Mal eine wichtige Frage in unserer Firma wurde vom Betriebsrat ein interner Arbeitnehmer zum Datenschutzbeauftragten gewählt worden. Hat der das Recht zu Seminaren um dort mehr Erfahrung zu bekommen. Darf der Kollege auch freigestellt werden. Muss der Datenschutzbeauftragte für den Betriebsrat ein Betriebsratmitglied sein und darf er zu Seminaren und freigestellt werden
Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten obliegt dem Arbeitgeber. Sie unterliegt nicht der Mitbestimmung. Es darf nur jemand bestellt werden der über entsprechende Kenntnisse verfügt.
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