Danke für diese wertvollen Videos. Aber es ist schon krass, dass genau die gesetzestreuen Bürger am stärksten reglementiert und kontrolliert werden. Danke Abo ist raus!
Danke für das Abo! Ja, im Grunde sind Jäger und Sportschützen diejenigen, die wirklich absolut "saubere" Westen haben und penibel darauf achten, auch nur im Geringsten anzuecken. Ich freue mich immer über Themenvorschläge und Kritiken!
Die Regeln sind klar (weitgehend) und restriktiv und es gibt wie bei einem Standgericht meist nur Freispruch oder Höchststrafe (Waffen weg, die Geldstrafen treffen jemanden für den die Jagd Lebensaufgabe ist meist deutlich weniger). Das ist so als wenn man im Straßenverkehr nur Führerscheinentzug hätte, keine Verwarngelder, Punkte, temporärer Führerscheinentzug etc. Das kann man wirklich nur mit einer politisch irrelevanten Minderheit machen.
Ja, so ist es! Das liegt vor allem auch daran, dass der private Waffenbesitz als absolutes Privileg gesehen wird (gefestigte Rechtsprechung) und, wenn man es so direkt sagen will, der Staat das Hobby und die Leidenschaft von Sportschützen und Jägern "verwaltet". Es gibt eine Reihe von Fällen, wo sich durchaus die "gelbe Karte" anbieten würde, anstatt gleich alles zu widerrufen.
@@gun-law Nach meinem Rechtsverständnis sollte das alles eigentlich grundgesetzwidrig sein. "Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ..." => Man erlaubt nicht nur das was gebraucht wird (=wozu ein Bedürfnis besteht), sodern es ist alles erlaubt was keinen unverhältnismäßig großen Schaden anrichtet. Wir haben harte Statistiken über Jahrzehnte die belegen, dass der legale Waffenbesitz nicht gefährlicher ist als viele andere Freizeitbeschäftigungen. Jedes Nachbarland hat lockere Waffengesetze und auch nicht mehr Probleme. Als wir selbst noch lockere Waffengesetze hatten gab es hier nicht mehr Probleme. Keine Gesetzesverschärfung der letzten Jahrzehnte basierte auf harten Zahlen und Fakten, die diese Einschränkungen hätten rechtfertigen können, meist waren sie anlasslos und nur ideologisch begründet. Was hat das mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu tun?
Moin! Das ist echt krass das der Mann dafür schon seine wbk und sein Jagtschein abgeben musste 😮 Ich selber transportiere nur freie Waffen wofür natürlich die selben Regeln gelten. Das zeigt mir das ich bloß aufpassen muss, sonst Luftgewehr weg plus Vorstrafe. Das will man nicht!
Ja, manches erscheint einem schon fraglich, ob derartige Strenge wirklich immer dem Sachverhalt gerecht wird oder nicht "mildere" Mittel angemessen wären. Aber der Gesetzgeber will es so ...............
Der Punkt ist ja wie erwähnt die Einsichtigkeit. Schusswaffen und Sprengstoff sind eine Existenzielle Gefahr für Leib und Leben auch unbeteiligter. Ne Grüne Karte berechtigt wie ihr wisst zum führen außerhalb des Schießstand wodurch Zivilisten zusätzlich gefährdet werden und wenn dir dann ne Behörde nen Sicherheitsrelevanten Hinweis gibt dann hast du gefälligst Einsichtig zu sein und um Gnade zu winseln. Das deutsche Waffenrecht ist nicht umsonst so streng, wenn hier im Land scheiße passiert können die von Rheinmetall ihre "demokratische" Unterstützung vom Volk vergessen. Vom Personenschaden mal abgesehen aber damit braucht man euch Clowns ja nicht kommen sonst gäbe es ja keine Diskussion.
Das Recht Jagdwaffen zu führen wurde und wird stetig ausgehöhlt. Die Verbände haben sich offengbar nicht nachdrücklich genug für da umfängliche Führen im jagdlichen Zusammenhang eingesetzt.
Moin, Super Content. Ich hätte da mal eine Frage zu diesem Thema. Ich fahre häufig an einem Tag zunächst zum Tontaubenstand und anschließend Kugelstand. Der Kugelstand liegt auf dem Weg zum Tontaubenstand. Müsste ich denn nun erst immer erst nach Hause fahren und die jeweils anderen Waffen holen oder darf ich meine Pistole mit zum Tontaubenstand nehmen und meine Flinte mit auf den Kugelstand? Vielen Dank schon mal.
Nein, man kann natürlich auch mehrere Waffen auf einen Stand mitnehmen, die man dort nicht schießt. Also für den Besuch von mehreren Schießständen hintereinander darf man "alles auf einmal" einpacken.
Interessehalber: Welche Waffe wurde dem Rettungsdienst „übergeben“? Hatte er eine KW (selbstredend ungeladen) am Mann, auf die er verständlicherweise hinweisen musste wenn es in den RTW/Krankenhaus geht? Oder kam er auf die Idee auf die Waffe(n) im abgeschlossenen Wagen hinzuweisen?
Der Betroffene hatte sämtliche Erlaubnisse Jagdschein, WBK, kleiner Waffenschein, Sammler-WBK, § 27 SprengG. Die vorgefundene Waffe war ein Revolver .22lr, ungeladen.
@@gun-law Ja aber darf ich mit meinem Gewehr zu einem Vereinskollegen fahren um zum Beispiel ein Zielfernrohr neu montieren zu lassen oder einen anderen Abzug einzubauen? Gilt das nicht als notwendiger bzw erlaubter Transport? Dort werden ja Arbeiten eines Büchsenmacher gemacht. Er hat ja auch eine WBK und gilt als berechtigt die Gewalt über eine Waffe zu haben. Bin ich also gezwungen jede Arbeit beim Büchsenmacher machen zu lassen?
@@ottomais Ok, dann hatte ich die Frage in die falsche Richtung gedacht. Sorry. Das ist natürlich möglich, wenn der Bekannte selbst eine WBK/einen Jagdschein hat, also als Berechtigter gilt. Büchsenmacher sind nur dann zwingend aufzusuchen, wenn an erlaubnispflichtigen/wesentlichen Waffenteilen gearbeitet werden soll (Laufreparatur). Aber auch hier gilt, direkter Weg zum Zielort und wieder zurück und alles nicht schussbereit und zugriffsbereit transportieren (wie gewohnt).
Als gerade eben der "direkte Weg" angesprochen wurde, ist mir eine Frage aufgekommen. Von der Jagdschule weiß ich, dass die Waffe unverschlossen etc. auf direktem Weg ins Revier transportiert werden darf. Aber wenn die Waffe korrekt verschlossen ist, dürfen doch auch Umwege gefahren werden, oder habe ich da eine Wissenslücke?
Nein, das geht leider nicht. Auch ins Revier oder wieder nach Hause, muss, obwohl der Jäger seine Waffe zugriffsbereit transportieren darf, muss eine direkte Verbindung gewählt werden, wobei kleine Umwege oder Pausen erlaubt sind (Tanken, Toilette, kleine Einkäufe). Der Transport, ob mit ohne Jägerprivileg, erfolgt ja immer nur im vom Bedürfnis umfassten Zweck. Dieses fällt weg, wenn man den direkten Weg in zu großem Maße "verlässt", was sowohl die Wegstrecke, aber auch die Dauer der Unterbrechung betrifft.
Als Jäger/in darf man die Waffe auf dem Weg ins Revier und zurück nicht schussbereit führen siehe WaffG § 13 Absatz 6 Der Transport zum BuMa oder zum Schießstand im verschlossenen Behältnis! ruclips.net/user/shortssVAWSfWaUbg?feature=share
Korrekt, aber der Weg zum Revier und zurück muss direkt zurückgelegt werden. Hier im Fall war durch den Umweg und die Unterbrechungen das Transportprivileg nicht mehr gegeben. Der Jäger hat es im konkreten Fall vollkommen übertrieben. Ein Fehler, der absolut vermeidbar war, aus menschlicher Sicht aber sicher nachvollziehbar.
@@philipp20061988 Doch doch, auch dann wäre es kein Transport mehr gewesen, da durch die Unterbrechung(en) ein Führen vorgelegen hat (Waffenschein notwendig). Das ist immer die Gefahr, wenn man mit Waffen (zu große) Umwege macht oder die Pausen und Unterbrechungen zu lange dauern (Einkäufe usw.).
Sehr Interessant. Danke
Freut mich!
Danke für diese wertvollen Videos. Aber es ist schon krass, dass genau die gesetzestreuen Bürger am stärksten reglementiert und kontrolliert werden. Danke Abo ist raus!
Danke für das Abo! Ja, im Grunde sind Jäger und Sportschützen diejenigen, die wirklich absolut "saubere" Westen haben und penibel darauf achten, auch nur im Geringsten anzuecken.
Ich freue mich immer über Themenvorschläge und Kritiken!
Die Regeln sind klar (weitgehend) und restriktiv und es gibt wie bei einem Standgericht meist nur Freispruch oder Höchststrafe (Waffen weg, die Geldstrafen treffen jemanden für den die Jagd Lebensaufgabe ist meist deutlich weniger). Das ist so als wenn man im Straßenverkehr nur Führerscheinentzug hätte, keine Verwarngelder, Punkte, temporärer Führerscheinentzug etc. Das kann man wirklich nur mit einer politisch irrelevanten Minderheit machen.
Ja, so ist es! Das liegt vor allem auch daran, dass der private Waffenbesitz als absolutes Privileg gesehen wird (gefestigte Rechtsprechung) und, wenn man es so direkt sagen will, der Staat das Hobby und die Leidenschaft von Sportschützen und Jägern "verwaltet". Es gibt eine Reihe von Fällen, wo sich durchaus die "gelbe Karte" anbieten würde, anstatt gleich alles zu widerrufen.
@@gun-law Nach meinem Rechtsverständnis sollte das alles eigentlich grundgesetzwidrig sein. "Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ..." => Man erlaubt nicht nur das was gebraucht wird (=wozu ein Bedürfnis besteht), sodern es ist alles erlaubt was keinen unverhältnismäßig großen Schaden anrichtet. Wir haben harte Statistiken über Jahrzehnte die belegen, dass der legale Waffenbesitz nicht gefährlicher ist als viele andere Freizeitbeschäftigungen. Jedes Nachbarland hat lockere Waffengesetze und auch nicht mehr Probleme. Als wir selbst noch lockere Waffengesetze hatten gab es hier nicht mehr Probleme. Keine Gesetzesverschärfung der letzten Jahrzehnte basierte auf harten Zahlen und Fakten, die diese Einschränkungen hätten rechtfertigen können, meist waren sie anlasslos und nur ideologisch begründet. Was hat das mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung zu tun?
Moin! Das ist echt krass das der Mann dafür schon seine wbk und sein Jagtschein abgeben musste 😮
Ich selber transportiere nur freie Waffen wofür natürlich die selben Regeln gelten.
Das zeigt mir das ich bloß aufpassen muss, sonst Luftgewehr weg plus Vorstrafe. Das will man nicht!
Ja, manches erscheint einem schon fraglich, ob derartige Strenge wirklich immer dem Sachverhalt gerecht wird oder nicht "mildere" Mittel angemessen wären. Aber der Gesetzgeber will es so ...............
Der Punkt ist ja wie erwähnt die Einsichtigkeit. Schusswaffen und Sprengstoff sind eine Existenzielle Gefahr für Leib und Leben auch unbeteiligter. Ne Grüne Karte berechtigt wie ihr wisst zum führen außerhalb des Schießstand wodurch Zivilisten zusätzlich gefährdet werden und wenn dir dann ne Behörde nen Sicherheitsrelevanten Hinweis gibt dann hast du gefälligst Einsichtig zu sein und um Gnade zu winseln. Das deutsche Waffenrecht ist nicht umsonst so streng, wenn hier im Land scheiße passiert können die von Rheinmetall ihre "demokratische" Unterstützung vom Volk vergessen. Vom Personenschaden mal abgesehen aber damit braucht man euch Clowns ja nicht kommen sonst gäbe es ja keine Diskussion.
Das Recht Jagdwaffen zu führen wurde und wird stetig ausgehöhlt. Die Verbände haben sich offengbar nicht nachdrücklich genug für da umfängliche Führen im jagdlichen Zusammenhang eingesetzt.
Moin,
Super Content.
Ich hätte da mal eine Frage zu diesem Thema.
Ich fahre häufig an einem Tag zunächst zum Tontaubenstand und anschließend Kugelstand.
Der Kugelstand liegt auf dem Weg zum Tontaubenstand.
Müsste ich denn nun erst immer erst nach Hause fahren und die jeweils anderen Waffen holen oder darf ich meine Pistole mit zum Tontaubenstand nehmen und meine Flinte mit auf den Kugelstand?
Vielen Dank schon mal.
Nein, man kann natürlich auch mehrere Waffen auf einen Stand mitnehmen, die man dort nicht schießt. Also für den Besuch von mehreren Schießständen hintereinander darf man "alles auf einmal" einpacken.
@@gun-law
Vielen lieben dank für die super schnelle und klare Antwort. Ist man im Waffenrecht ja sonst gar nicht so gewohnt 🤣
@@RoBe-bb7vr Danke!!!! 🙂
Interessehalber: Welche Waffe wurde dem Rettungsdienst „übergeben“? Hatte er eine KW (selbstredend ungeladen) am Mann, auf die er verständlicherweise hinweisen musste wenn es in den RTW/Krankenhaus geht? Oder kam er auf die Idee auf die Waffe(n) im abgeschlossenen Wagen hinzuweisen?
Der Betroffene hatte sämtliche Erlaubnisse Jagdschein, WBK, kleiner Waffenschein, Sammler-WBK, § 27 SprengG. Die vorgefundene Waffe war ein Revolver .22lr, ungeladen.
Gilt als Büchsemmacher auch ein Vereinskollege der das entsprechende Werkzeug und wissen / können hat? Oder wäre das verboten?
Büchsenmacher ist als Ausbildungsberuf und bedarf der Zulassung/Erlaubnis durch die Behörde.
@@gun-law Ja aber darf ich mit meinem Gewehr zu einem Vereinskollegen fahren um zum Beispiel ein Zielfernrohr neu montieren zu lassen oder einen anderen Abzug einzubauen? Gilt das nicht als notwendiger bzw erlaubter Transport? Dort werden ja Arbeiten eines Büchsenmacher gemacht. Er hat ja auch eine WBK und gilt als berechtigt die Gewalt über eine Waffe zu haben. Bin ich also gezwungen jede Arbeit beim Büchsenmacher machen zu lassen?
@@ottomais Ok, dann hatte ich die Frage in die falsche Richtung gedacht. Sorry. Das ist natürlich möglich, wenn der Bekannte selbst eine WBK/einen Jagdschein hat, also als Berechtigter gilt. Büchsenmacher sind nur dann zwingend aufzusuchen, wenn an erlaubnispflichtigen/wesentlichen Waffenteilen gearbeitet werden soll (Laufreparatur). Aber auch hier gilt, direkter Weg zum Zielort und wieder zurück und alles nicht schussbereit und zugriffsbereit transportieren (wie gewohnt).
@@gun-law Danke für die Antwort 👍👍
Als gerade eben der "direkte Weg" angesprochen wurde, ist mir eine Frage aufgekommen.
Von der Jagdschule weiß ich, dass die Waffe unverschlossen etc. auf direktem Weg ins Revier transportiert werden darf.
Aber wenn die Waffe korrekt verschlossen ist, dürfen doch auch Umwege gefahren werden, oder habe ich da eine Wissenslücke?
Nein, das geht leider nicht. Auch ins Revier oder wieder nach Hause, muss, obwohl der Jäger seine Waffe zugriffsbereit transportieren darf, muss eine direkte Verbindung gewählt werden, wobei kleine Umwege oder Pausen erlaubt sind (Tanken, Toilette, kleine Einkäufe). Der Transport, ob mit ohne Jägerprivileg, erfolgt ja immer nur im vom Bedürfnis umfassten Zweck. Dieses fällt weg, wenn man den direkten Weg in zu großem Maße "verlässt", was sowohl die Wegstrecke, aber auch die Dauer der Unterbrechung betrifft.
hier noch ergänzend der Link zur Entscheidung: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6d898843-c150-478a-98cd-6d49bbbb8674
Als Jäger/in darf man die Waffe auf dem Weg ins Revier und zurück nicht schussbereit führen siehe WaffG § 13 Absatz 6
Der Transport zum BuMa oder zum Schießstand im verschlossenen Behältnis!
ruclips.net/user/shortssVAWSfWaUbg?feature=share
Korrekt, aber der Weg zum Revier und zurück muss direkt zurückgelegt werden. Hier im Fall war durch den Umweg und die Unterbrechungen das Transportprivileg nicht mehr gegeben. Der Jäger hat es im konkreten Fall vollkommen übertrieben. Ein Fehler, der absolut vermeidbar war, aus menschlicher Sicht aber sicher nachvollziehbar.
@@gun-law ja hätte er nur den Rucksack mit einen Schloss gesichert bzw. Im Futteral wer nix gewesen.
@@philipp20061988 Doch doch, auch dann wäre es kein Transport mehr gewesen, da durch die Unterbrechung(en) ein Führen vorgelegen hat (Waffenschein notwendig). Das ist immer die Gefahr, wenn man mit Waffen (zu große) Umwege macht oder die Pausen und Unterbrechungen zu lange dauern (Einkäufe usw.).
Trauriges Einzelschicksal. Gut das nicht jeder Idiot ungerechtfertigt ne Knarre in der Gegend rumkutschieren darf.
Ich würde das nicht so direkt formulieren, aber im Ergebnis ist das richtig!