Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag: Schnell und einfach erklärt

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  • Опубликовано: 5 сен 2024
  • In diesem Video erkläre ich euch, wie ihr für Klassenarbeiten und Abschlussprüfungen Kündigungsfristen bei Arbeitsverträgen schnell und einfach ermitteln könnt.
    Alle Arbeitsblätter aus den Videos sowie Übungs- und Lernmaterial könnt ihr bekommen unter: joergbensch@gmx.de
    Wenn ihr noch Fragen habt, dann schreibt mir diese gerne in die Kommentare.

Комментарии • 31

  • @HappyHappy-bz1wm
    @HappyHappy-bz1wm 9 месяцев назад +4

    Sehr schön erklärt endlich verstanden. Vielen lieben Dank

    • @joergbensch
      @joergbensch  9 месяцев назад

      Danke 🙏 Ich habe mich sehr gefreut 🤗

  • @islamahmedismail4730
    @islamahmedismail4730 10 месяцев назад +2

    Super top erklärt wie immer ! Bitte menr Video's .

  • @lenafischer6956
    @lenafischer6956 6 месяцев назад +2

    Top erklärt 😊

    • @joergbensch
      @joergbensch  6 месяцев назад

      Vielen Dank für das Lob - ich habe mich sehr darüber gefreut :-)

  • @josueishimwe7435
    @josueishimwe7435 Год назад +1

    Vielen Dank, das wird mir bei meiner Wipo-Prüfung helfen.

    • @joergbensch
      @joergbensch  Год назад

      Das freut mich - danke für den netten Kommentar. LG Jörg

  • @takhi_tec
    @takhi_tec 6 месяцев назад +1

    Das Wort "normal" kann man streichen, denn es gibt sehr viele Menschen, die am Wochenende arbeiten. 😉
    Warum findet man im gesamten Internet 🙄 keine Antwort darauf, wann der letzte Arbeitstag ist? Also wenn ich z.B. "zum 17. Mai" gekündigt werde .. ist dann der 17. noch ein Arbeitstag, oder bin ich am 17. arbeitslos?
    Es wird überall nur erklärt, wann man spätestens die Kündigung abgeben muss usw., aber nichts zu dieser Frage.

    • @joergbensch
      @joergbensch  6 месяцев назад

      Hi, man kann ja nicht zum „17.“ gekündigt werden 😉
      Zum 15. bzw. zum Monatsende bedeutet dann, das der 15. bzw. der 28./29./30./31. der LETZTE Arbeitstag ist! Eigentlich logisch, oder?

    • @takhi_tec
      @takhi_tec 6 месяцев назад

      @@joergbensch Ähm doch, kann man. 🤔
      Und so logisch ist es nicht, sonst würde ich ja nicht fragen. Man könnte es auch so verstehen, dass man an dem Tag bereits raus ist.

  • @hurriyetguzel51
    @hurriyetguzel51 Месяц назад +1

    Vielen lieben Dank für Ihre ausführlichen Erklärungen und Mühe. Ich habe von Ihren Erläuterungen sehr profitiert. Wenn Sie erlauben, würde ich gerne eine Frage stellen.
    Ich arbeite seit 21 Monaten an meinem jetzigen Arbeitsplatz.
    Ich möchte meinen aktuellen Job zum 08.09.2024 verlassen. In meinem Kündigungsvertrag steht folgendes.
    Für die Kündigung des gemäß § 30 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz TV-L befristeten Arbeitverhältnisses gilt § 30 Abs. 4 und 5 TV-L.
    Wann ist der letzte Termin, an dem ich kündigen muss?
    Muss mein letzter Arbeitstag außerdem der letzte Tag des Monats oder der 15. des Monats sein? Ist es für mich nicht möglich, die Arbeit zu einem anderen Zeitpunkt zu verlassen? Zum Beispiel 08.09.2024, 06.09.2024, 24.09.2024?
    Vıelen Dank im Voraus

    • @joergbensch
      @joergbensch  Месяц назад +1

      Hallo und danke für dein Lob. 🙂 Zu deiner Frage: Zunächst einmal darf ich natürlich keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen. Daher antworte ich mal "allgemein". Wie du schreibst, bezieht sich deine Kündigungsfrist auf die Vorgaben eines Tarifvertrags. Daher wäre es wichtig zu schauen, was dort genau festgelegt ist. Kannst du das herausbekommen? In meinen Videos erkläre ich die Sachverhalte, wenn die grundsätzliche Regelung des BGB gilt. In deinem Fall gelten die Vorgaben des TV, da dieser Arbeitnehmer besser stellen wird. Daher ist es wichtig, dort einmal nachzusehen. Allgemein ist es ja so, dass man eine neue Beschäftigung zum 1. des Monats aufnimmt. Daher ist dies auch im BGB so vorgesehen (Ende der Kündigungsfrist). Da die meisten Arbeitnehmer jedoch noch "Rest-Urlaub" haben, können sie auch zum 15. kündigen und natürlich auch früher den Betrieb verlassen. Ich sehe also allgemein kein Problem, auch an jedem beliebigen Datum eine neue Arbeitsstelle anzutreten. Wenn du mir die Vorgaben des TV schickst, schaue ich mir das aber gerne auch noch einmal an. ;-) Noch einmal: Alles, was ich geschrieben habe gilt unter Vorbehalt - es liegt keine Rechtsberatung vor. Beste Grüße Jörg

    • @hurriyetguzel51
      @hurriyetguzel51 Месяц назад +1

      @@joergbensch vielen lieben Dank:)

    • @joergbensch
      @joergbensch  Месяц назад +1

      @@hurriyetguzel51 immer gerne ☺️

  • @LebenWerden
    @LebenWerden 21 день назад

    Hallo, angenommen jemand hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem Personaldienstleister und im Vertrag steht § 2.2 Manteltarifvertag iGZ. Wenn man heute kündigen würde, wann frühestens kann man das Unternehmen verlassen?

  • @beautysisterslounge427
    @beautysisterslounge427 7 месяцев назад +1

    wieso wird hier zurückgerechnet?

    • @joergbensch
      @joergbensch  7 месяцев назад +1

      Weil der spätest mögliche Kündigungstermin berechnet werden soll. Man kennt den Kündigungstermin (z. B. 30. Mai) und weiß, dass die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt. Dann rechnet man den Tag aus, an dem man spätestens kündigen muss, also die Kündigung übergeben muss. Alles klar?

  • @dadobaksa9236
    @dadobaksa9236 6 месяцев назад +1

    Besser kann es nicht erklärt werden..Danke
    Darf Arbeitnehmer während den Urlaub kündigen?

    • @joergbensch
      @joergbensch  6 месяцев назад +1

      Danke für den netten Kommentar :-) Ich darf zwar keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen, hier aber mal allgemein erklärt: Natürlich kann man seinen Arbeitsvertrag auch während des Urlaubs kündigen. Der Arbeitsvertrag "läuft" ja auch während des Urlaubs. Aber bitte darauf achten: Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Daher muss der Kündigende nachweisen können, dass die Kündigung auch beim Arbeitgeber angekommen ist. Das ist vor allem wegen der Fristenwahrung wichtig. LG Jörg

    • @dadobaksa9236
      @dadobaksa9236 6 месяцев назад +1

      @@joergbensch ja,am besten bei firma vorbeikommen und Chef ins hand geben

    • @joergbensch
      @joergbensch  6 месяцев назад +1

      @@dadobaksa9236 Genau so 🙂

    • @dadobaksa9236
      @dadobaksa9236 5 месяцев назад +1

      ​@@joergbensch nur noch eine Frage...sollte/muss Arbeitnehmer genau letzte Tage vor fristgerechte Kündigung kündigen oder kann/darf er auch zum Beispiel 2-4 Tage vorher kündigen?

    • @joergbensch
      @joergbensch  5 месяцев назад

      @@dadobaksa9236 Jeder darf kündigen, wenn er möchte. Es muss eben nur die Mindest-Kündigungsfrist eingehalten werden. 😉 Liebe Grüße Jörg 🙋‍♂️

  • @lenabebber4536
    @lenabebber4536 Год назад +1

    Momentan bin ich bei einer Firma angestellt die "Zeitverträge" (Verträge, welche für ein Jahr gelten) ausstellt. Gerade schwebt mir ein Arbeitswechsel vor und laut neuem Vertrag, bei meiner alten Firma, habe ich während der Probezeit, die sechs Monate andauert, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
    Allerdings bin ich bei dieser Firma länger als 6 Monate angestellt und frage mich jetzt, ob ich eine Kündigungsfrist von zwei oder vier Wochen habe?
    Vielleicht können Sie mir dabei helfen, in diesem Fall vielen Dank.

    • @joergbensch
      @joergbensch  Год назад +1

      Hallo Lena, danke für eine Frage. Ich darf leider keine Rechtsberatung im Einzelfall vornehmen, da ich kein Rechtsanwalt bin. Ich verstehe auch deine Frage nicht ganz. Grundsätzlich gilt: Bei jeder Arbeitsaufnahme (Abschluss eines Arbeitsvertrages), kann eine Probezeit von max. 6 Monaten vereinbart werden. Dies gilt auch bei Übernahme von Auszubildenden (obwohl der AG sie ja schon kennt) und auch bei (auch nur) kurzer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. Der AG kann also grundsätzlich immer eine Probezeit von 6 Monaten vereinbaren - soweit der AN dies akzeptiert. Beim Arbeitsvertrag gilt ja grundsätzlich Vertragsfreiheit. Ausnahme: Tarifverträge sehen andere Regelungen vor! Während der Probezeit gilt dann die Kündigungsfrist von 2 Wochen (bei ordentlicher Kündigung). Wird keine Probezeit vereinbart, verlängert sich die Kündigungsfrist auf 4 Wochen.
      Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Ansonsten melde dich bitte noch einmal. LG Jörg von WI learn easy

    • @lenabebber4536
      @lenabebber4536 Год назад

      @@joergbensch vielen Dank,aber schlau bin ich aus deiner Antwort nicht geworden.

    • @joergbensch
      @joergbensch  Год назад +1

      @@lenabebber4536 Bitte sehr. Dann beschreibe mir doch bitte dein Problem noch einmal. Leider habe ich deine Frage dann wohl nicht verstanden. "Gerade schwebt mir ein Arbeitswechsel vor " => Du willst den AG wechseln? "Allerdings bin ich bei dieser Firma länger als 6 Monate angestellt" => Du fragst nach der Kündigungsfrist beim alten AG? Ich freue mich auf deine Antwort...

    • @lenabebber4536
      @lenabebber4536 Год назад

      @@joergbensch
      Ich bin seit über einem Jahr bei dieser Firma beschäftigt und wenn ich einen neuen Auftrag bekomme, dann wird mit diesem Auftrag ein Vertrag für nur diesen Auftrag ausgestellt.
      Diese Verträge werden also immer wieder neu ausgestellt.
      Diese neuen Verträge beinhalten, dass ich immer wieder aufs Neue eine Probezeit, von sechs Monaten, durchlaufe und in dieser Zeit auch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen habe.
      Welche Kündigungsfrist gilt nun?
      Die von zwei oder von vier Wochen?
      Danke für deine Antwort.

    • @joergbensch
      @joergbensch  Год назад +1

      Also: Wenn du mit deinem AG mehrfach projektbezogene, befristete Arbeitsverträge abschließt und dabei eine Probezeit vereinbart wird, gilt jeweils während der Probezeit eine 2-Wochen-Frist. Das Einzige, worauf ich noch hinweisen kann, ist, dass dein AG schon begründen muss, warum jeweils nur befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Alles weitere dazu findest du im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Ich hoffe, ich konnte dir jetzt weiterhelfen. Und nochmals: Dies ist keine Rechtsberatung im Einzelfall ;-)