Die Glaubens- und Religionsfreiheit aus Art. 4 GG I Grundrechte Grundlagen - 13

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  • Опубликовано: 28 июл 2024
  • In diesem Video geht es weiter mit den Grundrechten und heute die äußerst relevante Religionsfreiheit / Glaubensfreiheit. Diese besprechen wir auch mit einem Beispiel
    Playlist Grundrechte: • Grundrechte
    ABO:
    / @der_jurastudent
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    Timestamps:
    0:00 Intro
    0:21 Schutzbereich
    0:52 Sachlicher Schutzbereich
    4:21 Persönliche Schutzbereich
    5:02 Eingriff
    5:14 Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
    9:09 Beispiel
    14:05 Weitere Beispiele
    16:58 Sonstiges

Комментарии • 14

  • @Der_Jurastudent
    @Der_Jurastudent  2 года назад +4

    Kleine Anmerkung zur Falllösung: Die Bezeichnung Verhältnismäßigkeitsprüfung ist falsch.
    Bei kollidierendem Verfassungsrecht müssen die beiden widerstreitenden Grundrechte/Verfassungsrechtsgüter in einen möglichst schonenden Ausgleich miteinander gebracht werden (sog. praktische Konkordanz).
    Dazu kommt noch ein Video.

  • @tallyxcheep
    @tallyxcheep Месяц назад

    d.h. wenn es im SV um eine anerkannte Religion geht, muss ich die Definition nicht nennen?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  Месяц назад

      Doch, ich würde trotzdem noch die Definition nennen und danach noch einen Satz schreiben, dass das Christentum unproblematisch unter diese Definition fällt.

  • @SLENDERKILLER100
    @SLENDERKILLER100 7 дней назад

    Wäre bei der Religionsfreiheit vs. Feiertagsschutz bei min 16:20 nicht auch kollidierendes VR durch Art. 3 GG bzw. dem Gleichheitsrecht?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  6 дней назад +1

      Art. 3 GG wäre jedenfalls auch zu prüfen. Ob Art. 3 als kollidierendes Verfassungsrecht herhalten kann, weiß ich nicht, habe ich noch nie gehört und bezweifele ich. Sondern man prüft verstößt das gegen Art. 4 und danach prüft man Art. 3.

    • @SLENDERKILLER100
      @SLENDERKILLER100 6 дней назад

      @@Der_JurastudentArt 3 Abs 3 GG würde als kollidierendes Verfassungsrecht aufgrund der Pflicht zu religiöser Neutralität des Staates in Betracht kommen, aber bin selber erst im 4. Semester und unsicher hahahah

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  6 дней назад +1

      Ja, hab's gefunden: Dreier/von Achenbach 4. Auflage Art. 3 GG Rn. 102: "Gleichheit zu sichern, ist wegen Art. 3 II, III GG ein legitimer, verfassungsimmanenter Grund (...)"

  • @Der_Jurastudent
    @Der_Jurastudent  Год назад +1

    Weil die Genitalverstümmelung von Mädchen weltweit ein großes Problem ist, hat der Gesetzgeber dafür sogar einen eigenen straftatbestand in 226a StGB geschaffen.

  • @klarheit3909
    @klarheit3909 Год назад

    Auch da werden wir genötigt und gezwungen

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  Год назад +1

      Okay, aber dann wird diese "Nötigung/Zwang" verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Wenn du das anders siehst, dann kannst du den Rechtsweg bestreiten.

    • @klarheit3909
      @klarheit3909 Год назад

      Wie sollte ich das wahrheitsgemäß anders formulierten?

    • @Der_Jurastudent
      @Der_Jurastudent  Год назад +1

      Fragst du warum ich Nötigung und Zwang in Anführungszeichen gesetzt habe?
      Weil es sich jedenfalls bei der Nötigung um einen Fachbegriff handelt, dessen Voraussetzungen im Einzelfall überprüft werden müssen.