Die Antworten sind aber sehr spezifisch auf teurere Drohnen. Nicht jede Drohne kann das was der Herr da sagte. Das gibt dann ja ein getäuschtes Sicherheitsgefühl oder falsche Erwartungen.
Als Drohnen Pilot und Inhaber des großen Drohnenführerscheins habe ich es sehr oft mit der unwissenden Bevölkerung zutun. Viel Passanten sind neugierig und haben Fragen und ich stehe ihnen immer sehr gerne Rede und Antwort.
Kann man außer bei Flughäfen natürlich eher nach dem Prinzip wo kein Kläger da kein Richter fliegen? Denn wenn ich mich an die Droniq App fliege kann ich kaum irgendwo fliegen. Z.b würde ich gerne die sächsische Schweiz filmen Harz,Zugspitze etc. Aber das ist ja alles verboten.
Ne, es gibt auch Außerhalb von Flugplätzen Lufträume, die für Drohnen und Modellflugzeuge tabu sind. Google einfach mal nach "Luftraumstruktur Deutschland". Ganz unten ist der Luftraum G und NUR in dem darfst Du fliegen. Ist da ne Kontrollzone (Luftraum D), ein Gefahrengebiet (ED-D) oder ein Sperrgebiet (ED-R), ist an der Stelle nix mit fliegen. Ob da, wo fliegen willst so was ist, musst Du als Pilot in Erfahrung bringen => z.B. per Droniq. Dann gibt's da noch Abstände zu Straßen etc einzuhalten, auch da hilft Droniq und ja, bei Naturschutzgebieten kann es auch Startverbote geben. Es gibt aber auch Ausnahmen, es kann dort z.B. einen Modellflugplatz geben. Da muss man sich dann halt die Erlaubnis vom Betreiber holen. Einfach anrufen und fragen, die beißen nicht! Einfach alles ignorieren, es wird schon gut gehen ist ne schlechte Idee. Auf Flugplätzen, auch auf denen für Modelle, wird man da zurecht unfreundlich. Und in der Landschaft? Kann richtig teuer werden, hat in meinem Ort letzte s Jahr jemand gemacht und ist im Ort der Polizei quasi vor die Füße geflogen. ... außerdem ist so was dann nur wieder ein Vorwand, die Regeln noch weiter zu verschärfen. Ist aber eigentlich alles Bestandteil von Kenntnisnachweis, sprich dem "Drohnen -Führerschein".
Dieser Beitrag ist voll für die Tonne. Außer Allgemeinplätzen und die Wiederholung von unbegründeten Ängsten, teils falschen Informationen und Halbwahrheiten, bringt der Beitrag nichts substanzielles. Dann lieber die Sendezeit für etwas anderes nutzen. Wenn ich meinem Nachbarn ins Zimmer schauen möchte (wer will das schon), würde ich das sicher nicht mit einer lauten Drohne machen. Mit einer GoPro auf dem Selfiestick geht das viel unauffälliger. Auch wurde der Eindruck erweckt, dass die Drohnen in Massen vom Himmel fallen würden. Solche Aussagen werden in Interviews immer wieder gern von Ahnungslosen (und die interviewten Personen waren das ausnahmslos) gerne aufgegriffen. Würde man die Leute fragen, wie oft sie die von ihnen angeführten Gefahren schon persönlich erlebt haben, dann würde man auf genau 0,0 kommen. Die Leute argumentieren vom Hören-Sagen. Statt aufzuklären werden immer wieder die selben Ängste geschürt, die jedweder Grundlage entbehren. In den Gesetzen müssen halt alle möglichen Fälle geregelt, was nicht bedeutet, dass sie auch eintreffen. Dieser Beitrag trägt nicht gerade zur Aufklärung bei und ich habe das Gefühl, dass genau das die Intention des Beitrages ist.
Naja, Selfiestick klappt nur wenn es der unmittelbare Nachbar ist. Und das Verbot, dass über Menschenansammlungen zu fliegen kommt sicherlich nicht davon, dass noch nie eine Drohne abgestürzt wäre. Ob die von selbst runterfiel oder der Bediener Mist gebaut hat, ist dabei unerheblich. Gäbe es die rigiden Bestimmungen nicht, so würden verschiedene Idi... bestimmt testen wie tief man über Personen fliegen muss damit es den Hut abhebt. Wenn dann ein Kopf übersehen wird, dann ist die zu erwartende Reaktion "ich bin nicht schuld, das war weil Sie so gross sind" . Klar sind die meisten Drohnen Spielzeuge, aber eben keine ungefährlichen.
10:00 In jeder großen Innenstadt hängt doch mittlerweile an jeder Ecke eine Kamera … gefilmt wird man doch so oder so denn jeder rennt mit einem Mobiltelefon rum und da weiß ich doch ebensowenig was dieser Mensch gerade aufnimmt …
Genau, mit Spielzeug Drohnen kann man so einen Quatsch auch machen, aber mit denen von DJI nicht. Da wird der Flug immer getracked und auch in der Cloud gespeichert. Für Behörden gibt es bei DJI dann einen extra Zugang.
Man kann sich die Dinger ohne Probleme aus Amazon bestellen ohne Beratung. Ich will mal behaupten dass ein signifikanter Anteil an Besitzern weder versichert, registriert noch nen Führerschein haben
@@Trion876 Nö, viele sind unter 14 und somit nicht strafmündig. Anderen kann man nicht in die Tasche greifen weil da nichts zu holen ist und erwischt zu werden ist nicht arg wahrscheinlich
@@Trion876 Ich rate 3x. Die Erziehungsberechtigten haften nur wenn man ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweist. Jetzt dürfen Sie raten wie oft dies der Fall ist. Es ist eine andere Sache wenn man dem Nachbarn einen Schaden erstetzt den der Filius verursacht hat. Man muss nicht, aber es ist besser für das nachbarschaftliche Verhältnis. Wenn er das Rathaus abfackelt ist das zwar schlecht, aber er ist strafunmündig. Klaut er Mobiltelefone und schmeisst sie in den Fluss, so ist er strafunmündig!
Das Problem daran ist ja, dass das viele Menschen sehen und das dann auch noch machen. Damals vor 10 Jahren kamen die Leute an und haben sich dafür interessiert und heute kommen die Menschen zum Meckern. Wir sind damals mit der DJI Phantom 1 über Menschen geflogen und es hat wirklich niemanden interessiert.
Ich selbst bin Drohnenpilot und finde den Beitrag leider nur ganz okay. Zur eigentlichen Frage aus dem Titel gelten grundsätzlich keine anderen "Regeln" als für Fotograf*innen. Recht am eigenen Bild, Schutz der Privatsphäre, Panoramafreiheit... Zu den Drohnenregularien gibt es mit der neuen EU Drohnenverordnung so viele Bestimmungen und Ausnahmen von alten pauschalen Gesetzen, dass man denen natürlich nicht in einem so kurzen Beitrag gerecht werden kann, aber eine noch differenzierte Auseinandersetzung wäre wünschenswert gewesen. Menschen, die sich nicht so sehr mit dem Metier befassen und einen solchen Beitrag sehen, pochen im Alltag aus falschem Rechtsverständnis auf manch genannten Regelungen. Nicht nur dass es auf dem Markt zig Drohnen gibt, die nicht über DJI Qualitätsmerkmale verfügen, auch gelten Ausnahmen für FPV oder Follow Me/ ActiveTrack was die Sichtbarkeit zur Drohne angeht, außerdem gibt es Ausnahmen was Wohngebiete (professionelle Anwendung zB für Reportagen) und Naturschutzgebiete (in einer Höhe von 100 bis 120m) angeht. Alles detailliert zu nennen, würde den Rahmen des Beitrags sprengen, aber gut wäre, wenn man darauf hinweist, um Menschen klar zu machen, dass es nicht nur Verbote und erlaubte Flüge gibt, sondern je nach Anwendung viele Ausnahmen. Das würde sensibilisieren und aufklären.
In der Öffentlichkeit darf man jeden Firmen solange man die bestimmte Personen nicht fokussiert. Fast jeder Autofahrer hat eine Cam an seiner Frontscheibe , die alles und jeden filmt. Aber darüber regt sich keiner auf.
@@georgelee7451 Das ist richtig. Solche Personen die im Hintergrund verschwimmen, in der Masse untergehen oder schlicht zu klein sind, um sie zu erkennen, sind laut Kunsturheberrecht nur Beiwerk und müssen auch nicht um Einwilligung zur Verbreitung des Bildes gefragt werden.
Was ich bei Drohnen nicht verstehe: Bei allen mir bekannten Fluggeräten zieht man am Knüppel wenn es nach oben gehen soll. Nur bei Drohnen ist es umgekehrt. Lässt sich aber, zumindest bei einigen umprogrammieren. Auch bei Kinderwagen, Rollstühlen etc. zieht man am Griff um nach "oben" z.B. über Bordsteine zu kommen. Der Hinweis, dass es beim Betrieb der Dinger Vorschriften gibt ist nicht deutlich genug. Bei uns ist in der Einflugschneise des internationalen Flugplatzes ein kleiner Hügel über dem die anfliegenden Maschinen noch ca 250 m Höhe haben. Da fliegen Drohnen und es gibt Menschen die dien Platz ideal finden um Drachen steigen zu lassen. Auch die Übersicht von oben ist gut und so kann man sich entfernen wenn sich ein silber/blaues Auto mit einer blauen Warze auf dem Dach nähert. Stellt sich dann heraus, dass einige der Zuschauer einen Dienstausweis haben, ist das Gejammere "das hab' ich nicht gewusst" gross und wird in (nicht "von"!) der Presse als "hinterhältig" angeprangert. Wir flogen für einen kleinen Werbefilm in einem Gewächshaus und wollten in 4....5 m Höhe zum nächsten wechseln. Nachdem beide Häuser gerade noch im Sperrgebiet des besagten Flughafens liegen (es fehlen 70m bis zur Grenze) haben wir dort angerufen. "No Way! Vielleicht nach Anfrage beim Bundesluftfahrtamt. Obwohl wir einen Flug zwischen Gewächshäusern 100%ig nicht bemerken". Vielen Dank für den Hinweis, aber wir sind dann auf einem Rechen mit Ausziehstiel "geflogen". Wie man eine Drohne innerhalb einer "no-flight-zone" zum Abheben bewegt, findet man in Internet. Auch in der Bedienungsanleitung steht es, aber die liest ja niemand. Und weil die Drohne ja nicht weiter fliegen darf als ich sie sehen kann, haben die europäischen Fernsteuerungen eine Reichweite von 8 km, die der Amis schaffen 16 km? Da werden sogar Adler und Falken neidisch. Wir haben eine Drohne ohne Kennzeichung aber keine Fernsteuerung. Sie landete in unserem Garten und niemand holte sie ab.
Eventuell wäre es ob der genannten Fehler im Video notwendig einen ECHTEN Sachverständigen zu Drohnen zu befragen. Fehler 1: Entfernung zu Land-, Bundes- oder Fernstraßen ebenso wie zu Bahngleisen 100 Meter ODER es gilt die 1 zu 1 Regel! Bedeutet, fliege ich "nur" 30 Meter hoch, muss ich auch NUR 30 Meter Abstand zu den Genannten Gebieten haben. Fehler 2: Ich darf in bebautem Gebiet fliegen, wenn, die Drohne die Drohenklasse 0 oder 1 besitzt (Bei der Drohnenklasse 0 reicht eine Registrierung ohne kleinen oder großen Führerschein. Bei Klasse 1 Drohnen, reicht bis 900 Gramm der kleine "Drohnenführerschein = Kompetenznachweis", also zertifiziert ist. Und ab 1.1.2024 dürfen gar keine Drohnen ohne Drohnenklassifizierung mehr verkauft oder erworben werden. Identifikation der Drohne und des Piloten. Ab Drohnenklasse 1 muss in der Drohne die Pilotenkennzeichnung eingetragen und von dieser STÄNDIG neben anderen Daten wie Flughöhe usw. AUSGESENDET werden, trotz dem kleinen Aufkleber auf der Drohne außen. Da der Herr im Studio von den 120 Flughöhe sprach, nehme ich an, die Aufnahmen wurden bereits gemacht, als die neue Drohnenverordnung schon Bestandteil der heutigen Drohnenflugverordnung war? Auch stimme ich ihm nicht zu, dass es in der Nacht schwieriger ist die Drohne im Auge zu behalten, denn das grüne vorgeschriebene Blinklicht vereinfacht die Verfolgung mit dem Auge... soll er mal ausprobieren... Kann ja mal austesten, wie weit er sie am Tage verfolgen kann und in der Nacht das Blinklicht (noch) sieht!? Er wird erstaunt sein... Und letztlich bei Drohnenaufnahmen in 120 Metern Höhe, erkennt man KEINEN einzelnen Menschen mehr und könnte ihn dadurch auch nicht identifizieren. Und somit Nix mehr mit Recht am eigenen Bild, keiner ist erkennbar in Ameisengröße.🤣 Übrigens, ich habe einen NEUE zertifizierte Klasse 1 Drohne, und auch denkleinen und großen "Drohnenführerschein" (Fernpilotenzeugnis)! Mich interessieren keine Schlafzimmer anderer Menschen, auch nicht Ihre Wohngrundstücke usw. Mich interessiert einzig der Blick von Oben, und ich fliege verantwortungsvoll, da wo ich es darf und wo es Sinn macht, allerdings, diese Sendung hatte wenig Sinn in meinen Augen. Zu oberflächlich und nicht fundiert genug! Wenn Ihr's nicht könnt, oder seine saure Gurkenzeit überbrücken müsst, sucht Euch andere Themen oder seit präziser, mit diesem Halbwissen nutzt Ihr keinem. Übrigens, Euch fällt eher der Himmel auf den Kopf wie eine Drohne eines qualifizierten Herstellers!
@@ptpt7534 Genau so ist es. Und es zählt dann auch nicht der Startpunkt, sondern die Ist Lage während des Flugs. Fliegt man beispielsweise auf einen Hang oder Berg zu, darf man auch höher steigen. In den Apps oder der Fernbedienung wird allerdings nur die Höhe über dem Startpunkt angegeben. Beim Flug muss man es dann abschätzen können. Bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch, dass man sinken muss, wenn man von einem Berg ins Tal fliegt und dadurch sogar "Minushöhe" machen kann
@@OliverTrick In der Theorie wird es auch schwer, denn man muss die Drohne ja immer sehen können. Bei 120m wird das abhängig von der Drohnengröße natürlich schwer.
Oh man es werden immer dieselben Leute befragt und die haben die Antworten bestimmt schon vom TV vordiktiert bekommen. Und wieso versichern? Fahrräder sind auch nicht pflichtversichert.
Private Drohnen nerven mittlerweile nur noch, wenn sich die Drohnen "Piloten" wenigstens an die Regel halten würden und Flugverbotszonen zb in Naturschutzgebiete nicht ständig ignorieren würden und darauf achten würden nicht fremde Personen ohne deren Einwilligung zu filmen, ständig surrt es um einen rum wenn man in der Natur unterwegs ist, echt lästig
Mein Nachbar hatte mich letztens gefragt, ob ich sein Haus mal von oben mit der Drohne filme. Ohne eine persönliche Erlaubnis fliege ich niemals über fremde Grundstücke.
@@AtzeDatze das ist sehr respektvoll und korrekt von dir, warscheinlich halten sich die meisten Drohnenpiloten eh an die Regeln, aber einige Schwarze Schafe fallen dann leider immer wieder negativ auf.
@@ChrrZ Ja, da gebe ich dir recht, ich finde es auch unmöglich, wenn diese schwarzen Schafe Flugzeuge gefährden oder einfach z.B. eine Frau beim Sonnenbaden heimlich mit der Drohne filmen. Das muss definitiv geahndet werden. Mit guten Appellen erreicht man leider selten was. Die Freiheit des einzelnen endet dort, wo der Privatbereich der anderen beginnt. Nur kapieren das einige einfach nicht.
@@ChrrZ Ich sag mal so, das mit dem Filmen kann ich schon verstehen aber das mit dem Naturschutz ist in Deutschland wirklich eine ganz schwere sache. Viele gebiete sind schlecht bis gar nicht gekennzeichnet. Auch Drohnen Karten haben hier ihre Probleme. Solange die Drohne mit bedacht geflogen wird ist ja alles in Ordnung. Aber anderen auf den Keks zu gehen oder sie zu gefährden ist natürlich ein No-go
Die Antworten sind aber sehr spezifisch auf teurere Drohnen. Nicht jede Drohne kann das was der Herr da sagte. Das gibt dann ja ein getäuschtes Sicherheitsgefühl oder falsche Erwartungen.
Exakt, die Drohnen von DJI sind einfach ein technisches Meisterwerk und nicht mit irgendwelchem Spielzeug zu vergleichen.
Als Drohnen Pilot und Inhaber des großen Drohnenführerscheins habe ich es sehr oft mit der unwissenden Bevölkerung zutun. Viel Passanten sind neugierig und haben Fragen und ich stehe ihnen immer sehr gerne Rede und Antwort.
Sehr gut, das freut mich. Ich mache das auch so, da stehe ich den Leuten gerne mit Informationen gern zur Seite.
Kann man außer bei Flughäfen natürlich eher nach dem Prinzip wo kein Kläger da kein Richter fliegen? Denn wenn ich mich an die Droniq App fliege kann ich kaum irgendwo fliegen. Z.b würde ich gerne die sächsische Schweiz filmen Harz,Zugspitze etc. Aber das ist ja alles verboten.
Ne, es gibt auch Außerhalb von Flugplätzen Lufträume, die für Drohnen und Modellflugzeuge tabu sind.
Google einfach mal nach "Luftraumstruktur Deutschland". Ganz unten ist der Luftraum G und NUR in dem darfst Du fliegen. Ist da ne Kontrollzone (Luftraum D), ein Gefahrengebiet (ED-D) oder ein Sperrgebiet (ED-R), ist an der Stelle nix mit fliegen. Ob da, wo fliegen willst so was ist, musst Du als Pilot in Erfahrung bringen => z.B. per Droniq. Dann gibt's da noch Abstände zu Straßen etc einzuhalten, auch da hilft Droniq und ja, bei Naturschutzgebieten kann es auch Startverbote geben. Es gibt aber auch Ausnahmen, es kann dort z.B. einen Modellflugplatz geben. Da muss man sich dann halt die Erlaubnis vom Betreiber holen. Einfach anrufen und fragen, die beißen nicht!
Einfach alles ignorieren, es wird schon gut gehen ist ne schlechte Idee.
Auf Flugplätzen, auch auf denen für Modelle, wird man da zurecht unfreundlich.
Und in der Landschaft?
Kann richtig teuer werden, hat in meinem Ort letzte s Jahr jemand gemacht und ist im Ort der Polizei quasi vor die Füße geflogen.
... außerdem ist so was dann nur wieder ein Vorwand, die Regeln noch weiter zu verschärfen.
Ist aber eigentlich alles Bestandteil von Kenntnisnachweis, sprich dem "Drohnen -Führerschein".
Dieser Beitrag ist voll für die Tonne. Außer Allgemeinplätzen und die Wiederholung von unbegründeten Ängsten, teils falschen Informationen und Halbwahrheiten, bringt der Beitrag nichts substanzielles. Dann lieber die Sendezeit für etwas anderes nutzen. Wenn ich meinem Nachbarn ins Zimmer schauen möchte (wer will das schon), würde ich das sicher nicht mit einer lauten Drohne machen. Mit einer GoPro auf dem Selfiestick geht das viel unauffälliger. Auch wurde der Eindruck erweckt, dass die Drohnen in Massen vom Himmel fallen würden. Solche Aussagen werden in Interviews immer wieder gern von Ahnungslosen (und die interviewten Personen waren das ausnahmslos) gerne aufgegriffen. Würde man die Leute fragen, wie oft sie die von ihnen angeführten Gefahren schon persönlich erlebt haben, dann würde man auf genau 0,0 kommen. Die Leute argumentieren vom Hören-Sagen. Statt aufzuklären werden immer wieder die selben Ängste geschürt, die jedweder Grundlage entbehren. In den Gesetzen müssen halt alle möglichen Fälle geregelt, was nicht bedeutet, dass sie auch eintreffen. Dieser Beitrag trägt nicht gerade zur Aufklärung bei und ich habe das Gefühl, dass genau das die Intention des Beitrages ist.
Naja, Selfiestick klappt nur wenn es der unmittelbare Nachbar ist.
Und das Verbot, dass über Menschenansammlungen zu fliegen kommt sicherlich nicht davon, dass noch nie eine Drohne abgestürzt wäre. Ob die von selbst runterfiel oder der Bediener Mist gebaut hat, ist dabei unerheblich.
Gäbe es die rigiden Bestimmungen nicht, so würden verschiedene Idi... bestimmt testen wie tief man über Personen fliegen muss damit es den Hut abhebt. Wenn dann ein Kopf übersehen wird, dann ist die zu erwartende Reaktion "ich bin nicht schuld, das war weil Sie so gross sind" .
Klar sind die meisten Drohnen Spielzeuge, aber eben keine ungefährlichen.
10:00
In jeder großen Innenstadt hängt doch mittlerweile an jeder Ecke eine Kamera … gefilmt wird man doch so oder so denn jeder rennt mit einem Mobiltelefon rum und da weiß ich doch ebensowenig was dieser Mensch gerade aufnimmt …
Genau, mit Spielzeug Drohnen kann man so einen Quatsch auch machen, aber mit denen von DJI nicht. Da wird der Flug immer getracked und auch in der Cloud gespeichert. Für Behörden gibt es bei DJI dann einen extra Zugang.
🤦
@@ptpt7534 Ja, und die Behörden sehen sich natürlich alle Tracks an?
@@geertrebreps191 Ich denke mal in der heutigen Zeit wird das nicht mehr händisch ausgewertet, sondern läuft alles automatisiert.
@@ptpt7534 Das halte ich für eine Verschwörungstheorie.
die moderatorin hat wie sie selbst sagt einen reflex... 🤦♂ nie eine schlechtere moderatorin gesehen !
Man kann sich die Dinger ohne Probleme aus Amazon bestellen ohne Beratung. Ich will mal behaupten dass ein signifikanter Anteil an Besitzern weder versichert, registriert noch nen Führerschein haben
Ja , das kann man natürlich so machen aber wenn dann was passiert und man dich erwischt bist du wirklich am Arsch.
@@Trion876 Nö, viele sind unter 14 und somit nicht strafmündig. Anderen kann man nicht in die Tasche greifen weil da nichts zu holen ist und erwischt zu werden ist nicht arg wahrscheinlich
@@geertrebreps191 Du kannst 3 mal raten wer die Geldstrafe bezahlt wenn es der 14 jährige nicht kann, richtig, die Erziehungsberechtigten
@@Trion876 Ich rate 3x. Die Erziehungsberechtigten haften nur wenn man ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweist. Jetzt dürfen Sie raten wie oft dies der Fall ist.
Es ist eine andere Sache wenn man dem Nachbarn einen Schaden erstetzt den der Filius verursacht hat. Man muss nicht, aber es ist besser für das nachbarschaftliche Verhältnis.
Wenn er das Rathaus abfackelt ist das zwar schlecht, aber er ist strafunmündig.
Klaut er Mobiltelefone und schmeisst sie in den Fluss, so ist er strafunmündig!
Die letzten 3 minuten waren so unfassbar deutsch.
Das Problem daran ist ja, dass das viele Menschen sehen und das dann auch noch machen. Damals vor 10 Jahren kamen die Leute an und haben sich dafür interessiert und heute kommen die Menschen zum Meckern. Wir sind damals mit der DJI Phantom 1 über Menschen geflogen und es hat wirklich niemanden interessiert.
Ich selbst bin Drohnenpilot und finde den Beitrag leider nur ganz okay.
Zur eigentlichen Frage aus dem Titel gelten grundsätzlich keine anderen "Regeln" als für Fotograf*innen.
Recht am eigenen Bild, Schutz der Privatsphäre, Panoramafreiheit...
Zu den Drohnenregularien gibt es mit der neuen EU Drohnenverordnung so viele Bestimmungen und Ausnahmen von alten pauschalen Gesetzen, dass man denen natürlich nicht in einem so kurzen Beitrag gerecht werden kann, aber eine noch differenzierte Auseinandersetzung wäre wünschenswert gewesen.
Menschen, die sich nicht so sehr mit dem Metier befassen und einen solchen Beitrag sehen, pochen im Alltag aus falschem Rechtsverständnis auf manch genannten Regelungen.
Nicht nur dass es auf dem Markt zig Drohnen gibt, die nicht über DJI Qualitätsmerkmale verfügen, auch gelten Ausnahmen für FPV oder Follow Me/ ActiveTrack was die Sichtbarkeit zur Drohne angeht, außerdem gibt es Ausnahmen was Wohngebiete (professionelle Anwendung zB für Reportagen) und Naturschutzgebiete (in einer Höhe von 100 bis 120m) angeht.
Alles detailliert zu nennen, würde den Rahmen des Beitrags sprengen, aber gut wäre, wenn man darauf hinweist, um Menschen klar zu machen, dass es nicht nur Verbote und erlaubte Flüge gibt, sondern je nach Anwendung viele Ausnahmen. Das würde sensibilisieren und aufklären.
In der Öffentlichkeit darf man jeden Firmen solange man die bestimmte Personen nicht fokussiert. Fast jeder Autofahrer hat eine Cam an seiner Frontscheibe , die alles und jeden filmt. Aber darüber regt sich keiner auf.
@@georgelee7451 Das ist richtig. Solche Personen die im Hintergrund verschwimmen, in der Masse untergehen oder schlicht zu klein sind, um sie zu erkennen, sind laut Kunsturheberrecht nur Beiwerk und müssen auch nicht um Einwilligung zur Verbreitung des Bildes gefragt werden.
Hallo Oliver,
Danke für deine ausführliche Kritik an unserem Beitrag. Wir geben deine Anmerkungen gerne an unsere Redaktion zur Kenntnisnahme weiter.
@@georgelee7451 >> Fast jeder Autofahrer hat eine Cam an seiner Frontscheibe
Was ich bei Drohnen nicht verstehe: Bei allen mir bekannten Fluggeräten zieht man am Knüppel wenn es nach oben gehen soll. Nur bei Drohnen ist es umgekehrt. Lässt sich aber, zumindest bei einigen umprogrammieren. Auch bei Kinderwagen, Rollstühlen etc. zieht man am Griff um nach "oben" z.B. über Bordsteine zu kommen.
Der Hinweis, dass es beim Betrieb der Dinger Vorschriften gibt ist nicht deutlich genug. Bei uns ist in der Einflugschneise des internationalen Flugplatzes ein kleiner Hügel über dem die anfliegenden Maschinen noch ca 250 m Höhe haben. Da fliegen Drohnen und es gibt Menschen die dien Platz ideal finden um Drachen steigen zu lassen. Auch die Übersicht von oben ist gut und so kann man sich entfernen wenn sich ein silber/blaues Auto mit einer blauen Warze auf dem Dach nähert. Stellt sich dann heraus, dass einige der Zuschauer einen Dienstausweis haben, ist das Gejammere "das hab' ich nicht gewusst" gross und wird in (nicht "von"!) der Presse als "hinterhältig" angeprangert.
Wir flogen für einen kleinen Werbefilm in einem Gewächshaus und wollten in 4....5 m Höhe zum nächsten wechseln. Nachdem beide Häuser gerade noch im Sperrgebiet des besagten Flughafens liegen (es fehlen 70m bis zur Grenze) haben wir dort angerufen. "No Way! Vielleicht nach Anfrage beim Bundesluftfahrtamt. Obwohl wir einen Flug zwischen Gewächshäusern 100%ig nicht bemerken". Vielen Dank für den Hinweis, aber wir sind dann auf einem Rechen mit Ausziehstiel "geflogen".
Wie man eine Drohne innerhalb einer "no-flight-zone" zum Abheben bewegt, findet man in Internet. Auch in der Bedienungsanleitung steht es, aber die liest ja niemand.
Und weil die Drohne ja nicht weiter fliegen darf als ich sie sehen kann, haben die europäischen Fernsteuerungen eine Reichweite von 8 km, die der Amis schaffen 16 km? Da werden sogar Adler und Falken neidisch.
Wir haben eine Drohne ohne Kennzeichung aber keine Fernsteuerung. Sie landete in unserem Garten und niemand holte sie ab.
Ganz viel Falsches, seit fünf Monaten im Netz und immer noch nicht korrigiert.
und dafür zahlen wir bei der GEZ!
Eventuell wäre es ob der genannten Fehler im Video notwendig einen ECHTEN Sachverständigen zu Drohnen zu befragen.
Fehler 1: Entfernung zu Land-, Bundes- oder Fernstraßen ebenso wie zu Bahngleisen 100 Meter ODER es gilt die 1 zu 1 Regel! Bedeutet, fliege ich "nur" 30 Meter hoch, muss ich auch NUR 30 Meter Abstand zu den Genannten Gebieten haben.
Fehler 2: Ich darf in bebautem Gebiet fliegen, wenn, die Drohne die Drohenklasse 0 oder 1 besitzt (Bei der Drohnenklasse 0 reicht eine Registrierung ohne kleinen oder großen Führerschein. Bei Klasse 1 Drohnen, reicht bis 900 Gramm der kleine "Drohnenführerschein = Kompetenznachweis", also zertifiziert ist. Und ab 1.1.2024 dürfen gar keine Drohnen ohne Drohnenklassifizierung mehr verkauft oder erworben werden.
Identifikation der Drohne und des Piloten. Ab Drohnenklasse 1 muss in der Drohne die Pilotenkennzeichnung eingetragen und von dieser STÄNDIG neben anderen Daten wie Flughöhe usw. AUSGESENDET werden, trotz dem kleinen Aufkleber auf der Drohne außen.
Da der Herr im Studio von den 120 Flughöhe sprach, nehme ich an, die Aufnahmen wurden bereits gemacht, als die neue Drohnenverordnung schon Bestandteil der heutigen Drohnenflugverordnung war?
Auch stimme ich ihm nicht zu, dass es in der Nacht schwieriger ist die Drohne im Auge zu behalten, denn das grüne vorgeschriebene Blinklicht vereinfacht die Verfolgung mit dem Auge... soll er mal ausprobieren... Kann ja mal austesten, wie weit er sie am Tage verfolgen kann und in der Nacht das Blinklicht (noch) sieht!? Er wird erstaunt sein...
Und letztlich bei Drohnenaufnahmen in 120 Metern Höhe, erkennt man KEINEN einzelnen Menschen mehr und könnte ihn dadurch auch nicht identifizieren.
Und somit Nix mehr mit Recht am eigenen Bild, keiner ist erkennbar in Ameisengröße.🤣
Übrigens, ich habe einen NEUE zertifizierte Klasse 1 Drohne, und auch denkleinen und großen "Drohnenführerschein" (Fernpilotenzeugnis)!
Mich interessieren keine Schlafzimmer anderer Menschen, auch nicht Ihre Wohngrundstücke usw. Mich interessiert einzig der Blick von Oben, und ich fliege verantwortungsvoll, da wo ich es darf und wo es Sinn macht, allerdings, diese Sendung hatte wenig Sinn in meinen Augen. Zu oberflächlich und nicht fundiert genug! Wenn Ihr's nicht könnt, oder seine saure Gurkenzeit überbrücken müsst, sucht Euch andere Themen oder seit präziser, mit diesem Halbwissen nutzt Ihr keinem. Übrigens, Euch fällt eher der Himmel auf den Kopf wie eine Drohne eines qualifizierten Herstellers!
Die Rede hier aber fast nur ausschließlich nur von DJI Drohnen…
Macht auch Sinn. Der Marktanteil von DJI Drohnen liegt bei knapp 80%. Bei Consumer Drohnen würde ich sogar von 90% oder mehr ausgehen.
Haupttendenz des Beitrages "Kenn ich nicht, brauch ich nicht, will ich nicht! Weg damit!"
Den Witz mit dem Hund fand ich nicht so dolle. Es gibt tatsächlich Menschen, die unkontrollierte Hunde fürchten.
Es gibt sogar unkontrollierbare Menschen.
Ich hab die Dji Maviv Air 2. Da ich meistens auf der Alb fliege, juckt es relativ wenig
Ja und die 1:1 Reglung bla bla
Von wo aus sind die 120 Meter bemessen, wenn man an Bergen ist?
Ganz einfach: NN
@@pitschenass dann muss man auf der Schwäbischen Alb unterirdisch fliegen
@@pitschenass Bitte vorher informieren, bevor man solche falschen Aussagen macht. Natürlich die Höhe über Grund!
@@ptpt7534 Genau so ist es. Und es zählt dann auch nicht der Startpunkt, sondern die Ist Lage während des Flugs. Fliegt man beispielsweise auf einen Hang oder Berg zu, darf man auch höher steigen. In den Apps oder der Fernbedienung wird allerdings nur die Höhe über dem Startpunkt angegeben. Beim Flug muss man es dann abschätzen können. Bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch, dass man sinken muss, wenn man von einem Berg ins Tal fliegt und dadurch sogar "Minushöhe" machen kann
@@OliverTrick In der Theorie wird es auch schwer, denn man muss die Drohne ja immer sehen können. Bei 120m wird das abhängig von der Drohnengröße natürlich schwer.
Dji Gerede so mit der dji mini 🤝😀 300€
naja wie er ne Drohne nachts kennzeichnen muss wusste er nicht.
Oh man es werden immer dieselben Leute befragt und die haben die Antworten bestimmt schon vom TV vordiktiert bekommen. Und wieso versichern? Fahrräder sind auch nicht pflichtversichert.
Private Drohnen nerven mittlerweile nur noch, wenn sich die Drohnen "Piloten" wenigstens an die Regel halten würden und Flugverbotszonen zb in Naturschutzgebiete nicht ständig ignorieren würden und darauf achten würden nicht fremde Personen ohne deren Einwilligung zu filmen, ständig surrt es um einen rum wenn man in der Natur unterwegs ist, echt lästig
Mein Nachbar hatte mich letztens gefragt, ob ich sein Haus mal von oben mit der Drohne filme.
Ohne eine persönliche Erlaubnis fliege ich niemals über fremde Grundstücke.
@@AtzeDatze das ist sehr respektvoll und korrekt von dir, warscheinlich halten sich die meisten Drohnenpiloten eh an die Regeln, aber einige Schwarze Schafe fallen dann leider immer wieder negativ auf.
@@ChrrZ Ja, da gebe ich dir recht, ich finde es auch unmöglich, wenn diese schwarzen Schafe Flugzeuge gefährden oder einfach z.B. eine Frau beim Sonnenbaden heimlich mit der Drohne filmen. Das muss definitiv geahndet werden. Mit guten Appellen erreicht man leider selten was.
Die Freiheit des einzelnen endet dort, wo der Privatbereich der anderen beginnt. Nur kapieren das einige einfach nicht.
@@AtzeDatze Das ist dennoch fast unmöglich in Deutschland....
@@ChrrZ Ich sag mal so, das mit dem Filmen kann ich schon verstehen aber das mit dem Naturschutz ist in Deutschland wirklich eine ganz schwere sache. Viele gebiete sind schlecht bis gar nicht gekennzeichnet. Auch Drohnen Karten haben hier ihre Probleme. Solange die Drohne mit bedacht geflogen wird ist ja alles in Ordnung. Aber anderen auf den Keks zu gehen oder sie zu gefährden ist natürlich ein No-go
Man kann überall fliegen mit Drohne
Ziemlich viele Fehlinformationen und reichlich Informationen einfach weggelassen.