Die 7 Fehler bei Abfindungsverhandlungen

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 16 июл 2024
  • Abfindungen sind ein schwieriges Thema, doch gerade in der jetzigen Zeit scheint es gar nicht so unwahrscheinlich in diese Situation zu geraten. Was sind eure Erfahrungen? Waren unsere Tipps nützlich? Schreibt es uns in die Kommentare!
    0:00 Intro
    0:09 1. Sich unter Zeitdruck setzen lassen
    0:34 2. Keine Überprüfung der ermäßigten Besteuerung
    0:59 3. Keine Überprüfung der Optimierungsmöglichkeiten vor Aufhebungsvereinbarung
    1:25 4. Keine Kenntnis der Netto-Abfindung
    1:40 5. Keine Überprüfung der Optimierungsmöglichkeiten nach Aufhebungsvereinbarung
    2:04 6. Sie ziehen nur einen Rechtsanwalt hinzu
    2:32 7. Sie suchen sich keinen Experten für die steuerliche Optimierung
    Hier findet Ihr unsere Social Medias:
    - / steuerberatungmarkussc...
    - / steuerberater_schmetz
    - www.xing.com/companies/steuer...
    - www.stb-schmetz.de/
    kanzlei@stb-schmetz.de
    Klever Straße 35
    40477 Düsseldorf
    Tel.: 02 11 / 621 89 07
    Fax: 02 11 / 687 77 93
    Impressum: www.stb-schmetz.de/steuerbera...
    #abfindung #fehler #steuerberatung #versteuern

Комментарии • 13

  • @sigrunkober5260
    @sigrunkober5260 3 года назад +2

    Hallo Herr Schmetz,
    Klar und verständlich erklärt. Danke, daß wir Sie schon seit Jahren als Steuerberater haben dürfen. Können Sie nur weiter
    empfehlen!
    Liebe Grüße
    Roland&Sigrun Kober

  • @ursgraffker4612
    @ursgraffker4612 3 года назад +3

    Sehr schön auf den Punkt gebracht. Die Tipps werde ich in meinen nächsten Abfindungsverhandlungen definitiv berücksichtigen.

  • @technik-lust
    @technik-lust 3 года назад +3

    Toll! 😀

  • @trauteleist6924
    @trauteleist6924 2 года назад

    Sehr geehrter Herr Schmetz, mein Arbeitgeber möchte mir ab dem 01.05. 2022 einen Aufhebungsvertrag anbieten mit einer Abfindung.
    Habe ihren Bericht gesehen und finde es persönlich sehr wichtig, sich vorher zu informieren. Wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir helfen könnten.

    • @markusschmetz1307
      @markusschmetz1307 2 года назад

      Guten Tag Frau Leist, sehr gerne bin ich Ihnen behilflich. Buchen Sie doch bitte unter www.steuerberater-abfindung.de einen Termin für ein unverbindliches Orientierungsgespräch. Beste Grüße Markus Schmetz

  • @best_pilot
    @best_pilot 3 года назад +1

    Wie schaut es mit folgendem Modell aus: Der Arbeitgeber überweit den vollständigen Abfindungsbetrag auf das Konto eines vorab ausgewählten Notars / Anwalt.
    Dieser verwaltet diesen Betrag treuhänderisch (minus geringe Bearbeitungsgebühr) und zahlt dem dem Arbeitgeber ein jährliches Salär, mit welchem dieser gut leben kann und welches ihn nicht in ultimativ hohe Steuerklassen treibt.
    Was sagt der Steuerexperte hierzu ?

    • @Fortuna2006
      @Fortuna2006 3 года назад

      Vielen Dank für Ihren Kommentar. Dieses Modell gibt es in abgewandelter Form bereits und nennt sich Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung.
      Es ist jedoch zu beachten, dass aus einer sozialversicherungsfreien Abfindung ein sozialversicherungspflichtiges Wertguthaben wird, was die Deutsche Rentenversicherung dann in monatlichen Beträgen auszahlt.
      Ob dies günstiger ist, kann man nicht pauschalisieren. Dies muss im Einzelfall verglichen werden. Diesen Vergleich bieten wir in unserer Beratung an.

  • @gogomobiltech3073
    @gogomobiltech3073 2 года назад

    Erst einmal herzlichen Dank für das informative Video. Aufgrund der Schließung meiner (kirchlichen) Einrichtung im nächsten Jahr werden unseren Mitarbeiter nach zähen Verhandlungen Abfindungen ausgezahlt. Mehrere Mitarbeiter wurden bereits zum 1. September mit Abfindung entlassen. Da uns das Finanzamt und auch diverse Steuerberater geraten haben, dass die Fünftelregelung bereits vom Arbeitgeber berechnet und angewandt werden soll (nach einem formlosen Antrag) und wir damit auch sofort in den Genuss der Steuerersparnis kommen, ist meine Frage, ob das zutrifft oder kann man erst im nächsten Jahr die Fünftelregelung einsetzen? Der Arbeitgeber wehrt sich dagegen, weil es eine “unterjährige” Berechnung ist. Herzlichen Dank schon mal für Ihre Antwort!

    • @steuerberatungmarkusschmet7063
      @steuerberatungmarkusschmet7063  2 года назад

      Der Arbeitgeber kann bereits in der Lohnabrechnung die Fünftelregelung anwenden, sofern diese auch rechtlich anzuwenden wäre. Von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr befreit dies aber nicht.

  • @avadaniconstantin6739
    @avadaniconstantin6739 2 года назад

    Hallo , vielen dank für die Video, aber leider sagen Sie mir viele Worten und gut strukturiert ohne konkrete Lösungen. Bitte wenn Sie Lösung haben, dann können Sie Video per RUclips laden, wenn nicht ....besser ist nicht Lügen!!! Danke!
    Gesetz was sagt über diesem Thema ?? Z.B wenn jemand 6 Jahre gearbeitet hat wie viele Monat Lohn bekommen ??? (Jetzt ist corona, ist schwierige situation..,