1:36 Vorsicht, ob eine (automatisch generierte) Bestellbestätigung nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB als reine Wissenserklärung oder zusätzlich auch als Willenserklärung (Annahmeerklärung) zu verstehen ist, muss nach dem Wortlaut ausgelegt werden (§§ 133, 157).
Sehr verständlich erklärt, Kuss geht raus!
Super erklärt! Dank dir
1:36 Vorsicht, ob eine (automatisch generierte) Bestellbestätigung nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB als reine Wissenserklärung oder zusätzlich auch als Willenserklärung (Annahmeerklärung) zu verstehen ist, muss nach dem Wortlaut ausgelegt werden (§§ 133, 157).
Super erklärt
Ehrenmann
perfekt