Willenserklärung - Abgabe - Wirksamkeit ► Jura online lernen auf juracademy.de

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  • Опубликовано: 22 ноя 2024

Комментарии • 18

  • @stayreal8567
    @stayreal8567 5 лет назад +35

    Finde es super, dass Sie so viele Beispiele verwenden. Sehr anschaulich!

  • @hamdidemashqi1714
    @hamdidemashqi1714 5 лет назад +10

    Ich lebe in Deutschland seit dem 5 Jahren und ich würde sagen, dass ich nie Aussprache schön besser als deine Aussprache gehört. sehr deutlich. sehr gut erläutert

  • @candy_cat6649
    @candy_cat6649 7 месяцев назад +1

    Danke! Das war super erklärt! Wirklich in sich schlüssig dargestellt!

  • @cantom2794
    @cantom2794 6 лет назад +30

    Sehr gut erläutert.

  • @crazygirly660
    @crazygirly660 Год назад +2

    Wirklich super strukturiert und übersichtlich, vielen Dank

  • @justagirl19
    @justagirl19 3 года назад +4

    Vielen Dank! Ich habe nun das erstmal BGB AT und bin komplett verloren, die Zusammenhänge wurden bei mir nicht so genau erklärt, darum danke ich. Jetzt versteh ich alles besser :) #Klausurretter

  • @Lukas_schuchardt
    @Lukas_schuchardt 3 года назад +3

    Danke, tolle Beispiele. War sehr hifreich

  • @marcopeteralexander361
    @marcopeteralexander361 3 года назад +2

    Stark erklärt

  • @nimanoory7973
    @nimanoory7973 6 лет назад +5

    Vielen dank . Echt hilfreich

  • @juraexzellent960
    @juraexzellent960 5 лет назад +3

    Sehr hilfreich!

  • @MRosen-nn1pt
    @MRosen-nn1pt Год назад +1

    Kann ich Adoption anfechten? Ich müsste 3 Kinder mit meine Ex Ehemann Adoptieren weil er das wollte hat mich gezwungen mit zu machen. Ich will von die Sache endlich raus die Kinder sind erwachsen und leben alleine. Ich will raus mit die Sache bitte um Hilfe was solle ich machen? 😣🙏

  • @-hamowalaa7231
    @-hamowalaa7231 3 года назад +1

    Thank Good 💯😊👏🤝

  • @WhoosSaas
    @WhoosSaas 10 дней назад

    ein paar Tonstörungen, aber ansonsten ein sehr gutes Video.

  • @MyXrayz
    @MyXrayz 2 года назад

    Hallo, ich hänge seit zwei Tagen im Rahmen der Anfechtung einer Willenserklärung an einem knackigen Punkt fest. Es handelt sich um den folgenden Sachverhalt:
    „Prokuristin (P) ist beschäftigt im Einkauf der Superbau GmbH & Co. KG (S). Als sie eines Tages unter Zeitdruck ist und plant, etwas früher Feierabend zu machen, da sie den Geburtstag ihrer Tochter zuhause feiern möchte, kommt die Assistentin der Geschäftsführung (A) in ihr Büro und legt ihr einen Kaufvertrag über den Kauf von 250 Tonnen YTONG-Steinen zu einem Preis von 198.644 EUR netto (zzgl. MwSt.) beim Lieferanten (L1) vor. P ist genervt von dieser „Last Minute“ Anfrage und verweist darauf, dass sie jetzt gehen muss und keine Zeit für eine solche Handlung hat. Verträge möchte sie sich immer in Ruhe genau durchlesen. A verweist allerdings darauf, dass es sich hierbei um einen Sonderpreis handelt, der nur heute gültig ist. Außerdem werde der Großteil der YTONG-Steine für ein Bauprojekt benötigt, das schon bald starte. P überfliegt den Vertrag und unterschreibt ihn. A bedankt sich für die Spontanität und verlässt das Büro von P.
    Am nächsten Tag fällt P ein, dass sie vor 3 Wochen mit dem Leiter der Einkaufabteilung besprochen hatte, die YTONG-Steine nicht zu kaufen, da dieser mit einem anderen Lieferanten für Baustoffe (L2), der eine langjährige Partnerschaft mit S unterhält, einen „unschlagbaren Preis“ für die Lieferung von 300 Tonnen Porensteinen ausgehandelt hatte. Die Porensteine seien für das Bauprojekt genauso nutzbar wie die YTONG-Steine.
    P ist bestürzt und sauer auf A. Sie spricht A auf diesen Umstand an und diese entgegnet: „Tut mir leid, doch der Vertrag ist bereits unterschrieben und liegt L1 vor. Wir haben bereits einen festen Liefertermin für die ersten 125 Tonnen YTONG-Steine für Anfang übernächster Woche.“
    Mein Verständnisproblem: Wie ist ein "Vergessen" in diesem Fall rechtlich einzustufen? Stellt ein "Vergessen" einen Anfechtungsgrund dar oder liege ich damit vielmehr in Richtung Motivirrtum, welches bekanntlich unbeachtlich ist?

    • @juracademy8947
      @juracademy8947  2 года назад

      Das „Vergessen“ von Abreden mit einem anderen Vertragspartner stellt grds. einen (bloßen) Motivirrtum dar. Der Erklärende erklärt (objektiv), was er (subjektiv) erklären wollte, in diesen Fällen ist für eine Irrtumsanfechtung grds. kein Raum. Hier handelt es sich regelmäßig bloß um einen Irrtum über den konkreten Beweggrund, der die Prokuristin zu ihrer konkreten Willensbildung veranlasst hat. Die fehlende Möglichkeit der Anfechtung entspricht dem Gebot der Verkehrssicherheit. Etwaige Beweggründe, die Grund für die Abgabe der Willenserklärung sind, sind für den Vertragspartner nicht überschaubar. Vorliegend handelt es sich zudem um einen internen Vorgang welcher für die andere Partei nicht erkennbar war.