Die Körperverletzung und ihre "unschönen" Folgen (Webinar) ► juracademy.de
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- Опубликовано: 7 ноя 2017
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Super gut erklärt danke!
Hallo Frau Tofahrn, ich habe eine Frage zum "Krankenpfleger Fall". Warum geht die Rechtssprechung hier von einer vorsätzlichen Körperverletzung aus? Könnte das Opfer in diesem Fall nicht sogar in diese nach 228 StGB eingewilligt haben ?
Vielen Dank für Ihre Zeit!
Der Krankenpfleger wusste, dass das Opfer nur noch eingeschränkt atmen kann und dass es sehr schnell frieren wird (=körperliche Misshandlung), deswegen lag bezügl. des Grundtatbestands Vorsatz vor. Die Einwilligung scheitert an § 228, da die Körperverletzung der Selbst-Tötung diente und dann die Wertung des § 216 zur Sittenwidrigkeit der Körperverletzung führt.
@@juracademy8947 Vielen Dank
@Kathy Braun Ist doch nach meiner Einschätzung richtig geschrieben ?