@nebitales4024 4%ige Beteiligung => Freibetrag & Sockelbetrag müssen entsprechend gekürzt werden. Freibetrag gem. § 17(3) S. 1 EStG = 362,40 € (9.060 € x 0,04), Sockelbetrag gem. § 17(3) S. 2 EStG = 1.444 € (36.100 € x 0,04). VG ./. gekürzter Sockelbertag (94.200 € ./. 1.444 € = 92.756 €. Jetzt muss noch der Freibetrag um den verbleibenden Betrag gekürzt werden (362,40 € ./. 92.756 € = negatives Ergebnis, deshalb wirkt sich der Freibetrag nicht mehr aus, der VG beträgt 94.200 €.
Und wie hoch wäre in dem Beispiel der Freibetrag nach §17 Abs.3 Satz 2 EStG?
@nebitales4024 4%ige Beteiligung => Freibetrag & Sockelbetrag müssen entsprechend gekürzt werden. Freibetrag gem. § 17(3) S. 1 EStG = 362,40 € (9.060 € x 0,04), Sockelbetrag gem. § 17(3) S. 2 EStG = 1.444 € (36.100 € x 0,04). VG ./. gekürzter Sockelbertag (94.200 € ./. 1.444 € = 92.756 €. Jetzt muss noch der Freibetrag um den verbleibenden Betrag gekürzt werden (362,40 € ./. 92.756 € = negatives Ergebnis, deshalb wirkt sich der Freibetrag nicht mehr aus, der VG beträgt 94.200 €.