Parkflächen - Sondernutzung im WEG | Tutorial

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  • Опубликовано: 16 окт 2024
  • In Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es Sondernutzungsrechte unter anderem für Parkflächen. Was ist aber, wenn der Sondernutzungsberechtigte seinen Parkraum einfach erweitert und somit die Rechte der anderen Wohnungseigentümer beschneidet? Wer geht gegen den Störer vor? Der Verwalter? Der einzelne Eigentümer? Die Eigentümergemeinschaft? Benötigt man eine Eigentümerversammlung mit einer Beschlussmehrheit, um gegen den Störer vorzugehen? Und wer darf in der Versammlung abstimmen?
    Haben Sie Fragen rund um Ihr Immobilieneigentum? Dann sind Sie hier richtig. Weiter interessante Themen finden Sie unter #ImmobilienrechtTopaktuell
    ▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
    00:00 - Einleitung
    00:22 - Sondernutzungsberechtigter unterhält Parkflächen
    00:56 - Räumliche Begrenzung
    01:12 - Fall: Eigenmächtige räumliche Erweiterung
    02:31 - Wer kann gegen den Störer vorgehen? Der Verwalter? Die Gemeinschaft?
    03:42 - WEG-Versammlung mit Antrag
    04:13 - Wer darf abstimmen?
    04:46 - Welche Mehrheit braucht der Beschluss?
    05:31 - Schlusswort
    05:48 - Verabschiedung der Zuschauer
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