Das zählt zu den jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen und das sind die Freibeträge in 2023: Zu den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zählen Einkünfte wie zum Beispiel: • Arbeitsentgelt (aus Beschäftigung), • Arbeitseinkommen (aus selbstständiger Tätigkeit), • Renten und Versorgungsbezüge, • Unterhaltsleistungen, • Kapitalerträge sowie • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Eine Ausnahme gilt für Bezieher von ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen. Bei Ihnen wird ausschließlich der Regelsatz des "Haushaltsvorstands" zur Berechnung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen. Von den Einnahmen werden Freibeträge abgezogen. Als Freibeträge werden von den Bruttoeinnahmen im Jahr 2023 pauschal 6.111,00 Euro (2022: 5.922,00 Euro) für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, 4.074,00 Euro (2022: 3.948,00 Euro) für jeden weiteren Angehörigen und 8.952,00 (Kinderfreibetrag nach dem EStG bei gemeinsamer Veranlagung; 2022: 8.548,00 Euro) für jedes Kind abgezogen.
Hier fallen zum Beispiel Zuzahlungen an:
• Arznei- und Verbandmittel
• Fahrkosten
• Haushaltshilfe
• Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen)
• Hilfsmittel
• Häusliche Krankenpflege
• Impfungen
• Soziotherapie
• stationäre Behandlung im Krankenhaus
• stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahmen
• (…)
Das zählt zu den jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen und das sind die Freibeträge in 2023:
Zu den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zählen Einkünfte wie zum Beispiel:
• Arbeitsentgelt (aus Beschäftigung),
• Arbeitseinkommen (aus selbstständiger Tätigkeit),
• Renten und Versorgungsbezüge,
• Unterhaltsleistungen,
• Kapitalerträge sowie
• Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Eine Ausnahme gilt für Bezieher von ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen. Bei Ihnen wird ausschließlich der Regelsatz des "Haushaltsvorstands" zur Berechnung der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Von den Einnahmen werden Freibeträge abgezogen.
Als Freibeträge werden von den Bruttoeinnahmen im Jahr 2023 pauschal 6.111,00 Euro (2022: 5.922,00 Euro) für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, 4.074,00 Euro (2022: 3.948,00 Euro) für jeden weiteren Angehörigen und 8.952,00 (Kinderfreibetrag nach dem EStG bei gemeinsamer Veranlagung; 2022: 8.548,00 Euro) für jedes Kind abgezogen.
Zuzahlungsrechner der TK:
www.tk.de/techniker/meine-tk/zuzahlungsrechner-2132440