4:54 Was passiert dann, wenn der späteste Termin zum Zugang der Kündigung der 10 des Monats wäre? Unter Berücksichtigung, dass das Unternehmen nur von Montag bis Freitag arbeitet. Wenn man die Kündigung per Post schickt, ist dann es möglich das Datum von 10. als Eingangsdatum? Oder sollte es am Freitag 9.? Vielen Dank im Voraus
Hallo, entscheidend ist das Datum des Zugangs der Kündigung. Im Grunde spielt es keine Rolle, ob an dem Tag gearbeitet wird bzw. das Unternehmen "geöffnet" ist. Wenn man den Zugang (z. B. im Briefkasten des Unternehmens) nachweisen kann (z. B. durch einen Zeugen) ist das okay. ABER: Immer besser ist eine persönliche Übergabe und die Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung des Arbeitsgebers. Daher besser am Freitag persönlich übergeben. LG Jörg Bensch
@@joergbensch Lieber Jörg, Vielen herzlichen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Das bedeutet mir sehr viel und ist eine große Hilfe. Ich danke dir von Herzen, auch für dein Engagement. LG
Super Video ... nur ein kleiner Fehler: Allgemeiner Kündigungsschutz gilt hinsichtlich der Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht bei mindestens 6 Monate sondern bei mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit. Ansonsten richtig toll. Respekt!
Vielen Dank für das Kompliment. Hat mich sehr gefreut… Und auch Kritik finde ich immer gut. Aber ganz im Ernst sehe ich keinen Unterschied zwischen „mindestens 6 Monaten“ (also ein Tag mehr als 6 Monate) und „mehr als 6 Monate“ (was ja auch bedeutet: 1 Tag mehr als 6 Monate). Vielleicht können Sie mir das noch etwas genauer erklären. 😇
Sehr hilfreich!! hab eine 2 geschrieben vielen Dank
Freut mich total für dich... :-) Immer weiter fleißig sein. Und wenn du Videos zu anderen Themen brauchst, schreibe mir bitte!
4:54 Was passiert dann, wenn der späteste Termin zum Zugang der Kündigung der 10 des Monats wäre?
Unter Berücksichtigung, dass das Unternehmen nur von Montag bis Freitag arbeitet.
Wenn man die Kündigung per Post schickt, ist dann es möglich das Datum von 10. als Eingangsdatum?
Oder sollte es am Freitag 9.?
Vielen Dank im Voraus
Hallo, entscheidend ist das Datum des Zugangs der Kündigung. Im Grunde spielt es keine Rolle, ob an dem Tag gearbeitet wird bzw. das Unternehmen "geöffnet" ist. Wenn man den Zugang (z. B. im Briefkasten des Unternehmens) nachweisen kann (z. B. durch einen Zeugen) ist das okay. ABER: Immer besser ist eine persönliche Übergabe und die Unterzeichnung einer Empfangsbestätigung des Arbeitsgebers. Daher besser am Freitag persönlich übergeben. LG Jörg Bensch
@@joergbensch Lieber Jörg,
Vielen herzlichen Dank für deine schnelle Rückmeldung. Das bedeutet mir sehr viel und ist eine große Hilfe. Ich danke dir von Herzen, auch für dein Engagement.
LG
@@danmg Immer gerne 🙂
Sehr hilfreiches Video👍🏼
Danke dir :-) Freut mich, wenn es dir geholfen hat ;-)
Super Video ... nur ein kleiner Fehler: Allgemeiner Kündigungsschutz gilt hinsichtlich der Dauer der Betriebszugehörigkeit nicht bei mindestens 6 Monate sondern bei mehr als 6 Monate Betriebszugehörigkeit. Ansonsten richtig toll. Respekt!
Vielen Dank für das Kompliment. Hat mich sehr gefreut… Und auch Kritik finde ich immer gut. Aber ganz im Ernst sehe ich keinen Unterschied zwischen „mindestens 6 Monaten“ (also ein Tag mehr als 6 Monate) und „mehr als 6 Monate“ (was ja auch bedeutet: 1 Tag mehr als 6 Monate). Vielleicht können Sie mir das noch etwas genauer erklären. 😇