Der Hahn erklärt Strafrecht - § 226 Abs. 2 StGB

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  • Опубликовано: 14 янв 2025

Комментарии • 4

  • @derhahnerklartstrafrecht4434
    @derhahnerklartstrafrecht4434  5 лет назад +3

    03:09 Überblick über den Tatbestand
    06:25 Schwere Folge gem. § 226 Abs. Nr. 1 StGB
    09:56 Schwere Folge gem. § 226 Abs. Nr. 2 StGB
    13:18 Schwere Folge gem. § 226 Abs. Nr. 3 StGB
    20:18 Kausalität
    21:06 Subjektiver Tatbestand

  • @jc3929
    @jc3929 5 лет назад +4

    Fantastisch und wahnsinnig hilfreich für Studierende und Referendare. Vielen Dank dafür, Sie und Ihr Team sind Spitze 👍👍👍 weiter so :) wenn irgendwann noch die Urkundendelikte kommen, bin ich wunschlos glücklich

    • @derhahnerklartstrafrecht4434
      @derhahnerklartstrafrecht4434  5 лет назад +2

      Herzlichen Dank für die positive Rückmeldung. Das freut uns natürlich sehr. Die Urkundendelikte werden aktuell bei uns nicht vermittelt. Aber wir schließen nicht aus, dass wir diese in naher Zukunft auch noch bearbeiten werden.

  • @jc3929
    @jc3929 5 лет назад +3

    Das kam damals in meinem 1. Examen dran