WEG-Recht: Kostenverteilung Dachfenster? | Tutorial
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- Опубликовано: 24 июл 2024
- Das Wohnungseigentumsgesetz sieht beim Erneuern von Dachfenstern eine Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer vor. Doch die Eigentümerversammlung möchte mit ihrer Beschlusskompetenz die Kostenverteilung auf einen Sondereigentümer festlegen. Doch kann man beim Einbau neuer Dachfenster die Kostenverteilung einfach ändern? Und welche Mehrheit bräuchte man? Oder muss die Wohnungseigentümergemeinschaft die Fenster austauschen und somit die Kosten tragen?
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▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 - Einleitung
00:32 - Fall: Dachfenster in der WEG austauschen
01:11 - Das Gesetz: Dachfenster = Gemeinschaftseigentum
01:30 - Die Teilungserklärung: Dachfenster = Sondereigentum
01:55 - Ist die Teilungserklärung gültig?
02:10 - Wie wäre die Teilungserklärung richtig?
02:41 - Muss der Sondereigentümer die Dachfenster bezahlen?
03:08 - Sondereigentümer klagt und gewinnt
03:22 - Gesetzliche Regelung: Kostenverteilung in der WEG
03:51 - Beschlussmehrheit für die Kostenverteilung?
05:01 - Dachfenstererneuerung = bauliche Veränderung?
05:33 - Beschlusskompetenz der Versammlung?
06:10 - Kostenverteilung alleine auf einen Sondereigentümer?
07:33 - Kostenverteilung nach den Formalien auf nur einen Eigentümer
07:58 - Verabschiedung der Zuschauer
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