Welche Messer sind in Deutschland legal? Hier erfährst du mehr!
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- Опубликовано: 17 дек 2023
- Schön das du wieder dabei bist! Heute dreht sich alles um das Thema "Waffengesetz" und Messerrecht in Deutschland. Uns erreichen immer wieder Fragen zu diesem Thema und daher haben wir mit diesem Video eine Antwort auf die häufigsten Fragestellungen geschaffen.
In unserem Lexikon findet ihr auch einen interessanten Eintrag dazu: www.messerworld.de/lexikon/ge...
Das deutsche Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen. Im Hinblick auf Messer gibt es verschiedene Vorschriften, die je nach Art des Messers und Verwendungszweck unterschiedlich ausfallen können. Grundsätzlich ist der Besitz von Messern in Deutschland erlaubt. Es gibt jedoch bestimmte Messerarten, die als gefährlicher als andere eingestuft werden und somit unter das Waffengesetz fallen. Hierzu zählen unter anderem einhändig feststellbare Messer, oder feststehende Messer die eine Klingenlänge von mehr als 12 cm aufweisen, sowie alle automatischen Messer und Wurfmesser. Messer die als Waffe gelten (z.B. Faustmesser) unterliegen der Genehmigungspflicht. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie beispielsweise ein berechtigtes Interesse an der Anschaffung des Messers. Hierzu zählen beispielsweise Jäger oder Sportschützen, die das Messer für ihren Sport oder ihre Tätigkeit benötigen. Für den allgemeinen Besitz von Messern gibt es jedoch keine Altersbeschränkung oder eine besondere Genehmigungspflicht. Allerdings kann das Führen von bestimmten Messern in bestimmten Situationen verboten sein. Beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen oder Gerichtsgebäuden. Auch das Führen von Messern in der Öffentlichkeit ist gesetzlich geregelt. Da stellt sich schnell die Frage: "Was für Messer darf man legal mit sich führen, welche sind verboten und welche sind erlaubt?"Messer die führungsbeschränkt sind, dürfen in der Öffentlichkeit nur geführt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Messer für eine berufliche Tätigkeit benötigt wird oder für bestimmte Sportarten wie das Angeln oder Wandern. Messer die nicht von dem §42a des deutschen Waffengesetzes limitiert werden, können fast immer frei mitgeführt werden. Bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz können hohe Strafen drohen, die bis zu mehreren Jahren Freiheitsentzug reichen können. Daher ist es wichtig, sich über die geltenden Vorschriften zum Umgang mit Messern in Deutschland zu informieren und diese einzuhalten.
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Darum scheren sich die Messerstecher der jüngsten Fälle wenig.
Sehr gut ausgedrückt. Die Gesetze drangsalieren den deutschen, harmlosen Bürger, der z. B. Messer sammelt.
Den importierten Messerstecher (seines Zeidchens Raketentechniker) interessieren die Gesetze einen feuchten Kehricht.
Wollte ich auch grad sagen. Die holen sich nämlich einfach ein Küchenmesser mit ähmlicher Klinge wie bei Minute 5:08 und schreren sich nicht um Messerverbotszonen. Aber die anständige Bevölkerung wird entwaffnet. Das Waffengesetzt bringt überhaupt nichts ! 🤦🏻♂️😡
Da merkste wirklich in welchem Deutschland wir mittlerweile leben😢.
Das verstehe ich nicht
Plötzlich 2015 kann man damit nicht mehr umgehen bestimmt Computer spiele
@@sniperkit8kriminelle dürfen das aber der Normale Bürger dard sich nicht effektiv verteidigen. Jetzt erst recht bewaffnen. Ich scheis auf diese freiheitsfeindlichen "Gesetze".
Gutes Buch "Deutschland schafft sich ab" von Dr. Thilo Sarrazin.
waffengesetz fehlt räumlicher geltungsbereich-null und nichtig.
@@september1683Alle haben darüber gesprochen.gelesen hat es kaum jemand.
Es sei ja nicht hilfreich.
Ich hoffe,die Rautenhexe schmort in der Hölle,wenn es soweit ist.
Wenn ein Volk entwaffnet wird hat das eine deutliche Aussage...
Schwachsinn
@@gvoluto2816 Waffengesetze dienen nicht dem Schutz der Bürger Sondern Politikern. Hitler hat Deutschland Entwaffnet und die Amerikaner führten dies weiter um einen Bürgerkrieg zu vermeiden. Es gibt nicht ohne Grund das 2. Amendment der Amerikaner. Dieses soll die Bürger gegen eine Tyrannische Regierung schützen.
Ja geil😂 Was für ein Satz...😂 Eigentlich bin ich auch genervt von unserem Waffengesetz, bis ich dann sowas lese. Dann wird mir wieder klar: ist schon besser so😅 Solange sich so viele von AfD und Co ins Hirn scheißen lassen, sollten wir besser auch spitze Steine und Stöcke verbieten. Sonst wirds vielleicht wirklich mal so gefährlich, wie solche Leute es uns glauben lassen wollen.
Diktatur vorraus. Hat jede Diktatur gemacht als sie an die Macht kam.
@@gvoluto2816dein Kommentar ist Schwachsinn.
das Teppichmesser kann man auch mit einer Hand öffnen. Dem Opfer einer Messerattacke ist es Wurst wie lang die Klinge war und ob das Messer mit einer Hand zu öffnen ist. Aber schön dargestellt, danke
Ja, ein Teppichmesser (Cutter) kann mit einer Hand geöffnet werden und die meisten verfügen auch über eine Verrigelungsfunktion. Auch wenn sie eigentlich ein Werkzeug sind, fallen sie deshalb trotzdem unter den §42a und dürfen nicht offen geführt werden.
Da bin ich froh, dass wir bei uns in Österreich (noch) etwas mehr Freiheiten haben!
Noch 😅
Richtig erkannt 😊
Verbote, Verbote, Verbote! Ich bin froh, dass sich wirklich alle an diese Verbote halten. Man hört da wirklich kaum was in den Medien.
Gerade hab ich mein Teppichmesser mal angeschaut. Da kann ich die Klinge mit einer Hand ausfahren und verriegeln. Die Klinge ist Rattenscharf, und ca. 9 cm lang.
Dann habe ich auch, wie vermutlich jeder, ein Brotmesser. Das ist extrem lang, über 15 cm.
Vermutlich bin ich nun ein Verbrecher, weil ich die Dinge habe, natürlich nur, um Teppiche oder Brot zu schneiden.
Meinen Vorderlader, vom Jahr 1865, lasse ich wohl besser weg....hängt als Deko bei meinem Westernzeug.
Leute!
In Mannheim hat jüngst einer einen Polizisten getötet, weitere Menschen schwer verletzt.
Also ein Mörder, beweisbar, und das locker, weil es Filmaufnehmen davon gibt.
Und da wird ernsthaft über Abschiebung des Täters diskutiert.
Leute! Auf Mord steht Lebenslänglich, nicht Abschiebung.
Und der hatte ein Messer dabei, war Illegal in Deutschland, sollte bereits 2014 abgeschoben werden....
Um es zu vereinfachen: Ein Messer ist ein Werkzeug, das man täglich braucht.
Ob zum Brot schneiden oder einfach einen Heuballen zu öffnen.
Aber ein Illegaler Fachmigrant kennt keinen Unterschied, ob es ein Brotmesser oder ein Schnappmesser ist. Der nimmt was er hat.
Im Notfall eine Haushaltsschere!
Auf Deutsch: Weg mit Kriminellen, sofort, Grenzen wie in Australien oder USA, dann brauchen wir keine so extremen Waffengesetze.
Im Prinzip alles richtig, aber es geht um Abschiebung NACH Verbüßung der Haftstrafe.
@@tepe2291Und warum nicht Verbüßung der Strafe in seinem Herkunftsland? Wäre günstiger für Deutschland, müssen doch derzeit so sehr sparen.
Sehr gut erklärt. Ist echt erschreckend mit was für Messern wir als Kinder durch den Wald gerannt sind. Ein Butterflymesser konnte ich mir im Hamburger Hauptbahnhof auf dem Weg zur Klassenfahrt nach Lüneburg in der 6. Klasse kaufen. Ebenso Wurfsterne. Das hat noch nicht einmal die Lehrer gejuckt. Niemand wurde von uns jemals mit diesen "Waffen" verletzt.
Wir waren offensichtlich so erzogen, verantwortlich damit umzugehen.
Und mit Erziehung meine ich nicht nur das Elternhaus sondern, dass wir als Kinder anscheinend schlau genug waren mit Messern verantwortungsbewusst umzugehen.
Auch unsere "Rambo-Messer" waren legendär.
Wenn ich jetzt sehe mit welchen Messern man sich in Deutschland strafbar macht , zweifel ich an jeder Kompetenz der Menschen die solche Gesetze verfassen und letztendlich dafür Abstimmen.
Ein weiteres Zeugnis für die Inkompetenz der Politik der letzten Jahre. Großes Lob an alle Hersteller die mit viel Phantasie trotzdem so viele geile neue Messer auf den Markt gebracht haben.
Messer und andere Gegenstände sind an sich harmlos, solange sie sachkundig benutzt werden.
Wenn die Regierung jedoch immer mehr Leute in´s Land lässt, deren Gewaltbereitschaft um mehrere hundert Prozent (nicht Prozentpunkte) höher liegt als bei der einheimischen Bevölkerung, dann steigt die Gefahr von Straftaten überproportional.
Die Ursache sind aber nicht die Messer, sondern die Bevölkerungsgruppen, die unseren Rechtsstaat nicht respektieren, sondern - im Gegenteil - ihre archaischen Bräuche und Sitten unserer modernen Gesellschaft aufzwingen.
Wer Gefahren reduzieren will, der sollte lieber die Grenzen schützen, als den gesetzestreuen deutschen Bürger mit immer mehr und immer dümmeren Gesetzen zu belästigen.
besser hätte man es nicht schreiben können, trifft den Nagel auf den Kopf, ich habe es genauso in Erinnerung...die Jugend wurde verkorkst...
Sorry, der Text ist lang. Aber es muss mal gesagt werden:
Da kann ich nur zustimmen! Irgend etwas ist in den letzten 40 Jahren gewaltig schief gelaufen. Damals gab es keine Ausschreitungen in Schwimmbädern. Der Bademeister war eine Respektsperson. Von 1970 bis 2000 gab es in ganz Deutschland nicht einen einzigen Fall, wo jemand in der Bahn eine wildfremde Person einfach so mit dem Messer oder dem Beil abgeschlachtet hätte.
An Silvester gab es keine Massenausschreitungen gegen Frauen und die Rettungsdienste und Feuerwehr wurden nicht ein einziges mal angegriffen.
Die Notaufnahmen von Krankenhäusern waren sichere Orte und benötigten keine extra Security.
Der Import der Raketentechniker und Goldstücke hat die Gesellschaft langsam verändert. Die Politik hat die Degeneration der Gesellschaft direkt oder indirekt gefördert.
Es ist kaum erträglich mit ansehen zu müssen, wie die Politik unter Mithilfe dummer Wähler das Land immer mehr zerstören!!!
Betrachten wir die Sache grundlegend.
Das Existenzrecht eines Staates bzw. einer Regierung liegt im Kern darin, dass er
a) in der Lage ist innerhalb der Landesgrenzen für Sicherheit, Ordnung und Rechtsstaatlichkeit zu sorgen
und
b) sicher stellen kann, dass diese Ordnung nicht von außen gestört werden kann.
Also: Ordnung im Inneren und Schutz gegen Außen.
Falls ein Staat diese Pflichten vernachlässigt, dann beginnen Rechtsstaat und Ordnung zu erodieren, wobei sich automatisch die Frage ergibt, woraus dieser Staat dann noch seine Existenzberechtigung schöpfen will. Fette Diäten zu kassieren und Privilegien zu genießen gilt hier sicher nicht.
Politiker, die so etwas zulassen (oder gar unterstützen) rütteln an den Grundfesten unseres Volkes.
Sie gehören vor Gericht gestellt und bestraft.
Wie sagte Dr. Sarrazin so treffend? "Deutschland schafft sich ab".
Müsste eigentlich heissen: „Die Politiker schaffen Deutschland ab“.
Wir sind alle freie Menschen.
Ich lasse mir von niemandem vorschreiben, was ich zu tun und zu lassen habe. Und niemand sagt mir, welches Messer ich tragen darf oder nicht.
Verstehst du das.?
Diese Leute in der Politik sind dafür da die Dinge besser zu machen. Sie sind nicht mein Vormund. Ich habe sie gewählt. Und ich habe mir keinen Vormund gewählt. Verstehst du das.?
Ich brauche keinen Vormund.
Ich entscheide selbst, was ich tue.
Und deswegen interessiert mich der ganze Firlefanz nicht.
Die ganze Politik kann abgeschafft werden. Ich brauche das nicht. Wir alle brauchen das nicht.
Das sind alles unnötige. Die sich an der Macht festhalten und festklammern.
Stimmt absolut!
Solltest Du auch der Meinung sein, dass das Waffengesetz in Deutschland zu undurchsichtig ist, unterstütze den Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler VDB mit einer Fördermitgliedschaft. Dort wird wirklich etwas für die Lobbyarbeit aller Waffenbesitzer getan.
Endlich mal ein vernünftiges Video,welches auf verständliche Weise Licht ins Dunkel bringt.
Ich glaube selbst Laien oder jemand,der nur "Stammtisch-Weisheiten" besitzt, verstehen nun die kleinen,aber feinen Unterschiede.
Leider gibt es auch in diesem Video ein paar kleine Fehler und unerwähnte Punkte. Selbst mit dem Gesetz auseinandersetzen, kostet Zeit und Nerven, aber man hat dann Sicherheit, was erlaubt ist und was nicht. Musste auch schon Polizisten erklären, warum bzw dass ich ein Messer legal mit mir führe.
Zum Glück lebe ich in Österreich
Freu dich nicht zu früh. 😢
Ich würde gerne Umziehen.
Im Prinzip die gleichen Probleme nur in kleinerem Maßstab 🤔
Wobei bei den 🇩🇪 Freunden leider der Zwang besteht ALLES regulieren zu wollen (Amtsschimmel lässt grüßen)
LG aus 🇦🇹
Was ich gelesen habe, sind Besitzer eines Waffenpasses und einer WBK davon ausgenommen, was kommt. Macht ja auch absolut Sinn
@@gpw8786
Hi,
steh wahrscheinlich grad beidbeinig am Schlauch, wovon ausgenommen, was soll kommen(in 🇦🇹 oder🇩🇪)?
LG
Prima auf den Punkt gebracht und für 99,9% der Fälle ausreichend.
Klar, dass Zuschauer noch die wenigen Ausnahmen erwähnen, die im Video nicht vorkommen, aber sonst war das toll aufbereitet!
Beste Grüße,
Andi
Alle Waffen sind legal in Euren „besten Deutschland aller Zeiten“, aber nur nicht für Einheimische.
Richtig
So ist es !!!
Danke! Jetzt warten wir mal auf die Aktualisierungen welche noch folgen sollen! Max. 6cm Klingenlänge etc. sind wohl im Gespräch(Stand 12.06.2024!). Das wird noch sehr „unkomisch“ werden in D(falls es das nicht eh schon ist!!!).
Sorry , ein Messer mit einer Klingenlänge von 2 ( zwei ) cm reicht um jemanden verbluten zu lassen ! Übrigens , wozu braucht jemand , unterwegs , ein Messer ?!
@@VirgilMorariu Wenn man Karton zerlegt z.B. im Alter fällt es mir schwerer dicke Pappe zu Zereisen, da hab ich dann gerne ein Taschenmesser dabei um das Problem lösen zu können. In unseren aktuellen Zeiten hat gefühlt jeder Fremde ein Machete dabei, aber wir dürfen nicht mal ein Teppichmesser dabei haben, da frage ich mich schon ob unser Abstechen begünstigt wird?
@@volkeremde5454 Sorry , noch nie jemanden gesehen der mit einem Messer Karton zerlegt ! Das wäre auch sehr gefährlich , man kann sich sehr leicht verletzen ! So gut wie alle Leute legen den Karton auf dem Boden und stoßen ihn mit dem Fuß ! Übrigens man zerlegt einen Karton vor seiner Wohnung und nicht unterwegs ! Warum soll jemand dann das Messer mitnehmen ?!
@@VirgilMorariu es soll auch Leute geben, die unterwegs nicht nur mundgerechtes Obst in Tüten dabei haben oder mal ein Seil schneiden müssen oder sich eine Dichtung aus einem Tertrapack basteln oder einen Sicherheitsgurt durchschneiden müssen(in dem hoffentlich nicht sie selbst nach einem Unfall bewusstlos hängen) oder beim Picknick/Frühstück sich ein Stück Wurst vom Ende schneiden....mir fallen da noch hunderte Dinge ein. Nur weil sie kein Sinn darin sehen, gilt das nicht automatisch für all ihre Mitmenschen!
@@VirgilMorariu Naja was kann man nicht mit einem Messer machen? Ich kann Verpackungen öffnen, kann damit essen, was gerade durch die mittlerweile vertretenen Holzmessern hilfreich ist, als Werkzeug zum hebeln nutze etc.
Zumal ein Verbot die Leute aus den aktuellen Medien eh nicht abschreckt. Alle von den Messern die in den letzten Stechereien verwendet wurden und das sind zugegebenermaßen sehr viele, gefühlt jeden Tag ein oder zwei Neue, sind schon nach aktuellen Regeln nicht konform. Also bringt abschreckung per Gesetz nichts und eine Verschärfung würde nur die Menschen betreffen, welche es sinnvoll als Werkzeug nutzen.
gut zu wissen! in meiner Kindheit in Südamerika lief ich den ganzen Tag mit einem riesigen Machete herum, und es wurde für wirklich alles geraucht, wie ein Sackmesser... Heute habe ich mich aber auf Victorinox, Opinel, Da Costa, Hultafors und Mora eingeschrenkt (Buschcrafting, Kochen und Fischen, bin kein Jäger)
Sehr schön erklart. Danke schön
Danke für deinen Kommentar!
Korrektes Video 💪🙏 gut erklärt thx
Sehr gut erklärt! Danke dafür!👍👍👍
Sehr gut erklärt und sehr Sympathisch👍
Vielen Dank für deinen Kommentar!
Danke für dieses Video!!...
Für mich sehr nützlich, weil klargestellt (immer davon ausgehend, dass der Inhalt stimmt... 😉 )
Super kurzweilig und sehr gut erklärt
THX dafür
LG aus 🇦🇹
Super erklärt ! Danke
Im Supermarkt gibt es Messer mit super langen Klingen. Wie bekomme ich den das eigentlich rechtssicher nach Hause?
überhaupt nicht mehr! Man muß deshalb jetzt seinen Gulasch im Laden schneiden.
Vermutlich gilt ein verpacktes Messer als nicht sofort benutzbar, strafbar währe es dann das Messer schon im Supermarkt aus der Verpackung zu nehmen, den damit ist es ja sofort einsatzfähig.
Nicht griffbereiter Transport.
@@volkeremde5454Sofern man mit dem Kassenbon den kurz zuvor erfolgten Kauf belegen kann.
@@user-kj7yz4sl2oDas ist im Gesetz aber anders geregelt, da heißt es eigentlich Transport im verschlossenen Behältnis.
Super Video.
Danke!
danke für das erklären.
Sehr gerne!
Gut erklärt.
Top erklärt 👍
Danke für das Lob!
@Messerworld ... also darf man auch ein Taschenmesser, etwa ein Laguiole Messer mit 14cm, nicht feststehend und Zweihandmesserbmit sich führen?
Ist ein Deejo 42a konform? Oder zählt es als Einhandmesser?
Ich glaube das bei einer Gäste Kontrolle,dass da einige Kg.Stahl gefunden würde und wenn man das öfters macht würden sich einige überlegen ob sie ihr Messer nicht besser zu Hause lassen würden.Aber da wir zu wenig Polizei auf den Straßen haben werden Sie nicht kontrolliert,eher wird bei einer Polizeikontrolle ein Autofahrer mit einem Messer im Handschuhfach erwischt..
Darf ich den Silky Nata Outback Edition mitführen wenn ich im Wald Biwackieren will? Oder in einem Campingplatz zelten will?
Ich habe einen kleinen landwirtschaftlichen Selbstversorgerhof, alles noch Handarbeit, das habe ich ein Morakniv in der Meterstabtasche meiner Arbeitshose. Klingenlänge 10cm, also sollte ich das auch führen dürfen. Ich vergesse es immer, das beim Verlassen des Grundstückes aus der Hose zu nehmen.
Danke für das Video, super verständlich erklärt!
Ich sammle auch mit großer Leidenschaft viele verschiedene Messer und habe mir vor Kurzem das TOPS El Pionero zugelegt.
Nun die Frage, Klingenlänge ist 8.6 cm, also nicht das Problem, aber wie sieht es mit der Geschichte des Messers aus?
Wird es als normales fixed Blade angesehen oder dann doch wieder als Kampfmesser?
Schönes Video 👍🏼 wie schaut es mit Fallmessern (z.B. dem Fallschirmkappmesser) aus!? Meines Wissens nach darf man das gar nicht, oder nur zerlegt besitzen.
Die Fallmesser habe ich vergessen zu nennen! Und ja, genau wie du sagst, sind sie nur vollständig demontiert "legal" besitzbar.
Danke für das informative Video. Eine Frage hätte ich jetzt aber. Ich hab im Waffengesetz nachgelesen aber niergends eine Stelle gefunden wie die Klingenlänge (12cm) zu messen sind. Wo finde ich den diese Regelung? Im juraforum hab ich folgendes gefunden
"Bestimmung der Klingenlänge
Die Klingenlänge ist gemäß der Rechtsprechung als Strecke von der Spitze bis zum Beginn des Griffs oder der Fingerauflage bzw. dem Beginn der Wirkungsbereiche der Hand zu messen. Dabei ist insbesondere der länger zulaufenden Teil der deformierten Metalls, welcher für das Schneiden oder Stoßen vorgesehen ist, maßgeblich. Die Klingenlänge sollte immer sorgfältig und exakt gemessen werden, um Unstimmigkeiten und Zweifel in Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen zu vermeiden."
Wenn ich das richtig verstehe dann würde eine Fingerauflage auf dem Klingenrücken nicht zur Klingenlänge dazu zählen? Im Gesetzestext finde ich dazu leider nichts. Warum machen die Gesetzgeber es so kompliziert? Eine Klinge ist für mich der Teil eines Messers der schneidet, und wenn man argumentiert das der Schaft vor dem Griff ja auch in den Körper eindringen kann, dann müsste amn als logische Konsequenz auch einen großen Nagel verbieten!
Einen Eispick, Brieföffner und einen Schraubendreher kann man auch als tödliche Waffe verwenden, so gesehen gibt es keinen Schutz vor einem Messer oder einer Stichwaffe, weil es eben ein Werkzeug ist das in jedem Haushalt mehrfach gibt, Täter interessiert es auch nicht ob sie in einer Messerverbotszone jemanden abmessern oder nicht.
Die Gesetzgebung bestraft also die welche zum Selbstschutz bewaffnet sind, begünstigt aber letztlich die Täter weil diese fast mit Sicherheit wehrlose einheimische Opfer vor sich haben.
Im Video wurde gezeigt, wie die KLinge zu messen ist, nämlich ab dem Heft/Griff bis zur Spitze. Nicht alles, was im Gesetz steht, ist logisch:
@@kaifeucht7948 Danke für die Antwort, das war aber nicht die Frage. Ich hatte gefragt wo diese im Video gezeigte Messmethode im Gesetzt steht. Im Gesetzestezt steht dazu nichts drin, da ist nur von Klingenlänge die Rede und es steht nichts dazu wie diese zu messen ist.
Was ist denn das für eine Jacke?
Darf ich mein Elite force Messer (10cm fest stehend ) welches in einem Holster am Gürtel befestig wird (gekauft im Angel und sportbedarf Shop ) im Alltag bei mir führen ? Also auch in der Stadt ?
Ausserhalb von Waffenverbotszonen, Ja!
@@messerworldstehen die verbotszonen im Internet ?
hmmm, hat sich das Gesetz geändert? Ich besaß irgendwann vor 30 Jahren sowohl ein OTF-Springmesser als auch ein Butterfly, beide ganz offiziel in irgendeinem Geschäft gekauft.......
Tja, in der Zwischenzeit hat sich in diesen Dingen leider viel geändert. Und es scheint, als käme da noch einiges auf uns alle zu.
Meinw Kochmesser. Solange ich sie in einem berschliesbaren koffer oder ahnlichem durch die gegend transportiere. Also wenn ich eher mit dem transportkoffer oder tasche zur Selbstverteidigung zuschlagen muss, bevor ich die messer ausgepackt habe, dann habe ich sie richtig mitgeführt. Oder so ähnlich. 🤷
Ja, merci, aber wie lang darf eine Klinge bei einem Klappmesser, was backveriegelung hat, sein?
Wenn es eine Backlock-verrieglung hat und nur mit Zweihänden zu öffnen ist dann ist es egal wie lang die Klinge ist. Sonst zählt bei der verrieglung ist es ein Einhandmesser ist es nicht 42a konform.
Arretierbare Zweihandmesser mit einer Klingenlänge von 12 cm (z.b. opinel) oder über 12 cm (laguiole, usw.)?
Verriegelnde Zweihandmesser sind nicht in der Länge reglementiert.
Ich habe mir eine primitive Steinschleuder gemacht, die schwinge ich dann einfach wie ein Morgenstern. Schlimm ist doch das man sich damit befassen muß.
Ja, Wie ist die max Klingenlänge für Zweihand-Klappmesser mit Verriegelung ? Merci Gruß Gordian
Keine Beschränkung,
Grüß dich,
da gibt es keine beschränkung solange es ein Zweihandmesser ist.
@@messerworldDas wäre auch meine Frage gewesen, weil bei den Klappmessern die Klingenlänge nicht explizit erwähnt wurde. Auch wenn ich manche Bestimmungen für unsinnig halte, versuche ich der Argumentation zur Gefahrenabwehr zu folgen. Demnach wäre die verriegelte Klinge eines Klappmessers genauso gefährlich wie die Klinge eines starren Messers. Einen „Schnellzugriff“ bräuchte man nur bei der Verteidigung. Ein Angreifer kann auch in Ruhe sein Zweihand-Klappmesser öffnen, verriegeln und dann zustechen. Als Outdoormesser will man ja schon was robustes dabei haben. Die derzeit erlaubten „Überlebensmesser“ bekommen die Bezeichnung doch nur noch, weil man einen Funkenstab und eine Notpfeife aus dem Griff ziehen kann. Die 9-10 cm Blechklinge ist doch nur ein schlechter Scherz.
Ein Karambit ist z.B auch verboten. Es gibt aber da Abwandlungen, also mit Ring am Griff aber ohne Clawhawk Klinge. Also im Prinzip mit normaler Droppint Klinge etc. In einigen Beschreibungen werden die auch Karambit genannt, was aber wegen der normalen Klingenform nicht stimmt. Die Frage ist ob das nun 42a kompatibel ist, selbst bei den BKA Feststellungsbescheiden habe ich dazu nichts gefunden. Ich finde diese Messer wegen dem guten Haltegriff durch den Ring einfach top.
Unter das Führverbot fallen auch messer mit feststehender Klinge unter 12cm, die eine Waffeneigenschaft haben. Also 2-schneidiger Dolch, Tanto oder Karambit.
Fallmesser haben andere ja schon erwähnt.
Zum Thema Einhandmesser/Zweihandmesser, hat mir ein Messermacher von folgendem Fall berichtet: Die betreffende Person kam in eine Polizeikontrolle und hatte ein Zweihandmesser dabei. Das steckte mit einem Clip am Hosenbund. Der Polizist fragte, was da sei. Im Glauben an die Rechtmäßigkeit hat er das Messer der Polizei gezeigt. Da das Messer relativ groß und stabil war, aber im erlaubten Rahmen, war er sich keiner Schuld bewusst. Jedenfalls hat der Polizist das Messer eingezogen. Da die Person das Messer wieder haben wollte, ist diese vor Gericht gegangen. Die Richterin hat das Messer auf geschleudert, was anhand der schweren Klinge funktioniert hat. Darauf die Richterin: "Ich habe das Messer mit einer Hand öffnen können, also ist es ein Einhandmesser, das Messer bleibt eingezogen." Den Einwand, dass das Messer bauartbedingt eben kein Einhandmesser sei, hat sie ignoriert. Damit war das Messer weg.
Der harmlose Deutsche wird drangsaliert. Bei den zugewanterten Messerfachleuten und Raketentechnikern sieht man sehr oft weg.
so wird gestohlen
Nun es ist eben eine Provokation wenn man ein Messer dabei hat das sichtbar getragen wird, hätte er das Messer in der Tasche gehabt, währe es der Polizei egal gewesen.
Mich stört nur die Doppelmoral, fremdländische Täter laufen hier mit Macheten, Dolchen und Äxten rum und Du darfst es als Einheimischer nicht, sofort bekommt man fette Geldstrafen und die Bewaffnung wird eingezogen. Ich wünsche mir wenn gleiches Recht für alle und ich lege auch keinen Wert darauf eine Waffe haben zu dürfen, ich will aber kein Schulterzucken der Justiz wenn das der radikale Zuwanderer tut.
Mit dem Messer spielt jetzt der Sohn der Richterin. 😂😂😂
@@michaelv.m.9528 Als der Vater meines Ex Schwagers starb, er war Sportschütze, wurden alle Waffen erst einmal beschlagnahmt. Darunter auch eine extrem hochpreisige Waffe. Für alle Waffen gab es einen Beschlagnahmebescheid. Nach Klärung des Sachverhaltes wollte sein Sohn diese veräußern. Leider konnte diese Waffe nicht mehr aufgefunden werden. Niemand weiß, wer diese hat und auf welchem Weg diese verschwunden ist. Entschädigung? Nicht daran zu denken.
Ich besitze noch ein altes RASIERMESSER zweihändig zu öffnen..aber fies scharf.. inkl. berechtigtes Interesse zum führen da ich mich immer unrassiert fühle und nacharbeiten muss..(SATIRE OFF)
Wie viel cm länge darf man einen klappmesser tragen mit 2 händige öffnung und arretierung ?
Ein Taschen- bzw Klappmesser unterliegt (noch) keiner Längenbegrenzung.
Leute weiß jemand ob das Cold Steel Mini Tac Bowie 42a konform ist, bin der Meinung das es so ist, würde aber gerne mal hören was die Community dazu sagt. Danke.
kannst bedenkenlos tragen. Kein Führverbot.
Wichtigstes Gesetz: du sollst dich nicht erwischen lassen und falls doch, keine teuren Messer tragen.
Noch wichtigeres Gesetz: Denke nach, bevor Du zur Wahl gehst!
Als Handwerker habe ich mind. 10 gefährliche Werkzeuge die diese Messer in den Schatten stellen. Nur was nutzen die Gesetzte wenn keiner kontrolliert
Bist du verrückt zu einem quatsche zu schreiben. Keiner kontrolliert. Das ist doch gut. Willst du etwa noch mehr kontrolliert? Werden du Trottel.
Wie definiert sich die Klingenlänge?
Wird ab Griffende gemessen oder nur die Schneide?
wird im Video erklärt... komplette Klinge, nicht Schneide! ;-)
Ab Heft...
Ab Heft, aber es gibt keine Definition ob es für die Schneidefläche oder den Klingenrücken gilt. Das legen sie die Gerichte so aus wie sie wollen. Sprich ein Messer dass vielleicht eine eigentliche Klinge (scharfe Schnittfläche) unter knapp 12 cm hat. Könnte einen Klingenrücken dass länger als 12 cm Haben. Und wenn man an den falschen Beamten/Staatsanwalt/Richter gerät. Könnten diese dann die klinge als zu lange werten.
Ich meine im Paragraphen gelesen Zuhaben das die einhandmesser erst ab 8,5 cm Klingenlänge verboten sind mit sich zu führen . Was ist denn jetzt richtig
falsch, Einhandklappmesser haben keine maximale klingenlänge die verboten ist. sie dürfen nur nicht verriegeln, sprich nur Slipjointmesser sind als Einhandklappmesser frei führbar. Selbe gilt für Zweihandmesser.
Guten Tag es fehlt neck knife sind die auch alle verboten??
Nein, das sind auch nur Messer mit feststehender Klinge, da gelten die gleichen Regeln, d.h. Klingenlänge beachten und man darf es führen.
Ausgenommen wären Modelle mit beidseitig geschliffener Klinge, das sind dann Waffen und unterliegen dem Führverbot.
Sind die festhende messer von walther mit klingenlänge von 12 cm legal ?
Wenn die Klinge, vom Heft ab gemessen, wirklich nicht länger als 12cm und vom Hersteller auch so entworfen ist, dann ja. Sollte sie original länger sein, bringt auch ein kürzen der Klinge nichts.
Die Gesetze sind wie oft, gut für Personen bei denen nichts zu holen ist.
Fixed Messer mit Fingerloch am Griffende sind dann in der Rubrik Combat angesiedelt und sehr problematisch?!
Richtig tolle Erklärung ❤
wie sieht es denn mit Messern mit 2 schneidiger Klinge aus? Geiles Video, sehr gut erklärt, danke dafür!
Sowas wie Dolche fallen unter das Waffenrecht - alle die eben eine Waffeneigenschaft haben. Also Besitz ab 18 erlaubt (solange nicht ausdrücklich verboten) aber führen verboten.
@@m0ps42 Vielen Dank für deine schnelle Antwort
Mein Opinel N°9 Carbone ist bislang noch nie beanstandet worden, und das Ding habe ich seit Jahrzehnten. 😉
Ist auch ein zweihändig zu öffnendes Messer mit manueller Verriegelung. Kannst sogar ein Nr. 13 tragen, da es da keine Begrenzung der Länge gibt.
Habe mir neulich das Sauer messer des jahres von ich glaube 2023 gegönnt. Ich fand es mit der carbon klinge der besonderen form und dem griff einfach viel zu schön. Zum benutzen ist es mir aber doch zu schade da nehm ich meine beiden anderen Sauer messer oder wenn ich kein „großes“ messer brauch mein Blaser klappmesser
Das mit dem opinel ist ein schlechtes Beispiel weil das nich selbstständig verriegelt 😅 und du carambit vergessen. An Sonaten super video
Das stimmt 😅 ... Wir bringen demnächst ein weiteres Video zu dem Thema!
Bis jetzt alles verstanden, danke. Aber wie ist das in einer Waffenverbotszone?
In Köln gibt es diese an einigen Stellen von abends 20 Uhr bis morgens 6 Uhr.
U. a. sind auch betroffen: "Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge über vier Zentimeter."
Mein Schweizer Taschenmesser mit Zweihandbedienung aber feststellende Klinge wäre dann nicht mehr erlaubt.
Aber dafür mein anderes fast gleich großes Messer ohne(!) festzustellender Klinge.
Wenn Du Allman bist, ja
Bei uns in der Waffenverbotszone waren sogar Werkzeuge wie Schraubenzieher verboten, Handwerker mußten dafür dann eine Sondergenehmigung beantragen. Einfach nur noch lächerlich.
Und ich darf die Fingernägel nicht auf beiden Seiten anschleifen, richtig ?
Und was ist mit einem Rescue Messer mit Gurtschneider als Flipper (Einhand verriegelt) das man im Auto dabeiführt (z.B. Türfach), gilt das als berechtigtes Interesse noch?🧐
Nicht im Türfach, dann im abgeschlossenen Handschuhfach. Selbst Rettungs- und Einsatzkräfte dürfen entsprechende Messer nur während der Dienstzeit bzw Einsätzen bei sich tragen, auf dem Weg zur Dienststelle etc muss es entsprechend transportiert werden.
Wie wird ein Takelmesser/Marlspieker mit feststellbarem Dorn im aktuellen Waffenrecht eingeordnet? Darf dieses Messer als Taschenmesser immer mitgeführt werden?
Sofern die Klinge nicht verriegelt und oder das Messer zweihändig bedient wird, stellt es kein Problem dar
als Waffenbesitzer und Jäger und auch Waldläufer .... wie definiert sich berechtigtes Interesse ? Das würde mich interesieren
Mfg Jörg Dahlenburg
Nehmen wir an Du bist Landschaftsgärtner und hat einen verwilderten Garten frei zu schneiden, zu diesem Zweck darfst Du dann eine Machete benutzen z.B. auch wenn dieses lange Messer schon einem Schwert ziemlich nahe kommt und das auch für den Weg hin zum Arbeitsort.
Ein Angler braucht zum zerlegen von Fischen auch ein passendes Messer, damit hast Du einen einen Nutzungsgrund verschiedene Messer dafür dabei zu haben.
Leider fehlt bei uns der Grund Selbstschutz völlig, das wird dann den normalen Leuten als Angriff unterstellt und ohne Beweise verboten.
Bei einer Sache bin ich mir, was das Führen von Messern angeht, stets unsicher. Darf ein Zweihand-Klappmesser, wie z.Bsp. das Buck Ranger 112, auch über ein Lockback verfügen, also die Klinge nach dem ausklappen arretieren, oder fallen solche Klappmesser auch unter das Führverbot? Mal liest man, dass ein Zweihand-Klappmesser mit Lockback legal führbar sei, dann liest man wieder, dass Messer mit Lockback nicht geführt werden dürfen. Was stimmt also nun? PS: Ich führe im Alltag meist ein klassisches Laguiole Klappmesser und ein feststehendes Gerber Gator Premium am Gürtel. Wurde damit auch bereits von der Polizei kontrolliert und nach kurzer Inaugenscheinnahme händigte mir die Polizei die Messer wieder aus. War also kein Problem, weil Gesetzeskonform. Aber mein Buck Ranger traue ich mich nicht zu führen, weil mich die Sache mit dem Lockback verunsichert.
Messer, die zweihändig zu öffnen sind, sind alle legal führbar, ob mit oder ohne Verriegelung. Dein Buck ist also kein Problem.
@@kaifeucht7948 Vielen Dank für Die Antwort. Nun bin ich beruhigt und werde mein Buck auch hin und wieder mal führen. :)
@@ganimed1976 Gern geschehen. Soweit ich Bucks kenne, sind das Taschenmesser im schönen traditionellen Look. Habe auch eines von Haller mit Damastklinge, das kommt aber nur bei bestimmten Anlässen in die Hosentasche.
Das schöne 12 cm-Outdoormesser -- was für eines ist das?
Ich nahm als Zuschauer mal bei einer Gerichtverhandlung teil. Logischer weise durfte man keine Waffen mit in den Gerichtssaal nehmen. An meinem Schlüsselbund habe ich ein 5 cm großes Schweizer Messer mit einer Klingenlänge von 4 cm des Messers. Dieses musste ich abgeben. So wie es aussieht, ist wohl jedes Messer als Gefahr anzusehen.
Und was ist mit einem zweihand klappmesser das so groß ist wie ein schwert? frage für einen freund
Laut dem Gesetz ist ein solches Klappmesser dann frei führbar
Siehe mal bei Paraden... Und schützenvereinen....
Hallo,
meine Frage für einen Sammler, zu welcher Kategorie gehören die Fallschirm-Messer, den richtigen Namen kenne ich nicht. Öffnen sich durch Gravitation--> nicht besitzen , oder?
Grüße Udo
ja leider gleiche kategorie wie Springmesser und Butterflys!
Fallmesser heißen die.
@@chrisgear stimmt, nun auch wieder eingefallen Mercy
Verbotener Gegenstand in Deutschland
Sorry , wie wird es eigentlich gesetzlich geregelt , WAS man mit einem Messer machen darf und zwar vom Messertragen bis zum mit einem Messer angreifen !
Wie misst man bei Fixed Messern die Klingenlänge wenn das Heft oder der Griff am Ende zum Klingenübergang nicht gerade ist , 🔪 welche Stelle nimmt man zum messen ?
Wer weiß es ?
Am Anfang vom Griff (mittig) zur Klingenspitze messen. Hoffe du verstehst wie ich das meine😅
@@waldwolfoutdoor Mittig ?
Ist das denn rechtlich verifiziert? Wenn ich mir das Wolfgangs Ambulo so anschaue , da gibt es aufgrund der Griff Variante so einige Möglichkeiten 🙄
@@HimbeerBubi-wz3jb Das weiß ich nicht ob das rechtlich zertifiziert ist. Aber habe erst letztens noch ein Video gesehen wo das so gesagt wurde.
@@waldwolfoutdoor OK , vielen Dank für deine Info.....👍
@@HimbeerBubi-wz3jb Kein Ding 👍🏼
Kannst du uns ein paar erlaubte Messer von Amazon empfehlen?
Der Geschwindigkeitsmesser der Polizei - Radarfalle 😂
Auch wenn man ein Opinel einhändig öffnen kann, muss es ja erst noch verriegelt werden und dazu braucht man eine zweite Hand. Es ist ein Zweihandmesser.
solange ein Messer einhändig geöffnet werden kann auch wenn es dann nicht verriegelt ist, ist es nicht erlaubt mitzuführen.
@@Xbox360gamer5000 Irrtum, Einhandmesser die nicht verriegeln, unterliegen nicht dem Führverbot.
@@questor8398 ja habs eben auch nachgeschaut nochmal. wurde fälschlicherweise im manchen Artikeln so wieder gegeben.
Früher hatte ich ein Bajonett als durchgehschütze dabei. Auf dem kurzen FR8 war er meine Möglichkeit (lanze) wenn ich nicht schießen konnte wegen der Hunde. Wäre das heute noch zulässig . Ein mir bekannter Polizist sagte mir, das das Messer das Problem ist, nicht das gewehr. Ist doch irre
Für Jäger sind die neuesten Blüten der Gesetzgebung wirklich ein Kreuz!
Schön ist, wenn man kontrolliert wird und beide Polizisten sich nicht auskennen.
Hatte ich neulich an der grenze zu polen...
Hallo,
Es wurde noch eine verbotene Variante von Messer übersehen.
Die Gravitationsmesser
Gruß aus Lichtenberg
Die Regenmesser auch.
Murat und mohammed gefällt dieses video😂
Und du sollest die Alten Meister kennen 😊 Tube - "" "" selected Dagger play MEMAG """
Wie lang darf ein Zweihandmesser sein?
Bei Zweihandmessern, mit oder ohne Verriegelung, gibt es keine Längenbegrenzung.
👏 👍
Wie lange dürfen meine Fingernägel sein ? Nicht länger als 6cm oder, die sind ja feststehend ?
Danke für die Info. Die Fragestellung begleitet mich schon länger und insoweit habe ich mich mit dem Waffenrecht vertraut gemacht... Leider ist es so, dass letztlich ein Richter/Staatsanwalt (bzw. die Bußgeldstelle/Ordnungsamt/Polizei) darüber entscheidet, was was ist.... Ich besitze mehrere Pohl Force alpha (Klingenlänge 11,3 cm) in verschiedenen Ausführungen. Der Klingenheber ist entfernt. Die Messer wurden unter "Tactical" und "Survival" Tools beworben (Linerlock-Verriegelung).Sie sind recht schwergängig zu öffnen. Der Klingenrücken ist durch die ergonomische Heft/Griffgestaltung im Bereich des umfassenden Zeigefingers (im Faust/Fechtgriff) mit dem Daumen gut erreichbar und kann mit Übung bis zu einem bestimmten Winkel auch einhändig geöffnet werden. Es besitzt keinen Nagelschlag. Ich befürchte, dass dieses hervorragende Messer im Zweifel als Einhandmesser mit Kampfmesseranspruch -trotz demontierten Klingenheber- zu einem Bußgeld führen kann, wenn man es denn führt (auch außerhalb öffentlicher Veranstaltungen, etc.) Wie siehst Du das?
Wenn diese Messer vom Hersteller als Einhandmesser mit Verriegelung entworfen wurden, bringt der Umbau zum zweihändigen Öffnen nichts. Da ist die Rechtssprechung recht klar. Fallen also leider unter das Führverbot und müssen entweder verschlossen transportiert werden oder daheim bleiben.
@@kaifeucht7948 Danke!!!!!
@@herrserversurfer Gerne. Aufklärung über dieses "Machwerk" ist leider immer wieder von Nöten.
Ja hi. Mein Wolfgangs hat exakt 12 cm ,du sagtest aber ,,unter 12 cm " .Darf ich das jetzt mit führen und wo genau wird gemessen,in der Messermitte ???😅
Das würde mich auch interessieren
Es wird vom "höchsten" Punkt des Messergriffs aus gemessen! (Anschlag und damit maximale Eindringtiefe)
Einmal. Schleifen lassen.... 😂
Zum Wolgangs Ambulo gib es einen Feststellungssbescheid, dass es 42a-konform ist. Einfach runterladen und ausgedruckt oder auf'm Handy bei sich haben, dann ist man auf der sicheren Seite.
@@Chris-ct7wkNein, eigene Änderungen an der Klinge ändern nichts na der vom Hersteller angegebenen Beschaffenheit des Messers.
Interessant ist, dass im Paragraph 42, Absatz 6, das berechtigte Interesse rechtssicher definiert ist.
Obwohl die Definition garnicht dafür so bestimmt war.
Das Messer darf nicht geführt werden. Sprich, es darf nicht Zugriffsbereit am Körper getragen werden.
Bei einem Fixed über 12 cm wenns also unten im Rucksack liegt, sollte aufgrund der „Führungsdefinition“ auch kein Problem darstellen, wenn kein Schloss dran ist 😘
Wenn du Glück hast, sieht es der kontrollierende Beamte so. Aber sollte er dem Wortlaut des Gesetzes folgen, wird das Messer beschlagnahmt und du bekommst eine Anzeige. Darin steht eindeutig, dass entsprechende Messer im verschlossenen Behältnis transportiert werden müssen. Auch die Sache mit den allgemein anerkannten Nutzungsinteressen ist nicht ganz so klar definiert, es werden nur ein paar fixe Beispiele genannt, manches könnte noch darunter fallen, Gerichte könnten bestimmte Fälle aber dann auch ausschließen und somit zu unserem Nachteil entscheiden.
@@kaifeucht7948 es gibt sogar nen Urteil vom einem AG, dass kann man schon mal zu grunde nehmen.
Liebe Grüße
@@MarcelsEDCblog Haben Sie dazu evtl ein Aktenzeichen? Und in welchem Bundesland es war?
@@kaifeucht7948 AG Kiel, Urt. v. 07.08.2009 - 597 Js OWi 27781/09
Jetzt mal doof gefragt , wann ist ein Messer (noch) ein Messer ? Gesetzt den Fall ich habe ein Multitool mit dieser Kriegsentscheidenden Funktion der Einhandbedienung. Wie könnte ich die Klinge modifizieren um das Teil unproblematisch führen zu dürfen ? Einfach den Pin zu entfernen zählt ja leider nicht unbedingt. Alternativ so weit die Öffnungsfunktion runterflexen das man tatsächlich 2 Hände braucht oder würde es reichen die Spitze abzuschneiden , Sägezähne reinfeilen um es als Säge zu deklarieren oder wie weit müsste eine Klinge modifiziert sein um nicht mehr als Messer zu gelten ? Wie gesagt , um die Messerfunktion geht es mir da bei gar nicht sondern den Rest nutzen zu können.
Änderungen am Messer bringen da nichts, dann müsste man schon die Klinge entfernen. Der einfachste Weg wäre, es im verschlossenen Behältnis zu transportieren oder sich ein entsprechendes Multitool zu kaufen. Ich habe zum Glück das Leatherman Supertool 3000, da liegen die Klingen innerhalb des Griffes und sind sogar zweihändig zu öffnen. Durch das Gewicht wäre es wohl effektiver, es im Verteidigungsfall zu werfen als es zu öffnen.
Wenn ich mir jetzt den Daumen amputieren lasse, darf ich dann das Victoria Messer mit der Schlaufe mitführen ?
AUSER MIGRANTEN DIE DÜRFEN DAS!!!!!!!!!!
👍
Zum Thema Klingenlänge 12 cm ,, Es wird vom Heft bis zu Spitze gemessen'' Was ist, wenn das Heft nicht gerade bzw. im 90 Grad Winkel zur Spitze gesehen verläuft, sondern von oben nach unten, schräg ausgeführt ist ??? Mein Problem ist, dass wenn ich oben den kürzesten Weg messe 11,8 cm... in der Mitte genau 12 cm... und unten am längsten Weg knapp 12,3 cm habe. Das Messer ( kein Günstiges ) wird vom Hersteller TRC Knives mit einer Klingenlänge von 12 cm angegeben. Ich habe mir das Messer extra zum unbedenklichen Führen gekauft, will hier aber nix riskieren. 😕
Gibt es eine Rechtskräftige Aussage, wie genau gemessen wird ? 🤨🤷♂
Es wird ab dem Punkt der "maximalen" Eindringtiefe gemessen. Also dem Punkt an dem die Griffschalen "beginnt"
@@messerworldWo steht das geschrieben ? Und zwar so, dass es auch keine Auslegungssache mehr sein kann, wenn ein ganz genauer Hüter des Gesetzes das nachmisst. 😉
Wenn es vom Hersteller so beworben wird, sollte es legal führbar sein. Am Besten wäre es, wenn ein Feststellungsbescheid vorliegt.
Unsere letzte Chance ist der VDB!!!
Genau wie bei Schusswaffen interessiert es Kriminellen es auch bei Messer das sie verboten sind.
Butterfly Flaschenöffner steht ganz oben auf meinem wunschzettel weil wegen Jungend ...
:D
Legal, da es ja kein Messer ist und somit kein Bezug zum Waffg besteht. Habe selbst einen dabei um zu spielen etc.
spazierstock als kendobokken
Welche Messer benutzen denn die „Goldjungs, die Wertvoller als Gold sind“ Aussage das Waffen und Panzerhändler Sigmar Gabriel, um dann die Volksdeutschen Abzumessern, ich frage für einen Freund 😅😂
Wie sieht’s mit nem Tanto aus? Ist das automatisch ein Kampfmesser (=Führverbot)?
Kurz: Ja
ich bin bei der Feuerwehr und habe am Gürtel ein Messer von Walther...dieses hat ja einen Daumenpin zum öffnen...wenn ich diesen Pin entferne.....ist es dann noch immer ein Einhandmesser??
Wenn du es im Dienst trägst, hast du ein berechtigtes Interesse. Die berufliche Nutzung ist klar als Ausnahme im §42a geregelt. Privat darfst du es nicht tragen, es sei denn ohne Daumen-Pin lässt es sich keinesfalls einhändig öffnen.
@@nurich526 ...vielen Dank für die Antwort....👍
Nur teils richtig. Selbst vorgenommene Änderungen am Messer ändern nichts an den baulichen, vom Hersteller beworbenen Eigenschaften und es bleibt ein Einhandmesser. Berufliche Verwendung bzw im Einsatz sind legal, Transport dorthin jedoch nur im verschlossenen Behältnis. Unverständlich und sinnlos, aber leider Gesetz.
Zweihandklappmesser klingenlänge egal?
Ja genau da gibt es keine Begrenzung.
@@messerworld Danke
sind butterfly trainingsmesser erlaubt?
Ja sind Sie. Wir haben hier eine Kategorie dazu.
www.messerworld.de/zubehoer/balisong-trainer