Video 10: Abholzung Naturschutzgebiet/Flora-Fauna-Habitat

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  • Опубликовано: 27 июл 2024
  • Das Naturschutzgebiet Nr. 283 "Jägersruh-Gemäßgrund-Mulschwitzen" mit seinem Flora-Fauna-Habitat 162 befindet sich ebenfalls im Natura-2000-Vogelschutzgebiet SPA 37 am "Grünen Band" im Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale. Dieses Naturschutzgebiet mit Habitat wurde vom Bundesforst Thüringen-Erzgebirge ebenso gewinnbringend "bewirtschaftet", wie das Vogelschutzgebiet, das Naturmonument "Grünes Band", der denkmalgeschützte Rennsteig, das Wasserschutzgebiet und der gesamte Naturpark.
    In diesem Naturschutzgebiet sind wertgebende Arten der Roten Liste Thüringens, der Roten Liste Deutschlands, internationaler Übereinkommen und endemische Arten gemäß BNatSchG verzeichnet, wie u.a. Schwarzspecht, Raufußkauz, Sperlingskauz, Haselhuhn, Eisvogel, Uhu, Wespenbussard, Schwarzstorch, Rotmilan, Wildkatze, Gartenschläfer, Fischotter, Hermelin, Ringelnatter, Kreuzotter, Bartfledermaus, Großes Mausohr und Schillerfalter.
    GEMÄß BNatSchG § 71 (1) WIRD MIT FREIHEITSSTRAFE BIS ZU FÜNF JAHREN BESTRAFT, WER VORSÄTZLICH EIN WILD LEBENDES TIER VERLETZT ODER TÖTET ODER SEINE ENTWICKLUNGSFORM BESCHÄDIGT ODER ZERSTÖRT.
    Auch streng geschützte Pflanzenarten wie Weißtanne, Arnika, Torfmoose, Wollgräser, Knabenkraut, Pechnelke, Teufelsklaue, Moorklee, Bärlapp, Hasenlattich, Vermeinkraut, Wintergrün, Witwenblume, Augentrost und Zimt-Erdbeere sind in diesem Naturschutzgebiet verzeichnet.
    MIT FREIHEITSSTRAFE BIS ZU FÜNF JAHREN WIRD AUCH BESTRAFT, WER VORSÄTZLICH EINE WILD LEBENDE PFLANZE ODER IHRE ENTWICKLUNGSFORM ZERSTÖRT UND IHREN STANDORT BESCHÄDIGT.
    Am 14.05.2024, mitten in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, begannen Harvester im Auftrag des Bundesförsters dieses Naturschutzgebiet großflächig abzuholzen. Um das wertgebende Holz schnellst möglich ins Ausland zu verschieben, wüteten die Forstmaschinen Tag und Nacht, sogar Sonntags. Streng geschützte Tiere wurden rücksichtslos geschreddert und zermalmt, streng geschützte Pflanzen zerstörerisch plattgewalzt!
    Solche Verbrechen, sogar in einem Naturschutzgebiet, begeht ein
    (verbeamteter) Förster nicht ohne Rückendeckung der zuständigen Landesbehörden:
    Diese wieder mal angeblich "unerhebliche Käfer-Maßnahme" wurde wieder vorsätzlich mit Forstmaschinen unter hoheitlicher Aufsicht des Forstamts Schleiz und wieder vorsätzlich in der Brutzeit ohne Kontrolle der unteren Umweltbehörde des Landratsamtes Saale-Orla durchgeführt. Wieder hielt der verantwortliche CDU-Landrat seine schützende Hand über die verantwortliche Forstamtsleiterin und den verantwortlichen Fachdienstleiter. Denn von den freigeräumten Hügeln des zerstörten Naturschutzgebietes winkt dem Landkreis Saale-Orla das große Windkraftgeschäft!
    DOCH GEMÄß § 329 StGB WIRD WER UNTER VERLETZUNG VERWALTUNGSRECHTLICHER PFLICHTEN EIN SCHUTZBEDÜRFTIGES GEBIET GEFÄHRDET ODER ERHEBLICH SCHÄDIGT EBENFALLS MIT FREIHEITSSTRAFE BIS ZU FÜNF JAHREN BESTRAFT.
    Ich vertraue in unserem Rechtsstaat darauf, dass diese Verantwortlichen im hier bereits anhängigen Verfahren von der Oberstaatsanwaltschaft für diese unfassbaren Verbrechen an unserer Natur zur Rechenschaft gezogen werden.

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