Perfekt! Gerade schon bestellt! 🙂 Also einen Kennzeichenhalter mit PushRack Aufschrift würde ich nehmen, dürft Ihr der Bestellung gerne beilegen ;-) Grüße Maik
Gut beobachtet, ist ein Montageständer von Feedback-Sport, allerdings habe ich die Vorrichtung zur Wandmontage selbst gefräst, bzw gedreht. Das ist leider nicht von der Stange und war schon viel Aufwand.
Was ist denn mit den Leuchten 🤔? Laut Vorschrift dürfen diese auch im Abstrahlwinkel von 45° nicht verdeckt sein. Diese werden doch dadurch verdeckt? Der Träger von Hymer welcher die Räder auch Senkrecht aufnimmt, hat hierfür eine Leuchtenverlängerung. Das ist mir aber alles zu schwer 😆
Servus, das ist nur teilweise richtig: Die 45° nach Innen und Außen stehen in der EU Verodnung für Fahrzeugaufbauten. Jetzt sind Fahrräder aber kein fester Fahrzeugaufbau (wie eine Drehleiter oder ein Kran), sondern Ladung. Und für Ladung gilt nach §17 Absatz 1 der StVZO das diese das Kennzeichen und die Beleuchtung nicht verdecken darf. Wobei verdecken nicht näher definiert ist. Bei PUSHrack werden dank des Tieferlegungs-Kit jetzt weder das Kennzeichen noch die Rücklichter verdeckt. Also ist man da absolut konfort mit der StVZO. Warum verkaufen andere Hersteller dann aber Lichtleisten die man angeblich braucht? Ich kann da nur mutmaßen und möchte nichts unterstellen, habe aber das Gefühl, dass man hier die Regel bewusst strenger auslegt als nötig um noch ein weiteres, ziemlich teures und schweres, Produkt zu verkaufen.
Noch nicht angeschaut, kann aber jetzt schon sagen DANKE !! 😘
Perfekt! Gerade schon bestellt! 🙂
Also einen Kennzeichenhalter mit PushRack Aufschrift würde ich nehmen, dürft Ihr der Bestellung gerne beilegen ;-)
Grüße
Maik
Sehr gut , cool durchdacht.
Funktioniert tiptop!
Soweit ich es im Netz gefunden habe, gelten diese Bestimmungen auch in 🇦🇹 !
§ 14 KFG 1967 (6)
Coole Lösung! 👌
Ist bestellt 💪
Ist beim VW in der einen Tür ein Montageständer angebracht oder ist das was anderes? Habt ihr die Montage zufällig dokumentiert?
Gut beobachtet, ist ein Montageständer von Feedback-Sport, allerdings habe ich die Vorrichtung zur Wandmontage selbst gefräst, bzw gedreht. Das ist leider nicht von der Stange und war schon viel Aufwand.
Was ist denn mit den Leuchten 🤔? Laut Vorschrift dürfen diese auch im Abstrahlwinkel von 45° nicht verdeckt sein. Diese werden doch dadurch verdeckt? Der Träger von Hymer welcher die Räder auch Senkrecht aufnimmt, hat hierfür eine Leuchtenverlängerung. Das ist mir aber alles zu schwer 😆
Servus, das ist nur teilweise richtig: Die 45° nach Innen und Außen stehen in der EU Verodnung für Fahrzeugaufbauten. Jetzt sind Fahrräder aber kein fester Fahrzeugaufbau (wie eine Drehleiter oder ein Kran), sondern Ladung. Und für Ladung gilt nach §17 Absatz 1 der StVZO das diese das Kennzeichen und die Beleuchtung nicht verdecken darf. Wobei verdecken nicht näher definiert ist. Bei PUSHrack werden dank des Tieferlegungs-Kit jetzt weder das Kennzeichen noch die Rücklichter verdeckt. Also ist man da absolut konfort mit der StVZO. Warum verkaufen andere Hersteller dann aber Lichtleisten die man angeblich braucht? Ich kann da nur mutmaßen und möchte nichts unterstellen, habe aber das Gefühl, dass man hier die Regel bewusst strenger auslegt als nötig um noch ein weiteres, ziemlich teures und schweres, Produkt zu verkaufen.