Pflegegrad 2: Über 26.000.-€ / Jahr: So geht es!

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  • Опубликовано: 28 авг 2024

Комментарии • 112

  • @JuttaMartin
    @JuttaMartin 3 года назад +17

    Tolles Video, alles ruhig, verständlich und sachlich erklärt. Vielen Dank.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +2

      Dankeschön, sehr geehrte Frau Martin!

    • @brockkobe9594
      @brockkobe9594 3 года назад

      i guess I am kinda randomly asking but do anybody know a good website to watch new series online ?

    • @juttamartin-steuern
      @juttamartin-steuern 3 года назад

      @@brockkobe9594 unfortunately I can not help

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад

      Herzlichen Dank an Sie!

  • @sarahr.6006
    @sarahr.6006 3 года назад +5

    Vielen Dank für die ausführliche Information.

  • @zafarczossek1060
    @zafarczossek1060 Год назад +5

    sehr gut informatuonen

  • @gabyfricke5018
    @gabyfricke5018 2 года назад +4

    Sehr gut und verständlich erklärt.danke

  • @hamzadogan9042
    @hamzadogan9042 Год назад +4

    Dankeschön .Sehr hilfreich.

  • @gapr7249
    @gapr7249 Год назад +5

    Dem kann ich mich nur anschließen ganz toll erklärt😊

  • @imoden9373
    @imoden9373 2 года назад +7

    Endlich mal gut erklärt. Dankeschön ☺

  • @wirsinddieselimis5833
    @wirsinddieselimis5833 3 года назад +6

    Sehr schönes viedeo sehr ausführlich erklärt vielen Dank 🙏

    • @membersataniccabal.coronau804
      @membersataniccabal.coronau804 3 года назад

      Nein, das wirkt doch extrem geskriptet . .. also wie Auswendig gelernt oder abgelesen

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +1

      ...aber klar doch - ich habe Notizen gemacht. Mein Beruf ist nicht RUclipsr - das sind zu viele Details (Zahlen) pro Minute. Um korrekten Content zu liefern, benötige ich pro Video etwa 4 Stunden Vorbereitung sowie 1,5 Stunden für Dreh und Schneiden. Mir geht es nicht darum, eine perfekte Performance zu liefern, sondern um Mehrwert für Menschen, die in der Regel nicht wissen, welche Ansprüche sie haben, wenn überraschend ein Pflegefall auftritt.

  • @h.t.5569
    @h.t.5569 2 года назад +4

    Super erklärt vielen Dank 👍

  • @786faisal1
    @786faisal1 3 года назад +3

    Vielen Dank für Infos

  • @rummelschubser
    @rummelschubser Год назад +6

    de schön, dass es hier so klingt, als würde einem das geld auszahlt werden 🤣

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад +1

      Hallo,
      ja, so ist es: Manches wird einfach "ausbezahlt", sofern ein Anspruch besteht. Zum Beipiel das Pflegegeld.
      Bei anderen Leistungen müssen Rechnungen von zugelassenenen Dienstleistern vorgelegt werden oder es wird direkt abgerechnet. Zum Beispiel die Pflegesachleistung.

  • @rosemariepsurek9629
    @rosemariepsurek9629 17 дней назад +1

    Das hört sich alles gut an.aber teilweise ländersache.und handhabung durch pflegestationen.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  15 дней назад

      Hallo, ja, das stimmt: Einige Pflegeleistungen sind Ländersache (wie zum Beispiel das Landespflegegeld in Bayern). Aber die von mir in den Video-Beiträgen vorgestellten Leistungen sind Leistungen des Sozialgesetzbuch SGB XI. Also Leistungen der Pflegekassen, welche einheitlich gesetzlich geregelt sind. Hat man Pflegegrad x, dann hat man Anspruch auf y Leistungen.

  • @leewangchung3295
    @leewangchung3295 2 года назад +3

    Sehr gut

  • @gheorghinajivan7435
    @gheorghinajivan7435 2 года назад +2

    Vielen Dank 🙋‍♀️

  • @rosaquartz8300
    @rosaquartz8300 2 года назад +4

    Vielen herzlichen Dank für ihre in der Ruhe gebrachten Erläuterungen 🙏🌻🧿
    Eine Frage
    Aufgrund Verschlechterung meiner Gesundheit durch Traumata Psy.. und physisch chronischer Art, stellte ich Antrag auf Erhöhung von 2 zu 3.
    Ergebnis nach 2 Jahren und Widerspruch Verfahren wurde mir Grad 1 zurück gesetzt , mit der Leistung von Grad 2. Letztes Jahr.
    Leider auf mich alleine gestellt, keine Kraft mehr. Was bedeutet diese Entscheidung für mich? Was verheimlicht mir die Kasse? Ganz lieben Dank 🤗☀️🙏

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 года назад +4

      Liebe Frau Quartz,
      ich kann / darf leider keine individuellen Pflegeberatungen durchführen und darf / kann auch keinen juristischen Rat geben. Mit meinen Informationen möchte ich (nebenberuflich) nur Mitmenschen informieren, was es alles von der Pflegekasse an Leistungen gibt. Ich würde mir an Ihrer Stelle juristischen Beistand holen; am besten jemanden, der /die sich im Sozialversicherungsrecht auskennt.
      Vielleicht kann Ihnen jemand wie
      drweiglundpartner.de/
      weiterhelfen (wir kennen die Firma nicht und sind auch nicht irgendwie mit ihr verbunden). Oder Sie suchen auf der Seite anwaltauskunft.de/anwaltssuche
      einen Fachanwalt.
      Sie machen sich Sorgen, dass der Medizinische Dienst (MD) eventuell „mehr weiß“ als Sie und Ihnen etwas verheimlicht. Der MD beurteilt keinesfalls, wie krank Sie sind. Hier geht es ausschließlich darum, wie pflegebedürftig Sie sind. Also, wie Sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen Ihren Alltag nicht (mehr) länger vollkommen selbstständig bewältigen können und deshalb pflegerische Unterstützung brauchen.
      Ein Beispiel: Wenn jemand sehr krank ist, aber selbst noch „alles“ alleine machen kann, dann ist diese Person nicht pflegebedürftig. Der MD beurteilt also nicht Krankheiten, sondern Unterstützungsbedarf.
      Ich habe einen interessanten Artikel gefunden, der zwar keinesfalls Ihre Diagnose betrifft, in den Auswirkungen jedoch ähnliche Ansätze bei einer Begutachtung sieht:
      www.bwpn.de/pflegenetzwerk/pflegeantrag-bei-depression/
      Herzliche Grüße! Ihr Thomas Kassel

    • @rosaquartz8300
      @rosaquartz8300 2 года назад +2

      @@pflegeexperte24 herzlichen Dank. Das ist mir schon zu viel leider Pack ich das nicht... Trotzdem Dankeschön 🙏🧿

  • @isoldeschulzekalthoff8405
    @isoldeschulzekalthoff8405 9 месяцев назад +1

    Darf man für die entlastungshilfe für eine Putzfrau nutzen wie rechne ich dies dann mit der pflegekasse

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  8 месяцев назад

      Sehr geehrte Frau Kalthoff,
      ja, das kann man grundsätzlich. Diese Leistung nennt man in der Fachsprache „Angebote zur Unterstützung im Alltag“, hier konkret „haushaltsnahe Dienstleistungen“.
      Aber leider nur mit Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind. Entscheidend ist also, ob ein Angebot nach den konkreten Regelungen in Ihrem Bundesland zulässig ist. Dabei gibt es teils erhebliche Unterschiede. Welche Regelungen in welchem Bundesland gelten, erfahren Sie auch auf den Webseiten der Länderregierungen.
      Anbieter können Pflegedienste sein, aber auch andere Anbieter wie Serviceanbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen und sogar Einzelpersonen.
      Der Entlastungsbetrag ist ein Anspruch auf Kostenerstattung. Das heißt, Sie können sich die Kosten für zulässige Leistungen erstatten lassen, die Sie beansprucht haben. Um die Kostenerstattung über den Entlastungsbetrag zu beantragen, müssen Sie Rechnungen und Quittungen bei Ihrer Pflegeversicherung einreichen. Manche Pflegekassen stellen dafür Formulare bereit.
      Haben Sie in 2023 noch nichts oder nur teilweise in Anspruch genommen, dann können Sie es auch noch bis Ende Juni 2024 nutzen.
      Bei Ihrer Pflegekasse können Sie eine Liste zugelassener Anbieter erfragen. Im Zweifel würde ich eh dort anrufen. Auch, um zu erfragen, ob Sie einen Anspruch haben und in welcher Höhe.
      Viel Erfolg!!

  • @richardwagner1559
    @richardwagner1559 3 года назад +2

    Habe zwei Fragen: 1.) Ist der Pflegebedürftige ab dem Zeitpunkt der Anerkennung seiner Pflegebedürftigkeit beitragsfrei oder muss er weiterhin seinen Pflegebeitrag leisten ?
    2.) Warum hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die geplante Pflegegelderhöhung zum 01. Juli 2021 - plötzlich am 02. Juni 2021 gestrichen ??????

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад

      Sehr geehrter Herr Wagner, entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt erst antworte. Ich hatte 14 Tage Urlaub. Zu Ihrer ersten Frage: Bei privaten Kranken(zusatz)versicherungen hängt es davon ab, was im Vertrag steht. Hier gibt es beide Varianten: Beitrag muss auch bei Pflegebedürftigkeit weiterbezahlt werden oder ab Pflegerad X nicht mehr.
      Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung kann ich Ihnen leider keine sichere Auskunft geben. Der Beitrag hängt meiner Meinung nach vom Einkommen ab - davon ein Prozentsatz. Ist dies niedrig, dann ist auch der Beitrag niedrig. Welches Einkommen herangezogen wird, hängt davon ab, ob Sie freiwilliges Mitglied oder pflichtversichert sind.
      Ob allerdings bei Pflegebedürftigkeit (und bei weiter erzielten Einkünften, zum Beispiel aus Vermietung, Zinsen, Renten) weitere Beiträge an die gesetzliche Pflegeversicherung gezahlt werden muss: Das weiß ich nicht. Weiß dies eventuell jemand unserer Follower?
      Zu Ihrer zweiten Frage: Weshalb die Reform gestrichen oder verschoben wurde: Dies kann ich leider nicht beantworten. Das Thema Politik ist eh heikel….

  • @juergenhoever3228
    @juergenhoever3228 3 года назад +2

    Der Entlasstungsbetrag ist zweckgebunden!

  • @rusannavardanjan4758
    @rusannavardanjan4758 Год назад +2

    Hallo...Kurzzeitpflege ist doch 1774,00 € und Verhinderungspflege 1612,00 €. Wenn ich so erzähle bei der Prüfung, oh je....

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад +1

      ...ja, da liegen Sie völlig richtig. Der Film wurde vor über 2 Jahren gedreht und war damals aktuell. Sobald sich Änderungen ergeben, drehe ich über diese einen Film. Zum 01.01.22 also
      ruclips.net/video/oPVN69UPSUc/видео.html

  • @karinsemder658
    @karinsemder658 Год назад +2

    Entweder habe ich das nicht richtig verstanden, oder sie müssten es mir erklären. Ist das neu.das man pflegegeld sparen kann ?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад +2

      Hallo, werte Frau Semder,
      erhalten Sie Pflegegeld, dann müssen Sie nicht nachweisen, was Sie damit machen oder wie es verwendet wird. Stehen Ihnen zum Beispiel bei Pflegegrad 2 monatlich 316.-€ zu, dann wird das Geld an Sie überwiesen. Sie können das Geld auch „ansparen“.
      Bitte das Pflegegeld nicht mit anderen Leistungsarten wie Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege verwechseln: Pflegegeld erhalten Sie, wenn Sie die häusliche Versorgung selbst organisieren, ohne auf Pflegesachleistungen zurückzugreifen.
      Fragen Sie im Zweifel lieber einmal zu viel bei der Pflegekasse nach.
      Herzliche Grüße!

  • @saynursavcmanstein
    @saynursavcmanstein 3 года назад +1

    Zunächst vielen Dank für ihre Mühe. Meine Frage lautet , wer kann wenn die Pflegepersonal (krank ist, Urlaub hat, Corona etc.) diese Pflegepersonal pflegen? Eheman, tochter, Sohn , Enkelkind, Schwägerin , Nachbar etc? Vielen Dank im Voraus 💐

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +1

      Sehr geehrter Herr Savci,
      wenn das Pflegepersonal krank ist oder der Pflegedienst keine Kapazitäten hat, dann können natürlich Nachbarn, Verwandte und Bekannte einspringen. In der Regel können diese „nur“ hauswirtschaftliche und einfache pflegerische Unterstützung geben.
      Als Vergütung kann unkompliziert das Pflegegeld verwendet werden - die Pflegesachleistungen können in der Regel nur zugelassene Pflegedienste abrechnen.
      Eine andere Möglichkeit ist die Verhinderungspflege. Schauen Sie hier meine Videos zu diesem Thema an.
      Erhalten Sie Pflegesachleistungen und schöpfen diese nicht aus (weil der Pflegedienst zum Beispiel nicht kommen kann), dann ist es möglich, bis zu 40 Prozent der Sachleistungen für Entlastungsangebote zu nutzen. Dies müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.
      Der „normale“ Entlastungsbetrag von monatlich 125.-€ kann für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe oder eine Haushalshilfe genutzt werden, wobei die Pflegekasse hier das OK geben muss. Hier gibt es bis Ende Juni für Menschen mit Pflegegrad 1 eine Sonderregelung, diese läuft Ende Juni aus.
      Ich würde mich von einem Pflegestützpunkt beraten lassen. Die nächste Beratungsstelle finden Sie hier:
      www.zqp.de/beratung-pflege/
      Viel Erfolg!
      Thomas Kassel

  • @maudwei6066
    @maudwei6066 2 года назад +1

    Sehr gut erklärt vielen Dank kann man auch zugelassene Anbieter des Entlastungsbetrages über die Verhinderungspflege abrechnen und wenn ja wie

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 года назад +1

      Hallo, Frau Weiß,
      grundsätzlich kann „jede/r“ eine Verhinderungspflege (VHP) ausführen, also auch zugelassene Anbieter. Allerdings wird in der Abrechnung unterschieden, ob es sich um eine nahe Verwandte bzw. verschwägerte Person oder um eine nicht oder nur weitläufig verwandte Person oder einen externen Dienstleister (dies wäre dann der zugelassene externe Anbieter) handelt. Details zu den Unterschieden (auch in der Abrechnung) habe ich in meinen Videos VHP für Verwandte oder VHP für Fremde vorgestellt. Fragen Sie sicherheitshalber bei der Pflegekasse vorher nach?
      Viele liebe Grüße!

  • @barina73
    @barina73 Год назад +1

    Danke für das Video, allerdings wird überall erzählt, was man bekommt aber nicht was es kostet. Das meiste sind Zuschüsse, also muss man mehr Geld ausgeben, um das bisschen zu bekommen. Oder sehe ich das falsch?
    Klar, würde man ohne die Zuschüsse mehr ausgeben. Aber vielleicht kann man sich manche Dinge trotz Zuschuss nicht leisten, geschweige denn ohne.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад +2

      Hallo barina73,
      dankschön für Ihr Feedback. Viele Zuschüsse sind aber wirklich echte Zuschüsse. Hier brauchen Sie keine Kosten nachweisen, sondern „nur“ einen Pflegegrad haben. Am bekanntesten ist das Pflegegeld, das Sie verwenden können, für was Sie wollen. Sie müssen es nicht einmal ausgeben.
      Aber auch zum Beispiel Pflegesachleistungen müssen Sie nicht auslegen: Als Kassenpatient rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Klar: Je nachdem, was Sie „buchen“, bleibt auch hier ein Eigenanteil übrig. Ähnliches gilt für den Entlastungsbetrag.
      Auch den Zuschussbetrag zur Verhinderungspflege brauchen Sie nicht überschreiten: Stundenweise nehmen Sie dann nur so viele Stunden, bis die 1.612.-€ (bzw. 2.418.-€) pro Jahr aufgebraucht sind. Oder rechnen eben für die sogenannte 24h- Pflege ab. Es gibt allerdings nur wenige Vermittlungsagenturen, die auch Verhinderungspflege (zuhause) anbieten. Aber es gibt sie, zum Beispiel für 10 Tage (1.612.-€ ) oder 14 Tage (2.418.-€).
      Und für (zum Beispiel) den Badumbau gibt es Anbieter, die für 4000.-€ Ihre alte Wanne raus und die neue (barrierefreie) Dusche einbauen.
      Auch Hausnotrufangebote finden Sie für den monatlichen Pauschbetrag ohne Zuzahlung.
      Aber Sie haben sicher recht: Bei einigen Leistungen bleibt oft ein dickes Minus übrig: Das Pflegeheim kostet mehr, als es an Zuschüssen gibt.
      Viele Grüße! Ihr Pflegeexperte24

  • @joshuakling1376
    @joshuakling1376 3 года назад +2

    Mein dad ist momentan noch im Krankenhaus, sein Haus sollte aber allgemein wieder in schussgebracht werden. Also vorallem Strom und Wasser. Ist es möglich dies als Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen unterstützen zu lassen ?
    (Pflegegrad wird noch ermittelt)

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +4

      Hallo, Herr Kling,
      ich denke nicht, dass es dafür Leistungen der Pflegekasse gibt. Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss „für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen sollen (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen).“
      Bezuschusst oder finanziert werden also Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind. Also zum Beispiel Türverbreiterungen oder fest installierte Rampen und Treppenlifter, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Außerdem wird der Ein¬ und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, finanziell unterstützt. Es gibt noch wesentlich mehr Maßnahmen, die unterstützt werden.
      Die Installation oder Reparatur von Storm- und Wasserleitungen „allgemein“ gehört nach meiner Meinung nicht dazu. Muss eine Dusche, ein Waschbecken oder eine Toilette so umgebaut werden, damit Ihr Dad sie mit Handicap besser oder überhaupt nutzen kann, schon. Im Zweifel können Sie bei der Pflegekasse nachfragen.

  • @youtubenutzer6491
    @youtubenutzer6491 9 месяцев назад +1

    Muss man dieses alles einzeln beantragen oder kriegt man vieles automatisch, sobald man den Pflegegrad hat?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  9 месяцев назад +1

      Hallo, lieber youtubebenutzer,
      zuerst benötigen Sie den Pflegegrad. Den muss man beantragen - bei der Pflegekasse anrufen oder anschreiben oder anmailen.
      Sobald Sie den Bescheid über Ihre Pflegebedürftigkeit (und mindestens den Pflegegrad 2) haben, können Sie die Zahlung des Pflegegeldes direkt bei Ihrer Pflegekasse oder Pflegeversicherung beantragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben oder ein Anruf. In der Regel sendet Ihnen der Kostenträger daraufhin ein Formular zu, das Sie ausgefüllt zurückschicken müssen.
      Im Grunde müssen Sie beinahe alles beantragen. Hier einige Beispiele: Manches erhalten Sie ohne Rechnung (Pflegegeld), manches mit Rechnung (Entlastungsbetrag), manches mit Rechnung oder mit eigenen Aufzeichnungen (Verhinderungspflege), manches müssen Sie vorher beantragen (Umstellung auf Pflegesachleistungen) und manches muss nicht vorher beantragt werden (Verhinderungs.- und Kurzzeitpflege). Manche Leistungen dürfen sogar Nachbarn erbringen, andere nur zugelassene Anbieter.
      Sie sehen, es ist recht kompliziert. Deshalb kann ich in meinen Videos nur aufzeigen, was es geben kann. Damit Sie überhaupt wissen, was möglich ist. Auch wenn ich in den Filmen zum Teil sehr ins Detail gehe, kann ich nicht alles abdecken. Aber Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Compass und auch sonstige Berater helfen weiter….

  • @WirDrei
    @WirDrei Год назад +1

    D. H man kann 42Std im Monat für Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад +1

      Hauptpflegepersonen können sich bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage (!) im Kalenderjahr vertreten lassen. Denken Sie bitte dabei an die maximale Summe, welche die Stunden und Tage pro Jahr immer auch nach oben deckelt.
      Wenn diese Hauptpflegepersonen weniger als acht Stunden an einem Tag an der Pflege gehindert sind, wird auch stundenweise Verhinderungspflege gewährt.
      In diesem Fall bekommt der pflegebedürftige Versicherte das Pflegegeld weiterhin voll ausgezahlt. Diese Zeit wird nicht von den 42 Tagen im Jahr abgezogen, die für tageweise Verhinderungspflege angesetzt sind. Die Vertretungskosten werden allerdings vom Gesamt-Budget für Verhinderungspflege abgezogen.
      Bitte im Einzelfall Ihre Pflegekasse fragen, da ich nicht alle Eventualitäten kenne und berücksichtigen kann. Herzliche Grüße!

  • @alend2731
    @alend2731 2 года назад

    Die Aussage pro Pflegegrad einen Umbau ist nicht ganz korrekt. Es hängt von der Maßnahme / dem gesundheitlichen Zustand ab, nicht vom Pflegegrad selbst.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 года назад

      Liebe/r Alen D,
      vielen Dank für Ihren Hinweis: Sie haben da völlig recht! Ich hatte es in meinen „frühen“ Videos falsch verstanden und auch falsch gesagt: Richtig ist (wie Sie es sagen), dass es je Einzelmaßnahme ist. In den neueren Beiträgen habe ich dies so formuliert. Nochmals herzlichen Dank für Ihren Hinweis!

  • @hoseinarab1533
    @hoseinarab1533 2 года назад +2

    Ich hätte Mal eine Frage, und zwar kann mann die Verhinderungspflege für letztes Jahr also rückwirkend beantragen

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 года назад +1

      Hallo, Herr Arab,
      ja, Verhinderungspflege können Sie auch nachträglich beantragen, sofern Sie im Vorjahr die Voraussetzungen erfüllt haben und Ihr Budget im letzten Jahr noch nicht verbraucht war.
      Dies geht aber nur, wenn Sie Rechnungen / Nachweise aus dem letzten Jahr haben und diese (noch) nicht eingereicht hatten. Ist also die Rechnung aus dem Vorjahr, dann reichen Sie diese unter Verweis auf die Verjährung ein (Details dazu in meinem Video). Sprechen Sie am besten mit Ihrer Pflegekasse. Herzliche Grüße und viel Erfolg!

    • @hoseinarab1533
      @hoseinarab1533 2 года назад

      @@pflegeexperte24
      Vielen Dank für ihre Antwort

    • @hoseinarab1533
      @hoseinarab1533 2 года назад

      Ich hätte noch eine Frage zum Thema VerhinderungesPflege ist exstra oder was ?

  • @eteriheldt5064
    @eteriheldt5064 2 года назад +2

    Darf ich arbeiten wenn ich pflege grad 2 habe

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 года назад +1

      Ja, grundsätzlich kann / darf man auch mit Pflegegrad 2 arbeiten. Leistungen der Pflegekasse dienen dazu, den Alltag der zu pflegenden Person so weit wie möglich zu erhalten. Die Ausübung einer Berufstätigkeit gehört ausdrücklich dazu.

  • @birgitamrey4866
    @birgitamrey4866 Год назад +1

    Das ist leider nur alles theoretisch. In sehr vielen Bundesländern kann man noch nicht mal die 125€ in Anspruch nehmen, da es keinen Pflegedienst gibt, der dies anbietet. Also verzichte ich schon seit Februar 16 auf dieses Geld. Auch die Kurz- und Nachtpflege konnte ich noch nie in Anspruch nehmen. Also alles nur Theorie. Leider.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад

      Der Entlastungsbetrag kann nicht nur durch Pflegedienste genutzt werden; denken Sie auch an andere Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter.
      Angebote zur Unterstützung im Alltag werden häufig "niedrigschwellige Betreuungsangebote" genannt. Sie sind besonders für Demenzkranke interessant, da durch kreative Tätigkeiten die Fähigkeiten erhalten oder noch einmal verbessert werden können. Für körperlich Eingeschränkte können Bewegungs- und Koordinationsgruppen (auch in einer Gruppe) ein passendes Angebot sein. Konkret kann das beispielsweise so aussehen: Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen, Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband, Besuch eines Bewegungsangebots, Spaziergang mit einer Ehrenamtlichen oder Begleitung zum Arzt, zu Behörden und zu Konzerten durch Ehrenamtliche.
      Anlaufpunkt ist also Ihre zuständige Pflegeversicherung, welche Ihnen zulässige Anbieter von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Ihrer Nähe zur Verfügung stellen kann (meist in Listenform)

    • @birgitamrey4866
      @birgitamrey4866 Год назад

      @@pflegeexperte24! Aber leider wird davon nichts in Thüringen angeboten. Ich sitze jetzt seit fast 8 Jahren im Rollstuhl und überall bekomme ich nur Absagen. Ich wohne in einer kleinen Stadt und da ist nichts. Und aus anderen Städten kommen die nicht angefahren. Leider.

  • @baerbelbloch2464
    @baerbelbloch2464 10 месяцев назад

    Ja nur die Pflege Kasse verweigert den Pflegegrad. Ich bin sein 2004 Pflege erst Geld für 25 min vom Amt für Hilfe rund 105 ,- € im Monat,dann 2017 die Reform vom Spahn und ich habe Pflege Grad 1 und obwohl ich seit 2020 täglich der Pflegedienst kommt und abends mein Mann hilft und 80 % Schwerbehindert und seit 2006 volle Erwerbsminderungsrente habe aber Pflege Grad 2 wird abgelehnt.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  10 месяцев назад

      Wenn Ihr Antrag auf Pflege(grad) abgelehnt wurde, dann können Sie, nach Eingang der Ablehnung, bei Ihrer Pflegekasse schriftlich innerhalb von vier Wochen (FRIST!) formlos Widerspruch einlegen.
      Legen Sie also am besten sofort kurz und formlos schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse ein, zum Beispiel „Hiermit widerspreche ich dem Bescheid vom Datum“ und bitten Sie um eine Eingangsbestätigung. Für die Begründung können Sie sich mehr Zeit lassen. Prüfen Sie die Begründung für die Ablehnung und das enthaltene Gutachten genau.
      Viel Erfolg!

  • @42k42
    @42k42 Год назад

    Hallo,ich habe eine frage,ich bin brustkrebs operiert,dann mache ich bestralung,mein mann mich pfleger?und moment mein mann arbeitet nicht..kann der trotzdem pflegekraft sein?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад +1

      Hallo, sehr geehrte Anfragerin,
      in diesem Forum kann ich nur Fragen zu Themen der Pflegeversicherung beantworten.
      Leistungen der Pflegekasse erhalten Sie nur, wenn auch ein Pflegegrad festgestellt wird. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person gesundheitlich so stark beeinträchtigt ist, dass sie ihren Alltag nicht länger selbständig bewältigen kann und aufgrund dieser Situation auf die Hilfe von anderen angewiesen ist und pflegerische Unterstützung benötigt. Der Pflegegrad wird auf Antrag von Medizinischen Dienst der Krankenkasse festgestellt.
      Ihr Mann kann dann Sie in diesem Fall dennoch pflegerisch unterstützen: Sie erhalten dann Pflegegeld (hier müssen Sie nicht nachweisen, was Sie damit machen) und (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) Verhinderungspflege. Diese können Sie auch für die Bezahlung Ihres Mannes einsetzen, dazu habe ich einen Film gedreht:
      ruclips.net/video/FW2rX_BfQNo/видео.html
      Sprechen Sie doch bitte auch ohne Pflegegrad mit Ihrer Krankenkasse. Es gibt nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zum Beispiel die Übergangspflege (die gibt es auch ohne Pflegegrad und ist eine Leistung der Krankenkasse.
      Und gesetzlich Krankenversicherte können unter bestimmten Voraussetzungen Häusliche Pflege oder eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lassen. Dies gibt es auf Rezept. Der Anspruch besteht bei schwerer Krankheit und insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus; dazu muss kein Pflegegrad bestehen.
      Viel Erfolg!

  • @franksenn5506
    @franksenn5506 3 года назад

    Ich habe eine Frage ich wohne zur Miete habe eine Badewanne kommt er sehr schlecht rein kann ich auch eine Dusche einbauen lassen wenn der Vermieter damit einverstanden ist und die Pflegekasse übernimmt die Die Umbau Kosten?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +1

      Hallo, Herr Senn, bei einem bestehenden Mietverhältnis regelt § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in welcher Form barrierefreie Modernisierungsarbeiten in der Wohnung vorgenommen werden dürfen. Da Ihr Vermieter jedoch zustimmt, dürfte es keine Probleme geben. Lassen Sie sich dies vielleicht vorher vom Vermieter schriftlich zusichern - achten Sie auch darauf, dass keine Rückbauklauseln vereinbart werden.
      Von Seiten der Pflegekasse dürfte es keine Probleme geben, wenn die sonstigen Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllt sind. Fragen Sie vorher sicherheitshalber nach, dann wissen Sie, ob „alles klappt“ und wie hoch der Zuschuss ist. Herzliche Grüße!

  • @utes.2801
    @utes.2801 Год назад

    Hilfe im Alltag. Meine Mutter hat Pflegegrad 5. Es sind gerade mal 4 Stunden Spaziergang im Monat. Die Dienste sind so teuer. Dabei sind die 125€ weg.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад +1

      Ja, da haben Sie Recht. Zum 01.09.22 sind die Gehälter nochmals bei den meisten Pflegeeinrichtungen gestiegen, was natürlich umgelegt werden muss. Ziel der Politik war (und ist), die Gehälter zu erhöhen, um mehr Pflegepersonal zu gewinnen. Ein hoher Kostenfaktor sind aber nicht unbedingt die Steuern: Die Sozialabgaben (Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung usw. sowie sonstige Umlagen) reduzieren sehr das Nettoeinkommen.....

  • @peterbeck2472
    @peterbeck2472 Год назад

    Für Kurz Zeit Pflege wird nur 400€ bezahlt!🤔und sie erwähnen höhere Betrag.?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад +1

      Hallo, sehr geehrte Frau, Beck,
      bitte entschuldigen Sie, dass ich jetzt erst antworten kann:
      Erfüllen Sie die Voraussetzungen für Kurzzeitpflege, dann steht Ihnen jährlich ein Budget von bis zu 1.774.-€ zur Verfügung. „Verzichten“ Sie auf die Verhinderungspflege (zuhause), dann sind dies sogar bis zu 3.386.-€ jährlich (alle Zahlen Stand 2022). Es gibt noch einige andere Kriterien (wie „bis zu 8 Wochen…“), bitte lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse, vom Pflegestützpunkt oder auch vom jeweiligen Pflegeheim beraten. Herzliche Grüße!

  • @iza-karlbecker1523
    @iza-karlbecker1523 11 месяцев назад

    Hallo,ich hätte eine Frage ich habe pflegegeld 2 und bekomme von der Pflegeversicherung knappschaft Bahn und See 316 Euro. Jetzt möchte ich nach Spanien auswandern bin auch in der befristeten erwerbsminderungs Rente ich habe mit der knappschaft gesprochen und sie sagten mir wenn ich nach Spanien auwandern würde die pflegegeld Zahlung eingestellt würde ist das richtig?weil meine Frau mich weiter pflegen muss.ich bitte um Info Danke mit freundlichen Grüßen

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  11 месяцев назад

      Hallo, sehr geehrter Herr Becker,
      ganz so pauschal wie Ihre Pflegekasse würde ich Ihre Frage nicht mit NEIN beantworten - eine Zahlung von Pflegegeld kommt auch bei einem Wohnort in anderen EU- Staaten in Betracht. Für diese Fälle sind die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 17. Februar 1977 (Rechtssache 76/76) zu beachten. Danach besteht der Wohnort in dem Staat, in dem der gewöhnliche Mittelpunkt der Interessen des Versicherten liegt. Aber: Dabei ist jeweils auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen. Eine recht gute Seite zu diesem Thema habe ich hier gefunden:
      www.transparent-beraten.de/private-pflegeversicherung/ausland/#Anspr%C3%BCche-bei-Wohnsitzverlegung
      Ich mag also mit den wenigen Informationen nicht die Einschätzung Ihrer Pflegekasse in Zweifel ziehen. Eventuell kann Ihnen auch ein Fachanwalt (Sozialversicherungsrecht) weiterhelfen. Viel Erfolg!

    • @iza-karlbecker1523
      @iza-karlbecker1523 11 месяцев назад

      @@pflegeexperte24 vielen Dank für die Info werde einen Fachanwalt für sozialrecht kontaktieren

  • @helmutschilling1890
    @helmutschilling1890 2 года назад +3

    Hört sich gut an, ist aber schwer zu bekommen., bisher alles abgelehnt, auch ein Elektro Rollstuhl. Bei mir wurde sogar der Pflegegrad herabgestuft
    Hier mein Bericht:
    Ich bin 64 J und habe da ein Problem mit dem Pflegegrad, der vom MD von Stufe 3 (06.2019) auf Stufe 2 (08.2022) reduziert wurde.
    Ich habe sehr viele Krankheiten und war seit 2019 fast jedes Jahr (bis auf 2020)
    6 Monate und mehr in verschiedenen Krankenhäusern.
    Hauptursache ist Arteriosklerose in den Beinen und auch Herz, ferner Herzinsuffiziens mit Kammerflimmern, oft Wasser in der Lunge und Bein. Musste 2021 sogar schon ein Defibrillator tragen. (ca. 15 Angiographien gehabt)
    Diabetische Beine. (rechte wurde schon 08.2019 amputiert, linkes wird folgen.
    Ich habe einen Behinderten Ausweiss mit 100% und habe auch eine Vollerwerbsminderungsrente und 2022 dann die normale Rente bekommen.
    Wie kam es zu der Rückstufung der Pflegestufe:
    Ich wurde am 17.03.2022 Bewusstlos mit Herzstillstand (hatte vorher noch Galle erbrochen) vom Notarzt reanimiert und auf die Intensiv Station gefahren.
    (4 Krankenwagen und die Feuerwehr waren vor Ort)
    Ich hatte eine Blutvergiftung (Galle), Organversagen von Leber und Niere und lag mehrere Wochen im Koma.
    Danach kam ich in einer neurologischen Reha Klinik, wo ich wieder zu Kräften kam und später auch vom Bett, mit großer Mühe wieder in den Rollstuhl kam. (Laufen kann ich nicht und wegen Dekubitus und großer Müdigkeit auch nur 1 Std/Tag im Rollstuhl-
    Die Rehaklinik hatte mir dann empfohlen, eine Pflegestufenerhöhung zu beantragen.
    Ich hatte dann den Bogen des MD von meinem Sohn ausfüllen lassen, weil ich
    nur noch auf einem Auge (ca. 50%) sehen kann und auch die gekrümmten Finger kaum bewegen kann.
    Den Bogen hatte mein Sohn dann zum MD versendet.
    Der MD kam nicht vorbei, sondern führte die Begutachtung per Telefon durch.
    Der MD hatte auch nicht den ausgefüllten Bogen berücksichtigt..
    Mir viel das nicht leicht, die Fragen per Telefon zu beantworten
    Bei der Pflegestufe 3 (06.2019) hatte ich 50 P erreicht, bei der jetzigen Begutachtung nur 38,75 Punkte.
    ich hatte dann einmal alle Punkte mit den früheren Bögen und auch mit dem Bogen den mein Sohn ausgefüllt hatte, verglichen.
    Alleine der Bogen von meinem Sohn (den der MD aber nicht verwendet hatte)
    kommt schon auf über 47 Punkte ohne Gewichtung (mein Sohn hatte da sogar vergessen, einiges auszufüllen)
    Ich hatte dann meine Punkte daneben eingetragen und kam auf ca. 66 Punkte ohne Gewichtung.
    Der MD hatte z.B. vieles angekreuzt mit 0 Bewertung (Selbstständig) anstatt z.B. mit 1 (für überwiegend selbstständig.
    Die Depressionen, Ängste, Vergesslichkeit etc. (seit dem Koma) wurden nicht berücksichtigt.
    Meine Frau hat 2019 sogar ihr Gewerbe aufgegeben, damit sie mich Versorgen, Betreuen und Pflegen kann.
    Ich habe auch keine Dusche und keine Toilette und benutze ein Toilettenstuhl etc.(wenn ich da drauf komme, das klappt nicht immer)
    Wenn sie irgendwann das nicht mehr macht, kann ich nur noch ins Pflegeheim gehe, was ich aber nicht möchte..

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад

      Lieber Herr Schilling, ich habe lange überlegt, was und wie ich Ihnen antworten soll.
      Leider habe ich keine Lösung aus der Ferne. Ich kann hier nur aufzeigen, was möglich ist (weil viele Menschen überhaupt nicht wissen, was beantragt werden kann).
      Aber durchsetzen kann ich für Sie nichts, da benötigen Sie eventuell einen Anwalt.
      Herzliche Grüße!

    • @utes.2801
      @utes.2801 Год назад +7

      Das kenne ich. So lange Einspruch erheben, bis es klappt. Es ist schon erstaunlich, dass Recht eigenwillige Prüfer ins Haus kommen. Einen langen Atem haben und sich vorher mit den vielen Fragen auseinander. setzen, sich Gedanken machen. Und immer wieder Einspruch einlegen. Ohne Scheu. Das klappt ganz sicher. Man will nur das bekommen, was einem zusteht. Nicht mehr, nicht weniger. Viele Erfolg.

  • @mq_hake
    @mq_hake 3 года назад

    ich hätte eine frage und zwar wissen sie villeicht wo mann für meine tochter mehr bedarfs mitte bekommt,sie hat pflegegrad 3 ich hoffe sie können mir weiter helfen

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +1

      Sehr geehrter Herr Kahlaf,
      nach § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XI haben Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Diese tragen zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zur selbstständigen Lebensführung des Pflegebedürftigen bei.
      § 40 Abs. 2 (SGB XI): Zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel: „Die Aufwendungen der Pflegekassen für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro (Pflegehilfsmittel-Pauschale) nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.“
      Dies ist die gesetzliche Lage. Nun weiß ich nicht, wie alt Ihre Tochter ist und weshalb sie pflegebedürftig ist. Ist sie zum Beispiel inkontinent, dann empfiehlt zwar der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) 4 bis 5 Windeln pro Tag. Wer aber erwiesenermaßen mehr Windeln benötigt, bekommt diese auch bezahlt, denn darauf hat jeder Patient ein gesetzliches Anrecht. Sollte die Krankenkasse den Mehrbedarf ablehnen, ist es hilfreich, vom Arzt oder Pflegedienst eine entsprechende Bescheinigung über die Notwendigkeit vorzulegen. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und erläutern Sie die Situation sachlich.
      Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort auf Ihre Frage. Ich hatte die Benachrichtigung übersehen.

  • @adeladham8395
    @adeladham8395 3 года назад +1

    Pflegegeld Erhöht in diesem Jahr 2021 Schtimt Das Oder nicht?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +1

      Ja, hier sind Änderungen geplant, auch wenn sie noch nicht beschlossen wurden: Dem Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021 zufolge, sollen die Leistungen (Pflegesachleistung, Pflegegeld und Tagespflege) zum 1. Juli 2021 um fünf Prozent erhöht werden. Für den Pflegegrad 2 würde dies beispielsweise bedeuten:
      Pflegesachleistungen von 689 Euro auf 723 Euro, Pflegegeld von 316 Euro auf 331 Euro und Tagespflege von 689 Euro auf 723 Euro.
      Die Pauschale für Pflegehilfsmittel soll zudem auf 60 Euro angehoben werden. Ab 2023 sind regelmäßige Anpassungen geplant, die an die Inflationsrate gekoppelt sind.
      Darüber hinaus werden verschiedene Leistungen bei ambulanter Pflege für pflegende Angehörige zusammengefasst. Aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird so das sogenannte Entlastungsbudget, das 3.300 Euro jährlich beträgt.
      • Das Pflegegeld, die ambulante Pflegesachleistung und die Tagespflege sollen zum 1. Juli 2021 um 5 Prozent und ab 2023 jährlich in Höhe der Inflationsrate erhöht werden.
      • Die Pauschale für Pfleghilfsmittel soll auf 60€ steigen.
      • Die Pauschalen für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sollen zu einer Entlastungspauschale von insgesamt 3.300€ (bisher 3.224.- Euro, wenn nur zuhause als Verhinderungspflege 2.418.-Euro pro Jahr zusammengefasst werden.
      (Quelle: aktuelle-sozialpolitik.de/2020/11/15/pflegereform-2021/)
      Wie gesagt: Es ist noch nicht verabschiedet...

    • @adeladham8395
      @adeladham8395 3 года назад +3

      @@pflegeexperte24 vielen Dank für den Antwort!

  • @selinakapi1541
    @selinakapi1541 3 года назад

    Können Sie mir bitte helfen, wie ich umzugskosten bekomme, wg wohnumfeldverbesserung

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад

      Hallo, Frau Kapi,
      ich sende Ihnen unten zwei Links; hier wird diese Möglichkeit detaillierter beschrieben. Treffen diese im Artikel genannten Voraussetzungen zu, dann würde ich mit der Pflegekasse unter Verweis auf diese Artikel sprechen. Hier die Links:
      sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht-ab-2017/677-wohnumfeldverbesserung.html
      und
      www.seniorenportal.de/community/lebensbereiche/umzug-mit-pflegegrad-wann-erhalten-pflegebeduerftige-eine-foerderung/180921
      Herzliche Grüße!

    • @selinakapi1541
      @selinakapi1541 3 года назад +1

      Vielen Dank

    • @selinakapi1541
      @selinakapi1541 3 года назад

      @@pflegeexperte24 Meine Eltern ziehen von einer normalen Wohnung zur einer behinderten gerechte Wohnung, können wir es beantragen? Wenn ja, wie wird es gemacht, muss es ein umzugsunternehmen, sein oder geht es auch mit bekannten?

    • @sylviawiese8119
      @sylviawiese8119 3 года назад

      @@pflegeexperte24
      Können Sie mir bitte helfen,
      Wenn ich in eine Reha, muss wegen Herzinfarkt, kann ich das?oder wird mir das pflegegeld aberkannt? Bei Pflegegrad 2.
      Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +1

      @@sylviawiese8119 Wenn Sie sich in einer vollstationären Rehabilitation befinden, bezahlt die Pflegekasse das Pflegegeld trotz Pflegeunterbrechung für vier Wochen zu 100 % weiter. Ab dem 29. Tag ruht das Pflegegeld, bis die häusliche Pflege wiederaufgenommen wird.
      Sie hatten einen Herzinfarkt: Hier ist wichtig zu wissen, dass unter Umständen Ihr vollstationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus auf diese Zeit angerechnet wird. Denn: Beginnt die stationäre Maßnahme in einer Rehabilitationseinrichtung direkt nach der vollstationären Krankenhausbehandlung, so ist diese im Zusammenhang mit der stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu sehen. Die bedeutet aber im Umkehrschluss: Schließt sich die Rehabilitationsmaßnahme nicht direkt an ihre stationäre Krankenhausbehandlung an, ist von zwei „Tatbeständen“ auszugehen, sodass auch für die Rehasmaßnahme ein 28-tägiger Weiterzahlungsanspruch besteht.
      Ich konnte im Internet eine Aussage zu Ihrem Thema von der AOK finden:
      www.aok.de/pk/uni/forum/pflege/pflegegeld-bei-mehreren-krankenhaus-reha-aufenthalten/1/
      Noch ein Tipp: Durch Ihre Erkrankung fallen mit Sicherheit jede Menge an Zuzahlungen (Krankhausaufenthalt, Medikamente, auch in der Reha…) an. Für diese Zuzahlungen gibt es eine Obergrenze (2% des Familieneinkommens, es gibt weitere Freigrenzen), ab der Sie nichts mehr zuzahlen müssen. Sprechen Sie bitte dieses Thema bei Ihrer Krankenkasse an? Sie müssen dies beantragen (Ihre Kasse weiß es ja sonst nicht).
      Die Zuzahlung zur Reha können Sie auch unter diesem Link beantragen:
      www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiXjs6sl_3uAhURBGMBHaeeD_8QFjAKegQIARAD&url=https%3A%2F%2Fwww.deutsche-rentenversicherung.de%2FSharedDocs%2FFormulare%2FDE%2F_pdf%2FG0162.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&usg=AOvVaw3w17OCNhwUsnEyqcH1lDdz
      Eine Bitte: Da ich Ihre persönliche Situation nicht kenne und ich auch kein Jurist bin, kann (und darf) ich keine Beratungen zum Sozialversicherungsrecht anbieten. Fragen Sie bitte in Ihrer konkreten Situation bei Ihrer Pflegekasse nach, damit nichts „schief geht“?

  • @viola8437
    @viola8437 2 месяца назад

    Hallo wie ist das mit Begleitung Urlaub,welche Antrag für behinderte Pflegegrad 3 100,%
    Wer bezahlt Begleitung

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 месяца назад

      Liebe Viola,
      ich bin recht fit bei den Leistungen für Pflegebedürftige - beim Thema „Leistungen für Behinderte“ leider nicht. Im Internet habe ich ein Urteil des Bundessozialgerichtes zu Ihrem Thema gefunden:
      www.berufsbetreuung.de/berufsbetreuung/recht/weitere-themen/finanzierung-einer-urlaubsbegleitung-durch-die-eingliederungshilfe/
      Im Inland können Anspruchsberechtigte die Verhinderungspflege (bis zu 2.418.-€) grundsätzlich auch für einen Aufenthalt in einem speziellen Pflegehotel nutzen - und das auch dann, wenn sie von ihrem pflegenden Angehörigen oder Partner begleitet werden. Das Hotel rechnet diese Leistung direkt mit der Kasse ab. Während des Aufenthaltes wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. Dieses kann ebenfalls für die Kosten der Reise genutzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für den Aufenthalt im Pflegehotel zu verwenden.
      Ich würde dies aber vorher mit der Pflegekasse klären.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 месяца назад

      Da fällt mir noch ein: Zum 01.01.2024 gab es eine Verbesserung beim Pflegeunterstützungsgeld. Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist damit nicht mehr beschränkt auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Ansprechpartner ist Ihre Pflegekasse.

  • @meinsamsung2307
    @meinsamsung2307 Год назад +2

    Meine Monikas Elise Vossi 2910 1949 Geboren ich habe als 🚼 👶 Baby Hihrnhautentzüntung gehabt und und ich bin 100%Behindert ich habe einen Behinderten Ausweis mit 100% gratis ich habe die Flegestufe 2 bekommen Viele Grüße Monika Elise Voss 2023 An die Flegestufe

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад

      Hallo, liebe Monika, wie kann ich Ihnen helfen? Herzliche Grüße!

  • @vcf1899
    @vcf1899 3 года назад

    Für umzug?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  2 года назад

      Ja, unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse auch einen Zuschuss zu den Umzugskosten. Dazu muss der Pflegekasse nachgewiesen werden, dass der Umzug aufgrund einer Wohnumfeld-verbessernden Maßnahme erfolgt. Konkret bedeutet dies, dass die Kasse die Kosten bis zu 4.000.-€ übernehmen kann, wenn der Umzug zu einer maßgeblichen Verbesserung der häuslichen Pflege führt. Dazu zählt, wenn der Umzug die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellt und der Anteil der Pflege somit verringert wird.
      Ich empfehle hier unbedingt, vorher bei der Pflegekasse nachzufragen. Stichpunkt für Ihre Nachfrage = „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“. Viel Erfolg!

    • @vcf1899
      @vcf1899 2 года назад

      @@pflegeexperte24 Danke

  • @joergteriete6621
    @joergteriete6621 3 года назад

    Guten Tag
    Habe gerade mit meiner Pflegekasse gesprochen. Diese meinte das es trotz Pflegestufe 2 nur einmal 4000t€ gibt.
    Gibt es einen Gesetzestext dazu?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +1

      Hallo, sehr geehrter Herr Teriete,
      es gibt nicht für den Pflegegrad 2 grundsätzlich 2 Mal 4000.-€ und zum Beispiel für den Pflegegrad 4 immer 4 Mal 4.000.-€. Falls dies so gemeint ist, hat die Pflegekasse recht und ich habe mich falsch ausgedrückt. Es kann auf Antrag einen neuen Zuschuss geben, wenn sich die Pflegesituation geändert hat.
      Die gesetzliche Regelung dazu steht im SGB XI unter §40.4. Hier steht (noch recht allgemein) „Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4 000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen“.
      Konkret könnte dies auch tatsächlich bedeuten, dass man (natürlich nur sofern notwendig!) innerhalb eines Pflegegrades sogar mehrere Maßnahmen finanziert bekommen könnte.
      Aber natürlich muss dies Sinn machen. Sinn macht es dann, wenn die Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen dient. Laienhaft ausgedrückt, dass dadurch die häusliche Pflege erleichtert oder ermöglicht wird.
      Ein schönes Beispiel finden Sie unter
      sozialversicherung-kompetent.de/pflegeversicherung/leistungsrecht-ab-2017/677-wohnumfeldverbesserung.html
      „Ein Pflegebedürftiger ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Er wird von seiner Ehefrau gepflegt. Im Februar 2017 werden fest installierbare Rampen eingebaut und die Türen verbreitert. Zudem werden die Einrichtungsgegenstände in der Höhe angepasst. Für diese Maßnahme leistet die Pflegekasse einen Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI in Höhe von 4.000 Euro, also in Höhe des maximalen Leistungsbetrags. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die vorhandene Badewanne nicht mehr genutzt werden, da die Hilfestellungen der Ehefrau aufgrund zunehmenden Alters nicht mehr so möglich sind, wie im Februar 2017. Zudem bestehen bei dem Pflegebedürftigen weitere Mobilitätseinschränkungen. Durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, welche die vorhandene Badewanne ersetzt, kann die Pflege im häuslichen Bereich weiterhin sichergestellt werden.
      Folge: Aufgrund der veränderten Pflegesituation kann eine weitere Wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden. Für den Badumbau können erneut bis zu 4.000,00 Euro im Rahmen des § 40 abs. 4 SGB XI geleistet werden.“
      Detaillierte Informationen finden Sie auch in hier zum Downmload:
      www.dbfk-unternehmer.de/download/category/42-gemeinsames-rundschreiben-zu-den-leistungsrechtlichen-vorschriften-sgb-xi
      auf Seite 231ff. Die konkrete Regelung „Pflegesituation ändert sich“ finden Sie auf der Seite 215 unter Punkt 4.2
      Anmerkung: Ich bin kein Anwalt und diese Regelung ist eine Regelung, die bei der Pflegekasse beantragt und bewilligt werden muss. Rechtsverbindliche Aussagen kann und darf ich nicht geben.

    • @joergteriete6621
      @joergteriete6621 3 года назад +1

      @@pflegeexperte24 Danke für diese Ausführliche Antwort!

  • @civilengineerrajab2959
    @civilengineerrajab2959 3 года назад

    Guten Tag,
    mein Sohn hat Pflegegrad 2 bekommen im letzten Februar 2021 aber noch nicht bei der Krankenkasse Pflegegeld bekommen weil wir nicht 2 Jahre bei der Krankenkasse Mitglied sind und sie haben mir gesagt dass ich bei sozial beantragen muss, aber Sozialamt hat mir auch abgelehnt.
    Was sollen wir machen?
    Vielen Dank im voraus.
    Liebe Grüße

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +2

      Sehr geehrte/ Frau / Herr Bwan,
      das Thema „Wartezeiten bei einer Pflegeversicherung“ ist mir aus der Privaten Krankenversicherung (PKV) bekannt: Um hier Leistungen zu erhalten, ist in der Pflegeversicherung tatsächlich eine Wartezeit zwischen 1 bis 3 Jahren zu erfüllen (Grund ist, dass die Menschen sich nicht erst dann versichern, wenn Pflegebedürftigkeit ansteht). Erst nach Ablauf dieser Frist zahlt Ihnen der Versicherer das vereinbarte Pflegegeld aus. Nur sicherheitshalber noch die Information: Bei einer Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall gilt die Wartezeit meist nicht. In einem solchen Fall zahlen die Versicherer in der Regel sofort.
      Nun schreiben Sie von der Krankenkasse - ich nehme also an, von der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Tatsächlich steht dort im § 33 Abs. 2 SGB XI: „Anspruch auf Leistungen besteht, wenn der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder nach § 25 familienversichert war.“
      Hierzu gibt es sogar ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.11.2017 (Az.: B 3 P 5/16 R). Hier ging es aber um einen speziellen Fall, den Wechsel aus der PKV in die (kostenlose) Familienversicherung der GKV.
      Das Sozialamt hat nun bei Ihrem Sohn offensichtlich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft und auch geklärt, ob Eltern, Partner oder Kinder den Hilfesuchenden unterstützen können. Der Sozialhilfeträger übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Pflege, wenn nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind und auch die Angehörigen nicht zur Zahlung der Pflegekosten herangezogen werden können.
      Sie können Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb eines Monats bei der Behörde erfolgen, die den Bescheid erlassen hat. Der Widerspruch muss bis zum Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen (!) sein.
      Eine Alternative ist die Beschwerdestelle der Krankenkassen unter
      www.krankenversicherung.net/beschwerdestellen-der-krankenkassen
      Aus rechtlichen Gründen bitte ich Sie zu beachten: Ich kann und darf keine Beratungen zum Thema Sozialversicherungsrecht geben; dazu bin ich nicht kompetent. Dies möchte ich auch nicht; ich stelle (nur) mögliche Leistungen der Pflegeversicherung in "allgemeiner Form" vor. Bitte wenden Sie sich bei Details an eine/n RechtsanwältIn. Dort werden Sie kompetent beraten.
      Herzliche Grüße und viel Erfolg!

    • @civilengineerrajab2959
      @civilengineerrajab2959 3 года назад +1

      @@pflegeexperte24 vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihre Zeit

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  3 года назад +1

      @@civilengineerrajab2959 Bitte sehr und (dennoch) Schöne Pfingsten!

  • @andreczimmek7076
    @andreczimmek7076 Год назад

    So ein Quatsch was der zusammen zählt,und alle glauben das

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24  Год назад

      Hallo, Herr Czimmek, was konkret ist falsch? Ich bin dankbar für Korrekturen - aber scheinbar bin ich für eigene Fehler blind. Sind Sie aus der Branche? Konkret wäre super....

    • @luckymynameislucky9010
      @luckymynameislucky9010 Год назад

      Ihre sarkastische Kommentare behalten Sie besser für sich......