Guten Tag , ist es möglich die Abfindung zu teilen ? Zum Beispiel der letzte Arbeitstag wäre der 30.09.22 und man käme dort nicht komplette Summe Beispiel 40000 € sondern 20000 € und die andere Hälfte im Mai . Vielen Dank im voraus . Viele Grüße H. Schmitt
Guten Tag Herr Schmitt, zunächst wäre immer zu überprüfen, ob Ihre Abfindung auch unter der sog. Fünftelregelung (ermäßigten Besteuerung) besteuert werden kann. Als Weiteres wäre zu überprüfen, ob die Besteuerung Ihrer Abfindung nach Fünftelregelung überhaupt einen Vorteil bringen würde. Sofern dies der Fall wäre, führt eine 50:50 Aufteilung Ihrer Abfindung auf zwei Kalenderjahre jedoch zu einer Versagung der Anwendung der Fünftelregelung. In meinen zahlreichen Abfindungsberatungen gehe ich daher dieses Thema immer strukturiert wie folgt an: 1. Überprüfung ob Fünftelregelung in Anspruch genommen werden kann 2. Steuervorausberechnung des Jahres des Abfindungsbezuges 3. Berechnung der Steuerauswirkung von Optimierungen im Jahr des Abfindungsbezuges 4. Steuerplanung/private Finanzplanung bezüglich der Auswirkungen der Optimierung auf nachfolgende Kalenderjahre (hierzu gehört auch die Aufteilung der Abfindungszahlung auf mehrere Kalenderjahre) Ein erstes Orientierungsgespräch kann über meine Seite www.steuerberater-abfindung.de gebucht werden.
Die Abfindung ist in dem Jahr zu versteuer, in dem Sie auch zugeflossen ist. Die Fünftelregelung führt nicht dazu, dass diese jeweils in den folgenden fünf Jahren zu versteuern ist.
Super Video,vielen Dank dafür👍 Ich habe eine Abfindung im Dezember 22 erhalten und im Januar 2023 einen neuen Job. Der Arbeitgeber hat die 1/5 Regel angewendet. Jetzt zu meiner Frage: trage ich die Abfindung nur in der Anlage N in der Zeile 17 ein und trage ich dort den kompletten Abfindungsbetrag ein oder nur 1/5 der Abfindung?
Wann kommt die Fünftel Regel zum Ansatz : Kann man das auch so erklären : Wenn die Brutto Abfindung höher ist, als das Brutto Jahresgehalt, dann zieht die Fünftel Regelung? Oder hab ich das falsch verstanden?
Den Sachverhalt gut erklärt.
Danke. Top erklärt!
Danke für die netten Worte!
Guten Tag , ist es möglich die Abfindung zu teilen ? Zum Beispiel der letzte Arbeitstag wäre der 30.09.22 und man käme dort nicht komplette Summe Beispiel 40000 € sondern 20000 € und die andere Hälfte im Mai . Vielen Dank im voraus . Viele Grüße H. Schmitt
Guten Tag Herr Schmitt, zunächst wäre immer zu überprüfen, ob Ihre Abfindung auch unter der sog. Fünftelregelung (ermäßigten Besteuerung) besteuert werden kann. Als Weiteres wäre zu überprüfen, ob die Besteuerung Ihrer Abfindung nach Fünftelregelung überhaupt einen Vorteil bringen würde. Sofern dies der Fall wäre, führt eine 50:50 Aufteilung Ihrer Abfindung auf zwei Kalenderjahre jedoch zu einer Versagung der Anwendung der Fünftelregelung.
In meinen zahlreichen Abfindungsberatungen gehe ich daher dieses Thema immer strukturiert wie folgt an: 1. Überprüfung ob Fünftelregelung in Anspruch genommen werden kann 2. Steuervorausberechnung des Jahres des Abfindungsbezuges 3. Berechnung der Steuerauswirkung von Optimierungen im Jahr des Abfindungsbezuges 4. Steuerplanung/private Finanzplanung bezüglich der Auswirkungen der Optimierung auf nachfolgende Kalenderjahre (hierzu gehört auch die Aufteilung der Abfindungszahlung auf mehrere Kalenderjahre)
Ein erstes Orientierungsgespräch kann über meine Seite www.steuerberater-abfindung.de gebucht werden.
@@steuerberatungmarkusschmet7063 Vielen Dank für die schnelle Antwort . Viele Grüße
hallo aber die abfindung wird nur so berechnet als ginge es über 5 jahre. oder muss ich es jedes jahr ein fünftel davon versteuern?
Die Abfindung ist in dem Jahr zu versteuer, in dem Sie auch zugeflossen ist. Die Fünftelregelung führt nicht dazu, dass diese jeweils in den folgenden fünf Jahren zu versteuern ist.
@@steuerberatungmarkusschmet7063 vielen Dank für die Erklärung
Super Video,vielen Dank dafür👍
Ich habe eine Abfindung im Dezember 22 erhalten und im Januar 2023 einen neuen Job. Der Arbeitgeber hat die 1/5 Regel angewendet. Jetzt zu meiner Frage:
trage ich die Abfindung nur in der Anlage N in der Zeile 17 ein und trage ich dort den kompletten Abfindungsbetrag ein oder nur 1/5 der Abfindung?
Die Abfindung wird doch gleich sofort besteuert, wenn man Lohn erhält. Wenn man eine Einkommenssteuererklärung macht wird sie nochmals versteuert?
Wann kommt die Fünftel Regel zum Ansatz : Kann man das auch so erklären : Wenn die Brutto Abfindung höher ist, als das Brutto Jahresgehalt, dann zieht die Fünftel Regelung? Oder hab ich das falsch verstanden?
Wird das über die Steuererklärung gemacht?