Grundsteuerbescheid prüfen und kontrollieren - Grundsteuererklärung Niedersachen 2022 (Einspruch)

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  • Опубликовано: 27 авг 2024
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    Wenn ihre eure Grundsteuererklärung Niedersachsen abgegeben habt, bekommt ihr zunächst 2 Bescheide vom Finanzamt.
    Den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Diese Bescheide sind die Grundlage für den Grundsteuerbescheid, den eure Kommune für das Jahr 2025 erlässt. Deshalb solltet ihr die Bescheide umgehend prüfen.
    Wir erklären euch im Video anhand von Originalbescheiden, worauf ihr achten solltet. In diesem Video geht es nur um die Grundsteuer Niedersachsen und nur um Grundstücke mit Wohnbauten, die zu 100% Wohnzwecken dienen. Natürlich können wir nicht auf jedes Detail der Grundsteuerberechnung eingehen. Für die Berechnung der Äquivalenzbeträge bei Grund- und Bodenflächen über 10.000 qm findet Ihr im Niedersächsischen Ministerialblatt beim Anwendungserlass Informationen und Berechnungsbeispiele auf den Seiten 331 - 333.
    Link: www.niedersach...
    Achtung: Es handelt sich um keine Steuerberatung und spiegelt lediglich meine eigene Meinung wider. Diese Informationen sollten auf keinen Fall eine Beratung durch einen Steuerberater ersetzen.

Комментарии • 35

  • @METROPOLEPRODUKTION
    @METROPOLEPRODUKTION Год назад +4

    Ganz klar die beste Erklärung zum dem Thema auf RUclips. Beim Finanzamt würde ich diese Infos nie bekommen, ich zweifle sogar daran, dass der Steuerberater es so ausführlich und detailliert erklären würde.

  • @christineboxem4569
    @christineboxem4569 Год назад

    Ganz super erklärt ! Danke für Ihre Arbeit. Weder vom Steuerberater noch von einer anderen Stelle !

  • @brunobrauer5373
    @brunobrauer5373 Год назад

    Super erklärt, vielen Dank!

  • @brittap.6326
    @brittap.6326 Год назад

    Vielen Dank 👍 super

  • @norman3518
    @norman3518 Год назад

    das war mal eine richtig gut und nachvollziehbare Erläuterung💪🏼 ganz große Klasse 👍🏼

  • @TiTi-kb2tk
    @TiTi-kb2tk Год назад +1

    Viel Grüße aus Garbsen

  • @hummel5742
    @hummel5742 Год назад

    bin ich froh, auf dieses Video gestoßen zu sein, tatsächlich wurde falsch vom FA gerechnet, Grund-und Boden hab ich 2392 qm, Wohn- und Nutzfläche 114, es wurden 2392 qm mit 0,04 Euro gerechnet!!!, das wäre mir jetzt nicht aufgefallen, lieben Dank für dieses Video, trotz Berechnung meinerseits liegt mein neuer Messbetrag dreimal so hoch wie jetzt !!!, ich frage mich WER denn in Deutschland niedriger eingestuft wird, wie es ja heißt ???

  • @SpeedyGontschales
    @SpeedyGontschales Год назад

    Guten Tag, vielen Dank für die super Erklärung. Habe ich es im Video verpasst oder gibt es schon jetzt dann eine Möglichkeit mit Hilfe des Grundsteuermessbetrages die später anfallende Grundsteuer auszurechnen? Danke für ein kurzes Feedback.

  • @stenop5695
    @stenop5695 Год назад

    Danke für die tolle Erklärung. Unser Steuermessbetrag hat sich von 54,40€ auf 145,49€, erhöht, obwohl die Wohnfläche gleichgeblieben und die Nutzfläche wegen der Freibeträge sogar gesunken ist. Wir wohnen in einem kleinen Dorf in Nds. und der durchschn. Bodenrichtwert ist der gleiche wie für den von der Infrastruktur her wesentlich besser ausgestatteten Hauptort ( mit Schule, Kindergärten, Hallenschwimmbad, Einkaufsmärkten, Nachtbus usw.) ?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Год назад

      Die Finanzbehörde nimmt als Grundlage i.d.R. die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Wenn das Finanzamt den festgelegten Bodenrichtwert richtig übernommen hat, wird ein Einspruch gegen den Bescheid abgelehnt. Die Grundlage, welche Werte genommen werden liegt im Grundsteuergesetz. Das heißt Sie müssten gegen das Gesetz selber klagen. Oder Sie müssten Einfluss auf den Gutachterausschuss in Ihrem Landkreis nehmen der diesen Bodenrichtwert festgelegt hat, was ich rückwirkend für den 01.01.2022 für unmöglich halte. Zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer Niedersachsen habe ich ein Video auf meinem Kanal veröffentlicht. Können Sie ja mal anschauen.

  • @RiKER-Ni-
    @RiKER-Ni- Год назад

    Es sein den die Finanzverwaltung verschickt wie in Niedersachsen über die CITIPOST, dann kann man schon mal einen Tag oben drauf hauen.

  • @yuppieyoutubix
    @yuppieyoutubix Год назад

    Vielen Dank für den sehr interessanten Beitrag. Insbesondere habe ich nicht gewusst , dass die Äquivalenzzahl zu halbieren ist, für den die überbaute Fläche um das 10fache übersteigenden Teil des Grundstücks. Bei uns wurde dies offenbar nicht berücksichtigt.
    Wo finde ich die entsprechende Verordnung, um sie im Einspruch zitieren zu können.

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Год назад

      Die gesetzlichen Vorschriften für die Ermäßigung der Äquivalenzzahlen bei der Grundsteuer Niedersachsen befindeten sich im Paragraph 4 Abs. 2 des niedersächsischen Grundsteuergesetzes. Unter dem Video in der Beschreibung befindet sich ein Link mit dem Anwendungserlass und dort finden Sie Infos und Beispielrechnungen.

    • @yuppieyoutubix
      @yuppieyoutubix Год назад

      @@Finanzenleichtgemacht Vielen Dank. Das ist sehr hilfreich!!!

    • @yuppieyoutubix
      @yuppieyoutubix Год назад

      @@Finanzenleichtgemacht Vielen Dank. Das ist sehr hilfreich!

  • @tzoumaz40
    @tzoumaz40 Год назад

    Gut erklärt, aber wer stellt die Äquivalenzbeträge fest und auf Grund welcher Kriterien? Meine Wohnfläche ist 108 qm und der Betrag 59,36 €. Du wohnst in einem Bad und liegst noch niedriger?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Год назад

      Die Wohnfläche wird mit der Äquivalenzzahl von 0,5 multipliziert. Die steht im Gesetz. Dann wird das ganze noch mit dem Lagefaktor multipliziert und den findest du im Grundsteuer-Viewer. Wo du den Lagefaktor findest und wie berechnet wird erklär ich ab Minute 5:04 im Video.

  • @emonord1766
    @emonord1766 Год назад

    Hallo
    Mit Interesse habe ich Ihre Videos verfolgt und hätte folgende Frage:
    Ich habe zwar zwei Bescheide bekommen aber der 1. lautet Einheitswertbescheid Zurechnungsfortschreibung auf den 1.1.2023 in diesem steht nur ein Wert (Einheitswert) 2.Bescheid Grundsteuermessbescheid Neuveranlagung auf den 1.1.2023 Bei Ihnen im Video 1.1.2022 und 1.1.2025. Im Grundsteuermessbescheid steht nur ein Wert der Grundsteuermessbetrag.
    Sonst sind keine Werte so wie bei Ihnen im Beispiel zu sehen

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Год назад

      Eine Zurechnungsfortschreibung gibt es i.d.R. bei einem Eigentümerwechsel, damit Ihre Gemeinde oder Stadt die Grundsteuer ab.01.01.2023 von Ihnen erheben kann. Mein Video behandelt die Grundsteuerreform Niedersachsen die erst ab 01.01.2025 gilt. Bei einer Bestandsimmobilie gibt der Eigentümer die Grundsteuererklärung für die Grundsteuerreform ab, der am 01.01.2022 Eigentümer war.

  • @annalenaberger8823
    @annalenaberger8823 Год назад

    @Ralf, gleich mal eine Frage! Hätten wir dann bei der Nutzfläche 0 Quadratmeter eingeben müssen oder das einfach weglassen müssen? Du hast bei dem Video mit der Ausfüllhilfe dazu nichts gesagt, so haben wir das einfach weggelassen. Bei der Garage zum Beispiel, die ein eigenes Aktenzeichen hatte aber wirtlschaftlich zum Haus gehört, haben wir 0 angegeben, und dort dann umgekehrt, die Wohnfläche weggelassen.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад

      PS: Zu meiner Frage oben: Jetzt bin ich ganz verwirrt! Wie gesagt, Nutzfläche war bei Deiner Ausfüllhilfe gar nicht erwähnt worden...als würde man die gar nicht brauchen. Natürlich haben wir Nutzfläche aber ich dachte, wir in Niedersachsen brauchen die bei reinen Wohnhäusern nicht angeben, so wurde es auch an anderen Stellen immer erklärt...jetzt bin ich oberverwirrt....mein Mann hats genauso verstanden wie ich....hmm.......!??

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Год назад +1

      Da die Garage ein eigenes Aktenzeichen hat und das einzige Gebäude auf dem Grundstück ist war es in eurem Fall natürlich sinnvoll die Garage mit Nutzfläche 0 einzutragen, damit das Finanzamt Bescheid weiß, dass es kein unbebautes Grundstück ist. Bei Grundstücken wo das Wohngebäude und die Garage auf einem Grundstück stehen, wäre es kein Problem die Garage nicht anzugeben, wenn sie nicht größer als der Freibetrag 50qm ist. Bei Wohngebäuden sind Zubehörräume, wie zum Beispiel: Boden -, Keller -,Heizungsräume etc., die der Wohnnutzung dienen nicht als Nutzflächen zu berücksichtigen. Beispiel Einfamilienhaus mit ausgebauten Erdgeschoss und Dachgeschoss, unterkellert und mit Spitzboden und Terasse. Die Wohnflächen im Erdgeschoss und Dachgeschoss sind anzugeben, die Kellerflächen und die Flächen im Spitzboden nicht, auch nicht als Nutzflächen. Die Terrasse ist zu einem Viertel der Wohnfläche zuzurechnen. Eure Info ist also richtig das auf die Wohnfläche abgestellt wird.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 Год назад

      @@Finanzenleichtgemacht okay vielen Dank, super erklärt! Dann haben wir das auch richtig mit der Garage gemacht, puh! 😯

  • @meisterkaese1
    @meisterkaese1 Год назад

    Wenn das Finanzamt unsere alte Bretterscheune als Wohnraum ansieht ..... und wir die Grundsteuer für diesen Wohnraum bezahlen ...... Darf ich das Gebäude dann bewohnen ohne Nutzungsänderungsantrag ?

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Год назад

      Habt ihr die Flächen der Bretterscheune als Wohnflächen in die Erklärung eingetragen? Die Bretterscheune hat Nutzflächen. Für die Grundsteuerberechnung ist es richtig, dass die Aquivalenzbeträge für die Wohnfläche um 30 % ermäßigt werden. Für die Nutzfläche werden 100 % angesetzt. Noch zwei Hinweise zur Bretterscheune, die ich unter einem Kommentar von euch unter einem anderen Video gegeben habe: Flächen zum lagern von Brennstoffen (z.B. Brennholz zum Heizen) zählen nicht zur Nutzfläche. Oder wenn die Scheune z.B. abbruchreif und dem Verfall preisgegeben ist und sie deshalb nicht dauerhaft nutzbar ist, könnt ihr das Finanzamt fragen ob diese Flächen unberücksichtigt bleiben können. Außerdem müsst ihr den Freibetrag für Nebengebäude von insgesamt 30 m² selber abziehen. Das Finanzamt berücksichtigt das nicht.

    • @meisterkaese1
      @meisterkaese1 Год назад

      @@Finanzenleichtgemacht Danke für den Hinweis ! Ich habe grad 100M³ Brennholz bekommen und schmeiß jetzt alle Schuppen und Scheunen voll 😄😁

  • @forri1978
    @forri1978 Год назад

    Wir haben eine alte Scheune auf unseren Grundstück. Muß die auch mit angegeben werden? Sie ist ca.20x10m

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Год назад

      Grundsätzlich ist die Scheune ein Nebengebäude. Dann ist die Nutzfläche anzugeben. Ist Ihr Grundstück nur als Wohngrundstück genutzt, oder haben Sie noch teilweise Landwirtschaftliche Nutzung? Als was wird die Scheune genutzt? Für Nebengebäude gibt es einen Freibetrag von insgesamt 30qm je Wohneinheit. Für Garagenflächen beträgt der Freibetrag 50qm je Wohneinheit. Ist die Scheune überhaupt nutzbar, oder ist sie vielleicht stark baufällig und deshalb unnutzbar? Wenn das letztere der Fall ist, könnten Sie beim Finanzamt anfragen, ob die Scheune überhaupt zu berücksichtigen ist.

    • @meisterkaese1
      @meisterkaese1 Год назад

      Wir haben unser Bescheid im Kasten ! Sogar das offene Carpoort wird als Wohnfläche gerechnet unsere alte Bretter Scheune auch..... Deswegen kommt denn auch eben 0,04 raus und nicht 0,02 eben das doppelte....... Grundsteuer +400%

    • @Finanzenleichtgemacht
      @Finanzenleichtgemacht  Год назад

      @@meisterkaese1 habt ihr die Fläche des Carports in die Grundsteuererklärung eingetragen? Carports sind nicht zu berücksichtigen. Nur Garagenflächen oberhalb des Freibetrages. Wenn es sich baurechtlich um ein Carport handelt könnt ihr Einspruch einlegen. Zum Thema Bretterscheune: Flächen zum lagern von Brennstoffen (z.B. Brennholz zum Heizen) zählen nicht zur Nutzfläche. Oder wenn die Scheune z.B. abbruchreif und dem Verfall preisgegeben ist und sie deshalb nicht dauerhaft nutzbar ist, könnt ihr das Finanzamt fragen ob diese Flächen unberücksichtigt bleiben können. Außerdem müsst ihr den Freibetrag für Nebengebäude von insgesamt 30 m² selber abziehen. Das Finanzamt nimmt den Abzug nicht vor.