Wir haben festgelegt dass bis 80 Überstunden geleistet werden "dürfen", ab dann müssen auf jedenfall Vorkehrungen getroffen werden. Nun wurden von "Oben" bei einigen Personen einfach Überstunden gestrichen. Es gibt Personen die eingewilligt haben und Personen die nicht eingewilligt haben (denen dennoch die Stunden gestrichen wurden). Muss der BR über solch ein Vorhaben im vorhinein informiert werden und hat er diesbezüglich ein Mitbestimmungsrecht? Eine Betriebsvereinbarung existiert, allerdings sagt man uns von "Oben" beharrlich, dass wir nicht mitbestimmen dürfen wenn Personen die Streichung akzeptieren. Wir kommen hier nicht weiter. Haben Sie einen Tip für mich? Vielen Dank
Wie sieht es aus wenn in den Arbeitsveträgen zwar eine Regelarbeitszeit von 40 Stunden niedergeschrieben ist, der weitere Zusatz von "bei Bedarf ist Mehrarbeit zu leisten" lautet?...welches vielleicht 3 oder 4 Mal im Jahr vorkommt
Für geleistete Überstunden die in Zeit gutgeschrieben werden ist trotzdem pro Stunde ein Geldbetrag zusätzlich zu entrichten denn jede geleistete Überstunde ist ein zinsloser Kredit den ich dem Arbeitgeber gebe
Wir haben festgelegt dass bis 80 Überstunden geleistet werden "dürfen", ab dann müssen auf jedenfall Vorkehrungen getroffen werden. Nun wurden von "Oben" bei einigen Personen einfach Überstunden gestrichen. Es gibt Personen die eingewilligt haben und Personen die nicht eingewilligt haben (denen dennoch die Stunden gestrichen wurden). Muss der BR über solch ein Vorhaben im vorhinein informiert werden und hat er diesbezüglich ein Mitbestimmungsrecht? Eine Betriebsvereinbarung existiert, allerdings sagt man uns von "Oben" beharrlich, dass wir nicht mitbestimmen dürfen wenn Personen die Streichung akzeptieren. Wir kommen hier nicht weiter. Haben Sie einen Tip für mich?
Vielen Dank
Wie sieht es aus wenn in den Arbeitsveträgen zwar eine Regelarbeitszeit von 40 Stunden niedergeschrieben ist, der weitere Zusatz von "bei Bedarf ist Mehrarbeit zu leisten" lautet?...welches vielleicht 3 oder 4 Mal im Jahr vorkommt
Was ist denn wenn im Arbeitsvertrag festgelegt ist, dass wir pro Monat 10 Überstunden unbezahlt dem Arbeitgeber überlassen müssen?
Dann muss der Betriebsrat trotzdem vorher den Überstunden zustimmen, damit die Überstunden geleistet werden dürfen.
@@DrKlugeSeminare Aber dafür muss er natürlich erstmal gegründet werden.
Das ist natürlich richtig ;-)
@@DrKlugeSeminare Hm das ist noch ein langer Weg. Da müssen natürlich auch paar Leute mitziehen. ;)
Für geleistete Überstunden die in Zeit gutgeschrieben werden ist trotzdem pro Stunde ein Geldbetrag zusätzlich zu entrichten denn jede geleistete Überstunde ist ein zinsloser Kredit den ich dem Arbeitgeber gebe