Du kannst mit der erechnungen machen was du magst. Wichtig ist nur, dass du sie revisionssicher archivierst, zB in dem du sie in DATEV Unternehmen online hochlädst 😊
Super erklärt. Danke. Hast du einen Tipp, wie man die Rechnungen prüft und zur Bezahlung freigeben könnte? Bisher gingen die immer erst an den Projektmanager (oder wer sonst zuständig ist) zum prüfen und zur Bezahlung freigeben. Es wurde immer gedruckt und auf dem Papier Konto, Kostenstelle/Projekt dazugeschrieben und abgezeichnet. Wie kommt nun ein Projektmanager an die Rechnung und wie gibt er frei? Wir haben keine wirkliche Lösung. Bin für jeden Vorschlag dankbar.
Wäre es plausibel, dass ZUGFeRD Rechnungen als Anhänge von ZUGFeRD Rechnungen angehangen werden. Zum Beispiel als Fremdrechungen - ist dies dann ein plausibler Use Case oder interessiert einen immer nur die Main ZUGFeRD?
Eingebettete Anhänge von weiteren Dateien lassen sich nicht in jeder pdf Wiedergabe Software öffnen. Daher würde ich die Belege eher in DUo oder einem DMS zusammenheften.
Ja, ich kenne hierfür aber nur recht aufwendige Tools. Es gibt derzeit auf PDF24 eine kostenfreie Lösung um eRechnung zu schreiben. Ansonsten gibt es für 5 EUR im Jahr auch im DATEV eRechnungsportal eine kleine eRechnungsschreibung für bis zu 10 Rechnungen pro Monat.
@@AndreasHausmann Danke für den Tipp mit PDF24, dort kann man übrigens auch ZUGFeRD-Rechnung erzeugen. Für mich als Programmierer, der Rechnungsexport programmieren muss, ideal! Dazu findet man zur Zeit kaum etwas.
Hallo, gibt mir Unternehmen online oder Kanzlei Rechnungswesen eine Meldung wenn die PDF Datei von der XML Datei abweicht? Danke schon mal im Voraus. 😊
Nein, aber DATEV plant in Zukunft bei erechnungen die Daten aus der XML als Beleg anzuzeigen, damit diese einfacher geprüft werden können. was auf der pdf steht, ist effektiv ab 2025 egal.
Belege müssen Unveränderbar im Ursprungsformst archiviert werden (s. GoBD). Wenn du nicht als DATEV Berater fragst, dann würde ich dir immer eine Archivierung in DATEV unternehmen online vorschlagen.
Woran sehen ich, ob es wirklich eine Zugferd-eRechnung ist oder doch nur ein Bild als PDF Datei? Also wo und wie komme ich an die echte eingebettete eRechnung?
Derzeit kommst du in Duo nicht an die XML Datei du kannst aber mit der Maus über die Felder in der erfassungsmaske gehen, dann wird dir ein Hinweis angezeigt wie die befüllt werden. So erkennst du ob es sich um eine erechnung handelt.
@@AndreasHausmann Also keine Einsicht auf die Rechnung. Nach deinem Video habe ich mit PDF24 eine eRechnung aus Spaß erstellt und die PDF erhält ein Anhang im XML Format.
Der Empfang ist nicht geregelt, daher kannst du E-Rechnungen per Mail empfangen. Die Archivierung ist dann ein anderes Thema. Hier machen die GoBD die entsprechenden Vorgaben.
Wieso ist es überhaupt möglich, dass bei dem ZugPferd-Format die Daten zwischen PDF und XML überhaupt möglich? Damit öffnen man den schwarzen Schafen doch Tür und Tor?!
Weil es zwei verschiedene Dateien sind. Die XML Datei wurde nur in die PDF Datei gehängt. XRechnungen kannst du alleridngs mit jedem Text-Editor verändern. Daher wären diese sogar leichter zu manipulieren als eine PDF-Datei :-)
😅 ich dachte, damit wollte man auch ein Stück weit das Thema „Geld*Wäsche und Fraud“ in den Griff bekommen - damit öffnet man dem ganzen doch aber Tür und Tor. Empfänger bekommen dann ne Mail, in dem ein Absender so tut, als wäre er eine Behörde, ein seriöses Unternehmen oder wer auch immer. Man denkt: „ja… passt - diese Rechnung kommt ja eh jährlich“ (Z. B. Versicherungen, Landkreise wg. Steuern) u. spielt die Rechnung einfach in die Buchhaltungssoftware ein. Würde die Buchhaltungssoftware dann feststellen „Achtung - abweichende Empfängerdaten zum Vorjahr“? Die Banksoftware kann es jedenfalls nicht.
@@Loewen-Art Ziel der EU ist es den Umsatzsteuerbetrug in der EU durch zeitnahe Meldungen und eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungen in den Griff zu bekommen. Betrugsversuche würde du nur in den Griff bekommen, wenn du die Integrität des Dokuments beziehungsweise das Absender validieren kannst. Das ist aber nur möglich, wenn alles über ein Portal laufen würde. Was in der Praxis nicht der Fall sin wird. Letztendlich solltest du aber generell Rechnungen prüfen bevor du diese überweist. Rechnungen, die aus dem Blauen herausgestellt werden, einfach ungefragt zu bezahlen, ist generell keine gute Idee :-)
@@AndreasHausmannHast du das schon erfolgreich versucht? Ich meine, dass eine so geänderte Datei nicht verarbeitet wird, weil die „Manipulation“ erkannt wird. Änderungsdatum o. ä.
@@erikab.294 Das Änderungsdatum ist ja nicht ausschlaggebend, du weißt ja nicht, wann das Dokument ursprünglich erstellt wurde. Wie gesagt, ich kann den Absender prüfen, wenn ein Beleg per E-Mail eingeht. Ich kann hinterfragen, ob das Berechnete bestellt wurde, etc. Betrug setzt in der Regel auf Flüchtigkeitsfehler oder Versäumnisse bei der Prüfung.
PDF24 hat da was rudimentäres. Such mal nach E-Rechnung erstellen PDF24 Ist aber wirklich nur interessant für ganz kleine Firmen mit wenigen Rechnungen. Wer mehr hat, sollte / muss sich ein Warenwirtschaftssystem holen, denke ich mal. Wahrscheinlich steckt genau der Gedanke dahinter...
Ich bin Kleinunternehmerin und möchte natürlich die E-Rechnungen herunterladen und lesen können. Was kann ich tun, wenn allerdings die großen Firmen nicht das "Zugpferd" :-) nehmen und mit der xml-Datei arbeiten. Kann man die xml-Datei auf "Zugpferdchen" umformatieren?
Sehe ich das richtig, wer keine e-Rechnung nach EN 16931 als PDF verschicken kann, darf bis Ende 2025 / 2027 weiterhin PAPIER-Rechnungen per Post verschicken, aber keine PDF ohne diese Norm?
Generell musst du weder in 2025 noch in 2026 E-Rechnungen schreiben. Falls dein Umsatz in 2026 über 800.000 EUR liegt, musst du ab dem 01.01.2027 eRechnungen erstellen für Geschäfte mit anderen Unternehmen in Deutschland. Ansonsten musst du erst ab 01.01.2028 E-Rechnungen erstellen. Ab 01.01.2025 gilt aber die Empfangspflicht, d.h. du musst eine eRechnung als Format akzeptieren, wenn du diese erhältst und musst diese dann auch in diesem Format archivieren (einfach in DUo hochladen).
Hallo, zunächst Danke für die Erklärung, einige Fragen hätte ich noch: - Du sagtest das die ERechnung ebenso einfach via EMail versendet wird, ist das so zulässig? Muss das nicht über das Peppol Netzwerk übertragen werden? Oder ist das nur optional? - Wenn ich die ERechnung via EMail versende, was hindert mich daran zusätzlich zur XRechnung Datei ein lesbares PDF mitzuliefern? Also so wie ZugFeRD, nur das die beiden Dateien einzeln stehen und nicht kombiniert sind. Danke und schönen Tag weiterhin.
Nein, der Weg des Verand von E-Rechnungen ist nicht explizit geregelt. Per E-Mail oder Bereitstellung über ein Portal ist beides möglich. Ich weiß echt nicht woher die Idee kommt XRechnungen zu erstellen und zur besseren Lesbarkeit eine PDF mitzuschicken (letztere wird dann wahrscheinlich in der Buchhaltung landen statt die ordnungsgemäße E-Rechnung). ZUGFeRD Format ist hier die optimale Lösung, hier sind PDF Datei und XML-Datei in einer Datei kombiniert :-)
@@AndreasHausmann UBL wird international für diverse Geschäftspapiere verwendet, nicht nur für die Rechnungstellung, also auch über den EU-Horizont hinaus. Für global agierende Unternehmen kann es attraktiv sein dann dieses Format zu bevorzugen. Dem XML kann man ein XSLT-Stylesheet beifügen, welches den XML für den Menschen lesbar machen kann.
Danke für den Hinweis. Ich habe es tatsächlich sehr oberflächlich dargestellt. Ich müsste ggf. nochmal die erechnung in Datei-Format XML von der XRechnung abgrenzen. Eine ERechnung kann auch als XML-Datei erstellt werden und muss nicht zwingend den Anforderungen der xrechnung entsprechen. Die Visualisierungen über xslt finde ich eine gute Variante. Ist aber komplett abhängig vom rechnungsersteller korrekt?
@@AndreasHausmann jaein, prinzipiell kann man ein einheitliches Stylesheet konstruieren und im XML auf dieses im Web verlinken, nur führen die darstellenden Browser den Link nicht aus, da müsste man die Sicherheitseinsellungen auf Null senken was niemand will und auch nicht sinnvoll ist. Das Stylesheet muss dann mit dem XML ausgeliefert werden und beim Empfänger referenziert werden. Oder alternativ Ansicht im Web und Downloadlink. Bei mir habe ich den XML im Anhang der Mail und in dieser 2 Links, einmal die XML-Ansicht und PDF zum Download.
Hallo, folgende Frage: Wir haben den Fall, dass eine ZUGFeRD-Rechnung vorliegt und das Datum bei der .pdf oder .xml Datei abweicht. Was ist für die Buchhaltung das ausschlaggebende Dokument? Die .xml-Datei? Danke vorab für die Rückmeldung
Das kann eigentlich nicht passieren, weil ich XML und PDF ja in einem Prozess erzeuge. Außerdem wird das PDF als PDF/A3b erzeugt und ist damit unveränderbar bzw. bei Manipulation ist es nicht mehr erkennbar PDF/A3b.
Leider passiert das in der Praxis schon. Den Export der Rechnung als PDF gibt es oft schon. Jetzt wird die Erstellung der XML Datei und die Einbettung “dazu programmiert” und hier greift der Entwickler dann einfach auf andere Felder zur Ermittlung des Datums oder der Gleichen zurück. Es wird halt leider zu oft nicht sorgfältig umgesetzt 😞
Hallo Andreas, bietet auch Datev die Möglichkeit die Rechnung herunterzuladen und selbst zu versenden? Wir versenden Rechnungen nur mit Leistungsberichten im Anhang. Wie lässt sich das künftig lösen? Kann man an einer e-Rechnung Leistungsberichte anhängen?
Wenn ich richtig verstehe, wenn wir eine E-Rechnung schicken, können wir nur ein Format benutzen, aber als Empfänger müssen wir alles, Xrechnung und Zugferd verarbeiten können, oder ? vielleicht auch anderen ? vielen Dank im Voraus.
Da ich Zug fährt als normale PDF bekomme, woran erkenne ich denn dass es Zug fährt ist und keine ganz normale PDF? Wir haben sehr viele kleine Handwerker und ich bin mir sicher, dass die meisten erstmal gar nichts machen und mir ganz normale PDF schicken. Ignoriere mir mal die übergangsfrist, ich muss ja irgendwie rausbekommen ob das jetzt Zugferd ist oder nicht. Ein Vorschlag? Danke vorab!!
Das wird dir beim Buchen in DATEV Rechnungswesen direkt über dem Beleg angezeigt. Die Daten, die dann in die buchungszeile eingetragen werden, stammen aus der zugferd Datei
@@AndreasHausmann okay und das geht auch, wenn man die Datei erst auf dem eigenen Server ablegt und dann über Belege online hochladen hochlädt? Denn bei uns ist es so, die Rechnungen werden erst geprüft und freigegeben und erst dann gebucht.
dann nutze doch einfach die Belegfreigabe in DATEV Unternehmen online. Dort kannst du genau diesen Prüfprozess abbilden und hast sogar eine Visualisierung für XRechnungen :-)
as Problem ist eher der Empfang:, X Rechnung wird von Großfirmen präferiert, weil es einfacher zu programmieren und zu implementieren ist. Die Weiterleitung via upload Mail ist aber nicht möglich an Unternehmen online. Wenn man Mandanten die Zugpferdrechnung empfiehlt ist das Problem aber nicht gelöst.
In diesem Video geht es um die Auswahl des Formats für die Rechnungserstellung. Im Empfang muss ich natürlich das Format verarbeiten und archivieren, was ich bekomme.
Die Archivierung muss nach den GoBD im Ursprungsformat erfolgen. Ergo ist die Verpflichtung nichts was neu dazu kommt, es gibt nur neue Konsequenzen falls in einem anderen Format archiviert wird.
Nur zugferd - da hat man wenigstens etwas, was Oma Else genauso verarbeiten kann wie ein Schüler oder der Unternehmer im nicht eu Ausland. Nicht sinnlose doppelstrukturen schaffen. Und der Ausdruck wird bei einem Datenverlusten (wie oben, Oma Else - 80, Vermieterin) immernoch mehr wert sein als Nix.
Es gibt im aktuellen Factur-X Standard (so heißt der ursprünglich "ZUGFeRD"-Standard seit 2020, da sich das Konsortium mit dem französischen Äquivalent zusammengetan hat um einen gemeinsamen Standard zu produzieren) auch das Referenzprofil XRechnung, das spezifiziert wie ein XRechnung-XML nach dem Factur-X Standard in eine PDF-Datei eingebettet werden soll. Es ist also nicht wirklich ein entweder oder. Das Profil XRechnung gibt es im Factur-X Standard seit 2022. Quelle: Lese gerade den Standard um eine Factur-X Ausgabe für ein Produkt zu implementieren.
Danke für den Hinweis 👍 Mir persönlich wäre zu riskant eine Xrechnung-XML in einer pdf einzubetten. Nicht jeder Software-Entwickler liest sich derart tief ein 😅
Beim Zugpferd-Format kann ich das PDF als nicht vertrauenswürdig behandeln, weil das XML das ist, was verbucht wird. Allein darum scheiden die für mich aus.
@@AndreasHausmann Sie müssen - die haben ja eine Empfangspflicht, da alles deutsche Unternehmen. Ich habe diverse Tests gemacht, die belegen, dass ich auf dem von mir gewählten Weg valide XRechnungen erstellen kann und ab 1.1. werde ich das nutzen (das ist praktisch, weil sich zu dem Zeitpunkt sowieso der Rechnungsempfänger ändert - Projektvermittler raus, Direktkunde rein).
Ja, das stimmt. Es gibt die empfangspflicht, die bringt mir aber nichts, wenn der Kunde mit der rechnung nicht anfangen kann und dieser ergo auch nicht bearbeitet.
@@AndreasHausmann Empfangspflicht heißt NICHT, dass ich die Rechnung auch verarbeite? Das heißt, wenn ich eine eRechnung bekommen soll, brauche ich eine Mailadresse zum Empfang, aber ich kann dem Absender sagen "interessiert mich nicht, was du mir da mailst, ich will ne gedruckte Rechnung"????
Nein, du kannst natürlich darauf bestehen, dass dein Kunde irgendwie mit der xrechnung klar kommen muss. Das fördert aber a) nicht gerade die Kundenbeziehungen, b) ist es ja auch wünschenswert, dass der Kunde die Rechnung zeitnah bezahlt. Effektiv kannst du machen was du möchtest. Ich möchte im Video nur bei der Auswahl des richtigen Formats im rahmen der Rechnungsstellung helfen und die vor- und Nachteile ansprechen.
Ich habe eine Frage zu einem anderen Thema: neulich können wir die Paypal Umsätze mit abrufen, weil der Mandant die 2 Faktor Authentifizierung eingerichtet hat. Muss ich erneut Paypal einstellen? Vielen Dank im voraus und danke für die ganzen Informationen die Sie hier stellen 🙏🏻
@@saschalambert4558 So wie ich es verstehe, ja. Damit ist eine Zustellung und Empfangen von Rechnungen per Post nicht mehr möglich. Du musst zudem in der Lage sein E Rechnungsformate lesen bzw. verarbeiten zu können.
Die Leitweg-ID muss dir kein Kunde mitteilen. Falls dein Rechnungsschreibungsprogramm keinen Plausi-Check für die Leitweg-ID hat, kannst du da irgendeinen "fick" eintragen :-) Die DATEV Rechnungsschreibung hat allerdings einen Plausi-Check, daher solltest du hier dann eher das ZUGFeRD-Format für die E-Rechnung wählen.
@@AndreasHausmann benutze lexware und dort wird dann bei X rechnung die ID verlangt bin dann einfach auf ZUGferd gegangen sehr nervig bis man alles richtig eingestellt hat..
Meine nächste Frage ist jetzt: wie erstelle ich denn eine E Rechnung
-> Gut, dass du das Video gleich parat hast und am Ende vorschlägst!
Kann ich die E-Rechnung ausdrucken und bearbeiten d. h. Fehlmengen und Skonto abziehen und danach bis Zahlungsziel in Ordner legen? Danke.
Du kannst mit der erechnungen machen was du magst. Wichtig ist nur, dass du sie revisionssicher archivierst, zB in dem du sie in DATEV Unternehmen online hochlädst 😊
@AndreasHausmann Danke, da bin ich ja mal gespannt, was das nächstes Jahr mit den ganzen E- Rechnungen noch wird. 🫣
Super erklärt. Danke.
Hast du einen Tipp, wie man die Rechnungen prüft und zur Bezahlung freigeben könnte?
Bisher gingen die immer erst an den Projektmanager (oder wer sonst zuständig ist) zum prüfen und zur Bezahlung freigeben. Es wurde immer gedruckt und auf dem Papier Konto, Kostenstelle/Projekt dazugeschrieben und abgezeichnet. Wie kommt nun ein Projektmanager an die Rechnung und wie gibt er frei? Wir haben keine wirkliche Lösung.
Bin für jeden Vorschlag dankbar.
DATEV Belegfreigabe online :-)
Wäre es plausibel, dass ZUGFeRD Rechnungen als Anhänge von ZUGFeRD Rechnungen angehangen werden. Zum Beispiel als Fremdrechungen - ist dies dann ein plausibler Use Case oder interessiert einen immer nur die Main ZUGFeRD?
Eingebettete Anhänge von weiteren Dateien lassen sich nicht in jeder pdf Wiedergabe Software öffnen. Daher würde ich die Belege eher in DUo oder einem DMS zusammenheften.
Kann man Word-Docs (z.B. im Serienbrief-Format) oder Excel-Spreadsheets irgendwie in eine ZUGFeRD PDF drucken?
Ja, ich kenne hierfür aber nur recht aufwendige Tools.
Es gibt derzeit auf PDF24 eine kostenfreie Lösung um eRechnung zu schreiben. Ansonsten gibt es für 5 EUR im Jahr auch im DATEV eRechnungsportal eine kleine eRechnungsschreibung für bis zu 10 Rechnungen pro Monat.
@@AndreasHausmann Danke für den Tipp mit PDF24, dort kann man übrigens auch ZUGFeRD-Rechnung erzeugen. Für mich als Programmierer, der Rechnungsexport programmieren muss, ideal! Dazu findet man zur Zeit kaum etwas.
Um Eine XML-Rechnung zu visualisieren kann man auch einen XSLT damit verknüpfen der den XML parst.
Okay, gut zu wissen, auch wenn ich nicht weiß, wie ich das machen würde 😅
@
Hallo, gibt mir Unternehmen online oder Kanzlei Rechnungswesen eine Meldung wenn die PDF Datei von der XML Datei abweicht? Danke schon mal im Voraus. 😊
Nein, aber DATEV plant in Zukunft bei erechnungen die Daten aus der XML als Beleg anzuzeigen, damit diese einfacher geprüft werden können.
was auf der pdf steht, ist effektiv ab 2025 egal.
Wie ist das denn mit der digitalen Archivierung? Muss ich erhaltene E Rechnungen irgendwo hochladen, oder kann ich diese einfach lokal speichern?
Belege müssen Unveränderbar im Ursprungsformst archiviert werden (s. GoBD). Wenn du nicht als DATEV Berater fragst, dann würde ich dir immer eine Archivierung in DATEV unternehmen online vorschlagen.
Woran sehen ich, ob es wirklich eine Zugferd-eRechnung ist oder doch nur ein Bild als PDF Datei? Also wo und wie komme ich an die echte eingebettete eRechnung?
Derzeit kommst du in Duo nicht an die XML Datei du kannst aber mit der Maus über die Felder in der erfassungsmaske gehen, dann wird dir ein Hinweis angezeigt wie die befüllt werden.
So erkennst du ob es sich um eine erechnung handelt.
@@AndreasHausmann
Also keine Einsicht auf die Rechnung.
Nach deinem Video habe ich mit PDF24 eine eRechnung aus Spaß erstellt und die PDF erhält ein Anhang im XML Format.
Erfülle ich also die empfangs Pflicht wenn ich per Outlook die zugferd Datei empfangen kann und diese im dms system speichern kann
Der Empfang ist nicht geregelt, daher kannst du E-Rechnungen per Mail empfangen. Die Archivierung ist dann ein anderes Thema. Hier machen die GoBD die entsprechenden Vorgaben.
Ja, innerhalb von 10 Tagen im DMS festschreiben, dann ist es GoBD-konform
Wieso ist es überhaupt möglich, dass bei dem ZugPferd-Format die Daten zwischen PDF und XML überhaupt möglich? Damit öffnen man den schwarzen Schafen doch Tür und Tor?!
Weil es zwei verschiedene Dateien sind. Die XML Datei wurde nur in die PDF Datei gehängt.
XRechnungen kannst du alleridngs mit jedem Text-Editor verändern. Daher wären diese sogar leichter zu manipulieren als eine PDF-Datei :-)
😅 ich dachte, damit wollte man auch ein Stück weit das Thema „Geld*Wäsche und Fraud“ in den Griff bekommen - damit öffnet man dem ganzen doch aber Tür und Tor. Empfänger bekommen dann ne Mail, in dem ein Absender so tut, als wäre er eine Behörde, ein seriöses Unternehmen oder wer auch immer. Man denkt: „ja… passt - diese Rechnung kommt ja eh jährlich“ (Z. B. Versicherungen, Landkreise wg. Steuern) u. spielt die Rechnung einfach in die Buchhaltungssoftware ein. Würde die Buchhaltungssoftware dann feststellen „Achtung - abweichende Empfängerdaten zum Vorjahr“? Die Banksoftware kann es jedenfalls nicht.
@@Loewen-Art Ziel der EU ist es den Umsatzsteuerbetrug in der EU durch zeitnahe Meldungen und eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungen in den Griff zu bekommen.
Betrugsversuche würde du nur in den Griff bekommen, wenn du die Integrität des Dokuments beziehungsweise das Absender validieren kannst. Das ist aber nur möglich, wenn alles über ein Portal laufen würde. Was in der Praxis nicht der Fall sin wird.
Letztendlich solltest du aber generell Rechnungen prüfen bevor du diese überweist. Rechnungen, die aus dem Blauen herausgestellt werden, einfach ungefragt zu bezahlen, ist generell keine gute Idee :-)
@@AndreasHausmannHast du das schon erfolgreich versucht? Ich meine, dass eine so geänderte Datei nicht verarbeitet wird, weil die „Manipulation“ erkannt wird. Änderungsdatum o. ä.
@@erikab.294 Das Änderungsdatum ist ja nicht ausschlaggebend, du weißt ja nicht, wann das Dokument ursprünglich erstellt wurde.
Wie gesagt, ich kann den Absender prüfen, wenn ein Beleg per E-Mail eingeht.
Ich kann hinterfragen, ob das Berechnete bestellt wurde, etc.
Betrug setzt in der Regel auf Flüchtigkeitsfehler oder Versäumnisse bei der Prüfung.
Muss man einheitlich XRechnung oder ZugFerd verschicken oder kann man mal Kunde A eine XRechnung schicken und Kunde B ZugFerd?
Du kannst Kunde a und b unterschiedliche Formate schicken. Du musst dich nicht für eins entscheiden.
Gibt’s es auch eine Open Source Lösung für die e-Rechnungen?
Ehrlich gesagt, keine Ahnung 🤷🏻♂️
Odoo!
PDF24 hat da was rudimentäres. Such mal nach E-Rechnung erstellen PDF24
Ist aber wirklich nur interessant für ganz kleine Firmen mit wenigen Rechnungen.
Wer mehr hat, sollte / muss sich ein Warenwirtschaftssystem holen, denke ich mal.
Wahrscheinlich steckt genau der Gedanke dahinter...
Ja gibt es. Z.B. geht die Erstellung mit Libre Office.
Ich bin Kleinunternehmerin und möchte natürlich die E-Rechnungen herunterladen und lesen können. Was kann ich tun, wenn allerdings die großen Firmen nicht das "Zugpferd" :-) nehmen und mit der xml-Datei arbeiten. Kann man die xml-Datei auf "Zugpferdchen" umformatieren?
Nein, dann musst du dir einen Viewer wie den quba-viewer herunterladen :-)
Ich hoffe aber das nicht allzu viele Firmen auf die xrechnung setzen.
@@AndreasHausmann Behörden arbeiten hauptsächlich mit XRechnung.
Sehe ich das richtig, wer keine e-Rechnung nach EN 16931 als PDF verschicken kann, darf bis Ende 2025 / 2027 weiterhin PAPIER-Rechnungen per Post verschicken, aber keine PDF ohne diese Norm?
Generell musst du weder in 2025 noch in 2026 E-Rechnungen schreiben. Falls dein Umsatz in 2026 über 800.000 EUR liegt, musst du ab dem 01.01.2027 eRechnungen erstellen für Geschäfte mit anderen Unternehmen in Deutschland. Ansonsten musst du erst ab 01.01.2028 E-Rechnungen erstellen.
Ab 01.01.2025 gilt aber die Empfangspflicht, d.h. du musst eine eRechnung als Format akzeptieren, wenn du diese erhältst und musst diese dann auch in diesem Format archivieren (einfach in DUo hochladen).
@@AndreasHausmannwenn ich die zugferd Datei bekommen habe , per. Mail , habe ich dann der Empfangspflicht genüge getan?
Hallo, zunächst Danke für die Erklärung, einige Fragen hätte ich noch:
- Du sagtest das die ERechnung ebenso einfach via EMail versendet wird, ist das so zulässig?
Muss das nicht über das Peppol Netzwerk übertragen werden? Oder ist das nur optional?
- Wenn ich die ERechnung via EMail versende, was hindert mich daran zusätzlich zur XRechnung Datei ein lesbares PDF mitzuliefern? Also so wie ZugFeRD, nur das die beiden Dateien einzeln stehen und nicht kombiniert sind.
Danke und schönen Tag weiterhin.
Nein, der Weg des Verand von E-Rechnungen ist nicht explizit geregelt. Per E-Mail oder Bereitstellung über ein Portal ist beides möglich.
Ich weiß echt nicht woher die Idee kommt XRechnungen zu erstellen und zur besseren Lesbarkeit eine PDF mitzuschicken (letztere wird dann wahrscheinlich in der Buchhaltung landen statt die ordnungsgemäße E-Rechnung).
ZUGFeRD Format ist hier die optimale Lösung, hier sind PDF Datei und XML-Datei in einer Datei kombiniert :-)
@@AndreasHausmann Danke für die schnelle Rückmeldung :)
@@AndreasHausmann UBL wird international für diverse Geschäftspapiere verwendet, nicht nur für die Rechnungstellung, also auch über den EU-Horizont hinaus. Für global agierende Unternehmen kann es attraktiv sein dann dieses Format zu bevorzugen.
Dem XML kann man ein XSLT-Stylesheet beifügen, welches den XML für den Menschen lesbar machen kann.
Danke für den Hinweis.
Ich habe es tatsächlich sehr oberflächlich dargestellt. Ich müsste ggf. nochmal die erechnung in Datei-Format XML von der XRechnung abgrenzen. Eine ERechnung kann auch als XML-Datei erstellt werden und muss nicht zwingend den Anforderungen der xrechnung entsprechen.
Die Visualisierungen über xslt finde ich eine gute Variante. Ist aber komplett abhängig vom rechnungsersteller korrekt?
@@AndreasHausmann jaein, prinzipiell kann man ein einheitliches Stylesheet konstruieren und im XML auf dieses im Web verlinken, nur führen die darstellenden Browser den Link nicht aus, da müsste man die Sicherheitseinsellungen auf Null senken was niemand will und auch nicht sinnvoll ist.
Das Stylesheet muss dann mit dem XML ausgeliefert werden und beim Empfänger referenziert werden.
Oder alternativ Ansicht im Web und Downloadlink.
Bei mir habe ich den XML im Anhang der Mail und in dieser 2 Links, einmal die XML-Ansicht und PDF zum Download.
Hallo, folgende Frage:
Wir haben den Fall, dass eine ZUGFeRD-Rechnung vorliegt und das Datum bei der .pdf oder .xml Datei abweicht. Was ist für die Buchhaltung das ausschlaggebende Dokument? Die .xml-Datei?
Danke vorab für die Rückmeldung
In 2024 ist die PDF noch relevant.
Ab 2025 dann die XML-Datei.
Die sollen ja nicht auf die glorreiche Idee kommen, primär XRechnung zu verschicken.
Genau das möchte ich mit meinem
Video gerne vermeiden 😊
Das kann eigentlich nicht passieren, weil ich XML und PDF ja in einem Prozess erzeuge. Außerdem wird das PDF als PDF/A3b erzeugt und ist damit unveränderbar bzw. bei Manipulation ist es nicht mehr erkennbar PDF/A3b.
Leider passiert das in der Praxis schon.
Den Export der Rechnung als PDF gibt es oft schon. Jetzt wird die Erstellung der XML Datei und die Einbettung “dazu programmiert” und hier greift der Entwickler dann einfach auf andere Felder zur Ermittlung des Datums oder der Gleichen zurück.
Es wird halt leider zu oft nicht sorgfältig umgesetzt 😞
Hallo Andreas, bietet auch Datev die Möglichkeit die Rechnung herunterzuladen und selbst zu versenden? Wir versenden Rechnungen nur mit Leistungsberichten im Anhang. Wie lässt sich das künftig lösen? Kann man an einer e-Rechnung Leistungsberichte anhängen?
Frage habe ich bereits unter einem anderen Kommentar beantwortet.
Wenn ich richtig verstehe, wenn wir eine E-Rechnung schicken, können wir nur ein Format benutzen, aber als Empfänger müssen wir alles, Xrechnung und Zugferd verarbeiten können, oder ? vielleicht auch anderen ? vielen Dank im Voraus.
Theoretisch alle. Praktisch wird aber vor allem das zugferd Format relevant sein.
@@AndreasHausmannDas wird leider nicht der Fall sein. In der Datev-Welt schon.
Sie haben vollkommen recht. Ein Format erstellen reicht, lesen müssen Sie alle können.
Da ich Zug fährt als normale PDF bekomme, woran erkenne ich denn dass es Zug fährt ist und keine ganz normale PDF? Wir haben sehr viele kleine Handwerker und ich bin mir sicher, dass die meisten erstmal gar nichts machen und mir ganz normale PDF schicken. Ignoriere mir mal die übergangsfrist, ich muss ja irgendwie rausbekommen ob das jetzt Zugferd ist oder nicht. Ein Vorschlag? Danke vorab!!
Das wird dir beim Buchen in DATEV Rechnungswesen direkt über dem Beleg angezeigt. Die Daten, die dann in die buchungszeile eingetragen werden, stammen aus der zugferd Datei
@@AndreasHausmann okay und das geht auch, wenn man die Datei erst auf dem eigenen Server ablegt und dann über Belege online hochladen hochlädt? Denn bei uns ist es so, die Rechnungen werden erst geprüft und freigegeben und erst dann gebucht.
@@AndreasHausmanndie .XML ist immer als Anhang einsehbar. Daran erkennt man, auch ohne Verarbeitung, dass es eine eRechnung ist.
dann nutze doch einfach die Belegfreigabe in DATEV Unternehmen online. Dort kannst du genau diesen Prüfprozess abbilden und hast sogar eine Visualisierung für XRechnungen :-)
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das stark vom PDF Programm abhängig ist. Ich habe die XML-Datei bisher nur im Acrobat Reader gesehen.
as Problem ist eher der Empfang:, X Rechnung wird von Großfirmen präferiert, weil es einfacher zu programmieren und zu implementieren ist. Die Weiterleitung via upload Mail ist aber nicht möglich an Unternehmen online. Wenn man Mandanten die Zugpferdrechnung empfiehlt ist das Problem aber nicht gelöst.
In diesem Video geht es um die Auswahl des Formats für die Rechnungserstellung. Im Empfang muss ich natürlich das Format verarbeiten und archivieren, was ich bekomme.
@@AndreasHausmannAuch das stimmt leider nicht. Der Empfang von XRechnungen verpflichtet derzeit nicht die Archivierung. Beim versenden hingegen schon.
Die Archivierung muss nach den GoBD im Ursprungsformat erfolgen. Ergo ist die Verpflichtung nichts was neu dazu kommt, es gibt nur neue Konsequenzen falls in einem anderen Format archiviert wird.
aber gezwungen bin ich nur Xrechnung zu akzeptieren oder?
Nein, alle erechnungen.
Nur zugferd - da hat man wenigstens etwas, was Oma Else genauso verarbeiten kann wie ein Schüler oder der Unternehmer im nicht eu Ausland. Nicht sinnlose doppelstrukturen schaffen. Und der Ausdruck wird bei einem Datenverlusten (wie oben, Oma Else - 80, Vermieterin) immernoch mehr wert sein als Nix.
Das ZUGFeRD birgt leider potentiell mehr Betrugspotenzial.
Es muss unausweichlich immer die XML betrachtet werden!
Es gibt im aktuellen Factur-X Standard (so heißt der ursprünglich "ZUGFeRD"-Standard seit 2020, da sich das Konsortium mit dem französischen Äquivalent zusammengetan hat um einen gemeinsamen Standard zu produzieren) auch das Referenzprofil XRechnung, das spezifiziert wie ein XRechnung-XML nach dem Factur-X Standard in eine PDF-Datei eingebettet werden soll. Es ist also nicht wirklich ein entweder oder. Das Profil XRechnung gibt es im Factur-X Standard seit 2022.
Quelle: Lese gerade den Standard um eine Factur-X Ausgabe für ein Produkt zu implementieren.
Danke für den Hinweis 👍
Mir persönlich wäre zu riskant eine Xrechnung-XML in einer pdf einzubetten. Nicht jeder Software-Entwickler liest sich derart tief ein 😅
Beim Zugpferd-Format kann ich das PDF als nicht vertrauenswürdig behandeln, weil das XML das ist, was verbucht wird. Allein darum scheiden die für mich aus.
Okay, wenn ich dich richtig verstehe, bevorzugst du die XRechnung. Was sagen deine Kunden dazu? Können sie mit xrechnungen arbeiten?
@@AndreasHausmann Sie müssen - die haben ja eine Empfangspflicht, da alles deutsche Unternehmen. Ich habe diverse Tests gemacht, die belegen, dass ich auf dem von mir gewählten Weg valide XRechnungen erstellen kann und ab 1.1. werde ich das nutzen (das ist praktisch, weil sich zu dem Zeitpunkt sowieso der Rechnungsempfänger ändert - Projektvermittler raus, Direktkunde rein).
Ja, das stimmt. Es gibt die empfangspflicht, die bringt mir aber nichts, wenn der Kunde mit der rechnung nicht anfangen kann und dieser ergo auch nicht bearbeitet.
@@AndreasHausmann Empfangspflicht heißt NICHT, dass ich die Rechnung auch verarbeite? Das heißt, wenn ich eine eRechnung bekommen soll, brauche ich eine Mailadresse zum Empfang, aber ich kann dem Absender sagen "interessiert mich nicht, was du mir da mailst, ich will ne gedruckte Rechnung"????
Nein, du kannst natürlich darauf bestehen, dass dein Kunde irgendwie mit der xrechnung klar kommen muss. Das fördert aber a) nicht gerade die Kundenbeziehungen, b) ist es ja auch wünschenswert, dass der Kunde die Rechnung zeitnah bezahlt.
Effektiv kannst du machen was du möchtest. Ich möchte im Video nur bei der Auswahl des richtigen Formats im rahmen der Rechnungsstellung helfen und die vor- und Nachteile ansprechen.
Ich habe eine Frage zu einem anderen Thema: neulich können wir die Paypal Umsätze mit abrufen, weil der Mandant die 2 Faktor Authentifizierung eingerichtet hat. Muss ich erneut Paypal einstellen? Vielen Dank im voraus und danke für die ganzen Informationen die Sie hier stellen 🙏🏻
Kann ich nichts zu sagen 🤷🏻♂️
@@AndreasHausmann Danke trotzdem und schönes Wochenende
Nicht nur der Empfang ist Pflicht, sondern die anschließende GoBD konforme Archivierung. Da reicht E Mail archivieren nicht.
Ja, aber das ist ja kein neues Thema :-) Die Anforderung gibt es ja seitdem es die GoBD gibt.
Was empfehlt sich denn Bestens für die GoBD konforme Archivierung der e-Rechnungen? Dankeeeee
Einfach in DATEV Unternehmen online hochladen. Dort kann der Beleg dann gobd-konform und revisionssicher archiviert werden.
@@AndreasHausmannklar, für die eine vermietete 20 qm Wohnung x tausend Euro Datev abdrücken 😂 die haben se nicht alle in Berlin
Was heißt Empfangspflicht?
Du bist verpflichtet diese E-Rechnungen empfangen zu können.
@s.w.4409 verstehe, jede Email kann doch diese Rechnungen empfangen, ist damit die Pflicht erfüllt
@@saschalambert4558 So wie ich es verstehe, ja. Damit ist eine Zustellung und Empfangen von Rechnungen per Post nicht mehr möglich. Du musst zudem in der Lage sein E Rechnungsformate lesen bzw. verarbeiten zu können.
So langsam freue ich mich auf einen gepflegten Blackout.
Was macht ihr dann?
was zum fick soll die leitweg ID sein und woher krieg ich die
Die Leitweg-ID muss dir kein Kunde mitteilen. Falls dein Rechnungsschreibungsprogramm keinen Plausi-Check für die Leitweg-ID hat, kannst du da irgendeinen "fick" eintragen :-)
Die DATEV Rechnungsschreibung hat allerdings einen Plausi-Check, daher solltest du hier dann eher das ZUGFeRD-Format für die E-Rechnung wählen.
@@AndreasHausmann benutze lexware und dort wird dann bei X rechnung die ID verlangt bin dann einfach auf ZUGferd gegangen sehr nervig bis man alles richtig eingestellt hat..
Hab die Outtro-musik vermisst....
War eine optimierungsmaßnahme, um die % wiederdauer zu erhöhen 🤷🏻♂️
der anfang wurde zu spät gecuttet :D
Stimmt 😅 mal wieder nach dem Pareto-Prinzip geschnitten.
Juckt mich nicht wieder eine Lobby Geschichte wer wem wieder den arsch geleckt hat wäre interessanter 😊
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