Frei stehen mit dem Wohnmobil in Deutschland? Wann schlafen auf einem normalen Parkplatz erlaubt ist

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 5 май 2021
  • Wer mit dem Auto oder Wohnwagen in den Urlaub fährt und dabei eine längere Strecke zurückgelegt hat, hat sich sicher schon einmal gefragt, ob man einfach so auf einem öffentlichen Parkplatz übernachten kann oder ob das nur auf ausgeschriebenen Rastplätzen erlaubt ist. #ADAC Clubjuristin Ellen Stamer erklärt euch heute was beim Schlafen im Auto beachtet werden muss.
    So ist das Freie Parken in Europa geregelt:
    www.pincamp.de/magazin/ratgeb...
    _________________________________________________________________
    Besucht uns auf adac.de
    und auf unseren Social-Media-Kanälen:
    Facebook: / adac
    Twitter: / adac
    Instagram: / adac
    Pinterest: pinterest.de/gelbeengel/
    Soundcloud: / adacaudio
    Blog: adac-blog.de/
    Jetzt ADAC Mitglied werden! Wir sind da. Mit Hilfe, Rat und Schutz.
    scom.ly/mitglied-werden
  • Авто/МотоАвто/Мото

Комментарии • 244

  • @greitzke-waldhausmichael4822
    @greitzke-waldhausmichael4822 3 года назад +66

    Es ist wie es ist, vor einigen Jahren wo Camping noch nicht so ein Hype war und noch alles Überschaubar war galt das Prinzip der Duldung, verhalte dich ruhig und anständig und verlasse den Platz so als ob du nie da gestanden hättest, aber wenn ich mir z.B. den berühmten Parkplatz am Königssee bei Berchtesgaden anschaue, wo es an manchen Wochenenden so gerammelt voll ist und Müll und manche Entsorgung (da reden wir auch von Trenntoilettenreste) hinterlassen wird so das die Anwohner , und das zu recht, die Schnauze voll haben, dann braucht man sich nicht wundern das in Zukunft strenger kontrolliert wird.

    • @K0nst4nt1n96
      @K0nst4nt1n96 2 года назад +1

      Dort gibt es einen Stellplatz und nebenan auch einen Campingplatz. Da muss man sich nicht unerlaubt irgendwo hinstellen.

  • @dietmarrubin
    @dietmarrubin 3 года назад +38

    In Deutschland ist automatisch alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
    Sehr guter Bericht, sehr nette Sprecherin...vielen Dank!

    • @jossip1171
      @jossip1171 2 года назад +2

      Stimmt ! Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist in diesem elenden Drecksstaat väärbootäännn !!! Wenn ich bei Regenwetter trotzdem an der frischen Luft sein möchte, ist es mir ja wohl unbenommen, mal die Markise für eine gewissen Zeit herunterzukurbeln. Zum Kotzen, dieser Überregulierungswahn hier. Solange ich den Platz so verlasse, als wäre ich nie dagewesen, sollen mich die Obrigkeitsbüttel gefälligst in Ruhe lassen !!!

    • @Reiner030
      @Reiner030 Год назад +3

      Umgekehrt... was nach Deutschem Recht nicht verboten ist, ist erlaubt...
      ... man muss allerdings die Regeln/Verbote kennen ;-)

  • @timk.4005
    @timk.4005 3 года назад +71

    hach, wir Deutsche brauchen aber auch immer gaaanz genaue Anleitungen fürs richtige Leben...

  • @syncrovanlife674
    @syncrovanlife674 2 года назад +18

    Das ist die Freiheit des Westens- dass man keinen Stuhl und Tisch aufstellen darf, um im Grünen kurz einen Kaffee zu trinken. Da kann man sich echt nur kaputtlachen 👍😂

    • @saugfrosch1
      @saugfrosch1 Год назад +1

      Was hat das jetzt mit dem Westen zu tun? Ggf. 12 Jahre auf den Trabi gewartet und bis zur Lieferung des Dachzeltes fiel die Mauer?

    • @juerv1
      @juerv1 3 месяца назад

      Klar, ist ja bekannt, dass man "im Osten" ALLES machen darf!

  • @hans-dirkkumpfert234
    @hans-dirkkumpfert234 3 месяца назад +2

    Frueher haben wir gern bei einem Baumarkt oder Supermarkt Parkplatz uebernachtet, aber in diesen Zeiten sind ueberall Kameras aufgestellt 🤑🤑🥵🥵
    Allen Campern alles Gute und bleibt straffrei 🙏🙏👍👍

  • @JayBeTV
    @JayBeTV 3 года назад +25

    Danke, guter Beitrag kurz und knapp mit den Fakten. Aber „Auf den meisten Raststätten gibt es Camper-Parkplätze mit Entsorgungs Station“? Aber nicht in Deutschland. Das wäre wirklich sehr schön. In Italien Spanien und anderen Ländern hab ich das schon oft gesehen aber noch nie oder so gut wie nie in Deutschland. Da muss Deutschland mal ein bisschen gasgeben. Gerade in der aktuellen Zeit wo es immer mehr Camper gibt.

    • @l.b.6245
      @l.b.6245 2 года назад

      Sie Glauben doch wohl nicht das die Ökokommunisten die derzeit an der Regierung sind, scharf darauf sind eine solche Infrastruktur ohne Zwang aufzubauen.

    • @TheCampersChronicles
      @TheCampersChronicles 18 дней назад

      Genau das war auch mein Gedanke, als sie das erwähnte!

  • @chr-jakob
    @chr-jakob 3 года назад +4

    Vielen Dank, super Video, sehr sympathisch erklärt! 👍🏻😊

  • @scytube
    @scytube 3 года назад +33

    „Auf den meisten Autobahnraststätten gibt es Camperplätze mit Entsorgungsstationen“? Hab ich was verpasst? Noch nie gesehen sowas.

    • @pfaelzer-Ebiker
      @pfaelzer-Ebiker 3 года назад +3

      Das gibt es tatsächlich ab und an aber nicht die meisten

    • @reinernaumburger7494
      @reinernaumburger7494 3 года назад +1

      Stimmt, aber nicht in Deutschland

    • @pfaelzer-Ebiker
      @pfaelzer-Ebiker 3 года назад +1

      @@reinernaumburger7494 das habe ich sehr sehr vereinzelt auch schon hier gesehen , allerdings deutlich öfter in Frankreich und Spanien

    • @reinernaumburger7494
      @reinernaumburger7494 3 года назад +3

      @@pfaelzer-Ebiker so hatte ich es auch gemeint. Die "meisten" ist etwas "irreführend" aber wahrscheinlich gibt es in Deutschland zu viele Vorschriften, die mehr Stellplätzen und Entsorgungsstationen entgegenstehen- wie der Beitrag sehr anschaulich zeigt.

    • @sunnymas2656
      @sunnymas2656 3 года назад +3

      @@reinernaumburger7494 In Deutschland braucht es zuerst einen Investor, der alle Baumaßnahmen finanziert.
      Womo-Zeitschrift - Artikel: Der Bau eines Womo-Stellplatzes habe 10.000 Euro gekostet. Nur der Platz mit V+E und Landstrom.
      Dabei viele Erdarbeiten: Die Verlegung von Leitungen im Boden. Der Anschluss an die Kanalisation. Die verschiedenen Bodenschichten der Stellplätze.
      Es geht aber auch viel einfacher.
      Nur ein paar Schilder aufstellen. Und einmal pro Tag kommt Jemand von der Gemeindeverwaltung, um die Stellplatzgebühren zu kassieren.
      Als "Entsorgung" steht EINE Blechtonne als Müllbehälter.
      Die Stellplätze sind Wiesenboden = natur.
      Die in Abständen gemäht werden ?
      (Volkach am Rhein: 10 Euro/Nacht.)
      Oder: Ein bestehender, großer geteerter Parkplatz. Der um V+E erweitert wurde.
      Dazu ein offener Container als Müllbehälter.
      (Kein Landstrom).
      = Parkplatz und Womostellplatz.
      Parken: Tagsüber kostenlos.
      Übernachten: Kostenpflichtig
      Ort: Breisach am Rhein.
      Anscheinend muß man nicht viel erfüllen, um zB eine Wiese zum Womo-Stellplatz zu erklären. - Oder wo bereits Parkfläche ist.

  • @MrMjkottan
    @MrMjkottan 3 года назад +1

    Ein informatives Video. Danke hierfür.
    Ich hätte noch eine kleine Anregung:
    Soweit sich die Ausführungen im Video auf konkrete rechtliche Bestimmungen beziehen (StVO etc.), würde ich es begrüßen, wenn der konkrete Paragraph der Rechtsnorm zum Nachlesen angesprochen bzw. eingeblendet werden würde.

  • @GejoLebenTV4you
    @GejoLebenTV4you 3 года назад +5

    Ja nicht auffallen und immer brav die Regeln lernen! Glück hat wer des Lesens mächtig ist!

  • @campfeeling
    @campfeeling 3 года назад +1

    Gut erklärt, jedoch sollte man auch die Bundeslandabhängigen Landesnaturschutzgesetze beachten, da berufen sich manche Kommunen drauf! Gerade in Schleswig-Holstein sind da machne Kommunen ziemlich schwierig!☹

  • @Freddy-WandernReisenAbenteuer
    @Freddy-WandernReisenAbenteuer 3 года назад

    Interessant

  • @dirtyharry8019
    @dirtyharry8019 3 года назад +47

    Mich kotzt dieses Verbotsland immer mehr an. Kann man denn nicht zur Abwechslung mal einfach die Leute machen lassen und die bestrafen die auch wirklich schlimmes tun?

    • @helmutwunscher2831
      @helmutwunscher2831 Год назад +1

      Du würdest anders Quatschen, wenn vor deinem Reihenhaus in einer Sackgasse drei Autos wochenlang Parken

    • @dirtyharry8019
      @dirtyharry8019 Год назад +3

      @@helmutwunscher2831 Mimimimimi

    • @geertrebreps191
      @geertrebreps191 5 месяцев назад +1

      @@helmutwunscher2831 Wenn Das eine öffentliche Verkehrsfläche ist, was gibt es dann zu meckern? Für das eigene Fahrzeug hat man doch eine eigene Stellfläche

    • @juerv1
      @juerv1 3 месяца назад

      "Mich kotzt dieses Verbotsland immer mehr an." Du hast's echt nicht einfach. Woanders ist gottseidank viel mehr erlaubt als hier. Ganz bestimmt!

  • @klauskunadt250
    @klauskunadt250 Год назад

    Vielen Dank für dieses sehr informative Video, welches mich, wieder einmal, kopfschüttelnd zurück lässt. Eine Frage hätte ich auch noch: ist es in Deutschland erlaubt, ein Schild, auf dem Rasen, mit der Aufschrift „Betreten verboten”, aufzustellen? 🤔

    • @ADAC
      @ADAC  Год назад

      Hallo Klaus, auf seinem eigenen Grundstück darf der Eigentümer grundsätzlich jedes Schild aufstellen, das er dort haben möchte. Es darf nur z.B. die Verkehrsteilnehmer nicht zu sehr ablenken. VG Marion/ Social Team

  • @derbrownie8067
    @derbrownie8067 Год назад +1

    Sehr informatives Video! Wie sieht es denn mit Dachzelten aus? gilt das noch als Parken für eine Nacht oder ist das dann auch Campieren da ich ja etwas aufbauen muss um zu schlafen?

    • @ADAC
      @ADAC  Год назад +1

      Hallo derBrownie, für die Frage des zulässigen Abstellens im öffentlichen Verkehrsraum kommt es alleine darauf an, ob das Übernachten der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dient oder nicht. Man sollte allgemein darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, dass das Fahrzeug zum Wohnen genutzt wird. Zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dürfen natürlich auch Betten im Fahrzeug bzw. im Dachzelt genutzt werden. Viele Grüße Marion

    • @derbrownie8067
      @derbrownie8067 Год назад

      @@ADAC alles klar danke für die Antwort 👍

    • @ADAC
      @ADAC  Год назад

      Immer gerne 🙋‍♀️!

  • @barbaraschacht9909
    @barbaraschacht9909 3 года назад +4

    Vielen Dank für die Info. Was ist aber mit Wanderparkplätzen? Kann ich da mehrere Nächte mit dem Wohnmobil stehen? Und was ist jetzt in Coronazeiten erlaubt oder verboten mit dem Wohnmobil? Ausserdem zählt ein Wohnmobil doch zu den PKWs. Wieso darf ich dann nicht auf Parkplätzen für PKWs parken?

    • @laila6146
      @laila6146 3 года назад +2

      Weil ein Wohnmobil eine Wohnmobilzulassung hat und damit gesondert zu sehen ist

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад +4

      Hallo Barbara, das ist ein sehr heikles Thema, denn hier gibt es sehr viele Aspekte, die zu beachten sind:
      1. Beherbergungsverbote:
      Nach den Länderverordnungen gelten Beherbergungsverbote. Hier gibt es Verordnungen, die das Angebot der touristischen Übernachtungsmöglichkeit generell verbieten. Andere schließen nur das entgeltliche Angebot aus. Daher gilt es hier die Länderverordnungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.
      2. Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit
      Ist die Übernachtung nicht nach dem Beherbergungsverbot verboten, so müssen immer noch die Ausführungen im Video beachtet werden: Parken auf öffentlichen Stellplätzen, beispielsweise mit blauem P nur zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit, wie im Video ausgeführt. Es kommt daher auf die Beschilderung des Parkplatzes an. Auf Privatgrundstücken können andere Regelungen gelten.
      3. Das Zusatzzeichen Pkw(1048-10) gilt auch nur für PKW. Ein Wohnmobil ist verkehrsrechtlich gesehen, kein PKW sondern ein Wohnmobil und darf dort nicht abgestellt werden. Es muss das Zusatzzeichen 1048-17 für Wohmobile vorhanden sein.
      4. Wohnmobil und Corona:
      Hier lassen die Verordnungen wenig Spielraum. Im Geltungsbereich der nächtlichen Ausgangssperren ist von Übernachtungen im Wohnmobil abzuraten. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist hier zur Nachtzeit nicht erlaubt:
      Hier können wir auf die Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verweisen: Als Wohnung im verfassungsrechtlichen Sinne sind alle Räume einzustufen, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschirmung entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind. Nicht erfasst sind unter anderem Autos. Demnach ist also in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, in denen die Ausgangsbeschränkung gilt, zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt.
      In der Literatur kann das jedoch auch anders gesehen werden:
      Der Begriff der Wohnung ist in Art. 13 umfassend zu verstehen. Jeder nicht allgemein zugängliche feststehende, fahrende oder schwimmende Raum, der - auch nur vorübergehend8 - zur Stätte des Aufenthalts oder Wirkens von Menschen gemacht wird, ist i. S. von Art. 13 eine Wohnung. Wohnungen sind hiernach die zu Aufenthalts- oder Arbeitszwecken bestimmten und benutzten Räume einschließlich der Nebenräume und des angrenzenden umschlossenen freien Geländes, auch Tageszimmer, Hotelzimmer, Keller, Speicher, Treppen, Wohnwagen, Wohnschiffe, nicht aber bloße Verkehrsmittel (Kraftwagen) (Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar Rn. 10)
      Rechtsprechung ist hier bisher nicht bekannt.
      In Landkreisen unter einer Inzidenz von 100 sollte das Übernachten im Wohnmobil (sofern nicht durch das Beherbergungsverbot ausgeschlossen) erlaubt sein.
      Ich hoffe, ich konnte dir durch diese Auskunft unserer Juristen behilflich sein. VG Evi vom ADAC Team

    • @vittariadesignshop
      @vittariadesignshop 3 года назад +7

      @@ADAC und wer soll sich das alles bitteschön merken?!

  • @tobiaspitzinger9719
    @tobiaspitzinger9719 3 года назад +3

    Ich bin mit Traktor und Bauwagen unterwegs und habe keine Probleme bis jetzt auf meiner Reise...herrscht nicht Ausnahmezustand / Kriegszustand allso was solls ich lass mir nichts sagen oder verbieten.

  • @MrFlo5787
    @MrFlo5787 Год назад +2

    Was wäre denn mit einem Zelt auf der Ladefläche, z.B. auf einem Pritschenwagen? Man schläft ja dann nicht "im" Auto / in der Fahrgastzelle, aber irgendwie befindet man sich ja noch innerhalb der Außenabmessungen des Fahrzeugs?

    • @ADAC
      @ADAC  Год назад +1

      Hallo MrFlo87, für die Frage des zulässigen Abstellens im öffentlichen Verkehrsraum kommt es alleine darauf an, ob das Übernachten der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dient oder nicht. Man sollte allgemein darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, dass das Fahrzeug zum Wohnen genutzt wird. Zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit darf auch ein Zelt auf der Ladefläche eines Pritschenwagens genutzt werden.
      Viele Grüße
      Andi

  • @svenwagner9852
    @svenwagner9852 6 месяцев назад

    Auch wenns selten vorkommt, daß es so Stellplätze gibt - das mitm Stellplatz für Wohnmobile hat mich überrascht! Bei uns im Ort gibts n öffentlichen Parkplatz mit 3 Plätzen für Wohnwägen - es kommt vor, daß die von Nicht-Wohnwägen belegt sind, sogar auch schonmal von mir auch wenns nur n paar Minuten waren.

  • @nikovd4584
    @nikovd4584 3 года назад

    Es wird meisten ja nur geduldet das man da steht . Wie mit den lkw Fahrern auf den Raststätten die stehen meist auch zwei Tage da

  • @haraldlebeda5528
    @haraldlebeda5528 2 года назад

    Guten Tag Frau Stamer,
    bitte wie steht es mit einem PKW mit Dachzelt?
    Darf man es aufklappen und darin schlafen?

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Hallo Harald, dazu gibt es bisher keine Entscheidungen. Maßstab ist auch hier, dass das Schlafen nur zum Wiederherstellen der Fahrtauglichkeit gestattet ist.
      Nicht zulässig dürfte es zumindest dann sein, wenn das aufgeklappte Dachzelt auf der Straße abgestützt werden muss oder über das Fahrzeug in diese hinausragt, da auch beim klassischen Wohnmobil es z.B, unzulässig ist, Möbel etc. auf die Straße zu stellen. VG Franz vom ADAC Team

  • @rolandsuch
    @rolandsuch 3 года назад

    Wie sieht es aus mit aufklappen vom ein Dachzelt zum Schlafen oder nutzung eine Küche im Heck vom einen Fahrzeug die nur vom aussen zugänglich ist (Camping Box)?

    • @_Briegel
      @_Briegel 3 года назад +3

      Verboten, weil "Campingähnliche Tätigkeit".
      Schläfst du IM Auto oder kochst deinen Kaffe IM Auto sagt niemand etwas. Aber selbst der kleine 1-Flammen Gaskocher auf dem Kofferraumdeckel um sich einen Kaffee oder eine Tütensuppe heiß zu machen fällt unter "Campingähnliche Tätigkeit".... wurde aber eigentlich immer geduldet.
      Bedanken darft du dich bei den ganzen rücksichtslosen "nach mir die Sinnflut Camper" die in den letzten 2-3 Jahren (auch dank des "Van Live Styls") immer mehr (bisher geduldete) freie Stellplätze auf Wanderparkplätzen oder Waldwegzufahren zugemüllt haben.

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад

      Hallo Roland, für die Frage des zulässigen Abstellens im öffentlichen Verkehrsraum kommt es alleine darauf an, ob das Übernachten der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dient oder nicht. Man sollte allgemein darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, dass das Fahrzeug zum Wohnen genutzt wird:
      Dient das Abstellen eines Wohnmobils in erster Linie dem Wohnen, so liegt kein Gemeingebrauch mehr vor; das Ruhen oder Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit kann hingegen erlaubter Gemeingebrauch sein.
      Dies kann man auch auf deine Anfrage übertragen. Zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dürfen natürlich auch Betten im Fahrzeug genutzt werden. Die Küche hat unseres Erachtens nichts mit der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit zu tun.
      VG Franz vom ADAC Team

  • @holgergaa2857
    @holgergaa2857 3 года назад

    Danke für die Informationen. Wie sieht es aber aus wenn ich tagsüber auf einem (Wald) Parkplatz stehe und dort Picknick machen will, abends aber wieder wegfahre. Erlaubt?

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад

      Hallo Holger, das Parken an sich ist erlaubt. Beim Parken darf die Campingausstattung im Fahrzeug genutzt werden. Campingähnliches Leben, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen, gilt als verkehrsfremd und darf beim Parken und Übernachten nicht stattfinden. Das wäre wiederum unzulässige Sondernutzung. VG Andi vom ADAC Team

    • @holgergaa2857
      @holgergaa2857 3 года назад

      Danke für die Antwort. Aber wenn ich einen, auf oder neben dem Parkplatz installierten Tisch und Bank nutze (wie bei Waldparkplätzen oft vorhanden), wäre das kein campen, oder?

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад

      Hallo Holger, ja natürlich dürfen die Bänke und der Tisch genutzt werden. Es darf halt nicht allgemein der Eindruck entstehen, man würde sich da länger aufhalten wollen und campieren. VG Evi vom ADAC Team

  • @Wemspirat
    @Wemspirat 3 года назад +1

    Wie sieht es denn aus wenn ich ein Dachzelt habe (da gibt es ja auch unterschiedliche wie Hardtop die senkrecht aufgehen und die Maße des Fahrzeuges nicht vergrößern oder Klappzelte die, eben rechts, links oder nach hinten die Fahrzeugmaße vergrößern)? Darf ich dann eine Nacht stehen und im Dachzelt schlafen um meine Fahrtüchtigkeit wieder herstellen?

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад +2

      Hallo Heppo179, für die Frage des zulässigen Abstellens im öffentlichen Verkehrsraum kommt es alleine darauf an, ob das Übernachten der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dient oder nicht. Man sollte allgemein darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, dass das Fahrzeug zum Wohnen genutzt wird. Zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dürfen natürlich auch Betten im Fahrzeug genutzt werden. VG Andi vom ADAC Team

    • @Wemspirat
      @Wemspirat 3 года назад

      @@ADAC soweit klar. Allerdings befindet sich das Bett bei einem Dachzelt ja außerhalb des Fahrzeuges. Wie unterscheidet da der Gesetzgeber?

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад +3

      Hallo Heppo179, für ein Dachzelt gelten die gleichen rechtlichen Spielregeln. Solange das Übernachten auf dem Fahrzeug nur der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dient, ist es nicht anders, als wenn man im Fahrzeug übernachtet. VG Andi vom ADAC Team

    • @sunnymas2656
      @sunnymas2656 2 года назад

      @@ADAC Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist auch das zubereiten und essen erlaubt.
      Aber Alles zeitlich begrenzt auf max. zehn Stunden.
      Man sollte bei Kontrollen NUR diesen Grund angeben.
      Denn alles Andere ist ein einzeln genehmigungspflichtiger Sondernutzen.
      (zB wenn Alkohol intus.)
      Und danach damit rechnen, dass sie nach zehn Stunden wieder kontrollieren. Ob man noch dort steht, oder weg ist.

  • @detlefglatzer5176
    @detlefglatzer5176 3 года назад +4

    Wenn auf Rastplätzen und Parkplätzen an Autobahnen, an Bundesstraßen und an Landstraßen, nicht auf Parkplätzen mit dem Zusatzschild PKW und LKW, mit einem als Wohnmobil zugelassen KFZ nicht parken darf, wo kann den mit einem als Wohnmobil zugelassenen KFZ, überhaupt auf Rastplätzen und Parkplätzen an Autobahnen, an Bundesstraßen und an Landstraßen, parken? So oft wie wir schon in Deutschland mit dem Wohnmobil unterwegs waren, wir haben an Autobahnen, an Bundesstraßen und an Landstraßen, keinen Parkplatz/Rastplatz mit dem Zusatzschild "Wohnmobil" gefunden. Fast alle Parkplätze/Rastplätze an Autobahnen, an Bundesstraßen und an Landstraßen, haben mittlerweile das Zusatzschild "PKW" oder "LKW". Kennt jemand einen Parkplatz/Rastplatz an einer Autobahn, an einer Bundesstraße oder an einer Landstraße, mit dem Zusatzschild "Wohnmobil" in Deutschland?

    • @jochenthomsen7430
      @jochenthomsen7430 3 года назад +1

      Es gibt sie, aber natürlich nur auf relativ wenigen. Mit „auf den meisten“ ist die gute Frau weit über das Ziel hinaus geschossen. Woher auch immer sie diese Information hat, mit der Realität hat das nichts zu tun. Und wenn solche Plätze vorhanden sind, ist ihre Kapazität sehr begrenzt. Was mir aber nicht klar war ist, dass man mit dem Womo auf vielen Raststätten dann gar nicht parken darf! Das ist ja wohl der Hammer. Sie hat das auf Mobile unter 3;5t beschränkt. Was ist mit den schwereren Exemplaren, die oft aufgrund ihrer Länge gar nicht den PkW Bereich anfahren können. Ich fahre seit über 25 Jahren Mobile im Bereich 8 m und 6 bis 7t. Früher war das ein LKW. Also kein Problem. Dann wurde das vom Gesetzgeber, mit den Ziel deutlich höhere Steuern für Mobile kassieren zu können, geändert. Darf ich mit meinen 7t den LKW Bereich anfahren und wie kann es überhaupt sein, dass der Staat wegen steuerlicher „Gier“ Reisemobile von den meisten Raststätten ausschließt. Ich glaube, die Damen Herren Abgeordneten haben das gar nicht geschnallt. Genaus so, wie sie damals das „Porsche Cayenne Gesetz“ gemacht haben, ohne die weiterreichenden Folgen zu bedenken.

    • @detlefglatzer5176
      @detlefglatzer5176 3 года назад +4

      Leider haben Wohnmobilfahrerinnen und Wohnmobilfahrer, keine Lobby im Bundestag und werden deshalb bei der Gesetzgebung nicht berücksichtigt, es sei den die Wohnmobilfahrerinnen und Wohnmobilfahrer können zu Kasse (z.B. durch KFZ-Steuer usw.) gebeten werden. Auch die Hersteller von Kastenwagen, Wohnmobilen und Wohnwagen, scheinen keine Lobby im Bundestag zu haben, die sich für die Interessen der Wohnmobilfahrerinnen und Wohnmobilfahrer einsetzt.
      Das Campingbusse, Kastenwagen und Wohnmobile nicht mehr je nach zulässigen zGG als PKW oder als LKW zugelassen werden, hat noch weitreichendere Konsequenzen, die vielen noch gar nicht bewusst sind, da der diesbezügliche Beschluss des "BGH", bei sehr vielen noch unbekannt ist, insbesondere bei Freisteherinnen und Freistehern.
      Wenn es nach dem "BGH" geht, dann sind Wohnmobile und Wohnwagen, als zur Wohnung von Menschen dienende Räumlichkeiten anzusehen, selbst wenn diese nur zeitweise zum Wohnen benutzt werden. Daraus ergibt sich meiner Meinung nach, dass selbst das Schlafen im Wohnmobil/Wohnwagen zum wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit, wohnen in von Menschen dienenden Räumlichkeiten ist und somit eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums, zu wohnzwecken ist. Mir ist durchaus klar, dass ich mit dieser Meinung von mir, bei sehr vielen Wohnmobilfahrerinnen/Wohnmobilfahrern und Wohnwagennutzerinnen/Wohnwagennutzern (insbesondere bei Freisteherinnen/Freistehern) unbeliebt mache, aber die Ausführungen des "BGH", was ein Wohnmobil/Wohnwagen ist, sind nun einmal nicht zu ändern. Mit diesem "BGH-Beschluss" im "Rücken", werden immer mehr Städte, Gemeinden und Landkreise, dass übernachten im Wohnmobil/Wohnwagen zum wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit, als Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums zu Wohnzwecken, unterbinden und dagegen vorgehen. Zudem wird vom "BGH", auch das Zubereiten und die Einnahme von Mahlzeiten, als vorrübergehender Mittelpunkt des Lebens/Lebensmittelpunkt (nach Duden Online: Lebensmittelpunkt = Mittelpunkt, Zentrum des persönlichen Lebens) angesehen. Unter u.ä. (siehe Zitat unten) zählt dann sicherlich auch das Duschen im Wohnmobil/Wohnwagen. Das hat meiner Meinung nach zur folge, dass alles was in einem geparkten und als Wohnmobil zugelassenen KFZ/zugelassenen Wohnwagen gemacht wird, zum wohnen gehört und somit eine genehmigungspflichtige Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums wird, die nur auf öffentlichen Parkflächen mit dem Zusatzschild "Wohnmobil"/"Wohnwagen" erlaubt ist.
      Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.10.2016 - 1 StR 462/16 zum StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3:
      Wohnmobile und Wohnwagen sind jedenfalls dann, wenn sie Menschen zumindest vorübergehend zur Unterkunft dienen, Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB .
      Zitat aus dem oben genannten "BGH-Beschluss" Absatz 6:
      (1) Der Bundesgerichtshof hat bislang noch nicht entschieden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Wohnmobile oder Wohnwagen als "Wohnungen" von § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB tatbestandlich erfasst werden. Nach seiner Rechtsprechung handelt es sich allerdings bei Wohnmobilen um eine "andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient" i.S.v. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB , wenn dieses seinem Nutzer jedenfalls vorübergehend als Mittelpunkt seines Lebens dient, was nicht nur in der Nutzung als Fortbewegungsmittel, sondern auch in der Nutzung zum Schlafen sowie zur Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten u.ä. zum Ausdruck kommt ( BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 456/09 , NStZ 2010, 519 mit Anm. Bachmann/Goeck JR 2011, 41 f.). Die Wohnungseigenschaft verliert ein Wohnmobil nicht aufgrund des Umstandes lediglich zeitweiliger Nutzung (BGH aaO). Dementsprechend bewertet der Bundesgerichtshof ein Wohnmobil sogar dann als zur Wohnung von Menschen dienende Räumlichkeit i.S.v. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB , wenn dieses zur Tatzeit nicht konkret zum Wohnen genutzt wird.

    • @monikadieckmann9747
      @monikadieckmann9747 3 года назад +2

      @@jochenthomsen7430 danke, es sieht doch ganz danach aus,daß uns die Camperlust vermiest werden soll/Lebensfreude.Da jetzt auch das Singen verboten ist,sogar in Kitas,verstärkt meine Vermutung.LG 💜🍀💜👋👋

    • @jochenthomsen7430
      @jochenthomsen7430 3 года назад

      @@detlefglatzer5176 Alter Schwede! Das war mir so nicht klar. Was die Hersteller anbelangt glaube ich, dass denen das ziemlich schnurz ist, solange sie jedes Jahr neue Produktionsrekorde verkünden können. Hier ist ja auch der Hund begraben. Als ich vor vielen Jahren angefangen habe, war das eher eine Nische. Mittlerweile kann man durchaus von Massentourismus sprechen. Nur, dass die Infrastruktur nicht Schritt gehalten hat. Ne Lösung ist nicht in Sicht und man kann ja auch keine Lizenzen vergeben.

    • @jochenthomsen7430
      @jochenthomsen7430 3 года назад

      @@monikadieckmann9747 Das ist wohl eher Unkenntnis gepaart mit Desinteresse. Was Ihre weiteren Ausführungen angeht, haben wir anscheinend sehr unterschiedliche Auffassungen.

  • @buhltbuhlt
    @buhltbuhlt 2 года назад +1

    Bei 3:20 heißt es, das gilt alles nur, wo das blaue Schild mit weißem P aufgestellt ist. Prinzipiell darf man ja aber innerorts an vielen Straßen parken, solange kein Verbotsschild da ist (auch ohne dass extra das P Schild da ist). Was gilt dann hier?

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Halll buhltbuhlt, generell darfst du das Wohnmobil überall parken, sofern die Parkfläche nicht durch Verbotsschilder reglementiert oder für bestimmte andere Fahrzeutypen reserviert ist, beispielsweise Busse oder LKW. Wann das Ruhen oder Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit erlaubt ist, erklären wir im Video ab 1:09. VG Marion vom ADAC Team

    • @buhltbuhlt
      @buhltbuhlt 2 года назад

      @@ADAC Danke für die schnelle Antwort - dann ist der Satz "das alles gilt, falls das blaue P Schild da ist" aber nicht wirklich richtig - das alles gilt überall da, wo parken erlaubt ist..

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Hallo buhltbuhlt, wir nehmen mal an, du beziehst dich auf die Ausführungen ab 3:23. Hier wird explizit auf die Regelungen bei beschilderten Parkplätzen - ggf. mit Einschränkungen - eingegangen. Eingangs der Videos ab 1:25 erläutern wir die Bestimmungen im öffentlichen Verkehrsraum. VG Marion/ADAC

  • @Overlander_me
    @Overlander_me 4 месяца назад

    Minute 4:48 auf den meisten deutschen Rastplätzen gibt es extra Camper Parkplätze? Wann war der ADAC denn das letzte Mal auf einem deutschen Autobahnrastplatz ?

  • @alexudelnow6240
    @alexudelnow6240 3 года назад +8

    10 Stunden? LKWs stehen die ganze Wochenende da sie am WE nicht weiter fahren dürfen. Haben sie eine Sonderregelung?

    • @sunnymas2656
      @sunnymas2656 3 года назад +6

      Solange man den LKWs das weiter fahren verbietet, sollte man ihnen nicht auch noch das stehen und parken verbieten.
      Wenn man die LKW-Fahrer noch mehr gängeln und mit Vorschriften einzwängen würde,
      würden schnell weitere Fahrer kündigen. Um das nicht länger zu ertragen.
      Bereits jetzt schauen viele Polizisten weg, wenn Zufahrtswege etc. voll geparkt werden von LKWs. Denn wohin sollen die sonst, wenn alle Parkplätze am WE voll sind ?
      Und die mit so großen LKWs nicht überall parken dürfen.

    • @alexudelnow6240
      @alexudelnow6240 3 года назад +10

      @@sunnymas2656 Ich stimme dir vollkommen zu, es geht um die Bestimmungen. Sie machen uns grundsätzlich schuldig und dem Willkür der Behörden ausgeliefert.

    • @monikadieckmann9747
      @monikadieckmann9747 3 года назад +3

      @@alexudelnow6240 sooo ist es u.leider gilt das auch bei div.anderenBereichen,das artet mMn schon seit ewigenZeiten, inGängelung aus...

  • @wolfgang.r6190
    @wolfgang.r6190 3 года назад +7

    Eine Ergänzung noch von mir: Das bewusste Anfahren eines Parkplatzes, um dort nach einer Wanderung z. B. zu Übernachten, ist kein Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit, da von vorneherein das Parken einer anderen Zweckbestimmung unterliegt.
    Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit bedeutet: Ich fahre von A nach B und stelle unterwegs fest, dass die Strecke dann doch zu weit war, die Zeit aufgrund unvorhergesehener Staus zu lange etc. Dann kann ich im Fahrzeug schlafen - aber nicht nach vorheriger z. B. halbstündiger Suche nach dem schönsten Waldparkplatz und schon gar nicht auf Feld - oder Waldwegen, wie man es in manchen "Übernachtungsapps" erkennen kann, sondern mehr oder weniger unmittelbar an der Strecke.
    Das ist alles recht kompliziert und natürlich gibt es Grenzfälle, die bislang keinen interessiert haben. "Nette" Zeitgenossen, die, insbesondere in den jetzigen Zeiten - und da meine ich nicht die Coronalage, sondern die ohnehin immer größere Dichte an Campingfahrzeugen - diese Regelungen recht großzügig zu ihren Gunsten ausgelegt haben, sind letztlich für die Überempfindlichkeit der Bevölkerung und der Behörden verantwortlich - und ich vermute, diese Sensibilisierung bleibt uns erhalten.

    • @mranonymous8815
      @mranonymous8815 3 года назад +1

      Danke für die Richtigstellung. Genau so hat eben ein Gericht entschieden, ein Paar hatte gegen das Bußgeld geklagt und NICHT Recht bekommen, obwohl es lediglich auf einem unauffälligen Parkplatz ohne Camping-Verhalten außerhalb des Fahrzeuges eine Nacht übernachtete. Und die Sache mit dem Übernachten zwecks Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit wird stets falsch wiedergegeben, zumindest vom ADAC hätte ich mir eine korrekte Erklärung gewünscht bzw. die Warnung vor der üblichen, falschen Auslegung. Deswegen sage ich immer wieder: wild campen ist grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht wenn man einfach nur ohne Camping-Verhalten still irgendwo übernachtet. Und das, was die Werbebilder alles versprechen (Campen am Waldrand oder gar am Strand) ist gleich gaaanz weit weg von der Realität. Bei dem jetzigen Verhalten der Wildcamper ist es nur eine Frage der Zeit, bis alle Ordnungsämter das so auch rigoros durchsetzen. Bei uns am Bodensee werden stellenweise Wildcamper in unauffälligen Fahrzeugen ganz früh morgens schon auch auf normalen Parkplätzen vom Ordnungsamt geweckt...

    • @pizzapalme
      @pizzapalme 3 года назад

      @@mranonymous8815
      Wie ist das gemeint, dass das Pärchen "auf dem Parkplatz außerhalb des Fahrzeuges" übernachtet hat?

    • @mranonymous8815
      @mranonymous8815 3 года назад +1

      @@pizzapalme Sorry das war zweideutig ausgedrückt. Das Pärchen hat außerhalb des Fahrzeuges keine Camping-Tätigkeiten gezeigt. Übernachtet haben sie natürlich im Fahrzeug.

  • @herbertwedelmann395
    @herbertwedelmann395 Год назад

    Wo steht diese Rechtsquelle mit der Zeitbegrenzung der Übernachtung?
    In der StVO habe ich nichts gefunden, außer dass nach §12 Abs. 3b StVO z.B. ein Wohnanhänger (also kein Wohnmobil) bis zu 2 Wochen auf einem PKW-Parkplatz ohne Zugfahrzeug abgestellt werden bzw. parken darf.

    • @ADAC
      @ADAC  11 месяцев назад

      Hallo Herbert, das ergibt sich nicht aus dem Gesetz. Man setzt hier allgemein die durchschnittliche Dauer an, die es braucht, um die Fahrtauglichkeit wiederherzustellen. Wie im Video erwähnt handelt es sich ja auch nur um eine Orientierungshilfe bei den 10 Stunden. VG Andi / Social Team

    • @herbertwedelmann395
      @herbertwedelmann395 11 месяцев назад

      @@ADAC Es geht beim Übernachten nicht allein um die Fahrtauglichkeit. Angenommen ich stelle einen Wohnanhänger für 1 Woche auf einem ausgewiesenen PKW-Parkplatz (der nicht in einem NSG oder LSG liegt) außerhalb der Ortsbebauung in einer touristisch interessanten Region ab und parke das Zugfahrzeug auf einem zweiten PKW-Parkplatz, um von dort z.B. mit dem Fahrrad Tagestouren zu machen und benutze den Wohnanhänger nur zum Übernachten und Frühstücken.
      Ich kenne keine Rechtsvorschrift, die das verbietet, denn eine Sondernutzung von Anhängern (und damit auch PKWs) fängt erst ab einer Parkdauer von mehr als 2 Wochen (ohne zwischenzeitliche Bewegung) an.

  • @andreaberg8420
    @andreaberg8420 2 года назад

    Guten Morgen ich hoffe auf ihren Rat.
    Dankeschön für das gute
    Video Ich habe eine Frage.
    Habe nen 5,95 Meter langen carado van 132 auf Fiat ducato Basis in der Zulassung steht M1 weiter unten im Schein Wohnmobil.
    M1 auch im Schein bei meinem ( normalen Auto) d
    Dacia logan combi.
    Darf ich mit dem Wohnmobil van auf Pkw Stellplätzen parken, auch wenn das Auto Symbol als zusätzliche Erklärung da ist ?
    Habe das Video so verstanden das man es dort nicht darf.
    Bin nur verwirrt da M1 für Pkw steht
    Wo darf ich damit parken. Habe gleich in der ersten Nacht auf einem Wanderer Parkplatz am Wald( warnen ville Pkws und Wohnmobile da )wo das PKW Zeichen war nen Straffzettel bekommen da ich nen LKW geparkt habe.
    Kann ich jetzt nirgends parken wo das Pkw Zeichen ist? Wo darf mann den innerorts parken? Bin etwas ratlos. Denke sie haben da mehr Erfahrung . Bin für jede Hilfe dankbar.
    MfG Andrea

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад +1

      Hallo andre aberg, M1 bedeutet für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Darunter fällt sowohl ein „normaler“ Pkw, als auch ein Wohnmobil. Es handelt es sich jedoch bei der Konkretisierung von Parkvorschriften um unterschiedliche Fahrzeuggruppen. Man darf aus diesem Grund auf einem Parkplatz nicht mit einem Wohnmobil parken, wenn der Parkplatz mit dem Zusatzzeichen eines Pkw ausgeschildert ist. VG Marion vom ADAC Team

    • @andreaberg8420
      @andreaberg8420 2 года назад

      @@ADAC Guten Morgen Dankeschön für die Antwort.
      Eine Frage darf mann denn dann mit nem Kastenwagen ( innen Wohnmobil ( mit oder ohne Markise) )dort stehen.
      Gibt es einen Tipp für eine gut Karte oder App wo man Parkplätze bzw.Stellplätze findet die günstig sind bzw. Kostenlos für eine paar Stunden bzw über eine Nacht.
      Dankeschön Gruß und schönen Tag 😃

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Hallo andre aberg, habe bitte Verständnis, dass wir hier keine umfassende juristische oder touristische Beratung leisten können. Wende dich mit deinen speziellen Fragen doch bitte direkt an die ADAC Juristen => www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/ oder an Pincamp, das ADAC Campingportal, www.pincamp.de/?gclid=CjwKCAjwzaSLBhBJEiwAJSRoksqvyHh2agEtpmA837GjgRgU8B-WQS_cs3z1jyhKtPQnNnBuj2Ry1xoCE3YQAvD_BwE . VG Marion vom ADAC Team

    • @sunnymas2656
      @sunnymas2656 2 года назад +1

      @@andreaberg8420 Wenn Auto-Symbol auf dem Schild, aber das Fahrzeug ist in den Papieren als Wohnmobil zugelassen, darf es nicht dort stehen.
      Weil der überwiegende Zweck des Fahrzeuges das wohnen ist, nicht die Personenbeförderung. Deswegen die Zulassung als Wohnmobil.
      Die versch. Apps für Stellplätze zeigen auch kostenlose Stellplätze an.
      Dort sind mE keine Kontrollen zu erwarten, und fast jedes Fz. darf dort stehen. (außer große LKWs und Omnibusse.)
      zB Park for night oder Camping-app.eu
      Mein Minicamper hat keine Wohnmobil-Zulassung.
      Sieht von außen aus, wie ein PKW mit Laderaum.
      Also sind PKW-Parkplätze möglich.
      Dafür darf ich NICHT auf Wohnmobil-Stellplätzen stehen.
      Weil mein Fz. keine Wohnmobil-Zulassung hat.
      (Schild mit Wohnmobil-Symbol)

  • @frankstarling1441
    @frankstarling1441 3 года назад

    Wie ist das denn bei faltdachcampern darf ich das Dach hoch machen ?

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад

      Hallo Ja WO, für ein Dachzelt gelten die gleichen rechtlichen Spielregeln. Solange das Übernachten auf dem Fahrzeug nur der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dient, ist es nicht anders, als wenn man im Fahrzeug übernachtet. VG Heidi vom ADAC Team

  • @pizzapalme
    @pizzapalme 3 года назад

    Also darf ich auch grundsätzlich im Alltag und tagsüber demnach mit meinem VW T3 Joker (laut Zulassung Wohnmobil unter 3,5t) auch nicht für eine Stunde z.B. auf einem Parkplatz für Kfz stehen um einzukaufen!?
    Und wo darf ich dann auf einer Raststätte anhalten, um auf Toilette zu gehen, wenn es fort nur einen ausgewiesenen Kfz- und einen ausgewiesenen LKW-Parkplatz gibt?

    • @jossip1171
      @jossip1171 2 года назад +2

      Ungeheuerlich...!!! Somit dürfte ich mit meinem kleinen Mercedes T1 210D, weit unter 3,5 to, nicht mehr ausserhalb ausgewiesener Womo-Plätzen parken ??? Überbürokratisierter Drecksstaat, der sich mal um wirkliche Probleme kümmern sollte !!!

    • @mm86165
      @mm86165 2 года назад

      @@jossip1171 bitte einfach das Land verlassen und wo anders Glück suchen... wir brauchen nunmal als Gesellschaft solche Regeln , die sind in anderen Ländern noch strikter

    • @jossip1171
      @jossip1171 2 года назад +3

      @@mm86165 Früher sagte man: "Dann geh doch rüber...", (gemeint war die DDR) "wenns dir hier nicht passt...." Solche Blödmannsgehilfenratschläge haben offenbar die Zeit überdauert... "Solche Regeln", was das Halten und Parken von Womos. LKWs und PKWs betrifft, braucht dieses Drecksland mit Sicherheit nicht. Wir bräuchten dringend Regeln, was Mietwucher, Finanzbetrügereien, Sozialbetrug, Clankriminalität, etc... aber soweit reicht der Verstand von so obrigkeitshörigen, spießigen Unterschichtlern wie dir bekanntlich nicht...

  • @___Steinn___
    @___Steinn___ 10 месяцев назад

    Fällt man eigentlich in die Kategorie LKW wenn man einen umgebauten Kastenwagen mit LKW-Zulassung zum campen nutzt?

    • @ADAC
      @ADAC  10 месяцев назад

      Hallo @___Steinn___, wenn es um eine Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit geht, ist es nicht relevant, in welcher Fahrzeugart dies geschieht. Es kann genauso unzulässig sein, im Pkw zu übernachten, wenn dies den Charakter einer Sondernutzung erhält. z.B. durch Aufstellen von Campingstühlen, Sonnenschirm, Grill etc. VG Marion/ Social Team

  • @j.kaiser6511
    @j.kaiser6511 3 года назад +4

    Wo kein Kläger, dort kein Richter.
    Wohnwagen ist nach der StVZO wie ein Anhänger, der bis zu 14 Tage im öffentlichen Raum an einem Ort abgestellt werden darf.
    Als Gespann darf er grundsätzlich unbegrenzte Zeit parken.
    Wenn niemand erkennt, dass im WoWa jemand schläft, wer soll denn dann klagen?

    • @gregorheming3409
      @gregorheming3409 3 года назад

      Genau. Allerdings nicht unbegrenzte Zeit parken, Maximal 3 Jahre, wenn es ein neues Kraftfahrzeug ist dann erst zur HU und dann wieder Maximal zwei Jahre.

  • @ulliha.254
    @ulliha.254 3 года назад

    Zitat: das Übernachten in Fahrzeugen auf Parkplätzen ist nicht Deutschland verboten (1:20).
    Leider wird dazu keine Gesetzesgrundlage genannt.
    Vielleicht kann das ja nachgeholt werden... Vielen Dank im voraus

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад

      Hallo Ulli, hier kann man keinen einzelnen Paragraphen nennen. Das Übernachten im Wohnmobil ergibt sich aus der Abgrenzung Gemeingebrauch - unzulässige Sondernutzung: Sondernutzung ist die Straßennutzung, die nicht unter den Gemeingebrauch fällt, weil kein Fall von „Verkehr“ vorliegt. Ein straßenverkehrsrechtlich zulässiger Verkehrsvorgang bewegt sich nämlich im Rahmen des Gemeingebrauchs (BGH, NStZ 2002, 374, 375) Dient das Abstellen eines Wohnmobils in erster Linie dem Wohnen, so liegt kein Gemeingebrauch mehr vor. Das Ruhen oder Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit kann hingegen erlaubter Gemeingebrauch sein. VG Marion vom ADAC Team

  • @silkefillies7705
    @silkefillies7705 3 года назад +3

    Wo übernachte ich denn mit einen PKW mit Dachzelt für eine Nacht?

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад +6

      Hallo Silke, für ein Dachzelt gelten die gleichen rechtlichen Spielregeln. Solange das Übernachten auf dem Fahrzeug nur der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dient, ist es nicht anders, als wenn man im Fahrzeug übernachtet. VG Heidi vom ADAC Team

    • @annettemuhs9440
      @annettemuhs9440 3 года назад

      Wie verhält es sich, wenn man das Dachzelt ausklappen muss? Auf der rechten Seite steht es dann ca. 70 cm über das Auto hinaus. Möbel werden draußen aber nicht benötigt. Das Fahrzeug ist ein 4,3m langer PKW.

    • @bettinakluever1630
      @bettinakluever1630 3 года назад

      Darf ich denn mit dem Pkw mit Dachzelt auch dort für eine Nacht stehen, wo nur Wohnmobile ausgewiesen sind? ich habe ein Hartschalen Dachzelt, das nicht über das Auto hinaus ragt.
      Vielen Dank

    • @gehartma
      @gehartma 3 года назад +1

      @@bettinakluever1630 ganz klar nein, ein pkw ist auch mit dachzelt kein Wohnmobil.

  • @klauslenhard5662
    @klauslenhard5662 3 года назад

    Gut erklärt, was das Freistehen möglich macht.
    Gibt es einen Überblick der Autobahnraststätten bei denen eine Entsorgung angeboten wird? In Deutschland , eher wohl nicht.
    In Italien hat uns das sehr geholfen.
    Gruß
    Klaus Lenhard

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад +1

      Hallo Klaus, eine direkte Auflistung dieser Raststätten haben wir nicht. Aber in unserer ADAC Camping- und Stellplatzführer App 👉www.adac.de/services/apps/campingfuehrer/ kann man bei Stellplätzen das Merkmal "Ver- und Entsorgungsstationen" angeben und dann auf der Karte sehen, wo diese Stellplätze sind. Dann kannst du einfach eine aussuchen, die nicht besonders weit von der Autobahn weg ist. VG Evi vom ADAC Team

    • @klauslenhard5662
      @klauslenhard5662 3 года назад +1

      @@ADAC Danke dafür, aber es gibt so glaube ich an den Autobahn Raststätten nicht besonders viel. Da sind wir noch Hinterland, wie bei so vielen.

  • @marcelhackbarh9147
    @marcelhackbarh9147 6 месяцев назад

    Welche Rechte hätte ich denn mit einem hartschalen dachzelt das nicht länger ist als mein Auto und nicht über meine Außenspiegel geht wo dürfte ich damit stehen für eine Nacht

    • @ADAC
      @ADAC  6 месяцев назад

      Hallo @marcelhackbarh9147, für die Frage des zulässigen Abstellens im öffentlichen Verkehrsraum kommt es alleine darauf an, ob das Übernachten der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dient oder nicht. Man sollte allgemein darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, dass das Fahrzeug zum Wohnen genutzt wird. Zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit dürfen natürlich auch Betten im Fahrzeug bzw. im Dachzelt genutzt werden. VG Marion/ Social Team

  • @derstadtbauer4766
    @derstadtbauer4766 3 года назад

    Darf ich mit einem Fahrrad auf einem Parkplatz in Österreich nächtigen? zur Wiederherstellung der fahrtüchtigkeit? Wie sieht es aus wenn ich dann ein Zelt aufbaue zum Schutz vor Wetter und Insekten (gilt dies schon als tätigkeit Camping?)

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад

      Hallo der Stadtbauer, das Übernachten mit Fahrrad und Zelt auf öffentlichen Parkplätzen ist in Österreich verboten. Überhaupt ist das Übernachten abseits der offiziellen Campingplätze in Österreich größtenteils verboten und kann mitunter hohe Strafen nach sich ziehen. Schau hier: www.oeamtc.at/presse/oecc-wildcampen-in-oesterreich-regeln-und-strafen-der-bundeslaender-unterschiedlich-38722492
      VG Heidi vom ADAC Team

    • @derstadtbauer4766
      @derstadtbauer4766 3 года назад

      @@ADAC hab ich mir schon mal fast gedacht, aber mit Auto ist es dann wider erlaubt,
      Oh gott was machen dann die ganzen Obdachlosen.

    • @sunnymas2656
      @sunnymas2656 2 года назад

      @@ADAC Das öffentliche Biwakieren ist in Österreich erlaubt.
      zB im Schlafsack, aber OHNE Zelt.
      Aber wo überall = an welchen Orten, weiss ich nicht.
      Ausserdem sei das übernachten im Fahrzeug, zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit in Österreich erlaubt, ausser im Landesteil Tirol.
      Also könnt ihr das recherchieren.

    • @jossip1171
      @jossip1171 2 года назад

      In Österreich, dem Geburtsland eines gewissen Adolf Schickelgruber, musst du in jeder Hinsicht extrem vorsichtig sein

    • @sunnymas2656
      @sunnymas2656 2 года назад

      @@jossip1171 Aus Österreich erfahren:
      Schnurgerade Landstraße. Plötzlich Tempo 40 Schilder, und dahinter versteckt die Polizei mit Laserpistole.
      Tuner-Treffen am Wolfgangsee.
      Die ö. Polizei vergab Strafzettel auch an Fußgänger ohne Fahrzeug.
      Eine Familie aus der Tschechei kannte sich nicht aus, mit Maut und Pickerl.
      Hatten daher auch Keines.
      Die ö. Polizei verlangte sofort 270 Euro Bussgeld.
      Sonst Beschlagnahmung des Fahrzeug ?
      Das war fast deren ganzes Geld was sie hatten.
      Sie traten sofort die Rückreise an.
      Und hofften, das ihnen unterwegs das Benzin nicht ausgeht.
      Auch wenn sie im Recht sind, aber eine Werbung für Ö. ist das nicht.
      Aber andere Länder sind weit extremer, zB in Italien.

  • @Hundselend
    @Hundselend 3 месяца назад

    Wie stellt sich die Situation dar, wenn ich mit einem WoMo, zugelassen als LKW auf einem für die Fahrzeugart zugelassenen Parkplatz stehe?

    • @ADAC
      @ADAC  3 месяца назад

      @Hundselend Wenn es um eine Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit geht, ist es nicht relevant, in welcher Fahrzeugart dies geschieht. Es kann genauso unzulässig sein, im Pkw zu übernachten, wenn dies den Charakter einer Sondernutzung erhält. z.B. durch Aufstellen von Campingstühlen, Sonnenschirm, Grill etc. VG Andi / Social Team

  • @klausborghoff6631
    @klausborghoff6631 Год назад

    Ein Kastenanhänger wird auf einen 4er Parkplatz auf den 2. Platz geschoben,14 Tage stehen gelassen,dann für ca. eine Stunde weggeschoben und dann wieder auf den Parkplatz,diesmal auf den 3.Platz geschoben. der Anhänger ist übrigens auch nicht gesichert,jeder der vorbei kommt,kann die handbremse lösen und schon rollt der Anhänger auf die Strasse. Ist es rechtens das der Anhänger dort stehen darf,obwohl er jeweils nach 14 Tagen nur auf einen anderen Platz auf dem Parkplatz gestellt wird ??

    • @ADAC
      @ADAC  Год назад

      Hallo Klaus, das erklären wir in diesem Video: (105) Achtung beim Parken von Anhängern! Hier kommt es schnell zu Bußgeldern | ADAC | Recht? Logisch! - RUclips
      VG Heidi/Social Team

    • @klausborghoff6631
      @klausborghoff6631 Год назад

      @@ADAC mit Kastenanhänger meine ich keinen Wohnwagen !

    • @ADAC
      @ADAC  Год назад

      In dem Beitrag, den wir dir geschickt haben, geht es allgemein um Anhänger. Dort erklären wir auch, was es mit der 2-Wochen-Regel auf sich hat.

  • @noway8828
    @noway8828 3 года назад +5

    Auf den meisten Autobahnrasstätten gibt es Camperplätze mit Entsorgungseinrichtungen? Aha, hat da der ADAC sich endlich mal für uns Camper eingesetzt? Wo bitte gibt es die, Liste, Angaben oder nur Sprüche?

    • @amicelli998
      @amicelli998 3 года назад

      Park4night - ist eine App, dort sind Entsorgung, Versorgung und Parkplätze eingezeichnet. Allerdings sind es in Deutschland nicht die meisten. Oft wird sowas von der Stadt, oder von fendt gesponsert.

    • @noway8828
      @noway8828 3 года назад +1

      @@amicelli998 mir bekannt, allerdings verstehe ich mich nicht mehr durch den ADAC vertreten wenn er sich in erster Linie nur um PKW kümmert.

    • @amicelli998
      @amicelli998 3 года назад +2

      @@noway8828 da sind wir ausgetreten
      Da wir eine Weltreise machen, verlassen wir uns auf Hilfe von anderen Menschen und deren Wissen, das geht ja hierzulande völlig verloren. Hier fahren die Autos bei einer Panne vorbei und machen höchstens noch ein Video für instagram. Im Norden, oder Russland, kann man sich tatsächlich noch auf Hilfe anderer verlassen und natürlich ist auch das eigene Wissen zum Fahrzeug von Vorteil.

  • @paulswomo
    @paulswomo 27 дней назад

    Also in Deutschland habe ich noch keinen Autobahnparkplatz mit Entsorgungsstation gefunden, ist wohl echte Mangelware.

  • @ParkourTeamDE
    @ParkourTeamDE 2 месяца назад

    @ADAC laut Video ist das übernachten im Fahrzeug verboten, aber die Straßenverkehrsordnung sieht hier eine Ausnahme vor.
    Wo in der Straßenverkehrsordnung finde ich das Verbot und die entsprechende Ausnahme?
    In welchem Gesetzestext oder Gerichtsurteil steht, dass einmaliges übernachten in Ordnung ist beziehungsweise wo finde ich die Regelung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit? Ich höre das zwar immer wieder, finde aber nirgends die entsprechenden Gesetzestexte oder Verordnung. Bin auch ADAC plus Mitglied und würde mich über die Information wirklich sehr freuen. Oder muss ich mich dafür direkt an euch wenden? MfG

    • @ADAC
      @ADAC  2 месяца назад

      Es steht nicht ausdrücklich in der StVO. Es gibt dazu Gerichtsentscheidungen, zum Beispiel OLG Schleswig - dieses findest du hier beschrieben: scom.ly/adac_uebernacht-yt . VG Franz/Social Team

    • @ParkourTeamDE
      @ParkourTeamDE 2 месяца назад

      @@ADAC kenne das Urteil und leider geht der Beitrag nicht auf meine Frage ein. In dem Urteil wurde mit einem Wohnmobil auf einem PKW Parkplatz geparkt. Des Weiteren geht es bei meiner Frage auch nicht um Campingverhalten, sondern das bloße übernachten im Fahrzeug. Und ich finde kein Gesetz oder Verordnung die das bloß übernachten im Fahrzeug verbieten, zum wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit erlauben oder mehrfaches übernachten ganz untersagen.
      Immer ist nur von einer Sondernutzung die Rede, aber nirgendswo der Bezug auf welches Gesetz oder Verordnung sich das Ganze beruft. Und dabei beziehe ich mich nicht auf Einzelentscheidungen vor Gericht. Aber wenn immer wieder von dieser 10 Stunden Regelung die Rede ist muss es dazu ja auch eine Gesetzgebung oder Verordnung geben, oder?

    • @ParkourTeamDE
      @ParkourTeamDE 2 месяца назад

      @@ADAC Das hilft mir nicht weiter und beantwortet auch nicht meine Frage. Das Gerichtsurteil kenne ich, dort geht es aber um das parken eines Wohnmobils auf einem PKW Parkplatz und das das Wohnmobil dort nicht zu suchen hat. Des Weiteren ist mir klar, dass in Landschaftsschutzgebiete Regelung gegen das aufstellen und nutzen von Wohnmobilen verankert sind. Mir geht es aber um das parken und darin nächtigen ohne Campingverhalten, auf einem Parkplatz, auf dem ich mit meinem Fahrzeug auch stehen darf. Zum Beispiel in einer Stadt in einer Seitenstraße. Wo finde ich ein Gesetz oder Verordnung, die das übernachten im Fahrzeug erlauben oder einschränken auf die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit und das beispielsweise zwei Nächte oder mehr einen Sondernutzung sind. Regelung zur Sondernutzung habe ich ebenfalls studiert und auch dort nichts zu dem nächtigen im Fahrzeug gefunden. Denn wenn es kein Gesetz oder Verordnung gibt, die das ausdrücklich verbieten, ist es ja erst mal soweit erlaubt. Und wenn ich mein Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet und abgestellt habe, kann mir dann ja keiner den Aufenthalt im Fahrzeugund das nächtigen verbieten. Und wenn es mir keiner verbieten kann, spielt es ja auch keine Rolle ob ich eine Nacht oder fünf Nächte im Fahrzeug verbringe. Natürlich immer, solange ich auch kein Campingverhalten außerhalb des Fahrzeuges an den Tag lege.

    • @ADAC
      @ADAC  2 месяца назад

      Hallo ParkourTeamDE, es gibt keinen ausdrücklichen Paragraphen, der das Übernachten regelt.
      Die Unterscheidung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung entstammt dem Straßen- und Wegerecht. Es befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der dem öffentlichen Straßenverkehr formell gewidmeten oder zu widmenden Grundflächen, mit ihrer Bereitstellung, baulichen Herrichtung, Widmung und u.a. dem Gemeingebrauch und der Sondernutzung. Beispielsweise im Art. 14 BaystrWG: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-14
      Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass das Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz regelmäßig der (öffentlich-rechtlichen) Widmung dieser Flächen zu Zwecken des Straßenverkehrs und dem daraus folgenden straßenrechtlichen Gemeingebrauch widerspricht und deshalb eine - ohne die erforderliche Erlaubnis - unzulässige Sondernutzung darstellt (siehe nur Senatsbeschluss vom 17. Juli 2002 - 1 SsOWi 33/02 -, juris; VG Freiburg, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 4 K 2231/05 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 01. Oktober 2019 - 7 B 4377/19 -, juris).
      VG Franz/Social Team

  • @musher2487
    @musher2487 2 года назад

    Dann darf man auf der Autobahn, an nem Parkplatz nicht einmal einen WC Stop machen, wenn man mit einem PKW plus Anhänger unterwegs ist?

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Hallo musher, das darst du natürlich. Im Video ging's ja in erster Linie ums Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen. VG Marion/ADAC

    • @musher2487
      @musher2487 2 года назад

      @@ADAC deshalb muß ich mich mit dem Gespann aber doch auch auf die LKW Plätze stellen?

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Nein, ein Gespann darf nicht einfach so auf Parkplätzen für Lkw abgestellt werden. Bei Pkw Parkplätzen ist dies auch nur zulässig, wenn das Gespann nicht aus der Parkflächenmarkierung hinausragt. Aus diesem Grund gibt es aber an vielen Raststätten auch Stellplätze, die durch Zusatzzeichen für Pkw-Gespanne vorbehalten sind. VG Marion/ADAC

  • @alexanderrednaxela1641
    @alexanderrednaxela1641 3 года назад

    Wie ist das mit Angelplatz bzw Angelstelle zu erreichen ist wenn Landschutzgebiet Schild steht darf man fahren?

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад

      Hallo Alexander, deine Anfrage betrifft Landesnaturschutzrecht und kann daher nicht pauschal beantwortet werden, weil du weder das Bundesland noch die Gemeinde benannt hast. Zudem müsste die genaue Beschilderung bekannt sein. VG Franz vom ADAC Team

  • @frankfreudenberger2707
    @frankfreudenberger2707 2 года назад

    Wenn ich auf einem Parkplatz auf der Autobahn mit dem Wohnmobil nicht parken darf, weil ich kein PKW oder LKW bin, dann darf ich auch an allen Tankstellen in Deutschland auf der Autobahn nicht tanken, oder haben Sie schon mal ein Schild an den Tankstellen gesehen, tanken für Wohnmobile. Ich nicht, nur PKW oder LKW.

  • @steff177
    @steff177 3 года назад

    Ist ein Transporter der als Wohnmobil ausgebaut wurde aber als PKW zugelassen ist, ein PKW oder Wohnmobil?

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад

      Hallo steff 74, wenn es um eine Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit geht, ist es nicht relevant, in welcher Fahrzeugart dies geschieht. Es kann genauso unzulässig sein, im Pkw zu übernachten, wenn dies den Charakter einer Sondernutzung erhält. z.B. durch Aufstellen von Campingstühlen, Sonnenschirm, Grill etc. VG Andi vom ADAC Team

    • @steff177
      @steff177 3 года назад

      @@ADAC danke, mir geht es nur um die ausgewiesenen Parkschilder z.B. Wohnmobile verboten.

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад +1

      Hallo steff 74, es kommt zunächst mal auf die exakte Beschilderung an. Aber wenn z.B. der Parkplatz (Zeichen 314) nur für Pkw freigegeben ist, dann kommt es letztlich nicht auf die Zulassung, sondern auf die Bauart und Ausstattung an. Wenn also der Transporter für die Nutzung als Wohnmobil umgerüstet wurde, dann darf er nicht auf reinen Pkw Stellplätzen geparkt werden, auch wenn er als Pkw zugelassen ist. VG Andi vom ADAC Team

    • @steff177
      @steff177 3 года назад +1

      @@ADAC danke für die Auskunft. Das hatte sich mir bisher nie erschlossen 👍🏼

    • @manfredbecker260
      @manfredbecker260 3 года назад +1

      @@ADAC Wo steht das?

  • @peterpetersen4789
    @peterpetersen4789 3 года назад +16

    Deutschland, Land der Schilder!!

    • @jossip1171
      @jossip1171 2 года назад

      Land der überregulierten Bürgerschikanen

  • @lumber-jackha5123
    @lumber-jackha5123 Год назад

    Do you have this in English?

    • @ADAC
      @ADAC  Год назад

      Unfortunately, no 😕

  • @GejoLebenTV4you
    @GejoLebenTV4you 3 года назад +2

    Das macht spontanes mal frei stehen kinderleicht! Informiere dich doch mal im Tourismusbüro.

  • @ulmanito5237
    @ulmanito5237 3 месяца назад +1

    wir haben früher öfters mal am Friedhofsparkplatz übernachtet da war es meist schön ruhig

  • @pfefferminza8299
    @pfefferminza8299 3 года назад +1

    In Coronazeiten gilt aber auch das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit als nicht erlaubt, da hierzu ein Reiseziel angenommen wird, welches in D momentan während des Verbotes von Touristischen Übernachtungen nicht möglich ist. Man muss also angeben, daß man auf dem Weg ins Ausland ist. Muss dann allerdings nachgewiesen werden. Diese Ausrede wurde mit der letzten Verordung somit auch als nicht möglich abgetan. Wenn man kein erlaubtes Touristisches Ziel in D angeben kann, muss man auch keine Zwischenübernachtung machen und wieder nach Hause fahren. Viele NRWler machen deshalb Werkstatttermine an der Nordseeküste gemacht um so geschäftlich unterwegs zu sein.😁... aber auch das lässt nicht jeder Landkreis gelten. Zudem müssen Ausgangssperren beachtet werden in den zu durchfahrenen Kreisen. Stellplätze sind z.B. hier alle noch gesperrt, auch für geschäftliche Übernachtung. Noch!

    • @amicelli998
      @amicelli998 3 года назад +1

      Das ist so nicht ganz richtig. Wir waren im Winter dreimal unterwegs, die Polizei kam auch, konnte aber nichts machen. Wohnmobile zählen als Schlafstätte und in den landesverordnungen steht drin "Aufenthalt in Wohnung, Unterkunft, oder Schlafstätte etc". Wir haben die landesverordnung immer dabei

  • @FadiHamoud1980
    @FadiHamoud1980 3 года назад +2

    Wie leben doch denn full-time Vanlifers?

  • @jarmilahaupts4335
    @jarmilahaupts4335 3 года назад

    Immer wieder die Streitfrage, darf man auf Stellplatz Campingverhalten zeigen?

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад +1

      Hallo Jarmila, beim Parken darf die Campingausstattung im Fahrzeug genutzt werden. Campingähnliches Leben, wie das Herausstellen von Tischen und Stühlen, gilt als verkehrsfremd und darf beim Parken und Übernachten nicht stattfinden. Das wäre wiederum unzulässige Sondernutzung. VG Evi vom ADAC Team

    • @jarmilahaupts4335
      @jarmilahaupts4335 3 года назад

      @@ADAC Nun Stellplatz ist aber mit einem Parkplatz nicht gleich zu stellen, schon von den Gegebenheiten, Entsorgung, Strom, Sanitär...

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад +1

      Hallo Jarmila, ja das ist richtig. Während das Abstellen und Übernachten von Wohnmobilen etc. auf z.T. kostenfreien Stellplätzen der Gemeinden erlaubt ist, ist das Stehen und Übernachten auf einem normalen Parkplatz nur zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft erlaubt. Es darf dabei kein Campingverhalten (Campingstühle draußen etc,) ersichtlich sein.
      Sogenannte Wohnmobilstellplätze dagegen sind privat betrieben und sind für Wohnmobilisten auf der Durchreise, die eben nicht auf einem Campingplatz länger bleiben wollen, sondern nur günstig übernachten. Trotzdem wird dort geduscht, gegrillt etc. Der Betreiber kann hier vorgeben, was er erlaubt und was nicht. VG Evi vom ADAC Team

    • @ralfhermanns7506
      @ralfhermanns7506 3 года назад

      @@ADAC ich denke, hier geht es um einen Stellplatz, nicht um einen Parkplatz. Es gibt sogenannte Wohnmobil Stellplätze. Die sind meist gebührenpflichtig und ich bin bisher davon ausgegangen, dass man hier auch das sogenannte "Campingverhalten" an den Tag legen darf...

  • @Gringomania
    @Gringomania 3 года назад +2

    3:46 Parken nur von 18 bis 19 Uhr erlaubt. So sinnlos dieses Schild sein mag..... den Deutschen würde ich das glatt zutrauen. 😂😂😂😂

  • @LoewenherzD01
    @LoewenherzD01 3 года назад

    Ein sehr guter und informativer Beitrag.
    Wie sieht es denn mit einem Dachzelt aus. Bedeutet es ist auf einem normalen PKW. Theoretisch darf der normale PKW überall stehen wo es halt erlaubt ist. Ein Dachzelt ist wie eine Dachbox also quasi Gepäck. Wenn ich darin schlafe müsste es doch erlaubt sein Überall. Es steht ja quasi nur ein Auto dort mit Gepäck auf dem Dach. Das jemand drinnen schläft tut doch nichts zu Sache. Ich rede auch von einem Dachzelt was nur nach oben Hartschallenzelt aufgklappt wird. Es ist nicht breiter als das Auto. Es klappt auch nicht zur Seite aus. Könnt ihr dazu die gesetzliche Lage erläutern?
    Vielen Dank.

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад +2

      Hallo LöwenherzD01, für ein Dachzelt gelten die gleichen rechtlichen Spielregeln. Solange das Übernachten auf dem Fahrzeug nur der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft dient, ist es nicht anders, als wenn man im Fahrzeug übernachtet. Aber natürlich wird es immer eine Beweisfrage sein, ob nicht doch ein Campingcharakter hinzukommt. VG Heidi vom ADAC Team

  • @dieterbaecher2975
    @dieterbaecher2975 9 часов назад

    Ich gehe nach wie vor davon aus, dass ich in einem legal geparkten Auto auch schlafen darf. Schlafen...nicht campen. Wie sollte man das auch verbieten? Und zwar überall in EU.

  • @mungshai5215
    @mungshai5215 Год назад

    Diese einstudierte Rethorik .. .-))

  • @frankd.5519
    @frankd.5519 23 дня назад

    Was ist das für ein steriles Zimmer

  • @SurferHermann
    @SurferHermann 3 года назад +8

    Komm, geh weiter! Wenn 2 Bayern Abendruhe im WoMo halten und schnarchende Geräusche aus dem Fahrzeug kommen, dann werdens bestimmt net irgendwelche Parties feiern! Außerdem übernachte ich grundsätzlich, wenns keinen Stellplatz gibt, an Friedhöfen. Erstens ists dort schön ruhig, und es gibt in den Friedhöfen immer Trinkwasser. Und die Nachbarn haben sich bis jetzt auch noch nicht beschwert :)!

    • @uschi3794
      @uschi3794 2 года назад

      Kann man das Blumenwasser was für die Grabpflege gedacht ist wirklich trinken ? Da steht immer :,, kein Trinkwasser ,, .

  • @jeromedevotta3406
    @jeromedevotta3406 7 месяцев назад

    Deswegen fahren viele in den Süden 😂?

  • @ORGELREiSER
    @ORGELREiSER 3 года назад +2

    Soviel zum Thema "freie Bürger"

  • @Nadine-zn9zh
    @Nadine-zn9zh 11 месяцев назад

    Ich darf wenigstens in meinem eigenem Camper kochen und sitzen, vielen Dank - sehr gnädig Deutschland. 🙈

  • @AfFuss
    @AfFuss 2 года назад +1

    Das ist mir alles zu „Deutsch“

  • @xevo2508
    @xevo2508 3 года назад +4

    Hier gibt es auch einige Plätze auf denen wild campiert wird.
    Einige hinterlassen ihren Müll und entledigen sich der Fäkalien ohne Rücksicht.

    • @jb3968
      @jb3968 3 года назад +8

      Ich fahre seit über 30 Jahren Wohnmobil und Caravan und hebe auf jedem Platz den ich nutze Müll auf zum Entsorgen. Einen Fäkalientank habe ich auch noch nicht irgentwo hingeschüttet. Im letzten Jahr habe ich die Erfahrung gemacht, dass wegen der geschlossenen Gaststätten und öffentlichen Toiletten eher die PKW Fahrer diejenigen sind, die auf den Parkplätzen zunehmend für Müll und Fäkalien sorgen. Ich habe meine Toilette und Mülleimer dabei, PKW Fahrer nicht. Es sind doch vor allem die gemischten Parkplätze, die zugemüllt werden, nicht die reinen Wohnmobilstellplätze.

    • @monikadieckmann9747
      @monikadieckmann9747 3 года назад +2

      Leider ist das so😐ein paar"Schweinchen" verderben immer anderen die Freude ☺vllt schlechteKinderstube(?)

    • @xevo2508
      @xevo2508 3 года назад

      @@monikadieckmann9747
      Naja.
      Da alle Campingplätze zu sind fehlt es ja auch an den Entsorgungsmöglichkeiten.
      Da bleibt vielleicht manchen nichts anderes übrig.

    • @jb3968
      @jb3968 3 года назад +2

      @@xevo2508 die Lösung ist nicht seine Hinterlassenschaften irgentwo hinzuschütten. Man kann 1. einen zweiten Tank zum Wechsel mitnehmen und 2. die Toilette ohne Chemie benutzen um sie ohne Probleme an normalen Toiletten leeren zu können.

  • @l.b.6245
    @l.b.6245 2 года назад

    Jo 500 € im Naturschutzgebiet als Strafe fürs Nächtigen sind durchaus drin!

  • @brausepaulbrausepaul
    @brausepaulbrausepaul 3 года назад +2

    Bin hier gelandet wegen des Inhaltes ... erstmal vielen Dank ! ein kleiner Tip - hat jetzt nix mit dem Inhalt zu tun: du machst so professionelle Videos, sehr schön ausgeleuchtet und es ist alles gut geplant. Das ständige Blicken auf die Texthilfe wirkt jedoch ein bisschen amateurhaft. Versuch doch einmal einen "TELEPROMPTER" ein einfach zu bedienendes Gerät, das hebt die Qualität deine Arbeit auf den "NEXT LEVEL".

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад

      Hallo Werner, vielen Dank für Hinweis. Wir leiten ihn gerne an die zuständigen Kollegen weiter. VG Heidi vom ADAC Team

    • @alfonsgeigenberger52
      @alfonsgeigenberger52 2 года назад +2

      Schon, wenn man keine anderen Probleme hat.🤪

  • @deeman1
    @deeman1 Год назад

    4:21 say what? Ich darf mit meinem Kleinlastwagen als WoMo zugelassen bis 3,5 t weder auf einem LKW noch PKW platz P A R K E N ? Unfasslich !

  • @noway8828
    @noway8828 3 года назад +3

    Wenn ich mich mit meinem über 3,5 t Camper auf einem der raren Lkw Parkplätze der Autobahn stelle kommt sicher Begeisterung auf. Wobei die LKW Fahrer dort oft länger als 10 Stunden stehen und "Campingverhalten" zeigen, bzw. leben. Aber das ist ja politisch so gewollt!

  • @wolfgangLuciano1
    @wolfgangLuciano1 3 года назад +6

    Am Besten .... gleich gar nichts mehr machen und nur noch zu Hause bleiben. Wozu gibt es Netflix ??

    • @Gringomania
      @Gringomania 3 года назад +1

      und wozu hast du das Video angeguckt?

    • @pizzapalme
      @pizzapalme 3 года назад

      @MiniVan: Mach das...!

  • @helmuthad6394
    @helmuthad6394 3 года назад

    Nein, ich höre mir nicht über 6 Minuten Geschwafel an für etwas, was man auf einer DIN A4-Seite bestens erklären kann!

  • @mw5145
    @mw5145 2 года назад

    Eine wichtige Information. Eine gute Information kommt aber ohne die komische aufgesetzte Gestik aus. Die Gestik ist in keiner Weise authentisch und wirkt fast wie eine Moderationsparadie

  • @emiliocoletta1071
    @emiliocoletta1071 3 года назад

    gesehen

    • @pizzapalme
      @pizzapalme 3 года назад

      Interessiert nur keinen...

  • @r.s.6037
    @r.s.6037 2 месяца назад

    WER... verbietet eigentlich was ??? WEHN Interessiert das eigentlich ???

  • @sunnymas2656
    @sunnymas2656 3 года назад +8

    In so manchen Ländern gibt es Möglichkeiten, wild zu campen, legal und kostenlos.
    in den USA zB auf öffentlichem BLM-Land.
    In Dtl. hat der Staat das aber auf private und komunale Anbieter abgeschoben, mit deren kostenpflichtigen Plätzen. Weil das für den Staat mE bequemer ist.
    Es gibt in Dtl. ca. 5.500 öffentliche Plätze wo wild gecampt werden darf, und kostenlos.
    Die sind aber den Sinti und Roma vorbehalten - für Andere nicht erlaubt.
    Obwohl sie meistens nicht besetzt sind.
    Ich bin es leid geworden, in Dtl. für persönliche Freiheiten bezahlen zu müssen.
    Sei es durch (zuviel) Bürokratie, oder "Gebühren"
    Und man keine Alternativen einräumt.
    In einer Gesprächsrunde in den USA haben Amerikaner uns Deutsche für verrückt gehalten.
    Für was Alles wir hier Steuern und Abgaben bezahlen müssen.
    Oder wieviel Vorschriften, für schier Alles und Jedes.
    "Jetzt erzähl mir bloß nicht, dass ihr zB für Hunde auch noch Steuern bezahlen müsst."
    Der Deutsche hatte keinen Mut, ihm zu antworten. Um nicht für verrückt oder unglaubwürdig gehalten zu werden.
    Künftig wird sowas in Dtl. noch schwerer sein. Wenn nicht nur Hundesteuer gezahlt werden muß, sondern auch ein Hunde-Führerschein zur Pflicht wird.
    Und dadurch Tierheime es schwerer haben werden, Hunde zu vermitteln.
    Und was wird sich der Staat für die Camper noch einfallen lassen ?
    Damit es für sie noch schwerer und teurer wird ?

    • @noway8828
      @noway8828 3 года назад +3

      Es gibt in Deutschland KEINE Sonderregelung für Sinti und Roma.
      Einfach mal googlen!

    • @kingkong2445
      @kingkong2445 3 года назад +3

      Lösung: Bitte auswandern und Staatsbürgerschaft abgeben...

    • @remouladel1689
      @remouladel1689 2 года назад +1

      @@kingkong2445 Auswandern sags du…
      So eine ähnliche zum „Auswandern“ endgültige Lösung wurde mal bereits in D mal angewendet. Schlägtst Du „Auswandern“ jetzt noch ein mal vor?! 🤷‍♂️🤦‍♂️

  • @Christliche-Sektion48
    @Christliche-Sektion48 Год назад

    Alles durchdacht und streng in ein Regelwerk verpackt. Mit der Sanktionen Ampel wird alles noch besser... verzeihung strenger.

  • @peterloos4076
    @peterloos4076 2 дня назад

    Was sind das für Politiker/Beamte, die solche Gesetze erlassen? Man muss den Beantenapperat mindestens halbieren, sonst wird es immer schlimmer!!!

  • @user-ve8sr2so8d
    @user-ve8sr2so8d 3 года назад

    Mit so einen wunderschöne

  • @gregorheming3409
    @gregorheming3409 3 года назад +2

    Soviel gequatscht und nix neues. Aber nett abgelesen hat die freundliche Dame.

  • @mariaw.4214
    @mariaw.4214 2 года назад

    Auf nem Fahrrad darfst bestimmt ne ganze Woche sitzen. Die dürfen doch eh alles.

  • @MarkusMrugalla
    @MarkusMrugalla 3 года назад

    Mit dem Rad wäre es dezent nachhaltiger in den Urlaub zu starten.

    • @christiangroth7775
      @christiangroth7775 3 года назад +3

      Übernachten im Rad ist ziemlich blöd...

    • @MarkusMrugalla
      @MarkusMrugalla 3 года назад

      @@christiangroth7775 Zelten? Bzw übernachten im Wohnmobil ist derzeit an vielen Orten auch verboten.

    • @bellyman0122
      @bellyman0122 3 года назад

      @@MarkusMrugalla leider ist das Zelten in den meisten Landeswaldgesetzen ebenfalls verboten.😥🤔

  • @der_wahre_waldi
    @der_wahre_waldi 3 года назад +7

    Campingurlaub in Deutschland, wollt ihr uns verarschen oder ist das Satire? Die Wohnmobilbesitzer sind doch quasi enteignet.

    • @noway8828
      @noway8828 3 года назад +1

      Warum? Du kannst doch auch ein Wohnmobil beim ADAC. mieten! ;)

    • @der_wahre_waldi
      @der_wahre_waldi 3 года назад

      @@noway8828 Ach und dann mit 2 Mobilen nicht zum Urlaubsort fahren dürfen und 2 mal Steuern und Versicherung zahlen. Prima Idee.

    • @laila6146
      @laila6146 3 года назад +1

      Ich würde einfach mal das Land wechseln

    • @uwekuetterer9507
      @uwekuetterer9507 3 года назад +5

      Ich reise 120 - 150 Tage im Jahr in Europa (auch D) mit dem Womo. Bin autark und CP meide ich. Ich schade niemand und lasse nie Dreck zurück.

    • @noway8828
      @noway8828 3 года назад

      @@uwekuetterer9507 Alles relativ, aber wahrscheinlich sammelst du deinen Müll u.s.w. bis du ab und zu einen Campingplatz aufsuchst. An den Entsorgungkosten, die alle anderen tragen, willst du ja sicher nicht sparen.

  • @deutschesvaterland6574
    @deutschesvaterland6574 3 года назад +1

    AntiDeutscherAutomobilClub