05:45 "Hinternander, ihr Spacken". Jo, Digger. Nur 'mal zur Örtlichkeit: wir sind da in der Severinstraße in Köln unterwegs, Durchfahrt verboten für PKW und Krafträder, Anlieger frei, Tempo 20 Zone, Einbahnstraße für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Die Radfahrer machen doch in dem Moment schon Platz, daher weiß ich nicht, was für ein Problem der Hamsterbändiger da noch hat? Außerdem fährt der eine Radfahrer schon so weit rechts in seiner Spur, dass der daneben dadurch da fährt, wo ich auch dann fahren würde, wenn ich alleine unterwegs wäre. Und sei es nur, um dafür zu sorgen, dass die "Spacken" im Gegenverkehr ein wenig vom Gas gehen...:)
4:30 trotzdem kein Grund für Maverick den Abstand auf unter 1m zu verkürzen. Gebt denen doch keine Plattform und kommentiert zumindest, was der für einen Mist baut.
3:28 Der gute Mann konnte ja nicht ahnen, dass da Frau NEDK angerauscht kommt. Wenn ich ein Fahrzeug mit Warnblinkanlage an da stehen sehe und zu dem noch einen Abschlepper, würde ich da sehr vorsichtig vorbei fahren.
Absolut, mit nur minimaler Verkehrsbeobachtung rechne ich genau damit, dass da jemand aussteigt. Auch, wenn ich ihn nicht halten sehe. Alles andere ist komplette Ignoranz.
Mit der Verhaltensweise bei 1:27 disqualifizierst Du Dich schon irgendwie selbst. Andere anprangern und das gleiche Recht für sich in Anspruch nehmen. Dann ist der Grünstreifen auch egal.
2:03 Es genügt leider nicht einfach zu behaupten es gäbe einen "offiziellen Radweg" der zu benutzen sei, man muss das auch ZEIGEN, und im Zweifel beweisen können !
@@michab4083 Ich kenne eigentlich alle Verkehrsschilder. Sogar die ganz Neuen. Blöderweise habe ich das Video wie Du auch mehrfach zurückgespult, und das Schild vergeblich gesucht, und nicht gefunden. Das erklärt aber immer noch nicht wieso Autofahrende AUSSCHLISSLICH Aufgrund von Schildern behaupten, der Radweg sei "offiziel benutzungspflichtig" ? Ob ein Radweg benutzungspflichtig ist entscheidet NICHT der Autofahrende, der nur nebenher fährt, sondern einzig der Radler, der den Weg kennt, und daher aufgrund vom ZUSTAND ein Urteil darüber fällen kann, ob die Nutzungspflicht auch wirklich gegeben ist. Das habe ich unter dem Punkt "beweisen" dann angefragt. Und dieser Radweg ist aufgrund des augenscheinlichen Zustandes alles andere als "Nutzungspflichtig". Ein Nötigung anderer Verkehrteilnhemenden ergibt sich auch nicht daraus, dass ein Radler entgegen der Erlaubnis der StVO dann auf der Fahrbahn fährt, obwohl er einen Radweg, der sich in einem gutem Zustand befindet, hätte nutzen können. Hier haben Autofahrende dann Radler als "unabwendbares Ereignis" einfach hinzunehmen, und können diese dann nach all der Kunst die die StVO vom Autofahrendem abverlangt Regelkonform überholen. Diese Möglichkeit wurde dann eindrucksvoll aufgezeigt.
7:30 in einer Engstelle überholen, dafür den Radfahrer weghupen, mit viel zu geringem Seitenabstand, den Radfahrer in die Dooring-Zone zwängen bei Gegenverkehr. Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren.
Ja, Radfahrer freuen sich immer, wenn Sie von Kraftfahrzeugen "weggehupt" werden. Genau DAS ist eine Nötigung. Und Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten. BTW: Überholwunsch per Hupe ankündigen ist nur außerorts erlaubt. Und auch das würde ich niemals bei einem Radfahrer machen. Das ist das letzte.
1:45 Klar ist, was gemeint ist. Man wird durch das Fehlverhalten des Radlers gezwungen etwas tun zu müssen. "Nötigung" ist allerdings ein strafrechtlicher Begriff, der beschreibt, wenn eine Person einer anderen Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel einen Willen aufzwingt, und dadurch das Handeln, Unterlassen oder Dulden der anderen Person beeinflusst. Ein dichtes Drängeln auf der Autobahn kann in diesem Sinne eine Nötigung sein. Allerdings passt es nicht hier zu der Situation mi dem Radler. Es liegt weder eine Gewalt noch eine Drohung vor.
7:55 Ich fahre mit genau so einer Jacke. Helm mit Beleuchtung. 300 Lux Abblendlicht. Man wird trotzdem vom Gegenverkehr "übersehen". Die lassen zuverlässigerweise immer das Fernlicht an, bis man selbst Fernlicht gibt.
Das Hupen im vorletzten Clip finde ich in Ordnung. Ich fahre selber einen E-Roller und weiß, wie leise die Dinger sind. Es ist echt kein angenehmes Gefühl, wenn man plötzlich mit 45 km/h überholt wird, ohne dass man den anderen kommen hörte.
Evtl. wurde der Radfahrer bei 1:50 ja vorher durch so Parkakrobaten wie bei 1:37, von denen natürlich keine Rede ist, dadurch genötigt auf der Straße zu fahren oder da holt man sich 4 von 5 Fahrten nen Platten weil nur die Straße regelmäßig gekehrt wird und Städte nix auf Radwege geben. Sieht auch aus als wär dort vor nicht all zu langer zeit das Grün gestutzt worden, Dornen sind richtig Geil für dünne Reifen.
Guten Morgen 😊 Schönes Wochenende euch und noch schöne Ferien-Für uns in Hessen hat es gestern angefangen, also für Leute aus Hessen, schöne Ferien und für die die anderen schöne restlichen Ferien 😅😊
NEDK am Morgen... und so :D Wünsche euch einen schönen Urlaub! Meiner ist leider schon rum, Montag um 8.00 Uhr gehts wieder los. Vermutlich bin ich um 8.01 Uhr schon wieder urlaubsreif. :D :D Also, fahrt vorsichtig und bis dann, schönes Wochenende an alle :)
1:50 Wenn ein Radfahrer auf der Straße Nötigung sein soll, dann wohl auch jedes Auto was aufgesetzt auf dem Gehweg oder auf Schutzstreifen/Radwegen steht. Und bei 6:30 sogar das perfekte Beispiel, ist das schon Nötigung oder Bildung einer kriminellen Vereinigung? Sehe wohl nicht so geil für Autofahrer aus...
1:50 Gemeint ist ja nur bei einem vermeintlichen benutzungspflichtigen Radweg. Allerdings Nötigung ist es wohl trotzdem nicht: Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
@@gerryhh4896ist definitiv keine Nötigung. Schilder hatte ich nicht gesehen, die auf die Nutzungspflicht hinweisen und selbst wenn ist es maximal ein vergehen, aber weit entfernt von Nötigung.
ohne das Datum der Aufnahme zu kennen: bei 1:50 zwei Kfz im (zeitlich begrenzten) "absoluten" Halteverbot, davon ein Sprinter entgegen der Fahrtrichtung ... geschenkt. Ist normal!
@@SvenZHBhab mehrmals den Clip angeguckt und am Ende fielen sie mir auf: Gleich zu Beginn des Clips sind die Schilder rechts für ca 1sek zu sehen. Es ist tatsächlich ein vorgeschriebener Radweg. Für beide Richtungen freigegeben, wenn ich das richtig sah. Aber bin ihrer Meinung, allzu dolle sieht der Weg nicht aus
5:46 der einzige Vollpfosten ist der Autofahrer. Und du kommentierst das auch noch positiv. Hast du eine Ahnung, was das für eine Straße ist? Ich habe kein Schild gesehen und wenn ich die bauliche Form ansehe, ist das Blech eher geduldet. Mein Abo bist du los.
6:48: Auch wenn sie Abbiegen wollen: Diese Autofahrer haben auf dem Radschutzstreifen nichts verloren! Dieser darf nur bei Bedarf und wenn kein Radfahrer behindert oder gefährdet wird, mitbenutzt werden, etwa dann, wenn man am Gegenverkehr sonst nicht vorbeikommt, weil der etwas Breiter als ein LKW ist. 2 PKW‘s müssen aneinander vorbeifahren können, ohne dass einer einen solchen „Schutzstreifen“ mitbenutzen muss!
Ein Video mit so vielen Fehlern und ICH ICH ICH Egos. 01:20 sich Aufregen, aber selber den Mittelstreifen befahren. Beider nicht erlaubt. Genau mein Humor. 01:40 bitte Informieren was Nötigung ist, es heißt bis zu 50 hm/h, nicht Minimum 50 km/h, was eine Nötigung ist kommt gleich. 03:15 Ja, der Transporter macht einen Fehler, aber warum hält man so drauf, etwas vom Gas und es entsteht keine brenzlige Situation. 03:30 da steht ein Abschlepper auf der rechten Spur, warum fährt man mit vollem Karacho dran vorbei und reduziert nicht die Geschwindigkeit? 03:50 Hier wird die Vorfahrt genommen, richtig, würde mich auf ärgern, aber warum nicht auch einfach mal etwas vom Gas runter. 04:08 30er Zone, keine Vorfahrtsschilder, bedeutet rechts vor links. Der rote Caddy hatte Vorfahrt. Setzen sechs. 05:50 sind dabei gerade Platz zu machen, hier wäre auch mehr Rücksicht vom Hamsterbändiger zu erwarten. 07:30 Nötigung und Gefährdung von zwei Radfahrern. Mit dem Video hast du d ich nicht mit Ruhm bekleckert.
bei 04:08 könnte es ein, dass ich deine Kritik falsch verstanden habe nach erneutem anschauen und die Kritik an den Mercedes gerichtet war. Dann wäre es ja richtig.
@@antjeriedemann8645 Auf der linken Seite gehen - der Gefahr ins Auge sehen. Auf der rechten Seite gehen - der Gefahr den Rücken zudrehen. Ja, so habe ich es auch gelernt.
0:47 Die Sperrfläche rechts ist auch kein Parkplatz. 0:56 Der typische "Helm auf - Hirn aus" Motorradfahrer. 4:59 StVO §25 (1) "Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist." 6:47 12 x Halten auf dem Schutzstreifen mit Behinderung des Radfahrers vor der Kamera = 12x 70€ + 1 Punkt
super Markus hast du echt toll gemacht du untermensch wie immer haupsächlich nur die bösen bösen Autofahrer Kritisiert aber zu den Ganzem Abschaum auf ihrem Dreckigen Fahrrad die Irgendwelche Fehler machen wird nix gesagt
3:25 Abschleppfahrzeug: Es sind gelbe Rundumleuchten und Blitzlichter eingeschaltet => es wird vor besonderen Gefahren und Situationen gewarnt => bedeutet für die restlichen Verkehrsteilnehmer erhöhte Vorsicht walten lassen, Bremsbereit sein, gegebenfalls Fahrweise der Situation anzupassen.
Stimme dir zu - aber dennoch so sportlich rausspringen finde ich gewagt. Da sollte der Herr doch wenigstens mal in den Spiegel schauen und einen Moment gedulden oder zumindest sorgsam die Tür öffnen, sodass Verkehrsteilnehmer sich drauf vorbereiten können.
5:22 Da kommt gleich ein "Überweg", den wohl viele Fußgänger nutzen, um vom Industriegebiet zur Rastanlage und zurück zu kommen. Hat also eigentlich nichts mit Fußgängern entlang der Straße zu tun, für die in der Tat gilt, "außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist" (StVO § 25)
Die Radfahrer denn auch wenn es ihnen gestattet ist gegen die Einbahnstraße zu fahren so haben sie den richtig fahrenden Vorrang zu gewähren. Wenn nötig dadurch dass sie absteigen und warten.
@@bully70bully die StVO und die VwV-StVO, das ist das gleiche wie das "Radfahrer frei" beim Fussgänger Weg, auch da haben die Fussgänger absoluten Vorrang.
@@bully70bully "Sie dürfen künftig die für den Fahrradverkehr durch Zusatzbeschilderung freigegebenen Einbahnstraßen in beiden Richtungen befahren. Dabei ist möglichst weit rechts zu fahren. Die Geschwindigkeit ist insbesondere bei Begegnungen der Situation anzupassen. Bei örtlichen Engstellen sollte in Parklücken oder Einfahrten ausgewichen werden. Ggf. ist auch ein Anhalten erforderlich." So zum Beispiel ein Ausschnitt aus dem Offiziellen Flyer der Landeshauptstadt Hannover.
@@You-wy6te Der ADFC schreibt folgendes: "Zeichen 220 Einbahnstraße mit Zusatzschild Radverkehr aus beiden Richtungen Wenn Einbahnstraßen mit diesen Zusatzzeichen frei gegeben sind, dürfen Radfahrende sie entgegen der Fahrtrichtung benutzen - und nur dann. Bei der Ausfahrt aus solchen Einbahnstraßen in Gegenrichtung gelten die normalen Vorfahrtregeln, also „rechts vor links“, wenn keine Schilder die Vorfahrt regeln. Auch in freigegebenen Einbahnstraßen müssen Autofahrer*innen auf entgegenkommende Radfahrer*innen warten, wenn aufgrund von Hindernissen (wie z. B. parkenden Autos) auf ihrer Fahrbahnseite zu wenig Platz vorhanden ist, um gefahrlos mit 1 m Abstand aneinander vorbeizufahren." Verwirrend...
Ob der Radweg im Falle eines Falle benutzungspflichtig ist hängt 1. von der Beschilderung ab (hier gegeben) und 2. von der Beschaffenheit. Gerade mit dem Rennrad ist die Oberfläche relativ schnell unzumutbar. Ob das hier zutrifft kann ich bei dem Video nicht genau sehen, das sieht aber recht uneben und löcherig aus.
3:23 hätte sie bei gelb gebremst, wäre es nicht zu dieser Situation gekommen.. vielleicht hat er sogar in den Rückspiegel geschaut und dachte, Ampel wird rot, dann kommt auch nix mehr..
Immer wieder lustig, was manche Menschen (interessanterweise meist Autofahrer) so alles als "Nötigung" empfinden. Lieber Hamsterbändiger, mit welchem "empfindlichem Übel" wurde Dir denn hier gedroht? Damit, 15 Sekunden oder so hinter jemandem herfahren zu müssen? Und diese behauptete/angefragte "Nötigung" hat es dann auch direkt als Tatsache in den Folgentitel geschafft...Wow, einfach wow.
Naja, Hamsterbändiger empfindet es auch als unzumutbar, dass Radfahrer innerorts in einem verkehrsberuhrigen Bereich nebeneinander fahren. Kann man nur sagen: Solange Hamsterbändiger in den Clips auftaucht, gibt's für das Video ein Daumen nach unten.
Dachte ich auch. Der Hang mindert die Sicht beim Laufen auf der Linken Straßenseite. Ankommenden Autofahrende sehen den Läufer spät, er sieht Sie auch spät, die Straße ist schmal, 100kmh erlaupt.
Doch doch. Kurz nach Ende der gezeigten Szene wechselt er wieder nach rechts. Zu früh rüber sollte man eben auch nicht, um den Sicherheitsabstand des überholten nicht zu verkürzen. Von daher so legitim 👍
Boah das mit Motorrad zwischen mir und Leitplanke beim Überholvorgang hatte ich auch schon mal und hab mich dermaßen erschrocken weil der schon an dem hinter mir fahrenden Auto vorbei geschossen ist und ich den nicht sehen konnte bis er quasi links auf der Motorhaube saß…. 🤬
1:50 so ein Quatsch, weder Nötigung, und du kannst überholen, weit und breit kein Gegenverkehr, wegen "durchgezogener Linie" nicht in die Hose machen... 2:37 Hamsterbändiger scheint viel Angst zu haben, sollte umsteigen auf Bus und Bahn.
@@You-wy6te mit welchem "empfindlichen Übel" wurde der Einsender denn bedroht? Kannst Du auch nur ein einziges Gerichtsurteil nennen, in dem in einem auch nur ansatzweise vergleichbaren Fall der Vorwurf der Nötigung bestätigt wurde?
@@skifahrer1974 So habe ich früher auch argumentiert. Lese dir aber mal die ganzen Urteile zu einer Nötigung im Straßenverkehr durch. Da werden andere Maßstäbe angelegt.
5:07 ob der Läufer auf der Straße überhaupt laufen dard, lasse ich mal dahibgestellt. Und ja, es ist richtig, dass man dann immer auf der Gegeverkehrspur laufen aoll. Aber bei den uneinsichtigen Linkskurven wäre ich auch möglichst weit rechts gelaufen, weil ich sonst Gefahr laufen würde, dass mit hemand mit 50 Kmh entgegenkommt, der mich absolut nicht sehen kann.
1:50 Vielleicht einfach mal nachschauen was eine Nötigung ist ;) 2:45 1. Darf da der LKW sehr wohl stehen, 2. auch wenn da 100 wären, es gilt halt immer noch das Sichtfahrgebot. Da könnte ja einer mit ner Panne stehen. 3. Wenn der LKW da doch nicht stehen darf, dann auch die PKWs bei 2:53 nicht. ;) 4:10 Kenn ich, mit voller Absicht dem Zweirad, egal ob motorisiert oder nicht, die Vorfahrt nehmen. Meiner Meinung nach gehört diesen Leuten der Führerschein entzogen.
@@tarquin8463 Ist natürlich die Frage, ob man hier von „unübersichtlich“ reden kann. Das wäre hier die „Streitfrage“ Meines Erachtens nach ist die Stelle z.B. nicht unübersichtlich. Und eng ists auch nicht wie der „Gegenverkehr“ bewies.
0:43 Cool finde ich auch den Parkplatz, den der Fahrer des Autos da rechts gefunden hat. :3 1:49 § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Welche Gewalt übt der Radfahrer denn auf den Autofahrer aus? Warum der nicht auf dem Radweg fährt weiß ich auch nicht. Ich selbst würde den an dieser Stelle vorziehen, da kann ich entspannt radeln, ohne - in diesem Fall verständlicherweise - verärgerte Autofahrer hinter mir zu haben. Bleibt mir nur einfach auch mal ein Lob für Hamsterbändiger dazulassen. Trotz dem Idioten vor ihm gelassen geblieben und auch mit ausreichend Abstand überholt. Top! 5:00 Wenn du da links läufst, dann siehst du den Gegenverkehr doch erst recht nicht. :/ 5:44 Schade, jetzt macht Hamsterbändiger den positiven Eindruck wieder kaputt. Jede Wette war Hamsterbändiger allein unterwegs, nimmt dabei aber immer noch mehr Platz ein als 2 Radfahrer nebeneinander. Warum dürfen eigentlich nur Autofahrer so viel Platz für sich beanspruchen wie sie wollen? Vor allem machen die doch Platz und er kommt ohne Probleme durch, also was soll dieser Clip jetzt? Meine Fresse... wenn man sonst keine Probleme hat, dann macht man sich eben selbst welche, oder was?
Was soll an deinem Clip „umstritten“ sein? Also wer da noch Zank anfängt, hat wirklich die Kontrolle über sein Leben verloren. P.s. Schönen Urlaub und besseres Wetter, als aktuell.
Vielleicht solltest du vor so einem Kommentar erstmal darüber nachdenken, warum er das geschrieben hat. Oder einfach erstmal die anderen Kommentare lesen.
@@gerryhh4896 Sollte es? Mein Kommentar war kurz und gab wenig Spielraum für Fehlinterpretation, dazu war er für durchschnittlich intelligente einfach zu verstehen. Wenn Du damit Probleme hattest, sagt das einiges und bestätigt dein Generve.
Alter, ich Lauf doch nicht auf der Gehenspur, wo ich in der Kurve wirklich überhaupt nicht sehe, ob da wer kommt. Ich laufe gar nicht auf der Straße. Komisch hier.
§25 Abs. 1 StVO Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Interessante Idee, lieber rechts laufen, wo man die Fahrzeuge gar nicht sieht, weil diese einen von hinten überfahren. Da halte ich mich lieber an die StVO und habe wenigstens noch die Chance zu reagieren.
05:45 "Hinternander, ihr Spacken". Jo, Digger.
Nur 'mal zur Örtlichkeit: wir sind da in der Severinstraße in Köln unterwegs, Durchfahrt verboten für PKW und Krafträder, Anlieger frei, Tempo 20 Zone, Einbahnstraße für Radfahrer in Gegenrichtung freigegeben.
Die Radfahrer machen doch in dem Moment schon Platz, daher weiß ich nicht, was für ein Problem der Hamsterbändiger da noch hat? Außerdem fährt der eine Radfahrer schon so weit rechts in seiner Spur, dass der daneben dadurch da fährt, wo ich auch dann fahren würde, wenn ich alleine unterwegs wäre. Und sei es nur, um dafür zu sorgen, dass die "Spacken" im Gegenverkehr ein wenig vom Gas gehen...:)
Sehe ich ähnlich. Der rechts fährt schon im Rinnstein und der linke direkt am Rand. Den Spacken sieht er jeden Morgen im Spiegel.
Dat is Colognekotzdashcam der mal wieder unter anderem Namen unterwegs ist weil ihn keiner leiden kann. 😂
Radfahrer dürfen explizit nebeneinander fahren....
4:30 trotzdem kein Grund für Maverick den Abstand auf unter 1m zu verkürzen. Gebt denen doch keine Plattform und kommentiert zumindest, was der für einen Mist baut.
3:28 Der gute Mann konnte ja nicht ahnen, dass da Frau NEDK angerauscht kommt. Wenn ich ein Fahrzeug mit Warnblinkanlage an da stehen sehe und zu dem noch einen Abschlepper, würde ich da sehr vorsichtig vorbei fahren.
Absolut, mit nur minimaler Verkehrsbeobachtung rechne ich genau damit, dass da jemand aussteigt. Auch, wenn ich ihn nicht halten sehe.
Alles andere ist komplette Ignoranz.
Mit der Verhaltensweise bei 1:27 disqualifizierst Du Dich schon irgendwie selbst. Andere anprangern und das gleiche Recht für sich in Anspruch nehmen. Dann ist der Grünstreifen auch egal.
Den hat er vermutlich nur nicht genommen, weil er Angst hatte, dass es ihn mit dem Roller auf die Nase legt...
Jepp, war ein Eigentor 🙃
Maverick, entspannte Clips, entspannte Fahrweise. 👍
2:03 Es genügt leider nicht einfach zu behaupten es gäbe einen "offiziellen Radweg" der zu benutzen sei,
man muss das auch ZEIGEN, und im Zweifel beweisen können !
Das Schild, das am Anfang des Rsdwegs steht, kennst du aber schon, ja? Ob der vernünftig befahrbar ist, ist dann no hmal ne andere Frage...
@@michab4083 Ich kenne eigentlich alle Verkehrsschilder.
Sogar die ganz Neuen.
Blöderweise habe ich das Video wie Du auch mehrfach zurückgespult, und das Schild vergeblich gesucht, und nicht gefunden.
Das erklärt aber immer noch nicht wieso Autofahrende AUSSCHLISSLICH Aufgrund von Schildern behaupten, der Radweg sei "offiziel benutzungspflichtig" ?
Ob ein Radweg benutzungspflichtig ist entscheidet NICHT der Autofahrende, der nur nebenher fährt, sondern einzig der Radler, der den Weg kennt, und daher aufgrund vom ZUSTAND ein Urteil darüber fällen kann, ob die Nutzungspflicht auch wirklich gegeben ist.
Das habe ich unter dem Punkt "beweisen" dann angefragt.
Und dieser Radweg ist aufgrund des augenscheinlichen Zustandes alles andere als "Nutzungspflichtig".
Ein Nötigung anderer Verkehrteilnhemenden ergibt sich auch nicht daraus, dass ein Radler entgegen der Erlaubnis der StVO dann auf der Fahrbahn fährt, obwohl er einen Radweg, der sich in einem gutem Zustand befindet, hätte nutzen können.
Hier haben Autofahrende dann Radler als "unabwendbares Ereignis" einfach hinzunehmen, und können diese dann nach all der Kunst die die StVO vom Autofahrendem abverlangt Regelkonform überholen.
Diese Möglichkeit wurde dann eindrucksvoll aufgezeigt.
Typisch Radfahrer. Blind wie zwei Kartoffeln, die haben auch Augen können trotzdem nichts sehen. Hier 1:34 das VZ 241
@@Heiko881das vz 241 ist dort sichtbar. Aber er muss nicht benutzt werden, da er kaputt ist
@@You-wy6te der radweg ist nicht benutzungspflichtig 😉
7:30 in einer Engstelle überholen, dafür den Radfahrer weghupen, mit viel zu geringem Seitenabstand, den Radfahrer in die Dooring-Zone zwängen bei Gegenverkehr. Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren.
Muss man als Mopped zum Radfahrer auch den gleichen Abstand einhalten wie Autofahrer?
@@matthiasewert3587 ja klar, ist doch auch ein Kraftfahrzeug.
@@matthiasewert3587 Ja.
Ja, Radfahrer freuen sich immer, wenn Sie von Kraftfahrzeugen "weggehupt" werden. Genau DAS ist eine Nötigung.
Und Hupen innerhalb geschlossener Ortschaften ist verboten.
BTW: Überholwunsch per Hupe ankündigen ist nur außerorts erlaubt. Und auch das würde ich niemals bei einem Radfahrer machen. Das ist das letzte.
@@matthiasewert3587 Selbstverständlich !
Denn der vorgeschriebene Abstand gilt für ALLE "Kraftfahrzeuge".
1:45 Klar ist, was gemeint ist. Man wird durch das Fehlverhalten des Radlers gezwungen etwas tun zu müssen.
"Nötigung" ist allerdings ein strafrechtlicher Begriff, der beschreibt, wenn eine Person einer anderen Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel einen Willen aufzwingt, und dadurch das Handeln, Unterlassen oder Dulden der anderen Person beeinflusst.
Ein dichtes Drängeln auf der Autobahn kann in diesem Sinne eine Nötigung sein.
Allerdings passt es nicht hier zu der Situation mi dem Radler. Es liegt weder eine Gewalt noch eine Drohung vor.
Sich über andere beschweren, was du selbst machst. Passt ins Bild unsere Zeit.
@@fa1238 Its called double standards
7:55
Ich fahre mit genau so einer Jacke.
Helm mit Beleuchtung.
300 Lux Abblendlicht.
Man wird trotzdem vom Gegenverkehr "übersehen".
Die lassen zuverlässigerweise immer das Fernlicht an, bis man selbst Fernlicht gibt.
Das Hupen im vorletzten Clip finde ich in Ordnung. Ich fahre selber einen E-Roller und weiß, wie leise die Dinger sind. Es ist echt kein angenehmes Gefühl, wenn man plötzlich mit 45 km/h überholt wird, ohne dass man den anderen kommen hörte.
Dann danke Dir für das Video und ich wünsche Euch einen erholsamen Urlaub, 👍👍
Evtl. wurde der Radfahrer bei 1:50 ja vorher durch so Parkakrobaten wie bei 1:37, von denen natürlich keine Rede ist, dadurch genötigt auf der Straße zu fahren oder da holt man sich 4 von 5 Fahrten nen Platten weil nur die Straße regelmäßig gekehrt wird und Städte nix auf Radwege geben. Sieht auch aus als wär dort vor nicht all zu langer zeit das Grün gestutzt worden, Dornen sind richtig Geil für dünne Reifen.
ääh? Du hast schon gesehen dass das eine Parkbucht ist und der Radweg daran vorbei geht?
@@You-wy6teund wir haben gesehen. Dass der radweg unzumutbar ist
Bevor ich auch nur das Video starte, seh ich schon an den dislikes das Maverick wieder dabei ist ..
Keine Sorge, es sind nicht mehr viele Clips von ihm auf Lager 😅
@@NEDK Gut zu wissen 🙂
Guten Morgen 😊 Schönes Wochenende euch und noch schöne Ferien-Für uns in Hessen hat es gestern angefangen, also für Leute aus Hessen, schöne Ferien und für die die anderen schöne restlichen Ferien 😅😊
NEDK am Morgen... und so :D
Wünsche euch einen schönen Urlaub! Meiner ist leider schon rum, Montag um 8.00 Uhr gehts wieder los. Vermutlich bin ich um 8.01 Uhr schon wieder urlaubsreif. :D :D Also, fahrt vorsichtig und bis dann, schönes Wochenende an alle :)
1:50 Wenn ein Radfahrer auf der Straße Nötigung sein soll, dann wohl auch jedes Auto was aufgesetzt auf dem Gehweg oder auf Schutzstreifen/Radwegen steht.
Und bei 6:30 sogar das perfekte Beispiel, ist das schon Nötigung oder Bildung einer kriminellen Vereinigung?
Sehe wohl nicht so geil für Autofahrer aus...
1:50 Gemeint ist ja nur bei einem vermeintlichen benutzungspflichtigen Radweg. Allerdings Nötigung ist es wohl trotzdem nicht:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
@@gerryhh4896ist definitiv keine Nötigung. Schilder hatte ich nicht gesehen, die auf die Nutzungspflicht hinweisen und selbst wenn ist es maximal ein vergehen, aber weit entfernt von Nötigung.
ohne das Datum der Aufnahme zu kennen: bei 1:50 zwei Kfz im (zeitlich begrenzten) "absoluten" Halteverbot, davon ein Sprinter entgegen der Fahrtrichtung ... geschenkt. Ist normal!
Wenn das Nötigung sein soll is parken aufm Radweg versuchter Todschlag.
@@SvenZHBhab mehrmals den Clip angeguckt und am Ende fielen sie mir auf:
Gleich zu Beginn des Clips sind die Schilder rechts für ca 1sek zu sehen. Es ist tatsächlich ein vorgeschriebener Radweg. Für beide Richtungen freigegeben, wenn ich das richtig sah.
Aber bin ihrer Meinung, allzu dolle sieht der Weg nicht aus
5:46 der einzige Vollpfosten ist der Autofahrer. Und du kommentierst das auch noch positiv. Hast du eine Ahnung, was das für eine Straße ist? Ich habe kein Schild gesehen und wenn ich die bauliche Form ansehe, ist das Blech eher geduldet. Mein Abo bist du los.
Einbahnstraße mit zusatz radfahrer in beide Richtungen
Einbahnstraße udn radfahrer aus beiden Richtungen
Anlieger Straße, Einbahnstraße, Radfahrer frei, Köln, Und gegen die Einbahnstraße haben die Radfahrer KEINEN Vorrang.
6:48: Auch wenn sie Abbiegen wollen: Diese Autofahrer haben auf dem Radschutzstreifen nichts verloren! Dieser darf nur bei Bedarf und wenn kein Radfahrer behindert oder gefährdet wird, mitbenutzt werden, etwa dann, wenn man am Gegenverkehr sonst nicht vorbeikommt, weil der etwas Breiter als ein LKW ist. 2 PKW‘s müssen aneinander vorbeifahren können, ohne dass einer einen solchen „Schutzstreifen“ mitbenutzen muss!
Ein Video mit so vielen Fehlern und ICH ICH ICH Egos.
01:20 sich Aufregen, aber selber den Mittelstreifen befahren. Beider nicht erlaubt. Genau mein Humor.
01:40 bitte Informieren was Nötigung ist, es heißt bis zu 50 hm/h, nicht Minimum 50 km/h, was eine Nötigung ist kommt gleich.
03:15 Ja, der Transporter macht einen Fehler, aber warum hält man so drauf, etwas vom Gas und es entsteht keine brenzlige Situation.
03:30 da steht ein Abschlepper auf der rechten Spur, warum fährt man mit vollem Karacho dran vorbei und reduziert nicht die Geschwindigkeit?
03:50 Hier wird die Vorfahrt genommen, richtig, würde mich auf ärgern, aber warum nicht auch einfach mal etwas vom Gas runter.
04:08 30er Zone, keine Vorfahrtsschilder, bedeutet rechts vor links. Der rote Caddy hatte Vorfahrt. Setzen sechs.
05:50 sind dabei gerade Platz zu machen, hier wäre auch mehr Rücksicht vom Hamsterbändiger zu erwarten.
07:30 Nötigung und Gefährdung von zwei Radfahrern.
Mit dem Video hast du d ich nicht mit Ruhm bekleckert.
bei 04:08 könnte es ein, dass ich deine Kritik falsch verstanden habe nach erneutem anschauen und die Kritik an den Mercedes gerichtet war. Dann wäre es ja richtig.
@@TommyK83 4:08 ja war der Creme Farbend gemeint
@@You-wy6te wenn das so ist, dann entschuldige ich mich für diesen Punkt. War für mich unklar, aber erst beim zweiten hinsehen.
Ich hab auch noch gelernt, daß wenn kein Fußweg vorhanden,man gegen die Fahrtrichtung ganz am Rand hintereinander hergeht. Quasi als Geisterfußgänger.
@@antjeriedemann8645 Auf der linken Seite gehen - der Gefahr ins Auge sehen.
Auf der rechten Seite gehen - der Gefahr den Rücken zudrehen.
Ja, so habe ich es auch gelernt.
0:47 Die Sperrfläche rechts ist auch kein Parkplatz.
0:56 Der typische "Helm auf - Hirn aus" Motorradfahrer.
4:59 StVO §25 (1) "Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist."
6:47 12 x Halten auf dem Schutzstreifen mit Behinderung des Radfahrers vor der Kamera = 12x 70€ + 1 Punkt
super Markus hast du echt toll gemacht du untermensch wie immer haupsächlich nur die bösen bösen Autofahrer Kritisiert aber zu den Ganzem Abschaum auf ihrem Dreckigen Fahrrad die Irgendwelche Fehler machen wird nix gesagt
@@CyclistKillerah ein nazi
einer der wenigen Kanäle die nicht mit übertreiben mit dem verpixeln.
3:25 Abschleppfahrzeug: Es sind gelbe Rundumleuchten und Blitzlichter eingeschaltet => es wird vor besonderen Gefahren und Situationen gewarnt => bedeutet für die restlichen Verkehrsteilnehmer erhöhte Vorsicht walten lassen, Bremsbereit sein, gegebenfalls Fahrweise der Situation anzupassen.
Stimme dir zu - aber dennoch so sportlich rausspringen finde ich gewagt. Da sollte der Herr doch wenigstens mal in den Spiegel schauen und einen Moment gedulden oder zumindest sorgsam die Tür öffnen, sodass Verkehrsteilnehmer sich drauf vorbereiten können.
6:47, ist dort immer so. Da ist ein BSR-Hof.
5:22 Da kommt gleich ein "Überweg", den wohl viele Fußgänger nutzen, um vom Industriegebiet zur Rastanlage und zurück zu kommen. Hat also eigentlich nichts mit Fußgängern entlang der Straße zu tun, für die in der Tat gilt, "außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist" (StVO § 25)
Mensch, mit Legalisierung von THC sollten sich Situationen entspannen, man muß es auch konsumieren; und gebt Maverrick etwas ab, bitte!
SATIRE!
5:44
Der eine Radfahrer fährt auf der Fahrbahn,
der andere im Rinnstein.
Wer ist hier der "Spacken"?
Die Radfahrer denn auch wenn es ihnen gestattet ist gegen die Einbahnstraße zu fahren so haben sie den richtig fahrenden Vorrang zu gewähren. Wenn nötig dadurch dass sie absteigen und warten.
@@You-wy6te Haben Sie eine Quelle für diese Behauptung?
@@bully70bully die StVO und die VwV-StVO, das ist das gleiche wie das "Radfahrer frei" beim Fussgänger Weg, auch da haben die Fussgänger absoluten Vorrang.
@@bully70bully "Sie dürfen künftig die für den Fahrradverkehr
durch Zusatzbeschilderung freigegebenen
Einbahnstraßen in beiden Richtungen befahren. Dabei ist möglichst weit rechts zu fahren.
Die Geschwindigkeit ist insbesondere bei
Begegnungen der Situation anzupassen. Bei
örtlichen Engstellen sollte in Parklücken oder
Einfahrten ausgewichen werden. Ggf. ist auch
ein Anhalten erforderlich." So zum Beispiel ein Ausschnitt aus dem Offiziellen Flyer der Landeshauptstadt Hannover.
@@You-wy6te Der ADFC schreibt folgendes: "Zeichen 220 Einbahnstraße mit Zusatzschild Radverkehr aus beiden Richtungen
Wenn Einbahnstraßen mit diesen Zusatzzeichen frei gegeben sind, dürfen Radfahrende sie entgegen der
Fahrtrichtung benutzen - und nur dann. Bei der Ausfahrt aus solchen Einbahnstraßen in Gegenrichtung gelten die normalen Vorfahrtregeln, also „rechts vor links“, wenn keine Schilder die Vorfahrt regeln. Auch in
freigegebenen Einbahnstraßen müssen Autofahrer*innen auf entgegenkommende Radfahrer*innen warten,
wenn aufgrund von Hindernissen (wie z. B. parkenden Autos) auf ihrer Fahrbahnseite zu wenig Platz vorhanden ist, um gefahrlos mit 1 m Abstand aneinander vorbeizufahren." Verwirrend...
Ob der Radweg im Falle eines Falle benutzungspflichtig ist hängt 1. von der Beschilderung ab (hier gegeben) und 2. von der Beschaffenheit. Gerade mit dem Rennrad ist die Oberfläche relativ schnell unzumutbar. Ob das hier zutrifft kann ich bei dem Video nicht genau sehen, das sieht aber recht uneben und löcherig aus.
Schönen Urlaub....🍹😎
3:23 hätte sie bei gelb gebremst, wäre es nicht zu dieser Situation gekommen.. vielleicht hat er sogar in den Rückspiegel geschaut und dachte, Ampel wird rot, dann kommt auch nix mehr..
Immer wieder lustig, was manche Menschen (interessanterweise meist Autofahrer) so alles als "Nötigung" empfinden.
Lieber Hamsterbändiger, mit welchem "empfindlichem Übel" wurde Dir denn hier gedroht? Damit, 15 Sekunden oder so hinter jemandem herfahren zu müssen? Und diese behauptete/angefragte "Nötigung" hat es dann auch direkt als Tatsache in den Folgentitel geschafft...Wow, einfach wow.
Naja, Hamsterbändiger empfindet es auch als unzumutbar, dass Radfahrer innerorts in einem verkehrsberuhrigen Bereich nebeneinander fahren. Kann man nur sagen: Solange Hamsterbändiger in den Clips auftaucht, gibt's für das Video ein Daumen nach unten.
ruclips.net/video/nhxjm8dAbvQ/видео.html Ich würde auch nicht innen laufen, da wird man garantiert vom Gegenverkehr unfreiwillig mitgenommen.
Dachte ich auch. Der Hang mindert die Sicht beim Laufen auf der Linken Straßenseite. Ankommenden Autofahrende sehen den Läufer spät, er sieht Sie auch spät, die Straße ist schmal, 100kmh erlaupt.
Genau mein Gedanke. Da kommt einer um die Kurve geschossen, der sich für den nächsten Walter Röhrl hält, und dann war's das.
5:00 lieber die Gefahr kommen sehen
grüße , zu 7:15 der einsender kennt wohl das rechtsfahrgebot nicht , mittelspurschleicher mag keiner
Hab ich mir auch gedacht...
Doch doch. Kurz nach Ende der gezeigten Szene wechselt er wieder nach rechts. Zu früh rüber sollte man eben auch nicht, um den Sicherheitsabstand des überholten nicht zu verkürzen. Von daher so legitim 👍
@@NEDK ähm , das war schon mehr als sehr spät
Gefährdet sich und andere: 1:11 Einfach verantwortungslos.
Ich glaube den sollte man mal für einen Monat um seinen Führerschein erleichtern 1:01
Boah das mit Motorrad zwischen mir und Leitplanke beim Überholvorgang hatte ich auch schon mal und hab mich dermaßen erschrocken weil der schon an dem hinter mir fahrenden Auto vorbei geschossen ist und ich den nicht sehen konnte bis er quasi links auf der Motorhaube saß…. 🤬
Unschön sowas. Würde mich nicht wundern, wenn durch soetwas schon Leute das Lenkrad verrissen haben.
Bei ca 6:15...
Die Ambulanzen blockieren den roten Radweg!
Ich frag mich, ob die da so im Einsatz stehen dürfen. ich vermute ja, weiß es aber nicht.
1:50 so ein Quatsch, weder Nötigung, und du kannst überholen, weit und breit kein Gegenverkehr, wegen "durchgezogener Linie" nicht in die Hose machen...
2:37 Hamsterbändiger scheint viel Angst zu haben, sollte umsteigen auf Bus und Bahn.
1:50 doch ist eine Nötigung, und nur weil es keiner Sieht bedeutet das nicht dass man Regeln brechen darf.
@@You-wy6te mit welchem "empfindlichen Übel" wurde der Einsender denn bedroht? Kannst Du auch nur ein einziges Gerichtsurteil nennen, in dem in einem auch nur ansatzweise vergleichbaren Fall der Vorwurf der Nötigung bestätigt wurde?
@@You-wy6tewo ist da ne nötigung?
Der radweg sieht nicht gut aus..
@@skifahrer1974 So habe ich früher auch argumentiert. Lese dir aber mal die ganzen Urteile zu einer Nötigung im Straßenverkehr durch. Da werden andere Maßstäbe angelegt.
@@christianneumann9585 Der Radweg ist in Top zustand.
1:35 Nötigung? Die Höchstgeschwindigkeit ist keine Sollgeschwindigkeit. Halt mal den Ball flach.
doch ist sie. Ab 10 km/h drunter geht es los.
@@You-wy6te sagt dein Gefühl?
@@nrth3rnlb nein, die Gerichte.
Ich sagte aber schon, das der EINSENDER fragte, ob es Nötigung sei? Es hat niemand behauptet, dass es eine ist 😉
5:07 ob der Läufer auf der Straße überhaupt laufen dard, lasse ich mal dahibgestellt. Und ja, es ist richtig, dass man dann immer auf der Gegeverkehrspur laufen aoll. Aber bei den uneinsichtigen Linkskurven wäre ich auch möglichst weit rechts gelaufen, weil ich sonst Gefahr laufen würde, dass mit hemand mit 50 Kmh entgegenkommt, der mich absolut nicht sehen kann.
1:50 Vielleicht einfach mal nachschauen was eine Nötigung ist ;)
2:45 1. Darf da der LKW sehr wohl stehen, 2. auch wenn da 100 wären, es gilt halt immer noch das Sichtfahrgebot. Da könnte ja einer mit ner Panne stehen. 3. Wenn der LKW da doch nicht stehen darf, dann auch die PKWs bei 2:53 nicht. ;)
4:10 Kenn ich, mit voller Absicht dem Zweirad, egal ob motorisiert oder nicht, die Vorfahrt nehmen. Meiner Meinung nach gehört diesen Leuten der Führerschein entzogen.
§12 Abs. 1 StVO: Das Halten ist unzulässig 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen --> Weder LKW noch PKW durften da Parken.
@@tarquin8463 Ist natürlich die Frage, ob man hier von „unübersichtlich“ reden kann. Das wäre hier die „Streitfrage“ Meines Erachtens nach ist die Stelle z.B. nicht unübersichtlich. Und eng ists auch nicht wie der „Gegenverkehr“ bewies.
Bei 4:10 hat doch der rote Caddy Vorfahrt (rechts vor links). Der Kommentar bezog sich auf den weißen PKW, der dem Caddy die Vorfahrt genommen hat.
@@lennartb7303 Hab ich vom roten Caddy gesprochen? ;)
4:04 Danke fürs integrieren unseres Videos 😅😊❤
0:43 Cool finde ich auch den Parkplatz, den der Fahrer des Autos da rechts gefunden hat. :3
1:49 § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
Welche Gewalt übt der Radfahrer denn auf den Autofahrer aus?
Warum der nicht auf dem Radweg fährt weiß ich auch nicht. Ich selbst würde den an dieser Stelle vorziehen, da kann ich entspannt radeln, ohne - in diesem Fall verständlicherweise - verärgerte Autofahrer hinter mir zu haben.
Bleibt mir nur einfach auch mal ein Lob für Hamsterbändiger dazulassen. Trotz dem Idioten vor ihm gelassen geblieben und auch mit ausreichend Abstand überholt. Top!
5:00 Wenn du da links läufst, dann siehst du den Gegenverkehr doch erst recht nicht. :/
5:44 Schade, jetzt macht Hamsterbändiger den positiven Eindruck wieder kaputt. Jede Wette war Hamsterbändiger allein unterwegs, nimmt dabei aber immer noch mehr Platz ein als 2 Radfahrer nebeneinander. Warum dürfen eigentlich nur Autofahrer so viel Platz für sich beanspruchen wie sie wollen?
Vor allem machen die doch Platz und er kommt ohne Probleme durch, also was soll dieser Clip jetzt? Meine Fresse... wenn man sonst keine Probleme hat, dann macht man sich eben selbst welche, oder was?
Was soll an deinem Clip „umstritten“ sein? Also wer da noch Zank anfängt, hat wirklich die Kontrolle über sein Leben verloren.
P.s. Schönen Urlaub und besseres Wetter, als aktuell.
Vielleicht solltest du vor so einem Kommentar erstmal darüber nachdenken, warum er das geschrieben hat. Oder einfach erstmal die anderen Kommentare lesen.
@@gerryhh4896 Vielleicht solltest Du erstmal nachdenken, bevor Du Kommentare kommentierst.
@@MaikLitoris-dj5rhDu auch
@@MaikLitoris-dj5rh Was besseres fällt dir nicht ein? Hast du vielleicht die Kontrolle verloren?
@@gerryhh4896 Sollte es? Mein Kommentar war kurz und gab wenig Spielraum für Fehlinterpretation, dazu war er für durchschnittlich intelligente einfach zu verstehen. Wenn Du damit Probleme hattest, sagt das einiges und bestätigt dein Generve.
Alter, ich Lauf doch nicht auf der Gehenspur, wo ich in der Kurve wirklich überhaupt nicht sehe, ob da wer kommt. Ich laufe gar nicht auf der Straße. Komisch hier.
§25 Abs. 1 StVO Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.
Interessante Idee, lieber rechts laufen, wo man die Fahrzeuge gar nicht sieht, weil diese einen von hinten überfahren. Da halte ich mich lieber an die StVO und habe wenigstens noch die Chance zu reagieren.