Was ist wenn die Belegschaft einen betriebsrat haben möchte sich aber niemand traut dies in Angriff zu nehmen bzw niemand im betriebsrat sitzen möchte ?
Dann gibt es leider keinen Betriebsrat. Einen Betriebsrat kann es nur dann geben, wenn es mindestens eine Person gibt, die auch ein Betriebsratsamt übernehmen möchte.
Wie sieht das mit der Einladung bei Franchisen aus und Läden die im Ausland sind? Mein Unternehmen ist sowohl in Deutschland (Franchise und Vertriebsmärkte) als auch europaweit vertreten. Wie muss das alles berücksichtigt werden?
können auch die drei Kandidaten des Wahlvorstandes erst auf ein Saminar gehen, bevor die 1ste Wahlvorstands-Versammung stattfindet? Wie kriegt man dann die Kosten hierfür erstattet!
beim vereinfachten 2stufigen Wahlverfahren ist es verpflichtend das zwischen Wahlvorstandswahl und eigentlicher BR-Wahl genau eine Woche liegen soll bzw. maximal liegen darf. Diese Woche reicht aber niemals um Seminare für die Wahlvorstandsmitglieder zu buchen und entsprechend teil zu nehmen. Kann man die diese Frist von 8 Tagen auch ausdehnen?
Ja, das ist in der Tat ein Problem. Die Frist zwischen der ersten und zweiten Wahlversammlung kann eigentlich nicht verlängert werden. Für diese Situation gibt es 2 "Lösungen": 1. Die 3 Arbeitnehmer, die zu der Wahlversammlung einladen, auf der der Wahlvorstand gewählt wird, könnten schon an einer entsprechenden Schulung teilnehmen. Das wäre schon deshalb sinnvoll, weil schon auf dieser ersten Wahlversammlung viele Aufgaben zu erledigen sind, für die man das Wissen aus einer entsprechenden Schulung gut gebrauchen kann (Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers wäre hier aber nicht unproblematisch!). 2. Die Wochenfrist zwischen der ersten und der zweiten Wahlversammlung wird (versehentlich oder absichtlich) nicht eingehalten und die zweite Wahlversammlung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Dies könnte zwar zur Anfechtbarkeit der Wahl führen, aber nicht zur deren Nichtigkeit. Das heißt, man hätte nach der Wahl erst einmal einen rechtswirksam installierten Betriebsrat mit allen Rechten und Pflichten. Falls die Wahl im Anschluss erfolgreich angefochten werden sollte, müsste sie wiederholt werden. Nach unserer Erfahrung passiert es häufig unbewusst aufgrund von Unkenntnis, dass die Wochenfrist zwischen der ersten und zweiten Wahlversammlung nicht eingehalten wird und anschießend wird die eigentlich fehlerhafte Wahl dann gar nicht angefochten.
In den Wahlvorstand bestellt werden kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs (BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12). Wahlberechtigt sind nach § 7 Satz 1 BetrVG alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Warum sollte man als Unternehmer in einem Land gründen oder investieren, wo es sowas wie Betriebsräte gibt? Es gibt schließlich genug Länder auf der Welt, wo es sowas nicht gibt, dafür aber mit hochqualifiziertem, günstigem Personal, spottbilligem Strom, Wasser, Immobilien etc. Das erschließt sich mir nicht.
@@DrKlugeSeminare das ist korrekt und ich glaube ich möchte es auch gar nicht verstehen. Ich habe in den USA und Kanada studiert, in einem steuergünstigen Land in Osteuropa gegründet und schon allein die Idee eines Betriebsrates (betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer) lässt mich erschaudern.
@@g.f.w.6402sympathisch!😅 ein Betriebsrat kann im Unternehmen den AG aber auch als Ansprechpartner für die AN entlasten und den Betriebsfrieden und die Motivation der AN verbessern. Schon oft so erlebt!
@@lukaskaiser2122 toxische oder unmotivierte Angestellte werden in normalen Ländern (also ca. 90% der Länder der Welt) einfach entlassen. Mir würde kein Szenario einfallen, in dem die Deutschen mit ihren Errungenschaften aus Wolkenkuckucksheim zukünftig noch mit der Welt konkurrieren können. Schon allein, wenn man um die Ecke schaut: von der polnischen Arbeitsmentalität können die Deutschen viel lernen. Dort wird gearbeitet und nicht gefordert und Misserfolge nehmen Angestellte persönlich.
Was ist wenn die Belegschaft einen betriebsrat haben möchte sich aber niemand traut dies in Angriff zu nehmen bzw niemand im betriebsrat sitzen möchte ?
Dann gibt es leider keinen Betriebsrat. Einen Betriebsrat kann es nur dann geben, wenn es mindestens eine Person gibt, die auch ein Betriebsratsamt übernehmen möchte.
@@DrKlugeSeminare eine nur? oder 3...5...etc je nach Betriebsgrosse
Wie sieht das mit der Einladung bei Franchisen aus und Läden die im Ausland sind? Mein Unternehmen ist sowohl in Deutschland (Franchise und Vertriebsmärkte) als auch europaweit vertreten. Wie muss das alles berücksichtigt werden?
Welches Personal kann bzw darf zum BRVorstand gewählt werden? Dürfen auch Mitglieder des Managements und der Personalleitung gewählt werden?
können auch die drei Kandidaten des Wahlvorstandes erst auf ein Saminar gehen, bevor die 1ste Wahlvorstands-Versammung stattfindet?
Wie kriegt man dann die Kosten hierfür erstattet!
Zählt zur Arbeitnehmerzahl auch die Menge der Teilzeitkräfte, Werkstudenten und Aushilfen oder nur Vollzeitangestellte?
Teilzeitkräfte zählen auf jeden Fall mit. Bei Werkstudenten und Aushilfen kommt es drauf an, das müsste man genauer prüfen.
und wie sieht es mit Freiberuflern (Contractoren) aus? Zählen diese ebenfalls?
Was muss man genauer Prüfen?
beim vereinfachten 2stufigen Wahlverfahren ist es verpflichtend das zwischen Wahlvorstandswahl und eigentlicher BR-Wahl genau eine Woche liegen soll bzw. maximal liegen darf. Diese Woche reicht aber niemals um Seminare für die Wahlvorstandsmitglieder zu buchen und entsprechend teil zu nehmen. Kann man die diese Frist von 8 Tagen auch ausdehnen?
Ja, das ist in der Tat ein Problem. Die Frist zwischen der ersten und zweiten Wahlversammlung kann eigentlich nicht verlängert werden. Für diese Situation gibt es 2 "Lösungen":
1. Die 3 Arbeitnehmer, die zu der Wahlversammlung einladen, auf der der Wahlvorstand gewählt wird, könnten schon an einer entsprechenden Schulung teilnehmen. Das wäre schon deshalb sinnvoll, weil schon auf dieser ersten Wahlversammlung viele Aufgaben zu erledigen sind, für die man das Wissen aus einer entsprechenden Schulung gut gebrauchen kann (Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers wäre hier aber nicht unproblematisch!).
2. Die Wochenfrist zwischen der ersten und der zweiten Wahlversammlung wird (versehentlich oder absichtlich) nicht eingehalten und die zweite Wahlversammlung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Dies könnte zwar zur Anfechtbarkeit der Wahl führen, aber nicht zur deren Nichtigkeit. Das heißt, man hätte nach der Wahl erst einmal einen rechtswirksam installierten Betriebsrat mit allen Rechten und Pflichten. Falls die Wahl im Anschluss erfolgreich angefochten werden sollte, müsste sie wiederholt werden. Nach unserer Erfahrung passiert es häufig unbewusst aufgrund von Unkenntnis, dass die Wochenfrist zwischen der ersten und zweiten Wahlversammlung nicht eingehalten wird und anschießend wird die eigentlich fehlerhafte Wahl dann gar nicht angefochten.
Kann ich mit 3 kollegen also wir zu viert einen BR GRÜNDEN und den vorsitzenden unter uns ausmachen ohne eine betriebsversammlung???
gute Frage.... leider keine Antower hier erhelten 😞
Abgelehnt und danach gekündigt? 😢
6:56, können Minderjährige Arbeitnehmer ab 16 Jahren nicht nur das aktive Wahlrecht ausüben?
In den Wahlvorstand bestellt werden kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs (BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 53/12). Wahlberechtigt sind nach § 7 Satz 1 BetrVG alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Könnte man auch rechtliche Unterstützung im gesamten Prozess von ihnen erhalten?
Und, wie sieht es aus mit einer ausländischen firmierung, die ihre Zweigniederlassung in Deutschland hat mit Deutschen Beschäftigten?
Ja, grundsätzlich könnten wir Sie in dem Prozess unterstützen. Die ausländische Firmierung ist kein Problem.
Kann ich den besonderen Kündigungsschutz nach den 3 Monaten, bei Bedarf, nochmal erneuern?
Warum sollte man als Unternehmer in einem Land gründen oder investieren, wo es sowas wie Betriebsräte gibt? Es gibt schließlich genug Länder auf der Welt, wo es sowas nicht gibt, dafür aber mit hochqualifiziertem, günstigem Personal, spottbilligem Strom, Wasser, Immobilien etc. Das erschließt sich mir nicht.
Dann hast du offenbar nicht verstanden, was der Sinn und was die Aufgaben eines Betriebsrats sind.
@@DrKlugeSeminare das ist korrekt und ich glaube ich möchte es auch gar nicht verstehen. Ich habe in den USA und Kanada studiert, in einem steuergünstigen Land in Osteuropa gegründet und schon allein die Idee eines Betriebsrates (betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer) lässt mich erschaudern.
@@g.f.w.6402 für jemanden wie Sie will man auch nicht arbeiten. Mit so einem Mindset sind sie leider im 19 Jahrundert hängengeblieben :(
@@g.f.w.6402sympathisch!😅 ein Betriebsrat kann im Unternehmen den AG aber auch als Ansprechpartner für die AN entlasten und den Betriebsfrieden und die Motivation der AN verbessern. Schon oft so erlebt!
@@lukaskaiser2122 toxische oder unmotivierte Angestellte werden in normalen Ländern (also ca. 90% der Länder der Welt) einfach entlassen. Mir würde kein Szenario einfallen, in dem die Deutschen mit ihren Errungenschaften aus Wolkenkuckucksheim zukünftig noch mit der Welt konkurrieren können. Schon allein, wenn man um die Ecke schaut: von der polnischen Arbeitsmentalität können die Deutschen viel lernen. Dort wird gearbeitet und nicht gefordert und Misserfolge nehmen Angestellte persönlich.