Datenschutz - die Geheimwaffe des Betriebsrats | Betriebsrat Video

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  • Опубликовано: 29 янв 2025

Комментарии • 3

  • @66superuwe
    @66superuwe 6 месяцев назад

    Hallo Herr Pastille, ja ein sehr heikles Thema mit dem Datenschutz. Sie hatten mir mal auf einen Kommentar geantwortet in dem ich beschrieben hatte, dass wir beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Ausschluss eines BR-Mitgliedes gestellt hatten, wegen einem aus Sicht des Gremiums groben Verstoßes gegen die Pflichten eines BR-Mitgliedes. Auch hier spielte der Datenschutz eine zentrale Rolle. Sie schrieben, dass Sie der Ausgang des Urteils, dass vor wenigen Tagen gesprochen wurde und ich persönlich absolut nicht nachvollziehen kann (Antrag wurde abgelehnt), sehr interessieren würde. Nun habe ich aber noch Fragen. 1. Darf ich das Urteil weiterleiten (natürlich werden Namen und Adressen aufgrund des Datenschutzes geschwärzt😅). 2. Dürfte der BR Mitarbeiter über die Angelegenheiten konkret informieren, also mit Namen, oder nur dass ein Ausschlussverfahren gegen ein BR-Mitglied gestellt wurde? Ihre Einschätzung und die des Datenschutzexperten würde uns natürlich sehr interessieren. Herzliche Grüße.

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  6 месяцев назад

      Vielen Dank für Ihre Nachricht. Eine Kopie des Beschlusses Ihres Arbeitsgerichts dürfen Sie mir selbstverständlich gern zumailen, zumal wenn personenbezogene Daten darin von Ihnen unkenntlich gemacht worden sind. Dem Betriebsrat ist es auch nicht verwehrt, die Belegschaft in sachlicher und allgemeiner Form über betriebsratsinterne Prozesse, auch den Ausgang eines vom Betriebsrat angestrebten Ausschlussverfahrens nach Paragraph 23 Abs. 1 BetrVG, zu unterrichten. Sollte die Angelegenheit noch nicht aus anderem Grund betriebsöffentlich sein, empfiehlt es sich aus anwaltlicher Sicht auf die Nennung von Namen an dieser Stelle zu verzichten. Äussert sich der Antragsgegner selbst betriebsöffentlich zu Wort (was er darf) kann auch der Betriebsrat insoweit freier reden und hierauf antworten. Dabei ist stets zu beachten, dass der Betriebsfrieden auch im Lichte eines gegebenenfalls vom Betriebsrat weiter betriebenen arbeitsgerichtlichen Verfahrens keinesfalls gestört werden darf. Etwaige Äußerungen des Betriebsrats sollten deshalb sorgfältig mit Ihrem Prozessvertreter abgestimmt sein. Jede womöglich unbedacht unsachliche oder unzutreffende Äusserung kann die Persönlichkeitsrechte Ihres Kollegen verletzen und schlimmstenfalls Anlass für etwaige arbeitsrechtliche Maßnahmen seitens des Arbeitgebers liefern. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator

    • @66superuwe
      @66superuwe 6 месяцев назад

      @@BetriebsratVideo herzlichen Dank, Herr Pastille, Email ist raus.