregeln zulässig in Kontrollzonen mit Drohnen unter 250g bis maximal 30 Meter hoch ohne Erlaubnis des zuständigen Towers zu fliegen. Allerdings nur bis zur Sicherheitszone! Dies gilt auch für das Flugbeschränkungsgebiet Wien. Aber auch hier sind die 2500 Meter-Zonen rund um die Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser zu beachten.
Oh das ist super spannend, gibt es dazu schon Veröffentlichungen!
@@UROBGmbH Ja das findest du im Rechtsinformationssystem (ris.bka.gv.at/Bundesrecht/) im § 18 LVR. Du musst allerdings im Feld "Fassung vom" ein Datum nach dem 11. August 2022 eingeben.
Keine Geozonen, dafür Fair Use. Das Problem ist halt: Alle Piloten, die das exzessiv nutzen und bis an die Grenzen des guten Geschmacks gehen, tragen zur Motivation bei, doch strengere Regularien einzuführen. Also bitte: Lieber auf ein paar, wenn auch verlockende, Shots verzichten anstatt die Leute zu verärgern und die Stimmung gegen Drohnen anzuheizen. Wenn es Umstehende gibt, mache ich vor dem Start immer eine Runde und frage jeden, ob es okay ist, wenn ich hier fliege. Auf Nachfrage beschreibe ich meine geplanten Aufnahmen, damit sie sich keine Sorgen machen müssen ungewollt im Bild zu sein. Ich hatte noch nie ein Problem. Im Gegenteil: Viele waren erfreut, dass es auch "solche" Piloten gibt. Bitte achtet auf unseren Ruf!
Achtung was andere apps wie öamtc betrifft, da gibts teilweisse krasse unterschiede wo man fliegen darf und wo nicht. Aussage von der Austro Control per mail was das betrifft: halte dich an unsere app.
Die Dronespace App ist mMn die schlechteste Wahl, die schaffen es nicht einmal Nationalparks im die Karte aufzunehmen… Aber zumindest arbeiten sie seit mittlerweile über einen halben Jahr daran 😉
@@christianschremser stimme zu die app ist absolut nicht das gelbe vom ei, aber leider sieht das die austro control anders
Das ist mir auch schon aufgefallen. Einfach an die App der Austro Control halten bzw zur Sicherheit mal nachfragen.
@@michaeln7710 "Einfach an die App der Austro Control halten" und in Nationalparks und Vogelschutzgebieten lustig drauflos fliegen?
@@heinz-jurgenbader5742 das natürlich nicht. Wenn man den Schein gemacht hat ist das sowieso klar.
Was wenn ich mir eine Drohne kaufe und garnichts davon mache? Ist ja relativ unwahrscheinlich das ich kontrolliert werde
Ja, ist genau so, wie wenn du ohne Führerschein etc. Auto fährst - muss jeder für sich selbst entscheiden :)
Muss man sich nocheinmal zum Beispiel in Deutschland oder Dänemark registrieren, wenn man sich schon als Österreicher in Österreich registriert hat?
Wenn man als Drohnenbetreiber in seinem EU-Heimatland registriert ist, gilt diese Registrierung für alle EU-Mitgliedstaaten.
hey ,ich bin seit jahrzenten fortgeschrittener rc-hubschrauber pilot ,ganz ehrlich ,so einen aufwand für solch drohnenpiloten ist verdammt lächerlich ,bitte vergrabt euch mit dieser gesetzesgebung und bleibt beim schach spielen !!!!
Du scheinst nicht zu wissen, dass die neue EU-Verordnung 2019/947 nicht nur für Drohnen, sondern für alle unbemannten Flugzeuge, also auch für deinen RC-Hubschrauber gilt. Wenn du diese Rechtslage noch nicht kennst, hast du gute Chancen, dich strafbar zu machen. Hast du dich schon bei der ACG registriert als UAS-Betreiber und hast du die Registriernummer auf deinem RC-Hubschrauber angebracht? Falls nicht, fliegst du illegal und damit ohne Versicherungsschutz!
keiner kann mir verbieten mit meiner drohne irgen wo zu fliegen außer auf ein Flugplatzt