pflegeexperte24
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Was kostet eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung?
Was kostet eigentlich eine „legale“ 24- Stunden-Pflege?
Was verlangt eine Vermittlungsagentur und was ein zugelassener, deutscher Pflegedienst?
Wie hoch ist jeweils der monatliche Eigenanteil?
Kommen hier weitere Kosten dazu? Was zahlt die Pflegekasse?
Weshalb sind deutsche Firmen so teuer - und was sind die Leistungsunterschiede?
Bekommt man bei den deutschen Pflegediensten dann auch deutsche Mitarbeiter?
Hier bekommen Sie einen schnellen Überblick über diese Themen.
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Комментарии

  • @rosemariepsurek9629
    @rosemariepsurek9629 17 дней назад

    Das hört sich alles gut an.aber teilweise ländersache.und handhabung durch pflegestationen.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 15 дней назад

      Hallo, ja, das stimmt: Einige Pflegeleistungen sind Ländersache (wie zum Beispiel das Landespflegegeld in Bayern). Aber die von mir in den Video-Beiträgen vorgestellten Leistungen sind Leistungen des Sozialgesetzbuch SGB XI. Also Leistungen der Pflegekassen, welche einheitlich gesetzlich geregelt sind. Hat man Pflegegrad x, dann hat man Anspruch auf y Leistungen.

  • @viola8437
    @viola8437 2 месяца назад

    Hallo wie ist das mit Begleitung Urlaub,welche Antrag für behinderte Pflegegrad 3 100,% Wer bezahlt Begleitung

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 2 месяца назад

      Liebe Viola, ich bin recht fit bei den Leistungen für Pflegebedürftige - beim Thema „Leistungen für Behinderte“ leider nicht. Im Internet habe ich ein Urteil des Bundessozialgerichtes zu Ihrem Thema gefunden: www.berufsbetreuung.de/berufsbetreuung/recht/weitere-themen/finanzierung-einer-urlaubsbegleitung-durch-die-eingliederungshilfe/ Im Inland können Anspruchsberechtigte die Verhinderungspflege (bis zu 2.418.-€) grundsätzlich auch für einen Aufenthalt in einem speziellen Pflegehotel nutzen - und das auch dann, wenn sie von ihrem pflegenden Angehörigen oder Partner begleitet werden. Das Hotel rechnet diese Leistung direkt mit der Kasse ab. Während des Aufenthaltes wird die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. Dieses kann ebenfalls für die Kosten der Reise genutzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für den Aufenthalt im Pflegehotel zu verwenden. Ich würde dies aber vorher mit der Pflegekasse klären.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 2 месяца назад

      Da fällt mir noch ein: Zum 01.01.2024 gab es eine Verbesserung beim Pflegeunterstützungsgeld. Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist damit nicht mehr beschränkt auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Ansprechpartner ist Ihre Pflegekasse.

  • @berndreichardt7219
    @berndreichardt7219 3 месяца назад

    Da es in der Familie schon gewesen ist und noch garnicht so lang her ist, Kinder werden erst rangezogen, wenn deren Jahreseinkommen oberhalb von 100.000 tsd. Euro liegt. Außerdem ist das Schonvermögen von zu pflegenden bei 10.000 tsd. Euro per Gesetz festgelegt. Aktuell laufen plötzlich die Pflegekosten aus dem Ruder, Grund, Elternteile der Babyboomer, aber auch die ersten Babyboomer selbst werden pflegebedürftig. Das war eigentlich absehbar, genauso der Arbeitskräftemangel und das vor vielen Jahrzehnten schon. Wann werden die Politiker endlich wach aus ihrem "Dornröschenschlaf"?

  • @markus6122
    @markus6122 3 месяца назад

    Am besten die Oma auf die Straße stellen und weglaufen, und besser kein Job oder Flüchtling sein

  • @rosaquartz8300
    @rosaquartz8300 5 месяцев назад

    Vielen lieben Dank 🌷

  • @pflegeexperte24
    @pflegeexperte24 5 месяцев назад

    Hier finden Sie den nächsten Pflegestützpunkt: www.zqp.de/beratung-pflege/

  • @pflegeexperte24
    @pflegeexperte24 5 месяцев назад

    Hier der versprochene Link "Pflegeleistungen zum Nachschlagen" des Bundesministeriums für Gesundgheit BMG: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/pflegeleistungen-zum-nachschlagen

  • @nichtsoneugierig
    @nichtsoneugierig 5 месяцев назад

    Moin, vielen Dank dass Sie das so ausführlich erklären! Ich habe eine frage ,muss die Person , die mich stundenweise ersetzt, eingetragen werden ? Vielen Dank im voraus ❤❤ LG aus Hamburg

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 5 месяцев назад

      Moin moin nach Hamburg, Sie müssen der Pflegekasse alle entstandenen Kosten nachweisen. Sammeln Sie Belege und Nachweise, die mit der Verhinderungspflege zusammenhängen und reichen Sie diese bei der Pflegekasse zur Abrechnung ein. Das ist bis zu vier Jahre lang rückwirkend möglich (Verjährung). Bei einer Firma ist dieser Nachweis einfach. Vertritt Sie eine Privatperson (also nicht gewerblich), dann gibt die zuständige Pflegekasse Auskunft, was sie als Nachweis benötigt. Am besten ist es, wenn die Vergütung unter Angabe eines Verwendungszweckes überwiesen wird. Ich würde mir auch eine Quittung über den Geldbetrag und den Empfänger (Name, Adresse, Geldbetrag) unterschreiben lassen. Eine „anonyme“ Auszahlung an eine nicht genannte Person dürfte meines Erachtens nicht gehen. Noch ein Tipp: Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege kommt es darauf an, dass Sie als Pflegeperson nicht länger als acht Stunden verhindert sind. Bei der Abrechnung dieser Form der Pflege ist der tatsächliche Verhinderungszeitraum der Pflegeperson entscheidend. Es kommt also nicht darauf an, wie lange die Ersatzperson für Sie einspringt, sondern wie lange Sie verhindert sind. Dies ist wichtig, damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird.

    • @nichtsoneugierig
      @nichtsoneugierig 5 месяцев назад

      @@pflegeexperte24 vielen Dank für Ihre Antwort, aber muss diese Person die mich ,für bis zu 8 Std vertritt, angegeben sein ? Ist Neuland alles für mich ,deshalb frage ich ❤️ 🫶 vielen Dank, dass man es mir mal verständlich erklärt LG

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 5 месяцев назад

      @@nichtsoneugierig....ja, wenn Sie Geld von der Pflegekasse wollen, braucht diese einen Nachweis, wer was wofür erhalten hat.

    • @nichtsoneugierig
      @nichtsoneugierig 5 месяцев назад

      @@pflegeexperte24 Dankeschön, das ist klar ubd die Nachweis werde ich sammeln ,aber ich meinte muss die Person mit als Pflegerin angegeben werden ,so wie ich es ja auch bin , ich bin die Hautpflegerin für meine Tochter... Entschuldigen Sie ,ich habe es falsch formuliert;)

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 5 месяцев назад

      @@nichtsoneugierig... die Verhinderungspflege ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson(en). Sie greift, wenn die pflegende(n) Person(en) aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist/sind.Die Person, die für Sie dann (als Ersatz) einspringt, muss nicht als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen werden.

  • @wernerberndt7826
    @wernerberndt7826 6 месяцев назад

    alles sehr gut erklärt. Die Pflegestufe zwei wird jedoch, obwohl der zu Pflegende die Voraussetzungen erfüllt, sehr oft vom medizinischen Dienst einfach abgelehnt. Mehrfacher Widerspruch und Hilfe von Medien haben schon Wunder vollbracht. Die Mitarbeiter des MD haben auch sehr oft verschiedene Ansichten und füllen die Anträge nach Ihrem Gusto aus. Wer mit dem Thema Pflege beschäftigt ist, wird sehr bald erfahren, wie schwer es ist und wie unterschiedlich Entscheidungen die Pflegestufe bestimmen. In der Pflegestufe eins z.b. kann nur eine zertifizierte Haushaltshilfe, welche auf der Pflegeliste steht in Anspruch genommen werden. Diese haben im Schnitt einen Stundenlohn von € 30,00 plus Anfahrtskosten. Mit den hierfür zur Verfügung stehenden € 125,00/Monat kann eine Hilfe gerade mal 4 Stunden im Monat tätig werden. Die meisten lehnen einen diesbezüglichen Haushaltshilfen Auftrag ab, es lohnt sich angeblich nicht. Fazit: Ich habe die Pflegeliste rauf und runter telefoniert eine dringend benötigte Hilfe leider nicht gefunden. Meine Nachbarin wäre bereit Einkäufe und sonstige im Haushalt anfallenden Arbeiten zu übernehmen. Diese Kosten obwohl sehr viel Geld eingespart werden könnte, übernimmt die Pflegekasse nicht und die monatlichen € 125,00 laufen auf und sind am 30.06.24 obsolet.

  • @petrahohaus2321
    @petrahohaus2321 6 месяцев назад

    Was passiert wenn einer alleinstehend ist .? Keine Kinder und nicht verheiratet ist ?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 6 месяцев назад

      Hallo, liebe Frau Hohaus, haben Sie keine nahen Angehörige, dann ist auch niemand da, der / die eventuell in Anspruch genommen werden kann. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, dann erhalten Sie natürlich die Hilfe zur Pflege. Eine gute Seite zu diesem Thema gibt es hier: www.betanet.de/hilfe-zur-pflege.html Noch etwas: ich würde dringend empfehlen, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung sowie eine Patientenverfügung zu machen. Können Sie Ihre Wünsche nicht mehr äußern oder durchsetzen (zB Unfall, Schlaganfall, Demenz), dann ist es gut, wenn man nachlesen kann, was Sie wollten (Patientenverfügung) oder wer Sie vertreten soll (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung). Beispiele zum Download zum Beispiel hier: www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung Viel Erfolg!

  • @schwabenpfeil1554
    @schwabenpfeil1554 6 месяцев назад

    die Kinderhaftung bei einem Einkommen > € 100k ist ein Witz: Kind 1 ist Multimillionär weil gut geheiratet, Kind 2 kommt gerade so über die € 100k und muss eine Familie finanzieren. Und wenn trifft's? Kind 2. Diese Politik ist ein Verbrechen an der Bevölkerung.

  • @zvolphhasenmiau5369
    @zvolphhasenmiau5369 7 месяцев назад

    Super. Bitte anderes Mikro bzw. Rauschunterdrückung versuchen

  • @SimOneTwo
    @SimOneTwo 7 месяцев назад

    Vielen Dank für Ihr aufklärendes Video! Wer wäre denn ein Experte zum Thema Sonderregelungen beim Schonvermögen? Explizit geht es um eine Kapitalanlage in eine Pflegeimmobilie. Danke im Voraus!

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 7 месяцев назад

      Guten Morgen, Simone, in dieser Tiefe (Sonderregelungen beim Schonvermögen/ Kapitalanlage in Pflegeimmobilie) kenne ich mich nicht aus. Da würde ich einen Experten (Rechtsanwalt?) nehmen, der/die auch haftet, wenn er / sie eine falsche Auskunft gibt. Dennoch herzliche Grüße!

  • @annalenaberger8823
    @annalenaberger8823 8 месяцев назад

    Update: Seit Januar 2023 hat jeder Person für sich ein Schonvermögen von 10.000 Euro.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 8 месяцев назад

      Ganz lieben Dank an @ Frau Berger für ihren Hinweis auf ein „update“: Die Vermögensfreigrenzen (das „Schonvermögen“) sind für Alleinstehende auf 10.000 Euro und für Eheleute auf 20.000 Euro angehoben worden.

  • @manuelazimmer4433
    @manuelazimmer4433 8 месяцев назад

    Ich komme nicht kar , es ist zu Kompliziert. Habe Pflegegrad 3 , soll eine Pflegeperson Eingetragen, wo soll ich die Person her nehmen ?????

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 8 месяцев назад

      Hallo, liebe Frau Zimmer, eine Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung ist jemand, der nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seinem Zuhause pflegt. Pflegepersonen können Familienangehörige, Freunde, Nachbarn, Bekannte oder andere ehrenamtlich tätige Personen sein. Im Grunde hat (beinahe) jede/r die Möglichkeit, sich als offizielle Pflegeperson bei der Pflegekasse eintragen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass diese Person bei den Leistungen mitberücksichtigt werden können. Für die Eintragung geben Sie der Pflegeversicherung einfach an, dass sich diese Person um Ihre häusliche Pflege kümmert. Lassen Sie sich im Zweifel beraten. Hier finden Sie Adressen in Ihrer Nähe: www.zqp.de/beratung-pflege/ Herzliche Grüße!

  • @manuelazimmer4433
    @manuelazimmer4433 8 месяцев назад

    Habe Pflegegrad 3, bekomme keine Informationen, ws steht mir zu, fragen soll ich nicht 😢

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 8 месяцев назад

      Hallo, liebe Frau Zimmer, unter www.zqp.de/beratung-pflege/ können Sie Beratungsstellen (wie zum Beispiel einen Pflegestützpunkt) suchen. Diese beraten neutral und kostenlos. Herzliche Grüße und viel Erfolg!

  • @Elchfriede26
    @Elchfriede26 8 месяцев назад

    Habe Sie gerade entdeckt und finde es Klasse und eine große Hilfe!👍 Danke und schöne Weihnachten 🎄 LG Gabi 🙋

  • @isoldeschulzekalthoff8405
    @isoldeschulzekalthoff8405 9 месяцев назад

    Darf man für die entlastungshilfe für eine Putzfrau nutzen wie rechne ich dies dann mit der pflegekasse

  • @Lulu-if4eg
    @Lulu-if4eg 9 месяцев назад

    Karin Lehmann, sowas von unverschämt und arrogant wie sie gibt's kaum jemand ‼️🤦👎😱

  • @gojogdesign6694
    @gojogdesign6694 9 месяцев назад

    Sehr geehrter Herr Kassel, was ist Ihr Ansinnen um Ihren Zuschauer:innen 40.000.-Euro -zu "Versprechen" ? Sie mögen mit Ihren Angaben ( Ihrer Meinung nicht immer recht haben), eine Menge an "Möglichkeiten" aufzählen, allerdings wird mir der "Sinn" nicht wirklich deutlich, welcher für Ihre Ambition als sogenannter "Pflegeexperte" stehen soll !? Liebe Leser:innen,; bevor Sie sich über "Traum-Zahlen" verunsichern lassen, nehmen Sie bitte ob mit oder ohne Pflegegrad immer erst einmal Kontakt zur Ihrer Kranken-Pflegekasse auf und bitten Sie um einen fachliche und kompetente Pflegeberatung bei sich in der Häuslichkeit. Bei Ihnen zuhause hat der Pflegeberater, die optimale Möglichkeit sich Ihre ganz persönliche Situation anzuhören und vor allem auch anzuschauen. Im übrigen ist ein gesunder Lebensstil immer die beste Voraussetzung für ein Gesundes und erfülltes Leben, die Option eines Pflegegrades und der dadurch gegebenen Möglichkeiten von "Geld -unterstützung" Sollte nicht die 1.Wahl sein. Daher sind Überschriften wie: 40.000 Euro und dass ist IHR ANSPRUCH nicht besonders Rücksichtsvoll. Dennoch wünsche ich Ihnen weiterhin viel Glück beim Sammeln von "Daumenhoch-Klicks". Bleiben Sie Gesund 🙂 PS: ich finde es allerdings Toll ( meine ich ernst) wie Sie auf die Anfragen reagieren. Danke

  • @mlady933
    @mlady933 9 месяцев назад

    Guten Abend, vorab Danke für ihr Wissen das sie mit uns teilen. Meine Frage lautet der Entlastungsbetrag für den braucht man Rechnungen inwie weit wenn eine Freundin für mich Pflegende Person einspringt und die zu Pflegende Person zum Arzt bringt oder den Haushalt für mich übernimmt in wie weit kann man eine Rechnung schreiben (ikk classik versichert) Vielen Dank

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 9 месяцев назад

      Guten Morgen, M' lady, der Entlastungsbetrag steht zwar allen Pflegebedürftigen ab der Pflegegrad-Feststellung zu. Allerdings ist die Verwendung zweckgebunden: Nur zugelassene Dienstleister, die durch das jeweilige Landesrecht anerkannt sind, dürfen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erbringen. Eine Möglichkeit, Ihrer Freundin etwas zukommen zu lassen, ist die Nutzung der Verhinderungspflege. Hier können grundsätzlich auch Verwandte, Freunde oder Nachbarn einspringen und bezahlt werden. Dazu habe ich bereits einen Film gedreht, auch wenn dieser etwas „kompliziert“ ist. Vielleicht fragen Sie mal dennoch bei der Pflegekasse nach und schildern den Fall - damit nichts schief geht. Viel Erfolg!

  • @rosaquartz8300
    @rosaquartz8300 9 месяцев назад

    Vielen Dank. Wohin kann ich mich in Raum stgt wenden bitte helfen sie mir 🌸🏵️

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 9 месяцев назад

      Guten Morgen, sehr geehrte Frau Quartz, die beiden oben genannten Firmen sind auch im Raum Stuttgart (sogar in ganz Deutschland) tätig. Ansonsten gibt es unzählige Anbieter - im Internet in der Suche "24h-Pflege sehr gute Deutschkenntnisse" oder ähnlich eingeben. Ansonsten senden Sie mir Ihre Telefonnummer per Mail an info@pflegeexperte24.de Ich rufe Sie dann gerne an. Herzliche Grüße!

    • @rosaquartz8300
      @rosaquartz8300 9 месяцев назад

      @@pflegeexperte24 oh ganz lieben Dank. Ich melde mich sobald wie möglich. Danke danke, vielen Dank

  • @rosaquartz8300
    @rosaquartz8300 9 месяцев назад

    Vielen herzlichen Dank für ihren Beitrag 🍀

  • @pflegeexperte24
    @pflegeexperte24 9 месяцев назад

    Hier noch die beiden versprochenen“24h“ - Anbieter, welche in ganz Deutschland tätig sind: Humanis Pflege- und Betreuungsdienst GmbH in Karlsruhe (Deutscher Pflegedienst mit Kassenzulassung, hier bin ich Geschäftsführer) und die Attendus GmbH in Karlsruhe (eine der wenigen Vermittlungsfirmen, die auch Verhinderungspflegen für 7 oder 10 Tagen vermitteln). Und natürlich finden Sie im Internet auch andere Anbieter....

    • @gojogdesign6694
      @gojogdesign6694 9 месяцев назад

      Sehr geehrter Herr Kassel, vorab Info's zur Pflege halte ich grundsätzlich nicht für schlecht, wir können jeden guten Pflegedienst in Deutschland brauchen aber sind Sie bitte von Anfang an "transparenter" und ködern Sie die Leser:innen nicht mit Summen ( in den anderen Beiträgen von ihnen) die "Sie" erhalten könnten ? Ja "Sie" können, Gelder von der KK/PK anfordern aber vor dem "Geld-Segen", sollte eine Kompetente Pflegeberatung vor Ort, möglichst mit allen Beteiligten/Betroffenen geführt werden. Danke. Ihnen und Ihrem Pflegeteam weiterhin alles gute :-) PS: Wie wäre es mit _ Lieber Zuschauer ich möchte Ihnen ein paar Tipps ans Herz legen ....... und empfehle Ihnen bei Problemen der Versorgung eines Angehörigen, Pflegebedürftigen,... folgendes .....ja es geht in der Pflege um Geld sogar um sehr viel aber zuerst einmal sollte eine Beratung und die damit Best mögliche Versorgung im Vordergrund stehen. Nochmals Danke ! PPS: Die Sozialversicherungsträger ...sind nach SGB (Sozialgesetzbuch) verpflichtet Ihre Mitglieder:innen (vgl.§§13-15SGB I) zu beraten und Auskunft zu erteilen. Leider wird dies viel zu selten in Anspruch genommen. Also Liebe Zuschauer:innen, rufen Sie gleich morgen Ihre Kranken-Pflegekasse an ;-) oder bei der Sozialberatung Ihre Stadt/Gemeinde..... wünsche Ihnen viel Erfolg und bleiben Sie GESUND!!!!!

  • @youtubenutzer6491
    @youtubenutzer6491 9 месяцев назад

    Muss man dieses alles einzeln beantragen oder kriegt man vieles automatisch, sobald man den Pflegegrad hat?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 9 месяцев назад

      Hallo, lieber youtubebenutzer, zuerst benötigen Sie den Pflegegrad. Den muss man beantragen - bei der Pflegekasse anrufen oder anschreiben oder anmailen. Sobald Sie den Bescheid über Ihre Pflegebedürftigkeit (und mindestens den Pflegegrad 2) haben, können Sie die Zahlung des Pflegegeldes direkt bei Ihrer Pflegekasse oder Pflegeversicherung beantragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben oder ein Anruf. In der Regel sendet Ihnen der Kostenträger daraufhin ein Formular zu, das Sie ausgefüllt zurückschicken müssen. Im Grunde müssen Sie beinahe alles beantragen. Hier einige Beispiele: Manches erhalten Sie ohne Rechnung (Pflegegeld), manches mit Rechnung (Entlastungsbetrag), manches mit Rechnung oder mit eigenen Aufzeichnungen (Verhinderungspflege), manches müssen Sie vorher beantragen (Umstellung auf Pflegesachleistungen) und manches muss nicht vorher beantragt werden (Verhinderungs.- und Kurzzeitpflege). Manche Leistungen dürfen sogar Nachbarn erbringen, andere nur zugelassene Anbieter. Sie sehen, es ist recht kompliziert. Deshalb kann ich in meinen Videos nur aufzeigen, was es geben kann. Damit Sie überhaupt wissen, was möglich ist. Auch wenn ich in den Filmen zum Teil sehr ins Detail gehe, kann ich nicht alles abdecken. Aber Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Compass und auch sonstige Berater helfen weiter….

  • @saschaziegler6875
    @saschaziegler6875 9 месяцев назад

    Wie finde ich einen guten und seriösen 24 Stunden Anbieter?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 9 месяцев назад

      Hallo, Herr Ziegler, das Angebot ist, auf den ersten Blick, riesig: Besonders (deutsche) Vermittlungsfirmen, welche ausländische Betreuungskräfte vermitteln, gibt es unzählige. Jeder kann mit einer Gewerbeanmeldung für 15.- oder 20.-€ sich hier versuchen. Deutsche Pflegedienste, die direkt beim (deutschen) Unternehmen angestellte MitarbeiterInnen zu Ihnen schicken, gibt es eher wenige. Wie also vorgehen? Zuerst einmal nenne ich den Preisunterschied: Während ausländische Kräfte (über eine Vermittlungsfirma) etwa 95.-€ pro Tag kosten (ich nehme jetzt einmal jemanden mit eher guten Deutschkenntnissen, es geht auch günstiger), kostet eine fest angestellte Mitarbeiterin bei einem Pflegedienst pro Tag etwa ab 400.-€. Beim ausländischen Anbieter kommen noch Zuschläge für Reisekosten und Feiertage etc. dazu. Beim deutschen Pflegedienst ist der Tagessatz fest („Flat“), außerdem zahlt die Pflegekasse (je nach Pflegegrad) monatlich bis zu 2.095.-€ Pflegesachleistungen und 125.-€ Entlastungsbetrag. Natürlich geht es zuerst einmal um die fachliche Qualifikation. Aber auch Deutsch als Muttersprache ist von Vorteil. Dies wird häufig mit Begriffen wie „hiesige MitarbeiterInnen“ umschrieben. Woran erkenne ich gute Anbieter? Vielleicht kennen Sie jemanden, der gute Erfahrungen gemacht hat. Ansonsten würde ich mir die Homepage anschauen und einfach einmal anrufen. Oder besser noch: Über das Kontaktformular einen Rückruf anfordern: Wie schnell reagiert die Firma? Wie verläuft das Gespräch? Wird auf Ihre persönliche Situation eingegangen? Wird dann auch ein individuelles Angebot verschickt? Noch ein Hinweis: Ob Sie mit einem „deutschen Pflegedienst“ oder mit einer „deutschen Vermittlungsfirma“ sprechen erkennen Sie auch daran, wie lange die Mitarbeiterin im Einsatz ist, bis sie wechselt. Dauert der Einsatz 6 oder gar 8 Wochen, dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine MitarbeiterIn aus dem EU-Ausland. Eine Beschäftigung über so viele Wochen (ohne freie Tage) ist nach dem Arbeitszeitgesetz in Deutschland nicht erlaubt. Viel Erfolg!

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 9 месяцев назад

      Natürlich kann ich auch unsere beiden Unternehmen empfehlen: Die Humanis-Pflegedienst GmbH (Kassenzulassung) bietet in ganz Deutschland sogenannte Premium- 24h-Pflege an. Hier stellen wir absolut sicher, dass Angehörige professionell, menschlich und auch zuverlässig zu Hause versorgt sind. Auch dann, wenn es keine Angehörige gibt oder dies weit weg wohnen. Und mit der Attendus GmbH vermittelt unser anderes Unternehmen polnische Betreuungs- und Pflegekräfte. Auch hier setzen wir unsere Expertise ein, so dass auch hier „bezahlbar“ eine Alternative zum (Pflege)heim besteht.

  • @derakademiker7925
    @derakademiker7925 9 месяцев назад

    Tolles Video. Ich bin aktuell sehr mit dem Umstand konfrontiert und habe große Sorgen bezüglich meines Einkommen und stelle mir folgende Frage: wir sind insgesamt 8 Kinder wovon drei Kinder ein jährliches Bruttoeinkommen > 100.000EUR haben. Nach aktuellen Kenntnis stand können zwei von drei Kindern nach Abzug aller nachweisbaren Kosten ein bereinigtes Einkommen von 100.000EUR vorweisen. Frage: muss das einzelne Kind dessen Einkommen >100.000EUR (weil kaum abzugsfähige Positionen vorzuweisen hat) die Anteile der beiden anderen Geschwister mit tragen? Danke vorab bei der Hilfe zur Beantwortung der Frage

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 9 месяцев назад

      Schönen guten Tag, nein, muss es (nach meiner Einschätzung) nicht: Verdienen mehrere Kinder mehr als 100.000 Euro, haften alle Kinder anteilig (§ 1606 Abs. 3 BGB). Kommt ein Kind allein für den Elternunterhalt auf, weil die anderen Geschwister weniger als 100.000 Euro Einkünfte haben, zahlt es nur nach seinen Möglichkeiten. Es muss den Anteil der Geschwister nicht mittragen. Dies steht so ähnlich auch auf der Seite der Stiftung Warentest: www.test.de/FAQ-Elternunterhalt-Wann-die-Kinder-zahlen-muessen-5238253-0/#question-8 Ich kann und darf keine Rechtsberatung durchführen - ich bin kein Jurist. Bitte holen Sie sich Unterstützung von einem spezialisierten Juristen oder von einer Verbraucherzentrale. Herzliche Grüße!

  • @silviaschoel9640
    @silviaschoel9640 9 месяцев назад

    Außerdem - wer sagt denn ob er /,sie übrthaupt so Alt werden möchte ?! Zumal das meist ein verzögerung ist ..z.b.medikamentös ..und daran verdient ja auch noch so mancher Konzern oder ..und ..die Natur hat unsere Zeit für uns eingeplant - egal welches Geld woher kommt ..nächstes Mal bitte erst fragen bevor Verträge missverstanden und teuer zu stehen kommen ..und den ganzen Rest kann man auch verzichten .vielleicht nicht jeder ,-aber ein paar bestimmt .. selbstbestimmt -niemand hat meine Mutter gefragt ,, heute ist s Konto leer und sie liegt immernoch ..hier stimmt einiges nicht .finde ich jedenfalls ..

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 9 месяцев назад

      Ja, das kann man so sehen. Ich möchte „nur“ aufzeigen, was es an Leistungen der Pflegekasse geben kann. Die meisten Ansprüche sind außerhalb der Pflegebranche eher unbekannt. Was und ob man dann etwas nutzt oder nicht: Das muss am selbst entscheiden.

  • @silviaschoel9640
    @silviaschoel9640 9 месяцев назад

    Also im heim schon früh " (zwangs )aufbewahrt ..so als das tolle leben das nach Geld stinkt -und auch zerstören kann ..

  • @silviaschoel9640
    @silviaschoel9640 9 месяцев назад

    Mutters Konto ist geplündert durch das herum etc .keine Ahnung ..nur mit mir persönlich wird das so nicht passieren.i im heim aufbewahrt -das schließt sich aus -,absolut - den Ämtern und dem Personal im alterdheim zur last fallen -danke nein ..und den letzen Schritt den tu ich auch alleine .so wie sich das gehört .denn der Tod ist uns sicher und den gibt's umsonst ..schon Mal nachgedacht ?!

  • @angelikawojazek2389
    @angelikawojazek2389 10 месяцев назад

    Danke für die gute Information. Wie ist es wenn der zu Pflegende inzwischen verstorben ist ,hatte aber grad 2.

  • @baerbelbloch2464
    @baerbelbloch2464 10 месяцев назад

    Ja nur die Pflege Kasse verweigert den Pflegegrad. Ich bin sein 2004 Pflege erst Geld für 25 min vom Amt für Hilfe rund 105 ,- € im Monat,dann 2017 die Reform vom Spahn und ich habe Pflege Grad 1 und obwohl ich seit 2020 täglich der Pflegedienst kommt und abends mein Mann hilft und 80 % Schwerbehindert und seit 2006 volle Erwerbsminderungsrente habe aber Pflege Grad 2 wird abgelehnt.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 10 месяцев назад

      Wenn Ihr Antrag auf Pflege(grad) abgelehnt wurde, dann können Sie, nach Eingang der Ablehnung, bei Ihrer Pflegekasse schriftlich innerhalb von vier Wochen (FRIST!) formlos Widerspruch einlegen. Legen Sie also am besten sofort kurz und formlos schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse ein, zum Beispiel „Hiermit widerspreche ich dem Bescheid vom Datum“ und bitten Sie um eine Eingangsbestätigung. Für die Begründung können Sie sich mehr Zeit lassen. Prüfen Sie die Begründung für die Ablehnung und das enthaltene Gutachten genau. Viel Erfolg!

  • @mariazavelberg639
    @mariazavelberg639 11 месяцев назад

    Ich habe pflegegrad eins bekommen . Wegen meiner Erkrankung kann ich nicht mehr arbeiten . Und mein badezimmer umbauen, oder gar ein Treppenlift, kann ich mir nicht erlauben. Da diese Aktionen 4000 € weit überschreiten . Ich brauche keine hilfspflegemittel . Was soll ich sagen .....

  • @sabined.6716
    @sabined.6716 11 месяцев назад

    Hätte dazu noch mal eine Frage- Wie ist das mit den Rentenpunkten, erhält man die auch, wenn man schon Rente bezieht?

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 11 месяцев назад

      Das ist etwas komplex - ich kann es nicht pauschal mit JA beantworten. Wenn Sie bereits "volle" Rente beziehen und gleichzeitig pflegen, ist meines Wissens für den Erwerb von Rentenpunkten ein Wechsel in die sogenannte Teilrente nötig. Demnach ist es möglich, zwischen 10 % und 99 % der vollen Rente zu beantragen und gleichzeitig Rentenpunkte zu sammeln. Aber es ist nicht mein Fachgebiet. Einen guten Artikel habe ich von der Verbraucherzentrale gefunden: www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/flexirente-so-bessern-pflegende-rentner-ihre-rente-auf-20810 Generell berät Sie kompetent die Rentenversicherung.

    • @sabined.6716
      @sabined.6716 11 месяцев назад

      @@pflegeexperte24 Ganz herzlichen Dank für die Auskunft!! ist nicht selbstverständlich gleich eine Antwort zu bekommen. Als Angehörige einer Pflegeperson wird man leicht allein gelassen und der Behördendschungel kommt noch hinzu. Vielen Dank

  • @YX17.
    @YX17. 11 месяцев назад

    Wenn ich keine Rechnung habe wie soll ich beweisen

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 11 месяцев назад

      …das hängt davon ab, welche Leistung der Pflegekasse Sie aus diesem Video meinen. Zum Beispiel rechnen Pflegekassen Pflegesachleistungen direkt mit ambulanten Pflegediensten ab. Wenn Sie als Anspruchsberechtigte/r zB von einer Privatperson als Verhinderungspflege stundenweise betreut werden, dann reichen auch eigene Aufzeichnungen. Im Zweifel würde ich die Pflegekasse fragen.

  • @zafarczossek1185
    @zafarczossek1185 11 месяцев назад

    good

  • @iza-karlbecker1523
    @iza-karlbecker1523 11 месяцев назад

    Hallo,ich hätte eine Frage ich habe pflegegeld 2 und bekomme von der Pflegeversicherung knappschaft Bahn und See 316 Euro. Jetzt möchte ich nach Spanien auswandern bin auch in der befristeten erwerbsminderungs Rente ich habe mit der knappschaft gesprochen und sie sagten mir wenn ich nach Spanien auwandern würde die pflegegeld Zahlung eingestellt würde ist das richtig?weil meine Frau mich weiter pflegen muss.ich bitte um Info Danke mit freundlichen Grüßen

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 11 месяцев назад

      Hallo, sehr geehrter Herr Becker, ganz so pauschal wie Ihre Pflegekasse würde ich Ihre Frage nicht mit NEIN beantworten - eine Zahlung von Pflegegeld kommt auch bei einem Wohnort in anderen EU- Staaten in Betracht. Für diese Fälle sind die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 17. Februar 1977 (Rechtssache 76/76) zu beachten. Danach besteht der Wohnort in dem Staat, in dem der gewöhnliche Mittelpunkt der Interessen des Versicherten liegt. Aber: Dabei ist jeweils auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen. Eine recht gute Seite zu diesem Thema habe ich hier gefunden: www.transparent-beraten.de/private-pflegeversicherung/ausland/#Anspr%C3%BCche-bei-Wohnsitzverlegung Ich mag also mit den wenigen Informationen nicht die Einschätzung Ihrer Pflegekasse in Zweifel ziehen. Eventuell kann Ihnen auch ein Fachanwalt (Sozialversicherungsrecht) weiterhelfen. Viel Erfolg!

    • @iza-karlbecker1523
      @iza-karlbecker1523 11 месяцев назад

      @@pflegeexperte24 vielen Dank für die Info werde einen Fachanwalt für sozialrecht kontaktieren

  • @findekeinennamen3598
    @findekeinennamen3598 11 месяцев назад

    Hallo Ich bekomme das sogenannte Bürgergeld also alg 2 und ich würde sehr gerne meine 89 jährige Nachbarin häuslich pflegen. Sie hat Pflegegrad 3 Was ist zu beachten an der Stunden Anzahl etc.

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 11 месяцев назад

      Hallo, bitte entschuldigen Sie, dass ich jetzt erst antworte - ich war einige Tage in Urlaub. Zu Ihrer Frage: Generell erhält Ihre Nachbarin monatlich 545.-€ Pflegegeld (sofern Sie nicht die Pflegesachleistungen gewählt hat) und dies kann sie natürlich weitergeben. Aber darum geht es Ihnen wahrscheinlich nicht: Wahrscheinlich geht es um die Verhinderungspflege. Leider „traue“ ich mir keine kompetente Antwort zum Thema "Bürgergeld und wann wird es gekürzt" zu - das ist nicht mein Fachgebiet. Herzliche Grüße!

  • @michaelsiems4562
    @michaelsiems4562 Год назад

    Guten Tag wie fülle ich den Nachweis aus für Verhinderungspflege AOk ich soll vom und bis ein tragen was bedeutet das

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 Год назад

      Hallo, Herr Siems, ich nehme an, die AOK möchte wissen, von wann bis wann die Verhinderungspflege beantragt wird. Falls also zum Beispiel vom 25.08.23 bis 05.09.23 Ihre eingetragene Pflegeperson Urlaub macht und in diesem Zeitraum jemand diese Pflegeperson vertritt (weil sie verhindert ist), dann tragen Sie diesen Zeitraum ein. Die Rechnungen / Belege sollten dann mit diesem Zeitraum übereinstimmen. Im Zweifel bitte die AOK fragen. Herzliche Grüße & ein schönes Wochenende!

  • @adelheidherm2096
    @adelheidherm2096 Год назад

    ich pflege meine halb Schwester mindestens 6 Wochen im Jahr besteht dann eine Beschränkung auf den 1,5 fachen Satz? Ist der Mann meiner halb Schwester ein Verwandter 2.Grades?vielen Dank für die Tipps

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 Год назад

      Schönen guten Tag, wir hatten bereits am 21.08. direketen Mailkontakt. Herzliche Grüße!

  • @alligatorrotagilla1225
    @alligatorrotagilla1225 Год назад

    Komme mit der Geschwindigkeit und menge an Informationen gut klar. Danke 👍

  • @heikewolf4254
    @heikewolf4254 Год назад

    Völlig irreführende Aussagen!

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 Год назад

      Hallo, Frau Wolf, helfen Sie mir bitte weiter? Was ist „irreführend“? Es ist schwer, ALLES in einem kurzen Video zu behandeln, das ist klar. Aber wo liege ich falsch und führe in die Irre? Danke!

  • @pflegeexperte24
    @pflegeexperte24 Год назад

    Wie im Video erwähnt, muss eine Pflegeperson eingetragen sein. Ist dauerhaft ein Pflegedienst („24h-Pflege“) vor Ort, dann gibt es (eigentlich) keine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, da die Pflegeperson nicht verhindert sein kann,wenn der deutsche Pflegedienst oder die ausländische Betreuungskraft (BK) die Versorgung durchführt. Mögliche Strategien: Bei einer ausländischen BK bleibt man als Pflegeperson eingetragen und nutzt nur (zum Beispiel) eine Monatsrechnung des ausl. Anbieters pro Jahr als VHP. Hier gibt es dann bis zu 2.418.-€. Bei einem deutschen Pflegedienst mit Kassenzulassung nutzt man zu Beginn die VHP (maximal 2.418.-€) und wechselt nach einem Monat zur Dauerpflege. Beantragen Sie ebenfalls zum nächsten Monat die Umstellung von Pflegegeld auf die (viel höheren) Pflegesachleistungen. Lassen Sie sich vom Anbieter beraten!

  • @bellasatelier437
    @bellasatelier437 Год назад

    Hallo Herr Kassel, erst mal danke für die ausführlichen Informationen. Man versteht wirklich alles sehr gut. Meine Frage wäre: mein Vater ist seit 5 Jahren Pflegegrad 3. Meine Familie und ich wussten nichts von der Ersatzpflege. Mit was für einen Antrag kann ich rückwirkend für die letzten 4 Jahre beantragen? Brauche ich ein spezielles Formular?

  • @peterneumann8397
    @peterneumann8397 Год назад

    tja, die Pflegekosten werden immer teurer, das ist halt freiheitlich demokratisch und ist absolut nicht mit den extremen Kosten in einem kommunistischem Pleite-Pflegsystem wie es in der DDR üblich war zu vergleichen. Die Kosten in der DDR waren zwar sehr viel niedriger, dafür aber leider nicht freiheitlich demokratisch, war halt ein DDR Pleitesystem! Man sollte doch bloß mal so zum Spaß die Ex DDRler fragen, was nun besser für den Geldbeutel der Pflegebedürftigen war!

  • @sandralohwatz7270
    @sandralohwatz7270 Год назад

    Die Erklärung war sehr gut. Vermisse aber bei den Erklärungen immer den Hinweis darauf, daß diese Einnahmen für Freunde und Nachbarn einkommenssteuerpflichtig und unter bestimmten Umständen auch sozialversicherungspflichtig sind.

    • @bellasatelier437
      @bellasatelier437 Год назад

      Genau das würde mich auch interessieren

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 Год назад

      Die Frage ist gut - ich bekomme immer „Beschwerden“, dass ich zu lange und zu ausführlich berichte. Steuerthemen darf ich nicht antippen, sonst erhalte ich eine Abmahnung. Aber ich habe hier einen interessanten Artikel gefunden: www.vdk.de/deutschland/pages/themen/pflege/85738/einkommen_oder_entschaedigung_-_pflegegeld_ist_nicht_fuer_jeden_steuerfrei

    • @bellasatelier437
      @bellasatelier437 Год назад

      @sandralohwatz7270 muss wohl versteuert werden. Das dachte ich mir aber schon.

  • @user-tg3ew9kz8x
    @user-tg3ew9kz8x Год назад

    Hallo,... Ich habe Pflegegrad 3 und habe die Verhinderungspflege jedes Jahr 2mal für 3 Wochen in Anspruch genommen. Sie sagten was davon, das die gesetzliche Krankenversicherung eine Verjährungsfrist von 4 Jahren hat. Nun meine Frage :" Da ich ja die letzten 4 Jahre nicht die vollen 2418,00 Euro in Anspruch genommen habe, diese aber gebraucht habe, kann ich dies auch noch rückwirkend beantragen??? Meinem Mann (der mich pflegt) dem reichen die 6 Wochen Auszeit nie!!! Wenn ja, wie soll ich das nachweisen von 4 Jahren an welchen Tagen die Ersatzpflege Person da war???? Dafür habe ich natürlich keine Notizen gemacht, weil es immer hieß,.... nur die 6 Wochen und wenn mein Mann nochmal eine Auszeit bräuchte, dann müsste ich ins Pflegeheim. Was für mich natürlich keine Option ist und war!!!!! Wie soll ich das der Pflegekasse mitteilen???? " Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Mit frdl. Grüßen Makowski Yvonne

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 Год назад

      Hallo, liebe/r user/in, zuerst nochmals zum Begriff: Verjährung bedeutet, dass nach Ablauf eines gesetzlich definierten Zeitraumes der Gläubiger die Möglichkeit verliert, einen Anspruch gerichtlich durchzusetzen, obwohl dieser rechtlich gesehen weiterhin besteht. Dies bedeutet sinngemäß umgekehrt: Wenn Sie in den Vorjahren Ansprüche gegenüber der Pflegekasse hatten und diese nicht komplett geltend gemacht haben, dann können Sie grundsätzlich diese innerhalb der Verjährungsfrist nachfordern. Generell gibt es bei der Verhinderungspflege, auch bei der stundenweisen VHP, viele Besonderheiten zu beachten, damit nichts „schief geht“. Ihnen geht es aber in Ihrer Frage um das Thema „Aufzeichnungen“: Sie haben sich damals keine Notizen gemacht und Sie können diese auch nachträglich schlecht korrekt (also so, wie die Ersatzpflege in der Realität stattfand) notieren. Ohne Rechnungen (oder in Ihrem Fall eigene Aufzeichnungen) wird / kann die Kasse schwerlich Leistungen erbringen. Generell würde ich mit der Pflegekasse reden, ob Sie nachträglich Aufzeichnungen nachreichen können. Und vielleicht haben Sie ja woanders wirklich Notizen gemacht, wann (genau mit Uhrzeiten) die Ersatzpflegeperson gekommen ist oder wann Ihr Mann weg war? Vielleicht in Ihrem Kalender oder im Outlook? Oder die Ersatzpflegeperson hat sich eventuell eigene Notizen gemacht, von wann bis wann sie genau bei Ihnen eingesetzt war? Nachträglich „erfinden“ dürfen Sie dies nicht. Ihr pflegeexperte24 (Rechtsberatung kann und darf ich nicht erbringen. Jeder Einzelfall ist unterschiedlich und ich kann nur auf Möglichkeiten hinweisen. Ob ich aber in Ihrem Fall einen Anwalt einschalten würde: ich weiß nicht…?)

  • @theddd1513
    @theddd1513 Год назад

    Bitte im titel immer anführen ob D, Ö od Ch

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 Год назад

      Oh, danke, das hatte ich nicht auf dem Schirm. yt läuft ja im gesamten DACH-Raum....

  • @rusannavardanjan4758
    @rusannavardanjan4758 Год назад

    Hallo...Kurzzeitpflege ist doch 1774,00 € und Verhinderungspflege 1612,00 €. Wenn ich so erzähle bei der Prüfung, oh je....

    • @pflegeexperte24
      @pflegeexperte24 Год назад

      ...ja, da liegen Sie völlig richtig. Der Film wurde vor über 2 Jahren gedreht und war damals aktuell. Sobald sich Änderungen ergeben, drehe ich über diese einen Film. Zum 01.01.22 also ruclips.net/video/oPVN69UPSUc/видео.html