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Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch das der Andreas Schmitz mit seinem Team dafür sorge getragen hat, das all diese sehr guten Entscheidungen für die Balkonkraftwerke, als treibende Kraft, mitgewirkt hat. Eine Erwähnung in Deinem Video wäre mehr als nur Fair gewesen! MWSt 16%? 19%!
Typische Dreisatz-Aufgabe: Wenn ich nur noch den Nettopreis 100% ohne die 19% "Mehrwert" oder "Umsatz"-Aufschlag zahlen muss, sind das 100/119 = 0,8403, also etwa 84% des alten Preises. Der Fachwerker hat also Recht mit den 16% Ersparnis.
Zur Wahrheit gehört dann auch dass ohne Holger Laudeley und viele andere die seit Jahren im Hintergrund arbeiten, das alles nicht möglich gewesen wäre. Wenn man Andreas erwähnt ist es nur fair auch alle anderen aus seinem Umfeld und alle zu nennen die sich ebenfalls den Arsch aufgerissen haben! Andreas ist .zB. nicht beider kommenden Produktnorm involviert, die vieles wieder schlechter machen wird. Da kämpfen jedoch Leute die auch auf RUclips bekannt sind hart.
Ja wäre es vielleicht. Aber die Feiglinge mussten ja unbedingt die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken auf 800 W begrenzen. Denn wenn du ein Balkonkraftwerk wie einen anderen Inverter anschließt wären auch wie geplant 2000W voll Ok. Sogar mit Schukosteckdose.
nee, endet wie so oft in der Illegalität, weil Influencer affiliate Einnahmen mit Größe einhergehen - sprich : teuren Speicher verticken für 2500€ und der Influencer macht Kasse, bei 500€ Balkon sind es nur 20%
Herzlichen Dank, ein richtig gutes Video. 😁👍 Endlich mal jemand der das richtig gut erklärt, war schon auf vielen "professionellen" Kanälen, jedoch nicht so gut gemacht. 🎉
Also ich feiere das Solarpaket I immer noch. Hoffentlich kommt noch Solarpaket II. So viele sinnvolle Änderungen trotz den kompetenzfreien Bremsklötzen von der FDP (die sogar Ihren Kühlschrank mit zur Arbeit nehmen) ist mal wirklich erfeulich. Unterstützt von einer passenden Petition kann unsere Bundesregierung tatsächlich gute Gesetze erlassen. Wäre schön wenn das öfter passieren würde.
Nicht zu vergessen, dass Balkonsolaranlagen nun zu den privilegierten Maßnahmen gehören. Euer Vermieter hat zwar bei der Art und Weise der Installation ein Mitspracherecht, darf euch aber kein Balkonkraftwerk mehr verbieten, wenn es die aktuellen Regelungen erfüllt.
Schönes Video mit guten Tips, wenn ich mir die Beiträge zu den 16% Ersparnis durchlese, dann ist mir auch klar warum noch zuwenig PV auf den Dächern ist.😂😂
Seit dem 16. Mai 2024 gelten vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Stecker-Solargeräte nicht mehr nötig. Es genügt nun gemäß § 8 Absatz 5a EEG, sein Kraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen.
Im Video wird noch was anderes behauptet ... dort wird gesagt, das man den Netzbetreiber informieren muss ... das muss man aber gar nicht mehr. Vielleicht noch mal überarbeiten und neu hochladen !
Wir müssen bei der korrekten Angabe bleiben . Denn Watt ist ja ein Fragewort in Norddeutschland . Das sorgt dann dort für Verunsicherung über den Inhalt des Beitrags .😊
Wieder ein sehr guter Beitrag. Was allerdings bei der Norm am Ende rauskommt was keiner. Wenns dumm läuft wird bei einer Einspeiseleistung von 800VA die PV Leistung weiter begrenzt (960wp). Balkonkraftwerk mit Speicher ist leider auch nicht vernüftig geregelt. Es handelt sich deshalb wohl eher um ein Doppelwümsle 😉
Das gilt aber alles auch schon ein paar Monate - also nicht ganz brandaktuell. Großes Dank an dieser Stelle an Andreas Schmitz, den Akkudoktor für seine Petition im Deutschen Bundestag!
Ganz im Ernst: Ohne die Qualität des Videos bemessen zu wollen. Ich kann das Yuma-Gesülze nicht mehr hören! Premium hier, premium da. Die kochen auch nur mit Wasser. Und deren Module kommen ebenfalls aus China. Das einzige, was daran premium ist, sind teilweise die Preise!
Ich will ja dein Kommentar nicht bewerten aber das gelaber ohne Ahnung nervt schon. Das Gehirn ist aus... Der Inhalt ist überflüssig.... Und du kommst auch nur aus dem muspot... 😂😂😂😂😅
Oben links steht "Werbung". Natürlich empfiehlt er seine Anlage. Wenn er dadurch ein paar verkauft und wir weiter seine Videos sehen können, weil er die weiter dreht, dann ist das doch eine gute Sache. Auf RUclips ist jede andere Werbung nerviger, finde ich.
Besser als im Diskontsupermarkt, wo sich der Einkäufer nicht auskennt und dubiose Produkte (nicht zertifizierte WR, Rückseitenfolie der Module durch Heißkleber der aufgepickten Verpackung beschädigt...) ist ein Fachversand auf jeden Fall!
Die Preise sind weder günstig noch premium, sondern Durchschnitt für die gebotenen Marken. Rechne mal die Halterungen raus (a 60€ im Netz) und nen Gutschein rein da bist du fast beim Discounter Preis
Bin auf das Video mit dem XXL Balkonkraftwerk gespannt. Hoffentlich wird dort die Frage geklärt, ob die Modulleistung die direkt mit dem Speicher verbunden wird, auf die 2000 Wp, die direkt am Wechselrichter angeschlossen werden dürfen, angerechnet wird oder ob für die Zulassung eben nur die Generatorleistung direkt am Wechselrichter maßgeblich ist.
@@c.h.4655 die 2000wp sind aus dem EEG und sollen ein Balkonkraftwerk von einer Regulären PV abgrenzen. Das EEG kennt immer nur die Modulleistung, die Wechselrichterleistung ist da egal. Entsprechend sind es gesamte 2kwp, egal ob am Wechselrichter oder am Speicher!
@@kevinschichtel1186 Das würde ja dann auch bedeuten, dass die Leistung eines angeschlossenen Speichers reglementiert werden müsste, oder? Es wird ja im EEG von angeschlossener Generatorleistung gesprochen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. 🤔 Also müsste es auch Beschränkung geben, wenn ich anstatt von Solarmodulen eine oder mehrere Propeller auf mein Carport montiere 😉
Gute Aufgearbeitete Informstionen! Was mich noch interessieren würde ist der Punkt wenn man schon eine PV mit Einspeisung hat wie dann die rechtliche Sache aussieht und wie man dann eine Mischvergütung umgehen kann. Idee Inselanlage mit speicher wo direkt Verbraucher angesteckt werden. Wie sieht da die rechtliche Seite mit Anmeldung aus?
Aus eigener Erfahrung - bei Regen zur Mittagszeit kommt bei idealer Ausrichtung (Süden + Modulneigung ca. 35-40°) etwa 1/20 der Nennleistung. Das heißt - komplett bedeckter grauer Himmel, "normaler" Regen (kein Wolkenbruch, aber auch kein Nieseln, keine hellen Abschnitte im Himmel). Somit ergeben sich bei 2000W Modulen und 1/20 der Nennleistung etwa 100W.
Mein Vater hat eine ca "2100W"-Steckersolaranlage (= 4 bifaziale 430W-Module plus ca. 100W auf Rückseite) auf seinem Flachdach die auch bei Regen relativ konstant zwischen 11 und 15 Uhr ca. 200W bringt. Die Module sind im Halbkreis von S-O (für Morgensonne) bis S-W-Richtung aufgestellt, um den ganzen Tag abzudecken.Ich kann mich nicht erinnern, dort mal weniger als 150W Leistung gesehen zu haben.
@@jurgenhill6962 ICH schrieb: "die auch bei Regen relativ konstant zwischen 11 und 15 Uhr ca. 200W bringt". Einfach 2 x lesen und dann langsam begreifen.
Wohne in eine Mietwohnung im Dachgeschoss mit Balkon habe ein 400watt Wechselrichter und 425watt Modul mache aktuell ca1kw pro Tag weil der Balkon um ca15 Uhr schon Schatten stellen hat
Für die Verschattung kann aber der Wechselrichter und das Modul nix. Wenn das richtig/gut ausgerichtet wäre, dann würde ein 440 Watt Modul an einem Sonnentag so rund das 3 fache machen, also knapp 3 kWh pro Tag. Ist eben alles eine Frage der Möglichkeiten, jede Abweichung vom optimalen Fall mindert eben den Ertrag. Meine alte Anlage, mit 10 kWp 38° Dachneigung, hat heute Abend bei einem ganzen Tag Sonnenschein und über 25°C Außentemperatur über 60 kWh auf dem Zähler, ist es aber kühl im Frühjahr oder Herbst .....dann macht die selbe Anlage bis zu 79 kWh an einem Sonnentag! Du siehst was allein die höhere Modul Temperatur an Ertrag kostet ....... Andere Dachneigung, weiter nach Ost oder West verdreht, Verschattung ......und es bleibt eben nur noch ein Bruchteil des Ertrags übrig. Beste Grüße😉
Bei 3:20 muss ich leider korrigieren. 800 VA ist die SAMAX also installierte WR Leistung und nicht die "eingestellte". 1600 VA bleiben 1600 VA SAMAX und sind dementsprechend als vereinfachte inbetriebsetzung im Sinne Solapaket 1, VDE-AR-N4105 und VDE 0100-551 nicht zulässig und nur durch eingetragenes Installateurunternehmen zu Errichten.
Ich würde sagen, maximal 960W Modulleistung ist auch eine interessante Größe, die man berücksichtigen sollte. Auch wenn die VDE Norm noch nicht offiziell ist, gab es ja schon genug Leaks zu Debatten, dass die Norm eine maximale Generatorleistung von 960W empfiehlt. Daran müsste man sich nicht halten. Die Frage ist nur, was sagt die Versicherungswirtschaft dazu. Also z.B. fackelt dir die Butze ab, nachweislich aufgrund des Balkonkraftwerks (unwahrscheinlich, aber kann ja passieren), vielleicht kürzt dann die Versicherung die Leistung/Zahlung, weil man zwar ein erlaubtes Balkonkraftwerk hat, aber über 960W Modulleistung (VDE Empfehlung) hinausgeht ^^
Allerdings gehen Wp und die tatsächlich erzeugte Energie weit auseinander. Wir haben 890 WP Süd 33° und nur eine Stunde die vollen 800W Leistung. Dass manche länger diese Leistung haben wollen ist klar. Wirklich problematisch sollte das nicht sein. Und 2000W ist dann oft schon wieder mit Speicher, dann sind die Bedenken überflüssig.
Richtig, es kann zu Problemen mit der Versicherung kommen. Vorausgesetzt, der Gutachter weist die Ursache nach. Ich tipp mal drauf, dass die beim Vorhandensein eines Balkonkraftwerks nachgucken, was da so angeschlossen war. Sind es mehr als die zulässigen 600 W? Oder demnächst 800, wenn der VDE in die Pötte kommt? Aber meist brennts ja wegen Fernsehern oder Waschmaschinen oder E-Bikes, da sehe ich in Wechselrichtern (noch) wenig Probleme.
Wir Deutsche und unsere Überversicherungen, muss gerade mal schmunzeln als ich das las. Ich hatte auch mal einen Wohnungsbrand da brannte der gesamte Dachstuhl aus. Kripo und Vers. Gutachter hatten ermittelt, von der Zeit als der Brand war kann es nur der elektr. Wand Heizlüfter gewesen sein der mittels Zeitschaltuhr anging oder eben manuell. Ermittelt wurde aber der Boiler, der auf der ganz anderen Seite des Brandherdes war, den Heizlüfter hatten die gar nicht auf dem Schirm da er nicht mehr existend war. Da kein Menschenleben involviert wurde evtl. wurde wohl nur oberflächlich ermittelt, keine Ahnung. Aber Ursache und Grund waren ganz andere. Natürlich war es gut eine Versicherung in dem Moment zu haben, aber manchmal sind wir echt überversichert und überängstlich, mich NICHT inbegriffen. Geht beim TÜV los den überziehe ich gerne mal, manche bekommen da schon Schnappatmung. In diesem Sinne, e schee Wocheend
Das sind gute Nachrichten genau so ist es richtig Kann ich dir gleich sagen 2500 Watt Module in Serie produzieren bei Regenwetter natürlich habe ich Testanlagen online 28 bis 36 Volt und die Ampere Leistung Kurzschlussstrom 0,27 Ampere 17 Watt Normalerweise hat der Netzbetreiber gar nichts zu melden selbst bei 800 Watt und alten Sicherungen und Leitungen würde es keine Probleme geben Der Netzbetreiber hat sicher zu stellen dass die Hochspannungsanlagen ordentlich dimensioniert werden was ich damit sagen möchte ist es gibt in Deutschland Hochspannungsanlagen die sind nicht so toll Bollea schon unterdimensioniert dass die umspann Transformatoren schon über 100% laufen müssen natürlich wenn das Transformatorenöl eine gewisse Temperatur hat brate ich mir meine Fischstäbchen dort Spaß beiseite themawechsel Bezüglich Bifaziale Solarmodule habe ich schon Modelle gesehen die sind auf der Rückseite einfach mit weißer Folie beschichtet
40 Jahre Garantie bei Yuma? Als ob es die Firma in 5 Jahren noch gibt... Bye Bye Garantie, denn ich sehe nicht, dass Yuma rückversichert ist (z. B. Hannover o. Münchner Rück)
Das habe ich auch schon gefragt sind offenbar gelabelte Module für mich totale Verarsche wenn selbst namhafte Hersteller meistens maximal 25/30 Jahre geben
@@hiob6568es gibt quasi keine nicht chinesischen Module. Alles was hier in der Werbung gezeigt wird ist umgelabelt. Meyer Burger etc. Doppelter Preis und insolvent. Und in diesem Fall sogar auf den meisten Dächern nicht erlaubt. Wir dürfen nur bis 2qm pro Modul. Schätzungsweise 2025 werden die 3qm im Gesetzestext stehen. Sprich: alles über 455W ist momentan nicht erlaubt
Ich habe mein BKW Ende 2023 registriert mit 4kW Solar, mit Batteriespeicher und 800W Wechselrichter. Nun kam "der Örtliche Versorger" und meinte, dass das gar nicht sein darf mit den 4kW Solar... Aber bis Ende 2023 war das doch kein Problem - und nun? Er verlangte Rückbau und Korrektur beim Marktstammdatenregister. Ist das korrekt?
Ich habe gehört, dass die Wattzahl gegengezeichnet wird wenn man bereits eine PV Anlage mit Vergütung besitzt. Z. B. 2000 Watt Module, dann wird das Gegengerechnet obwohl nur 800 Höchsten eingespeist werden können. Außerdem soll in diesen Fällen ein Elektriker erforderlich sein wenn man bereits eine PV Anlage hat. Stimmt das?
In Düsseldorf gibt es überall den Ansatz „Klimafreundliches Wohnen“ ebenfalls eine Förderung. Bei mir läuft der Antrag aktuell. Mal sehen, ob es diesmal etwas wird. Bei der Wärmepumpe haben zu mindestens die Stadtwerke noch nicht mal die 400 € wie versprochen überwiesen. Bisher eher gemischte Gefühle mit diesen Förderprogrammen hier in Düsseldorf…
Ich finde das Schwach, dass die Definition Steckersolargerät nicht wie ursprünglich geplant 2000W geworden ist. Wenn man eine Einspeisesteckdose hat (Schuko cee oder was auch immer mit einer 3x2.5 unverzweigten Leitung zum Sicherungskasten) dann ist das auch sicher. Jetzt haben sie nicht nur die Leistung gesenkt sondern auch noch die Modulleistung begrenzt. Alles über 800W muss jetzt also genehmigt und angemeldet werden. Man kann aber anscheinend seinen Strom auch dafür unentgeltlich einspeisen lassen, wenn sich ein Zweirichtungszähler nicht lohnt. Oder Max 600 w einspeisen ohne leistungsbegrenzung der paneele.... müsste doch eigentlich auch gehen.... und das hat man doch bei nulleinspeisung garantiert nie
Zur Montage über 4m: Die Bundesbaukommission hat nur klargestellt, dass BKWs keine Bauprodukte sind und deshalb dieser Regel nicht unterliegen. Sie hat es nicht neu beschlossen! Heißt die PV Module waren auch vorher schon keine Bauprodukte und die 4m Grenze wurde von irgendjemand herbeifabuliert.
Wie, Balkonkraftwerke dürfen nicht nur 2000 Wp haben, sondern die darf man auch nutzen, solang man 1200 W davon in einen Batteriespeicher steckt? Das wusste ich bisher nicht.
@@enzolorenzo2589 Weil es Blödsinn ist, einen Batteriespeicher an ein BK zu hängen. Das merkt man spätestens, wenn man an die Kosten und den Nutzen denkt.
@@jurgenhill6962 Wenn man keine Ahnung hat…. Ich habe ein Anker Solix seit 2 Wochen in Betrieb. Bis jetzt bei ungünstigen Wetter 25€ gespart. Das bedeutet für mich in 4-5 Jahren ist es abbezahlt. Mir nutzt die normale BKW gar nichts, Tagsüber bin ich nicht zu Hause und ich würde den erzeugten Strom verschenken. Die Batterie gleicht Verbrauchsspitzen (innerhalb 800W) aus und verlängert mir die Nutzung enorm. Ohne Batterie hatte ich mir keine gekauft.
@@capitanjack7507 Habe ich nicht? Ich habe seit 2012 11Kw/P auf dem Dach und 10Kw Speicher dazu. Ich bekomme auch noch Vergütung für sebstgenutzten Strom! KEINEN PLAN ??? Keine Ahnung??? 12 Jahre erfahrung mit PV lassen mich über diesen Blödsinn mit BK nur müde lächeln.
Ich kann mir alles selbst aufs Dach schrauben, aber eine Einspeisedose mit drei Adern darf ich nicht an meine Wand anbauen. Langsam müsste man sich auch als Bürger auf den Fachkräftenotstand berufen können. Finde mal einen Elektriker der eine Shelly 3 EM einbaut.
Mooin! Danke für das filmpje! Geht das um eine Deutsche Industrie Norm oder um das Verein der Elektriker Regelwerk? Das eine ist bindend, das andere ist eher empfehlend.
Was ist e eigentlich bei einem Zählerwechsel wegen BK, der einen neuen Zählerschrank erforderlich macht? Muss das den dann der Hausbesitzer finanzieren? Wahrscheinlich. Was ist denn bei Mietern, die ein BK und einen Ferrariszähler haben. Das haben sie auch brav anmeldet und der Versorger rückt dann irgendwann an, um einen modernen Zähler zu installieren. Das geht aber in dem uralten Zählerschrank gar nicht so ohne weiteres. Wer trägt die Kosten für einen neuen Zählerschrank? Der Vermieter, der das BK jetzt neuerdings nicht mehr verbieten kann? Der Mieter? Eigentlich ist der ja nicht für veraltete Zählerinfrastruktur verantwortlich. Der Versorger wohl kaum, denke ich. Im besten läuft das erst mal so weiter. Das kann ja auch richtig ins Geld gehen, wenn die Hauptverteilung nebenan auch neu gemacht werden muss, weil Änderungen bedingen, dass alles auf den neusten Stand (Fis etc. etc.) gebracht werden muss. Weis das einer Genaueres?
Jeder Zähler kann ohne weiteres gegen einen neuen Zähler getauscht werden. Ausnahme sind die alten Blechtafeln, die müssen bei fast jeder Änderung (z.B.v Fi-Schalter) ersetzt werden.
als vermieter wäre ein probates mittel, entweder die miete über einen begrenzten zeitraum zu erhöhen oder sonderkosten für sonst nicht nötig gewordenen umbau zu berechnen, damit der mieter als nutzniesser dieser anlage auch für die kosten aufkommt. wenn es mehrere mieter gibt, die so etwas installieren können und wollen, wäre eine aufteilung der kosten über die betreffenden mietparteien sinnvoll. natürlich ist da streit vorprogrammiert, wenn anfangs nur 1-2 mieter sich daran beteiligen und andere dann 1 jahr nach umbau der verteilung ebenfalls ein BKW installieren. folglich müsste man dann eine anteilsberechnung durchführen. kein vermieter, der noch bei verstand ist, wird eine normalerweise unnötige sanierung der elektroanlage den mietern schenken. da geht schnell mal ein mittlerer 4-stelliger betrag durch. das wird auf jeden fall umgelegt. ähnlich einer badsanierung o.Ä.
Die Dinger sind insgesamt sehr günstig und machen sich auch schnell bezahlt. Warum dann das auch noch mit Steuermittel fördern? Finde ich unmöglich, dass mein Nachbar sich mittels meiner Steuerabgaben sich so ein Ding kaufen kann. Was das Mitspracherecht der Vermieter betrifft, würde ich nicht unbedingt auf mein Recht pochen, wenn er es absolut nicht will. Die Miete könnte plötzlich teurer werden, oder aus fadenscheinigen Gründen die Wohnung gekündigt werden. Als Vermieter sitzt man in der Regel am längeren Hebel wenn man es geschickt macht. Den Rest der Gesetzesänderung halte ich für sehr sinnvoll. Es stellt sich bei dieser Regierung nur die Frage nach der Halbwertszeit der neuen Regelungen LG
Kann sein, dass es sich noch ändert, aber bei 800 Watt Balkonkraftwerk darf man wahrscheinlich nur 960 Watt PV Paneele betreiben!🤔 INFO VDE:Der Entwurf der VDE-Norm sieht gar eine strengere Beschränkung auf insgesamt 960 Watt Solarmodulleistung vor.
VDE ist doch nicht verpflichtend. Die werden mit Sicherheit nicht tausende bereits in gutem Glauben installierte BKWs als illegal erklären, wäre völlig neu.
Ich will einfach nur anmerken, dass in den letzten beiden Jahren das Thema PV ENORM für die Verbraucher/ Nutzer vereinfacht wurde. Der Zubau hat auch exorbitant zugenommen. Ob PV oder Balkon ... das hat vornehmlich unser allseits kritisierter Herr Habeck zu verantworten. Auch wenn er mit seinem Heizungsgesetz wahrscheinlich einiges falsch gemacht hat. Mit CDU oder SPD wären wir sicher nicht da wo wir jetzt sind. Einfach mal im Hinterkopf behalten
Bei aller Liebe… Aber diese Vereinfachung und den Trend zu Balkon-Solar würde ich nun wirklich nicht Habeck zugute schreiben. Er hat es nicht verhindert -> schon mal gut. Aber wirklich gefördert -> kann ich auch nicht erkennen! Die Guirella-Taktik der Benutzer hat sich einfach durchgedrückt und der Gesetzgeber hat reagiert und es nun offiziell zugelassen. Und was sinnvoll ist, setzt sich meist durch - da braucht es dann keine Förderung durch Steuergelder, die unser aller Geld kosten! Das Geld, das manche Kommunen in die Förderung von PV stecken, sollten sie lieber in Schulen, … investieren.
Eine Liste von deutschen Fördergeldern, die indirekt keine Förderungen von Industrie und Handwerk sind und wirklich direkt beim Bürger landen wäre wohl ziemlich kurz...
Das Problem ist und bleibt, dass man zum Zeitpunkt der Einspeisung der Strom auch verbraucht werden muss, sonst verschenke ich den Strom an den Stromlieferanten. Solange dies nicht behoben wird, ist das ganze extrem halbherzig. Ja, man kann für teuer Geld einen Energiespeicher bauen. Aber ich muss dadurch den Strom mehrfach umrichten, wo bei meinen 800 Watt - wenn überhaupt - die Hälfte übrrbleibt. Damit decke ich höchstens die Grundlast meiner Wohnung ab. Zudem sind Balkonkraftwerke bei Altbauten ein Problem. Viele Altbauten haben völlig veraltete Installationen und sind so schon ein Pulverfass. Wenn ich dann ein Balkonkraftwerk installiere, wer garantiert mir, dass ich nicht meine Bude damit abfackele?
Lieber Fachwerker, Kann man ein Balkonkraftwerk auch mit Batterie UND Gefrierschrank kombinieren? Wenn gut Sonnenstrom da ist, könnte der Gefrierschrank so richtig kräftig runterkühlen. Anschließend könnte er in der Nacht erst den Batteriestrom verbrauchen, bevor er "Fremdstrom" verbraucht. Geht so etwas und falls ja, gibt es das?
Krass Viele Fragen wurden Beantwortet Danke was ich glaube was oft Auftaucht ist diese Notstrom Ersatzstrom Frage . Soweit Mir bekannt Mögen Sie keine Anlagen ohne Energieüberwachung. Aber Jeder kann ja seine Verbraucher einfach in eine Powerbank oder Speicher mit Steckdose Stecken. Man erkennt dort ja wenn der Strom all wird . Für mich das einfache Notstrom System oder nennt sich das Ersatzatom . ? Obwohl ich das nutze bin ich nicht sicher Welcher begriff der richtige ist . der wird der ja bei mir dauerhaft genutzt und ist kein Ersatz 🙂 gibt es jetzt auch schon für Balkonkraftwerke und ist sicher für einige Interessant .
Hier wird ebenfalls nicht auf die VDE eingegangen wo sich Versicherungen dran halten werden, falls ein Schadensfall eintreten sollte. Wird in der VDE nicht eine Grenze von 960watt eingeführt anstelle von 2000watt, oder ist noch immer ein hin und her bei dem Thema
Moin, Frage zu bifazialen Modulen. Damit die wirklich von der Beidseitigkeit profitieren, muß der Untergrund unter dem Modul ja möglichst hell sein (Albedo und so). Nun sind die meisten Carport-Dächer ja eher dunkel bis schwarz. Was kann man denn tun, um unter den Modulen die notwendige Helligkeit zu herzustellen? Kannst du da mal einen geeigneten Tipp geben? Weiße Plastikfolie irgendwie drunterfrickeln dürfte ja eher keine dauerhafte Lösung sein. Gruß uns Hamburg
Sorry, aber ich verstehe es langsam überhaupt nicht mehr... Ich wollte auf 2 Gartenhäuser insgesamt 5 Module anbringen: - 3x Modul a 400 Watt= 1.200 Watt mit Wechselrichter 1.200 W - 2x Modul a 400 Watt= 800 Watt mit Wechselrichter 800 W Ist das nun in Ordnung oder nicht ? Kann ich das so anmelden ?
Hallo. Muss man bei der 2000w grenze nur die Vorderseite der Module zusammen zählen oder bei bifaziale Module auch noch die Leistung der Rückseite dazu zählen.
Wartet mal ab…die großen Konzerne haben es schon in der Pipeline und brauchen nur noch genug Lobbyisten, dann zahlst du für das Einspeisen eine Art Strafe. Angeblich legt der überproduzierte Strom die maroden Netze in D lahm.
Habe in der ersten Sekunde schon gedacht, Moment das Modul ist nicht zugelassen. Über 2qm Fläche. Aber Werbung erlaubt anscheinend alles. Es ist davon auszugehen das die meisten Bundesländer dieses oder nächstes Jahr auf 3qm gehen, aber momentan ist dieses beworbene Modul „illegal“ den link zu seiner Behauptung mit den über 2qm hätte ich gerne mal
Hier bitte: www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/aktualisiert-welche-bauaufsichtlichen-bestimmungen-gelten-fuer-photovoltaik-module-pv-module Schaust du recht weit unten: Sonderfall Balkonkraftwerke
Seit 5 Jahren gilt: *Nichts ist so beständig, wie die Änderung.* Und wer glaubt, zu wissen, welche Regeln morgen gelten, *Für Glauben gibt es Häuser mit einer großen Glocke, pflegte mein Opa immer zu sagen.*
@@sternenhimmel4637Mein Opa sagte immer: "Ja glauben..... glauben heißt so viel wie nix wissen"! Heute kann ich ihm da voll und ganz zustimmen......😉😁
Frage, wie funktioniert das mit dem Einspeisen, da auf einer Steckdose schon Spannung drauf ist. Und noch eine wichtige Frage, wie viel Watt kann man normal in einem Jahr erzeugen.
Danke für das Video. Was mir jedoch noch unklar ist und mich bis jetzt von einem Balkonkraftwerk abhält ist der Zähler bzw. Der Zählerschrank. Dieser ist recht alt und daduch haben wir ein Farrais Zahler. Wenn ich es jetzt anmelde, dann wird vermutlich der Zähler zeitnah vom Netzbetreiber ausgetauscht. Kann es hierbei zu größeren Kosten kommen? Der Zählertausch ist ansich ja kostenlos. Aber ich habe die Befürchtung, das am Zählerschrank einiges gemacht werden muss, damit er wieder der Stand der Technik ist und der neue Zähler installiert wird. Hat da jemand Erfahrung damit?
Ein reiner Zählertausch bewirkt keine anderen Anpassungen (sonst wäre das nicht veraltet, da Zähler regelmäßig getauscht werden) . Die Modernisierung wäre nur nötig, wenn für eine große PV oder auch Wallbox, Wärmepumpe, Sauna oder andere Großgeräte etwas im Zählerschrank geändert werden müsste. PS mit 20 Euro Gebühr pro Jahr musst du für den neuen Zähler rechnen, das käme in den nächsten Jahren aber sowieso auf dich zu
@@thomasfranz8722 Zähler werden NICHT regelmäßig getauscht. Das erfolgt nur dann, wenn bestimmte Modelle bei den Nachmessungen zu große Abweichungen haben. Andernfalls gilt die Eichung weiter (davon unabhängig ist der momentan laufende Austausch auf digitale Zähler (nicht Smartmeter)). Wir hatten im Haus 30 Jahre alte Zähler, wo der Eich-Aufkleber schon ewig abgelaufen war....
Ich bin seit einem Jahr in der Ausbildung zum Elektroniker für Gebäude und Energietechnik in NRW. In der Berufsschule sagten sie heute (29.08.2024), dass in NRW bis 2027 alle 3-Punkt Zähler (die alten z.Bsp. Ferrariszähler) ausgetauscht werden sollen. Das heißt also, die Zähler werden sowie so ausgetauscht. Zumindest in NRW.
In meinem Haus waren früher mal Nachtspeicheröfen. Der Zähler zählt deshalb tagsüber und nachts getrennt, damit der Nachtstrom günstiger abgerechnet werden kann. Die Avacon macht jetzt Stress und behauptet ein Balkonkraftwerk wäre an einem solchen Zähler nicht erlaubt. Weiß Jemand etwas dazu? Hat schon Jemand Erfahrung damit?
Stumpf gesagt: Nicht dein Problem, sonder das des Messstellenbetreibers. Du bist der Meldepflicht nachgekommen. Wenn die ein Problem sehen, müssen die halt Zähler tauschen.
Ich verstehe nicht, was die Beschränkung auf 2000WP bewirken soll. Aus Versicherer Sicht nachvollziehbar, aber nicht aus Sicht des Gesetzgebers. Was übersehe ich?
Hallo, tolles Video, gute Aufklärung. Danke! Es hat noch nie jemand über das Problem berichtet, Balkonsolar mit Elektronik Zähler. Bei uns ein itron EM214. Hoffe das ist die richtige Produktbezeichnung. Hier habe ich das Problem, dass die einspeiseleistung nur auf einer Phase wirkt, wo das Balkonsolar drauf hängt. Verbrauch auf den anderen beiden Phasen werden nicht kompensiert. Gibt es dafür eine Lösung?
Ja, ein anderer Zähler. Man sollte beim Versorger anrufen und fragen ob der Zähler saldierend ist. Nur saldierende Zähler funktionieren ähnlich wie Ferraris Zähler und zeigen eine gesamte Produktion oder Verbrauch an. Meine Stadtwerke haben mich versichert, dass die modernen Zähler alle saldierend sein sollten.
@@antonkupper3270 Danke für die Rückmeldung. Dieser Zähler ist auch saldierend, dennoch zeigt die Praxis, dass er es nicht kann, bzw scheinbar nur in eine Richtung. Testbedingung war, Verbrauch 100w. Balkonsolar eingesteckt mit einer Produktion von über 300W. Am Zähler reduzierte sich der Verbrauch auf 20W. Als ich dann das Licht ausschaltete waren es 0W. Wiederholung ohne Kühlschrank. Verbrauch 20W, Balkonsolar eingesteckt, 5min gewartet, Verbrauch weiterhin auf 20W. Balkonsolar auf eine andere Phase eingesteckt, 0W am Zähler. Um das Balkonsolar dann effektiv nutzen zu können, müsste ich also alles auf eine Phase hängen. Ärgerlich ist natürlich, dass der Hauptverbraucher E-Herd dann nur zu 1/3 kompensiert werden kann. Und das ist eigentlich der Hauptnutzen zur Mittagszeit bei Sonne. Daher wichtig das Thema zu besprechen. Denn wenn jemand sich ein Balkonsolar holt, e-Zähler hat, der auf der Verbrauchseite nicht addiert und dann das Solar nur mit der Zimmerbeleuchtung zusammen auf einer Phase hängt, da wird sich so ein Balkonsolar nie amortisiert. Nur der Netzbereiber freut sich. Und daher die Frage ob es eine Möglichkeit gibt trotzdem auf der verbraucherseite über alle drei Phasen zu kompensieren? Es muss irgendwie gehen, der alte Zähler konnte das auch.
Wie ist das jetzt eigentlich, wenn man schon eine (richtige) PV Anlage hat? Darf man das BKW auch anschließen und einspeisen lassen und damit Einspeisevergütung erhalten?
Jein. Einfach so anstecken und wie beschrieben den Überschuss zusätzlich einspeisen und dafür Vergütung kassieren ist Subventionsbetrug (weil die Einspeisevergütung ist eine Subvention vom Staat, welche gestaffelt nach dem Anschlussjahr für 20 Jahre fest bleibt. Und wenn Du nun einfach nachträglich zusätzlich günstiger erworbene PVLeistung einspeist, ist das unzulässig). Wenn du das aber (so wie vorgeschrieben) anmeldest, dann wird eine Mischvergütung errechnet, die du nun für die Alte und neue Anlage erhältst.
Danke ❤ Glücklicherweise habe ich so einen alten Zähler. 10€ Monatsmiete. Neuer Zähler 20€ pro Monat. Also teilweise mein Problem. Nur als Info. Wenn aber die Zeit rum ist, kommt so oder der teure Zähler.
@@Bogomil76 Glaube das ist Sache des Netzbetreibers, nicht des Anbieters! Kannst also wechseln wie du willst. Wenn der Zähler dran ist, kannst nix machen
@@lukahai59 Technisch ja, Netzbetreiber, aber wie teuer die Zählermiete ist Stromanbieter, gibt Tarife mit günstiger Zählermiete und teurem Strom und umgekehrt…
Mal eine dumme Frage ich habe mein Balkonkraftwerk mit 2 Modulen angemeldet. Ich würde gerne noch zwei weitere Module installieren. Muss ich die weiteren PV-Module auch anmelden. Es bleibt wie gehabt bei einem Wechselrichter. LG Paul
Och Fachwerker: Der Schukostecker ist kein 2 poliger Stecker! Der Schutzkontakt ist der dritte Kontakt! Und der ist wichtig! Ein Eurostecker ist ein 2 poliger Stecker und wäre hierfür NICHT zulässig.
Korrekt heißt es: "Unerlaubte Entnahme von Strom" Der Wortlaut ist mir in dem Moment nicht eingefallen, habe ich ja auch gesagt und ist im Grunde ja auch relativ egal..oder meinst du nicht?
Wie ist das mit dem Eigenverbrauch der Einspeisung von der Balkonsolaranlage? Es wird ja nur auf der einen Phase der Steckdose eingespeist. Andere Verbraucher auf den anderen Phasen im Haus werden davon nicht versorgt? Oder gibt es da auch Möglichkeiten?
der Stromzähler "rechnet die phasen gegeneinander auf". nennt sich glaub ich saldieren. das heißt wenn zb eine Phase energie aus dem netz benötigt und auf einer anderen Phase Energie vom BK ins Netz geht wird nur die Summe angezeigt (zb +300W +(-300W) = 0W)
Das stimmt, es wird nur auf der Phase eingespeist, auf welcher die Steckdose anliegt, an jener auch das BKW angeschlossen ist. ABER dein Zähler dreht NICHTSDESTOTROTZ um diese Einspeisenlsitung langsamer, bzw. bleibt stehen ODER, bei einem Zähler ohne Rücklaufsperre, sogar rückwärts (#Jackpot!!!).
Natürlich liegt der Steuersatz bei 19%. Wenn ich aber diese 19% auf ein Produkt nicht zahlen muss, so SPARE ich rund 16% auf den Originalpreis - und genau das habe ich gesagt :-)
Wie ist denn das, wenn man bereits eine PV Anlage hat? "Beißt" sich das? Wir haben eine 10kWp Dachanlage mit Speicher, haben aber noch Platz für 2 Balkonkraftwerke. Ich nehme mal an, mehr als die 800W vom Balkon insgesamt sind nicht erlaubt?
Geht, macht aber je nach Ausbeute der BKW wenig Sinn, weil es die Einspeisevergütung reduziert. In Deinem Fall würde die Vergütung um den Teil der Anlage prozentual reduziert, den Du an Paneelen an die BKWs hängst. Da aber BKWs meist aufgrund der Ausrichtung unterproportional produzieren ist das eher ein Minusgeschäft.
@@JH-gl9wt Danke für die Antwort. Also wenn ich 1kWp BKW Panele betreibe würde mir bei meiner 10kWp Anlage 10% Einspeisevergütung gestrichen? Das wären ja satte 0,8ct/kWh 🤑 Seit wir 2 E-Autos haben, speisen wir fast nichts mehr ein und nur aus dem Grund spiele ich mit dem Gedanken eines BKWs. Zudem haben wir bei der PV 50% Ost und 50% Westausrichtung. Das BKW wäre nach Süden ausgerichtet und die bifazialen Module würden am Installationsort auch besonders gut funktionieren. Kann man das irgendwie berechnen, ob es sich lohnt?
@@desasch1687 Im Prinzip ja, allerdings hast Du ja auch einen Ertrag aus dem BKW, was man gegenrechnen muss. Bei kaum vorhandener Einspeisung kann man natürlich auch nicht viel verlieren!
Ist an sich wie eine Erweiterung der bestehenden PV-Anlage. Problem: Das Balkonkraftwerk speist quasi "nebenher" ein und der Zähler misst diese Einspeiseleistung mit. Du bekommst dann auch dafür die Einspeisevergütung. Man kann hier Subventionsbetrug unterstellen. Korrekterweise musst Du in dem Fall das BKW nicht nur im Marktstammdatenregister eintragen, sondern auch beim Netzbetreiber anmelden. Anschließend errechnet sich die neue Einspeisevergütung der nun "neuen" Anlage nach dem jeweils momentan geltenden Satz. Und was noch wichtiger ist - wenn Du Platz für 2 BKWs hast - hast Du auch 2 separate Zähler des Netzbetreibers? Oder nur einen? Wenn Du nur einen hast, darfst Du nur ein BKW antecken.
@@Bettina4257 Naja, wie im Video wohl erklärt muss man den Netzbetreiber informieren, nicht anmelden. Wie dem auch sei, dieser Witz von "Einspeisevergütung" ist mir ziemlich wumms, weil wir vollelektrisch sind und einen Eigenverbrauch von über 90%, eher über 95% anstreben.
Ich habe das Balkonkraftwerk nur im Marktstammdatenregister eingetragen. Ist dass denn nun ausreichend? Im Video klingt es so, als müsste ich den Netzbetreiber trotzdem irgendwie informieren?
Wie sieht eine Lösung aus mit der ich über 2000 watt peak komme (Fördergrenze) ein Battrie Speicherund 5 Module benutzen will, Kann ich 2 . 400 Watt module in Reihe schalten und die restlichen 3 einfach and die 3 Tracker (Anker Solix 2 Pro anschließen? Oder sollte man einfach das 5 Module separate mit einem Einzeln Wechselrichter an schliessen ?
Natürlich liegt der Steuersatz bei 19%. Wenn ich aber diese 19% auf ein Produkt nicht zahlen muss, so SPARE ich rund 16% auf den Originalpreis - und genau das habe ich gesagt :-)
@derFachwerker Hallo, meine frage, ich betreibe eine pv Anlage mit 7,5 kw/p. Wie muss ich in diesem fall das Balkonkraftwerk anmelden? Danke im vorraus Gruß René
Nein auf keinen Fall!! maximal 60V kann ein MPPT Tracker. Das bedeutet du kannst nur ein einziges Marktübliches Modul anschließen. Ein Solarmodul hat ca. 50 bis 55V Spannung.
Ja das geht, man bekommt dann nur keine Einspeisevergütung für den BKW Anteil der Anlage. Hier zählt dann die Modulleistung, beispielsweise 8kwp PV plus maximale 2kwp BKW und du bekommst nur noch 80% deiner Einspeisung vergütet. Das große Problem ist aber, das die 2kwp trotzdem ja nur 800VA Wechselrichterleistung haben dürfen. Wenn man also nicht die gesamten 8kwp schon selbst verbrauchen kann, macht man mit dem BKW eher minus. Entsprechend das BKW nicht auf 800VA Drosseln und vom Elektriker anmelden lassen. Dann bekommt man wenigstens die Einspeisevergütung und macht nicht noch minus.
@@kevinschichtel1186 Problem ist, dass der Zähler vom BKW nix mitbekommt. Und je nach Ausrichtung von normaler Anlage und BKW kann man nicht einfach grob rechnen und die Modulleistung abziehen.
P.S. Wer den zeitlichen Mehraufwand nicht scheut, und nicht das vereinfachte Anmeldeverfahren zwingend haben muss, mit 800 WATT EINSPEIST, bekommt im übrigen die nicht selbst verbrauchte Einspeisung vergütet. Sind paar Cent nur je KW/h, jedoch besser, als bei dem vereinfachten Verfahren, den nicht selbst verbrauchten Strom, der Energiemafia zu schenken😎🤗😅
Wenn ich mir so ein Teil im Fachhandel kauf kann ich gleich sagen "tschau, Amortisation". Ich hab mein Sunniva BKW mit 850W mit 800W WR online gekauft für 250€ inkl Versand (war auf MyDealz). Der Preis ist DER Faktor ob sich das überhaupt rechnet. 400€ und mehr für sowas auszugeben ist dämlich - dann besser bleiben lassen, bei hoher Garantiedauer interessiert mich die Qualität recht wenig.
Berlin fördert mit 500€. Hab meins bei Yuma gelauft für 608€ , Versand, Halterungen etc alles dabei. Insgesamt also nur 108€ bezahlt beim "Fachhandel". Kommt also immer drauf an, wo man ist.
@@spikezzi4950 Stimmt. Hier im Südwesten ist das aber die absolute Ausnahme. Heidelberg fördert z.B. nur bei einem speziellen Händler - und da ist es nach Förderung teurer als meins. Da steckt sich der Händler die Förderung in die Tasche.
Hi, Hab mir heute ein BKW in Weinheim selbst abgeholt , 2x404 w Solarpanel ,1 Growatt 800 watt Wechselrichter ,5 m anschlusskabel zur Schuko-Steckdose für 189 €.
Thema Balkongerüst: Ich darf nicht montieren weil das Geländer angeblich nicht stabil genug ist. Es ist kpl erneuert worden, sieht aber aus wie ein besserer Jägerzaun. Ich glaube es entspricht nicht den Normen. Wo bekomme ich Informationen wie ein Geländer beschaffen sein muss?
Zu Förderung der Balkon-Anlage wird es so in Essen gehandhabt,dass Du zuerst dich anmelden muss (ich möchte mir eine Balkon-Anlage kaufen)und dann darfst Du sie erst bestellen.Ich habe es umgekehrt gemacht und bekomme nichts.Wer soll das wissen ?
Stimmt so nicht habe keine Batterie und habe 2 Platten südseite und 2 Westseite somit hab ich länger über den Tag Strom und die Platten kosten ja fast nichts mehr
Danke für den Hinweis mit VoltAmpere... mir als Laien machen die vielen Einheiten immer Probleme. Warum wird beispielsweise meine kleine Powerbank mit 10.000 mAh angegeben, meine große aber mit 1.000 Wh, während eine Autobatterie lediglich als 12V betitelt wird... das ergibt für mich gar keinen Sinn.
@@henner645 einfach mit Wasser vergleichen - die Volt geben an, mit wie viel Druck /Tempo Wasser aus dem Hahn kommt. Die mAh / Wh geben an, wie viel Wasser im Tank, also dem Akku ist und somit maximal fließen kann. Und je weiter der Wasserhahn aufgedreht wird (je mehr Watt etwas verbraucht) und je höher der Wasserdruck (Volt) ist, desto schneller wird es leer sein.
Lieber Fachwerker, kannst du einmal den aktuellen Sachstand erläutern? Man darf jetzt 800VA (Ich lerne schnell 🙂) einspeisen. Gut. Heißt das jetzt 800VA maximal in das öffentliche Netz? Wahrscheinlich, vermute ich. Wenn ich, jetzt meinetwegen 5000W, aus meiner Solaranlage bekomme und einen Hybridwechselrichter habe. Der macht dynamisch eine Nulleinspeisung und lädt dann den Akku mit den 4200W minus meinem Eigenverbrauch. Jetzt ist der Akku voll und ich habe immer noch meine 5000W minus Eigenverbrauch. Ich kann ja dann noch den Trick mit dem Warmwasserboiler machen, um meinen Eigenverbrauch zu steigen bzw. die Energie bei mir zu speichern. Oder ganz als Captain Future schaffe ich mit so 3-4 kleine Bitcoin-Miner an. Als Egoist würde man dann den Wechselrichter dynamisch weiterhin auf den aktuellen Eigenverbrauch setzen. Als Philanthrop (oder Depp der Stadtwerke 🤷♂) würde ich weiterhin max. 800VA einspeisen. Ist das so erlaubt?
Klares Nein. Erlaubt sind 800VA Wechselrichterleistung. Mit einer Inselanlage ist mehr möglich. Es wäre also möglich aus dem Akku einen Inselwechselrichter zusätzlich und damit einen Heizstab zu betreiben.
@@martindienert9603 Ja gut, aus dem Akku den Heizstab zu betreiben wäre jetzt Unsinn. Das ist nur der letzte Speicher in der Kette, der mit Überschuss gefüllt wird. Aber was ist eine Inselanlage? Der Akkudoktor hatte früher bei sich eine solche, die komplett autark war, mit einer Schaltung, die bei leeren Akkus aber dann auf Netz umgeschaltet hat. Das ist ja im Prinzip das gleiche, als wenn man komplett auf Nulleinspeisung geht. Man bekommt ja eh nichts dafür. Wie groß darf eine Inselanlage sein? Darf man im Zweifel bei Solarflaute und leeren Akku auf Netzbezug umstellen? Mehr oder weniger automatisch.
@@enzolorenzo2589 Eine Steckersolaranlage kann jeder in irgend eine Steckdose stecken und das muß "idiotensicher" sein. Im Moment bedeutet das 2kWp Module und 800VA WR, einmal pro Zähler. Ein 2kW (oder mehr) WR mit Nulleinspeisung ist nicht mehr "idiotensicher" und muß deshalb von einem eingetragenen Elektriker überprüft und angemeldet werden. Du kannst aber eine NICHT netzgekoppelte (Insel) Anlage bauen und damit versorgen was du willst. Das bedeutet das du die Verbraucher dann umstecken mußt wenn du sie am Netz betreiben möchtest, eine automatische Umschaltung ist umstritten. Eine selbstgebaute Inselanlage ist nicht eingeschränkt, du bist selbst dafür verantwortlich. Letztenendes kannst du machen was du willst, du musst es nur verantworten.
@@enzolorenzo2589wenn der InselWR mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, muss er zahllose weitere Vorschriften erfüllen. Die MPPSolar PIP kann man aber auch ohne öffentliches Netz betreiben. Es ist wahrscheinlich schon verboten bei leerem Akku sich kurz mit dem öffentlichen Netz zu verbinden um das eingebaute Ladegerät zu nutzen. Aber merkt auch niemand.
@@hwegeler Ja, das ist genau der Punkt. Wahrscheinlich braucht man noch so eine Art Controller bzw. Zwischenkomponente, die diese Trennung gewährleistet. Da sich Einspeisung sowieso nicht mehr lohnt, wäre die Berechnung der persönlich optimalen Größe sehr interessant. Vermutlich muss man sich da selbst von unten ran arbeiten.
Moin zusammen - Aktuell könnt ihr mit meinem Rabattcode FACHWERKER ganze 55,- EUR beim Kauf eines Balkonkraftwerks im Yuma Shop sparen!
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Gilt dieser Rabatt zzgl der 55 EUR, die mit dem aktuellen auf Yuma beworbenen Nachlass durch den Code SOMMER55, beworben werden?
Cooles 6 kW Projekt. Warum nicht ein 3x32A Cee Steckersolargerät oder ein 3x63 A? Hehehe 😂
Wenn die Verdrahtung im Hausanschlusskasten zu glühen anfängt....
Das ist für normale PV Anlagen schon echt kompliziert, denn auch da kann man den Strom der Haussicherung übersteigen
Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch das der Andreas Schmitz mit seinem Team dafür sorge getragen hat, das all diese sehr guten Entscheidungen für die Balkonkraftwerke, als treibende Kraft, mitgewirkt hat. Eine Erwähnung in Deinem Video wäre mehr als nur Fair gewesen!
MWSt 16%? 19%!
Typische Dreisatz-Aufgabe: Wenn ich nur noch den Nettopreis 100% ohne die 19% "Mehrwert" oder "Umsatz"-Aufschlag zahlen muss, sind das 100/119 = 0,8403, also etwa 84% des alten Preises. Der Fachwerker hat also Recht mit den 16% Ersparnis.
@@christiancarl66 Du Fuchs 😀😀
Zur Wahrheit gehört dann auch dass ohne Holger Laudeley und viele andere die seit Jahren im Hintergrund arbeiten, das alles nicht möglich gewesen wäre. Wenn man Andreas erwähnt ist es nur fair auch alle anderen aus seinem Umfeld und alle zu nennen die sich ebenfalls den Arsch aufgerissen haben! Andreas ist .zB. nicht beider kommenden Produktnorm involviert, die vieles wieder schlechter machen wird. Da kämpfen jedoch Leute die auch auf RUclips bekannt sind hart.
Naja, so hat es der Akkuwilli dargestellt. Ich habe schon vorher zwei BKW installiert, dafür brauche ich keinen RUclips "Helden"
Ja wäre es vielleicht. Aber die Feiglinge mussten ja unbedingt die Einspeiseleistung von Balkonkraftwerken auf 800 W begrenzen. Denn wenn du ein Balkonkraftwerk wie einen anderen Inverter anschließt wären auch wie geplant 2000W voll Ok. Sogar mit Schukosteckdose.
Ein extra großes Balkonkraftwerk mit ordentlichem Speicher hört sich gut an! 💪👍
nee, endet wie so oft in der Illegalität, weil Influencer affiliate Einnahmen mit Größe einhergehen - sprich : teuren Speicher verticken für 2500€ und der Influencer macht Kasse, bei 500€ Balkon sind es nur 20%
Herzlichen Dank, ein richtig gutes Video. 😁👍 Endlich mal jemand der das richtig gut erklärt, war schon auf vielen "professionellen" Kanälen, jedoch nicht so gut gemacht. 🎉
Video ist gut. Die Hoymiles-Wechselrichter arbeiten mit hochzelligen Modulen am effizientesten. Z.B. Trina 144 Zeller. Der Hinweis fehlt.
Also ich feiere das Solarpaket I immer noch. Hoffentlich kommt noch Solarpaket II. So viele sinnvolle Änderungen trotz den kompetenzfreien Bremsklötzen von der FDP (die sogar Ihren Kühlschrank mit zur Arbeit nehmen) ist mal wirklich erfeulich. Unterstützt von einer passenden Petition kann unsere Bundesregierung tatsächlich gute Gesetze erlassen.
Wäre schön wenn das öfter passieren würde.
In Haßloch/Pfalz gibt es aktuell 400€ Förderung. 200€ für das Balkonkraftwerk & 200€ für einen Speicher.
Alles super erklärt. Vielen Dank. Aber der Haarbüschel links triggert mich extrem 😂😂😂
Nicht zu vergessen, dass Balkonsolaranlagen nun zu den privilegierten Maßnahmen gehören. Euer Vermieter hat zwar bei der Art und Weise der Installation ein Mitspracherecht, darf euch aber kein Balkonkraftwerk mehr verbieten, wenn es die aktuellen Regelungen erfüllt.
Leider noch nicht in Kraft. Der Bundesrat wird erst am 27.09. dort auf der Tagesordnung stehen!
@@jorgpiontek4794 Danke Dir, da waren die Medien mal wieder zu voreilig.
Schönes Video mit guten Tips, wenn ich mir die Beiträge zu den 16% Ersparnis durchlese, dann ist mir auch klar warum noch zuwenig PV auf den Dächern ist.😂😂
Seit dem 16. Mai 2024 gelten vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Stecker-Solargeräte nicht mehr nötig. Es genügt nun gemäß § 8 Absatz 5a EEG, sein Kraftwerk im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur einzutragen.
Im Video wird noch was anderes behauptet ... dort wird gesagt, das man den Netzbetreiber informieren muss ... das muss man aber gar nicht mehr.
Vielleicht noch mal überarbeiten und neu hochladen !
Wieso wiederholst du einen Satz aus dem Video?
Kannst du auch alle anderen Sätze hier wiederholen? :)
Wir müssen bei der korrekten Angabe bleiben . Denn Watt ist ja ein Fragewort in Norddeutschland . Das sorgt dann dort für Verunsicherung über den Inhalt des Beitrags .😊
Wieder ein sehr guter Beitrag. Was allerdings bei der Norm am Ende rauskommt was keiner. Wenns dumm läuft wird bei einer Einspeiseleistung von 800VA die PV Leistung weiter begrenzt (960wp). Balkonkraftwerk mit Speicher ist leider auch nicht vernüftig geregelt. Es handelt sich deshalb wohl eher um ein Doppelwümsle 😉
Das gilt aber alles auch schon ein paar Monate - also nicht ganz brandaktuell. Großes Dank an dieser Stelle an Andreas Schmitz, den Akkudoktor für seine Petition im Deutschen Bundestag!
Ganz im Ernst: Ohne die Qualität des Videos bemessen zu wollen. Ich kann das Yuma-Gesülze nicht mehr hören! Premium hier, premium da. Die kochen auch nur mit Wasser. Und deren Module kommen ebenfalls aus China. Das einzige, was daran premium ist, sind teilweise die Preise!
Ich will ja dein Kommentar nicht bewerten aber das gelaber ohne Ahnung nervt schon. Das Gehirn ist aus... Der Inhalt ist überflüssig.... Und du kommst auch nur aus dem muspot... 😂😂😂😂😅
Oben links steht "Werbung". Natürlich empfiehlt er seine Anlage. Wenn er dadurch ein paar verkauft und wir weiter seine Videos sehen können, weil er die weiter dreht, dann ist das doch eine gute Sache. Auf RUclips ist jede andere Werbung nerviger, finde ich.
Besser als im Diskontsupermarkt, wo sich der Einkäufer nicht auskennt und dubiose Produkte (nicht zertifizierte WR, Rückseitenfolie der Module durch Heißkleber der aufgepickten Verpackung beschädigt...) ist ein Fachversand auf jeden Fall!
Die Preise sind weder günstig noch premium, sondern Durchschnitt für die gebotenen Marken. Rechne mal die Halterungen raus (a 60€ im Netz) und nen Gutschein rein da bist du fast beim Discounter Preis
Yuma verwendet vor allem billige Kabel billige Module und auf meine Bestellung habe ich 14 Tage gewartet da gibt's bessere
Ein Balkonkraftwerk ins Licht zu zerren ist grundsätzlich eine gute Idee. 😉
4:20 Schlechtwetter ist der eine Anwendungsfall, aber auch eine ost-west-anlage ist hier nennenswert.
Bin auf das Video mit dem XXL Balkonkraftwerk gespannt. Hoffentlich wird dort die Frage geklärt, ob die Modulleistung die direkt mit dem Speicher verbunden wird, auf die 2000 Wp, die direkt am Wechselrichter angeschlossen werden dürfen, angerechnet wird oder ob für die Zulassung eben nur die Generatorleistung direkt am Wechselrichter maßgeblich ist.
@@c.h.4655 die 2000wp sind aus dem EEG und sollen ein Balkonkraftwerk von einer Regulären PV abgrenzen. Das EEG kennt immer nur die Modulleistung, die Wechselrichterleistung ist da egal. Entsprechend sind es gesamte 2kwp, egal ob am Wechselrichter oder am Speicher!
@@kevinschichtel1186
Das würde ja dann auch bedeuten, dass die Leistung eines angeschlossenen Speichers reglementiert werden müsste, oder?
Es wird ja im EEG von angeschlossener Generatorleistung gesprochen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. 🤔
Also müsste es auch Beschränkung geben, wenn ich anstatt von Solarmodulen eine oder mehrere Propeller auf mein Carport montiere 😉
Sehr informatives Video
Gute Aufgearbeitete Informstionen!
Was mich noch interessieren würde ist der Punkt wenn man schon eine PV mit Einspeisung hat wie dann die rechtliche Sache aussieht und wie man dann eine Mischvergütung umgehen kann. Idee Inselanlage mit speicher wo direkt Verbraucher angesteckt werden. Wie sieht da die rechtliche Seite mit Anmeldung aus?
Aus eigener Erfahrung - bei Regen zur Mittagszeit kommt bei idealer Ausrichtung (Süden + Modulneigung ca. 35-40°) etwa 1/20 der Nennleistung. Das heißt - komplett bedeckter grauer Himmel, "normaler" Regen (kein Wolkenbruch, aber auch kein Nieseln, keine hellen Abschnitte im Himmel).
Somit ergeben sich bei 2000W Modulen und 1/20 der Nennleistung etwa 100W.
Mein Vater hat eine ca "2100W"-Steckersolaranlage (= 4 bifaziale 430W-Module plus ca. 100W auf Rückseite) auf seinem Flachdach die auch bei Regen relativ konstant zwischen 11 und 15 Uhr ca. 200W bringt. Die Module sind im Halbkreis von S-O (für Morgensonne) bis S-W-Richtung aufgestellt, um den ganzen Tag abzudecken.Ich kann mich nicht erinnern, dort mal weniger als 150W Leistung gesehen zu haben.
@@michaelvanallen6400 Und was nützen ihm die 150W jetzt? Es ist wohl auch nicht die Rede von "Morgensonne" sondern von Regenwetter.
@@jurgenhill6962 ICH schrieb: "die auch bei Regen relativ konstant zwischen 11 und 15 Uhr ca. 200W bringt". Einfach 2 x lesen und dann langsam begreifen.
Wohne in eine Mietwohnung im Dachgeschoss mit Balkon habe ein 400watt Wechselrichter und 425watt Modul mache aktuell ca1kw pro Tag weil der Balkon um ca15 Uhr schon Schatten stellen hat
Für die Verschattung kann aber der Wechselrichter und das Modul nix.
Wenn das richtig/gut ausgerichtet wäre, dann würde ein 440 Watt Modul an einem Sonnentag so rund das 3 fache machen, also knapp 3 kWh pro Tag.
Ist eben alles eine Frage der Möglichkeiten, jede Abweichung vom optimalen Fall mindert eben den Ertrag.
Meine alte Anlage, mit 10 kWp 38° Dachneigung, hat heute Abend bei einem ganzen Tag Sonnenschein und über 25°C Außentemperatur über 60 kWh auf dem Zähler, ist es aber kühl im Frühjahr oder Herbst .....dann macht die selbe Anlage bis zu 79 kWh an einem Sonnentag!
Du siehst was allein die höhere Modul Temperatur an Ertrag kostet .......
Andere Dachneigung, weiter nach Ost oder West verdreht, Verschattung ......und es bleibt eben nur noch ein Bruchteil des Ertrags übrig.
Beste Grüße😉
Bei 3:20 muss ich leider korrigieren. 800 VA ist die SAMAX also installierte WR Leistung und nicht die "eingestellte". 1600 VA bleiben 1600 VA SAMAX und sind dementsprechend als vereinfachte inbetriebsetzung im Sinne Solapaket 1, VDE-AR-N4105 und VDE 0100-551 nicht zulässig und nur durch eingetragenes Installateurunternehmen zu Errichten.
Super Sache😊
@7:16 Endlich! Warum hat man das nicht schon eher gemacht! Hab so ein altes Dingen hier unten und deswegen kein Balkonkraftwerk gekauft/kaufen können.
Ich würde sagen, maximal 960W Modulleistung ist auch eine interessante Größe, die man berücksichtigen sollte. Auch wenn die VDE Norm noch nicht offiziell ist, gab es ja schon genug Leaks zu Debatten, dass die Norm eine maximale Generatorleistung von 960W empfiehlt. Daran müsste man sich nicht halten. Die Frage ist nur, was sagt die Versicherungswirtschaft dazu. Also z.B. fackelt dir die Butze ab, nachweislich aufgrund des Balkonkraftwerks (unwahrscheinlich, aber kann ja passieren), vielleicht kürzt dann die Versicherung die Leistung/Zahlung, weil man zwar ein erlaubtes Balkonkraftwerk hat, aber über 960W Modulleistung (VDE Empfehlung) hinausgeht ^^
Allerdings gehen Wp und die tatsächlich erzeugte Energie weit auseinander.
Wir haben 890 WP Süd 33° und nur eine Stunde die vollen 800W Leistung. Dass manche länger diese Leistung haben wollen ist klar. Wirklich problematisch sollte das nicht sein.
Und 2000W ist dann oft schon wieder mit Speicher, dann sind die Bedenken überflüssig.
Richtig, es kann zu Problemen mit der Versicherung kommen. Vorausgesetzt, der Gutachter weist die Ursache nach. Ich tipp mal drauf, dass die beim Vorhandensein eines Balkonkraftwerks nachgucken, was da so angeschlossen war. Sind es mehr als die zulässigen 600 W? Oder demnächst 800, wenn der VDE in die Pötte kommt?
Aber meist brennts ja wegen Fernsehern oder Waschmaschinen oder E-Bikes, da sehe ich in Wechselrichtern (noch) wenig Probleme.
Wir Deutsche und unsere Überversicherungen, muss gerade mal schmunzeln als ich das las. Ich hatte auch mal einen Wohnungsbrand da brannte der gesamte Dachstuhl aus. Kripo und Vers. Gutachter hatten ermittelt, von der Zeit als der Brand war kann es nur der elektr. Wand Heizlüfter gewesen sein der mittels Zeitschaltuhr anging oder eben manuell. Ermittelt wurde aber der Boiler, der auf der ganz anderen Seite des Brandherdes war, den Heizlüfter hatten die gar nicht auf dem Schirm da er nicht mehr existend war. Da kein Menschenleben involviert wurde evtl. wurde wohl nur oberflächlich ermittelt, keine Ahnung. Aber Ursache und Grund waren ganz andere. Natürlich war es gut eine Versicherung in dem Moment zu haben, aber manchmal sind wir echt überversichert und überängstlich, mich NICHT inbegriffen. Geht beim TÜV los den überziehe ich gerne mal, manche bekommen da schon Schnappatmung. In diesem Sinne, e schee Wocheend
Das sind gute Nachrichten genau so ist es richtig
Kann ich dir gleich sagen 2500 Watt Module in Serie produzieren bei Regenwetter natürlich habe ich Testanlagen online 28 bis 36 Volt und die Ampere Leistung Kurzschlussstrom 0,27 Ampere 17 Watt
Normalerweise hat der Netzbetreiber gar nichts zu melden selbst bei 800 Watt und alten Sicherungen und Leitungen würde es keine Probleme geben
Der Netzbetreiber hat sicher zu stellen dass die Hochspannungsanlagen ordentlich dimensioniert werden was ich damit sagen möchte ist es gibt in Deutschland Hochspannungsanlagen die sind nicht so toll
Bollea schon unterdimensioniert dass die umspann Transformatoren schon über 100% laufen müssen natürlich wenn das Transformatorenöl eine gewisse Temperatur hat brate ich mir meine Fischstäbchen dort
Spaß beiseite themawechsel
Bezüglich Bifaziale Solarmodule habe ich schon Modelle gesehen die sind auf der Rückseite einfach mit weißer Folie beschichtet
40 Jahre Garantie bei Yuma? Als ob es die Firma in 5 Jahren noch gibt... Bye Bye Garantie, denn ich sehe nicht, dass Yuma rückversichert ist (z. B. Hannover o. Münchner Rück)
Wie kann man sowas sehen?
Das habe ich auch schon gefragt sind offenbar gelabelte Module für mich totale Verarsche wenn selbst namhafte Hersteller meistens maximal 25/30 Jahre geben
@@hiob6568es gibt quasi keine nicht chinesischen Module. Alles was hier in der Werbung gezeigt wird ist umgelabelt. Meyer Burger etc. Doppelter Preis und insolvent. Und in diesem Fall sogar auf den meisten Dächern nicht erlaubt. Wir dürfen nur bis 2qm pro Modul. Schätzungsweise 2025 werden die 3qm im Gesetzestext stehen. Sprich: alles über 455W ist momentan nicht erlaubt
Danke für das Video.. Schade dass nicht legal zurück gedreht werden kann..
Sonst super Entwicklung in Deutschland
Ich habe mein BKW Ende 2023 registriert mit 4kW Solar, mit Batteriespeicher und 800W Wechselrichter.
Nun kam "der Örtliche Versorger" und meinte, dass das gar nicht sein darf mit den 4kW Solar... Aber bis Ende 2023 war das doch kein Problem - und nun?
Er verlangte Rückbau und Korrektur beim Marktstammdatenregister. Ist das korrekt?
Ich habe gehört, dass die Wattzahl gegengezeichnet wird wenn man bereits eine PV Anlage mit Vergütung besitzt. Z. B. 2000 Watt Module, dann wird das Gegengerechnet obwohl nur 800 Höchsten eingespeist werden können. Außerdem soll in diesen Fällen ein Elektriker erforderlich sein wenn man bereits eine PV Anlage hat. Stimmt das?
In Düsseldorf gibt es überall den Ansatz „Klimafreundliches Wohnen“ ebenfalls eine Förderung.
Bei mir läuft der Antrag aktuell.
Mal sehen, ob es diesmal etwas wird.
Bei der Wärmepumpe haben zu mindestens die Stadtwerke noch nicht mal die 400 € wie versprochen überwiesen.
Bisher eher gemischte Gefühle mit diesen Förderprogrammen hier in Düsseldorf…
Und noch wichtiger die Abschreibung auf die Vorjahre als Gewinnrücktrag verrechnen! Wer hilft weiter?
Ich finde das Schwach, dass die Definition Steckersolargerät nicht wie ursprünglich geplant 2000W geworden ist. Wenn man eine Einspeisesteckdose hat (Schuko cee oder was auch immer mit einer 3x2.5 unverzweigten Leitung zum Sicherungskasten) dann ist das auch sicher. Jetzt haben sie nicht nur die Leistung gesenkt sondern auch noch die Modulleistung begrenzt. Alles über 800W muss jetzt also genehmigt und angemeldet werden. Man kann aber anscheinend seinen Strom auch dafür unentgeltlich einspeisen lassen, wenn sich ein Zweirichtungszähler nicht lohnt.
Oder Max 600 w einspeisen ohne leistungsbegrenzung der paneele.... müsste doch eigentlich auch gehen.... und das hat man doch bei nulleinspeisung garantiert nie
Zur Montage über 4m:
Die Bundesbaukommission hat nur klargestellt, dass BKWs keine Bauprodukte sind und deshalb dieser Regel nicht unterliegen.
Sie hat es nicht neu beschlossen!
Heißt die PV Module waren auch vorher schon keine Bauprodukte und die 4m Grenze wurde von irgendjemand herbeifabuliert.
Kann ich dann z.B sowas wie eine Alufolie drunter machen??? Um eine noch größere Spiegelung zu haben.
Ich nutze CEE Stecker finde ich besser😊
Warum?
Sehr gut erklärt. Danke mach weiter so. Top
Förderung mit Bedingung. Natürlich soll der lokale Elektriker auch was von der Förderung haben. Die Gemeinde hängt ja an der Gewerbesteuer.
Wie, Balkonkraftwerke dürfen nicht nur 2000 Wp haben, sondern die darf man auch nutzen, solang man 1200 W davon in einen Batteriespeicher steckt? Das wusste ich bisher nicht.
Um dies drucksen auch alle irgendwie rum.
@@enzolorenzo2589 Weil es Blödsinn ist, einen Batteriespeicher an ein BK zu hängen. Das merkt man spätestens, wenn man an die Kosten und den Nutzen denkt.
@@jurgenhill6962 Wenn man keine Ahnung hat….
Ich habe ein Anker Solix seit 2 Wochen in Betrieb. Bis jetzt bei ungünstigen Wetter 25€ gespart. Das bedeutet für mich in 4-5 Jahren ist es abbezahlt.
Mir nutzt die normale BKW gar nichts, Tagsüber bin ich nicht zu Hause und ich würde den erzeugten Strom verschenken. Die Batterie gleicht Verbrauchsspitzen (innerhalb 800W) aus und verlängert mir die Nutzung enorm.
Ohne Batterie hatte ich mir keine gekauft.
@@jurgenhill6962viel Meinung und keine Ahnung 😂 Du hast wirklich null Plan
@@capitanjack7507 Habe ich nicht? Ich habe seit 2012 11Kw/P auf dem Dach und 10Kw Speicher dazu. Ich bekomme auch noch Vergütung für sebstgenutzten Strom!
KEINEN PLAN ??? Keine Ahnung??? 12 Jahre erfahrung mit PV lassen mich über diesen Blödsinn mit BK nur müde lächeln.
Richtig!
Ich kann mir alles selbst aufs Dach schrauben, aber eine Einspeisedose mit drei Adern darf ich nicht an meine Wand anbauen. Langsam müsste man sich auch als Bürger auf den Fachkräftenotstand berufen können. Finde mal einen Elektriker der eine Shelly 3 EM einbaut.
du kannst dich über die Regelungen hinwegsetzen und alles selbst machen, musst dann aber auch die Verantwortung dafür übernehmen.
Mooin! Danke für das filmpje! Geht das um eine Deutsche Industrie Norm oder um das Verein der Elektriker Regelwerk? Das eine ist bindend, das andere ist eher empfehlend.
Doppel WUMS Balkonkraftwerk
4,5 MWh Eigenverbrauch
100 kWh Einspeisung
75% Autarkie 2Häuser
Was ist e eigentlich bei einem Zählerwechsel wegen BK, der einen neuen Zählerschrank erforderlich macht?
Muss das den dann der Hausbesitzer finanzieren? Wahrscheinlich.
Was ist denn bei Mietern, die ein BK und einen Ferrariszähler haben.
Das haben sie auch brav anmeldet und der Versorger rückt dann irgendwann an,
um einen modernen Zähler zu installieren. Das geht aber in dem uralten Zählerschrank gar nicht so ohne weiteres.
Wer trägt die Kosten für einen neuen Zählerschrank? Der Vermieter, der das BK jetzt neuerdings nicht mehr verbieten kann?
Der Mieter? Eigentlich ist der ja nicht für veraltete Zählerinfrastruktur verantwortlich.
Der Versorger wohl kaum, denke ich. Im besten läuft das erst mal so weiter.
Das kann ja auch richtig ins Geld gehen, wenn die Hauptverteilung nebenan auch neu gemacht werden muss, weil Änderungen bedingen,
dass alles auf den neusten Stand (Fis etc. etc.) gebracht werden muss.
Weis das einer Genaueres?
Daran bin ich auch sehr interessiert!
Jeder Zähler kann ohne weiteres gegen einen neuen Zähler getauscht werden. Ausnahme sind die alten Blechtafeln, die müssen bei fast jeder Änderung (z.B.v
Fi-Schalter) ersetzt werden.
@@aloismaier2157Bei stoffumantelten Leitungen gibt's auch Stress.
als vermieter wäre ein probates mittel, entweder die miete über einen begrenzten zeitraum zu erhöhen oder sonderkosten für sonst nicht nötig gewordenen umbau zu berechnen, damit der mieter als nutzniesser dieser anlage auch für die kosten aufkommt.
wenn es mehrere mieter gibt, die so etwas installieren können und wollen, wäre eine aufteilung der kosten über die betreffenden mietparteien sinnvoll.
natürlich ist da streit vorprogrammiert, wenn anfangs nur 1-2 mieter sich daran beteiligen und andere dann 1 jahr nach umbau der verteilung ebenfalls ein BKW installieren.
folglich müsste man dann eine anteilsberechnung durchführen.
kein vermieter, der noch bei verstand ist, wird eine normalerweise unnötige sanierung der elektroanlage den mietern schenken.
da geht schnell mal ein mittlerer 4-stelliger betrag durch. das wird auf jeden fall umgelegt. ähnlich einer badsanierung o.Ä.
Die Dinger sind insgesamt sehr günstig und machen sich auch schnell bezahlt. Warum dann das auch noch mit Steuermittel fördern? Finde ich unmöglich, dass mein Nachbar sich mittels meiner Steuerabgaben sich so ein Ding kaufen kann. Was das Mitspracherecht der Vermieter betrifft, würde ich nicht unbedingt auf mein Recht pochen, wenn er es absolut nicht will. Die Miete könnte plötzlich teurer werden, oder aus fadenscheinigen Gründen die Wohnung gekündigt werden. Als Vermieter sitzt man in der Regel am längeren Hebel wenn man es geschickt macht. Den Rest der Gesetzesänderung halte ich für sehr sinnvoll. Es stellt sich bei dieser Regierung nur die Frage nach der Halbwertszeit der neuen Regelungen LG
Kann sein, dass es sich noch ändert, aber bei 800 Watt Balkonkraftwerk darf man wahrscheinlich nur 960 Watt PV Paneele betreiben!🤔
INFO VDE:Der Entwurf der VDE-Norm sieht gar eine strengere Beschränkung auf insgesamt 960 Watt Solarmodulleistung vor.
VDE ist doch nicht verpflichtend. Die werden mit Sicherheit nicht tausende bereits in gutem Glauben installierte BKWs als illegal erklären, wäre völlig neu.
Hier wird von 2000 Watt Modulleistung gesprochen. Ja habs auch gehört mit 960 Watt aber von der VDE hört man nichts mehr .
Ich will einfach nur anmerken, dass in den letzten beiden Jahren das Thema PV ENORM für die Verbraucher/ Nutzer vereinfacht wurde. Der Zubau hat auch exorbitant zugenommen. Ob PV oder Balkon ... das hat vornehmlich unser allseits kritisierter Herr Habeck zu verantworten. Auch wenn er mit seinem Heizungsgesetz wahrscheinlich einiges falsch gemacht hat.
Mit CDU oder SPD wären wir sicher nicht da wo wir jetzt sind. Einfach mal im Hinterkopf behalten
Bei aller Liebe… Aber diese Vereinfachung und den Trend zu Balkon-Solar würde ich nun wirklich nicht Habeck zugute schreiben. Er hat es nicht verhindert -> schon mal gut. Aber wirklich gefördert -> kann ich auch nicht erkennen!
Die Guirella-Taktik der Benutzer hat sich einfach durchgedrückt und der Gesetzgeber hat reagiert und es nun offiziell zugelassen.
Und was sinnvoll ist, setzt sich meist durch - da braucht es dann keine Förderung durch Steuergelder, die unser aller Geld kosten! Das Geld, das manche Kommunen in die Förderung von PV stecken, sollten sie lieber in Schulen, … investieren.
Und AFD?
@@manfredmietusch5344 wissen die von der AFD was PV überhaupt is??
@@parasurferfm Ja, sicher der Putin Verband.....
Ja und wenn weitere Leute durch abgestochen werden, weil nicht abgeschoben wurde, einfach auch im Hinterkopf behalten, gelle !😉
Eine Liste von deutschen Fördergeldern, die indirekt keine Förderungen von Industrie und Handwerk sind und wirklich direkt beim Bürger landen wäre wohl ziemlich kurz...
ja, natürlich, du hast fast verstanden, was eine Förderung ist :p
Das Problem ist und bleibt, dass man zum Zeitpunkt der Einspeisung der Strom auch verbraucht werden muss, sonst verschenke ich den Strom an den Stromlieferanten. Solange dies nicht behoben wird, ist das ganze extrem halbherzig. Ja, man kann für teuer Geld einen Energiespeicher bauen. Aber ich muss dadurch den Strom mehrfach umrichten, wo bei meinen 800 Watt - wenn überhaupt - die Hälfte übrrbleibt. Damit decke ich höchstens die Grundlast meiner Wohnung ab.
Zudem sind Balkonkraftwerke bei Altbauten ein Problem. Viele Altbauten haben völlig veraltete Installationen und sind so schon ein Pulverfass. Wenn ich dann ein Balkonkraftwerk installiere, wer garantiert mir, dass ich nicht meine Bude damit abfackele?
Lieber Fachwerker,
Kann man ein Balkonkraftwerk auch mit Batterie UND Gefrierschrank kombinieren? Wenn gut Sonnenstrom da ist, könnte der Gefrierschrank so richtig kräftig runterkühlen. Anschließend könnte er in der Nacht erst den Batteriestrom verbrauchen, bevor er "Fremdstrom" verbraucht. Geht so etwas und falls ja, gibt es das?
Gehen tut alles, ist nur die Frage wie aufwändig man eine entsprechende Steuerung machen will und ob sich das ganze dann auch lohnt.
Als wohnungseigentümer interessiert es mich, wen man um Zustimmung fragen muss? WEG Beschluss?
Ja
Wo sind da jetzt die News? Das ist doch seit Monaten so.
Krass Viele Fragen wurden Beantwortet Danke was ich glaube was oft Auftaucht ist diese Notstrom Ersatzstrom Frage .
Soweit Mir bekannt Mögen Sie keine Anlagen ohne Energieüberwachung. Aber Jeder kann ja seine Verbraucher einfach in eine Powerbank oder Speicher mit Steckdose Stecken. Man erkennt dort ja wenn der Strom all wird . Für mich das einfache Notstrom System oder nennt sich das Ersatzatom . ? Obwohl ich das nutze bin ich nicht sicher Welcher begriff der richtige ist . der wird der ja bei mir dauerhaft genutzt und ist kein Ersatz 🙂 gibt es jetzt auch schon für Balkonkraftwerke und ist sicher für einige Interessant .
Hier wird ebenfalls nicht auf die VDE eingegangen wo sich Versicherungen dran halten werden, falls ein Schadensfall eintreten sollte. Wird in der VDE nicht eine Grenze von 960watt eingeführt anstelle von 2000watt, oder ist noch immer ein hin und her bei dem Thema
Moin,
Frage zu bifazialen Modulen. Damit die wirklich von der Beidseitigkeit profitieren, muß der Untergrund unter dem Modul ja möglichst hell sein (Albedo und so). Nun sind die meisten Carport-Dächer ja eher dunkel bis schwarz. Was kann man denn tun, um unter den Modulen die notwendige Helligkeit zu herzustellen? Kannst du da mal einen geeigneten Tipp geben? Weiße Plastikfolie irgendwie drunterfrickeln dürfte ja eher keine dauerhafte Lösung sein.
Gruß uns Hamburg
Sorry, aber ich verstehe es langsam überhaupt nicht mehr...
Ich wollte auf 2 Gartenhäuser insgesamt 5 Module anbringen:
- 3x Modul a 400 Watt= 1.200 Watt mit Wechselrichter 1.200 W
- 2x Modul a 400 Watt= 800 Watt mit Wechselrichter 800 W
Ist das nun in Ordnung oder nicht ? Kann ich das so anmelden ?
@derfachwerker wo gibt es den diese verstellbaren Premiumhalter, auf der Yuma Seite finde ich diese leider nicht.
Hallo. Muss man bei der 2000w grenze nur die Vorderseite der Module zusammen zählen oder bei bifaziale Module auch noch die
Leistung der Rückseite dazu zählen.
Wartet mal ab…die großen Konzerne haben es schon in der Pipeline und brauchen nur noch genug Lobbyisten, dann zahlst du für das Einspeisen eine Art Strafe. Angeblich legt der überproduzierte Strom die maroden Netze in D lahm.
Habe in der ersten Sekunde schon gedacht, Moment das Modul ist nicht zugelassen. Über 2qm Fläche. Aber Werbung erlaubt anscheinend alles. Es ist davon auszugehen das die meisten Bundesländer dieses oder nächstes Jahr auf 3qm gehen, aber momentan ist dieses beworbene Modul „illegal“ den link zu seiner Behauptung mit den über 2qm hätte ich gerne mal
Hier bitte:
www.dibt.de/de/aktuelles/meldungen/nachricht-detail/meldung/aktualisiert-welche-bauaufsichtlichen-bestimmungen-gelten-fuer-photovoltaik-module-pv-module
Schaust du recht weit unten: Sonderfall Balkonkraftwerke
Seit 5 Jahren gilt: *Nichts ist so beständig, wie die Änderung.*
Und wer glaubt, zu wissen, welche Regeln morgen gelten,
*Für Glauben gibt es Häuser mit einer großen Glocke, pflegte mein Opa immer zu sagen.*
Den Spruch von deinem Opa finde ich super. Den werde ich mir merken. Kann man an vielen Stellen brauchen. Danke
@@sternenhimmel4637Mein Opa sagte immer: "Ja glauben..... glauben heißt so viel wie nix wissen"!
Heute kann ich ihm da voll und ganz zustimmen......😉😁
Wat? Watt Volt Ihr denn? 🤔
Frage, wie funktioniert das mit dem Einspeisen, da auf einer Steckdose schon Spannung drauf ist. Und noch eine wichtige Frage, wie viel Watt kann man normal in einem Jahr erzeugen.
Danke für das Video.
Was mir jedoch noch unklar ist und mich bis jetzt von einem Balkonkraftwerk abhält ist der Zähler bzw. Der Zählerschrank.
Dieser ist recht alt und daduch haben wir ein Farrais Zahler. Wenn ich es jetzt anmelde, dann wird vermutlich der Zähler zeitnah vom Netzbetreiber ausgetauscht. Kann es hierbei zu größeren Kosten kommen? Der Zählertausch ist ansich ja kostenlos. Aber ich habe die Befürchtung, das am Zählerschrank einiges gemacht werden muss, damit er wieder der Stand der Technik ist und der neue Zähler installiert wird. Hat da jemand Erfahrung damit?
Ein reiner Zählertausch bewirkt keine anderen Anpassungen (sonst wäre das nicht veraltet, da Zähler regelmäßig getauscht werden) . Die Modernisierung wäre nur nötig, wenn für eine große PV oder auch Wallbox, Wärmepumpe, Sauna oder andere Großgeräte etwas im Zählerschrank geändert werden müsste.
PS mit 20 Euro Gebühr pro Jahr musst du für den neuen Zähler rechnen, das käme in den nächsten Jahren aber sowieso auf dich zu
Wir haben noch alte Schraubsicherungen, das hat den Monteur der Bayernwerke nicht interessiert. Ferraris raus - neuen mit Smartmeter rein - fertig.
@@thomasfranz8722 Zähler werden NICHT regelmäßig getauscht. Das erfolgt nur dann, wenn bestimmte Modelle bei den Nachmessungen zu große Abweichungen haben. Andernfalls gilt die Eichung weiter (davon unabhängig ist der momentan laufende Austausch auf digitale Zähler (nicht Smartmeter)). Wir hatten im Haus 30 Jahre alte Zähler, wo der Eich-Aufkleber schon ewig abgelaufen war....
Ich bin seit einem Jahr in der Ausbildung zum Elektroniker für Gebäude und Energietechnik in NRW. In der Berufsschule sagten sie heute (29.08.2024), dass in NRW bis 2027 alle 3-Punkt Zähler (die alten z.Bsp. Ferrariszähler) ausgetauscht werden sollen. Das heißt also, die Zähler werden sowie so ausgetauscht. Zumindest in NRW.
Ich frage mich, warum der Betteri-Stecker auf einmal weg ist. Soll ich jetzt alle meine Wechselrichter wegwerfen? Ist ja schrecklich.
In meinem Haus waren früher mal Nachtspeicheröfen. Der Zähler zählt deshalb tagsüber und nachts getrennt, damit der Nachtstrom günstiger abgerechnet werden kann. Die Avacon macht jetzt Stress und behauptet ein Balkonkraftwerk wäre an einem solchen Zähler nicht erlaubt. Weiß Jemand etwas dazu? Hat schon Jemand Erfahrung damit?
Stumpf gesagt: Nicht dein Problem, sonder das des Messstellenbetreibers. Du bist der Meldepflicht nachgekommen. Wenn die ein Problem sehen, müssen die halt Zähler tauschen.
Ich verstehe nicht, was die Beschränkung auf 2000WP bewirken soll. Aus Versicherer Sicht nachvollziehbar, aber nicht aus Sicht des Gesetzgebers. Was übersehe ich?
Dann mach mal eine Rechnung auf, wann und ob sich ein Akku rechnet.
Hallo, tolles Video, gute Aufklärung. Danke!
Es hat noch nie jemand über das Problem berichtet, Balkonsolar mit Elektronik Zähler. Bei uns ein itron EM214. Hoffe das ist die richtige Produktbezeichnung.
Hier habe ich das Problem, dass die einspeiseleistung nur auf einer Phase wirkt, wo das Balkonsolar drauf hängt. Verbrauch auf den anderen beiden Phasen werden nicht kompensiert.
Gibt es dafür eine Lösung?
Ja, ein anderer Zähler. Man sollte beim Versorger anrufen und fragen ob der Zähler saldierend ist. Nur saldierende Zähler funktionieren ähnlich wie Ferraris Zähler und zeigen eine gesamte Produktion oder Verbrauch an. Meine Stadtwerke haben mich versichert, dass die modernen Zähler alle saldierend sein sollten.
@@antonkupper3270 Danke für die Rückmeldung. Dieser Zähler ist auch saldierend, dennoch zeigt die Praxis, dass er es nicht kann, bzw scheinbar nur in eine Richtung.
Testbedingung war, Verbrauch 100w. Balkonsolar eingesteckt mit einer Produktion von über 300W. Am Zähler reduzierte sich der Verbrauch auf 20W. Als ich dann das Licht ausschaltete waren es 0W.
Wiederholung ohne Kühlschrank. Verbrauch 20W, Balkonsolar eingesteckt, 5min gewartet, Verbrauch weiterhin auf 20W.
Balkonsolar auf eine andere Phase eingesteckt, 0W am Zähler.
Um das Balkonsolar dann effektiv nutzen zu können, müsste ich also alles auf eine Phase hängen. Ärgerlich ist natürlich, dass der Hauptverbraucher E-Herd dann nur zu 1/3 kompensiert werden kann.
Und das ist eigentlich der Hauptnutzen zur Mittagszeit bei Sonne.
Daher wichtig das Thema zu besprechen. Denn wenn jemand sich ein Balkonsolar holt, e-Zähler hat, der auf der Verbrauchseite nicht addiert und dann das Solar nur mit der Zimmerbeleuchtung zusammen auf einer Phase hängt, da wird sich so ein Balkonsolar nie amortisiert. Nur der Netzbereiber freut sich.
Und daher die Frage ob es eine Möglichkeit gibt trotzdem auf der verbraucherseite über alle drei Phasen zu kompensieren?
Es muss irgendwie gehen, der alte Zähler konnte das auch.
Wie ist das jetzt eigentlich, wenn man schon eine (richtige) PV Anlage hat? Darf man das BKW auch anschließen und einspeisen lassen und damit Einspeisevergütung erhalten?
Jein. Einfach so anstecken und wie beschrieben den Überschuss zusätzlich einspeisen und dafür Vergütung kassieren ist Subventionsbetrug (weil die Einspeisevergütung ist eine Subvention vom Staat, welche gestaffelt nach dem Anschlussjahr für 20 Jahre fest bleibt. Und wenn Du nun einfach nachträglich zusätzlich günstiger erworbene PVLeistung einspeist, ist das unzulässig). Wenn du das aber (so wie vorgeschrieben) anmeldest, dann wird eine Mischvergütung errechnet, die du nun für die Alte und neue Anlage erhältst.
Einfach anschließen. Die 800 Watt merkt doch keiner.
Finde ich, hätten sie auch mit aufnehmen dürfen, dass man legal einfach 800W zusätzlich einspeisen darf 😀
Kaufen und Klappe halten
@@martinweniger5596 Wo kann man das nachlesen? Ist das wirklich so? Dann würden viele alte PV Anlagenbetreiber ja zu Betrügern mit einem BKW. 🧐😅
Ist ja was neues was du sagst 😂
Danke ❤
Glücklicherweise habe ich so einen alten Zähler.
10€ Monatsmiete.
Neuer Zähler 20€ pro Monat.
Also teilweise mein Problem.
Nur als Info.
Wenn aber die Zeit rum ist, kommt so oder der teure Zähler.
Dann Stromanbieter wechseln.
@@Bogomil76 Glaube das ist Sache des Netzbetreibers, nicht des Anbieters! Kannst also wechseln wie du willst. Wenn der Zähler dran ist, kannst nix machen
@@lukahai59 Technisch ja, Netzbetreiber, aber wie teuer die Zählermiete ist Stromanbieter, gibt Tarife mit günstiger Zählermiete und teurem Strom und umgekehrt…
Die Module aus China, Gesetze lassen sich Ändern , Garantiezeit ?
Mal eine dumme Frage ich habe mein Balkonkraftwerk
mit 2 Modulen angemeldet. Ich würde gerne noch zwei weitere Module installieren. Muss ich die weiteren PV-Module auch anmelden. Es bleibt wie gehabt bei einem Wechselrichter. LG Paul
Der Freistaat Sachsen fördert Balkonkraftwerke für Mieter mit min. 300WP Leistung mit pauschal 300€ über die SAB.
Och Fachwerker: Der Schukostecker ist kein 2 poliger Stecker! Der Schutzkontakt ist der dritte Kontakt! Und der ist wichtig! Ein Eurostecker ist ein 2 poliger Stecker und wäre hierfür NICHT zulässig.
Er ist da nicht so bewandert 😂
Elektrotechnik ist nicht seine größte Stärke. Bei Dämmstoffen und Fachwerksanierung ist er besser
@@alis49281 👍👍👏👏
Ein Troll
2 Pole, aber 3 Kontakte. Wo ist das Problem? Haarspalterei?
2 polig und 3 Kontakte…
Glückwunsch zur Kooperation! Denke 12-15 Riesen für Dich. Aber Yuma ohne mich
H. Bitte teilen!
Moin! Na du hast aber eine sehr "interessante" Vorstellung davon, was man bei so einer Kooperation verdient ;-)
Beim Helmut gibt 100 Jahre Garantie 😂
Unerlaubte Stromnutzung 😂😂😂
Etwas Recherche würde dem Video nicht schaden…
Korrekt heißt es: "Unerlaubte Entnahme von Strom"
Der Wortlaut ist mir in dem Moment nicht eingefallen, habe ich ja auch gesagt und ist im Grunde ja auch relativ egal..oder meinst du nicht?
Wie ist das mit dem Eigenverbrauch der Einspeisung von der Balkonsolaranlage? Es wird ja nur auf der einen Phase der Steckdose eingespeist. Andere Verbraucher auf den anderen Phasen im Haus werden davon nicht versorgt?
Oder gibt es da auch Möglichkeiten?
der Stromzähler "rechnet die phasen gegeneinander auf". nennt sich glaub ich saldieren.
das heißt wenn zb eine Phase energie aus dem netz benötigt und auf einer anderen Phase Energie vom BK ins Netz geht wird nur die Summe angezeigt (zb +300W +(-300W) = 0W)
Das stimmt, es wird nur auf der Phase eingespeist, auf welcher die Steckdose anliegt, an jener auch das BKW angeschlossen ist. ABER dein Zähler dreht NICHTSDESTOTROTZ um diese Einspeisenlsitung langsamer, bzw. bleibt stehen ODER, bei einem Zähler ohne Rücklaufsperre, sogar rückwärts (#Jackpot!!!).
👍👍💪💪✌️
10:43 ist aber von der Landesbauverordnung abhängig oder?
In welche Gemeinde muss ich ziehen, um meine MWSt auf 16% zu senken? 🙃😎
Natürlich liegt der Steuersatz bei 19%.
Wenn ich aber diese 19% auf ein Produkt nicht zahlen muss, so SPARE ich rund 16% auf den Originalpreis - und genau das habe ich gesagt :-)
Wie ist denn das, wenn man bereits eine PV Anlage hat? "Beißt" sich das?
Wir haben eine 10kWp Dachanlage mit Speicher, haben aber noch Platz für 2 Balkonkraftwerke. Ich nehme mal an, mehr als die 800W vom Balkon insgesamt sind nicht erlaubt?
Geht, macht aber je nach Ausbeute der BKW wenig Sinn, weil es die Einspeisevergütung reduziert. In Deinem Fall würde die Vergütung um den Teil der Anlage prozentual reduziert, den Du an Paneelen an die BKWs hängst. Da aber BKWs meist aufgrund der Ausrichtung unterproportional produzieren ist das eher ein Minusgeschäft.
@@JH-gl9wt Danke für die Antwort. Also wenn ich 1kWp BKW Panele betreibe würde mir bei meiner 10kWp Anlage 10% Einspeisevergütung gestrichen? Das wären ja satte 0,8ct/kWh 🤑
Seit wir 2 E-Autos haben, speisen wir fast nichts mehr ein und nur aus dem Grund spiele ich mit dem Gedanken eines BKWs. Zudem haben wir bei der PV 50% Ost und 50% Westausrichtung. Das BKW wäre nach Süden ausgerichtet und die bifazialen Module würden am Installationsort auch besonders gut funktionieren. Kann man das irgendwie berechnen, ob es sich lohnt?
@@desasch1687 Im Prinzip ja, allerdings hast Du ja auch einen Ertrag aus dem BKW, was man gegenrechnen muss. Bei kaum vorhandener Einspeisung kann man natürlich auch nicht viel verlieren!
Ist an sich wie eine Erweiterung der bestehenden PV-Anlage.
Problem: Das Balkonkraftwerk speist quasi "nebenher" ein und der Zähler misst diese Einspeiseleistung mit. Du bekommst dann auch dafür die Einspeisevergütung. Man kann hier Subventionsbetrug unterstellen. Korrekterweise musst Du in dem Fall das BKW nicht nur im Marktstammdatenregister eintragen, sondern auch beim Netzbetreiber anmelden. Anschließend errechnet sich die neue Einspeisevergütung der nun "neuen" Anlage nach dem jeweils momentan geltenden Satz.
Und was noch wichtiger ist - wenn Du Platz für 2 BKWs hast - hast Du auch 2 separate Zähler des Netzbetreibers? Oder nur einen? Wenn Du nur einen hast, darfst Du nur ein BKW antecken.
@@Bettina4257 Naja, wie im Video wohl erklärt muss man den Netzbetreiber informieren, nicht anmelden. Wie dem auch sei, dieser Witz von "Einspeisevergütung" ist mir ziemlich wumms, weil wir vollelektrisch sind und einen Eigenverbrauch von über 90%, eher über 95% anstreben.
In Welzheim bei Stuttgart gibts 0€ Förderung
Ich habe das Balkonkraftwerk nur im Marktstammdatenregister eingetragen. Ist dass denn nun ausreichend? Im Video klingt es so, als müsste ich den Netzbetreiber trotzdem irgendwie informieren?
Wie sieht eine Lösung aus mit der ich über 2000 watt peak komme (Fördergrenze) ein Battrie Speicherund 5 Module benutzen will, Kann ich 2 . 400 Watt module in Reihe schalten und die restlichen 3 einfach and die 3 Tracker (Anker Solix 2 Pro anschließen? Oder sollte man einfach das 5 Module separate mit einem Einzeln Wechselrichter an schliessen ?
Hallo Fachwerker bei uns sind leider schon 19% Mwst. zu zahlen.
Natürlich liegt der Steuersatz bei 19%.
Wenn ich aber diese 19% auf ein Produkt nicht zahlen muss, so SPARE ich rund 16% auf den Originalpreis - und genau das habe ich gesagt :-)
@derFachwerker
Hallo, meine frage, ich betreibe eine pv Anlage mit 7,5 kw/p. Wie muss ich in diesem fall das Balkonkraftwerk anmelden? Danke im vorraus Gruß René
K.a. warum die restlichen deutschen immer so auf irgendwelche Vorgaben acht geben?....
Guter Kanal
Danke für Infos. Kann ich mit y- Kabel soviel Module an den Anker Speicher anschließen?
Danke, ob Du meine Frage beantwortest.
Gruß
Ahrens
Nein auf keinen Fall!!
maximal 60V kann ein MPPT Tracker. Das bedeutet du kannst nur ein einziges Marktübliches Modul anschließen. Ein Solarmodul hat ca. 50 bis 55V Spannung.
Leider fehlt mir das rechtliche Zusammenspiel mit einer bereits bestehenden eigenverbrauchs Anlage.
Kann ich trotzdem einfach so ein BK anmelden?
Das würde mich auch interessieren!
Ja das geht, man bekommt dann nur keine Einspeisevergütung für den BKW Anteil der Anlage. Hier zählt dann die Modulleistung, beispielsweise 8kwp PV plus maximale 2kwp BKW und du bekommst nur noch 80% deiner Einspeisung vergütet. Das große Problem ist aber, das die 2kwp trotzdem ja nur 800VA Wechselrichterleistung haben dürfen. Wenn man also nicht die gesamten 8kwp schon selbst verbrauchen kann, macht man mit dem BKW eher minus. Entsprechend das BKW nicht auf 800VA Drosseln und vom Elektriker anmelden lassen. Dann bekommt man wenigstens die Einspeisevergütung und macht nicht noch minus.
@@kevinschichtel1186 danke, ja genau sowas hatte ich befürchtet...
@@kevinschichtel1186 Problem ist, dass der Zähler vom BKW nix mitbekommt. Und je nach Ausrichtung von normaler Anlage und BKW kann man nicht einfach grob rechnen und die Modulleistung abziehen.
@@Bettina4257Deswegen wird auch nichts gezählt. Die Vergütung wird einfach gemittelt. Soll heißen deine Vergütung pro kwh verringert sich anteilig.
P.S.
Wer den zeitlichen Mehraufwand nicht scheut, und nicht das vereinfachte Anmeldeverfahren zwingend haben muss, mit 800 WATT EINSPEIST, bekommt im übrigen die nicht selbst verbrauchte Einspeisung vergütet. Sind paar Cent nur je KW/h, jedoch besser, als bei dem vereinfachten Verfahren, den nicht selbst verbrauchten Strom, der Energiemafia zu schenken😎🤗😅
Wenn ich mir so ein Teil im Fachhandel kauf kann ich gleich sagen "tschau, Amortisation". Ich hab mein Sunniva BKW mit 850W mit 800W WR online gekauft für 250€ inkl Versand (war auf MyDealz). Der Preis ist DER Faktor ob sich das überhaupt rechnet. 400€ und mehr für sowas auszugeben ist dämlich - dann besser bleiben lassen, bei hoher Garantiedauer interessiert mich die Qualität recht wenig.
Berlin fördert mit 500€. Hab meins bei Yuma gelauft für 608€ , Versand, Halterungen etc alles dabei. Insgesamt also nur 108€ bezahlt beim "Fachhandel". Kommt also immer drauf an, wo man ist.
@@spikezzi4950 Stimmt. Hier im Südwesten ist das aber die absolute Ausnahme. Heidelberg fördert z.B. nur bei einem speziellen Händler - und da ist es nach Förderung teurer als meins. Da steckt sich der Händler die Förderung in die Tasche.
@@DrHouse-zs9ebja überall Beschiss ohne Ende!
Hi,
Hab mir heute ein BKW in Weinheim selbst abgeholt , 2x404 w Solarpanel ,1 Growatt 800 watt Wechselrichter ,5 m anschlusskabel zur Schuko-Steckdose für 189 €.
Thema Balkongerüst: Ich darf nicht montieren weil das Geländer angeblich nicht stabil genug ist. Es ist kpl erneuert worden, sieht aber aus wie ein besserer Jägerzaun. Ich glaube es entspricht nicht den Normen. Wo bekomme ich Informationen wie ein Geländer beschaffen sein muss?
ggf. beim kommunalen Bauamt anfragen
Zu Förderung der Balkon-Anlage wird es so in Essen gehandhabt,dass Du zuerst dich anmelden muss (ich möchte mir eine Balkon-Anlage kaufen)und dann darfst Du sie erst bestellen.Ich habe es umgekehrt gemacht und bekomme nichts.Wer soll das wissen ?
Stimmt so nicht habe keine Batterie und habe 2 Platten südseite und 2 Westseite somit hab ich länger über den Tag Strom und die Platten kosten ja fast nichts mehr
Danke für den Hinweis mit VoltAmpere... mir als Laien machen die vielen Einheiten immer Probleme. Warum wird beispielsweise meine kleine Powerbank mit 10.000 mAh angegeben, meine große aber mit 1.000 Wh, während eine Autobatterie lediglich als 12V betitelt wird... das ergibt für mich gar keinen Sinn.
@@henner645 einfach mit Wasser vergleichen - die Volt geben an, mit wie viel Druck /Tempo Wasser aus dem Hahn kommt.
Die mAh / Wh geben an, wie viel Wasser im Tank, also dem Akku ist und somit maximal fließen kann.
Und je weiter der Wasserhahn aufgedreht wird (je mehr Watt etwas verbraucht) und je höher der Wasserdruck (Volt) ist, desto schneller wird es leer sein.
@@thomasfranz8722 endlich kapier ich das - toll erklärt - DANKE!
Lieber Fachwerker, kannst du einmal den aktuellen Sachstand erläutern?
Man darf jetzt 800VA (Ich lerne schnell 🙂) einspeisen. Gut.
Heißt das jetzt 800VA maximal in das öffentliche Netz? Wahrscheinlich, vermute ich.
Wenn ich, jetzt meinetwegen 5000W, aus meiner Solaranlage bekomme und einen Hybridwechselrichter habe.
Der macht dynamisch eine Nulleinspeisung und lädt dann den Akku mit den 4200W minus meinem Eigenverbrauch.
Jetzt ist der Akku voll und ich habe immer noch meine 5000W minus Eigenverbrauch.
Ich kann ja dann noch den Trick mit dem Warmwasserboiler machen, um meinen Eigenverbrauch zu steigen bzw. die Energie bei mir zu speichern.
Oder ganz als Captain Future schaffe ich mit so 3-4 kleine Bitcoin-Miner an.
Als Egoist würde man dann den Wechselrichter dynamisch weiterhin auf den aktuellen Eigenverbrauch setzen.
Als Philanthrop (oder Depp der Stadtwerke 🤷♂) würde ich weiterhin max. 800VA einspeisen.
Ist das so erlaubt?
Klares Nein. Erlaubt sind 800VA Wechselrichterleistung. Mit einer Inselanlage ist mehr möglich. Es wäre also möglich aus dem Akku einen Inselwechselrichter zusätzlich und damit einen Heizstab zu betreiben.
@@martindienert9603 Ja gut, aus dem Akku den Heizstab zu betreiben wäre jetzt Unsinn.
Das ist nur der letzte Speicher in der Kette, der mit Überschuss gefüllt wird. Aber was ist eine Inselanlage? Der Akkudoktor hatte früher bei sich eine solche, die komplett autark war, mit einer Schaltung, die bei leeren Akkus aber dann auf Netz umgeschaltet hat. Das ist ja im Prinzip das gleiche, als wenn man komplett auf Nulleinspeisung geht. Man bekommt ja eh nichts dafür. Wie groß darf eine Inselanlage sein? Darf man im Zweifel bei Solarflaute und leeren Akku auf Netzbezug umstellen? Mehr oder weniger automatisch.
@@enzolorenzo2589 Eine Steckersolaranlage kann jeder in irgend eine Steckdose stecken und das muß "idiotensicher" sein. Im Moment bedeutet das 2kWp Module und 800VA WR, einmal pro Zähler. Ein 2kW (oder mehr) WR mit Nulleinspeisung ist nicht mehr "idiotensicher" und muß deshalb von einem eingetragenen Elektriker überprüft und angemeldet werden.
Du kannst aber eine NICHT netzgekoppelte (Insel) Anlage bauen und damit versorgen was du willst. Das bedeutet das du die Verbraucher dann umstecken mußt wenn du sie am Netz betreiben möchtest, eine automatische Umschaltung ist umstritten. Eine selbstgebaute Inselanlage ist nicht eingeschränkt, du bist selbst dafür verantwortlich.
Letztenendes kannst du machen was du willst, du musst es nur verantworten.
@@enzolorenzo2589wenn der InselWR mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, muss er zahllose weitere Vorschriften erfüllen. Die MPPSolar PIP kann man aber auch ohne öffentliches Netz betreiben. Es ist wahrscheinlich schon verboten bei leerem Akku sich kurz mit dem öffentlichen Netz zu verbinden um das eingebaute Ladegerät zu nutzen. Aber merkt auch niemand.
@@hwegeler Ja, das ist genau der Punkt.
Wahrscheinlich braucht man noch so eine Art Controller bzw. Zwischenkomponente, die diese Trennung gewährleistet. Da sich Einspeisung sowieso nicht mehr lohnt, wäre die Berechnung der persönlich optimalen Größe sehr interessant. Vermutlich muss man sich da selbst von unten ran arbeiten.