Integrationsamt - Aufgaben und Leistungen vorgestellt im Interview mit Karl-Friedrich Ernst

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  • Опубликовано: 23 июл 2024
  • Karl-Friedrich Ernst, Leiter des Integrationsamtes Baden-Württemberg im Interview über die Aufgaben und Leistungen der Integrationsämter in Deutschland.
    1. Welche Aufgaben haben Integrationsämter?
    Das Integrationsamt kümmert sich im Grunde um alle Probleme, die schwerbehinderte Menschen haben, die im Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stehen, also in Betrieben, in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst, nicht unbedingt um behinderte Menschen, die in Sondereinrichtungen beschäftigt werden. Unser Fokus ist die Wirtschaft die Arbeitswelt. Da gibt es im Grunde zwei große Schwerpunkte: Wir führen den besonderen Kündigungsschutz durch, den schwerbehinderte Menschen in Deutschland haben. Der positive Aspekt ist die begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Das ist ein gut bestückter Instrumentenkoffer an Beratungs und finanziellen Leistungen, die wir den Arbeitgebern und den betroffenen Menschen anbieten können, um die Arbeitsplätze sicherer zu machen.
    2. In welcher Beziehung stehen die Integrationsämter zur Bundesagentur für Arbeit?
    Wir arbeiten sehr eng mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Als Faustregel kann man sagen, die Bundesagentur ist für die Vermittlung von arbeitslosen schwerbehinderten Men schen zuständig, wir sind dafür zuständig, Arbeitsplätze zu sichern, die durch alle möglichen Gründe bedroht sind.
    3. Welche Art Unerstützung bieten die Integrationsämter Arbeitnehmern an?
    Wenn ein Mensch im Arbeitsleben steht und einen festen Arbeitsvertrag hat, hat er den besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, sein Arbeitgeber kann sich von ihm nur trennen, wenn er zuvor die Zustimmung des Integrationsamts eingeholt hat. Das wird in einem förmlichen Verwaltungsverfahren entschieden. Wir treffen einen förmlichen Verwaltungsakt, indem wir entscheiden, ob wir die Zustimmung geben oder nicht. Dieser besondere Kündigungsschutz ist dem normalen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz, den auch jeder nicht behinderte Arbeitnehmer hat, vorgeschaltet. Es ist ein erhöhter Schutz für schwerbehinderte Menschen geschaffen worden. Und das wird zunächst einmal geprüft, bevor die Menschen zum Arbeitsgericht gehen, wenn sie eine Kündigung bekommen haben. Es ist also ein zweistufiges Verfahren, das hier abläuft.
    4. Haben alle gehandicapten Arbeitnehmer Unterstützung nötig?
    Sie können davon ausgehen, dass ein Großteil der Menschen mit Handicap, die in Deutsch land im Erwerbsleben stehen, ihre Tätigkeiten ohne Problem ausüben können. Wir gehen davon aus, dass wir eine Zielgruppe von einer Million schwerbehinderter Menschen haben, die im Arbeitsleben stehen. Davon ist vielleicht ein Zehntel potentiell darauf angewiesen, dass Unterstützungsleistungen erbracht werden.
    5. Können sich auch chronisch Erkrankte an Integrationsämter wenden?
    Menschen mit einer Behinderung oder mit einer chronischen Erkrankung können sich dann an das Integrationsamt wenden, wenn sie zunächst eine amtliche Feststellung ihrer Schwerbehinderung beantragt und auch bekommen haben. Dafür sind wir nicht zuständig. Man kann es ein bisschen flapsig sagen: „Die Eintrittskarten für uns werden bei den Versorgungsämtern verkauft." Die Leute müssen zunächst zum Versorgungsamt gehen und sich ihren Stratus „Schwerbehinderung" bescheinigen lassen. Wenn dieser Status da ist, dann können wir etwas tun, damit diese Leute beruflich Fuß fassen und vor allem auch im Beruf bleiben können.
    6. Für wen bieten die Integrationsämter darüber hinaus noch Hilfe an?
    Es gibt auch Menschen, die keinen Schwerbehinderten Status, also einen Grad der Behinderung von 50, erlangen können, weil ihre Behinderung nicht schwer genug ist. Die können aber unter Umständen von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden; nämlich dann, wenn sie auch mit ihrer nicht ganz so schweren Behinderung Probleme haben, sich im Arbeitsleben zu behaupten. Dazu bedarf es einer Statusfeststellung der Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit. Das wird möglicherweise für Menschen, die an Rheuma leiden und bei denen die Erkrankung noch nicht so weit fortgeschritten ist, in Betracht kommen. Auch diese Menschen haben dann die Möglichkeit, Leistungen des Integrationsamts über den Weg der Gleichstellung in Anspruch zu nehmen.
    7. Beraten die Integrationsämter auch die Arbeitgeberseite?
    Wir beraten beide Seiten. Gerade die Beratung der Arbeitgeber ist natürlich ein immens wichtiges Feld, denn wir sind ja darauf angewiesen, dass auch Arbeitgeber bereit sind, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu beschäftigen. Deshalb spielen die Beratungsdienstleistungen und auch die finanziellen Leistungen an die Arbeitgeber eine große Rolle quantitativ sogar eine größere Rolle als die Beratung und die finanzielle Unterstützung der Betroffenen selbst. Allein durch Lohnkostenzuschüsse geben wir einen Großteil unseres Budgets aus, was wir für diesen Bereich einsetzen.

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