Für den Gesetzgeber stellen bereits drei Fahrzeuge, die hintereinanderfahrend gemeinsam unterwegs sind, eine Kolonne dar. Diese gilt dann als nur ein Fahrzeug. Daher darf die Kolonne nicht getrennt oder unterbrochen werden, etwa durch Einscheren beim Überholen.
S das Anne für deinen Beitrag aber woher sollen die anderen Verkehrsteilnehmer wissen das die Gruppe Motorradfahrer zusammen gehört! Ich denke man kann ruhig mal an einer Ampel oder Kreuzung warten !😉
Alle Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes dürfen eine Kreuzung oder rote Ampeln - sofern diese bei dem ersten Fahrzeug noch grün war - überqueren. Diesen Vorrang müssen andere Verkehrsteilnehmer immer gewähren: einen geschlossenen Verband in Bewegung zu unterbrechen ist verboten.
Für den Gesetzgeber stellen bereits drei Fahrzeuge, die hintereinanderfahrend gemeinsam unterwegs sind, eine Kolonne dar. Diese gilt dann als nur ein Fahrzeug. Daher darf die Kolonne nicht getrennt oder unterbrochen werden, etwa durch Einscheren beim Überholen.
S das Anne für deinen Beitrag aber woher sollen die anderen Verkehrsteilnehmer wissen das die Gruppe Motorradfahrer zusammen gehört!
Ich denke man kann ruhig mal an einer Ampel oder Kreuzung warten !😉
Alle Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes dürfen eine Kreuzung oder rote Ampeln - sofern diese bei dem ersten Fahrzeug noch grün war - überqueren. Diesen Vorrang müssen andere Verkehrsteilnehmer immer gewähren: einen geschlossenen Verband in Bewegung zu unterbrechen ist verboten.