Ergänzung zur schriftlichen WE unter Abwesenden: Urlaub (oder auch z.B. Krankheit) zählt allerdings nicht als Grund dafür, dass die WE nicht zugegangen ist. Der Empfänger hat dafür zu sorgen, dass sich beispielsweise ein Vertreter (Nachbar o. Ä.) um die Briefe und E-Mails kümmert. Das ist wichtig zu erwähnen da man ja (dumm gesagt) einfach in den Urlaub fahren könnte wenn man weiß, dass man bald ein Kündigungsschreiben bekommt und so dann wieder am Arbeitsplatz erscheinen könnte, so nach dem Motto „die Kündigung ist ja nicht zugegangen. Das liegt vor allem eben auch im Interesse des Erklärenden. Ich weiß nicht ob das im Video so klar gemacht wurde, es kam für mich eher so rüber als sei Urlaub ein Grund dafür, dass ein Brief etwa nicht zugeht. Aber abgesehen davon: top Videoreihe!! Ist wirklich mega hilfreich als eine Art Begleitung zum Lehrbuch vielen Dank dafür 👍🏼
+hzmghykxf Da wäre dann allerdings die Art der Zugansverhinderung zu prüfen, war diese bewusst/ grundlos/ fahrlässig? Auch wäre dies wohl nur bei dem Zugang von einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärungen zu prüfen (z.B. Kündigung), bei Angeboten bspw. stellt sich das Problem erst gar nicht da keine Verpflichtung des Empfängers besteht ein gemachtes Angebot entgegenzunehmen. Angebote gelten also als nicht zugegangen wenn der Empfänger wie in deinem Beispiel im Urlaub ist. Der Zugang einer Kündigung hingegen wird fingiert wenn der Empfänger die Annahme bspw. arglistig/ bewusst verhindert.
Laut unserem Dozenten ist "unter gewöhnlichen Umständen" so zu interpretieren, dass ein möglicher Urlaub kein gewöhnlicher Zustand ist, also ein Zustand von dem der Versender/ Antragende nichts wissen muss oder kann, dass heißt das der Mangel des möglichen Zugriffs zwecks Urlaub für den Zugang unerheblich ist.
Zugang von schriftlichen Willenserklärungen in Abwesenheit kann man unter den normalen Umständen innerhalb 24 Stunden als zugegangen erachten - kleiner Einwand.. :-)
Kein Problem, ich freue mich immer über Ergänzungen und Korrektur :) Wir sind ja hier schließlich eine Community, die sich gegenseitig helfen soll :) Grüße, § 31
Wenn jetzt Im SV steht "Die Frau des B nimmt stellvertretend für diesen den Hörer ab und bestätigt das Angebot" ist es dann bereits Zugang als Stellvertretung oder eben nicht da die Frau Empfangsbote ist? (Frage wegen dem Wortlaut stellvertretend)
Abgabe der mündlichen Willenserklärung unter Abwesenden (07:18) - Es liegt doch schon kein gültiges Angebot vor, da die essential negotii mangels Kaufpreis nicht gegeben sind?
kleiner Einwand: laut dem Palandt in der 78. Auflage (2019), S.120, Rn. 5 gilt auch das Postfach als Teil des Machtbereichs des Empfängers, da es sich um eine vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen bereit gehaltene Einrichtung handelt. :)
Ist da nicht ein Widerspruch wenn Telefonate unter anwesenden sind und dann bei den unter anwesenden ein Telefonat über die Festnetznummer als Beispiel genommen wird ? Was ist es denn jetzt nun? 😅
Richtig Sahne die Videos.. wäre Lost in der Klausur ohne diese Playlist
Ergänzung zur schriftlichen WE unter Abwesenden:
Urlaub (oder auch z.B. Krankheit) zählt allerdings nicht als Grund dafür, dass die WE nicht zugegangen ist. Der Empfänger hat dafür zu sorgen, dass sich beispielsweise ein Vertreter (Nachbar o. Ä.) um die Briefe und E-Mails kümmert.
Das ist wichtig zu erwähnen da man ja (dumm gesagt) einfach in den Urlaub fahren könnte wenn man weiß, dass man bald ein Kündigungsschreiben bekommt und so dann wieder am Arbeitsplatz erscheinen könnte, so nach dem Motto „die Kündigung ist ja nicht zugegangen.
Das liegt vor allem eben auch im Interesse des Erklärenden.
Ich weiß nicht ob das im Video so klar gemacht wurde, es kam für mich eher so rüber als sei Urlaub ein Grund dafür, dass ein Brief etwa nicht zugeht.
Aber abgesehen davon: top Videoreihe!! Ist wirklich mega hilfreich als eine Art Begleitung zum Lehrbuch vielen Dank dafür 👍🏼
Danke für die Ergänzung :)
+hzmghykxf Da wäre dann allerdings die Art der Zugansverhinderung zu prüfen, war diese bewusst/ grundlos/ fahrlässig? Auch wäre dies wohl nur bei dem Zugang von einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärungen zu prüfen (z.B. Kündigung), bei Angeboten bspw. stellt sich das Problem erst gar nicht da keine Verpflichtung des Empfängers besteht ein gemachtes Angebot entgegenzunehmen.
Angebote gelten also als nicht zugegangen wenn der Empfänger wie in deinem Beispiel im Urlaub ist.
Der Zugang einer Kündigung hingegen wird fingiert wenn der Empfänger die Annahme bspw. arglistig/ bewusst verhindert.
Ein in einem Schatz verstecktes Testament wäre auch eine schriftliche WE unter Abwesenden?
Ohne dich bin ich nichts
Ohne nichts bin ich dich
Nichts ohne dich bin ich
@@erento2940dich bin ich ohne nichts
Nichts bin ich ohne dich
ich bin ohne dich nichts
Danke für die tolle Erklärung! 😍 Du bist so gut
Du bist ein ehrenmann
Laut unserem Dozenten ist "unter gewöhnlichen Umständen" so zu interpretieren, dass ein möglicher Urlaub kein gewöhnlicher Zustand ist, also ein Zustand von dem der Versender/ Antragende nichts wissen muss oder kann, dass heißt das der Mangel des möglichen Zugriffs zwecks Urlaub für den Zugang unerheblich ist.
Zugang von schriftlichen Willenserklärungen in Abwesenheit kann man unter den normalen Umständen innerhalb 24 Stunden als zugegangen erachten - kleiner Einwand.. :-)
Danke für die Ergänzung :)
Schreibe am Freitag eine Probeklausur 😫 bist meine letzte Rettung 🤟🏻
Danke ❤️
Danke 🙏
Hallo Dino:
Ich finde es sehr gut, was du machst, vielen Dank dafür.
Ich hoffe, mein anderer Kommentar war nicht zu böse..:)
LG
Boone
Kein Problem, ich freue mich immer über Ergänzungen und Korrektur :) Wir sind ja hier schließlich eine Community, die sich gegenseitig helfen soll :)
Grüße, § 31
Super VIdeos!
Wenn jetzt Im SV steht "Die Frau des B nimmt stellvertretend für diesen den Hörer ab und bestätigt das Angebot" ist es dann bereits Zugang als Stellvertretung oder eben nicht da die Frau Empfangsbote ist? (Frage wegen dem Wortlaut stellvertretend)
💝💝💝
Fehlt bei der mündlichen Willenserklärung unter Abwesenden nicht der Kaufpreis (Essentialia negotii)?
Eine Willenserklärung ist ja nicht gleich ein Angebot für einen Kaufvertrag, kann auch eine Kündigung, Widerruf oder sonstiges sein.
Könntest du auch die Folien aus den Videos per Mail versenden?
Abgabe der mündlichen Willenserklärung unter Abwesenden (07:18) - Es liegt doch schon kein gültiges Angebot vor, da die essential negotii mangels Kaufpreis nicht gegeben sind?
Daher kann doch eigentlich auch kein Angebot angenommen werden?
Machtbereich bedeutet auch eine ladungsfähige physische Adresse. Postfächer sind nicht vertragsfähig.
Danke für die Ergänzung :)
Paragraph Einunddreißig 😘
juristisch korrekt, technisch aber durchaus.
XTheMusicFanX das stimmt. Solange alle Beteiligten einverstanden sind. 😉
kleiner Einwand: laut dem Palandt in der 78. Auflage (2019), S.120, Rn. 5 gilt auch das Postfach als Teil des Machtbereichs des Empfängers, da es sich um eine vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen bereit gehaltene Einrichtung handelt. :)
Ist da nicht ein Widerspruch wenn Telefonate unter anwesenden sind und dann bei den unter anwesenden ein Telefonat über die Festnetznummer als Beispiel genommen wird ? Was ist es denn jetzt nun? 😅
Es geht drum, dass ein Dritter hier im Spiel ist, der die Willenserklärung an den Geschäftsherrn übermittelt.