Dieselskandal - Alles heiße Luft? Wir klären das

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  • Опубликовано: 16 июл 2024
  • Es ist zäh und ermüdend und für uns Laien unverständlich.
    Trotz EuGH Urteil und BGH Urteil, die u.E. positiv für den Verbraucher zu werten sind, geht es im Dieselskandal nicht weiter.
    Wir konfrontieren den Anwalt Christian Grötz mit unserem Unmut und erfahren, wie es nun weiter gehen wird.
    Wir haben mehrfach darüber berichtet: Hier findet ihr alles über den Dieselskandal und wie man klagt: womo.blog/?s=Dieselskandal
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Комментарии • 85

  • @HannesSchleeh
    @HannesSchleeh 4 месяца назад +13

    Wir sind mit unserem Wohnmobil sehr zufrieden und wollen damit unseren Urlaub geniesen. Wir haben auch nicht vor, das Fahrzeug zu verkaufen. Wenn es denn mal genaue Details und eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Schadensersatz gibt, dann werden wir auch aktiv. Aber momentan füllt man mit dem Thema nur die Taschen arbeitssuchender Juristen.

  • @richie5968
    @richie5968 4 месяца назад +9

    Geklärt ist da gar nix 😢😢

  • @pathfiner6346
    @pathfiner6346 4 месяца назад +2

    Moin Jürgen, danke für das Video. Ich habe tatsächlich gerade gestern eine Mail von RAS Dr. Stoll + Sauer bekommen und kann anmerken dass die Prozesskostenfinanzierung auch nicht umsonst ist, ohne jetzt hier eine Zahl zu nennen. Aber da hab ich mich schon etwas erschrocken. 😮

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Gute Tag! Ein Prozessfinanzierer macht das nie umsont, dahinter stehen Investoren, die ihr Geld gewinnbringend anlegen möchten. Auf der anderen Seite haben Sie aber die Möglichkeit, einen Prozesses ohne eigenes finanzielles Risiko zu führen, das kann acuh ein echter Mehrwert sein. Im Falle eines Erfolges haben alle etwas davon, wenn auch der Kläger etwas weniger. Im Falle eines Misserfolges wird der Kläger aber freigehalten. Aber klar ist: Jeder darf selbst entscheiden, ob er das Angebot annehmen möchte, auf eigenes Risiko klagt oder am Ende auf eine Klage (und eine Entschädigung) verzichtet.

  • @demarlower
    @demarlower 2 месяца назад +1

    Am 26.06.2024 haben wir den Termin zu einem Vergleich mit Fiat. Der Vorgang läuft jetzt drei Jahre. Es geht um die Rücknahme oder auf Entschädigung unter Abzug der Benutzung. Das Wohnmobil ist 7 Jahre jung. Kaufpreis plus 45.000 € Aufrüstung. Mal sehen was daraus entsteht. Erschwerend kommt hinzu, dass es 2023 bei der ASU richtige Probleme aufgrund der veränderten ASU gab. Ich werde berichten. VG aus Vorpommern Rügen Carsten

  • @Chris-rd3mu
    @Chris-rd3mu 4 месяца назад +4

    Fahrt in Urlaub liebe Leute. Das ist völlig Aussichtlos.

  • @b.h.6283
    @b.h.6283 4 месяца назад +3

    Wir haben unser Fahrzeug aus Knaus Gruppe ja aus anderen Gründen nach der zweiten Instanz rückabgewickelt. Das Gericht hat die Nutzungsentschädigung mit 15 Jahren und 250.000 km berechnet. Das waren bei unserem Wohnmobil (64000 euro Neupreis ) circa 10.000 €. Den gleichen Betrag haben wir circa wieder als Zinsvorteil (Annahmeverzug) zurückbekommen.
    jetzt, wo die Preise wieder fallen, rechnet sich eine Rückabwicklung vielleicht wieder. Vor zwei Jahren wo die Preise noch hoch waren, hätten wir bei der Rückabwicklung im Vergleich zum Verkauf auf jeden Fall draufgelegt. ein Verkauf eines Fahrzeugs mit so vielen Mängel kam für uns aber nicht infrage. Laut knaus hat solch ein Fahrzeug übrigens nur ein Gesamtnutzungsdauer von zehn Jahren, und ist danach wertlos.

    • @denkenerlaubt768
      @denkenerlaubt768 4 месяца назад

      "ein Verkauf eines Fahrzeugs mit so vielen Mängel kam für uns aber nicht infrage. Laut knaus hat solch ein Fahrzeug übrigens nur ein Gesamtnutzungsdauer von zehn Jahren, und ist danach wertlos."
      Das verstehe ich. Ist aber auch peinlich für Knaus! Es gibt aber auch höherwertigere Wohnmobile, welche für mehr als 20 Jahre gebaut sind und damals bereits ca.160.000,-€ kosteten - die kosten heute ca. 240.000,-€ und mehr! ... Hinzu kommt, vergleichbare Mobile (Preis/Leistung) gibt es zur Zeit am Markt nicht und für uns auch nicht auf dem Gebrauchtmarkt!
      Schaut selbst: Bj. 2013/14-2019 sind es „Schummeldiesel“ und ab Bj. 2020-2023 sind diese überteuert und mit vielen Qualitätsproblemen behaftet … (letzteres hatte mir erst kürzlich eine renommierte Werkstatt bestätigt, als ich zu Wartungsarbeiten und Modernisierung da war)

  • @axel_stowasser
    @axel_stowasser 4 месяца назад +2

    🙈 Bin ich froh, dass ich mir einen alten T5 gekauft habe, der ohne diesen Ad Blue Mist läuft und der Motor noch von vor der "Pfusch Ära" ist ...

  • @rainer2444
    @rainer2444 4 месяца назад +6

    Ich verstehe das mit der Entschädigung nicht so recht. Die Womos werden genutzt und den Nutzern ist doch das schlechtere Abgas vollkommen egal, sonst würden sie das Fahrzeug ja stehen lassen. Einzig kann ich mir vorstellen einen Ausgleich beim Verkaufspreis (mit Nachweis) wenn der wegen dem schmutzigem Diesel niedriger ausfällt. So wie es aussieht wittert da jeder eine Chance Geld rauszuholen um so sein Wohnmobil billiger zu machen. Meine Rechtssprechung würde so aussehen, Ausgleich beim Verkauf ansonsten gibt es nichts.

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Der Bundesgerichtshof sagt, dass der Wert des Fahrzugs ohne und mit Abschalterinrichtung zu betrachten ist und die Differenz dann der Schadenseratzanspruch sei. Diese Differenz ist mit 5-15% des Kaufpreises zu bewerten. Auf einen Verkauf oder die grundsätzliche Nutzbarkeit des Fahrzuegs kommt es nicht an. Ausführlich kann man es unter dem Aktenzeichen VIa ZR 335/21 nachlesen.

    • @tortenschiebermitsenf9282
      @tortenschiebermitsenf9282 4 месяца назад

      Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt Leute, die aus Gewissensgründen ihr altes WoMo verkauft haben um sich ein saubereres zu zulegen. Es ist auch egal. Die Abgaseigenschaften sind Teil der Eigenschaften nur weil der Kunde sie nicht prüfen kann, müssen sie trotzdem eingehalten werden. Leider Wird der Bürger in der EU eh nicht wirklich mit seinen Interessen geschützt. Siehe Spritverbrauch oder Reichweite bei EVs. Ist genau das gleiche Thema. Auch hier wird betrogen. Ist bekannt und es passiert nichts.

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 3 месяца назад

      Mal ganz einfach gesagt: Sie haben etwas zum Preis X gekauft. Im Kaufpreis ist eine gesetzeskonforme Abgasreinigung enthalten. Für die haben Sie Geld bezahlen. Jetzt gibt es diese gesetzeskonforme Abgasreinigung aber nicht. Die Hersteller sparen sich den Einbau und stecken das gesparte Geld in die eigene Tasche. Sie sind um die gesetzeskonforme Abgasreinigung betrogen worden. Sie würden doch auch auf die Barrikade gehen, wenn der Rücksitz in ihrem Auto fehlt, oder nicht?

    • @nasorn3519
      @nasorn3519 2 месяца назад

      Rainer - ich gebe Dir völlig recht. Entweder beim Verkauf den Nachteil nachweisen oder aber das Womo mit Rückabwicklung zurückgeben. Aber das wollen ja die Wenigsten. Die wollen es behalten und noch Geld bekommen 😂

  • @camicatzelg
    @camicatzelg 4 месяца назад +20

    Der „Fachmann“ redet leider zu oft mit zu vielen Phrasen um den heißen Brei herum. Ist halt kein Techniker, sondern Wortakrobat das wird hier sehr deutlich.

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Das stimmt! Wir sind Juristen - und darin absolute Fachleute - und keine Ingenieure. Wenn Sie juristische Fragen, gerne auch im Abgasskandal haben, dann zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir beweisen gerne unsere Fähigkeiten.

  • @andremock66
    @andremock66 4 месяца назад

    Hallo Jürgen, wieder einmal ein sehr spannendes und informatives Video 👍
    Du bekommst später noch eine Email von mir...

  • @mike-lima
    @mike-lima 4 месяца назад +1

    Unser Verfahren läuft auch seid 2021 (Neufahrzeug aus 08/2019) und liegt, in 2. Instanz, in Schleswig. Natürlich nutzen wir den KaWa weiterhin. Ich persönlich gehe auch davon aus das ich/wir vielleicht irgendwann Recht bekommen werden, dass dann aber nicht´s mehr übrig bleibt... Bei mir/uns hat die ADAC Rechtsschutz allerdings das "GO" gegeben und begleitet uns.

  • @jonnyast2455
    @jonnyast2455 4 месяца назад +1

    Vielen Dank für das informative Video!
    Wie sieht es denn derzeit bei einem Neuererb aus. Halse ich mir die gleichen Probleme mit dem Erwerb eines Neukaufs auf? Wenn möglich, könnten Sie in einem der nächsten Videos kurz darauf eingehen? Danke!

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад +1

      Das Video bezieht sich auf aktuelle Erkentnisse der Fahrzeuge mit den Euronormen 5 bis 6c. Zu neueren Modellen haben wir aktuell keine Informationen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt wurden. Natürlich wissen wir nicht, was die Zukunft bringt. Ggf. ist aber eine ganz konkrete Nachfrage bei potentiellen Verkäufern dazu sinnvoll.

    • @jonnyast2455
      @jonnyast2455 4 месяца назад

      @@dr.stollundsauer Danke für die Infos! MfG

  • @dieterbacker2799
    @dieterbacker2799 4 месяца назад +1

    Guten Morgen in die Runde,gibt es den eine Stelle wo ich erfahre ab welchem Modell oder Baujahr der Anspruch greift? Und wenn ja…Kann ich jetzt überhaupt noch den Anspruch nachreichen beziehungsweise klagen? LG Dieter

    • @Womoblog
      @Womoblog  4 месяца назад +1

      Wir haben mehrfach darüber berichtet: Hier findet ihr alles über den Dieselskandal und wie man klagt: womo.blog/?s=Dieselskandal

    • @Womoblog
      @Womoblog  4 месяца назад +1

      Und die Fahrzeuge habe ich hier aufgelistet: womo.blog/2023/04/02/eugh-urteil-so-koennt-ihr-schadenersatz-bekommen/ (im Mittelteil ist eine Liste)

    • @dieterbacker2799
      @dieterbacker2799 4 месяца назад

      Danke 🙏

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Guten Tag! Grundsätzlich geht es hier um alle Modelle der Euro-Normen 5 bis 6c. Wir gehen nicht davon aus, dass Ansprüche bereits verjährt sind, sondern noch angemeldet werden können.

  • @walterlewandowsli7803
    @walterlewandowsli7803 4 месяца назад +3

    Der Fahrzeughersteller wird sich noch sagen:
    Unser Vertragspartner ist der Aufbauhersteller, und der soll doch die Ansprüche an uns richten.
    Der Aufbauhersteller sagt sich,wir können doch nichts da für,wenn der Fahrzeughersteller ,Verbotene Abschalteinrichtungen einbaut.
    Als Käufer ist doch der Aufbauhersteller mein Vertsgspartner und nicht der Fahrzeughersteller.
    Das wird noch sehr,sehr lange ein hin und her geben.
    Das ist meine Meinung da zu.

    • @b.h.6283
      @b.h.6283 4 месяца назад

      Zumal Fiat auch sagen argumentieren könnte, wir haben an den Wohnmobilhersteller ein Fahrzeug für 20.000 € verkauft warum sollen wir jetzt für den Aufbau im Wert von 100.000 € des Wohnmobilherstellers mithaften.

    • @Womoblog
      @Womoblog  4 месяца назад +1

      Die Frage ist entschieden. M.W. hat der EugH klargestellt, dass der Triebkopfhersteller in der Verantwortung ist.

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Guiten Tag, der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch der Hersteller des Basisfahrzeugs haftet. Nachlesen kann man das unter dem Aktezeichen: VIa ZR 1425/22

  • @arturgroeger9923
    @arturgroeger9923 4 месяца назад

    Ich bin neuling ab was für ein Baujahr hat man das gemerkt das mit dem Dieselskandal weil ich mir jetzt ein Womo kaufen möchte. Nicht das ich mir jetzt eins kaufe und habe dann das Problem das eventuell mein Womo still gelegt wird. Bin dankbar für eine Antwort

  • @HiViNewsByRegina111
    @HiViNewsByRegina111 4 месяца назад +2

    Am 8. Februar 2024 hat das Landgericht Bochum meine Klage gegen Stellantis/Fiat abgewiesen. Mein Rechtsanwalt wird nun bei meiner Rechtsschutzversicherung um Freigabe für die nächst höhere Instanz bitten. Alles eine Riesensauerei, diese so genannte Rechtsprechung.

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      ....und leider noch nicht einheitlich. Wir verstehen Ihren Frust!

  • @klausrankl221
    @klausrankl221 4 месяца назад +1

    Ist das ein laberer 🤯 aber Danke Jürgen für dein Bemühen für dieses Thema 👍

  • @borussen-queen3562
    @borussen-queen3562 4 месяца назад +6

    hallo jürgen, vielen dank für ihr video. wir sind in der gleichen situation und warten auf einen prozesskostenfinanzierer. es sind bereits 1000 euro an vorgerichtlichen kosten entstanden, die wir vorstrecken mussten. ob wir das geld wiedersehen ist mehr als fraglich. ein weiteres problem: wenn nach jahren ein obsiegendes, rechtskräftiges urteil vorliegen sollte uns stellantis dennoch nicht zahlen sollte, bleibt nur die vollstreckung des urteils in italien. dies dürfte faktisch unmöglich sein. das weiß jeder, der das einmal versucht hat. freuen wir uns an unseren wohnmobilen, solange wir sie fahren dürfen!!!
    lg aus bad staffelstein

    • @nasorn3519
      @nasorn3519 2 месяца назад

      Selber schuld. Eure Habgier hat Euch 1000 Eur gekostet.
      Lernt daraus.

  • @olip3329
    @olip3329 4 месяца назад +2

    Wenn ich das richtig verstanden habe, sind das momentan virtuelle Schäden, die bislang entstanden sind. Es sollte einfach juristisch sicher gestellt sein, dass der Hersteller für Schäden aufkommt die real entstehen. Was nützt mir das als Folgekäufer, wenn der virtuelle Schaden vom Vorbesitzer bereits abgewickelt wurde, ich dann aber auf dem realen Schaden sitzen bleibe? Oder eben einfach eine verpflichtende zulassungsfähige Umrüstung der Fahrzeuge durch den Hersteller, die von den Überwachungsorganisationen (z.B. KBA) eingefordert werden. Beim Hauskauf gibt es den "arglistig verschwiegenen Mangel" mit sehr weitreichnden Wirkungen auf Gewährleistungsansprüche, warum hier nicht? Dann ist die Angelegenheit doch geregelt, außer der Hersteller geht infolgedessen über die Wupper. Natürlich werden dann nicht tausende von Anwälten in Vollzeit beschäftigt und die Gerichte wären durch diese Fälle auch nicht überlastet, was auch nicht als Nachteil gesehen werden muss.

    • @camicatzelg
      @camicatzelg 4 месяца назад

      8:30 arglistig verschwiegen liegt nicht vor.

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Da kommt es immer darauf an, wie die Konstellation ist: Wenn man bei Kauf von der Abgasmaipualtion wusste, so wird es sehr schwierig sein, Ansrpüche geltend zu machen. Ist dies nicht der Fall, dann kann man Schadenseratz verlangen. In welcher Form, hängt immer vom Einzelfall ab. Die genannten 5-15% sit die vom BGH festgelegte Spannbreite, in deren Rahmen der Minderwert durch die Abschalteinrichtung festzusetzen ist. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen mehr zu erhalten ist. Ohne Kenntnis des genauen Falles, kann das aber nicht beantwortet werden.

  • @torstenzimmermann8604
    @torstenzimmermann8604 4 месяца назад +1

    Hallo, was kann ich tun wenn ich noch nicht geklagt habe ?

    • @Womoblog
      @Womoblog  4 месяца назад

      Dich an Stoll&Sauer wenden, die prüfen, ob dein Fahrzeug betroffen ist und ob deine Rechtsschutzversicherung zahlt.

  • @Hildigard
    @Hildigard 4 месяца назад

    Sehr interessantes Video. 👍 Was ist mit den Käufern die sich jetzt ein Wohnmobil gebraucht kaufen. Z. Bsp. Bj. 2018 - 2022. Macht das Sinn oder lieber die Finger davon lassen? Wir haben 2-3 Fiat Ducato ins Auge gefasst. Die Verunsicherung ist jetzt da als Laie. VG 🙋‍♀

    • @Womoblog
      @Womoblog  4 месяца назад

      Meines Wissens geht es um die Kenntnisnahme. In der jetzigen Zeit wird es schwierig sein, zu sagen, man hätte nichts gewusst. Wer heute einen alten Diesel kauft, kann sich also nicht mehr darauf berufen.

  • @fredi9842
    @fredi9842 4 месяца назад

    wie ist das denn wenn ich jetzt ein neues Wohnmobil kaufe ich weiß gar nicht wer was noch erlaubt ist und verboten welche Modelle betrifft das

  • @willi-martinjager1315
    @willi-martinjager1315 4 месяца назад +1

    Die frage stellt sich wann tritt der Schaden ein? Solange man das Fahrzeug benutzt und niemand es verbietet hat man persönlich keinen Schaden! Wenn man etwas daran ändern muss sollte die Rechtsprechung die Kosten dem Hersteller aufbürden. Dann hat man persönlich auch keinen Schaden ausser man kommt mit den Gewichten des Fahrzeuges (Die mögliche Zuladung wird um mehr als ein definiertes % Gewicht eingeschränkt auch das müssten die Gerichte festlegen. Kommt es zu Stillegungen dann sollte der Schaden vom Hersteller (Fahrgestell) übernommen werden. Das Thema Umweltschaden dafür sollte eigentlich der Gesetzgeber sorgen, dass die Hersteller dafür bezahlen. Aber so wie ich das sehe haben die Rechtanwälte ein ganz anderes Interesse sie wollen soviel wie möglich verdienen! Irgendwann lösst sich das Problem von alleine nähmlich spätestens wenn die betroffenen Fahrzeuge aus anderen Gründen nicht mehr durch die HU kommen. das scheint mir bei den langwierigen Verfahren schon eher der Fall zu sein.

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Der Schaden tritt mit Abschluss den ungewollten Kaufvertrages ein. Das Problem des Zuwarten ist, dass irgendwann die Verjährung eintritt und dann ist es zu spät. Auch wenn eine Stilllegung erfolgt. Die Verjährung läuft in den Abgas-Fällen auch, ohne dass sich sämliche Schadenspositionen verwirklicht haben.

  • @dochoffnung2023
    @dochoffnung2023 4 месяца назад +23

    Was ein Blödsinn, fahrt die karren und gut ist

  • @sigirebholz1613
    @sigirebholz1613 4 месяца назад +1

    In meinem Fall würde vom Gericht in Kempten ein Gutachten angefordert welches 74000 Euro kostet. Dazu muss das Womo fuer 6 Wochen auf einen Pruefstand nach Zwickau.....
    Liebe Grüße

  • @Wolfgang56-lw9vv
    @Wolfgang56-lw9vv 4 месяца назад +2

    Ich glaube, da wird nichts mehr kommen. Durch die Umstellung auf alternative Antriebstechnik in den nächsten Jahren werden die Preise immer weiter sinken; dh. eine Ausgleichszahlung würde immer geringer bis 0 ausfallen. Meinen Kasten von 2019 werde ich weiterhin behalten, billiger komme ich sowieso nicht mehr dran; gleiches WM kostet fast 15000 bis 20000 Euro mehr und dann mit mangelhaftem Material!! Nein danke!
    Viele Grüße

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Die Ausgleichszahlung wird nciht geringer, wenn die Werte fallen. Sie soll gerade den Wertverlust auffangen.

  • @fiatlux2004
    @fiatlux2004 4 месяца назад +1

    Unser Wohnmobil ist schon älter und hat einen LKW Triebkopf, wir sind also nicht betroffen. Was ich nicht verstehe, ich schließe einen Kaufvertrag mit einen Wohnmobil Hersteller ab. Meine Vertragspartner ist dieser Wohnmobil Hersteller, warum muss ich dann gegen den Zulieferer meines Vertragspartner klagen?

    • @Womoblog
      @Womoblog  4 месяца назад

      Da hat m.W. das EuGh geantwortet: Nicht der Hersteller, sondern der Fahrzeug-Triebkopf Hersteller ist in der Verantwortung

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Anspruchsgegener kann der Verkäufer sein. Hier bestehen Gewährleistungsrechte, wenn man noch in der Frist ist. Schadenseratzansprüche können dazu gegen den Hersteller des Basisfahrzeugs geltend gemacht werden. Er hat den Einsatz der Abschalteinrichtung zu verantworten. Der BGH hat dies unter dem Aktenzeichen VIa ZR 1425/22 entschieden.

  • @antonwassermann6913
    @antonwassermann6913 4 месяца назад +1

    Das Thema betrifft mich wohl nicht, weil mein Ducato Baujahr 2010 ist. Oder wiege ich mich da in falsche Sicherheit?

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Es betrifft grundsätzlich die Euronormen 5 bis 6c. Schauen Sie doch einmal in Ihren Fahrzeugschein. Sie können uns auch gerne die Unterlagen schicken. Wir prüfen das kostenfrei.

  • @horstrauland1389
    @horstrauland1389 4 месяца назад

    Dein Video kommt wie gerufen. Am Freitag habe ich tel. einen Termin für morgen mit einem Anwalt von Stoll & Sauer vereinbart, wo es genau um das Thema des Videos gehen soll. Empfohlen wurde mir Anfang der Woche per Email den sogenannten „großen Schadenersatz“ geltend zu machen (also Wohnmobil zurück und Geld erhalten), was ich ja eigentlich nicht möchte. Der „kleine Schadenersatz“ (Geld für Wertminderung und Wohnmobil behalten) wäre angeblich nur sehr schwer durchzusetzen, weil der Schaden kaum berechenbar wäre. Ferner ist auch für mich momentan alles sehr undurchsichtig und ich würde gerne im Moment einfach nur abwarten, zumal aus meiner Sicht die Verjährung überhaupt noch nicht eingesetzt ist. Dafür muss ja erst einmal von der Staatsanwaltschaft ein entsprechender Schadensfestsetzungszeitpunkt (Kenntnis über den Schaden) erstritten worden sein. Im Moment ist ja gar nicht klar, ob mein Fahrzeug betroffen ist. Es besteht allenfalls ein Verdacht. Mit einer Klage zum jetzigen Zeitpunkt laufe ich dann bei einer Entscheidung eines Gerichtes gegen mein Anliegen in das Risiko, dass damit der Fall abgeschlossen ist und bei anderen Erkenntnissen in der Zukunft nicht wieder aufgenommen werden kann. Das dieses Risiko besteht, hat ja auch die Aussage des Anwalts in deinem Video unterstrichen, weil es offensichtlich noch keine einheitliche Rechtsprechung gibt. Also bin ich mal auf morgen gespannt. Danke noch einmal an dich, für dein Video.

  • @michaelcremer6576
    @michaelcremer6576 4 месяца назад +2

    Ich verstehe Bahnhof

    • @Womoblog
      @Womoblog  4 месяца назад

      Wir haben mehrfach darüber berichtet: Hier findet ihr alles über den Dieselskandal und wie man klagt: womo.blog/?s=Dieselskandal

  • @stephantosana3030
    @stephantosana3030 4 месяца назад

    Zum Fachmann: Theoretisch gesehen wissen sie wie es geht, praktisch gesehen sind es nur Theoretiker. Und seit wann redet ein Anwalt, bei Minute 05.04., das Kläger nur noch Kunden von einem Gericht sind. Und wer soll eigentlich bei einer Schadensersatzzahlung das Geld bekommen? Ist das der Besitzer oder der Halter?????

  • @kitepower7477
    @kitepower7477 4 месяца назад +2

    Der einzelne, der so Fahrzeug benutzt, hat nach meinem Rechtsempfinden überhaupt keinen Schaden. Der Schaden entsteht bei der Gesamtbevölkerung, die die erhöhten Schadstoffe einatmen.

    • @Womoblog
      @Womoblog  4 месяца назад +1

      Wenn du einen Filter oder sonstwas einbauen musst, hast du Schaden. Aber ja, die Abgase sind das eigentliche Problem und dazu gehört der Hersteller verurteilt

    • @kitepower7477
      @kitepower7477 4 месяца назад +1

      @@Womoblog aber genau dort liegt doch das technische Problem, dass eine Entschädigung gar nicht heilen kann. Der technische Eingriff, der Betrieben werde müsste, um das Fahrzeug sauber zu kriegen, sind viel zu weitgehend.

    • @denkenerlaubt768
      @denkenerlaubt768 4 месяца назад

      Stickoxide treten selbst in Ballungsgebieten kaum noch jenseits der Grenzwerte auf ... PKW's (Euro4 und 5) welche täglich (allein auf dem Weg zur und von der Arbeit) bewegt werden fließen logisch ja auch in die Messungen ein. Und trotzdem sind die gemessenen Werte jährlich immer niedriger.
      Viele sogenannte Umweltzonen sind bereits aufgehoben. Jetzt auch noch Hannover und Freiburg 2025 …
      Mit Wohnmobilen (wenige Ausnahmen) werden auch selten diese Ballungsräume befahren. Eine "Stilllegung" wäre m.E. aus zwei Gründen nicht verhältnismäßig: 1. aus o.g. Gründen und 2. eine technische Nachrüstung ist grundsätzlich möglich (und würde ich gern machen)

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Das eine schließt das andere nicht aus. Der Käufer hat einen finanziellen Schaden. Umweltschäden oder Gesundheitsschäden sind gleichermaßen existent. Es gibt hier Verbände, wie die Deutsche Umwelthilfe, die sich sehr dafür engagieren, dass diese Fahrzeuge ordentlich anchgerüstet werden oder wenn dies nicht funktioniert von der Straße kommen.

    • @olafb.6112
      @olafb.6112 4 месяца назад

      Wenn die Besitzer rückwirkend einen neuen Steuerbescheid bekommen würden, dann gebe es einen direkten Schaden. Diesen könnten Sie dann auch aus meiner Sicht auch geltend machen. So ist bisher in erster Linie die Natur und damit die Allgemeinheit geschädigt worden. Diese sollte von den Herstellern entschädigt werden.

  • @tortenschiebermitsenf9282
    @tortenschiebermitsenf9282 4 месяца назад +1

    9 Minuten ins Video und ich bin nicht ein winziges Stück weiter..........Abbruch

    • @Womoblog
      @Womoblog  4 месяца назад

      Durchhalten! 😁

    • @dr.stollundsauer
      @dr.stollundsauer 4 месяца назад

      Sie können sich gerne bei uns melden. Leider ist das alles inzwischen recht klomplex und nicht in 2-3 Sätzen zu erläutern. Ber wir versuchen, für jeden die passende Lösung zu finden.