Ich habe 1998 gekauft, damals war der Hebesatz 610, der jetzt auf 795 ansteigen soll. Es ist noch nicht endgültig entschieden. Das ist aber nicht der Kostentreiber. Der Bodenrichtwert ist von 235€ auf 530€ gestiegen. Jetzt liegt er sogar lt Boris bei 600 €. Das ist der Kostentreiber, dabei wohne ich an einer Bundesstraße...
Wer jetzt verkaufen möchte, kann mit viel Glück auf einen Bruchteil dieser von den sogenannten "Unabhängigen Gutachterausschüssen" ermittelten Bodenrichtwerten hoffen. Dies Gutachterausschüsse sind NICHT unabhängig und werden meist politisch instrumentalisiert. Sie unterliegen keiner unabhängige Kontrolle und haben "Narrenfreiheiheit" die politisch missbraucht wird. Diese "Traum-" Werte werden später für einen möglichen Lastenausgleich und/ oder im Vermögensregister missbraucht. Außerdem werden sie bei der Schenkungs-/ Erbschaftssteuer berücksichtigt, deren Freibeträge seit 2009 nicht (mehr) angepasst wurden. Die politische Agenda ist somit auf Zielkurs.
Danke für die kompetenten und hilfreichen Erläuterungen. Zur Neuberechnung der Grundsteuer: Warum wird nicht schlicht und einfach kommuniziert, dass die Grundlage der (notwendigen) Neufestsetzung der Grundsteuer die Abkehr von der Bemessungsgrundlage Einheitswert hin zur Zugrundelegung des Bodenrichtwertes, der annähernd den aktuellen Verkehrswert widerspiegeln soll, ist? Das wäre zwar immer noch ärgerlich, aber eben auch verständlich.
mir hat man gestern geschrieben: da die gerichte noch nichts entschieden haben, bitten sie mich noch um geduld. ich hatte gleich zu anfang widerspruch eingelegt.
Diese Woche bekam ich den Grundsteuerbescheid (B) von meiner Gemeinde. Der Hebesatz ist von 850 % auf nun 1226 % gestiegen! Ich habe keine Worte mehr! :-/
Ca. 17 bis 18 fache Grundsteuer für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück, das als Ackerland genutzt wird. Keinen Festsetzungsbescheid vom Finanzamt erhalten. Grundsteuerbescheid seitens der Stadtverwaltung jedoch erhalten. Entspricht dieses Verhalten seitens der Behörden einem heutzutage normalen Verwaltungsweg oder handelt es sich hierbei um ein Versehen seitens der Behörden ?
Ja zur Fristwahrung von einem Monat genügt es erst einmal einen Einspruch ohne Begründung einzureichen. Eine Begründung (gem. Mustereinsprüche) würde ich aber möglichst immer gleich mit in den Einspruch schreiben.
Wie schon mehrfach von mir hier geschrieben. Das Finanzamt bestätigt bis heute nicht einmal schriftlich den Eingang eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerwert. Da wird versucht bis zu irgendwelchen Urteilen die Sache auszusitzen. Kann man nix machen?
Ich habe 3 mal nachgefragt wegen der Bestätigung. Als dann keine Antwort kam, habe ich bei der nächst höheren Stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit eingereicht. Das hilft meistens, wenn man keine Antwort bekommt.
Sollte man jetzt das Einzugsermächtigung oder Verfahren schon mal vorsorglich kündigen, da die alte Grundsteuer nicht mehr gilt, sodass der Zahlbescheid von der Kommune 2025 vorläufig ausgesetzt werden kann?
@@bocromo9703 ich glaube,da der alte als rechtswidrig gilt,sollte man den auch nicht zahlen und auf den neuen warten und widerspruch bei gemeinde und finanzamt einlegen....da gibts hier aich noch ein video mit einer frau,die das schön erklärt wie man vorgeht.
Der Messbescheid hat gestimmt. Die Grundsteuer hat sich um 170 Euro im Jahr erhöht. Ich bin am Überlegen, ob ich widersprechen soll. Der Hebesatz wurde von 540 auf 817% erhöht
Ich weiß das leider nicht, ich würde einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen und vorher anrufen wo man noch anfragen oder hingehen kann. Falls man Widerspruch einlegen sollte, versäumen Sie keine Fristen. Zusätzlich googeln nach Foren und eventuell auch einen Anwalt fragen. Das ist mMn viel zu viel, aber ich kenne mich nicht aus. Ich würde mich besser schnell informieren wegen eventueller Widerspruchsfristen? Ich hoffe dass Sie den Betrag noch senken können. Sie wollten ihr Grundstück ja nicht pachten, was man bei der Grundsteuer annehmen könnte. Ganz viel Erfolg wünsche ich Ihnen, von ganzem Herzen. Bleiben Sie da bloß dran, zeitnah, denn das ist zu wichtig. 👍
Ein großes Lob an Sie, sehr Informativ und kompakt!
Herzlichen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Hans Reinold Horst
Ich habe 1998 gekauft, damals war der Hebesatz 610, der jetzt auf 795 ansteigen soll. Es ist noch nicht endgültig entschieden. Das ist aber nicht der Kostentreiber. Der Bodenrichtwert ist von 235€ auf 530€ gestiegen. Jetzt liegt er sogar lt Boris bei 600 €. Das ist der Kostentreiber, dabei wohne ich an einer Bundesstraße...
Wer jetzt verkaufen möchte, kann mit viel Glück auf einen Bruchteil dieser von den sogenannten "Unabhängigen Gutachterausschüssen" ermittelten Bodenrichtwerten hoffen.
Dies Gutachterausschüsse sind NICHT unabhängig und werden meist politisch instrumentalisiert. Sie unterliegen keiner unabhängige Kontrolle und haben "Narrenfreiheiheit" die politisch missbraucht wird.
Diese "Traum-" Werte werden später für einen möglichen Lastenausgleich und/ oder im Vermögensregister missbraucht. Außerdem werden sie bei der Schenkungs-/ Erbschaftssteuer berücksichtigt, deren Freibeträge seit 2009 nicht (mehr) angepasst wurden. Die politische Agenda ist somit auf Zielkurs.
Danke für die kompetenten und hilfreichen Erläuterungen. Zur Neuberechnung der Grundsteuer: Warum wird nicht schlicht und einfach kommuniziert, dass die Grundlage der (notwendigen) Neufestsetzung der Grundsteuer die Abkehr von der Bemessungsgrundlage Einheitswert hin zur Zugrundelegung des Bodenrichtwertes, der annähernd den aktuellen Verkehrswert widerspiegeln soll, ist? Das wäre zwar immer noch ärgerlich, aber eben auch verständlich.
mir hat man gestern geschrieben: da die gerichte noch nichts entschieden haben, bitten sie mich noch um geduld. ich hatte gleich zu anfang widerspruch eingelegt.
Finde dass wir schon mehr als genug Steuern zahlen.
Diese Woche bekam ich den Grundsteuerbescheid (B) von meiner Gemeinde. Der Hebesatz ist von 850 % auf nun 1226 % gestiegen! Ich habe keine Worte mehr! :-/
@@thomashoffmann161 Wo wohnst Du denn denn 🤔
@@thomashoffmann161 Hört sich nicht gerade gerecht an.
Ca. 17 bis 18 fache Grundsteuer für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück,
das als Ackerland genutzt wird. Keinen Festsetzungsbescheid vom Finanzamt
erhalten. Grundsteuerbescheid seitens
der Stadtverwaltung jedoch erhalten.
Entspricht dieses Verhalten seitens der Behörden einem heutzutage normalen Verwaltungsweg oder handelt es sich hierbei um ein Versehen seitens der Behörden ?
Hast Du überhaupt die Informationen ans Finanzamt geschickt 🤔
Kann ich einen Widerspruch einlegen und liefere die Begründung später?
Ja zur Fristwahrung von einem Monat genügt es erst einmal einen Einspruch ohne Begründung einzureichen.
Eine Begründung (gem. Mustereinsprüche) würde ich aber möglichst immer gleich mit in den Einspruch schreiben.
Wie schon mehrfach von mir hier geschrieben. Das Finanzamt bestätigt bis heute nicht einmal schriftlich den Eingang eines Widerspruchs gegen den Grundsteuerwert. Da wird versucht bis zu irgendwelchen Urteilen die Sache auszusitzen. Kann man nix machen?
@@onkelhulk58 Bitte per Einschreiben-Einwurf schicken.
Ich habe 3 mal nachgefragt wegen der Bestätigung. Als dann keine Antwort kam, habe ich bei der nächst höheren Stelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit eingereicht. Das hilft meistens, wenn man keine Antwort bekommt.
PS: dann kam die Bestätigung auch umgehend.
Sollte man jetzt das Einzugsermächtigung oder Verfahren schon mal vorsorglich kündigen, da die alte Grundsteuer nicht mehr gilt, sodass der Zahlbescheid von der Kommune 2025 vorläufig ausgesetzt werden kann?
Interessiert mich auch..
@@bocromo9703 ich glaube,da der alte als rechtswidrig gilt,sollte man den auch nicht zahlen und auf den neuen warten und widerspruch bei gemeinde und finanzamt einlegen....da gibts hier aich noch ein video mit einer frau,die das schön erklärt wie man vorgeht.
TaxPro...Grundsteuer 2025..die Lösung
Der Messbescheid hat gestimmt. Die Grundsteuer hat sich um 170 Euro im Jahr erhöht. Ich bin am Überlegen, ob ich widersprechen soll. Der Hebesatz wurde von 540 auf 817% erhöht
Danke für Ihre Grundsteuerinformation.
Ihr Hans Reinold Horst
Bin gespannt, wie es weiter geht. Meine Stadt hat den Hebesatz (Grundsteuer B) von 555% auf 780% erhöht.
Auf den Grund würde ich ja noch verstehen,,,aber wie so auf das Haus das würde doch genug besteuert
Nicht einmal auf den Grund! Denn den hatten meine Vorfahren bereits käuflich erworben!
Wer trägt die Kosten die vor Deinem Grundstück entstehen, bleibt doch mal sachlich und denkt nach bevor Ihr hier Unsinn schreibt 🤷♂️@@Paula-cp9ll
Für meine landwirtschaftlichen Flächen ca 12 ha soll ich jetzt 5000 Euro bezahlen 😢
Wahnsinn im Vergleich zu vorher..
Ist das rechtens?
Ich weiß das leider nicht, ich würde einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen und vorher anrufen wo man noch anfragen oder hingehen kann. Falls man Widerspruch einlegen sollte, versäumen Sie keine Fristen.
Zusätzlich googeln nach Foren und eventuell auch einen Anwalt fragen.
Das ist mMn viel zu viel, aber ich kenne mich nicht aus. Ich würde mich besser schnell informieren wegen eventueller Widerspruchsfristen?
Ich hoffe dass Sie den Betrag noch senken können. Sie wollten ihr Grundstück ja nicht pachten, was man bei der Grundsteuer annehmen könnte.
Ganz viel Erfolg wünsche ich Ihnen, von ganzem Herzen. Bleiben Sie da bloß dran, zeitnah, denn das ist zu wichtig.
👍
Ich bezahle 24 Euro mehr bei 890 Quadratmeter Fläche!!!!!wohne in Baden.