Ganz herzlichen Dank für diese klar strukturierte Erklärung, kompakt, freundlich und kompetent. Das Land an sich mag in den Abgrund steuern, zum Glück gibt es noch kompetente und hilfsbereite Menschen, die es uns leichter machen, hier zu überleben. 1000 Dank!
Ich bin schon seit Jahren ein treuer Fan des Newsletters und nun auch aller weiteren Medien, die ihr entsprechend nutzt und anbietet! Heute möchte ich aber mal DANKE sagen, denn eure Arbeit ist einfach nur Klasse. Dieses Video ist ein Muss für jeden Eigentümer, der sich mit der neuen Grundsteuer auseinandersetzen möchte.
Ihr seid die Besten Um Geldangelegenheiten kümmere ich sehr gerne. Als ich mich an die Grundsteuererklärung machen wollte, war ich mit meiner Eigentumswohnung leider schnell verunsichert Ich musste abbrechen, in der Hoffnung dass eine verständliche Anleitung kommt. Genau das habt ihr jetzt mit Eurer TOP Anleitung auf Finanztip getan Ich bin euch sehr dankbar, bleibe euch ewig treu 🙂
Danke, dass ihr wie immer zu denjenigen gehört, die das ganze ohne Panik, Wut o.ä. erklären. Habe schon einige Videos zu dem Thema gesehen, die unnötig reißerisch waren.
Klasse, ein ganzes Studium ohne Abschluss um den Job der Beamten zu machen, die sich dann wieder rum nicht mit ihrer eigenen Software auseinandersetzen müssen. Nur damit letztendlich eine Fehlerkette aktiviert wird und dich tief in den Abgrund mitreißt. Und ja ich hab es richtig ausgefüllt. Ich habe mir schon Haufen Tutorials angesehen und die korrekten Angaben getätigt. Einfach nur Frustrierend.
Ich kann Nachts schon nicht mehr schlafen, ich mach das für meine Eltern, die nicht verstehen, das es eine Strafe gibt, wenn man das nicht macht und es pünktlich abgibt....es hat ewig gedauert bis ich Unterlagen ausgehändigt bekommen habe von denen 🙄
Viele Daten liegen bei verschiedenen Behörden und Registern bereits vor. Hätte man das alles ordentlich digitalisiert könnte man das Elsterformular für die jeweiligen Grundstücke entsprechend vor befüllen und der jeweilige Eigentümer müsste dann nur die Angaben prüfen und gegebenenfalls ergänzen oder korrigieren. Das ist bei diesem Vorhaben zu Fehlern in der Erklärung kommt ist sicher klar und dürfte dann ab 2025 eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Finanzgerichte werden.
Das Finanzamt hat mit Elster tatsächlich relativ wenig zu tun. Das ist wahrscheinlich, wie ein Großteil der IT Projekte vom Bund, ausgelagert worden an externe IT Firmen. Kann man sich wahrscheinlich wie die Luca App vorstellen. Die Behörden haben da Zugriff drauf, aber mit der Software an sich nix zu tun
@@duckface9425 Elster wird vom Bayrischen Landesamt für Steuern (oder so ähnlich) Betrieben. Das sollte aber kein Hindernis sein entsprechende Daten voreinzutragen.
Wow, ist das kompliziert! In der Schweiz kriegen wir eine Einschätzung vom Bauamt bzw. Steueramt und müssen diese Werte eins zu eins in der Steuererklärung abgeben. Dafür haben wir aber als Nachteil den weltweit einmaligen Eigenmietwert als künstliche Einnahmen zu versteuern. Jedem Land sein System 😉
Sehr gut erklärt; zusammen mit der Ausfüllhilfe (pdf-Unterlage) hat es bestens geklappt. Völlig unabhängig davon frage ich mich natürlich: Wareum muss es bei einer im Grunde genommen gleichen Fragestellung in jedem Bundesland 4 verschiedene Modelle geben. Ich halte das für einen völlig unnötigen Auswuchs unseres föderalen Systems und schlicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Finanzämter.
Hallo Finanztip-Team, ich bin euch für eure Erklärungen, Tips und Tricks unendlich dankbar! Habe soeben meine Steuererklärung fertig gestellt. Beste Grüße aus MV.
Das größte Problem wird nirgends angesprochen: die Resultate des Gutachterausschusses sind oft vollkommen willkürlich und damit nicht nur falsch, sondern verfassungswidrig. Bei mir und in der Nachbarschaft (BW) werden Grundstücke zum vollen Wert katalogisiert, obwohl eine Hälfte innerhalb, die andere Hälfte jedoch außerhalb des Baulandes liegt - aber jeweils eben nur eine Register-Nummer haben. So ergibt sich einmal ein Nichtbauland-Wert von 360 €/m² - das Nebengrundstück, dass vollkommen im Außenbereich liegt, hat dann aber 1,50 €/m².
Danke, Sie haben immer die Videos, die man braucht. Frage: wenn Einfamilienhaus hat zwei Eingänge, weil er eine kleine Einliegerwohnung hat - zählt er zu Zweifamilienhaus?
Wirklich vielen Dank für die guten Anleitungen zu dieser stupiden grundsteruererklärung. 2 Std hab ich gebraucht aber ich habs hintermir. Bitte teilt alle diese Anleitungen mit euren Freunden.
ich hab es vor ein paar Wochen abgeschickt(Bawue) - das große Problem bei so ziemlich allen Tutorials und Ausfüllhilfen ist, aber das sich so ziemlich alles auf Grundstückseigentümer bezieht und der Sonderfall Wohnungseigetum(der auch nicht so wenige betreffen dürfte) hinten runter fällt. Land- und Forstwirtschaft hat da wohl die bessere Lobby gehabt und bekommt vereinfachte Formulare
Moin, gute Einführung zum Thema. Ich habe mir die Grundsteuer-Formulare vom Finanzamt in Papierform geben lassen, völlig problemlos. Die gedruckte Anleitung ist einfach und die Formulare auch. Kleiner Hinweis, wer ein Baudenkmal besitzt, kann Grundsteuer Ermäßigung beantragen. Die Papierform hat m.E. den Vorteil, dass man eine Kopie der gemachten Angaben hat. MfG.
Ich halte von der Papierform nichts. Ich bevorzuge das Elster Portal, da man sofort Hinweise bei falscher Eingabe bekommt und Korrekturen vornehmen kann, ohne zu streichen oder gar ein neues Formular zu benötigen. Darüber hinaus spart man sich das Papier, schont die Umwelt und eine digitale Kopie der abgegebenen Formulare lässt sich ebenfalls herunterladen. Zusätzlich erfolgt die Abgabe online und kostet auch kein Porto. Und man erhält sofort eine Bestätigung, dass das Formular übermittelt wurde. Ich finde, es spricht nicht viel für die Papierform.
Kannst du bitte bitte ein Video zu einer Geschäftsimobilie machen? Wir haben eine Gaststätte und wohnen auch oben drüber. Wie gebe ich das genau an? Bin schon am verzweifeln :-(
Bitte beachten: Auch unbebaute Grundstücke oder Grundstücke eines land- oder forstwirschaftlichen Betriebes (also auch ganz normale Waldgrundstücke) sind von dieser Erklärung und Neuberechnung betroffen, auch wenn das hier nicht erwähnt wurde.
Aber wie geht das in NRW. Habe über das Haus und den Wald unterschiedliche Schreiben erhalten und komme in der Erklärung nicht weiter bzw. hat Fehlermeldungen. Muss ich 2 getrennte Erklärungen abgeben?
@@heinzkaiser3647 Ja, jedes separate Grundstück muss einzeln bzw. getrennt erklärt werden. Auf den Schreiben vom FA sind vermutlich auch unterschiedlichen Aktenzeichen bzw. Steuernummern aufgeführt.
@Juergen B. von der loetseite Da kenne ich mich absolut nicht aus. Ich habe aber schon Videos gesehen, in denen auch auf diese Fälle eingegangen wurde. Bei der Berechnung der Wohnfläche läuft da glaube ich einiges anders im Vergleich zu einem reinem Wohnhaus. Im Zweifelsfall einfach direkt mit dem Finanzamt die eigene Situation absprechen.
@MDMA Manfred Das mit dem "Betrieb" ist gelinde gesagt ein Witz unseres Staates. Wir (alles Privatpersonen) haben auch nur ein Teilstück eines handelsüblichen Waldes ohne einen "Betrieb" darauf, dennoch betrachtet es Vater Staat als solchen. Wir müssen daher auch Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein, damit wir und andere auf diesem Grundstück versichert sind. Auf diesem Waldgrundstück wird aber nichts produziert, gelagert oder gehandelt, was Anzeichen eines Betriebes wären. Wir können den Wald auch nicht privat oder gewerblich nutzen, Steuern zahlen dürfen wir aber sehr wohl. Ach ja, die Waldbrandversicherung nicht zu vergessen, die muss natürlich auch abgeschlossen und bezahlt werden. Möglicherweise sind hier die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Zweifelsfall mal beim Finanzamt nachfragen. Oder Mikado spielen und sich nicht rühren ;-)
Hallo Herr Finanztip,vielen Dank für dieses sehr hilfreiche und informative Video zur neuen Grundsteuer! Habe ein Abo dagelassen und freue mich auf weitere Videos! Weiter so. Gruß aus Worms/RLP!
Recht herzlichen Dank für diese Erklärung, sprachlich und inhaltlich sehr klar. Für mich ist nur noch eine Frage offen: ist mein Windfang mit einzurechnen oder nicht? Danke
Sehr informativ und verständlich erklärt! Vielen Dank! In allen meinen Unterlagen (Grundriss, Kaufvertrag,...) habe ich eine kleinere Wohnfläche als die, die ich vor kurzem interessenshalber ausgemessen habe. Welche Wohnfläche muss man nun angeben? Jene Wohnfläche, die überall in offiziellen Dokumenten aufgeführt ist, oder die, die ich neu berechnet habe? Vielen Dank im Voraus!
Was sicherlich erwähnenswert ist, dass Bürger die über keinen eigenen PC verfügen, eine schriftliche Grundsteuererklärung machen dürfen. Ich meine, das müsse man zwar auch vorher beantragen, aber dieser alte Weg steht älteren Bürgern immer noch zur Verfügung.
Wie immer ein sehenswertes Video. Eine Ergänzung für alle Berliner Immobilienbesitzer: Die Berliner Verwaltung verschickt keine Informationsschreiben. Es wurde lediglich im Amtsblatt und als Aushang veröffentlicht. Abgabepflicht besteht trotzdem.
Dazu habe ich jetzt doch mal eine Frage : Wir kaufen uns wahrscheinlich ein Haus dieses Jahr und es steht ja "Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 ein Grundstück besitzt, muss bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben." Würde das jetzt heißen der Vorbesitzer muss das bis zum 31.10. eingereicht haben und wir (müssen) damit Leben was da raus gekommen ist? So würde ich das jetzt verstehen. Vielen Dank für eine Antwort schonmal :) Und vielen Dank an Finanztip für schon viele informative Videos ;)
Gibst Du Deinen Ehepartner als Miteigentümer an verlangt Schleswig Holstein eine eigene ID. Die ist aber nicht vorhanden, da ja nur ein Ehepartner mit einer ID angeschrieben wurde? So ist ein korrektes Absenden der Elster Erklärung unmöglich und man ist gezwungen eine falsche Erklärung abzugeben. Alle Versuche Hilfe zu bekommen und Anrufe beim Finanzamt sind erfolglos geblieben.
Hallo, super Video vorab! Ich habe einen kleinen Wintergarten am Wohnzimmer, und eine kleine Heizung darin. Jetzt ist meine Frage ob ich diesen auch angeben muss?
Hi, kurze Frage zur Grundsteuererklärung. Wenn auf einem Grundstück 2 Eigentümer registriert sind ... muss man es zweimal machen oder reicht wenn es einer einreicht? LG
Ich muss für meine 21qm Garage in Bayern auch eine Grundsteuererklärung machen. Heißt das mit 21qm ist diese steuerfrei? (entrsprechend 50qm Freibetrag?)
Danke für das informative Video! Wie sieht das aus, wenn bei Wechsel der Eigentümer die Grundsteuererklärung aktualisiert werden muss, weil z.B. die neuen Eigentümer eine Kernsanierung vornehmen oder durch die Installation einer dickeren Dämmung die Wohnfläche kleiner wird? Auf welchem Wege und wie schnell müssen bzw. können die neuen Eigentümer die Erklärung korrigieren?
Hi Super gut erklärt. Die Grundsteuer für das haus ist fertig aber was gebe ich an wenn ich verpachtetes Grünland habe? Dazu finde ich nirgends ein Video. Bin Privatmann und habe keinen Landwirtschaftlichen Betrieb
Das wird schon klappen ;-) Gibt zur Not auch zahlreiche weitere Videos hier auf RUclips, wo teilweise Schritt für Schritt die Erklärung durchgegangen wird. Wenn du alle Daten parat hast, dauert das keine 10 Minuten.
Wieso muss diese Erklärung eigentlich von den Grundstückseigentümern ausgefüllt werden??? WOFÜR BEKOMMEN DIE BEAMTEN IN DEN FINANZÄMTERN EIGENTLICH IHRE HOHEN GEHÄLTER - WAS MACHEN DIE EIGENTLICH DEN GANZEN TAG????
Das Infoschreiben vom FA fällt auch sehr unterschiedlich aus und enthält eben auch bei Ländern unter dem Bundesmodell nicht durchgängig alle genannten Angaben.
Danke für das hilfreiche Video. Meine Erklärung habe ich über Elster gemacht und verschickt, durch Ihren Beitrag habe ich einen Fehler (qm Wohnfläche) bei meinen Angaben entdeckt. Ist es möglich einen verschickte Grundsteuererklärung nachträglich zu ändern?
Ich Wohne in Hessen, wie ist es bei einer Scheune? Ich habe mir ein Rolltor angebracht und nutze es als Garage, muss ich sie als Garage angeben? Muss ich die Scheune überhaupt angeben? Danke
Kurze Frage: Wenn man die Erklärung bereits über ELSTER abgeschickt hat und jetzt noch eine Korrektur machen muss, kann man dann einfach eine neue Erklärung machen und abschicken? Würde dann einfach die neuste Erklärung vom Fimanzamt berücksichtigt? Zurückziehen kann man die alte ja vermutlich nicht.
Solange das FA deine Erklärung noch nicht bearbeitet hat, überschreibt jede neu übermittelte Erklärung die zuletzt eingereichte Version. Das FA arbeitet somit immer mit dem aktuellsten Stand von dir.
@@ThomasRoedigerIT Danke. Kann man also nur hoffen, dass es noch möglich ist, denn man sieht ja nicht, ob das FA schon mit der Bearbeitung begonnen hat...
Ich denke nicht, dass die vor Ablauf der Frist Ende Oktober damit anfangen werden. Die Steuer wird ja eh erst 2025 fällig, bis dahin ist also massig Zeit für die Behörden.
Ich habe 3 unterschiedliche Bodenrichtwerte auf einem Flurstück. Wohnfläche, Grünland und Wald. Man kann aber nur 2 Bodenrichtwerte eintragen. Auf telefonischer Nachfrage beim Finanzamt, konnte mir leider niemand erklären wie da vorzugehen ist.
Und was mache ich jetzt wenn ich möglicherweise zu viele Quadratmeter angegeben habe? Das Fragezeichen bei Elster hat mir leider nicht sonderlich weiter geholfen.. danke schonmal!
Muss man auch ein Grundsteuererklärung abgegeben, wenn man eine ETW gekauft hat, diese aber noch nicht gebaut ist ? Wir stehen seit 2021 mit gewissen Anteilen im Grundbuch, haben aber zbsp auch noch keine Grundsteuer für das Jahr 2022 bezahlt, weil noch keine Rg gekommen ist. Habe jetzt schon von vielen Seiten sehr unterschiedliche Meinung gehört, deswegen bin ich verunsichert
@Finanztip: Bei Angabe der Garagen, zählen da auch freistehende Garagen, am Haus angebaute Garage oder im Haus befindliche Garagen?
2 года назад+1
Hey, danke für dasVideo :) ich hab eine kurze Frage zur Übermittlung in Elster. Ich selbst wohne in RLP und darf nun die Grundsteuererklärung für ein Haus in BaWü machen. WIrd durch das Aktenzeichen automatisch das richtige Finanzamt ausgewählt? Ich konnte keine Auswahl finden, das Finanzamt in RLP kann mit der Grundsteuererklärung von BaWü ja nichts anfangen.
Eigentlich sollte man doch meinen dass Amt A von Amt B die Daten die man da eintragen muss einfach online bekommt. Außerdem würde mich wirklich interessieren was passiert wenn sich dort Fehler einschleichen. Kommafehler macht man nun mal sehr schnell.
Ab wann muss man die Grundsteuer C zahlen? Wenn man ein Baugrundstück hat auf dem kein Haus steht? Was, wenn das Grundstück nur 200m² groß ist und nur ein kleines Haus drauf kann, muss es dann auch gezahlt werden? Und muss es dann nicht mehr gezahlt werden, wenn auf einem 6000m² ein mini Haus drauf steht und es als bebaut gilt?
Könnt ihr was dazu sagen oder nen klugen Link geben, was ist, wenn man (Zb zwei Geschwister) geerbt hat, die Erbengemeinschaft zu der das Grundstück noch nicht auseinandergesetzt ist, das aber noch so passieren soll?
Vom Video bin ich ganz begeistert. Die pdf habe ich heruntergeladen und feststellen müssen, dass weder in der gespeicherten noch in der Druckversion alle Seiten vollständig lesbar sind und die beiden in der Datei enthaltenen links zur Ausfüllhilfe haben mich auf eine „nicht existierende“ Seite geführt. Hmmmm…..
Hi das ist natürlich suboptimal und sollte so nicht sein. Klappt das auch nicht, wenn Du die Datei nochmal downloadest? Schreib uns gern nochmal an community@finanztip.de eine Mail - gerne mit Screenshots und auch welche Links nicht funktionieren. Danke Dir!
In Bayern kommt die Frage: Summe der Flurstücksflächen in qm ( ohne Berücksichtigung des wirtschaftlichen Anteils). Wie soll ich das verstehen? Vielen Dank
Wie sieht das denn mit Erbpacht aus? Ich besitze eine Eigentumswohnung, zahle aber Erbpacht. Das heißt ja quasi mir gehört nix vom Grundstück. Im Schreiben vom Finanzamt steht "Erbbauberechtigte sind zur Abgabe verpflichtet". Muss ich da überhaupt was Einreichen bzw. ausfüllen?
Folgende Konstellation: Im Februar wurde mir die Immobilie meiner Eltern übertragen. Gundsteuerpflichtig waren für 2022 weiterhin meine Eltern, da die Grundsteuer ja eine Jahressteuer ist. Müssen meine Eltern deshalnäb die Erklärung machen, obwohl ich mittlerweile der Eigentümer bin?
Entscheidend ist der Stichtag, 1. Januar 2022. Also sind die Eltern verantwortlich. Das Kind kann aber problemlos helfen und im Prinzip die Erklärung für die Eltern ausfüllen. Es müssen die Eltern als Eigentümer im Formular stehen. Das Kind kann auch, wenn vorhanden, seinen Elster Zugang verwenden.
Eine Frage blieb unbeantwortet: kann ich die Erklärung machen ohne das Schreiben vom FA? Nach etwas Arbeit im Elster kam ich zum Schluß: in einigen Bundesländern benötigt man ein Aktenzeichen (Die Steuernummer geht nicht). also muss ich auf das Schreiben vom FA warten? was wenn das FA nicht weiß, dass ich da wohne (fehlende Kommunikation mit dem Grundbuchamt) und das Schreiben an den Vorbesitzeradressiert (mit Umleitung) und der den Brief wegschmeißt, da er ja nicht mehr der Eigentümer ist ? Was passiert wenn ich nun auf das Schreiben warte (was nicht kommen wird) und ich mich auch beim FA nicht melde? muss ich dann keine Grundsteuer zahlen? :-)
Leider können wir solche individuellen Fälle nicht alle beantworten, probier es doch mal bei der Hotline deines zuständigen Finanzamts oder stell Deine Frage in unserer Community community.finanztip.de oder in unserer Facebook-Gruppe facebook.com/groups/finanztipcommunity
Muss eine Scheune mit 80qm Grundfläche, die sich neben dem Haus mit auf dem Grundstück befindet, mit angegeben werden? Wenn ja, als was? Das Gebäude ist unbeheizt, ohne Strom und Wasser. Es dient als privater Abstellraum für Fahrräder, Brennholz usw. und ist nicht per PKW befahrbar. Muss der ungenutzte Dachboden der Scheune auch mit eingerechnet werden in die qm? Bundesland: Thüringen.
Ich wohne und arbeite komplett in Spanien, ich habe schon Probleme bei der Anmeldung. Habe es per Mail gemacht und nun wegen mir keine Formulare angezeigt
Leider können wir solche individuellen Fälle nicht alle beantworten, probier es doch mal bei der Hotline deines zuständigen Finanzamts oder stell Deine Frage in unserer Community (community.finanztip.de) oder in unserer Facebook-Gruppe (facebook.com/groups/finanztipcommunity)
Hallo, ich habe ein Haus in Sachsen welches ich komplett entkernt habe. Es sind keine Wände, keine Heizung und kein Strom mehr im Haus vorhanden. Aktuell ist die Wiederherstellung des Hauses auf Eis gelegt. Was soll ich da jetzt bei der Frage, wann das Haus saniert wurde, angeben? Das ist mir unbekannt! Und was soll ich da jetzt bei Wohnfläche angeben, da kein Wände und Decken mehr vorhanden sind?! Mit freundlichen Grüßen Steven
Ich würde anklicken "Baujahr vor 1949". Eine Kernsanierung würde ich gar nicht angeben, da noch nicht realisiert. Die Fläche ungefähr angeben (abzüglich der geplanten oder der alten Innenwände).
Die Frage an der ich aktuell noch scheitere ist, wie man die Grundstücksart angibt für den Fall, dass man eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt. Sage ich da "Alleineigentum", weil es sich nur auf meinen persönlichen Eintrag im Grundbuch bezieht oder ist das eine Gemeinschaft nicht-juristischer Personen (in dem Fall müsste ich alle anderen Wohnungseigentümer auch angeben)
@@Merowinger2k6 "Alleineigentum: Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört einer natürlichen Person oder einer juristischen Person. Bei Wohnungs- oder Teileigentum wählen Sie bitte ebenfalls Alleineigentum. Es sind keine Angaben zur Wohnungseigentümergemeinschaft zu machen. Erforderlich sind nur Angaben zur anteiligen Grundstücksfläche Ihrer Wohnung."
Frage für Nordrhein-Westfalen: Als Mitglied bei einem Lohnsteuerhilfeverein habe ich angefragt, ob die Grundsteuererklärung nicht in Zusammenarbeit mit dem Lohnsteuerhilfeverein erfolgen könnte, da dieser ohnehin jährlich für mich über Elstar die Einkommensteuer-Erklärung macht. Die Antwort war nein mit der Begründung, sie hätten hierzu keine Befugnis. Dies erschließt sich mir nicht, so dass ich hier nachfragen möchte, ob die das tatsächlich mangels Befugnis ablehnen können.
Google kaputt? Die Antwort lautet Nein. Tatsächlich dürfen Lohnsteuerhilfevereine wie Lohi, Hilo, VLH, Lohnsteuerberatungsverbund, Steuerring etc. dich nicht bei deiner Grundsteuererklärung beraten. Dafür sind diese nicht beratungsbefugt und dürfen deshalb laut dem Steuerberatungsgesetz keine Grundsteuererklärungen erstellen.
Dafür brauchst du auch keine Unterstützung durch Dritte. Einfach bei ELSTER registrieren, den Antrag ausfüllen und absenden - das wars schon. Wenn dir die benötigten Angaben fehlen kann dir der Lohnsteuerhilfeverein auch nicht weiter helfen. Gibt hier auf RUclips zahlreiche Videos zu dem Thema, die gehen teilweise Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.
@@ThomasRoedigerIT vielen Dank Thomas 👍. Dann muss ich mich wohl bei Elstar anmelden. Finde ich jedoch unnötig, da ein entsprechender Account ja seitens des LHV bereits vorliegt. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.😉
@@rpseudospseudo2969 Ist vielleicht ein guter Anlass, mal zu überlegen, ob man den LHV wirklich benötigt. Ich mache meine Lohnsteuererklärung seit über 10 Jahren selbst, hole mehr raus als der LHV vorher und spare mir dazu noch die Gebühr für den Verein. Ist echt kein Hexenwerk und die Steuersoftware gibts bei Aldi für 3,99 € ;-)
Leider können wir solche individuellen Fälle nicht alle beantworten, probier es doch mal bei der Hotline deines zuständigen Finanzamts oder stell Deine Frage in unserer Community (community.finanztip.de) oder in unserer Facebook-Gruppe (facebook.com/groups/finanztipcommunity)
@@olakal9639 Kann man ja machen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es aufgrund der fehlenden Komplexität und des geringen Umfanges dieser Erklärung nicht notwendig ist, sich dafür eine Software zu kaufen oder den Steuerberater zu bemühen. Meiner Meinung nach sind 30€ auch echt teuer für die paar zu tätigenden Angaben. Knackpunkte sind - wenn überhaupt - die korrekten Angaben zur Wohnfläche und die Kriterien, ob eine Kernsanierung vorliegt. Das musst du ohnehin selbst wissen, dabei kann dir die Software auch nicht helfen.
Bro danke für das Video, ein kleiner Tipp, du müsstest einen oberliedstraffung machen lassen, irgendwann wird deine Haut richtig tief hängen so das du nichts mehr sehen kannst, der Spaß kostet round about 2800€ hab’s auch noch vor mir ✌️
Ganz herzlichen Dank für diese klar strukturierte Erklärung, kompakt, freundlich und kompetent. Das Land an sich mag in den Abgrund steuern, zum Glück gibt es noch kompetente und hilfsbereite Menschen, die es uns leichter machen, hier zu überleben. 1000 Dank!
Ich bin schon seit Jahren ein treuer Fan des Newsletters und nun auch aller weiteren Medien, die ihr entsprechend nutzt und anbietet! Heute möchte ich aber mal DANKE sagen, denn eure Arbeit ist einfach nur Klasse. Dieses Video ist ein Muss für jeden Eigentümer, der sich mit der neuen Grundsteuer auseinandersetzen möchte.
vielen lieben Dank Dir für dieses schöne Feedback!!
Ihr seid die Besten
Um Geldangelegenheiten kümmere ich sehr gerne.
Als ich mich an die Grundsteuererklärung machen wollte, war ich mit meiner Eigentumswohnung leider schnell verunsichert
Ich musste abbrechen, in der Hoffnung dass eine verständliche Anleitung kommt.
Genau das habt ihr jetzt mit Eurer TOP Anleitung auf Finanztip getan
Ich bin euch sehr dankbar, bleibe euch ewig treu 🙂
Vielen Dank für dein Feedback, das freut uns sehr!
Danke, dass ihr wie immer zu denjenigen gehört, die das ganze ohne Panik, Wut o.ä. erklären. Habe schon einige Videos zu dem Thema gesehen, die unnötig reißerisch waren.
Danke für das Lob!
Klasse, ein ganzes Studium ohne Abschluss um den Job der Beamten zu machen, die sich dann wieder rum nicht mit ihrer eigenen Software auseinandersetzen müssen. Nur damit letztendlich eine Fehlerkette aktiviert wird und dich tief in den Abgrund mitreißt. Und ja ich hab es richtig ausgefüllt. Ich habe mir schon Haufen Tutorials angesehen und die korrekten Angaben getätigt. Einfach nur Frustrierend.
Ich kann Nachts schon nicht mehr schlafen, ich mach das für meine Eltern, die nicht verstehen, das es eine Strafe gibt, wenn man das nicht macht und es pünktlich abgibt....es hat ewig gedauert bis ich Unterlagen ausgehändigt bekommen habe von denen 🙄
Viele Daten liegen bei verschiedenen Behörden und Registern bereits vor. Hätte man das alles ordentlich digitalisiert könnte man das Elsterformular für die jeweiligen Grundstücke entsprechend vor befüllen und der jeweilige Eigentümer müsste dann nur die Angaben prüfen und gegebenenfalls ergänzen oder korrigieren. Das ist bei diesem Vorhaben zu Fehlern in der Erklärung kommt ist sicher klar und dürfte dann ab 2025 eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Finanzgerichte werden.
Das Finanzamt hat mit Elster tatsächlich relativ wenig zu tun. Das ist wahrscheinlich, wie ein Großteil der IT Projekte vom Bund, ausgelagert worden an externe IT Firmen. Kann man sich wahrscheinlich wie die Luca App vorstellen. Die Behörden haben da Zugriff drauf, aber mit der Software an sich nix zu tun
@@duckface9425 Elster wird vom Bayrischen Landesamt für Steuern (oder so ähnlich) Betrieben. Das sollte aber kein Hindernis sein entsprechende Daten voreinzutragen.
Wow, ist das kompliziert! In der Schweiz kriegen wir eine Einschätzung vom Bauamt bzw. Steueramt und müssen diese Werte eins zu eins in der Steuererklärung abgeben. Dafür haben wir aber als Nachteil den weltweit einmaligen Eigenmietwert als künstliche Einnahmen zu versteuern. Jedem Land sein System 😉
Aber ihr könnt dann wohl davon wiederum Werbungskosten abziehen!
Ganz herzlichen Dank für die tolle und ausführliche Erklärung. Findet man selten in dieser Form.
Danke an Jörg für die wirklich gute und verständliche Anleitung. Damit hat es ziemlich gut geklappt 👍
wir leiten ihm dieses Lob sehr gerne weiter! Danke Dir!🤩
Sehr gut erklärt; zusammen mit der Ausfüllhilfe (pdf-Unterlage) hat es bestens geklappt. Völlig unabhängig davon frage ich mich natürlich: Wareum muss es bei einer im Grunde genommen gleichen Fragestellung in jedem Bundesland 4 verschiedene Modelle geben. Ich halte das für einen völlig unnötigen Auswuchs unseres föderalen Systems und schlicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Finanzämter.
Super erklärt, vielen Dank an Saide und dem Finanztip-Team.
Hallo Finanztip-Team, ich bin euch für eure Erklärungen, Tips und Tricks unendlich dankbar! Habe soeben meine Steuererklärung fertig gestellt. Beste Grüße aus MV.
Danke für das Lob!
Das größte Problem wird nirgends angesprochen: die Resultate des Gutachterausschusses sind oft vollkommen willkürlich und damit nicht nur falsch, sondern verfassungswidrig. Bei mir und in der Nachbarschaft (BW) werden Grundstücke zum vollen Wert katalogisiert, obwohl eine Hälfte innerhalb, die andere Hälfte jedoch außerhalb des Baulandes liegt - aber jeweils eben nur eine Register-Nummer haben. So ergibt sich einmal ein Nichtbauland-Wert von 360 €/m² - das Nebengrundstück, dass vollkommen im Außenbereich liegt, hat dann aber 1,50 €/m².
Danke, Sie haben immer die Videos, die man braucht.
Frage: wenn Einfamilienhaus hat zwei Eingänge, weil er eine kleine Einliegerwohnung hat - zählt er zu Zweifamilienhaus?
Danke für dieses Video und die Arbeit mit der Ausfüllhilfe.
Sehr gerne!
Super erklärt. 1000 Dank. Genau das was wir brauchen.
Das freut uns!
Wirklich vielen Dank für die guten Anleitungen zu dieser stupiden grundsteruererklärung. 2 Std hab ich gebraucht aber ich habs hintermir. Bitte teilt alle diese Anleitungen mit euren Freunden.
Danke!! Top Beitrag… super verständlich!!
Das freut uns!
ich hab es vor ein paar Wochen abgeschickt(Bawue) - das große Problem bei so ziemlich allen Tutorials und Ausfüllhilfen ist, aber das sich so ziemlich alles auf Grundstückseigentümer bezieht und der Sonderfall Wohnungseigetum(der auch nicht so wenige betreffen dürfte) hinten runter fällt. Land- und Forstwirtschaft hat da wohl die bessere Lobby gehabt und bekommt vereinfachte Formulare
Danke für die super Erklärung.
Vielen Dank für das super Video und das sehr hilfreichen PDF. Damit konnte ich die Grundsteuer Erklärung relativ schnell erledigen!
Sehr gerne!
Elster ist ja mal ein passender Name für ein Steuerportal 😂
Moin, gute Einführung zum Thema. Ich habe mir die Grundsteuer-Formulare vom Finanzamt in Papierform geben lassen, völlig problemlos. Die gedruckte Anleitung ist einfach und die Formulare auch. Kleiner Hinweis, wer ein Baudenkmal besitzt, kann Grundsteuer Ermäßigung beantragen. Die Papierform hat m.E. den Vorteil, dass man eine Kopie der gemachten Angaben hat.
MfG.
Ich halte von der Papierform nichts. Ich bevorzuge das Elster Portal, da man sofort Hinweise bei falscher Eingabe bekommt und Korrekturen vornehmen kann, ohne zu streichen oder gar ein neues Formular zu benötigen. Darüber hinaus spart man sich das Papier, schont die Umwelt und eine digitale Kopie der abgegebenen Formulare lässt sich ebenfalls herunterladen. Zusätzlich erfolgt die Abgabe online und kostet auch kein Porto. Und man erhält sofort eine Bestätigung, dass das Formular übermittelt wurde. Ich finde, es spricht nicht viel für die Papierform.
Kannst du bitte bitte ein Video zu einer Geschäftsimobilie machen? Wir haben eine Gaststätte und wohnen auch oben drüber. Wie gebe ich das genau an? Bin schon am verzweifeln :-(
Danke für die Infos. Wird trotzdem für viele das reinste Chaos.
Sehr gerne! Ja das stimmt wohl leider...
Mega vielen lieben Dank für die Tutorials!
Vor mir hergeschoben bis in den Urlaub.
Jetzt hab ich Urlaub. Fuuuuuu. Jetzt muss ich ran.
Vielen Dank für dein Video.
Bitte beachten: Auch unbebaute Grundstücke oder Grundstücke eines land- oder forstwirschaftlichen Betriebes (also auch ganz normale Waldgrundstücke) sind von dieser Erklärung und Neuberechnung betroffen, auch wenn das hier nicht erwähnt wurde.
Aber wie geht das in NRW. Habe über das Haus und den Wald unterschiedliche Schreiben erhalten und komme in der Erklärung nicht weiter bzw. hat Fehlermeldungen. Muss ich 2 getrennte Erklärungen abgeben?
@@heinzkaiser3647 Ja, jedes separate Grundstück muss einzeln bzw. getrennt erklärt werden. Auf den Schreiben vom FA sind vermutlich auch unterschiedlichen Aktenzeichen bzw. Steuernummern aufgeführt.
@Juergen B. von der loetseite Da kenne ich mich absolut nicht aus. Ich habe aber schon Videos gesehen, in denen auch auf diese Fälle eingegangen wurde. Bei der Berechnung der Wohnfläche läuft da glaube ich einiges anders im Vergleich zu einem reinem Wohnhaus.
Im Zweifelsfall einfach direkt mit dem Finanzamt die eigene Situation absprechen.
@MDMA Manfred Das mit dem "Betrieb" ist gelinde gesagt ein Witz unseres Staates. Wir (alles Privatpersonen) haben auch nur ein Teilstück eines handelsüblichen Waldes ohne einen "Betrieb" darauf, dennoch betrachtet es Vater Staat als solchen. Wir müssen daher auch Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein, damit wir und andere auf diesem Grundstück versichert sind.
Auf diesem Waldgrundstück wird aber nichts produziert, gelagert oder gehandelt, was Anzeichen eines Betriebes wären. Wir können den Wald auch nicht privat oder gewerblich nutzen, Steuern zahlen dürfen wir aber sehr wohl. Ach ja, die Waldbrandversicherung nicht zu vergessen, die muss natürlich auch abgeschlossen und bezahlt werden.
Möglicherweise sind hier die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Zweifelsfall mal beim Finanzamt nachfragen. Oder Mikado spielen und sich nicht rühren ;-)
@Juergen B. von der loetseite Geschäftsräume gehören zur anzugebenden Fläche. Kellerräume nicht.
Vielen Dank!
Klasse Video, vielen lieben Dank 👌🏻
Sehr gerne!
Super Video, vielen lieben Dank.
Sehr gerne!
Hallo Herr Finanztip,vielen Dank für dieses sehr hilfreiche und informative Video zur neuen Grundsteuer!
Habe ein Abo dagelassen und freue mich auf weitere Videos!
Weiter so.
Gruß aus Worms/RLP!
Sehr gerne!
Vielen Dank, wie immer sehr hilfreich.
Sehr gerne!
Vielen, vielen Dank!
Bitte sehr!
Vielen Dank, große Hilfe 👍
Freut mich 👍
Recht herzlichen Dank für diese Erklärung, sprachlich und inhaltlich sehr klar. Für mich ist nur noch eine Frage offen: ist mein Windfang mit einzurechnen oder nicht? Danke
Sehr informativ und verständlich erklärt! Vielen Dank! In allen meinen Unterlagen (Grundriss, Kaufvertrag,...) habe ich eine kleinere Wohnfläche als die, die ich vor kurzem interessenshalber ausgemessen habe. Welche Wohnfläche muss man nun angeben? Jene Wohnfläche, die überall in offiziellen Dokumenten aufgeführt ist, oder die, die ich neu berechnet habe? Vielen Dank im Voraus!
Danke euch!
Kein Problem 😊
Was sicherlich erwähnenswert ist, dass Bürger die über keinen eigenen PC verfügen, eine schriftliche Grundsteuererklärung machen dürfen. Ich meine, das müsse man zwar auch vorher beantragen, aber dieser alte Weg steht älteren Bürgern immer noch zur Verfügung.
Cool, vielen Dank 🙏🙋♂️
Bitte 😊
Zählen Dielen zur Wohnfläche? 😅 Technikraum (enthält Waschmaschine), Treppe und Speisekammer würde ich mal rausrechnen.
Wie immer ein sehenswertes Video. Eine Ergänzung für alle Berliner Immobilienbesitzer: Die Berliner Verwaltung verschickt keine Informationsschreiben. Es wurde lediglich im Amtsblatt und als Aushang veröffentlicht. Abgabepflicht besteht trotzdem.
Danke Prima und Einfach erklärt
Dazu habe ich jetzt doch mal eine Frage : Wir kaufen uns wahrscheinlich ein Haus dieses Jahr und es steht ja "Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 ein Grundstück besitzt, muss bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben."
Würde das jetzt heißen der Vorbesitzer muss das bis zum 31.10. eingereicht haben und wir (müssen) damit Leben was da raus gekommen ist? So würde ich das jetzt verstehen.
Vielen Dank für eine Antwort schonmal :)
Und vielen Dank an Finanztip für schon viele informative Videos ;)
Gibst Du Deinen Ehepartner als Miteigentümer an verlangt Schleswig Holstein eine eigene ID. Die ist aber nicht vorhanden, da ja nur ein Ehepartner mit einer ID angeschrieben wurde? So ist ein korrektes Absenden der Elster Erklärung unmöglich und man ist gezwungen eine falsche Erklärung abzugeben. Alle Versuche Hilfe zu bekommen und Anrufe beim Finanzamt sind erfolglos geblieben.
Hallo, super Video vorab! Ich habe einen kleinen Wintergarten am Wohnzimmer, und eine kleine Heizung darin. Jetzt ist meine Frage ob ich diesen auch angeben muss?
Saidi ich liebe dich!!!
Hi, kurze Frage zur Grundsteuererklärung. Wenn auf einem Grundstück 2 Eigentümer registriert sind ... muss man es zweimal machen oder reicht wenn es einer einreicht? LG
Ich muss für meine 21qm Garage in Bayern auch eine Grundsteuererklärung machen. Heißt das mit 21qm ist diese steuerfrei? (entrsprechend 50qm Freibetrag?)
Welche Hausart trägt man bei einem 3-Familienhaus ein? Es bleibt nur "sonstiges"?
Danke für das informative Video! Wie sieht das aus, wenn bei Wechsel der Eigentümer die Grundsteuererklärung aktualisiert werden muss, weil z.B. die neuen Eigentümer eine Kernsanierung vornehmen oder durch die Installation einer dickeren Dämmung die Wohnfläche kleiner wird? Auf welchem Wege und wie schnell müssen bzw. können die neuen Eigentümer die Erklärung korrigieren?
Da wird vorerst nichts aktualisiert. Relevant für alle Angaben ist der Stichtag 01.01.22
Hi
Super gut erklärt. Die Grundsteuer für das haus ist fertig aber was gebe ich an wenn ich verpachtetes Grünland habe? Dazu finde ich nirgends ein Video. Bin Privatmann und habe keinen Landwirtschaftlichen Betrieb
Vielen Dank für die Kurz-Zusammenfassung 🙏 …bin gespannt wie Elster und ich harmonieren…🧐
Das wird schon klappen ;-)
Gibt zur Not auch zahlreiche weitere Videos hier auf RUclips, wo teilweise Schritt für Schritt die Erklärung durchgegangen wird. Wenn du alle Daten parat hast, dauert das keine 10 Minuten.
Sehr gerne!
Hallo Saidi, klasse Video,super erklärt aber wo kann man die Erklärung von Jörg abrufen ?
In unserem Ratgeber www.finanztip.de/grundsteuer/
Wieso muss diese Erklärung eigentlich von den Grundstückseigentümern ausgefüllt werden???
WOFÜR BEKOMMEN DIE BEAMTEN IN DEN FINANZÄMTERN EIGENTLICH IHRE HOHEN GEHÄLTER - WAS MACHEN DIE EIGENTLICH DEN GANZEN TAG????
Das Infoschreiben vom FA fällt auch sehr unterschiedlich aus und enthält eben auch bei Ländern unter dem Bundesmodell nicht durchgängig alle genannten Angaben.
In Berlin wird es nicht mal ein Infoschreiben geben... ;-)
In Berlin werden alle Immobilien mit 200% besteuert. Eigentum ist Diebstahl 😂🤣😅
Danke für das hilfreiche Video. Meine Erklärung habe ich über Elster gemacht und verschickt, durch Ihren Beitrag habe ich einen Fehler (qm Wohnfläche) bei meinen Angaben entdeckt. Ist es möglich einen verschickte Grundsteuererklärung nachträglich zu ändern?
Danke für den Beitrag. Welches Modell ist in Berlin und in welche Rubrik zählt eine Eigentumswohnung?
Guck Dir mal das Video an und sonst hier in unserem ausführlichen Ratgeber: finanztip.de/grundsteuer
Ich Wohne in Hessen, wie ist es bei einer Scheune? Ich habe mir ein Rolltor angebracht und nutze es als Garage, muss ich sie als Garage angeben? Muss ich die Scheune überhaupt angeben?
Danke
Kurze Frage: Wenn man die Erklärung bereits über ELSTER abgeschickt hat und jetzt noch eine Korrektur machen muss, kann man dann einfach eine neue Erklärung machen und abschicken? Würde dann einfach die neuste Erklärung vom Fimanzamt berücksichtigt? Zurückziehen kann man die alte ja vermutlich nicht.
Solange das FA deine Erklärung noch nicht bearbeitet hat, überschreibt jede neu übermittelte Erklärung die zuletzt eingereichte Version. Das FA arbeitet somit immer mit dem aktuellsten Stand von dir.
@@ThomasRoedigerIT Danke. Kann man also nur hoffen, dass es noch möglich ist, denn man sieht ja nicht, ob das FA schon mit der Bearbeitung begonnen hat...
Ich denke nicht, dass die vor Ablauf der Frist Ende Oktober damit anfangen werden. Die Steuer wird ja eh erst 2025 fällig, bis dahin ist also massig Zeit für die Behörden.
Ich habe 3 unterschiedliche Bodenrichtwerte auf einem Flurstück. Wohnfläche, Grünland und Wald. Man kann aber nur 2 Bodenrichtwerte eintragen. Auf telefonischer Nachfrage beim Finanzamt, konnte mir leider niemand erklären wie da vorzugehen ist.
Und was mache ich jetzt wenn ich möglicherweise zu viele Quadratmeter angegeben habe? Das Fragezeichen bei Elster hat mir leider nicht sonderlich weiter geholfen.. danke schonmal!
Hallo ich hätte da mal eine Frage. Was ist mit erbpacht? Wie wird das angegeben? Zählt dann nur das Haus bzw. die Wohnfläche?
Wo finde ich die Hilfe in eurem Ratgeber…?
Muss man auch ein Grundsteuererklärung abgegeben, wenn man eine ETW gekauft hat, diese aber noch nicht gebaut ist ? Wir stehen seit 2021 mit gewissen Anteilen im Grundbuch, haben aber zbsp auch noch keine Grundsteuer für das Jahr 2022 bezahlt, weil noch keine Rg gekommen ist. Habe jetzt schon von vielen Seiten sehr unterschiedliche Meinung gehört, deswegen bin ich verunsichert
@Finanztip: Bei Angabe der Garagen, zählen da auch freistehende Garagen, am Haus angebaute Garage oder im Haus befindliche Garagen?
Hey, danke für dasVideo :) ich hab eine kurze Frage zur Übermittlung in Elster. Ich selbst wohne in RLP und darf nun die Grundsteuererklärung für ein Haus in BaWü machen. WIrd durch das Aktenzeichen automatisch das richtige Finanzamt ausgewählt? Ich konnte keine Auswahl finden, das Finanzamt in RLP kann mit der Grundsteuererklärung von BaWü ja nichts anfangen.
Elster sendet dahin, wo das Grundstück versteuert wird. Wenn du also richtig die Adresse des Grundstückes eingetragen hast, kommt es an.
@@dukeoflakeshore5805 top, danke
Eigentlich sollte man doch meinen dass Amt A von Amt B die Daten die man da eintragen muss einfach online bekommt.
Außerdem würde mich wirklich interessieren was passiert wenn sich dort Fehler einschleichen. Kommafehler macht man nun mal sehr schnell.
Wie ist das bei (noch) unbebauten Grundstücken? Muss ich dann nächstes Jahr den Spaß wieder machen weil es dann ein bebautes Grundstück ist?
In dem Video wurde nur über Wohneigentum gesprochen. Was ist mit Nutzflächen oder Wald?
Ab wann muss man die Grundsteuer C zahlen?
Wenn man ein Baugrundstück hat auf dem kein Haus steht?
Was, wenn das Grundstück nur 200m² groß ist und nur ein kleines Haus drauf kann, muss es dann auch gezahlt werden? Und muss es dann nicht mehr gezahlt werden, wenn auf einem 6000m² ein mini Haus drauf steht und es als bebaut gilt?
Könnt ihr was dazu sagen oder nen klugen Link geben, was ist, wenn man (Zb zwei Geschwister) geerbt hat, die Erbengemeinschaft zu der das Grundstück noch nicht auseinandergesetzt ist, das aber noch so passieren soll?
Schade, dass ich das Dokument zur Ausfüllhilfe nicht herunter laden kann obwohl ich mich schon für eueren Newsletter registriert habe
gebt mir auch so... ich finde dies einfach nicht. Es heißt das es mit der Anmeldemail kommt.... leider nichts dabeim
Ja wir haben leider diesbezüglich ein paar Probleme aber wir arbeiten an einer Verbesserung!
Vom Video bin ich ganz begeistert. Die pdf habe ich heruntergeladen und feststellen müssen, dass weder in der gespeicherten noch in der Druckversion alle Seiten vollständig lesbar sind und die beiden in der Datei enthaltenen links zur Ausfüllhilfe haben mich auf eine „nicht existierende“ Seite geführt. Hmmmm…..
Hi das ist natürlich suboptimal und sollte so nicht sein. Klappt das auch nicht, wenn Du die Datei nochmal downloadest? Schreib uns gern nochmal an community@finanztip.de eine Mail - gerne mit Screenshots und auch welche Links nicht funktionieren. Danke Dir!
Zählt der aktuelle Bodenrichtwert, oder der Bodenrichtwert beim Kauf der Immobilie?
Der aktuelle Wert über das Portal deines Bundeslandes
Der zum 01.01.2022, das ist der Bewertungsstichtag
In Bayern kommt die Frage: Summe der Flurstücksflächen in qm ( ohne Berücksichtigung des wirtschaftlichen Anteils). Wie soll ich das verstehen?
Vielen Dank
HABE ICH SCHON GEMACHT
Wo finde ich die im Video genannten Links?
Wie sieht das denn mit Erbpacht aus? Ich besitze eine Eigentumswohnung, zahle aber Erbpacht. Das heißt ja quasi mir gehört nix vom Grundstück. Im Schreiben vom Finanzamt steht "Erbbauberechtigte sind zur Abgabe verpflichtet". Muss ich da überhaupt was Einreichen bzw. ausfüllen?
Was ist das für ein Eigentum wenn ich eine Wohnung hab in einer großen Liegenschaft?? Wenn man nur Ein - oder Zweifamilienhaus angeben kann??
Folgende Konstellation:
Im Februar wurde mir die Immobilie meiner Eltern übertragen. Gundsteuerpflichtig waren für 2022 weiterhin meine Eltern, da die Grundsteuer ja eine Jahressteuer ist.
Müssen meine Eltern deshalnäb die Erklärung machen, obwohl ich mittlerweile der Eigentümer bin?
Entscheidend ist der Stichtag, 1. Januar 2022. Also sind die Eltern verantwortlich. Das Kind kann aber problemlos helfen und im Prinzip die Erklärung für die Eltern ausfüllen. Es müssen die Eltern als Eigentümer im Formular stehen. Das Kind kann auch, wenn vorhanden, seinen Elster Zugang verwenden.
@@finanztip Vielen Dank euch!
Eine Frage blieb unbeantwortet: kann ich die Erklärung machen ohne das Schreiben vom FA? Nach etwas Arbeit im Elster kam ich zum Schluß: in einigen Bundesländern benötigt man ein Aktenzeichen (Die Steuernummer geht nicht). also muss ich auf das Schreiben vom FA warten? was wenn das FA nicht weiß, dass ich da wohne (fehlende Kommunikation mit dem Grundbuchamt) und das Schreiben an den Vorbesitzeradressiert (mit Umleitung) und der den Brief wegschmeißt, da er ja nicht mehr der Eigentümer ist ? Was passiert wenn ich nun auf das Schreiben warte (was nicht kommen wird) und ich mich auch beim FA nicht melde? muss ich dann keine Grundsteuer zahlen? :-)
Wie sieht es aus, wenn ich der Eigentümer der Immobilie bin, aber nicht des Grundstückes?
Leider können wir solche individuellen Fälle nicht alle beantworten, probier es doch mal bei der Hotline deines zuständigen Finanzamts oder stell Deine Frage in unserer Community community.finanztip.de oder in unserer Facebook-Gruppe facebook.com/groups/finanztipcommunity
Dafür gibt es bei Elster extra mehrere Fragen/Möglichkeiten.
Dieser Fall ist also vorgesehen.
Gut, dass ich in einer Garage mit 40m2 und 90cm Deckenhöhe lebe.
Gibt es irgendwo Berechnungsbeispiele, z.B. GrSt NRW für Einfamilienhaus -> Alte Berechnung über EW und Hebesatz versus neue Berechnung?
Gibt es Besonderheiten bei vermieteten Eigentumswohnungen?
Muss eine Scheune mit 80qm Grundfläche, die sich neben dem Haus mit auf dem Grundstück befindet, mit angegeben werden?
Wenn ja, als was?
Das Gebäude ist unbeheizt, ohne Strom und Wasser.
Es dient als privater Abstellraum für Fahrräder, Brennholz usw. und ist nicht per PKW befahrbar.
Muss der ungenutzte Dachboden der Scheune auch mit eingerechnet werden in die qm?
Bundesland: Thüringen.
Ich wohne und arbeite komplett in Spanien, ich habe schon Probleme bei der Anmeldung. Habe es per Mail gemacht und nun wegen mir keine Formulare angezeigt
0:05 „billiger“ was für ein „JOKE“.
Gilt das auf für Frische Mieter/Vermieter/Eigentümer? Also Erwerb september?
Leider können wir solche individuellen Fälle nicht alle beantworten, probier es doch mal bei der Hotline deines zuständigen Finanzamts oder stell Deine Frage in unserer Community (community.finanztip.de) oder in unserer Facebook-Gruppe (facebook.com/groups/finanztipcommunity)
Hallo, ich habe ein Haus in Sachsen welches ich komplett entkernt habe. Es sind keine Wände, keine Heizung und kein Strom mehr im Haus vorhanden. Aktuell ist die Wiederherstellung des Hauses auf Eis gelegt. Was soll ich da jetzt bei der Frage, wann das Haus saniert wurde, angeben? Das ist mir unbekannt! Und was soll ich da jetzt bei Wohnfläche angeben, da kein Wände und Decken mehr vorhanden sind?!
Mit freundlichen Grüßen
Steven
Ich würde anklicken "Baujahr vor 1949".
Eine Kernsanierung würde ich gar nicht angeben, da noch nicht realisiert.
Die Fläche ungefähr angeben (abzüglich der geplanten oder der alten Innenwände).
mein haus hat eine scheune, die finde ich in dem formular aber nicht!?
Die Frage an der ich aktuell noch scheitere ist, wie man die Grundstücksart angibt für den Fall, dass man eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt. Sage ich da "Alleineigentum", weil es sich nur auf meinen persönlichen Eintrag im Grundbuch bezieht oder ist das eine Gemeinschaft nicht-juristischer Personen (in dem Fall müsste ich alle anderen Wohnungseigentümer auch angeben)
Alleineigentum. Wenn du auf das Ausrufezeichen klickst, wird dir eine Erklärung angezeigt.
@@udo3922 Die Hilfetexte hab ich natürlich alle schon durch, die haben mir das aber leider für den Fall nicht sicher genug beantwortet
@@Merowinger2k6 "Alleineigentum:
Das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehört einer natürlichen Person oder einer juristischen Person.
Bei Wohnungs- oder Teileigentum wählen Sie bitte ebenfalls Alleineigentum. Es sind keine Angaben zur Wohnungseigentümergemeinschaft zu machen. Erforderlich sind nur Angaben zur anteiligen Grundstücksfläche Ihrer Wohnung."
Frage für Nordrhein-Westfalen: Als Mitglied bei einem Lohnsteuerhilfeverein habe ich angefragt, ob die Grundsteuererklärung nicht in Zusammenarbeit mit dem Lohnsteuerhilfeverein erfolgen könnte, da dieser ohnehin jährlich für mich über Elstar die Einkommensteuer-Erklärung macht. Die Antwort war nein mit der Begründung, sie hätten hierzu keine Befugnis. Dies erschließt sich mir nicht, so dass ich hier nachfragen möchte, ob die das tatsächlich mangels Befugnis ablehnen können.
Google kaputt?
Die Antwort lautet Nein. Tatsächlich dürfen Lohnsteuerhilfevereine wie Lohi, Hilo, VLH, Lohnsteuerberatungsverbund, Steuerring etc. dich nicht bei deiner Grundsteuererklärung beraten. Dafür sind diese nicht beratungsbefugt und dürfen deshalb laut dem Steuerberatungsgesetz keine Grundsteuererklärungen erstellen.
Dafür brauchst du auch keine Unterstützung durch Dritte. Einfach bei ELSTER registrieren, den Antrag ausfüllen und absenden - das wars schon. Wenn dir die benötigten Angaben fehlen kann dir der Lohnsteuerhilfeverein auch nicht weiter helfen.
Gibt hier auf RUclips zahlreiche Videos zu dem Thema, die gehen teilweise Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.
@@DilbertZ430si Dankeschön. Ich wollte es wohl nicht wahrhaben.😉
@@ThomasRoedigerIT vielen Dank Thomas 👍. Dann muss ich mich wohl bei Elstar anmelden.
Finde ich jedoch unnötig, da ein entsprechender Account ja seitens des LHV bereits vorliegt. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.😉
@@rpseudospseudo2969 Ist vielleicht ein guter Anlass, mal zu überlegen, ob man den LHV wirklich benötigt. Ich mache meine Lohnsteuererklärung seit über 10 Jahren selbst, hole mehr raus als der LHV vorher und spare mir dazu noch die Gebühr für den Verein. Ist echt kein Hexenwerk und die Steuersoftware gibts bei Aldi für 3,99 € ;-)
@Steuerexperte Jörg: Ich küsse deine Augen!
musst du überhaupt schon Grundsteuer entrichten? Dieser Jugendslang lässt mich das Gegenteil vermuten 😉
Wir sind auch sehr froh ihn zu haben!
Ich habe als Eigentümer noch keine Post bekommen vom Finanzamt! Sollte ich mich beim Finanzamt dbzgl. melden?
es bekommen nicht alle Post.. Aber alle müssen die Angaben machen :)
Was ist mit einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus?
Leider können wir solche individuellen Fälle nicht alle beantworten, probier es doch mal bei der Hotline deines zuständigen Finanzamts oder stell Deine Frage in unserer Community (community.finanztip.de) oder in unserer Facebook-Gruppe (facebook.com/groups/finanztipcommunity)
WISO Grundsteuer kommt wann auf den Markt ?
Brauchst du nicht. Sind nur unnötige Mehrkosten.
@@ThomasRoedigerIT 30€ für drei Grundstücke. Die schicken alles an Elster bzw Finzamt
@@olakal9639 Kann man ja machen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es aufgrund der fehlenden Komplexität und des geringen Umfanges dieser Erklärung nicht notwendig ist, sich dafür eine Software zu kaufen oder den Steuerberater zu bemühen.
Meiner Meinung nach sind 30€ auch echt teuer für die paar zu tätigenden Angaben. Knackpunkte sind - wenn überhaupt - die korrekten Angaben zur Wohnfläche und die Kriterien, ob eine Kernsanierung vorliegt. Das musst du ohnehin selbst wissen, dabei kann dir die Software auch nicht helfen.
Was haltet ihr von reaks
Am Ende legen wir alle wieder drauf...
Bro danke für das Video, ein kleiner Tipp, du müsstest einen oberliedstraffung machen lassen, irgendwann wird deine Haut richtig tief hängen so das du nichts mehr sehen kannst, der Spaß kostet round about 2800€ hab’s auch noch vor mir ✌️